Nicht wenige Menschen verbringen den Großteil des Tages auf der Arbeit. Damit sie auch nach einigen Stunden noch leistungsfähig sind und sich ausreichend konzentrieren können, schreibt das Arbeitsrecht bestimmte gesetzliche Pausenzeiten vor.
Dabei handelt es sich im Übrigen nicht um ein bloßes Angebot: Vielmehr sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, die gesetzliche Pausenregelung einzuhalten und ihren Mitarbeitern nach einer gewissen Arbeitsdauer Erholungspausen zu gewähren.
Kurz & knapp: Pausenregelung
Volljährigen Arbeitnehmern steht laut Pausenregelung nach einer Arbeitszeit von mehr als 6 und bis zu 9 Stunden eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten zu. Arbeiten Beschäftigte mehr als 9 Stunden, müssen sie mindestens 45 Minuten lang Pause machen. Wie die Pausenregelung für Arbeitnehmer unter 18 aussieht, erfahren Sie hier.
Ruhezeiten und Ruhepausen werden grundsätzlich nicht als Arbeitszeit gewertet. Aus diesem Grund erhalten Arbeitnehmer während solcher Pausen auch keine Vergütung. Eine Betriebspause (unvorhergesehene Arbeitsunterbrechung) ist hingegen Teil der Arbeitszeit und muss daher in voller Höhe vergütet werden.
Bei einer Ruhepause handelt es sich um eine vorgeschriebene Unterbrechung der Arbeit. Als Ruhezeit wird wiederum der Zeitraum zwischen dem Ende und dem Anfang eines Arbeitstages bezeichnet. Die Betriebspause ist eine unvorhergesehene Arbeitsunterbrechung. Mehr zu diesen Pausenarten lesen Sie hier.
Nach welcher Arbeitszeit gesetzliche Pausen vorgeschrieben sind, wie lange diese andauern müssen und ob es möglicherweise verschiedene Pausenregelungen gibt, lesen Sie in diesem Ratgeber. Weiterhin erläutern wir, wo die Unterschiede zwischen Ruhezeit, Ruhepause und Betriebspause liegen.
Inhalt
Welche Arten von Pausen existieren im Arbeitsrecht?
Um die gesetzliche Pausenregelung erläutern zu können, ist es zunächst wichtig, die verschiedenen Arten von Pausen zu unterscheiden:
- Ruhepause: Sie unterbricht den Arbeitstag und gibt Beschäftigten die Gelegenheit, etwas zu essen oder sich kurz von der Arbeit zu erholen. Die Ruhepause wird vom Arbeitgeber nicht vergütet, da sie nicht Teil der Arbeitszeit ist.
- Ruhezeit: Das ist der Zeitraum zwischen dem Ende eines Arbeitstages und dem Beginn des nächsten. Die Ruhezeit muss in der Regel mindestens 11 Stunden betragen, um den Beschäftigten eine ausreichend lange Erholung zu ermöglichen. Die Ruhezeit wird ebenfalls nicht vergütet.
- Betriebspause: Das ist eine unvorhergesehene Unterbrechung der Tätigkeit während des Arbeitstages. Sie kann z. B. entstehen, wenn ein Gerät ausfällt oder das Internet nicht mehr funktioniert. Anders als die Ruhepause und die Ruhezeit zählt die Betriebspause zur Arbeitszeit und muss deshalb in voller Höhe bezahlt werden.
Wichtig: Der Gang in die Küche oder zur Toilette zählt üblicherweise nicht zu den Pausenzeiten. Laut Gesetz kann sich dies jedoch schnell ändern, wenn diese Kulanz ausgenutzt wird. Raucherpausen hingegen gelten generell als Unterbrechung der Arbeitszeit und sind in der Regel nachzuarbeiten.
Was besagt das Arbeitszeitgesetz zur Ruhepause und Ruhezeit?
