Erkrankt ein Arbeitnehmer und ist infolge dessen nicht in der Lage, seiner Tätigkeit nachzukommen, muss er entsprechend auch nicht an seinem Arbeitsplatz erscheinen. Hinzu kommt das Risiko, dass er in seiner neuen Rolle als Bazillenschleuder noch weitere Mitarbeiter anstecken und so das halbe Unternehmen lahmlegen könnte. Dass der betroffene Arbeitnehmer aufgrund seiner Krankheit arbeitsunfähig ist, muss er jedoch erst einmal beweisen.
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Dies geschieht durch eine sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), die normalerweise vom Hausarzt nach einer eingehenden Untersuchung ausgestellt wird und dem Arbeitgeber im Anschluss vorgelegt werden muss. Doch wie verhält es sich beispielsweise, wenn Beschäftigte so krank sind, dass sie nicht einmal den Weg zum Arzt meistern können und diesem daher erst einen Tag später einen Besuch abstatten?
Kurz & knapp: Rückwirkend krankschreiben
Grundsätzlich darf erst ab dem Tag der Behandlung der Krankheit bescheinigt werden, dass eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt.
Ja, in Ausnahmefällen ist eine rückwirkende Krankschreibung gestattet. Es muss jedoch nachvollziehbar sein, dass der Patient vorher bereits arbeitsunfähig erkrankt war.
Maximal drei Tage darf der Arzt rückwirkend krankschreiben. Weitere Infos dazu finden Sie hier.
Kann ein Arzt sie dann rückwirkend krankschreiben? Nach wie vielen Tagen ist eine rückwirkende Krankschreibung vom Arzt noch möglich? Und welche Konsequenzen drohen, wenn zu viel Zeit vergangen ist und der betroffene Arzt sich weigert, eine Krankschreibung rückwirkend auszustellen? In unserem Ratgeber erfahren Sie es.
Inhalt
Wann bedarf es im Arbeitsrecht einer Krankschreibung?
Laut § 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EntgFG) haben erkrankte Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, dass ihnen sechs Wochen lang ihr Gehalt vom Arbeitgeber weitergezahlt wird.
Dazu bedarf es jedoch gewisser Voraussetzungen: Es muss sich zunächst einmal um eine unverschuldete Arbeitsunfähigkeit handeln. Hinzu kommen weitere Pflichten aufseiten des Arbeitnehmers, die das EntgFG in § 5 festhält:
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.“
Gesetzlich ist demnach festgeschrieben, dass Arbeitnehmer erst dann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigen, wenn Sie länger als drei Tage krank sind. Die Bescheinigung sollte dem Arbeitgeber spätestens am vierten Krankheitstag vorliegen. Ist im Arbeitsvertrag eine kürzere Frist vereinbart, so ist jedoch diese maßgeblich.
Inwiefern ist eine rückwirkende Krankschreibung im Arbeitsrecht erlaubt?
Dürfen Ärzte Patienten grundsätzlich rückwirkend krankschreiben? Dem ist nicht so: Um zu verhindern, dass das System missbraucht wird, haben die Krankenkassen in Deutschland sogenannte Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien (AU-RL) eingeführt, an die sich Ärzte halten müssen, wenn Sie Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen.
Diesen Richtlinien zufolge darf erst ab dem Tag der Behandlung bescheinigt werden, dass eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Dies besagt § 5 Absatz 3 AU-RL:
Die Arbeitsunfähigkeit soll für eine vor der ersten ärztlichen Inanspruchnahme liegende Zeit grundsätzlich nicht bescheinigt werden.“
Es ist unter gewissen Umständen jedoch möglich, sich rückwirkend krankschreiben zu lassen. Doch wann und wie lange darf ein Arzt rückwirkend krankschreiben? Die Antwort darauf liefert ebenfalls § 5 Absatz 3 AU-RL:
Eine Rückdatierung des Beginns der Arbeitsunfähigkeit auf einen vor dem Behandlungsbeginn liegenden Tag ist ebenso wie eine rückwirkende Bescheinigung über das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit nur ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu drei Tagen zulässig.“
Was müssen Betroffene beachten, wenn sie sich rückwirkend krankschreiben lassen?
