Nur auf dem Erntefeld sondern auch in der Gastronomie, wie beispielsweise in Eisdielen oder Ausflugrestaurants, sind sie anzutreffen: Saisonarbeiter. Sie werden vor allem in den Sommermonaten für einen befristeten Zeitraum angestellt.
Erntehelfer schuften meistens in Vollzeit und bei Hitze auf dem Feld, um Erdbeeren und Spargel rechtzeitig zu ernten. Und auch Kellner in Eisdielen oder Restaurants haben im Sommer viel zu tun. Aber wie verhält sich die Saisonarbeit mit dem Gehalt?
Kurz & knapp: Gehalt bei Saisonarbeit
Grundsätzlich müssen auch Saisonarbeiter den gesetzlichen Mindestlohn erhalten.
Kosten für Essen und Unterkunft können in angemessenem Rahmen vom Mindestlohn abgezogen werden, sofern die Pfändungsfreigrenze nicht unterschritten wird.
Welche Voraussetzungen müssen bei Saisonarbeit und dem Gehalt vorliegen? Muss der Mindestlohn vom Arbeitgeber gezahlt werden? Wovon ist das Gehalt vom Saisonarbeiter abhängig? Mehr dazu lesen Sie im folgenden Ratgeber.
Inhalt
Wie hoch ist bei Saisonarbeit das Gehalt?
Seit Januar 2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn auch für saisonale Arbeitskräfte. Aktuell beträgt er 12,82 € (Stand Januar 2025) brutto pro geleistete Arbeitsstunde. Allerdings stellt sich in diesem Zusammenhang oftmals die Frage, welche Lohnbestandteile bei der Berechnung des Mindestlohns berücksichtigt werden müssen.
Grundsätzlich können Vergütungsbestandteile, die einem anderen Zweck als der Mindestlohnzahlung folgen, nicht angerechnet werden. Darunter fällt beispielsweise eine Zulage für schwierige Arbeitsbedingungen.
Kost und Logis des Arbeitnehmers kann allerdings grundsätzlich auf den Mindestlohn angerechnet werden, wenn auch nur in einer begrenzten Art und Weise.
Denn bei der Anrechnung muss der Arbeitnehmer in jedem Fall über ein Nettogehalt in Höhe der Pfändungsfreigrenze verfügen können. Diese beträgt derzeit knapp 1050 Euro bei ledigen und nicht unterhaltspflichtigen Arbeitnehmern.
Auch das Wegegeld kann unter bestimmten Bedingungen bei Saisonarbeit vom Gehalt abgezogen werden. Dies ist allerdings vor allem vom Einzelfall abhängig.
Mario meint
1. Oktober 2018 at 0:47
Hallo,
ich habe die letzten 5 Monate als Eishersteller in einem Eiscafè auf 800 € Basis gearbeitet. Ab diesem Monat bin ich Arbeitslos, kann ich nach nur 5 Monate Arbeitslosengeld beantragen?
Mfg
Mario
arbeitsrechte.de meint
18. Oktober 2018 at 16:39
Hallo Mario,
um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 zu haben, müssen Arbeitnehmer in der Regel innerhalb von zwei Jahren zwölf Monate lang versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Mehr Informationen dazu finden Sie hier: https://www.arbeitsrechte.de/arbeitslosengeld-1/
Ansonsten besteht die Möglichkeit, Arbeitslosengeld 2 („Hartz 4“) zu beantragen. Dazu finden Sie hier weitere Informationen: https://www.arbeitsrechte.de/hartz-4/
Ihr Team von arbeitsrechte.de
NEDIM meint
18. September 2018 at 11:44
Ich war vom 02.05.2018 bis 01.09.2018 6 Tage die Woche beschäftigt, Lohn 1700 netto. Meine Frage ist, wie müsste meine Endabrechnung aussehen?
Kann mir jemand helfen?