Die Gastronomie ist nur eine der Branchen, in denen die betriebliche Auslastung stark von der jeweiligen Saison abhängig ist. Eiscafés machen beispielsweise im Sommer den meisten Umsatz. In dieser Zeit wird entsprechend mehr Personal benötigt, um die zusätzliche Arbeit bewältigen zu können.
Aus diesem Grund setzen immer mehr Arbeitgeber in dieser Branche auf die Saisonarbeit. In der Gastronomie werden jedes Jahr befristete Jobs als Kellner, Küchenhilfe oder Barkeeper angeboten. Vor allem in der Urlaubszeit locken hohe Trinkgelder, weshalb sich sowohl in der Winter- als auch in der Sommerzeit Saisonkräfte für die Gastronomie entscheiden.
Kurz & knapp: Saisonarbeit in der Gastronomie
Bei der Saisonarbeit in der Gastronomie handelt es sich grundsätzlich um ein zeitlich befristetes Beschäftigungsverhältnis.
Ja, Saisonarbeiter in der Gastronomie in Deutschland erhalten den gesetzlichen Mindestlohn.
Es besteht zwar in der Regel keine Sozialversicherungspflicht, der Arbeitslohn muss allerdings versteuert werden, wenn er über der Steuerfreigrenze liegt.
Was bei der Saisonarbeit in Deutschland in der Gastronomie zu beachten ist und weshalb sich einige Saisonarbeiter eher für saisonale Jobs in der Gastronomie im Ausland interessieren, erfahren Sie in unserem Ratgeber.
Inhalt
Saisonarbeit in der Gastronomie in Deutschland
Wenn der Bedarf an Arbeitskräften steigt, greifen Hotels, Bars oder Restaurants häufig auf Saisonarbeiter zurück, um das Mehr an Arbeit stemmen zu können. Flacht der Arbeitsaufwand nach einer bestimmten Zeit wieder ab, haben sie für die zusätzlichen Mitarbeiter jedoch in der Regel keine Verwendung mehr.
Daher handelt es sich bei der Saisonarbeit in der Gastronomie stets um ein befristetes Beschäftigungsverhältnis.
Saisonarbeiter erhalten in Deutschland den gesetzlichen Mindestlohn. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um deutsche oder ausländische Mitarbeiter handelt. Bei ausländischen Servicekräften muss jedoch im Vorfeld überprüft werden, ob diese bereits in ihrem Heimatland einer Beschäftigung nachgehen.
Ist dies nicht der Fall, findet das in Deutschland geltende Recht bei einer kurzfristigen Beschäftigung Anwendung. Ansonsten gelten die Vorschriften aus dem jeweiligen Heimatland. In der Regel besteht bei der Saisonarbeit in der Gastronomie keine Sozialversicherungspflicht. Der Arbeitslohn muss jedoch versteuert werden, sobald er über dem steuerfreien Einkommen pro Jahr (10.908 Euro im Jahr 2023 und 11.604 Euro im Jahr 2024) liegt.
Gastronomie: Saisonarbeit im Ausland
Einige Saisonarbeitskräfte in der Gastronomie zieht es allerdings in Ausland. Die einen möchten so ihre Fremdsprachenkenntnisse erweitern, die anderen schlichtweg dort arbeiten, wo andere Urlaub machen und neue Kontakte knüpfen.
Interessieren Sie sich beispielsweise für die Saisonarbeit in der Gastronomie in der Schweiz, bieten sich die Wintermonate besonders an, da sich der Wintersport dort großer Beliebtheit erfreut.
Bei der Saisonarbeit in Österreich in der Gastronomie haben Sie die Wahl: Sowohl im Sommer, wenn es viele Touristen auf die Alm zieht, als auch im Winter, wenn der Skisport auflebt, werden dort zusätzliche Arbeitskräfte benötigt.
Einige Arbeitgeber stellen Ihnen teilweise eine sehr günstige Unterkunft zur Verfügung oder kommen gänzlich für Wohnung und Essen auf, wenn Sie der Saisonarbeit in der Gastronomie in Österreich nachgehen. Achten Sie also darauf, alle offenen Fragen vor Beginn der befristeten Tätigkeit zu klären. Es empfiehlt sich in jedem Fall ein Arbeitsvertrag.
OleDalager meint
8. April 2022 at 14:43
Was verdient einen koch in hotelbereich monatlich?