In Deutschland ist die Pausenregelung im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) festgehalten – zumindest soweit es volljährige Arbeitnehmer betrifft. § 4 ArbZG befasst sich mit der Regelung der Ruhepausen.
Je nachdem wie viele Stunden ein Arbeitnehmer täglich arbeitet, ist eine bestimmte Dauer für die Ruhepause vorgeschrieben.
Die folgende Tabelle veranschaulicht diese Pausenregelung per Gesetz:
Arbeitszeit pro Tag | gesetzlich vorgeschriebene Dauer der Ruhepause |
---|---|
max. 6 Stunden | keine |
mehr als 6 Stunden, max. 9 Stunden | mind. 30 Minuten* |
mehr als 9 Stunden | mind. 45 Minuten* |
* Die Pause muss nach spätestens 6 Stunden Arbeit genommen werden. |
Die Ruhepause muss wohlgemerkt nicht am Stück genommen werden. Es ist erlaubt, sie in mehrere Zeitabschnitte aufzuteilen, allerdings muss jeder davon mindestens 15 Minuten betragen. Zudem ist vorgeschrieben, dass die Ruhepause (bzw. der erste Pausenabschnitt) spätestens nach 6 Stunden ununterbrochener Arbeitszeit angetreten wird.
Die Ruhezeit wiederum wird in § 5 Abs. 1 ArbZG behandelt. Laut diesem muss „nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden“ erfolgen.
Daraus ergibt sich schließlich: Spätestens nach 6 Stunden durchgehender Arbeit müssen Arbeitnehmer eine Pause einlegen. Es ist nicht erlaubt, die Pause einfach wegzulassen und dafür früher Feierabend zu machen. Ist der Arbeitstag vorbei, müssen Arbeitnehmer zudem mindestens 11 Stunden ununterbrochene Erholungszeit haben. Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass alle vom Arbeitszeitgesetz vorgeschriebenen Pausen eingehalten werden.
Wichtig: Zwar ist die Pausenregelung gesetzlich vorgeschrieben, es handelt sich dabei allerdings nur um Mindestvorgaben. Gewährt Ihnen Ihr Arbeitgeber längere Ruhepausen bzw. Ruhezeiten, ist dies ebenfalls in Ordnung. Die gesetzlichen Vorgaben dürfen demnach also stets über-, aber (in der Regel) nicht unterschritten werden.
Die Pausenregelung für Minderjährige (Jugendarbeitsschutzgesetz)
Sind Beschäftigte jünger als 18 Jahre gilt für sie nicht das ArbZG, sondern das Jugendarbeitsschutzggesetz (JArbSchG). Die Pausenregelung hier ist wesentlich strenger, um eine Überarbeitung der Jugendlichen zu vermeiden.
Laut § 11 Abs. 1 JArbSchG müssen für minderjährige Beschäftigte folgende Ruhepausen eingehalten werden:
Arbeitszeit pro Tag | gesetzlich vorgeschriebene Dauer der Ruhepause |
---|---|
max. 4,5 Stunden | keine |
mehr als 4,5 Stunden, max. 6 Stunden | mind. 30 Minuten* |
mehr als 6 Stunden | mind. 60 Minuten* |
* Die Pause muss nach spätestens 4,5 Stunden Arbeitszeit genommen werden. |
Auch hier sieht die Pausenregelung vor, dass die Ruhepause in mehrere Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden darf.
Der Begriff „Ruhezeit“ kommt im JArbSchG zwar nicht vor, trotzdem findet sich hier eine ganz ähnliche Regelung wie im ArbZG. Gemäß § 13 JArbSchG muss Jugendlichen nämlich eine tägliche ununterbrochene Freizeit von mindestens 12 Stunden gewährt werden. So lange muss der Zeitraum zwischen dem Ende eines Arbeitstages und dem Beginn des nächsten für Jugendliche betragen.
Beziehen sich die Pausenregelungen auch auf das Wie und Wo?
