Abhängig von den im Beruf zu leistenden Aufgaben und der Zeit, über die ein Job kontinuierlich ausgeführt wird, kann jeder Beschäftigte an einen Punkt kommen, an dem es nicht mehr weitergeht. In solchen Fällen hilft oft ein Jahr, in dem eine gezielte Arbeitspause eingelegt wird: Ein sogenanntes Sabbatjahr, auch Sabbatical genannt.
Kurz & knapp: Sabbatjahr (Sabbatical)
Beim Sabbatjahr handelt es sich um ein Arbeitszeitmodell, welches Arbeitnehmer nutzen können, um sich gesundheitlich zu erholen oder sich fortzubilden.
Zum Sabbatical sollte stets ein Vertrag aufgesetzt werden, welcher alle wichtigen Regelungen enthält. So kommt es während oder nach der Auszeit nicht zu bösen Überraschungen. Ein Muster für einen solchen Vertrag finden Sie hier.
Es erfordert Fingerspitzengefühl, den Arbeitgeber von der Idee des Sabbatjahres zu überzeugen. Beschäftigte sollten Argumente anführen, die belegen, wie die Zeit der Besinnung dem Unternehmen dient. Auch der Zeitpunkt der einzelnen Gespräche ist entscheidend. Was Sie außerdem bei der Vorbereitung auf ein Sabbatjahr beachten sollten, erfahren Sie hier.
Die Frage: „Was ist ein Sabbatical eigentlich genau und wie funktioniert es?“, stellen immer mehr Beschäftigte, die sich nach einer abgesteckten Zeit außerhalb des Berufes sehnen. Die wichtigsten Aspekte zu diesem Thema werden deshalb im folgenden Ratgeber detailliert erklärt.
Hier erfahren Sie unter anderem, ob in Bezug auf ein Sabbatjahr ein gesetzlicher Anspruch besteht, welche verschiedenen Sabbatical-Modelle es gibt und welche Vorteile die Auszeit für die Betroffenen hat. Nicht zuletzt können Sie hier auch eine Mustervorlage zur vertraglichen Regelung herunterladen, die in dieser Situation empfehlenswert ist.
Inhalt
Was ist ein Sabbatjahr eigentlich und welche Formen gibt es?
Nicht in jedem Fall beträgt der Zeitraum bei einem Sabbatical ein Jahr. Möglich sind auch kürzere Zeitspannen, wie sechs Monate. Andersherum kann ein Sabbatjahr auch weit über die Spanne eines normalen Kalenderjahres hinausgehen.
So kam es, dass bei uns das Sabbatjahr durch Lehrer, Beamte und andere Beschäftigte des öffentlichen Dienstes zuerst wahrgenommen werden konnte. Diese Berufsgruppen bildeten sozusagen die Vorreiter und besitzen dadurch bis heute das exklusive Privileg, durch Tarifverträge und allgemeine Vorgaben der Bundesländer einen Anspruch aufs Sabbatical zu besitzen.
Zwar genießen Beschäftigte in anderen Berufsgruppen nicht dieses Sonderrecht. Es tritt jedoch immer klarer hervor, dass sich immer mehr Arbeitgeber für dieses Arbeitszeitmodell öffnen. Beim Sabbatical stehen verschiedene Modelle zur Auswahl, die in einzelnen Unternehmen unterschiedlich beliebt sind. Einige dieser Formen des Sabbatjahres werden im Folgenden vorgestellt:
- Das Teilzeit-Modell: Arbeitnehmer einigen sich bei dieser Variante mit ihrem Arbeitgeber auf einen Teilzeitvertrag. In diesem wird vereinbart, dass der Mitarbeiter ab sofort bei reduzierter Stundenzahl arbeitet. Tatsächlich bleibt es aber bei der Vollzeitbeschäftigung, nur die Vergütung wird reduziert. Ab einem bestimmten Zeitpunkt beginnt die Freistellungsphase. Angestellte haben dann frei und erhalten auch im Sabbatical das reduzierte Gehalt.