Lassen Sie sich rückwirkend krankschreiben, sieht das Arbeitsrecht nicht nur vor, dass Sie die jeweilige AU Ihrem Arbeitgeber aushändigen. Auch Ihre Krankenkasse muss davon in Kenntnis gesetzt werden und ein Exemplar der Krankschreibung erhalten. Dafür haben Sie als Arbeitnehmer sieben Tage lang Zeit. Die Diagnose des Arztes darf dabei ausschließlich persönlich gestellt werden; telefonische Untersuchungen sind nicht erlaubt (§ 4 Abs. 1 AU-RL).
Auch wenn sich Arbeitnehmer rückwirkend krankschreiben lassen, entfällt dadurch nicht die Pflicht, erneut zum Arzt zu gehen, wenn die Krankheit länger andauert als in der AU vermerkt. Demnach schließt eine rückwirkende Krankschreibung eine Folgebescheinigung nicht aus. Einer solchen bedarf es an dem Werktag, der auf den letzten Tag der zunächst prognostizierten Arbeitsunfähigkeit folgt. Samstage werden jedoch nicht als Werktage angesehen.
Welche Konsequenzen drohen, wenn ein Arzt Sie nicht rückwirkend krankschreiben möchte oder kann?
Nicht nur wenn der erkrankte Arbeitnehmer gänzlich darauf verzichtet, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einzureichen, sondern auch, wenn er diese zu spät abgibt, kann dies Folgen haben. Der Arbeitgeber hat in so einem Fall das Recht, das Gehalt nicht weiterzuzahlen, eine Abmahnung auszusprechen oder dem Betroffenen sogar zu kündigen.
Ausnahmsweise schreiben Ärzte zwar rückwirkend krank, allerdings kann es durchaus vorkommen, dass der jeweilige Mediziner Sie nicht rückwirkend krankschreiben möchte. Er muss nachvollziehen können, dass es Ihnen in den vorherigen Tagen weder möglich war, Ihrer Arbeit nachzugehen, noch zum Arzt zu gehen. Ist dies nicht der Fall und Sie machen einen kerngesunden Eindruck auf ihn, wird er Sie wohl kaum rückwirkend krankschreiben.
Jutta meint
21. September 2021 at 9:19
Mein Arbeitgeber weigert sich eine rückwirkende Krankschreibung anzuerkennen . Ist das Rechtens?
colonia meint
29. Januar 2021 at 16:04
Hallo,
ich bin freitags mittags krank geworden. Jetzt hat aber mein Hausarzt schon zu. Kann ich mich montags, obwohl ich vielleicht schon wieder gesund bin, mich für freitags krank schreiben lassen?
Biesterfeld meint
21. Juli 2020 at 23:51
Meine Tochter wohnt in Thüringen ist dort auf psyche krankgeschrieben will jetzt zu mir nach nrw darf hier ein arzt sie auf psyche weiter krank schreiben?
Melanie meint
14. Juli 2020 at 10:32
Hallo,
ich war am Freitag und am Montag krank, aber am Wochenende ging es mir wieder gut. Deshalb war ich am Montag nicht beim Arzt, um mich krank schreiben zu lassen. Von meinem Arbeitgeber wurde ich nach der AU gefragt, da ich ja länger als 3 Kalendertage krank war (wobei ich wie oben beschrieben ja gar nicht übers Wochenende krank war).
Es waren verschiedene Migräneanfälle.
Was kann ich jetzt tun?
Jasmin meint
26. Mai 2020 at 18:10
Hallo!
Ich war vorletzte Woche für 2 Tage Krank , mit starker Migräne. Ichstand leider so neben mir, dass ich mir keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hab geben lassen. Ich bin psychisch nach so einer Krankheitsattacke immer sehr labil und habe das ganze dann verdrängt. (Die psychische Erkrankung ist in Maßen beim Arzt bekannt) Kann ich mich noch rückwirkend krankschreiben lassen?
