Erkrankt ein Arbeitnehmer und ist infolge dessen nicht in der Lage, seiner Tätigkeit nachzukommen, muss er entsprechend auch nicht an seinem Arbeitsplatz erscheinen. Hinzu kommt das Risiko, dass er in seiner neuen Rolle als Bazillenschleuder noch weitere Mitarbeiter anstecken und so das halbe Unternehmen lahmlegen könnte. Dass der betroffene Arbeitnehmer aufgrund seiner Krankheit arbeitsunfähig ist, muss er jedoch erst einmal beweisen.
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Dies geschieht durch eine sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), die normalerweise vom Hausarzt nach einer eingehenden Untersuchung ausgestellt wird und dem Arbeitgeber im Anschluss vorgelegt werden muss. Doch wie verhält es sich beispielsweise, wenn Beschäftigte so krank sind, dass sie nicht einmal den Weg zum Arzt meistern können und diesem daher erst einen Tag später einen Besuch abstatten?
Kurz & knapp: Rückwirkend krankschreiben
Grundsätzlich darf erst ab dem Tag der Behandlung der Krankheit bescheinigt werden, dass eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt.
Ja, in Ausnahmefällen ist eine rückwirkende Krankschreibung gestattet. Es muss jedoch nachvollziehbar sein, dass der Patient vorher bereits arbeitsunfähig erkrankt war.
Maximal drei Tage darf der Arzt rückwirkend krankschreiben. Weitere Infos dazu finden Sie hier.
Kann ein Arzt sie dann rückwirkend krankschreiben? Nach wie vielen Tagen ist eine rückwirkende Krankschreibung vom Arzt noch möglich? Und welche Konsequenzen drohen, wenn zu viel Zeit vergangen ist und der betroffene Arzt sich weigert, eine Krankschreibung rückwirkend auszustellen? In unserem Ratgeber erfahren Sie es.
Inhalt
Wann bedarf es im Arbeitsrecht einer Krankschreibung?
Laut § 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EntgFG) haben erkrankte Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, dass ihnen sechs Wochen lang ihr Gehalt vom Arbeitgeber weitergezahlt wird.
Dazu bedarf es jedoch gewisser Voraussetzungen: Es muss sich zunächst einmal um eine unverschuldete Arbeitsunfähigkeit handeln. Hinzu kommen weitere Pflichten aufseiten des Arbeitnehmers, die das EntgFG in § 5 festhält:
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.“
Gesetzlich ist demnach festgeschrieben, dass Arbeitnehmer erst dann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigen, wenn Sie länger als drei Tage krank sind. Die Bescheinigung sollte dem Arbeitgeber spätestens am vierten Krankheitstag vorliegen. Ist im Arbeitsvertrag eine kürzere Frist vereinbart, so ist jedoch diese maßgeblich.
Inwiefern ist eine rückwirkende Krankschreibung im Arbeitsrecht erlaubt?
Dürfen Ärzte Patienten grundsätzlich rückwirkend krankschreiben? Dem ist nicht so: Um zu verhindern, dass das System missbraucht wird, haben die Krankenkassen in Deutschland sogenannte Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien (AU-RL) eingeführt, an die sich Ärzte halten müssen, wenn Sie Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen.
Diesen Richtlinien zufolge darf erst ab dem Tag der Behandlung bescheinigt werden, dass eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Dies besagt § 5 Absatz 3 AU-RL:
Die Arbeitsunfähigkeit soll für eine vor der ersten ärztlichen Inanspruchnahme liegende Zeit grundsätzlich nicht bescheinigt werden.“
Es ist unter gewissen Umständen jedoch möglich, sich rückwirkend krankschreiben zu lassen. Doch wann und wie lange darf ein Arzt rückwirkend krankschreiben? Die Antwort darauf liefert ebenfalls § 5 Absatz 3 AU-RL:
Eine Rückdatierung des Beginns der Arbeitsunfähigkeit auf einen vor dem Behandlungsbeginn liegenden Tag ist ebenso wie eine rückwirkende Bescheinigung über das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit nur ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu drei Tagen zulässig.“
Was müssen Betroffene beachten, wenn sie sich rückwirkend krankschreiben lassen?