Grundsätzlich gibt das Arbeitszeitgesetz in puncto Pausenregelung lediglich einen Rahmen vor. Es schreibt also weder vor, wie Ruhepausen im Detail auszusehen haben noch wo Arbeitnehmer sie zu verbringen haben. Diese Entscheidungen obliegen in der Regel allein dem Arbeitnehmer.
Der Arbeitgeber hat also kein Recht dazu, Ihnen vorzuschreiben, wie Sie Ihre Erholungszeit verbringen. Es steht Ihnen daher frei, spazieren zu gehen, Einkäufe zu erledigen oder einfach nur zu Mittag zu essen. Das Gleiche gilt für den Ort, an dem Sie sich in Ihrer Pause aufhalten. Sie können daher auf dem Betriebsgelände bleiben, dieses aber auch verlassen.
Wichtig: Auch wenn die Pausenregelung Ihnen diese Freiheiten lässt, sollten Sie bedenken, dass Sie nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung profitieren, sollten Sie das Gelände in der Mittagspause verlassen haben und in einen Unfall verwickelt werden! Es handelt sich in solchen Fällen entsprechend nicht um einen Arbeitsunfall.
Im JArbSchG gibt es hingegen tatsächlich eine Regelung zur Gestaltung der Ruhepause: Gemäß § 11 Abs. 3 darf diese nämlich nicht in den Arbeitsräumen stattfinden, es sei denn, es wird dort in dieser Zeit nicht gearbeitet. Doch selbst wenn das der Fall ist, ist es den Jugendlichen freigestellt, wo und wie sie ihre Pause verbringen möchten.
Gibt es Ausnahmen von den gesetzlichen Pausenregelungen?
Wie so oft im Arbeitsrecht existieren auch bei der Pausenregelung diverse Ausnahmen. § 7 ArbZG zufolge können abweichende Regeln zu gesetzlich vorgeschriebenen Pausen zulässig sein, wenn diese einem Tarifvertrag oder einer entsprechenden Betriebsvereinbarung entspringen. Sind die Ruhepausen beispielsweise kürzer als der Gesetzgeber es verlangt, muss ein Ausgleich hierfür geschaffen werden (wie z. B. häufigere Arbeitsunterbrechungen).
Weiterhin nennt das Arbeitszeitgesetz in § 18 diverse Personengruppen, für welche die gesetzliche Pausenregelung keine Anwendung findet. Dazu zählen unter anderem
- Leiter öffentlicher Dienststellen inklusive deren Vertreter,
- Chefärzte und leitende Angestellte gemäß § 5 Absatz 3 des Betriebsverfassungsgesetzes,
- Arbeitnehmer, die in einer häuslichen Gemeinschaft mit ihnen anvertrauten Personen leben und die sie in eigener Verantwortung betreuen, pflegen oder erziehen,
- Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, die in Bezug auf Personalangelegenheiten selbstständig Entscheidungen treffen dürfen,
- Personen unter 18 Jahren, da für sie das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) gilt,
- Besatzungsmitglieder auf Handelsschiffen, weil das Seearbeitsgesetz Anwendung findet.
Auch wenn es zahlreiche Vorschriften zur Pausenregelung in Deutschland gibt, kommt es bei diesem Thema dennoch häufiger zu Unstimmigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Sollte Ihr Chef sich beispielsweise weigern, die entsprechenden Pausenregelungen einzuhalten, kann es nicht schaden, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden. Dieser kann Sie genau über Ihre Rechte informieren und Sie unterstützen, sollten Sie rechtliche Schritte gegen Ihren Arbeitgeber einleiten wollen.
Susanne meint
6. September 2022 at 22:13
Ich arbeite im Kindergarten als 70% Kraft. Damit unsere Dienste besser abgedeckt sind,
möchte meine Leiterin in den 5,5 Stunden die ich täglich arbeite (8.30 – 14.15) in dieser Woche eine
Pause einbauen von 30 Minuten also von 12.00 -12.30 ,damit die Arbeitszeit durch die Pause nach hinten gestreckt wird ,um die Dienste besser abzudecken.Darf Sie das? Ich möchte keine Pause bei dieser kurzen Arbeitszeit.
helale meint
15. November 2022 at 22:16
Bei einer Arbeitszeit bis zu sechs Stunden ist keine gesetzliche Ruhepause vorgeschrieben.