- Zeitlich begrenzter Lohnverzicht mit verschiedenen Phasen: Neben dem Teilzeitmodell ist dieses das wohl gängigste in Deutschland und betrifft vor allem Lehrer und Beamte. Auch hier kommt es zu einer Anspar- und einer Freistellungsphase. Erstere kann zwischen einem und zehn Jahren andauern.
- Time-out-Version: Diese Art des Sabbatical wird von Arbeitnehmern nicht freiwillig in Anspruch genommen. Unternehmer greifen darauf zurück, wenn wirtschaftlich oder konjunkturell schwierige Zeiten auf sie zukommen. Dann können sie Beschäftigte freistellen und ihnen in dieser Zeit eine reduzierte Vergütung zahlen, bis es im Unternehmen wieder aufwärts geht. Dieses Modell erinnert an die Kurzarbeit, die in deutschen Betrieben teilweise genutzt wird.
- Nach dem Abitur: Ein Sabbatjahr nach erfolgreich bestandem Abitur ist arbeitsrechtlich weniger relevant. Und doch entscheiden sich auch ehemalige Abiturienten nicht selten dafür, nach Ende der Schule ein Jahr abseits von Studium, Job oder Ausbildung zu genießen. In diesem Fall besteht für gewöhnlich kein Arbeitsverhältnis, weshalb keine vertragliche Klärung stattfinden muss.
Die Vorteile beim Sabbatjahr: Gesundheitliche Erholung und Besinnung
Hinter der Sehnsucht nach einem Sabbatical können verschiedene Ideen und Motivationen stecken. Einige Menschen streben diesen besonderen Lebensabschnitt aus Gründen des Fernwehs und der Lust zu längeren Reisen an. Andere wollen mehr Zeit in ein vernachlässigtes Hobby investieren. Oft liegen jedoch körperliche und seelische Defizite vor, die eine längere Erholungszeit notwendig machen. Dann geht es darum, den eigenen Akku wieder aufzuladen und einem sogenannten Burnout zu entgehen.
Dabei handelt es sich für gewöhnlich um einen Zustand, der durch eine besonders starke emotionale Erschöpfung gekennzeichnet ist. Menschen, die darunter leiden, sind zunehmend weniger leistungsfähig. Betroffen sind vor allem Berufe, in denen grundsätzlich ein hoher Leistungsdruck herrscht. Doch grundsätzlich kann diese Art der Erschöpfung alle berufstätigen Personen ereilen.
Ein Sabbatjahr kann für Angestellte, die sich „ausgebrannt“ fühlen, durchaus eine Lösung darstellen. Das berufliche Kürzertreten ermöglicht es, Stress zu reduzieren und zu analysieren, welche Faktoren der Gesundheit wirklich zugesetzt haben. Beschäftigte, die das Gefühl haben, dass ihre Energiereserven immer mehr nachlassen, können jedoch auch einiges zur Vorbeugung tun. So verhindern Sie im besten Fall, dass es überhaupt zum Burnout kommt:
- Der wohl wichtigste Schritt besteht darin, Überbelastungen im Job abzuschaffen bzw. stark zu reduzieren.
- Die Selbstregulierung muss verbessert werden. Betroffene dürfen sich nur einer Arbeitsbelastung aussetzen, die innerhalb ihrer Belastungsgrenzen liegt.
- Eine gesunde Lebensweise hilft dabei, dem Körper immer wieder die notwendige Energie zuzuführen. Sportliche Bewegung und ausreichende Ruhezeiten sollten vorhanden sein.
- Manche Arbeitnehmer profitieren auch von Entspannungs- und Meditationsübungen.
Wer durch ein Sabbatical Abstand vom beruflichen Stress nehmen möchte, sollte die Zeit aber auch wirklich für die persönliche Besinnung nutzen. Dabei kann es sinnvoll sein, das Smartphone öfter mal liegen zu lassen und sich von der ständigen Erreichbarkeit zu entfernen. Das fördert die Entspannung und schafft mehr Zeit für andere Tätigkeiten.