Lassen Sie sich rückwirkend krankschreiben, sieht das Arbeitsrecht nicht nur vor, dass Sie die jeweilige AU Ihrem Arbeitgeber aushändigen. Auch Ihre Krankenkasse muss davon in Kenntnis gesetzt werden und ein Exemplar der Krankschreibung erhalten. Dafür haben Sie als Arbeitnehmer sieben Tage lang Zeit. Die Diagnose des Arztes darf dabei ausschließlich persönlich gestellt werden; telefonische Untersuchungen sind nicht erlaubt (§ 4 Abs. 1 AU-RL).
Auch wenn sich Arbeitnehmer rückwirkend krankschreiben lassen, entfällt dadurch nicht die Pflicht, erneut zum Arzt zu gehen, wenn die Krankheit länger andauert als in der AU vermerkt. Demnach schließt eine rückwirkende Krankschreibung eine Folgebescheinigung nicht aus. Einer solchen bedarf es an dem Werktag, der auf den letzten Tag der zunächst prognostizierten Arbeitsunfähigkeit folgt. Samstage werden jedoch nicht als Werktage angesehen.
Welche Konsequenzen drohen, wenn ein Arzt Sie nicht rückwirkend krankschreiben möchte oder kann?
Nicht nur wenn der erkrankte Arbeitnehmer gänzlich darauf verzichtet, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einzureichen, sondern auch, wenn er diese zu spät abgibt, kann dies Folgen haben. Der Arbeitgeber hat in so einem Fall das Recht, das Gehalt nicht weiterzuzahlen, eine Abmahnung auszusprechen oder dem Betroffenen sogar zu kündigen.
Ausnahmsweise schreiben Ärzte zwar rückwirkend krank, allerdings kann es durchaus vorkommen, dass der jeweilige Mediziner Sie nicht rückwirkend krankschreiben möchte. Er muss nachvollziehen können, dass es Ihnen in den vorherigen Tagen weder möglich war, Ihrer Arbeit nachzugehen, noch zum Arzt zu gehen. Ist dies nicht der Fall und Sie machen einen kerngesunden Eindruck auf ihn, wird er Sie wohl kaum rückwirkend krankschreiben.
Jürgen meint
26. März 2018 at 10:21
Hallo, ich war Krankgeschrieben bis einschließlich Freitag wegen einer Sehnenreizung am rechten Arm. Montag und Dienstag hatte ich Urlaub und am Mittwoch war ich auf einem Seminar. Jetzt stellte ich fest, dass meine Schmerzen immer noch nicht abgeheilt sind. Kann ich mich rückwirkend Krankschreiben lassen?
arbeitsrechte.de meint
16. April 2018 at 8:47
Hallo Jürgen,
eine rückwirkende Krankschreibung ist nur unter bestimmten Umständen möglich und hängt vom Einzelfall ab. Wenn Ihr Hausarzt nachvollziehen kann, dass Sie bereits zuvor krank waren, ist dies vielleicht möglich. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Hausarzt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ol meint
25. März 2018 at 21:57
Ich bin bis Freitags Au und der Arzt hat auch bis zu dem Tag Urlaub , so kann ich erst am Montag erst zu ihm um mich weiter Au schreiben zu lassen , kann ich jetzt das Krankengeld verlieren ?
arbeitsrechte.de meint
16. April 2018 at 8:28
Hallo Ol,
sollte der eigene Hausarzt nicht aufgesucht werden können, besteht auch die Möglichkeit vorübergehend auf einen anderen Hausarzt auszuweichen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Kevin meint
25. März 2018 at 20:12
Hallo,
ich ich bin Azubi und wurde am Freitag gegen 21 Uhr, wo kein Arzt mehr auf hat, von meinem Chef nachhause geschickt wegen Fieber und Grippe ich mache meine Ausbildung als Koch deswegen muss ich Samstag und Sonntag arbeiten, war jetzt aber Krank bekomme ich eine Rückwirkende Krankmeldung
arbeitsrechte.de meint
16. April 2018 at 8:25
Hallo Kevin,
in bestimmten Fällen ist eine rückwirkende Krankmeldung möglich. Wenn für den Hausarzt nachvollziehbar ist, dass der Arbeitnehmer tatsächlich schon länger krank war, sollte dies möglich sein. Rückwirkend geht das aber nur für 3 Tage.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
K. meint
22. März 2018 at 13:17
Hallo,
leider bin ich Mittwoch gegen 12 Uhr wegen starker Kopfschmerzen und Übelkeit von der Arbeit nach Hause. Mein Chef war damit einverstanden. Erst spezielle Migränemittel halfen nachmittags und ich habe bis Donnerstags geschlafen. Mittwochs mittags ist bei uns jedoch kein Arzt erreichbar und ich wäre auch nicht in der Lage gewesen Auto zu fahren um den Notdienst aufzusuchen. In diesem Falle müsste doch eine nachträgliche AU für Mittwoch(obwohl ich bis 12 Uhr gearbeitet habe) möglich sein, oder? Vielen Dank für ihre Auskunft vorab!