Aber, Auf Grund seines Direktionsrecht, kann der AN auch bei kürzeren Arbeitszeiten eine Ruhepause einplanen.
Tina meint
31. August 2022 at 8:51
Hallo
Ich arbeite bei einem Intensivpflegedienst in einer 1:1 Betreuung im 12 Stunden Schicht Betrieb. Unsere Firma wurde Insolvent und ist jetzt übernommen worden. Jetzt wurde uns mitgeteilt, dass uns eine Stunde Pause abgezogen wird, die wir in den Ruhephasen des Patienten nehmen sollen. Jetzt wollte ich wissen ob das gesetzlich rechtens ist, da wir den Patienten nicht alleie lassen dürfen. Wir arbeiten nicht effektiv 12 h an dem Patienten aber wir dürfen ihn auch nicht alleine lassen. Auch im Nachtdienst dürfen wir nicht schlafen bei den 12 Stunden. Er wird von uns kontinuierlich beaufsichtigt. Danke für die Antwort.
Anna-Lena meint
24. August 2022 at 8:59
Hallo!
Bei uns werden Schichten eingeteilt, unterschiedlich lang, zum Teil aber auch 6 Stunden Schichten, um keine Pause machen zu müssen. Nun hatten wir leider ein paar mal den Fall, das Mitarbeitende für 6 Stunden eingeteilt waren, dann aber die Ablösung nicht pünktlich kam. Dadurch werden die 6 Stunden unvorhersehbar überschritten und dementsprechend auch keine Pause gemacht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es dann richtig ist die Pause einfach weg zu kürzen, oder liege ich da falsch?
S. meint
15. August 2022 at 7:56
Moin,
ich arbeite in einer Arztpraxis und wenn wir unterbesetzt sind kann es vorkommen, dass ich einen Arbeitstag habe, der von 7:15 bis 13:00 Uhr und dann von 13:30 bis 18:30 geht mit einer halben Stunde Pause dazwischen. Ist das rechtens? Mir sagt man ja aber ich sehe das anders.
H.M. meint
26. Oktober 2022 at 12:24
Nein, denn Ihre Gesamtarbeitszeit beträgt 10 Stunden und 45 min. . Arbeitszeiten von mehr als 10 Stunden täglich sind ohnehin nicht so ohne weiteres erlaubt und vor allem müssen Sie dann mindestens noch 15 min. eher sogar 30 min. mehr Pause haben.
Ben meint
11. August 2022 at 19:18
Ich arbeite weniger als 6 Stunden am Tag und mein Arbeitgeber hat 30 Minuten Pause in meinen Zeitplan gesetzt, damit ich länger bei der Arbeit bin. Ich habe manchmal nach 2 Stunden Pause, irgendwann nach 2,5 oder 3. ist das erlaubt?
Ulla meint
10. August 2022 at 14:11
Arbeite von 6 – 12:30 Uhr Akkord. Bekomme allerdings nur 15 Minuten Pause. Das sind vom Gesetz her 15 Minuten zu wenig. Wie hoch wäre denn der Aufwand, die 15 Minuten rechtlich einzufordern, wenn der Arbeitgeber sich weigern würde?
Rolfs meint
29. Juni 2022 at 7:09
Guten Morgen,
ich arbeite bei einer Kreisverwaltung mit 30 Stunden wöchentlich. Leider schaffe ich es nicht immer Pünktlich zu gehen und arbeite so manchmal über 6 Stunden ( meist so 20-25 min) welche mir nicht angerechnet werden, da ich nach 6 Stunden Pause machen muss. Das ärgert mich, da ich meine Arbeit erledigt haben möchte. Zudem wird mir durch eine Außenstelle ein Plus von 0.18 ( Industriestunden) gewährt welche dann abgezogen wird wenn ich länger arbeite.
