Das Rentensystem in Deutschland besteht aus drei Säulen: der privaten Altersvorsorge, der betrieblichen Altersvorsorge („Betriebsrente“) sowie der gesetzlichen Rente. Im Gegensatz zu den ersten beiden Varianten, für die sich Arbeitnehmer freiwillig entscheiden können, sind sie grundsätzlich dazu verpflichtet, in die gesetzliche Rentenkasse einzuzahlen.
Doch auch wenn die Betriebsrente sowie die private Altersvorsorge nicht verpflichtend sind, ist es dennoch empfehlenswert, sich dadurch zusätzlich im Alter abzusichern. Schließlich ist es mittlerweile ein offenes Geheimnis, dass die gesetzliche Rente nicht ausreichen wird, um den Lebensunterhalt im Alter zu bestreiten. Woran dies genau liegt, wann Beschäftigte überhaupt in Rente gehen können und wovon die Höhe der Rentenzahlungen abhängig ist, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Kurz & knapp: Rente
Beim gesetzlichen Rentensystem in Deutschland handelt es sich um ein sogenanntes Umlageverfahren. Wer aktuell Beitrage an die Rentenversicherung zahlt, kommt damit für die Rente der heutigen Generation der Rentner auf. Erreichen die heutigen Beitragszahler das Rentenalter, erhalten sie ihr Geld entsprechend von der nächsten Generation von Arbeitnehmern. Mehr zu der Problematik, die mit diesem „Generationenvertrag“ einhergeht, lesen Sie hier.
Sind Sie 1964 oder später geboren, erhalten Sie Ihre Rente normalerweise ab 67 Jahren. Sie können jedoch auch früher in Rente gehen, wenn Sie mindestens 35 Beitragsjahre vorweisen können. In diesem Fall werden jedoch pro Jahr, das Sie vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden sind, 3,6 Prozent von Ihrer Rente abgezogen. Mit 63 Jahren wären dies entsprechend 14,4 Prozent weniger. Wurden Sie hingegen 1952 oder früher geboren und können insgesamt 45 Beitragsjahre nachweisen, können Sie im Alter von 63 Jahren früher in Rente gehen – ohne Abschläge versteht sich.
Angaben der Deutschen Rentenversicherung zufolge könnte die höchstmögliche gesetzliche Rente im Jahr 2024 bei 3.384 Euro brutto liegen. Dazu müssten Betroffene jedoch 45 Jahre lang durchgehend ein Gehalt in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze erhalten haben. Dies zu schaffen, ist allerdings sehr unwahrscheinlich, da der Verdienst gerade in den ersten Berufsjahren geringer ist, weshalb wohl kaum ein Arbeitnehmer diese Rentenhöhe erreicht.
Inhalt
Gesetzliche Rente in Deutschland: Wie das System funktioniert
Beim gesetzlichen Rentensystem in Deutschland handelt es sich um ein sogenanntes Umlageverfahren. Die aktuellen Beitragszahler kommen demzufolge für die Rente der heutigen Generation der Rentner auf. Das Ganze funktioniert dabei wie folgt:
- Vom Bruttogehalt eines jeden Arbeitnehmers geht ein gewisser Beitrag ab, der an die Deutsche Rentenversicherung weitergeleitet wird.
- Derzeit liegt der Beitragssatz bei 18,6 Prozent. Diesen müssen Beschäftigte allerdings nur zur Hälfte stemmen: Die einen 9,3 Prozent trägt der betroffene Mitarbeiter, die anderen 9,3 Prozent der Arbeitgeber.
- Das eingezahlte Geld wird sofort „umgelegt“ und als Rente an die aktuelle Rentnergeneration gezahlt.
- Gehen die aktuellen Beitragszahler irgendwann in Rente, erhalten sie ihr Geld entsprechend von der nächsten Generation von Arbeitnehmern. Dies wird auch „Generationenvertrag“ genannt.
Dieses Umlageverfahren hat zwar über Jahrzehnte hinweg problemlos funktioniert, allerdings wird der demografische Wandel mit großer Wahrscheinlichkeit in Zukunft zu Schwierigkeiten bei der gesetzlichen Rente führen. Da die Geburtenrate sinkt und die Lebenserwartung steigt, gibt es bald weitaus mehr Rentenempfänger und nicht mehr genug Beitragszahler. Dadurch gewinnen sowohl die betriebliche als auch die private Altersvorsorge immer mehr an Bedeutung. Reicht das Geld im Alter nicht, besteht gegebenenfalls auch die Möglichkeit, durch die sogenannte Grundsicherung die Rente aufzubessern.