arbeitsrechte.de meint
9. April 2018 at 12:00
Hallo K.,
für gewöhnlich sollte dies möglich sein. Sie sollten Ihren Arzt jedoch bitten, Sie rückwirkend zu Mittwoch krankzuschreiben. Dann können sich arbeitsrechtlich keine Probleme ergeben.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Marion meint
15. März 2018 at 9:25
Ich hatte im Urlaub eine Grippe bekommen. 1. Tag war ein Montag und mein erster Urlaubstag. Arbeitsstelle informiert, und Arztpraxis für einen Hausbesuch gebeten, bei fast 40 Grad Fieber war an einen Praxisbesuch nicht zu denken. Wegen Überlastung schaffte der Arzt es auch erst am Dienstag. Also Krankmeldung ab Montag rückwirkend ausgestellt. Personalstelle verrechnete den Montag trotzdem als Urlaubstag. Ich habe dort mehrfach anrufen müssen, um den Urlaubstag als Krankheitstag angerechnet zu bekommen. Die waren und sind es heute noch, obwohl es dann doch angerechnet wurde, der vollen Überzeugung, ich hätte den Montag nicht als Krankheitstag bekommen sollen, sondern als Urlaub ohne gültige Krankmeldung. Ich hatte aber Internet gefunden , Rückwirkend ginge, und dem Arzt sei da zu vertrauen, ansonsten maßt sich eine Personalstelle an, dass Urteilsvermögen eines Arztes in Frage zu stellen. Ich hatte mich ordnungsgemäß Montags telefonisch krank gemeldet, und die Arbeitsunfähigkeit wurde vom Arzt ab Montags bescheinigt, obwohl der Arzt erst am Dienstag erscheinen konnte.
manchmal muss man einfach hartnäckig sein.
Barbara S. meint
12. März 2018 at 8:35
Hallo,
sind bei einer rückwirkenden Krankschreibung 3 Arbeitstage oder Kalendertage gemeint?
Schöne Grüße
arbeitsrechte.de meint
5. April 2018 at 10:25
Hallo Barbara,
in der Regel wird hier von Kalendertagen ausgegangen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Nur meint
6. März 2018 at 16:05
Hallo,
mein Hausarzt hatte Urlaub, weswegen ich zur Vertretung ging. Die Ärztin wollte mich nicht für zwei Tage rückwirkend krankschreiben, obwohl ich noch krank war. Sie sagte, die Krankenkassen würden rückwirkende Krankschreibungen nicht mehr erlauben.
Dann fügte sie jedoch hinzu, Sie könne es evtl. machen, sofern ich Ihr eine Gebühr von 10 Euro zahle.
Dürfen Ärzte sowas?
Liebe Grüße
arbeitsrechte.de meint
26. März 2018 at 10:13
Hallo Nur,
tatsächlich sind rückwirkende Krankschreibungen nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Eine Gebühr ändert unserer Kenntnis nach daran nichts. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um zu prüfen, ob die Ärztin sich hier richtig verhält.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
M. meint
5. März 2018 at 15:30
Hallo,
habe eine Frage:
Ich habe in meinem Urlaub eine Grippe bekommen,
habe am Mittwoch meinem Urlaub abgebrochen und bin nach Haus gefahren , bin am Donnerstag zum Arzt gegangen, der hat mich rückwirkend ab Mittwoch krankgeschrieben. Habe mich am Donnerstag bei meinem Areitgeber gemeldet und meine Au-Bescheinigung dem Arbeitgeber zukommen lassen.
Mein Arbeitgeber will mir nur 2 Urlaubstage gutschreiben , weil ich mich erst am Donnerstag telefonisch Krankgemeldet habe .