Hab ich da einfach Pech?
Bea meint
6. Juni 2022 at 16:10
Früher hieß es doch immer, dass man die erste Pause zwingend IN DEN ersten 6 Stunden machen musste und man durfte die Pausenzeit nach gesetzlichen Vorschriften auch nicht „hinten dranhängen“, sprich nicht erst ab 6:01 h.
Ich hab mich schon immer sehr genau an Regeln gehalten, daher war ich mir 100% sicher, dass ich sie richtig vor Augen habe… Aber vor Paar Tagen kam der Punkt bei einem Telefoninterview hoch, für einen Job, der mir sehr wichtig gewesen wäre, wo ich sehr sicher war die Gesetzeslage zu kennen – hab die Dame höflich korrigiert, wobei ich gestand, dass es mir persönlich auch lieber ist 6 Std. durchzuarbeiten und dann zu gehen… hab den Job nicht bekommen, am Pfingstmontag (!), obwohl ich stets sehr freundlich war, hab mir schon die Augen ausgeheult… (Dank an die Firma für diesen „netten“ Feiertag… ich gucke grad im Net, was los ist, aber nirgends ist die bisherige Regelung zu finden.
WANN hat sich das bitte geändert??
Hätte ich bloß den Mund gehalten 🙁
Steffi meint
24. Juni 2022 at 6:00
Die erste Pause muss ab 6 Std. Arbeitszeit gemacht werden. Unter den 1. 6 Stunden hat man keinen Anspruch darauf.
H.M. meint
26. Oktober 2022 at 11:44
Das ist nicht ganz richtig.
Wenn ich mehr als 6 Stunden arbeite und also eine Pause machen muß, habe ich – laut Gesetz – frühestens nach einer Arbeitszeit von 4 Stunden Anrecht auf eine Pause. Nach 6 Stunden Arbeit muß die Pause zwingend genommen werden.
Klaus meint
6. Juni 2022 at 12:59
Bin bei der Deutschen Bahn als Triebfahrzeugführer beschäftigt. Nun meine Frage:Wie verhält es sich ich arbeite über 9.00Std. bekomme also 45 Minuten Pause darf die Pausenzeit einmal 27 Min. und einmal 18 Min. betragen?
H.M. meint
26. Oktober 2022 at 11:37
Wahrscheinlich schon, denn im Gesetz heißt es, daß die Pausenzeiten aufgeteilt werden können in Pausen von MINDESTENS 15 min..
Susi meint
5. Juni 2022 at 14:11
Ich arbeite in einer Bäckerei 21std in der Woche steht mir eine Pause zu wenn ich 5 Std am Tag arbeite
H.M. meint
26. Oktober 2022 at 11:34
Nein. Bei Arbeitszeiten unter 6 Stunden, steht einem Arbeitnehmer keine Pause zu.
christine meint
1. Juni 2022 at 8:03
Ich arbeite beim Zahnarzt als Abteilungsleiterin und wie das manchmal so im Alltag ist, ist durch die Patientenanzahl (Schmerzpatienten usw.) es nicht möglich Pause zu machen. Wir gehen dann manchmal früher . wir versuchen die pause natürlich einzuhalten. Darf man dann auf die Pause verzichten ?
Steffi meint
24. Juni 2022 at 5:55
Nein, darf man nicht. Sollte dadurch mal ein Arbeitsunfall passieren, kann es rechtliche, versicherungstechnische Konsequenzen nach sich ziehen. Und dem Arbeitgeber drohen bis zu 15.000 Euro Strafe, oder sogar mehr bei Wiederholung
Chris meint
31. Mai 2022 at 17:10
Hallo! Wir haben einen kleinen Laden, der ca. 20-30 zahlende Kunden pro Tag hat. Aufgrund der geringen Kundenfreuquenz ist es an vielen Tagen nur im 1 Personen Betrieb besetzt. Wie verhält es sich hier mit der Pause – gibt es hier Ausnahmen. Ansonsten müssten wir den Laden für die Pausen schließen mitten im Tag. Der Laden macht erst um 13h auf an Wochentagen. Es gibt immer wieder längere Phasen, wo keine Kunden da sind, wo man sich ausruhen kann.
