Kurz & knapp: Niederlassungserlaubnis verlängern
Die Niederlassungserlaubnis als Aufenthaltstitel ist unbefristet gültig. Das heißt, für eine Niederlassungserlaubnis ist eine Verlängerung gar nicht notwendig. Die Karte, die den Titel ausweist, ist allerdings befristet und muss in bestimmten Abständen erneuert werden.
Grundsätzlich wird die Karte auf zehn Jahre befristet. Mit Ablauf dieser Frist ist eine Verlängerung der Niederlassungserlaubnis vorgeschrieben. Gleiches gilt, wenn der Reisepass abläuft. Mit der Erneuerung muss der Aufenthaltstitel erneut eingetragen werden. Mehr dazu lesen Sie hier.
Läuft die Karte der Niederlassungserlaubnis ab, bleibt der Aufenthaltstitel weiterhin bestehen. Nur in Ausnahmefällen kann dieser erlöschen. Was Sie tun sollten, wenn die Karte abläuft und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, haben wir hier zusammengefasst.
Inhalt
Niederlassungserlaubnis: Die Karte müssen Sie verlängern!
Die Niederlassungserlaubnis ist ein Aufenthaltstitel, der es Ausländern erlaubt, dauerhaft in Deutschland zu leben. In der Regel ist auch eine Arbeitserlaubnis inbegriffen, sodass die Aufnahme einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit zulässig ist. Der Titel wird unbefristet ausgestellt. Das bedeutet, dass Sie die Niederlassungserlaubnis nicht verlängern müssen.
Das Dokument, mit dem die Niederlassungserlaubnis bescheinigt wird, kann allerdings ablaufen. In der Regel wird ein Aufenthaltstitel als elektronischer Titel (eAT) in Form einer Chipkarte ausgestellt. Diese Karte hat eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren. Sie müssen also die eAT-Karte der Niederlassungserlaubnis verlängern lassen, wenn diese Frist abgelaufen ist. Gleiches gilt, wenn der Reisepass abläuft oder Daten in diesem geändert werden müssen. Denn der Aufenthaltstitel ist an den Pass gebunden und muss dort eingetragen sein.
Mit der Beantragung eines neuen Passes ist auch ein weiterer Termin bei der Ausländerbehörde notwendig. Die eAT-Karte ist der Nachweis einer gültigen Niederlassungserlaubnis.
Durch das Verlängern und Mitführen gemeinsam mit dem gültigen Pass kommen Sie der Ausweispflicht nach. Ist Ihr Pass unbegrenzt gültig, müssen Sie nach zehn Jahren dann nur die Niederlassungserlaubnis verlängern.
Niederlassungserlaubnis verlängern: Vorgehen und Kosten
Wie bei einem Ausweis oder einem Pass gilt die eAT-Karte als Ausweisdokument und ist mit einem Passbild versehen. Damit dieses und die Daten auf dem Chip der Karte aktuell sind, ist eine Verlängerung alle zehn Jahre vorgeschrieben.
Um die Karte der Niederlassungserlaubnis zu verlängern, wenden Sie sich an die zuständige Ausländerbehörde an ihrem Wohnort. Bei dem entsprechenden Termin müssen Sie dann folgende Unterlagen mitbringen:
- Reisepass (inkl. Meldebescheinigung)
- alten Aufenthaltstitel
- aktuelles biometrisches Passbild
Neben den Kosten für das Passbild fallen auch Gebühren für die Ausstellung des neuen eAT an. Diese liegen derzeit zwischen 65 und 67 Euro.
Wichtig ist, dass Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber über den Status der Niederlassungserlaubnis informieren. Ein Verlängern betrifft zwar nur das Dokument und nicht den Aufenthaltstitel an sich. Aber bei Kontrollen kann ein Nachweis der Erlaubnis notwendig sein. Daher sollten Arbeitnehmer auch immer das alte Dokument und den Reisepass mit sich führen.
Wann kann die Niederlassungserlaubnis trotzdem ablaufen?
Unter bestimmten Umständen kann es jedoch sein, dass eine Niederlassungserlaubnis erlischt. Ein Verlängern ist in diesem Fall nicht möglich. Die Erlaubnis muss dann erneut beantragt werden und alle erforderlichen Voraussetzungen sind nachzuweisen.
Halten sich Inhaber einer Niederlassungserlaubnis für längerer Zeit im Ausland auf, müssen sie darauf achten, dass dieser Zeitraum begrenzt ist. So sind maximal sechs Monate zulässig bevor die Niederlassungserlaubnis ihre Gültigkeit verliert. Für Personen, die bereits seit mindestens 15 Jahren in Deutschland leben, einen gesicherten Lebensunterhalt nachweisen und kein anderes Ausweisungsinteresse besteht, gilt diese Frist nicht. Auch die Niederlassungserlaubnis von Personen, die mit deutschen Staatsbürgern verheiratet sind, ist von diesen Regelungen nicht betroffen.
Haben Inhaber der Erlaubnis wichtige Gründe, kann von der zuständigen Behörde eine Verlängerung der Frist gewährt werden. So können Aufenthalte zur Pflege, aus medizinischen Gründen oder für ein Auslandssemester eine Fristverlängerung begründen. Die Verlängerung ist immer vor dem Antritt der jeweiligen Reise zu beantragen.
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