Ist das rechtens.
Mfg M.
arbeitsrechte.de meint
20. März 2018 at 9:46
Hallo M.,
Ihr Arbeitgeber muss Ihnen für gewöhnlich alle Urlaubstage gutschreiben, die in den Zeitraum der Krankschreibung fallen. Bei Problemen hilft Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Paul meint
1. März 2018 at 22:12
Hallo,
mich würde interessieren, ob folgendes ebenfalls zu den Ausnahmefällen einer rückwirkenden Krankschreibung zählt, weil das im Prinzip für alle Arbeitnehmer interessant sein dürfte (und bestimmt auch schon oft so eingetroffen ist):
Man leidet an Symptomen, die jeder schon einmal in seinem Leben hatte und von denen man ausgeht, dass diese innerhalb weniger Tage abklingen: Z.B. Schnupfen, Übelkeit oder Halsschmerzen. Man meldet sich sofort für 1 – 3 Tage beim Arbeitgeber krank, geht nicht zum Arzt (Die 3-Tage-Regelung wurde ja eigeführt, um einen „Run“ auf die Hausärzte bei kleineren Beschwerden und eine Überbelastung der Arztpraxen zu vermeiden) und schont sich. Doch nach Ablauf dieser Zeit – vor allem nach 3 Tagen – hat sich z.B. der Schnupfen zu einem grippalen Infekt, die Übelkeit zum Magen-Darm-Virus oder die Halsschmerzen zu einer Kehlkopfentzündung entwickelt. Man geht zum Arzt, der – aus meiner Sicht zumindest – keine Probleme haben müsste, die Krankschreibung zurückzudatieren. Schließlich kennt der Mediziner nicht nur die Symptome der jeweiligen Krankheit, sodern auch deren zeitlichen Verlauf.
Schöne Grüße
arbeitsrechte.de meint
5. März 2018 at 10:46
Hallo Paul,
ob eine rückwirkende Krankschreibung möglich ist, hängt nicht von der Krankheit ab sondern vom Datum zu dem der Arzt über eine Erkrankung informiert wurde. Somit kann der von Ihnen geschilderte Fall in der Regel nicht als statthafte Ausnahme gewertet werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Marc meint
19. Februar 2018 at 22:53
Hallo,
Ich war vom 06.-11.02 krankgeschrieben (AU lag dem AG am 06.02. vor). In der Nacht vom 11. auf den 12. hatte ich noch Fieber und ich habe mich daher beim AG telefonisch krankgemeldet. (Krankmeldung ohne Arztbesuch) Am 13. war ich dann arbeiten, was aber eher schlecht ging. Daher bin ich am 14.02. wider zum Arzt, der vom 14.-18. krankgeschrieben hat. Jetzt hat mir der AG für den 12.02. ein Unerlaubtes Fehlen eingetragen. Kann mich der Arzt jetzt noch rückwirkend für den 12.02. krankschreiben? Er hatte mir das am 14.02 angeboten, ich hatte es aber abgelehnt, da ich dachte, die telefonische Krankmeldung reicht und am 13. hatte ich ja auch gearbeitet.
arbeitsrechte.de meint
12. März 2018 at 11:23
Hallo Marc,
eine rückwirkende Krankschreibung ist in Ausnahmefällen möglich. Ihr Hausarzt kann Sie darüber informieren, ob das bei Ihnen jetzt noch möglich ist.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Lukas meint
19. Februar 2018 at 1:29
Hallo, ich wurde an einem Samstag krank und habe es auf Grund der Krankheit nicht geschafft zum Arzt zu gehen. Kann der Arzt mich am Montag rückwirkend krankschreiben?
arbeitsrechte.de meint
12. März 2018 at 9:44
Hallo Lukas,
rückwirkende Krankschreibungen sind nur in Ausnahmefällen möglich. Ihr Hausarzt kann Sie darüber aufklären.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Saskia meint
17. Februar 2018 at 19:39
Hallo, durch meine Erkältung konnte ich am Samstag 17.2. nicht zur Arbeit.