Konkretes Beispiel
Mo – Do
Öffnung 13-20h
Anwesenheit 12:30 bis 20:30
Keine offizielle Pause, mittendrin immer wieder Leerlauf
Frage:
– Müssen wir offiziell eine Pause anbieten / den Laden schließen?
– Wann können wir die Pausenzeiten von der Arbeitszeit abziehen, nur wenn diese konkret genommen wird und der Laden geschlossen wird?
Vielen Dank.
Gruß
Christof
Simon meint
11. Mai 2022 at 9:03
Ich arbeite im Nachtdienst in einer Schlafstelle für Obdachlose, die Arbeitszeit dauert von 22-8:30 Uhr.
Wir arbeiten in der Regel 7 Nächte am Stück. Der Arbeitgeber verlangt, dass wir dienstags 1 Stunde von 14:15-15:15 an einer Teamsitzung teilnehmen, abends um 22 Uhr dann wieder den Nachtdienst aufnehmen. Das entspricht einer Ruhezeit von 6,45 Stunden zwischen Teamsitzung und Nachtdienst. (Die Nacht von Montag auf Dienstag haben wir deshalb frei.)
Frage: Muss ich zu der Teamsitzung erscheinen oder habe ich auch VOR einerm 10.5 stündigen Nachtdienst Anschpruch auf 11 Stunden Ruhezeit ?
Frank meint
10. Mai 2022 at 6:26
Guten Tag
Muss bei einer Dienstschicht von 11 Stunden und drei Pausen von jeweils 15 Minuten, die zweite Pause innerhalb der ersten sechs Stunden liegen?
Mit freundlichen Grüßen
F.
Ralf meint
6. Mai 2022 at 16:01
Hallo
Ich arbeite im Schichtdienst 3 Schichten, jetzt will mein Chef das ich die Pausen austempeln soll.
Frage darf er das Verlangen oder ist es gegen das Gesetz.
Steffi meint
24. Juni 2022 at 5:50
Ja darf er verlangen. Da Pausen als Ruhezeiten gelten und nicht als Arbeitszeit.
Sandra meint
4. Mai 2022 at 14:22
Darf mich mein Chef mehrfach aus meiner Mittagspause holen? Die einzuhaltende 30 min Pause wurde somit nicht gewährleistet.
Andrea meint
19. April 2022 at 11:55
Ich arbeite seit über 4 Jahren in einem Sicherheitsunternehmen. Meine Arbeitszeit ist Mo – Fr 8:00 – 18:30, also 10,5 Stunden. Pausen werden mir nicht gewährt. D.h. ich arbeite täglich 10,5 Stunden ohne Pause. Ist das rechtens und evtl ein Kündigungsgrund?
Im Übrigen hatte dieser Betrieb am 05.04.22 eine Großrazzia wegen Steuerhinterziehung Schwarzarbeit Veruntreuung von Geldern, Nichtzahlung von Löhnen und und und. Was soll ich tun?
L.Großmann meint
3. Mai 2022 at 13:04
Das ist nicht rechtens. Es müssen vom Arbeitnehmer bei mehr als 9 Std. Arbeitszeit mindestens 45min Pause genommen werden und vom Arbeitgeber gewährt werden. Die Pause darf als ganzes genommen werde oder aufgeteilt werden, wobei ein Teil jedoch kürzestens 15 min betragen darf! Kündigungsgrund ist dies erst dann, wenn du den Arbeitgeber darauf hingewiesen hast und sich an deiner Situation nichts geändert hat. Dann kannst du sogar fristlos kündigen. Sämtliche Kommunikation sollte schriftlich erfolgen. Bestenfalls über die Firmen-interne E-Mail an den Chef.
