Wer sich auf eine Beschäftigung einlässt, schließt einen Arbeitsvertrag ab, welcher die Pflichten und die Rechte des Arbeitnehmers sowie des Arbeitgebers im Unternehmen regelt.
Doch auch der Gesetzgeber gibt grundsätzliche Rechte und Pflichten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor. Diese sind im Arbeitsrecht festgehalten.
Kurz & knapp: Rechte und Pflichten
Die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sind im Arbeitsvertrag festgehalten.
Die Hauptpflicht von Arbeitgebern ist die Zahlung des Gehalts.
Für Arbeitnehmer besteht die Hauptpflicht in einem Arbeitsverhältnis aus der Erbringung der Arbeitsleistung.
Aber welche arbeitsrechtlichen Themen sind wo geregelt? Welche Rechte und Pflichten können Arbeitsverträge beinhalten? Und was können die Beteiligten tun, wenn die andere Vertragspartei den Arbeitsvertrag verletzt? In diesem Ratgeber verraten wir Ihnen alles rund um die Rechte und Pflichten im Beschäftigungsverhältnis.
Inhalt
Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis: Das deutsche Arbeitsrecht ist komplex
Der Begriff „Arbeitsrecht“ bezeichnet ein Rechtsgebiet, welches die rechtlichen Beziehungen zwischen den einzelnen Parteien eines Arbeitsverhältnisses festlegt – einfach ausgedrückt: die Rechte und die Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Das klingt nach einer sehr einfachen Definition, in Wahrheit aber sind die Bestimmungen des Arbeitsrechtes sehr komplex und vor allem weit verstreut. Bislang existiert keine Rechtsquelle, die sämtliche Regelungen des Arbeitsrechts in sich vereint. Stattdessen sind diese auf viele Quellen verteilt.
So beinhaltet beispielsweise § 9 des Grundgesetzes (GG) die Koalitionsfreiheit, die die Gründung und Mitgliedschaft in Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden gestattet. Der § 291 des Strafgesetzbuches (StGB) beschäftigt sich mit den juristischen Konsequenzen von Lohnwucher. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) finden sich wiederum viele Regelungen dazu, welche Rechte und Pflichten im Arbeitsvertrag festgelegt werden dürfen.
Gleichzeitig sind viele arbeitsrechtliche Themen in ihrem eigenen Gesetz geregelt. Dazu gehören zum Beispiel:
- das Tarifvertragsgesetz
- das Kündigungsschutzgesetz
- das Arbeitszeitgesetz
- das Mindestlohngesetz
- das Bundesurlaubsgesetz
- das Jugendarbeitsschutzgesetz
- das Arbeitsplatzschutzgesetz
- das Altersteilzeitgesetz
- das Mutterschutzgesetz
- das Entgeltfortzahlungsgesetz
- das Schwarzarbeitsgesetz
Obendrein existiert neben all diesen nationalen Gesetzen auch noch das Europarecht, welches juristische Richtlinien für ganz Europa – und damit auch für Deutschland – vorgibt.
Für den Laien ist es deshalb äußerst schwierig, alle Rechte und Pflichten, die der Gesetzgeber grundsätzlich für ein Beschäftigungsverhältnis vorgibt, zu überblicken. Noch schwieriger wird es zu entscheiden, welche Regelungen für die betreffende spezielle Arbeit gelten und ob vielleicht einer der vielen im Gesetz erwähnten Ausnahmefälle vorliegt.
Damit Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber wissen, welche Rechte und Pflichten sie haben, ohne sich durch sämtliche Bestimmungen des Arbeitsrechts durchkämpfen zu müssen, wird ein Arbeitsvertrag aufgesetzt. Dieser beinhaltet in der Regel die Vorschriften, die genau für diese Anstellung in genau diesem Unternehmen zutreffen, und sollte mit den Vorgaben des Gesetzgebers vereinbar sein.
Die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag
Ein Arbeitsvertrag hält fest, welche Rechte und Pflichten in einem bestimmten Arbeitsverhältnis für alle Beteiligten gelten. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber haben sich an diesen Vertrag zu halten. Dabei kann es sich um einen individuell geschlossenen Arbeitsvertrag oder um einen Tarifvertrag handeln.
Wurde ein Einzelarbeitsvertrag geschlossen, obwohl für das Arbeitsverhältnis eigentlich ein Tarifvertrag bestehen müsste, gelten in der Regel die tarifvertraglichen Rechte und Pflichten für das Arbeitsverhältnis – selbst wenn die Beteiligten nichts davon wissen. Allerdings kann es vorkommen, dass bestimmte Ansprüche im Tarifvertrag verfallen oder verjähren, wenn diese aus Unwissenheit (oder anderen Gründen) nicht rechtzeitig geltend gemacht werden.
Was bedeuten Hauptpflichten und Nebenpflichten bei einem Vertrag?