Silvia H. meint
12. November 2019 at 13:00
Hallo!
Ein wenig stehe ich auf dem Schlauch… Wenn im Vertrag steht, dass man ab dem 3. Tag eine Krankschreibung abgeben muss, wie verhält es sich mit den 2 Tagen davor? Es gibt Mitarbeter, die melden sich krank, weil z.B. erkältet sind, oder Migräne haben. Nun ist das Ganze nach 2 Tagen doch nicht so viel besser, als dass sie arbeiten könnten. Entsprechend gehen sie zum Arzt und lassen sich krankschreiben. Ab wann muss man sich nun krank schreiben lassen… Ab dem 3. Tag und die beiden ersten Tage sind ohne Krankschreibung ok? Oder rückwirkend ab dem 1. Tag, aber schwierig, da in diesen Beispielen keiner am 1. Tag beim Arzt war? Was ist dann mit den ersten beiden Tagen? Bitte um Hilfe! Dankeschön!
Tp meint
10. November 2019 at 9:42
Naja eigentlich ist es eh logisch zu erklären. Der Urlaub wurde schon davor genehmigt am 8.8. sie sind ja im Urlaub krank gewesen eigentlich krankgeschrieben? Selbsterklärend auch durch eine miniskusruptur. Also eigentlich sind sie im Recht und können nichts dafür. Normal sind sie weiter im Krankenstand auch im Urlaub oder sie haben sich wieder gesund geschrieben. Der Arbeitgeber darf und kann sie nicht gesund schreiben. Außer sie haben sich von einem Arzt gesund geschrieben. Dann müssten sie das gut argumentieren und begründen und hoffen dass es VL. Gelingt es rückzudartieren,. Und normal gelingt es nur 3 Tage rückwirkend Aber normal müssten sie noch krank sein wenn sie nichts gemacht haben, da kann ihnen der Arbeitgeber rechtlich den Urlaub nicht abziehen, da sie ja krank sind. Das geht nicht den müssen sie bekommen. Wenn nicht wenden sie sich bitte an eine Stelle wo man Arbeitern helfen kann bzw. Können sie sich noch eine Behandlungsbestätigung oder/und eine behnadlungsbericht/Diagnose usw holen von dem Arzt.
Sabine B. meint
8. November 2019 at 12:39
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin seit dem 7.7.19 mit einer etwas ungewöhnlichen „Geschichte“ krank geschrieben:
Nach einer zu lauten Veranstaltung habe ich so massive Probleme mit meinem Gehör, die sich neben diversen Symptomen (Tinnitus, Ohrenschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Nackenschmerzen, Konzentrationsunfähigkeit) in einer so extremen Geräuschüberempfindlichkeit (Hyperakusis) äußern, so dass ich meinen Alltag nicht oder kaum noch bewältigen kann.
Ich kann nicht einmal kurze Einkäufe erledigen, ohne dass anschließend mehrere Tage gar nichts mehr geht.
Es ist so schlimm, dass ich es kaum zum HNO-Arzt schaffe.
Heute hatte ich einen Termin, aber mir ging es zu schlecht. Telefonieren kann ich übrigens auch schon lange nicht mehr, so hat mein Mann in der Praxis angerufen, ob sie die AU verlängern können bis ich in der Lage bin zu kommen.
Das geht nicht, was ich natürlich nachvollziehen kann.
Also habe ich mich doch hingequält. Nach 45 Minuten Wartezeit habe ich es aber nicht mehr ausgehalten und bin nun ohne AU wieder nach Hause gefahren.
Ich weiß, dass eine extreme Hyperakusis für nicht Betroffene schwer nachvollziehbar ist. Mir glaubt kein Mensch, dass ich tatsächlich nirgendwo mehr hin kann.