Hausarzt hat auch zu. Kann mein Hausarzt mir am Montag für diesen Samstag eine rückwirkende krankmeldung ausstellen??????
arbeitsrechte.de meint
12. März 2018 at 9:22
Hallo Saskia,
eine rückwirkende Krankschreibung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Ihr Hausarzt kann Sie darüber informieren.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Thomas meint
16. Februar 2018 at 19:42
Hallo ich habe seit Donnerstag 15.02.18 eine Magen-Darmgrippe und konnte 2 Tage nicht aus dem Bett weil ich mich dann sofort übergeben musste und auf Toilette. Zudem hat mein Arzt bis Montag 19.02.18 Urlaub. Gehe dann am Mo. zum Arzt kann er mich dann Rückwirkend ab Donnerstag Krankschreiben?
arbeitsrechte.de meint
12. März 2018 at 9:06
Hallo Thomas,
nur in Ausnahmefällen ist eine rückwirkende Krankschreibung möglich. Fragen Sie diesbezüglich Ihren Arzt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Carsten H. meint
12. Februar 2018 at 10:52
Hallo,
Ich brauche erst ab dem vierten Tag eine AU-Bescheinigung. Nun denke ich, das ich nur 3 Tage brauche, um wieder auf die Beine zu kommen. Also gehe ich nicht zum Arzt.
Nun hab ich mich aber verschätzt, und bin weiterhin Arbeitunfähig und gehe zum Arzt, Was passiert mit den Tagen, an denen ich schon zuhause geblieben bin ? Muss ich Rückwirkend Urlaub nehmen, nur weil ich meine Situation falsch eingeschätzt habe ?
Bitte nur eine Antwort auf die Frage, nicht, ob der Arzt pflichten hat (3Tage) oder, das es besser wäre, gleich am ersten Tag zum Arzt zu gehen. Also, was passiert mit den Tagen. Ist meine Selbteinschätzung dann also völlig egal ?
Vielen Dank im Vorraus für eine Antwort. Bitte gerne über Mail.
Carsten H.
arbeitsrechte.de meint
5. März 2018 at 13:19
Hallo Carsten,
da die Selbsteinschätzung in diesem Prozess tatsächlich nicht von Bedeutung ist, sollte ein Umgang für die Situation mit dem AG gefunden werden. Alternativ dazu kann eine Rückwirkende Krankschreibung schon mit einem Anruf beim Arzt am ersten Krankheitstag gesichert werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Florian Sch. meint
31. Januar 2018 at 17:44
Hallo,
aufgrund von starken Magen-Darm-Beschwerden (Erbrechen, Durchfall etc.) konnte ich am Dienstag und Mittwoch, dem 30.01. -31.01.2018 nicht auf der Arbeit erscheinen. Allerdings erfordert die Berufsschule ab dem 1. Tag eine Krankschreibung oder AU. Am heutigen Mittwoch waren, als es mir einigermaßen besser ging, die Arztpraxen bereits geschlossen.
Meine Frage: Wenn ich morgen früh zu meiner Ärztin gehe, besteht die Möglichkeit mit rückwirkend für die letzten beiden Tage krank zu schreiben?
Mit freundlichen Grüßen
arbeitsrechte.de meint
1. März 2018 at 16:02
Hallo Florian,
rückwirkend krankschreiben geht in der Regel nur, wenn der Arzt wenigstens telefonisch informiert ist.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Chantal meint
22. Januar 2018 at 23:05
Hallo…
Ich war war vom 26.09.2017 an krank geschrieben, zum 31.12. gekündigt auf ärtzlichen Rat und bis 29.12.2017 weiter Krankgeschrieben gewesen. Am 27.12. mich arbeitslos gemeldet.
Da es mir nicht wirklich besser ging, war ich am 5.01.2018 bei meiner Hausärtzin und die hat mich rückwirkend wieder vom 2.01. mit Folgebescheinigung weiter krank geschrieben. Heute am 22.01. ruft die Krankenkasse an und sagt, dass sie nicht zahlen, da es nicht rückwirkend gehen würde. Auch weil ich keinen Arbeitgeber mehr hab. Wer zahlt jetzt und was kann ich machen?
arbeitsrechte.de meint
1. März 2018 at 16:10
Hallo Chantal,
wir empfehlen Ihnen, sich anwaltlich beraten zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Elisa meint
13. Januar 2018 at 10:51
Hallo,
ich verstehe nicht weshalb ein Arzt rückwirkend krankschreiben soll, wenn man erst ab 3 Tagen Krankheit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung braucht.