Jede Art von Vertrag legt bestimmte Verpflichtungen für die Vertragsparteien fest. Dabei gibt es Pflichten, die für eine Vertragsart charakteristisch sind – sogar so charakteristisch, dass sie gesetzlich verankert sind.
Wird z. B. ein Mietvertrag geschlossen, ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter die Mietsache zum Gebrauch zu überlassen. Der Mieter hat im Gegenzug die Mietzahlung zu entrichten. So hält es § 535 BGB fest.
Solche Verpflichtungen, die für einen Vertrag wesentlich sind, werden als Hauptpflichten bezeichnet. Sie legen fest, um welche Art Vertrag es sich handelt.
Daneben kann ein Vertrag auch Verpflichtungen beinhalten, die nicht erkennen lassen, um welche Vertragsart es sich handelt. So kann z. B. eine Klausel, die die pünktliche Erbringung der Leistung vereinbart, ebenso für einen Mietvertrag wie für einen Kaufvertrag gelten. Solche nicht wesentlichen Vertragspflichten werden als Nebenpflichten bezeichnet.
Die Hauptpflichten und Nebenpflichten des Arbeitgebers
Die Hauptpflicht des Arbeitgebers besteht darin, dem Arbeitnehmer eine Vergütung für seine Arbeitsleistung zu zahlen: in Form des Arbeitsentgelts.
Die Höhe des Gehalts wird wie alle Rechte und Pflichten des Arbeitsverhältnisses im Arbeitsvertrag festgehalten. Dieser muss die gesetzlichen Bestimmungen einhalten und z. B. das Gesetz zum Mindestlohn und das Tarifvertragsgesetz berücksichtigen.
Die Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers beinhaltet auch die pünktliche Zahlung des Arbeitsentgelts, die ordnungsgemäße Abführung von Steuern und den Beiträgen zur Sozialversicherung, die Entgeltfortzahlung bei Urlaub oder Krankheit, die Gleichbehandlung von männlichen und weiblichen Mitarbeitern und die Ausstellung einer schriftlichen Lohnabrechnung. Diese muss Angaben zum verdienten Gehalt und zu den einzelnen Abzügen beinhalten.
Neben der Hauptpflicht der Entgeltzahlung gelten auch Nebenpflichten für den Arbeitgeber. Dazu gehören z. B.
- die Beschäftigungspflicht: Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer angemessen und gemäß den Vereinbarungen im Arbeitsvertrag zu beschäftigen.
- die Fürsorgepflicht: Der Chef hat die Interessen seiner Beschäftigten zu berücksichtigen, sofern diese nicht den betrieblichen Interessen entgegenstehen.
- Schutz- und Sorgfaltspflichten: Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass seine Angestellten unter zumutbaren Bedingungen arbeiten können. Dazu gehört es z. B., Arbeitsschutzmaßnahmen zu treffen oder die Mitarbeiter vor Mobbing am Arbeitsplatz zu schützen.
- die Pflicht zur Gewährung von Urlaub: Ein Urlaubsantrag darf nur aus dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden. Trotzdem müssen dem Arbeitnehmer die vertraglich vereinbarten Urlaubstage gewährt werden.
- die Datenschutzpflicht: Die vom Arbeitgeber gesammelten Daten über den Arbeitnehmer dürfen mit dessen ausdrücklicher Zustimmung weitergegeben werden. Zudem muss das Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten ernennen.
- die Pflicht zum Schutz vor sexueller Belästigung
- die Pflicht zum Schutz vor Diskriminierung am Arbeitsplatz
- die Pflicht zum Schutz von Leben und Gesundheit des Arbeitnehmers
- die Pflicht zur Ausstellung eines Arbeitszeugnisses
Neben diesen allgemeinen Nebenpflichten kann ein Arbeitsvertrag auch individuelle Nebenpflichten beinhalten, die branchen- oder unternehmensspezifisch sind. Dazu kann z. B. die Bereitstellung von benötigten Arbeitsgeräten zählen.
Verletzt ein Arbeitgeber die dem Arbeitnehmer zustehenden Rechte und kommt seinen Pflichten gemäß dem Arbeitsvertrag nicht nach, hat der Arbeitnehmer unter Umständen die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen oder seine Arbeitsleistung zurückzuhalten, bis die vertragliche Vereinbarung erfüllt ist.
Liegt eine schwerwiegende Pflichtverletzung vor, die vom Arbeitgeber vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen wurde, kann auch eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer zulässig sein.
Die Hauptpflichten und Nebenpflichten des Arbeitnehmers
Natürlich ergeben sich auch für den Arbeitnehmer Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag. Seine Hauptpflicht ist die Arbeitspflicht: Er hat die vereinbarte Arbeitsleistung persönlich zu erbringen. Von dieser Pflicht kann er aber unter Umständen vorübergehend entbunden werden. Dies ist z. B. bei Krankheit oder im Urlaub der Fall.