Einen Klinikaufenthalt musste ich übrigens auch deswegen abbrechen. Das ist ein Leben in völliger Isolation, weil sich auch ganz leise Geräusche wie Stromschläge im Ohr anfühlen. (Ich sitze hier mit doppeltem Gehörschutz, weil das „Tippen“ so laut ist.)
Inzwischen habe ich Kontakt zur Tinnitus-Liga und einer Selbsthilfegruppe aufgenommen. Trotz vieler Infos und auch Ideen aus der Klinik verbessert sich meine Situation bisher nicht.
Nun meine eigentliche Frage: Was tut man, wenn es einem so miserabel geht, dass man es nicht einmal zum Arzt schafft und dieser außerdem so überlastet ist, dass er keine Hausbesuche anbietet.
Und was passiert, wenn ich keine AU mehr bekomme? Von was soll ich dann leben?
Mit solchen Fragen muss ich mich nach diesem Vormittag wohl oder übel auseinandersetzen.
Schmidt meint
25. Oktober 2019 at 14:54
Hallo, Bitte helft mir.
Ich war krank. Als ich zum Arzt gegangen bin wurde ich gebeten am nächsten Tag zu kommen, weil zu viel los war.
Am nächsten Tag erhielt ich eine Krankschreibung die rückwirkend seit dem vorherigen Tag gilt.
Lt. meiner Schule ist die Anerkennung des Attestes nicht möglich, da in einer Konferenz beschlossen wurde, dass das Ausstellungsdatum der erste Tag der Krankheit sein muss. Ich wurde darüber nicht belehrt und habe auch nichts unterschrieben.
Darf die Schule das? Wird damit nicht die Fähigkeit des Arztes in Frage gestellt?
Vielen Dank für Hilfe.
Paul meint
10. Januar 2022 at 0:26
Nein darf die Schule nicht.
Wenn zb. dein Arzt oder Ärztin einen Notfall hat, der es ihr nicht ermöglicht in der Praxis zusein (Verkehrsunfall häuslicher Notfall usw) sind die Srechstundenhilfen angewiesen die Patienten einzuordnern.
Fiktives Beispiel die hast einen Schnupfen mit Kopfschmerz ect dann bist Du ein Fall für den Arzt ,aber kein Notfall.
In diesen Fall ist es rechtlich absolut richtig die AU 1 Tag zurückzu datieren.
Da kann deine Schulleitung beschließen was sie wollen. Sie stehen nicht über dem Gesetz. Wichtig aus Deiner Sicht ist das Du am ersten Tag deine Schule darüber Informierst, denn deine Schulleitung hat eine Fürsorgepflicht, sprich wenn Du dich nicht meldest müßen sie evt. davon ausgehen das Du auf dem Weg zur Schule verunglückt bist.
Also sofort melden: ich bin krank, keine Auskünfte was du hast.
Danach hast Du alles richtig gemacht und bist Safe. Gruß Paul
Nadia meint
17. Oktober 2019 at 5:37
Hallo ich war am 14.10.19 krank mir ging es nicht gut konnte mich nicht bewegen kann der Artzt mir eine rückwirkende krank Schreibung geben für den 14.10-15.10.19
Lena L. meint
8. Mai 2019 at 9:52
Guten Tag,
ich habe gestern (Dienstag) wegen eines schlimmen Magen-Darm-Infektes die Arbeit vorzeitig verlassen. Heute (Mittwoch) geht es mir so schlecht, dass ich das Haus auf keinen Fall verlassen kann. Zusätzlich möchte ich auch niemanden anstecken. Direkt heute morgen habe ich bei meinem Hausarzt angerufen (Privatpraxis) und der Helferin den Fall erklärt. Sie sagte sie könnten mich nicht „rückwirkend“ krankschreiben und ich müsse vorbeikommen. Morgen (Donnerstag) seien jedoch keine Termine verfügbar. Nun frage ich mich, was ich tun soll. Bei meinem Arbeitgeber gilt, dass man ab dem dritten Fehltag eine Krankschreibung einreichen muss.