Mein Sohn ist körperbehindert und macht eine Ausbildung in einem Altenheim. Durch die Behinderung hat er oft Migräneanfälle, Rückenschmerzen und Durchfall. Samstag und Sonntag sind bei ihm normale Arbeitstage, an denen hat kein Hausarzt Sprechstunde.
Heute an einem Samstag hat er Durchfall. Er hat vor Arbeitsbeginn im Betrieb angerufen und Bescheid gegeben. Evtl kann er morgen wieder arbeiten. Wenn nicht, kann er am Montag zum Arzt gehen und sich ab Montag krankschreiben lassen.
Es gibt immer eine Möglichkeit zeitnah zum Arzt zu gehen. Auch bei Durchfall. Es gibt Medikamente die für eine gewisse Zeit die Erkrankung stoppen. Falls das nicht wirkt…oder Durchfall länger als 2 Tage anhält, ist die Erkrankung in meinen Augen etwas, wo ein Krankenhausaufenthalt notwendig ist.
Wenn der Hausarzt in der Nähe praktiziert, machen diese auch Hausbesuche. Da kann man auch eine Krankmeldung bekommen, wenn man nicht selber in die Praxis kann.
Übers Wochenende oder Feiertage (bei uns hatten alle Hausärzte in der Umgebung zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen)…dann gibt es Bereitschaftsdienste. Ich selber musste am 31.12. (Sonntag) dorthin mit Fieber, Schüttelfrost etc.
Das ist unangenehm, aber auch dort bekommt man eine Krankmeldung und eine Bescheinigung für den Hausarzt. Und Rezepte bekommt man auch.
Ich kann also nicht verstehen, wenn man Donnserstag und Freitag krank ist….wieso man dann erst am darauffolgenden Montag zum Arzt geht. Wie sieht das denn beim Arzt oder Arbeitgeber aus….Schönes langes Wochenende gehabt und dann rückwirkend krank geschrieben?
Also Hausbesuche, Bereitschaftsdienste, Notruf…was will man noch? 2 Tage Karenzzeit, ab dem 3. Tag Krankmeldung.
Donnerstag und Freitag – Hausarzt oder Hausbesuch durch Hausarzt.
Samstag, Sonntag – wenn man arbeiten muss, Bereitschaftsdienst
Wenn es so arg ist 4 Tage nicht zum Arzt zu kommen – Notdienst anrufen dann ist das ein Fall fürs Krankenhaus.
Wer Samstag und Sonntag nicht arbeiten muss…braucht für Do und Fr keine rückwirkende Krankmeldung. Falls man auf wundersame Weise am Samstag genesen ist.
Da braucht man sich nicht wundern, wenn der Arbeitgeber in Zukunft eine AU Bescheinigung noch am selben Tag verlangt.
Ich wünsche allen ein gesundes Jahr 2018 – das ihr so wenig wie möglich die Bereitschaftsdienste in Anspruch nehmen müsst. Die sind nämlich immer sehr voll und durchweg gemischte Krankheiten. Da kann man sich dann evtl. noch zusätzlich mit was andrem anstecken. Ich habe mich auf diesem Wege mit der Influenza Grippe angesteckt. 🙁
Lana meint
3. Januar 2018 at 18:04
Hallo, ich habe heute beim Arzt angerufen und mir wurde erst für morgen früh ein Termin gegeben. Bin heute aber nicht zur Arbeit gegangen wegen Krankheit. Allerdings psychisch bedingter reizdarm. Wenn ich morgen früh zum Arzt gehe, werde ich rückwirkend für heute krank geschrieben?
arbeitsrechte.de meint
13. Februar 2018 at 17:51
Hallo Lana,
das ist möglich. Der Arzt muss jedoch nachvollziehen können, dass die Krankheit bereits länger besteht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Günther meint
2. Januar 2018 at 12:00
Guten Tag!
Betreffen diese Ausführungen schon auch Österreich?
Vielen dank!
arbeitsrechte.de meint
9. Februar 2018 at 16:00
Hallo Günther,
wir beziehen uns grundsätzlich auf deutsches Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Romana meint
29. Dezember 2017 at 11:22
Hallo
Ich habe seit 3 tagen eine schwere Magen Darm Grippe aus dem Haus kann ich leider nicht gehen weil ich mich ohne Eimer wirklich nicht bewegen kann ..es kommt alles raus!!