Interessant: Arbeitnehmer müssen nur bis zu einer bestimmten Grenze Beiträge zur Rentenversicherung leisten. Im Jahr 2024 liegt diese Beitragsbemessungsgrenze bei 7.450 Euro (Ost) bzw. 7.550 Euro (West) im Monat. Auf alles, was Beschäftigte darüber hinaus verdienen, müssen weder sie selbst noch der Chef Rentenbeiträge zahlen. Dies bedeutet allerdings auch, dass der maximale Rentenanspruch begrenzt ist.
Beginn der Rente: Ab wann ist der Ruhestand möglich?
Ursprünglich lag das reguläre Renteneintrittsalter in Deutschland bei 65 Jahren. Im Zuge der Rentenreform im Jahr 2012 wurde es jedoch angepasst: Seitdem wird der Beginn der Rente für Frauen und Männer von 65 Jahren Schritt für Schritt auf 67 Jahre angehoben.
Maßgeblich ist dabei das Geburtsjahr des Betroffenen. Dieser Tabelle können Sie entnehmen, wann Ihre Rente normalerweise beginnt:
Geburtsjahr | Renteneintrittsalter |
---|---|
vor 1947 | 65 Jahre |
1947 | 65 Jahre + 1 Monat |
1948 | 65 Jahre + 2 Monate |
1949 | 65 Jahre + 3 Monate |
1950 | 65 Jahre + 4 Monate |
1951 | 65 Jahre + 5 Monate |
1952 | 65 Jahre + 6 Monate |
1953 | 65 Jahre + 7 Monate |
1954 | 65 Jahre + 8 Monate |
1955 | 65 Jahre + 9 Monate |
1956 | 65 Jahre + 10 Monate |
1957 | 65 Jahre + 11 Monate |
1958 | 66 Jahre |
1959 | 66 Jahre + 2 Monate |
1960 | 66 Jahre + 4 Monate |
1961 | 66 Jahre + 6 Monate |
1962 | 66 Jahre + 8 Monate |
1963 | 66 Jahre + 10 Monate |
ab 1964 | 67 Jahre |
Einen Anspruch auf die Rente haben im Regelfall alle Beschäftigten, die monatlich Beiträge an die Rentenversicherung gezahlt haben. Dies gilt ebenfalls für Arbeitslose sowie für freiwillig versicherte Selbstständige. Weitere Voraussetzungen sind das Erreichen des jeweiligen Renteneintrittsalters sowie das Absolvieren einer beitragspflichtigen Wartezeit von fünf Jahren.
Gut zu wissen: Sie können sowohl später als auch früher in Rente gehen. Entscheiden Sie sich beispielsweise für eine vorzeitige Rente mit 63 Jahren und haben mindestens 35 Beitragsjahre angespart, profitieren Sie von der sogenannten Rente für langjährig Versicherte. Bedenken Sie jedoch, dass in diesem Fall pro Jahr, das Sie vorzeitig in Rente gegangen sind, 3,6 Prozent von Ihrer Rente abgezogen werden.
Haben Sie das Renteneintrittsalter bereits erreicht, möchten allerdings weiterhin Ihrer Tätigkeit nachgehen, können Sie auch später in Rente gehen. Dann erhalten Sie für jeden Monat, den Sie weiterhin arbeiten und keine staatliche Rente beziehen, einen Zuschlag von 0,5 Prozent. Gehen Sie also beispielsweise erst ein Jahr später in Rente, bekommen Sie insgesamt sechs Prozent mehr. Zudem erhöht sich Ihre Rente durch die Beitragszahlungen, die Sie während Ihrer Weiterbeschäftigung in dieser Zeit leisten.
Ob es sich in Ihrer persönlichen Situation lohnt, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen, ob Sie sich für die reguläre Rente mit 67 Jahren entscheiden oder ob Sie besser über das Renteneintrittsalter hinaus arbeiten sollten, besprechen Sie am besten mit Ihrem Rentenversicherungsträger. Treffen Sie diesbezüglich auf keinen Fall eine unüberlegte oder überstürzte Entscheidung.
Gesetzlicher Rentenanspruch: Wie hoch fällt er aus?
Wie hoch Ihre gesetzliche Rente letztendlich ausfällt, ist abhängig von mehreren Faktoren. Grundsätzlich richtet sich der Betrag jedoch vor allem danach, wie viele Beitragszahlungen Sie im Laufe der Jahre vorgenommen haben und wie hoch diese jeweils waren. Dies hängt wiederum von Ihrem Bruttogehalt ab, weshalb allgemein gilt: Je länger Sie einer Tätigkeit nachgegangen sind und Beiträge eingezahlt haben und je mehr Sie verdient haben, desto höher fällt später Ihre Rente aus.