Die Vorbereitung zum Sabbatjahr
Damit es zum Sabbatjahr kommen kann, bedarf es für gewöhnlich einiger Vorbereitungsmaßnahmen, die am besten einige Monate oder gar Jahre im Voraus angegangen werden. An oberster Stelle steht dabei die Überzeugung des Arbeitgebers. Gibt dieser nicht sein „Ja“, stehen die Chancen für das Sabbatical eher schlecht. Schwer haben es diesbezüglich vor allem Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft. Denn anders als Lehrer, Beamte und ähnlich gestellte Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, gibt es hier keine geregelten Grundlagen.
Wie der Vorgesetzte am besten vom Sabbatjahr überzeugt werden kann, ist extrem vom Einzelfall abhängig. Eine der wichtigsten Fragen dabei ist: „Wie ist der Chef zum Thema Work-Life-Balance eingestellt?“ Ist es diesem wichtig, dass Ruhezeiten eingehalten werden und ist er offen für neue Anregungen, erhöht das die Chancen auf Zustimmung immens. Handelt es sich jedoch um einen Workaholic, der schon bei der Wahrnehmung vom gesetzlichen Urlaubsanspruch missbilligend reagiert, sollten sich Untergebene nicht zu viel versprechen.
Argumente wie diese können, je nach Chef, den richtigen Nerv treffen. Zählen Sie in dieser Situation möglichst viele davon auf, um den Chef von dem Profit für das Unternehmen zu überzeugen, den das Sabbatjahr nach sich ziehen wird. Wichtig ist bei den Verhandlungen zum Sabbatical auch der Zeitpunkt. Der Arbeitgeber sollte in entspannter Atmosphäre angesprochen werden. Herrscht gerade im der gesamten Firma ein hohes Stressniveau, ist es besser, erst einmal abzuwarten.
Gespräche mit Betriebsrat und Personalabteilung
In einigen Fällen kann es auch ratsam sein, mit dem Wunsch nach einem Sabbatjahr nicht gleich zum Chef zu rennen. Existiert beispielsweise ein Betriebsrat, können Interessierte sich bei diesem erkunden. So können sie in Erfahrung bringen, ob überhaupt die Möglichkeit zu einem Sabbatical besteht. Arbeitnehmer sollten in diesem Fall aber um Vertraulichkeit bitten und diesen Weg nur dann beschreiten, wenn ein konstruktives Verhältnis zwischen Chef und Betriebsrat vorliegt.
Beschäftigte können sich wiederum an die Personalabteilung wenden, wenn sie sich darüber informieren wollen, welche Vorgaben und Regelungen zum Sabbatjahr im Unternehmen vorhanden sind. Auch in diesem Fall ist der Gesprächszeitpunkt entscheidend. Denn wusste der Vorgesetzte bisher nichts über die Auszeitpläne des Angestellten, kann es nach dem Austausch mit der Personalabteilung schnell soweit sein. Alternativ können auch Kollegen befragt werden, die sich in diesem Bereich gut auskennen.
Notwendige Sozialversicherungen selbst übernehmen
Wie bereits erwähnt kann es in einem Sabbatjahr durchaus dazu kommen, dass Ihr Arbeitgeber nicht mehr oder nur noch wenig in die Sozialversicherungskassen einzahlt. Daraus folgt, dass ihr Versicherungsschutz in Gefahr ist, wenn Sie nicht selbst aktiv werden. Es stellt sich jedoch die Frage: „Sind wirklich alle Sozialversicherungen im Sabbatical notwendig?“
Eine kleine Beispielrechnung verdeutlicht diesbezüglich eine mögliche Situation: Ein Beschäftigter erhält aufgrund eines anstehenden Sabbatical vier Jahre lang zwanzig Prozent weniger Gehalt für seine Arbeit.