Liebe Grüße!
Manuel meint
19. März 2019 at 1:24
Hi. Ich habe folgende Frage, kann ein Chef eine nachwirkende AU auch nicht aktzeptieren? Also wenn ich mich Dienstag krankmelde in Geschäft, den Tag zu Hause verbringe und Mittwoch zum Arzt gehe und der mich von dienstags ab krank schreibt, muss ich dann den Dienstag als Urlaub nehmen? Oder unbezahlt?oder hat der Chef in jedem Fall eine AU die nachträglich ausgestellt wurde zu aktzepieren? Mit freundlichen Grüßen Manuel
Micha meint
11. März 2019 at 16:24
Ich arbeite am Wochenende. Sonntag müßte ich mich krankmelden.
Montag war mein freier Tag. Da es Dienstag noch nicht besser war hab ich mich für Dienstag und Mittwoch Nochmal krankgemeldet.
Donnerstag hätte ich frei. Den Dienst am Freitag habe ich wieder angetreten. Ich soll jetzt eine Krankmeldung für 5 Tage nachreichen. Zählen die freien Tage Dazu?
arbeitsrechte.de meint
15. März 2019 at 8:44
Hallo Micha,
in der Regel müssen Atteste nur für die Zeiten eingereicht werden, zu denen Sie zur Arbeit ausgefallen sind.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Wurschtl meint
7. März 2019 at 12:00
Hallo
wie sieht es denn aus wenn man erst am 3 Tag zum Arzt geht weil man merkt dass es nicht besser werden wird und ich dann für den Rest der Woche Krank geschrieben werde?
Muss ich da bei dem Arbeitgeber eine AU über 5 Tage einreichen oder wird das getrennt bewertet?
Johanna meint
22. Februar 2019 at 13:51
Was für eine unsinnige Anwendung und Auslegung einer gut gedachten Vorschrift. Die Rückdatierungsmöglichkeit wurde doch überhaupt nur auf drei Tage ausgedehnt, um genau den Normalfall der Drei-Tage-Regel aufzufangen und nicht wieder alle für Kleinkram in die Praxen zu schicken. Ein Blick in die Entstehungsgeschichte und Protokolle reicht dafür. Jeder Arzt kann abschätzen und selbst entscheiden, ob er die Rückwirkung bestätigen kann, er steht dafür ja auch gerade. Dass die KV hinsichtlich des KGs das gerne anders sehen würde liegt auch auf der Hand. Nur muss man sich nicht immer alles gefallen lassen…..
Julia meint
1. Januar 2019 at 5:36
Hallo,
ich bin Julia,34 und arbeite in einem sozialen Beruf momentan auf Minijob Basis.
Eigentlich hätte ich Nachtbereitschaftsdienst von Samstag auf Sonntag also vom 30. auf 31.12. gehabt.
In der Nacht von Donnerstag auf Freitag, bekam ich Schmerzen und eine Mittelohrentzündung.
Da ich aus der Kindheit noch wusste, dass eine Mittelohr Entzündung meistens eine längere,schmerzhafte Sache ist und ich meinen Kollegen die Chance geben wollte mit mehr vorlaufzeit einen Ersatz für mich zu organisieren, rief ich Freitag morgen auf der Arbeit an und meldete mich krank.
Danach versuchte ich meinen Hausarzt telefonisch zu erreichen,der allerdings bereits Urlaub hatte. Ich rief 3 weitere Arztpraxen aus der näheren Umgebung an, die alle ebenso im Urlaub waren.
Danach versuchte ich den ärztlichen Bereitschaftsdienst zu erreichen,aber bei der Bandansage würde mir mitgeteilt, dass ich auf der Warteliste bei Platz 40 stehen würde.
Nach etlichen Minuten in der Warteschleife legte ich genervt auf, schmiss 2 Ibuprofen ein und hoffte irgendwie übers Wochenende zu kommen und am Montag, einen neuen Versuch bei meinem Hausarzt zu starten.
