Erkrankt ein Arbeitnehmer und ist infolge dessen nicht in der Lage, seiner Tätigkeit nachzukommen, muss er entsprechend auch nicht an seinem Arbeitsplatz erscheinen. Hinzu kommt das Risiko, dass er in seiner neuen Rolle als Bazillenschleuder noch weitere Mitarbeiter anstecken und so das halbe Unternehmen lahmlegen könnte. Dass der betroffene Arbeitnehmer aufgrund seiner Krankheit arbeitsunfähig ist, muss er jedoch erst einmal beweisen.
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Dies geschieht durch eine sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), die normalerweise vom Hausarzt nach einer eingehenden Untersuchung ausgestellt wird und dem Arbeitgeber im Anschluss vorgelegt werden muss. Doch wie verhält es sich beispielsweise, wenn Beschäftigte so krank sind, dass sie nicht einmal den Weg zum Arzt meistern können und diesem daher erst einen Tag später einen Besuch abstatten?
Kurz & knapp: Rückwirkend krankschreiben
Grundsätzlich darf erst ab dem Tag der Behandlung der Krankheit bescheinigt werden, dass eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt.
Ja, in Ausnahmefällen ist eine rückwirkende Krankschreibung gestattet. Es muss jedoch nachvollziehbar sein, dass der Patient vorher bereits arbeitsunfähig erkrankt war.
Maximal drei Tage darf der Arzt rückwirkend krankschreiben. Weitere Infos dazu finden Sie hier.
Kann ein Arzt sie dann rückwirkend krankschreiben? Nach wie vielen Tagen ist eine rückwirkende Krankschreibung vom Arzt noch möglich? Und welche Konsequenzen drohen, wenn zu viel Zeit vergangen ist und der betroffene Arzt sich weigert, eine Krankschreibung rückwirkend auszustellen? In unserem Ratgeber erfahren Sie es.
Inhalt
Wann bedarf es im Arbeitsrecht einer Krankschreibung?
Laut § 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EntgFG) haben erkrankte Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, dass ihnen sechs Wochen lang ihr Gehalt vom Arbeitgeber weitergezahlt wird.
Dazu bedarf es jedoch gewisser Voraussetzungen: Es muss sich zunächst einmal um eine unverschuldete Arbeitsunfähigkeit handeln. Hinzu kommen weitere Pflichten aufseiten des Arbeitnehmers, die das EntgFG in § 5 festhält:
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.“
Gesetzlich ist demnach festgeschrieben, dass Arbeitnehmer erst dann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigen, wenn Sie länger als drei Tage krank sind. Die Bescheinigung sollte dem Arbeitgeber spätestens am vierten Krankheitstag vorliegen. Ist im Arbeitsvertrag eine kürzere Frist vereinbart, so ist jedoch diese maßgeblich.
Inwiefern ist eine rückwirkende Krankschreibung im Arbeitsrecht erlaubt?
Dürfen Ärzte Patienten grundsätzlich rückwirkend krankschreiben? Dem ist nicht so: Um zu verhindern, dass das System missbraucht wird, haben die Krankenkassen in Deutschland sogenannte Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien (AU-RL) eingeführt, an die sich Ärzte halten müssen, wenn Sie Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen.
Diesen Richtlinien zufolge darf erst ab dem Tag der Behandlung bescheinigt werden, dass eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Dies besagt § 5 Absatz 3 AU-RL:
Die Arbeitsunfähigkeit soll für eine vor der ersten ärztlichen Inanspruchnahme liegende Zeit grundsätzlich nicht bescheinigt werden.“
Es ist unter gewissen Umständen jedoch möglich, sich rückwirkend krankschreiben zu lassen. Doch wann und wie lange darf ein Arzt rückwirkend krankschreiben? Die Antwort darauf liefert ebenfalls § 5 Absatz 3 AU-RL:
Eine Rückdatierung des Beginns der Arbeitsunfähigkeit auf einen vor dem Behandlungsbeginn liegenden Tag ist ebenso wie eine rückwirkende Bescheinigung über das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit nur ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu drei Tagen zulässig.“
Was müssen Betroffene beachten, wenn sie sich rückwirkend krankschreiben lassen?
Lassen Sie sich rückwirkend krankschreiben, sieht das Arbeitsrecht nicht nur vor, dass Sie die jeweilige AU Ihrem Arbeitgeber aushändigen. Auch Ihre Krankenkasse muss davon in Kenntnis gesetzt werden und ein Exemplar der Krankschreibung erhalten. Dafür haben Sie als Arbeitnehmer sieben Tage lang Zeit. Die Diagnose des Arztes darf dabei ausschließlich persönlich gestellt werden; telefonische Untersuchungen sind nicht erlaubt (§ 4 Abs. 1 AU-RL).
Auch wenn sich Arbeitnehmer rückwirkend krankschreiben lassen, entfällt dadurch nicht die Pflicht, erneut zum Arzt zu gehen, wenn die Krankheit länger andauert als in der AU vermerkt. Demnach schließt eine rückwirkende Krankschreibung eine Folgebescheinigung nicht aus. Einer solchen bedarf es an dem Werktag, der auf den letzten Tag der zunächst prognostizierten Arbeitsunfähigkeit folgt. Samstage werden jedoch nicht als Werktage angesehen.
Welche Konsequenzen drohen, wenn ein Arzt Sie nicht rückwirkend krankschreiben möchte oder kann?