Thomas meint
15. Februar 2022 at 6:51
Hallo,
Pausenregelung ist bei uns im Betrieb so. Entweder einmal 30 Minuten oder zweimal 15 Minuten wie es der Prozess der Arbeit zulässt. Rauchpausen werden nachgearbeitet…
Jetzt trat der Fall ein das ich einmal 17 Min Machte und einmal 14 und zwar zweimal im gleichen Monat und man mir jetzt zweimal zusätzlich 30Min pro Tag zusätzlich abzog , also genau 60 min als Minusstunden anrechnet…
weil ich nicht die 15 Minuten eingehalten haben , Darf der Arbeitgeber das und wie kann ich mich evtl. dagegen wehren.
Ich habe ein Überstunden Konto mit 5 Std. plus.
VG Thomas aus Berlin
AM meint
16. März 2022 at 16:21
Klares Ja, Sie sind dazu verpflichtet! Steht auch im zweiten Absatz dieses Artikels. Arbeitspausen sind KEIN Angebot, sondern verpflichtend. Sie dürfen auch nicht die Pause an den Beginn oder das Ende Ihrer Arbeitszeit legen, um dadurch später zu kommen, oder früher zu gehen!
Regina meint
31. Januar 2022 at 0:02
Guten Tag,
ich habe eine volle Stelle. Früher hab es mit meiner Teamleitung eine Absprache, dass wir keine Pause machen müssen und deshalb 30 Min. früher gehen durften. Jetzt hat meine Geschäftsführung davon erfahren und zwingt uns spätestens nach 6 Stunden eine Pause zu machen. Kann mann uns dazu zwingen? Es heißt je ich hätte einen Anspruch auf eine Pause, aber bin ich auch dazu verpflichtet?
L.Großmann meint
3. Mai 2022 at 13:13
Also der Arbeitgeber ist verpflichtet, dass die Arbeitnehmer ihre Pausen im Rahmen des ArbZeitgesetztes auch nehmen. Also dein Chef ist verpflichtet, dass du deine Pause nimmst. Also, ja, du bist verpflichtet die gestzlich vorgeschribene Mindestdauer deiner Pause tatsächlich zu nehmen.
Frank meint
12. Januar 2022 at 16:38
Moin,
ich bin eine 30 Std. Kraft und arbeitet 6 Std. täglich ohne Pause. Jetzt kommt es leider manchmal vor,
dass ich selbst eine Sache gern zu Ende bringen möchte und z.B. 6 Std. 10 Minuten arbeite. Dann mchae ich Feierabend.
Mein Arbeitgeber zieht mir nun 30 Min. Pause ab. Netto bekomme ich dann also eine Zeit von 5Std. 0.Min.,
Er sagt, das wäre gesetzeskonform. Muss er mir nicht nur 10 Min abziehen und als Pausenzeit werten.
Steffi meint
24. Juni 2022 at 5:46
Er darf dir nur 10 min. Abziehen. Ansonsten macht er sich strafbar wegen Betrug und Unterschlagung
lars meint
30. Oktober 2022 at 8:04
er darf 30min abziehen,weil nach 6stunden muss man 30min pause machen
Tom meint
10. Januar 2022 at 12:00
Hallo,
ich bin in einem Geschäft beschäftigt, welches durchgehend von 09:00 bis 18:00 Uhr geöffnet hat. Mein Arbeitgeber möchte nun einführen, dass unsere Kunden online Termine vereinbaren können. Somit würde ich nie genau wissen wann ich Mittagspause habe. Die Onlinetermine können bis zu 2 Stunden vor dem Wunschtermin genommen werden. Das Arbeitsrecht schreibt, dass die Arbeit durch im voraus feststehende Ruhepausen unterbrochen wird. Somit meine Frage: ist es erlaubt, dass ich täglich mit anderen Mittagspausenzeiten einverstanden sein muss?