Jetzt ist der 1.1.18 ja ein Feiertag und somit kann ich erst am 2 zum artzt für die kranken Meldung .
Kann der arzt mich den noch krank schreiben?
Lg
arbeitsrechte.de meint
12. Februar 2018 at 10:24
Hallo Romana,
wie Ihr Arzt Ihnen helfen kann, kann Ihnen nur Ihr Arzt sagen. Wenn Sie sich telefonisch bei Ihrem Arzt gemeldet haben, kann dies schon als erster Schritt in der Behandlung zählen und einer Krankschreibung steht auch nach dem Wochenende rechtlich nichts im Weg.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Maria meint
23. Oktober 2017 at 10:40
Hallo,
wie ist es denn wenn ich aufgrund meiner Migräne Donnerstag und Freitag nicht in der Arbeit war.
Mein Arzt hat übers Wochenende nicht auf, kann ich am Montag hierfür noch rückwirkend eine Krankmeldung erhalten?
DANKE
arbeitsrechte.de meint
11. Dezember 2017 at 13:17
Hallo Maria,
da Sie sowohl am Donnerstag als auch am Freitag die Möglichkeit hatten, einen Arzt aufzusuchen, und es einem solchen grundsätzlich nur gestattet ist, maximal drei Tage rückwirkend krankzuschreiben, ist es eher unwahrscheinlich, dass Sie am Montag noch eine rückwirkende Krankschreibung erhalten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Andreas meint
22. September 2017 at 1:45
Hallo,
ich habe folgendes Problem.
1. Ich wurde am 28.7.2017 Arbeitsunfähig aus der Reha entlassen und vom Hausarzt vom 31.7. bis zum 18.8. krank geschrieben.
2. Am 17.8. hatte ich beim Orthopäden einen Termin zum Röntgen. Er sagte mir das ich für 2 weiter Wochen eine AU bekomme. Leider ist mir nicht aufgefallen, das er die AU vom 17.8. bis zum 31.8. geschrieben hat. Ich bin davon ausgegangen das die AU erst nach dem Ablauf der aktuellen AU beginnt (leider nicht kontrolliert), also ab dem 21.8. bis zum 1.9..
3. Als ich dann am folgenden Montag dem 4.9. zu meinem Hausarzt ging viel es auf das ich für den Freitag (1.9.) keine AU habe.
Die Krankenkasse macht mir jetzt Stress und will mir das Krankengeld streichen. Haben sie eine Idee?
mfg
Andreas
arbeitsrechte.de meint
6. November 2017 at 13:24
Hallo Andreas,
besorgen Sie sich eine Folgebescheinigung zu spät oder deckt sie einige Tage nicht ab, endet in der Regel der Anspruch auf Krankengeld. Wir würden Ihnen daher empfehlen, sich Rat bei einem Anwalt für Arbeitsrecht zu suchen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Antwort meint
31. Juli 2017 at 9:13
Hallo. Ich konnte 1 Woche lang nicht zum arzt. Aber brauche eine krankmeldung. Was kann ich tun?
arbeitsrechte.de meint
14. August 2017 at 10:16
Hallo Antwort,
wir würden Ihnen empfehlen, einen Arzt aufzusuchen und nachzufragen, ob eine rückwirkende Krankschreibung möglich ist. Sollte dem nicht so sein, müssen Sie wohl die Konsequenzen tragen und damit rechnen, dass Ihnen Ihr Arbeitgeber für diese Woche kein Gehalt zahlt. Auch eine Abmahnung ist möglich.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sayme meint
19. Juni 2017 at 22:03
Hallo,
wie ist es bei der rückwirkenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei einer privaten Krankentagedeldversicherung? Ist hier ebenfalls eine rückwirkende AU-Bescheinigung möglich? Falls ja, bis zu wie vielen Tagen kann der Arzt die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen?
Welche gesetzliche Grundlage gilt hier?
