Kurz & knapp: Ordentliche Kündigung
Eine ordentliche Kündigung ist eine einseitige Aufkündigung eines Arbeitsverhältnisses, die sowohl durch den Arbeitnehmer als auch durch den Arbeitgeber erfolgen kann. Anders als die außerordentliche Kündigung oder eine fristlose Aufhebung des Arbeitsvertrags muss die ordentliche Kündigung die im Arbeitsvertrag festgesetzte oder die gesetzliche Kündigungsfrist beachten. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt für die ordentliche Kündigung gemäß § 622 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats. Hier finden Sie eine Vorlage für eine ordentliche Kündigung sowie ein Arbeitgeber-Muster für ein Kündigungsschreiben.
Wann Arbeitnehmende ordentlich gekündigt werden können, hängt von der Unternehmensgröße, der kündigenden Partei sowie der gekündigten Person ab. Beschäftigt ein Unternehmen beispielsweise mehr als zehn Mitarbeitende, darf der Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung nicht ohne Grund aussprechen. Im Sinne des KSchG (Kündigungsschutzgesetz) ist eine ordentliche Kündigung aus folgenden Gründen möglich: personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebliche Gründe.
Es ist nicht möglich, ein Ausbildungsverhältnis ordentlich zu kündigen, die Aufhebung der Ausbildung kann lediglich durch einen Aufhebungsvertrag erfolgen. Beachten Sie zudem Folgendes: Während der Probezeit des Ausbildungsverhältnisses ist eine fristlose Kündigung gemäß § 22 Abs. 1 BBiG (Berufsbildungsgesetz) jederzeit und ohne Angaben von Gründen möglich. Nach Beendigung der Probezeit kann aus wichtigen Gründen fristlos gekündigt.
Ein befristeter Arbeitsvertrag kann gemäß § 15 Abs. 4 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz) nicht ordentlich gekündigt werden. Dies gilt für die gesamte Laufzeit des Arbeitsverhältnisses. Eine Aufhebung des befristeten Arbeitsvertrags ist nur unter bestimmten Ausnahmen wie zum Beispiel einer einvernehmlichen Kündigung oder durch eine außerordentliche Kündigung möglich.
Inhalt
Die ordentliche Kündigung vom Vertrag: Aus welchen Gründen kann sie erfolgen?
Gemäß KSchG muss eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber sozial gerechtfertigt sein, das heißt, dass die Auflösung des Arbeitsverhältnisses unausweichlich ist. Diesbezüglich akzeptiert die Gesetzgebung folgende Kündigungsgründe:
- personenbedingte Gründe
- verhaltensbedingte Gründe
- betriebliche Gründe
Das KSchG greift allerdings erst, wenn Angestellte mindestens sechs Monate ohne Unterbrechung im Unternehmen angestellt sind und dieses mehr als zehn Mitarbeitende beschäftigt.
Beachten Sie! Der Schwellenwert über zehn Angestellte lag vor dem 1. Januar 2004 bei fünf Mitarbeitenden. Der KSchG greift folglich ebenfalls für alle Mitarbeitenden in Unternehmen mit weniger als zehn Angestellten, die vor 2004 angestellt worden sind.
Personenbedingte Gründe für eine ordentliche Kündigung
Steht fest, dass ein Angestellter oder eine Angestellte wegen seiner oder ihrer persönlichen Fähigkeiten nicht dazu in der Lage ist bzw. nicht in der Lage dazu sein wird die geforderte Leistung des Unternehmens zu erfüllen und diesen gerecht zu werden, greifen sogenannte personenbedingte Kündigungsgründe.
Unter diesen Umständen steht es Arbeitgebern zu, das Arbeitsverhältnis ordentlich aufzulösen.