Leider hatte der auch am Montag noch die Praxis geschlossen und ich versuchte erneut den ärztlichen Notdienst zu kontaktieren.
Und siehe da,ich war auf der Warteliste jetzt Nummer 3. Sie teilten mir dann mit ,dass ich in die nächst größere Stadt fahren soll zum ärztlichen Notdienst. Ich lag das ganze Wochenende mit Fieber im Bett und raffte mich nun auf um 3 Stunden im Wartezimmer auf ein 5 minütiges Gespräch mit einer Ärztin zu warten,die mich noch nicht mal richtig untersuchte,mir sagte sie könne mich nicht rückwirkend krank schreiben und mich mit Ibus und einem Zettel für meinen Hausarzt wieder heim schickte.
So nun Silvester und Neujahr und dann hoffen, dass ab Mittwoch mein Hausarzt wieder da ist.
Aber darf der mich den dann noch rückwirkend krankschreiben?
Ich danke schon jetzt für eine Antwort und wünsche Frohes neues Jahr.
Liebe Grüße Julia
Andy meint
28. Dezember 2018 at 11:56
Hallo,
was genau versteht man unter 3 Tagen rückwirkende Krankschreibung?
AU ging bis zum 27.12.
Arzt war nach Weihnachten nicht mehr erreichbar und nannte auch keinen Vertretungsarzt.
Mein Arzt sagte, kommen sie am 2.1. wieder, das ginge noch dann rückwirkend.
Ist diese Aussage korrekt und ist es möglich vom 28.12 bis 2.1. rückwirkend diese Tage krank zu Schreiben?
Der 28.12. ist ein Freitag…der 2.1.ein Mittwoch.
Samstags und Sonntags zählen nicht mit rein?
Was ist mit Sylvester und Neujahr?
Wieviel Tage sind es nun in puncto rückwirkend.?
Gabriel k. meint
1. Dezember 2018 at 12:02
Hallo
Ich bin für den mitwoch krankgeschrieben, donnerstag und freitag war ich nicht in der schule ( Fachhochschulreife ) und montag habe ich einen arzttermin wäre es möglich mich vom Arzt für donnerstag freitag und eben diesem montag rückwirkend krankschreiben zu lassen ? ( da es doch eigentlich erst „3“ Werktage sind)
arbeitsrechte.de meint
10. Dezember 2018 at 8:29
Hallo Gabriel,
in der Regel sind rückwirkende Krankschreibungen nur möglich, wenn im fraglichen Zeitraum bereits Kontakt zum Arzt bestand.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Schulze meint
20. November 2018 at 18:22
Hallo, bei meinen Arbeigeber kann ich 3 Tage „krank ohne Krankenschein“ sein.
In meinem Fall war ich Mittwoch, Donnerstag und Freitag krank. Ich war nicht beim Arzt. Habe ja dann noch das Wochenende zum auskurieren gehabt. Am Montag war es aber nun doch noch nicht, wie eigentlich erhofft“ besser. Also bin ich Montag zum Arzt und dieser hat mich für 1 Woche krank geschrieben. Ich meldete das sofort am Montag und die Sekretärin meinte, dass das nicht ginge. Mein Krankenschein muss rückwirkend ausgestellt werden. Ich wäre ja nun schon insgesamt 5 Tage am Stück krank, meinte sie. Das macht für mich aber keinen Sinn, denn Samstag und Sonntag ist für mich kein Arbeitstag. Samstag oder Sonntag hätte ich auch kein Hausarzt aufsuchen können, da dieser nur von Montag bis Freitag geöffnet hat.