Gilt hier ebenfalls das Entgelfortzahlungsgesetz und die AU-RL?
arbeitsrechte.de meint
20. Juni 2017 at 14:55
Hallo Sayme,
bei Fragen zum Krankentagegeld wenden Sie sich an die private Versicherung. Eine rückwirkende Krankschreibung liegt im Ermessen des zuständigen Arztes.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Crammeier meint
29. November 2018 at 17:33
Mein Arzt hat mich 14 Tage rückwirkend krankgeschrieben ( leide seit Jahren an Depressionen) Es ist eine Folgebescheinigung. Wird von der Krankenkasse nicht akzeptiert.Ist dies korrekt?
arbeitsrechte.de meint
5. Dezember 2018 at 15:59
Hallo Crammeier,
die Korrektheit von spezifischen Vorgängen bei den Krankenkassen können wir nicht beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Lier meint
12. Juni 2017 at 14:32
Guten Tag, was versteht man in dem Zitat unter „in der Regel“?
Übrigens: Erfolgt eine rückwirkende Krankschreibung im Urlaub, dürfen dem betroffenen Arbeitnehmer die jeweiligen Urlaubstage in der Regel nicht abgezogen werden. Lassen Sie sich rückwirkend krankschreiben, wird der Urlaub Ihnen normalerweise wieder gutgeschrieben und Sie können die Tage zu einem anderen Zeitpunkt freinehmen.
arbeitsrechte.de meint
14. Juni 2017 at 12:47
Hallo Lier,
das bedeutet, dass es in den meisten Fällen so gehandhabt wird. Es gibt jedoch auch Ausnahmen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Leo meint
30. Juni 2018 at 12:44
Hallo ich habe auch mal eine dringende Frage und zwar bin ich am Freitag morgen aufgewacht und konnte meinen Kopf nicht mehr nach rechts bewegen daraufhin habe ich meinen Arbeitgeber darüber in Kenntnis gesetzt und habe 2 iboprufem 600 genommen da ich starke schmerzen hatte und bin eingeschlafen da leider Freitag war und ich nach 12 Uhr wach geworden bin bin ich nicht zum Arzt gekommen ( Ich war um 16.15uhr bei einem Hausarzt der normalerweise bis 17 Uhr geöffnet hat jedoch war kein Arzt mehr da) nun meine Frage kann ich mir am Montag ein nachträgliches Attest bekommen ? Den ich möchte wirklich keine Abmahnung bekommen weil es mir ja wirklich nicht gut ging/geht
arbeitsrechte.de meint
2. Juli 2018 at 9:13
Hallo Leo,
in der Regel kann der Arzt keine rückwirkende Krankschreibung ausstellen, wenn der Zustand nicht wenigstens telefonisch bekanntgegeben wurde. Welche Möglichkeiten Sie haben, können Sie mit der Personalabteilung besprechen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Norman L. meint
30. April 2018 at 18:35
Mein Arzt hat gesagt ich soll nächste Woche wieder kommen da beim ersten Mai ein Feiertag ist hat mein Arzt auch schon Montag zu davon wusste ich nichts kann also erst Mittwoch wieder hin kann er mich trotzdem für Montag rückwirkend krankschreiben
arbeitsrechte.de meint
7. Mai 2018 at 8:49
Hallo Norman,
sollten Sie bestellt gewesen sein, sollte eine rückwirkende Krankschreibung prinzipiell möglich sein.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
I. meint
6. Juni 2018 at 19:58
Guten Tag,
ich bin seit 9 Mon. krankgeschrieben und am 5.06.18 wieder verlängert bis 24.06.18.
Allerdings war die letzte AU bis einschl-4.06.18 ausgestellt. Immer mit der Bemerkung Arbeitsunfähig seit….September 2017.
Die Krankenkasse hat sich gemeldet.
Mir fehlt 1 Tag und deswegen bekomme ich auch für 1 Tag kein Krankengeld.
Die durchgehende AU sei jedcoh nicht strittig laut Krankenkase
Der Arzt darf doch bis zu 3 Tage rückwirkend eine AU ausstellen. Laut Krankenkasse nicht erlaubt.
Auf der eine Seite durchgehend seit Sept.17 krank und auf der andere Seite fehlt 1 Tag.
Gibt es eine Möglichkeit die Kürzung des Krankengeldes um 1 Tag aufzuheben?
Vielen Dank.
IPV
arbeitsrechte.de meint
14. Juni 2018 at 9:07
Hallo I.,
bitte lassen Sie sich zu dieser Frage gegebenenfalls von einem Anwalt beraten. Wir bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de