Im fünften Jahr bleibt die Gehaltsreduzierung bestehen, der Arbeitnehmer hat jedoch frei, da er sich in der Freistellungsphase befindet.
Folglich fehlt insgesamt ein Jahresgehalt. Die hierbei nicht gezahlten Beiträge können alle genannten Sozialversicherungen beeinträchtigen. Beschäftigte sind entsprechend gut damit beraten, zumindest in die folgenden Versicherungen selbst einzuzahlen, um den Versicherungsschutz und spätere Leistungen zu erhalten:
- Die Krankenversicherung: Innerhalb der ersten vier Wochen der Freistellungsphase des Sabbatical bleibt die Krankenversicherung (KV) bestehen. Das ist vergleichbar mit einer auftretenden Arbeitslosigkeit. Kümmern sich die Betroffenen danach nicht um die Beiträge, verschwindet der Versicherungsschutz. Entsprechend sollten diese sich selbst versichern, damit bei Arztbesuchen nicht plötzlich fünfstellige Beträge anfallen. Dazu ist es sinnvoll, eine Anwartschaft abzuschließen, damit die KV später wieder zu den alten Konditionen aufgenommen werden kann.
- Die Rentenversicherung: Wer freiwillig in die Rentenversicherung (RV) einzahlt, tut das mit mindestens 78,40 Euro. Das klingt zunächst wie ein Betrag, der vernachlässigt werden kann. Das ist jedoch nicht zu empfehlen, da es sonst später bei der Rentenauszahlung zu starken Einbußen kommen kann. Entsprechend sollten Betroffene im Sabbatjahr selbst vorsorgen, um die Rentenansprüche zu behalten.
Sabbatical-Vertrag: Hier das Muster herunterladen
Wer sich mit der Thematik beschäftigt, bemerkt schnell, dass diese besondere Auszeit stets vertraglich geregelt werden muss. Denn ohne offizielle Sabbatical-Regelung tun sich viele Fragen auf: Wie lässt sich im Sabbatjahr mein Gehalt berechnen? Wann muss ich wieder zur Arbeit antreten? Bleibt mir meine Arbeitsposition mit den dazugehörigen Aufgaben erhalten? Und was passiert, wenn ich im Sabbatical krank werde?
Fragen wie diese sollten in einem Vertrag klar beantwortet werden. Dabei handelt es sich quasi um eine Ergänzung zum Arbeitsvertrag, der innerhalb der Auszeit ruht. Im Folgenden können Sie zu diesem Ergänzungsvertrag ein Muster herunterladen.
Dieses dient jedoch nur der allgemeinen Veranschaulichung und zeigt, welche Klauseln in jedem Fall enthalten sein sollten.
Muster: Vertrag zum Sabbatjahr
zwischen
[Name und Adresse des Arbeitgebers]
und
[Name und Adresse des Arbeitnehmers, der die Auszeit nimmt]
wird der folgende Ergänzungsvertrag zum anstehenden Sabbatical geschlossen:
§ 1 Zeiträume der Ansparung und Freistellung
In der Zeit vom 01. Januar 2017 bis zum 01. Januar 2022 erhält der Arbeitnehmer 80 Prozent der im gültigen Arbeitsvertrag vereinbarten Vergütung. In der Zeit vom 01. Januar 2021 bis zum 01. Januar 2022 erscheint der Beschäftigte nicht zur Arbeit und ist offiziell freigestellt. Am nächsten darauffolgenden Werktag muss dieser jedoch wieder seine Arbeitsstelle antreten.
§ 2 Sicherung der Arbeitsposition
Dem Arbeitnehmer sei versichert, dass er nach Abschluss des Sabbatjahres seine zuvor bestehende Arbeitsposition fortführen wird. Der Aufgabenbereich bleibt unverändert und entspricht dem gültigen Arbeitsvertrag.
