In sämtlichen Berufen ist eine dauerhafte Beschäftigung über das gesamte Jahr nicht möglich. Besonders Erntehelfer arbeiten in der Regel hauptsächlich in den Sommermonaten. Im Winter liegt durch Schnee und Eis meistens keine Arbeit an. In diesem Fall kann der Arbeitgeber Saisonarbeiter einstellen.
Kurz & knapp: Voraussetzungen für Saisonarbeit
Ja, die Saisonarbeit darf in der Regel nicht allein für den Lebensunterhalt bestimmt sein.
Die wöchentliche Arbeitszeit muss mindestens 30 Stunden bei durchschnittlichen sechs Stunden pro Tag betragen.
Die Saisonarbeit ist nicht sozialversicherungspflichtig, sofern das Beschäftigungsverhältnis bei einer 5-Tage-Woche maximal drei Monate dauert.
Inhalt
Spezifische Informationen zu den Voraussetzungen für Saisonarbeit:
In der Saisonarbeit müssen bestimmte Voraussetzungen für Arbeitgeber- und Arbeitnehmer gegeben sein. Grundsätzlich handelt es sich um eine befristete Arbeit, die durch Inländer oder Ausländer ausgeführt werden kann. Die Bezahlung erfolgt in der Regel nach einem Tarifvertrag.
Welche Voraussetzungen bei Saisonarbeit vorliegen müssen und was Sie beachten müssen, wenn Sie die Saisonarbeit als Nebenjob ausüben, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Inhalt
Welche Voraussetzungen müssen bei Saisonarbeit vorliegen?
Grundsätzlich müssen für die Saisonarbeit bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. Saisonarbeiter dürfen maximal für sechs Monate pro Kalenderjahr eingestellt werden. Bei Schaustellern ist eine Einstellung für maximal neun Monate möglich.
Daher müssen bei der Saisonarbeit die Voraussetzungen gegeben sein, andernfalls darf die kurzfristige Beschäftigung nicht ausgeübt werden. Bei ausländischen Arbeitnehmern muss außerdem überprüft werden, ob sie im Heimatland einer weiteren Beschäftigung zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nachgehen.
Übt der ausländische Arbeiter eine weitere Erwerbstätigkeit in seinem Wohnstaat aus, gelten die Rechtsvorschriften dieses Landes. Geht er keiner weiteren Erwerbstätigkeit im Heimatland nach, gelten die deutschen Rechtsvorschriften für die Saisonarbeit.
Jörg meint
14. Oktober 2023 at 10:46
Ich habe ein Arbeitszeitkonto und vertraglich sind 120 Stunden im Monat vereinbart. Nun war ich wegen einem schweren Bandscheibenvorfall 5 Wochen durchgehend krankgeschrieben.
In meinem Arbeitszeitkonto wurden mir nun die nicht geleisteten Stunden als Minusstunden berechnet.
Ich dachte Krankentage sind keine Fehlstunden !
Prinzing meint
24. September 2020 at 9:31
Muss ich als Arbeitgeber dem Saisonarbeiter gratis eine Wohnung stellen? Erfolgt die Honorarvereinbarung immer auf Stundenbasis oder gilt auch eine Pauschalvereinbrung?
Jörg meint
8. Juli 2019 at 12:34
Ich arbeite in der Tourismusbranche, die Saison geht von April bis Oktober, wobei ich ein Arbeitszeitkonto habe da ich ganzjährig angestellt bin. Habe ich Anspruch auf Wochenend- bzw. Feiertagszuschläge ? Und wie verhält es sich mit Spesen wenn ich länger als 8 std.. arbeite und dem Firmensitz fernbleibe ? Wieviele Tage im Jahr darf ich 10 std. und länger arbeiten ?
Iris meint
25. September 2018 at 10:17
Benötigt ein Serbe als Saisonarbeiter für die Kürbis Ernte ein Visum?
Amar meint
14. April 2018 at 0:52
Hallo,
Ich möchte gerne nach Marokko auswandern und möchte für die ersten Jahre mein Einkommen als Saisonarbeiter in Deutschland sichern. Ich bin Handwerker, sprich Installateur und Heizungsbauer. Ich würde gerne 2-3 Monate jährlich in Deutschland arbeiten, um erstmal dort Fuß zu fassen.
Was muss ich beachten?
arbeitsrechte.de meint
25. April 2018 at 11:10
Hallo Amar,
leider bieten wir keine Berufsberatung an. Um die gewünschten Informationen zu erhalten, können Sie sich beispielsweise an die Bundesagentur für Arbeit wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Diana meint
27. November 2017 at 12:57
Kann mir mein Arbeitgeber die Heimfahrt verbieten wenn ich Krankgeschrieben bin? Die Saisonarbeit endet während der Krankschreibung.
arbeitsrechte.de meint
23. Januar 2018 at 14:43
Hallo Diana,
sind Sie krankgeschrieben, müssen Sie auch nicht im Betrieb sein.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de