Eine Ordentliche Kündigung ist zum Beispiel aus folgenden personenbedingten Gründen möglich:
- überdurchschnittlich lange Fehlzeiten (bspw. wegen Krankheiten) ohne Aussicht auf Änderung
- Freiheitsstrafen, die sich langfristig negativ auf das Unternehmen auswirken
- Straftaten, die mit den beruflichen Aufgaben unvereinbar sind (bspw. Diebstahl bei einer Anstellung im Sicherheitsdienst)
- Gewissens- und Glaubensgründe, die mit den beruflichen Aufgaben in Konflikt stehen (bspw. die glaubensbegründete Verweigerung Regale mit alkoholischen Getränken zu befüllen)
Verhaltensbedingte Gründe für eine ordentliche Kündigung
Ist das Verhalten von Angestellten gegenüber den anderen Unternehmensmitgliedern (bspw. anderen Mitarbeitenden oder Vorgesetzten) nicht mehr zumutbar, kann eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung erfolgen.
Eine ordentliche Kündigung wegen verhaltensbedingtem Kündigungsgrund zum Beispiel unter folgenden Umständen möglich:
- Anhaltende Verweigerung der Arbeitspflicht
- Wiederholte Störung des Betriebsfriedens
- Mehrfaches Verlassen des Arbeitsplatzes ohne Erlaubnis durch den Arbeitgeber
- Eigenmächtiger Antritt von Urlaub
- Nicht genehmigte Ausübung von Nebentätigkeiten
- Falschverhalten außerhalb der Arbeitszeit, das negative Konsequenzen für den Arbeitgeber hat (bspw. Konkurrenztätigkeit)
Beachten Sie! Voraussetzung ist hierbei, dass bereits milderer Maßnahmen, wie eine Abmahnung, von Unternehmensseite ergriffen worden sind, aber das Verhalten der betreffenden Person sich höchstwahrscheinlich nicht ändern wird.
Betriebsbedingte Gründe für eine ordentliche Kündigung
Eine betriebsbedingte Voraussetzung für eine ordentliche Kündigung meint primär betriebliche Probleme, die ausschließlich durch Maßnahmen wie einen Stellenabbau gelöst werden können.
Dabei muss das Unternehmen vorher erfolglos alle möglichen Maßnahmen ergriffen haben, um den Arbeitsplatzabbau abzuwenden. Deshalb ist eine unabdingbare Voraussetzung für eine ordentliche Kündigung aus Betriebsgründen beispielsweise auch, dass eine Weiterbeschäftigung der zu kündigenden Mitarbeitenden in einer anderen Unternehmensposition nicht möglich ist.
Ein Betriebsbedingter Kündigungsgrund für eine ordentliche Kündigung ist zum Beispiel in folgenden Fällen gegeben:
- Umsatz- und Auftragseinbrüche über einen langen Zeitraum bzw. einen absehbar langen Zeitraum
- innerbetriebliche Maßnahmen (bspw. Outsourcing oder das Schließen von Unternehmensstandorten)
Geht eine ordentliche Kündigung mit einer Abfindung einher?
Bei einer ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber besteht in aller Regel nicht automatisch ein Anspruch auf eine Abfindungszahlung. Eine Abfindung kann allerdings vorab vertraglich vereinbart werden, beispielsweise in einem Aufhebungsvertrag.
Die Höhe der Abfindung ist gesetzlich geregelt und in § 1a KSchG festgelegt: Sie beträgt 0,5 Brutto-Monatsgehälter pro Anstellungsjahr. Hierbei ist gemäß § 10 Abs.3 KSchG das Entgelt des letzten Monats des Arbeitsverhältnisses (§ 1a Abs.2 Satz 2 KSchG) maßgeblich. Bei einer Betriebszugehörigkeit von mehr als sechs Monaten wird die bestehende Zeit der Zugehörigkeit gemäß § 1a Abs.2 Satz 3 KSchG auf ein Jahr aufgerundet.
Beachten Sie! Bei einer Abfindung (für eine ordentliche Kündigung) handelt es sich um eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers, die dazu dient, ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufzulösen.
Ordentliche Kündigung: Kann ein befristeter Arbeitsvertrag aufgelöst werden?