§ 3 Urlaubsanspruch
Der gesetzliche Urlaubsanspruch von 20 Arbeitstagen bei einer 5-Tage-Woche bleibt bestehen. Entsprechend können die Urlaubstage für das Kalenderjahr 2021 bis zum März 2022 wahrgenommen werden.
Wird der Arbeitnehmer innerhalb der Freistellungsphase arbeitsunfähig, muss er dies nicht durch ein Attest beim Arbeitgeber belegen. Zeiten der Arbeitsunfähigkeit verlängern jedoch nicht die vereinbarte Freistellungszeit. Auch die vereinbarte Vergütung bleibt davon unbeeinträchtigt.
§ 5 Fortbildungsmaßnahmen
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, an mindestens zwei der genannten Fortbildungen teilzunehmen:
- Kurs A
- Kurs B
- Kurs C
§ 6 Vertragsstrafen
Verstößt der Arbeitnehmer gegen die Auflagen dieser Ergänzungsvereinbarungen, behält es sich der Arbeitgeber vor, die im ursprünglichen Arbeitsvertrag definierte und im Sabbatjahr reduzierte Vergütung um weitere 40 Prozent zu kürzen.
[Datum und Unterschrift des Arbeitgebers]
[Datum und Unterschrift des Arbeitnehmers]
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um eine Vorlage handelt. Übernehmen Sie diese daher nicht unverändert.
Vertrag zum Sabbatjahr (Muster) .doc
Vertrag zum Sabbatjahr (Muster) .pdf
Das Sabbatical im Lebenslauf
Lücken im Lebenslauf können vor allem dann zum Problem werden, wenn Beschäftigte den Arbeitgeber wechseln wollen und sich neu bewerben. Beim Sabbatjahr handelt es sich im Grunde genommen ebenfalls um eine solche Lücke.
Schließlich haben Personen, welche diese Auszeit genossen haben, in einem gewissen Zeitraum nicht gearbeitet.
Dabei müssen sich gerade Personen in verantwortlichen Positionen, die viele Jahre nachweislich engagiert gearbeitet haben, keine Gedanken machen. Diese können ehrlich angeben, dass es sich bei der einjährigen Lücke um ein verdientes Sabbatjahr handelt. Und wer befürchtet, durch diese Auszeit faul zu wirken, kann diese immer noch als Sprachreise „verkaufen“.
Ina meint
1. März 2021 at 7:42
Hallo!
Kann ich im Sabbatjahr in einem anderen Bundesland einen Arbeitsvertrag abschließen ?
Ich habe ein Haus gekauft und möchte dort ein paar Monate verbringen für Sanierungsarbeiten am Gebäude, aber gleichzeitig noch 5Stunden am Tag arbeiten. Einen der beiden Arbeitsverträge kündige ich am Ende des Sabbatjahres.
Tina meint
31. Dezember 2021 at 10:06
Das wäre dann strafbar ,siehe oben du kannst doch nicht ein Sabbatjahr nehmen und darin arbeiten wollen zudem bei einen anderen Arbeitgeber, Kopf einschalten, nachdenken, lesen, also unfassbar
Pleur meint
15. April 2022 at 8:21
Nebenbeschäftigungen sind in Absprache mit dem Arbeitgeber erlaubt. So „unfassbar“ ist die Frage also gar nicht…
Katja meint
6. September 2020 at 16:21
Hallo,
ich habe noch eine frage. Ich möchte als bayerische Beamte Lehrerin etwas verändern. In Frage kommt ein Auslandseinsatz oder ein Sabbatjahr. Kann ich beides gleichzeitig planen? Und ggf mein angespartes Sabbatjahr auch verschieben, falls ich einen Auslandsjob bekomme?
Annett meint
20. Mai 2019 at 17:02
Kann man ein Sabatical auch nutzen um früher aus dem Erwerbsleben auszusteigen?
Annett meint
20. Mai 2019 at 17:01
Wieso kann der AG nicht auch im Freistellungsjahr von dem dann ausgezahlten Gehaltsanteil in alle Versicherungen einzahlen?