Nicht nur wenn der erkrankte Arbeitnehmer gänzlich darauf verzichtet, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einzureichen, sondern auch, wenn er diese zu spät abgibt, kann dies Folgen haben. Der Arbeitgeber hat in so einem Fall das Recht, das Gehalt nicht weiterzuzahlen, eine Abmahnung auszusprechen oder dem Betroffenen sogar zu kündigen.
Ausnahmsweise schreiben Ärzte zwar rückwirkend krank, allerdings kann es durchaus vorkommen, dass der jeweilige Mediziner Sie nicht rückwirkend krankschreiben möchte. Er muss nachvollziehen können, dass es Ihnen in den vorherigen Tagen weder möglich war, Ihrer Arbeit nachzugehen, noch zum Arzt zu gehen. Ist dies nicht der Fall und Sie machen einen kerngesunden Eindruck auf ihn, wird er Sie wohl kaum rückwirkend krankschreiben.
G.L meint
16. Mai 2023 at 16:28
Guten Tag,
ich wurde an einem Mittwoch Vormittag völlig überraschend fristlos entlassen. Ich bin zuhause total zusammen gebrochen. Ich bin dann am Tag darauf zu meiner Ärztin gegangen, die mich rückwirkend krankgeschrieben hat. Das war der frühestmögliche Zeitpunkt, da meine Ärztin Mittwoch Nachmittag geschlossen hat. Ich habe bei meiner Krankenkasse Krankengeld geantragt, das mir verweigert wird, da ich zum Zeitpunkt der Krankmeldung nicht mehr beschäftigt war und daher eine nachträgliche Krankmeldung nicht zulässig war.
Stimmt das? Ich hatte doch keine andere Möglichkeit.
Kann ich dagegen vorgehen.
Vielen Dank!
Marcel meint
29. März 2023 at 8:11
Guten Morgen,
Ich habe eine Frage.
Und zwar meine Freundin war diesen Monat krank.
Vom 13.03.2023 – 17.03.2023
Allerdings nur Krankschreiben für den 13.03.2023 und vom 15.03.2023 – 18.03.2023
Sie benötigt allerdings für den 14.03.2023 ebenfalls ein Krankenschreiben.
Was kann Sie tun?
T.B. meint
11. März 2023 at 14:21
Ich hatte Anfang Februar eine Fuß-OP, habe mich nach der Entlassung aus dem Krankenhaus nicht gleich vom Hausarzt krank schreiben lassen, da ich davon ausgegangen war, dass ich für einen längeren Zeitraum krank gemeldet bin. ( Im vorläufigem Arztbrief steht: stationäre Behandlung vom 03.02.2023 – 06.02.2023, Wiedervorstellungstermin am 07.03.2023 ). Bin jetzt ab dem 07.03.2023 krank gemeldet. Gibt es eine Möglichkeit mich für die 5 Wochen rückwirkend krank melden zu lassen?
S. meint
17. Oktober 2022 at 10:20
Kurze Sachlage , Gesundheitsamt schickt aufgrund positiven Pcr Test 10 Tage in Quarantäne. Habe keinen Gelben Schein beim Arbeitgeber eingereicht. Dort musste ich ein Formular unterschreiben, das er das Gehalt wiederbekommt. Aufgrund von Nichtimpfung wurde mir jetzt 10 Tage Urlaub abgezogen,laut Betriebsrat ist das rechtens. Muss ich das so hinnehmen ?
Angela meint
15. Mai 2022 at 17:55
Bei mir besteht folgende Situation. Am 5.4.2022 bin ich im Urlaub gestürzt und habe mir eine Abrissfraktur des Mittelfingers zugezogen. Mein Ehemann ist Arzt und hat die Versorgung mangels Alternative übernommen. Nach der Rückkehr wurde eine AU ausgestellt. Bei andauernder Arbeitsunfähigkeit wurde eine Folgebescheinigung durch einen Orthopäden erstellt. Zusätzlich wurde die Verletzung durch einen Handchirurgen begutachtet. Formal habe ich den Fehler begangen nicht unmittelbar ,während des Urlaubs, mich krank zu melden da ich eigentlich mit einem milderen Verlauf gerechnet habe. Jetzt wird mir dies zum Nachteil ausgelegt und der entgangene Urlaub soll nicht erstattet werden.
Gibt es hier rechtliche Möglichkeiten ?
Chris meint
18. Januar 2022 at 12:53
Meine Freundin war Neujahr krank mit starker Migräne. Ihr Mitbewohner hatte in der gleichen Zeit einen positiven Corona Schnelltest also ist sie vorsorglich von der Schule Zuhause geblieben. Hat aber leider vergessen zum Arzt zu gehen wegen einer AU. Jetzt will die Schule eine Quarantäne Bescheinigung oder eine AU rückwirkend für diese 2 Wochen als sie krank war oder sie wird gekündigt.
2 Wochen rückwirkend schreibt aber kein Arzt eine AU aus.
Was kann sie tun… Wir sind verzweifelt
Laura meint
9. Dezember 2021 at 5:21
Mein Freund ist seit dem Wochenende krank. Sein Alter hausarzt hat zu ihm gesagt das er sich einen neuem suchen soll, da dieser ihn nicht mehr behandeln möchte aufgrund von dem neuen Wohnort.
Mein freund hat 3 Tage sich bei vielen Ärzten gemeldet und war vor Ort, jedoch hat jeder ihn weggeschickt da sie keine neuen Patienten nehmen.
Ihm wurde dann aus dem bekannten Kreis jemand empfohlen wo er sich noch Hinwenden kann.
Ist das dann ein Grund für den Arzt ihn rückwirkend die 3 Tage auch krank zu schreiben?