Einerseits gibt es die 3 Karenztage und andererseits muss ich Samstag und Sonntag mitbeachten?! Können Sie mir einen Rat geben. In der Personalabteilung handhabt es jeder wie er möchte. Ich bekomme keine strikte Antwort.
arbeitsrechte.de meint
30. November 2018 at 8:43
Hallo Schulze,
uns ist es leider nicht erlaubt, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten. Wenden Sie sich mit Ihrem Problem daher bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
stefan meint
2. Oktober 2019 at 5:48
Ein gesetzlicher und somit unumstößlicher Fakt…….. der allerdings von Allen hier Vortragenden immer wieder vehement ignoriert wird. Köstlich
MD meint
16. November 2018 at 11:19
Guten Tag,
wir haben hier folgenden Fall: eine MA ist im Urlaub erkrankt und hat sich am ersten Tag danach direkt krankgemeldet. Sie ist auch an dem Tag erst zum Arzt gegangen und hat aber eine auf 6 Tage zurück datierte AU vom Arzt ausgestellt bekommen. Damit fordert sie quasi 4 von 7 genommenen Urlaubstagen zurück.
Ist das zulässig?
Mit freundlichen Grüßen MD
arbeitsrechte.de meint
21. November 2018 at 8:46
Hallo MD,
bitte wenden Sie sich mit Einzelfallfragen an einen Anwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Dan S. meint
9. November 2018 at 13:27
Hallo,
ich war 2 Tage arbeitsunfähig und habe am 3. Tag die Arbeit wieder aufgenommen.
Mein Arbeitgeber hat mich nach 2 Stunden Arbeit gefragt, ob ich ganz gesund bin. Ich habe ihm gesagt mit 3 Schmerztabletten kann ich arbeiten. Daraufhin hat mir gesagt, es ist nicht soviel los und ich soll nach Hause gehen und mich auskurieren. ich bin dann zum Arzt und der hat mir ab dem 3. Tag für zunächst 1 Woche Arbeitsunfähigkeit bescheinigt.
Gibt es für mich einen Handlungsbedarf bezüglich der AU für Tag und 2 ?
Und wie wirkt sich meine Arbeitsaufnahme am 3. Tag aus ?
arbeitsrechte.de meint
12. November 2018 at 8:43
Hallo Dan,
welche Nachweise nötig sind, ergibt sich aus den Vereinbarungen im Arbeitsvertrag. Unsicherheiten können Sie mit Ihrem Vorgesetzten oder der Personalabteilung klären.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Schmidt meint
5. November 2018 at 19:14
Hallo ich habe mal eine Frage und zwar ich war am 22.10 bei meinem Hausarzt wegen einem Schleudertrauma leider habe ich vergessen eine Krankmeldung mitzunehmen und war am 29 noch mal bei ihr und da wollte sie mir rückwirkend keine mehr ausschreiben obwohl ich am 22 .10 bei ihr in Behandlung war und sie mir sogar eine Überweisung zum Neurologen gegeben hat darf sie das jetzt
Stephanie meint
30. Oktober 2018 at 11:06
Guten Tag,
ich war vormittags arbeiten (fühlte mich schon schlecht, aber man geht halt doch), mittags brach dann ein Magen-Darm-Infekt durch und ich habe mich als „krank“ verabschiedet. Habe also 4 Stunden gearbeitet. Mittags ist die Arztpraxis bereits geschlossen, deshalb habe ich die Krankschreibung erst am nächsten Tag erhalten – auch rückwirkend für den Vortag, an dem ich ja eigentlich bereits 4 Stunden gearbeitet hatte.
Frage: Zählt der abgebrochene Vortag rechtlich als Arbeitstag oder doch als krank (da ja nachträglich ein Krankenschein vorlag) und ich habe damit 4 Überstunden?
Danke für die Antwort.
arbeitsrechte.de meint
5. November 2018 at 9:19
Hallo Stephanie,
in Ihrer Personalabteilung können Sie erfahren, welche Handhabe in Ihrem Unternehmen üblich ist.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Harry meint
21. Februar 2020 at 14:41
Sie haben damit keinesfalls 4 Überstunden.
Der Krankheitstag beinhaltet vielmehr die 4 Stunden die Sie gearbeitet haben. Ein Krankheitstag „füllt“ Ihren Arbeitstag nur auf die Arbeitszeit eines regulären Arbeitstages auf.