Mark.c meint
15. Februar 2023 at 10:45
Hallo, ich finde nirgendwo eine Info ab wann ich frühestens meine Pause nehmen kann. Überall steht spätestens ab 6 Stunden arbeit. Aber darf ich zum Beispiel Beispiel eine 30 min Pause machen nach 1er Stunde die ich gearbeitet habe.? Wenn ich um 21:15 anfange, darf ich dann um 22:30 schon die Pause nehmen?
Eli meint
20. August 2021 at 9:55
Ich arbeite Spielhalle. Die Abzeichen uns 45 min passe aber wir dürfen nur halbe std passe machen oder oft machen wir keine trotzdem ist und 45 abgezogen
L.Großmann meint
3. Mai 2022 at 13:17
Ihr seid verpflichtet eure Pause zu nehmen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet die Pause zu gewähren. Wenn ihr im Tagesgeschäft mal eure Pause vergesst oder zugunsten der Aufrechterhaltung des Betriebs keine nehmt, sprecht mit eurem Chef, dass ihr die Zeit evl. als Arbeitszeit bezahlt bekommt. Wenn er das nicht macht, dann stellt euch nächstes mal quer und nehmt die vorgeschriebene Pause komme was wolle.
H.M. meint
26. Oktober 2022 at 11:11
Ich arbeite als „Pförtner“ im Schichtdienst. Meine Kollegen und ich sollen 8,5 Stunden am Arbeitsplatz sein, bezahlt werden natürlich nur 8 Stunden, aber wir können nicht weg von der Pforte während der gesamten Zeit und haben somit genaugenommen KEINE Pause im Sinne des Gesetzes. Da wir jeweils alleine arbeiten, können wir uns nicht einfach die vorgeschriebene Pause nehmen.
Was können wir tun?
Susi meint
15. Mai 2023 at 16:50
Ich habe einen Arbeitsvertrag über 30 h, also 6h am Tag. Meine Chefin hat nun eigenmächtig entschieden das ich obwohl ich nur 6h arbeite eine halbe Stunde Pause machen MUSS.. Ist das rechtens, weil lt. Gesetz erst eine Pause nach 6h verpflichtend sind.
Sabine meint
14. Februar 2021 at 14:15
Wir haben 30 Minuten Mittagpause,aber ich mache immer nur 25 Minuten Mittagpause.
Da ich um 15 Uhr noch mal eine 5 Minuten Pause mache.( Eine Raucherpause) meine Frage darf ich das ???
Hans meint
6. August 2021 at 9:40
Nein.
Die Ruhepausen nach §4 Satz 1 ArbZG können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.
Andrea meint
7. Februar 2021 at 19:46
Darf der AG meine bisherige Pausenzeit verlängern auf 1,5 Std damit ich als Azubi 20 Jahre länger arbeiten kann. Kollegen wurden in Kurzanleitung geschickt.
G., Steven meint
27. August 2020 at 13:40
Hallo zusammen
Ich arbeite als Kundenbetreuer auf dem Zug und da haben wir eine Schicht die von 6 Uhr bis 13 Uhr geht. Die Dienstzeit ist also 7 Stunden und die Arbeitszeit beträgt 5 Stunden und 58 Minuten. Eine Pause bekommen wir nicht. Der Zug steht nach einer Fahrt von 35 min nach Dienstanfang in einem Bahnhof auf den Abstellgleis für genau 62 min. Wir sollen da auf dem Zug bleiben, da dort nicht zum Unterstellen ist. Auch haben wir da keinen Pausenraum.
Meine frage nun, steht uns da eine Pause von 30 min zu? Der Arbeitgeber rechnet so was schön.
Auch Busfahrern geht es so.
Danke und mit freundlichen Grüßen Steven
Ohrtrasch meint
12. März 2022 at 16:08
Dies fällt unter Bereitschaft und ist dann Arbeitszeit und muss bezahlt werden.