Grundsätzlich kann ein befristeter Arbeitsvertrag laut § 15 Abs. 4 TzBfG nicht durch eine ordentliche Kündigung aufgehoben werden, dies gilt sowohl für die Arbeitgeber- als auch für die Arbeitnehmerseite. Eine vorzeitige Kündigung des Vertrags ist allerdings unter folgenden Umständen möglich:
- Es kommt zu einer einvernehmlichen Kündigung. In diesem Fall können Fristen vermieden werden, während ein Kündigungsschutzprozess vermieden werden kann. In diesem Fall wird in der Regel ebenfalls eine Abfindungszahlung vereinbart.
- Eine außerordentliche Kündigung wird ausgesprochen. Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann zum Beispiel außerordentlich kündigen, wenn Gehaltszahlungen ausbleiben oder der Arbeitgeber ihn oder sie zu einer Straftat anleitet. Die außerordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber kann erfolgen, wenn der oder die Angestellte der Arbeitspflicht nicht mehr nachkommt.
Weitere Ausnahmefälle, die eine ordentliche Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrag ermöglichen, sind durch folgende Umstände gegeben:
- Im Arbeits- oder Tarifvertrag wird das Recht des Arbeitnehmers bzw. der Arbeitnehmerin auf eine ordentliche Kündigung während der Vertragslaufzeit festgeschrieben. In diesem Fall profitiert er oder sie vom Kündigungsschutz.
- Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin ist bzw. war mehr als fünf Jahre befristet angestellt. In diesem Fall gilt eine sogenannte Auslaufzeit von sechs Monaten.
- Das Unternehmen geht insolvent. Unter diesen Umständen kann der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin mit einer Frist von drei Monaten ordentlich gekündigt werden
Ordentliche Kündigung: Welche Frist gilt hier?
Soweit keine vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist besteht, greift die gesetzliche Kündigungsfrist. Diese beträgt für eine ordentliche Kündigung gemäß § 622 BGB vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats.
Die Frist – egal ob gesetzlich oder vertraglich -ist sowohl für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber bindend.
Die Kündigung in der Probezeit folgt anderen Bestimmungen: Während der Probezeit gilt eine verkürzte Kündigungsfrist. Laut § 622 Abs. 3 BGB kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis während dieser Zeit mit einer Frist von zwei Wochen ordentlich kündigen. Dabei kann die ordentliche Kündigung während der Probezeit ohne Grund ausgesprochen werden.
Gut zu wissen! Dennoch darf die Kündigung in diesem Fall nicht sittenwidrig oder willkürlich sein, sondern hat sich an den üblichen Grenzen zu orientieren.
Wie muss eine ordentliche Kündigung aussehen?
Die ordentliche Kündigung muss zwingend schriftlich erfolgen und von der kündigenden Partei unterschrieben werden, eine Aufkündigung des Arbeitsvertrags per E-Mail ist nicht legitim.
Darüber hinaus müssen Arbeitgeber verschiedene Pflichten erfüllen, damit die Kündigung wirksam ist. Zu den Arbeitgeberpflichten zählen hierbei:
- Die Information und Anhörung des Betriebsrats
- Die Einholung der Zustimmung des Integrationsamts sowie den Einbezug der Schwerbehindertenvertretung bei Kündigung schwerbehinderter Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter.
- Die Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfrist
- Die Ausstellung einer elektronischen Arbeitsbescheinigung
Ordentliche Kündigung vom Arbeitsvertrag: Vorlage und Muster
Nachfolgend finden Sie ein Muster für eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber:
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Muster handelt. Übernehmen Sie dieses daher nicht unverändert.
Ordentliche Kündigung (Arbeitgeber) (.doc)
Ordentliche Kündigung (Arbeitgeber) (.pdf)
Hier finden Sie ein Muster für eine ordentliche Kündigung als Arbeitnehmer:
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Muster handelt. Übernehmen Sie dieses daher nicht unverändert.
Ordentliche Kündigung (Arbeitnehmer) (.doc)
FOrdentliche Kündigung (Arbeitnehmer) (.pdf)
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