Die höchstmögliche gesetzliche Rente würde im Jahr 2024 Angaben der Deutschen Rentenversicherung zufolge bei 3.384 Euro brutto liegen. Dazu müssten Sie jedoch 45 Jahre lang durchgehend ein Gehalt in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze erhalten haben. Dies gelingt jedoch in der Regel keinem Arbeitnehmer, da der Verdienst gerade in den ersten Berufsjahren geringer ist. Somit ist dieser Betrag für kaum einen Beschäftigten zu erreichen.
Ab dem 27. Lebensjahr erhalten Sie normalerweise jedes Jahr ein Schreiben von der Deutschen Rentenversicherung, in dem Sie über den aktuellen Stand Ihrer Rente informiert werden. Dadurch erhalten Sie einen ersten Anhaltspunkt und können einschätzen, wie hoch der Betrag ungefähr sein wird, wenn Sie Ihre Rente schließlich beantragen.
Wie lässt sich die gesetzliche Altersrente berechnen?
Wie bereits erwähnt, setzt sich die Höhe der gesetzlichen Rente aus mehreren Faktoren zusammen. All diese Faktoren sind Teil der Formel, mit der sich die Altersrente ermitteln lässt:
Entgeltpunkte * Zugangsfaktor * aktueller Rentenwert * Rentenartfaktor = Monatliche Höhe der Rente
Doch was bedeuten diese Faktoren genau und wie setzen sie sich zusammen? Zum besseren Verständnis erklären wir Ihnen anschließend jeden der notwendigen Faktoren einzeln:
- Entgeltpunkte: Hierbei handelt es sich um einen jährlichen Vergleich mit dem durchschnittlichen Verdienst aller versicherten Personen in Deutschland. Wenn Ihr Gehalt genau diesem Durchschnitt entspricht, werden Ihnen 1,0 Entgeltpunkte gutgeschrieben. Sollte er darunter oder darüber liegen, bekommen Sie entsprechend weniger oder mehr Rentenpunkte.
- Zugangsfaktor: Gehen Sie früher oder später in Rente, müssen dementsprechend entweder Abschläge oder Zuschläge berücksichtigt werden. Dies geschieht mithilfe des Zugangsfaktors. Wenn Sie regulär beim Erreichen des Regelaltersgrenze in Rente gehen, liegt dieser Faktor bei 1,0.
- Aktueller Rentenwert: Dieser Wert ist abhängig on der Entwicklung der Löhne und bezieht gleichzeitig das Verhältnis von Beitragszahlern und Rentnern mit ein. Zudem bestimmt er den Wert eines Entgeltpunktes und wird jeweils zum 1. Juli eines Jahres angepasst. Aktuell liegt der Rentenwert bei 39,32 Euro (Stand Juli 2024).
- Rentenartfaktor: Je nachdem, um welche Art von Rente es sich handelt, braucht es einen weiteren Faktor. Bei der Altersrente beträgt er 1,0, bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente zum Beispiel hingegen 0,5.
Was ist mit dem Begriff „Rentenlücke“ gemeint?
Der Begriff „Rentenlücke“ beschreibt die Differenz zwischen dem Nettoverdienst und der gesetzlichen Rente. Liegt Ihr Einkommen beispielsweise bei 1.400 Euro netto im Monat, Ihre gesetzliche Altersrente beträgt allerdings nur 850 Euro netto, ergibt sich daraus eine Rentenlücke von 550 Euro.
Je größer diese Lücke ist, desto früher sollten Sie anfangen, sich Gedanken darüber zu machen, wie Sie Ihre Rente im Alter aufbessern können, um Ihren Lebensunterhalt weiterhin bestreiten zu können. Lassen Sie sich daher besser früher als später über die Möglichkeiten einer privaten oder einer betrieblichen Vorsorge beraten, um im Alter zusätzlich abgesichert zu sein.
Gisela meint
13. Juni 2024 at 10:37
Hallo, meine Frage: Muss ich als Rentner in einem angemeldeten Nebenjob, Beiträge zur BGW – Berufsgenossenschaft leisten?
Zimper meint
6. Juli 2023 at 9:16
Es ist die Rede von Geringverdiener, ab wann wird das vom gesagt Rentenempfänger gesagt?
Zählt jeder einzeln, oder werden Ehepartner zusammen dabei berechnet?