Übt der Angestellte mehrere Tätigkeiten nebeneinander aus, ist er zudem verpflichtet einige Einschränkungen zu berücksichtigen:
- Er darf keine Anstellung bei einem anderen Arbeitgeber gleicher Art antreten, ohne dass der erste Arbeitgeber dem zugestimmt hat.
- Die Nebentätigkeit darf die Leistungsfähigkeit im Hauptjob nicht beeinträchtigen, falls der Arbeitnehmer dadurch seine arbeitsvertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen kann.
- Der Arbeitnehmer hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeitszeit aus den verschiedenen Arbeitsverhältnissen insgesamt nicht die gesetzliche Höchstarbeitszeit überschreitet.
Neben diesen Hauptpflichten gelten auch Nebenpflichten für den Arbeitnehmer. Dazu gehören u.a.
- die Verschwiegenheitspflicht
- die Treuepflicht
- das Verbot der Bestechlichkeit
- die Pflicht zum Schutz des Arbeitgebereigentums
- Auskunfts-, Rechenschafts- und Herausgabepflichten
- die Pflicht zur Unterlassung von ruf- und kreditschädigenden Mitteilungen
Des Weiteren kann der Arbeitsvertrag unternehmens- oder branchenspezifische Rechte und Pflichten festlegen, wie z. B. die Pflicht, Überstunden zu leisten oder im Schichtdienst zu arbeiten.
Diese Rechte hat der Arbeitgeber
In der Regel entsprechen die Pflichten und Rechte des Arbeitnehmers den Rechten und Pflichten des Arbeitgebers – und umgekehrt.
Während z. B. für einen Angestellten die Pflicht zur Treue gegenüber dem Unternehmen besteht, bedeutet das für den Chef gleichzeitig das Recht auf ebendiese Treue. Und die Arbeitspflicht als Hauptpflicht des Angestellten bedingt das Recht des Chefs auf die Erfüllung dieser Arbeitspflicht.
Welche Rechte haben Sie als Arbeitnehmer?
Auch für Arbeitnehmer gilt: Ihre Rechte und Pflichten ergeben sich aus den Pflichten und Rechten des Arbeitgebers. Angestellte haben damit u.a. ein Recht auf
- die pünktliche und vollständige Zahlung des Arbeitsentgelts
- eine Lohnfortzahlung im Falle einer Arbeitsunfähigkeit oder während des Urlaubs
- eine Mindestanzahl an Urlaubstagen im Jahr
- die schriftliche Ausstellung der Lohnabrechnung
- den Schutz vor Diskriminierung und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
- die Einhaltung des Arbeitsschutzes
J.M. meint
10. Februar 2024 at 19:20
Muss ich wenn ich drei Schichten arbeite, und am Samstagfrüh krank werde, und meinen Arbeitgeber melde
das ich am Montag zum Arzt gehe, muss ich dann nochmals am Sontag um 5 Uhr Früh nochmals anrufen ?
Das verlangt aber mein Schichtleiter.
Hochachtungsvoll
J.M.
T.H. meint
6. Dezember 2023 at 10:59
Es handelt sich um eine Autorin
U.A. meint
19. April 2023 at 14:31
Hallo.
Ich arbeite als Minijobber. Ein Arbeitsplan sieht vor dass ich ein mal im Monat für 1 Woche 5 Tage (ca. 6Std. ) fahren muss.
Wenn allerdings ein Feiertag in so einer Woche ist, müsste doch der §2 Entgeldfortzahlunggesetz in Kraft treten?
Arbeitgeber meinte er müsse den Feiertag da nicht Bezahlen!
Was kann ich tun?
Vielen dank
Tawfek meint
19. Februar 2023 at 6:41
Ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Krankenkassenbeitrag für die Aok zu zahlen? Und wer soll die Krankenversicherung für die Zeit vor der Insolvenz des Arbeitgebers bezahlen? Und was ist der Beweis?
Peplinski meint
11. Dezember 2019 at 18:54
Wie Viel Urlaubstage stehen mir zu?bin 57 Jahre und seit 15 Jahren im Unternehmen.das Problem wir sind schon dreimal verkauft worden..minipreis an Combi dann an EDEKA dann an einen selbstständigen kaufmann..und kann ich auf drei Wochen am Stück bestehen..den habe ich auch schon 15 Jahre lang bekommen!!
Martin meint
23. Februar 2019 at 18:19
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beabsichtige eine neue Stelle (4 Tage/Woche) anzutreten und habe jetzt den Arbeitsvertrag zur Unterschrift vorliegen. In dem Arbeitsvertrag steht folgender Passus:
„Bei einer Urlaubsdauer von mehr als 3 Arbeitstagen ist mindestens 3 Monate vor Urlaubsantritt ein Antrag auf Urlaubsgewährung beim Arbeitgeber zu stellen.“
Ich finde in Ihren Texten leider nirgends eine gesetzliche Regelung wie lange vor Urlaubsantritt der Antrag gestellt werden muss. Kann der Arbeitgeber diese Zeit so im Arbeitsvertrag festlegen?
Mit freundlichen Grüßen