Jaqueline meint
29. Oktober 2018 at 7:04
Hallo, ich habe folgende Sachlage. Ich bin seit dem 04.09.10 bis 03.10.2018 wegen einer sehr bösen Meniskus Ruptur krankgeschrieben. Ab dem 4.10.2018 Urlaub (genemigt am 8.8.2018)- 12.10.2018 ,im Urlaub am 11.10.2018 Operation, weiter krank bis 05.11.2018. Durch den Urlaub verschob sich die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers auf den 22.10.2018. Vorher wurde die Lohnvortzahlung zum 15.10. 2018 gesetzt. Jetzt das Problem, meine Chefin hat mir nun 5 Tage meines Urlaubs nicht bezahlt. Dadurch habe ich eine beträchtliche Summe Gehalt eingebüßt. Darf sie so handeln ? Sie sagte, wer krank ist kann nicht Urlaub machen …ich bin in meiner Existenz bedroht, habe Angst zum Arbeitsgericht zu gehen. Anzufügen ist noch ich bin 57 Jahre alt, lebe in München in einer Mitarbeitet Wohnung. Jetzt meine eigentlich frage , darf mein Orthopäde mich rückwirkend vom 04.10. Bis 10.10 krank schreiben? I
arbeitsrechte.de meint
5. November 2018 at 8:31
Hallo Jaqueline,
ob Sie die Bedingungen für eine rückwirkenden Krankschreibung erfüllen, kann nur der behandelnde Arzt entscheiden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Kamil meint
4. November 2022 at 8:45
Guten Morgen
es geht um folgendes,ich wurde Corona krank ,habe meinen Chef Bescheid gesagt nachn1 Tag gings mir richtig schlecht,genau wie die nächsten tage,war nicht beim Arzt habe nur in Klinikum angerufen weil mich in der Nähe kein Arzt als neu Patient nicht aufnehmen wollte,jetzt da ich keine AUB nachgereicht habe, habe ich fristlose Kündigung bekommen ,kann ich da noch was tun ?wurden sehr dankbar sein für jede Info!
Anna meint
26. September 2018 at 11:09
Hallo, ich hätte eine Frage, und zwar:
Ich war 3 Wochen krank und hatte solche Schmerzen das ich mich nicht bewegen konnte und zum Arzt gehen konnte. Da ich gelesen habe das es nur geht 3 Tage rückwirkend krank schreiben zu lassen weiß ich nicht was ich jetzt tun soll.
Vielen Dank im Voraus
Harald meint
24. März 2022 at 20:31
Hallo,
gelten Samstage und Sonntage auch als Werktage, wenn es um die 3 Tage-Frist bei einer AUB geht?
Ich wurde in der Reha am 17.2.22 (Donnerstag) positiv auf Corona getestet.
DA ich heftige Symptome hatte habe ich erst Freitagnachmittag realisiert, dass ich für den Arbeitgeber und die Krankenkasse eine AUB benötige. Freitagnachmittag hatte meine Hausarztpraxis leider schon geschlossen, weshalb erst am Montag 21.2.2022 ein Kontakt mit meiner Praxis möglich war. Leider bezahlt mir die Krankenkasse erst ab 21.2.2022 Krankengeld.
Kann mit jemand weiterhelfen?
Rene meint
26. Dezember 2022 at 6:01
Hallo. Wenn man zum Wochenende hin erkrankt, gelten Samstag und Sonntag ebenfalls als Krankheitstage. Bezüglich Deiner Krankschreibung kann entweder die Reha Einrichtung die AU ausstellen oder Du bittest Deinen behandelnden Arzt um rückwirkende Ausstellung auch über die 3 Tage hinaus. Man könnte hier sagen, Du hast Dich rechtzeitig telefonisch gemeldet. Aber auch wenn der Arzt es nicht macht, würde ich Widerspruch bei der Kasse einlegen und den Sachverhalt mit dem Verlauf der Erkrankung schildern.