Starten Sie in ein neues Arbeitsverhältnis, wird Ihnen in der Regel ein schriftlicher Vertrag vorgelegt. Er regelt die Rahmenbedingungen der vertraglichen Beziehungen zwischen Ihnen als Arbeitnehmer und Ihrem Chef als Arbeitgeber.
Kurz & knapp: Salvatorische Klausel
Die salvatorische Klausel im Vertrag soll dazu führen, dass eine partielle Ungültigkeit nicht dazu führt, dass das gesamte Dokument ungültig wird. Weitere Infos dazu gibt es hier.
In einem separaten Ratgeber widmen wir uns unwirksamen Klausen in Arbeitsverträgen.
Beispiele für eine salvatorische Klausel im Arbeitsvertrag finden Sie hier.
Doch manchmal sind bestimmte Klauseln – auch in Kaufverträgen bzw. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) – unwirksam. Zur Absicherung wird hier die salvatorische Klausel eingesetzt.
Inhalt
Was ist eine salvatorische Klausel?
Das Wort „salvatorisch“ stammt ursprünglich aus dem Lateinischen und kann mit „bewahrend“ oder „erhaltend“ übersetzt werden. Eine solche Formulierung fügen Arbeitgeber gerne in Arbeitsverträge ein, um sich abzusichern. Denn, das Bürgerliche Gesetzbuch besagt in § 139:
Ist ein Teil eines Rechtsgeschäfts nichtig, so ist das ganze Rechtsgeschäft nichtig, wenn nicht anzunehmen ist, dass es auch ohne den nichtigen Teil vorgenommen sein würde.“
Diese Folge soll durch eine salvatorische Klausel im Arbeitsvertrag abgewendet werden. Sie bewirkt, dass der übrige Vertrag gültig bleibt.
Wie kann eine salvatorische Klausel aussehen? Unser Muster gibt einen Eindruck.
Wollen Sie wissen, wie eine salvatorische Klausel in Arbeitsverträgen aussehen kann, dann sollten Sie zunächst Ihren eigenen Arbeitsvertrag prüfen. Werden Sie hier fündig? Die Klausel ist in der Regel genau so benannt.
Sind Sie in einem Beschäftigungsverhältnis tätig, in dem keine salvatorische Klausel vereinbart wurde, erfahren Sie hier, wie eine solche Formulierung aussieht:
Muster der Salvatorischen Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht berührt.“
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt ebenjene wirksame und durchführbare Regelung, die den damit verfolgten Rechtszielen am nächsten kommt.“
Wobei handelt es sich um ungültige Klauseln im Arbeitsvertrag? Was sich Arbeitnehmer nicht gefallen lassen müssen
Im Arbeitsrecht sitzen Arbeitgeber häufig am längeren Hebel, entscheiden doch sie, wen Sie zu welchen Konditionen einstellen.
Fehlt es dem Arbeitnehmer an einer besseren Alternative, willigt er häufig trotz mäßiger Konditionen ein, um nicht auf staatliche Unterstützung angewiesen zu sein. Doch noch längst muss er sich dabei alles gefallen lassen, sind doch manche Formulierungen nicht gültig. Für diese Fälle fügen Arbeitgeber häufig eine salvatorische Klausel in den Arbeitsvertrag ein.
Stein des Anstoßes sind häufig die Regelungen zu den vereinbarten Überstunden. Wann und in welchem Umfang sind Sie zu erbringen? Viele Verträge weisen folgende Formulierung auf:
Mit dem Gehalt sind etwaig zu leistende Überstunden abgegolten.“
Diese Klausel ist gemäß geltendem Arbeitsrecht ungültig, da sie den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt (Urteil vom Bundesarbeitsgericht – BAG – 5 AZR 406/10).
In ihrer Begründung führen die Richter aus, dass dies darauf zurückzuführen ist, dass Beschäftigte hieraus nicht ableiten können, wie hoch die eventuellen Überstunden ausfallen würden.
Als ebenfalls ungültig gelten Formulierungen, die dem Arbeitnehmer unangemessen hohe Vertragsstrafen im Falle eines Fehlverhaltens abverlangen (BAG, Az. 8 AZR 717/07) sowie solche Klauseln, die Mitarbeitern eine längere Kündigungsfrist auferlegen als vom Arbeitgeber einzuhalten ist. Letzteres würde gegen § 622 Abs. 6 BGB verstoßen. Auch hierdurch wird der Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt. Auch in diesem Fall versuchen Arbeitgeber mit der salvatorischen Klausel auf Nummer sicher zu gehen.
Dame25 meint
11. März 2020 at 7:17
Hallo,
ich habe im Jahr 2018 einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit meinem jetzigen Arbeitgeber geschlossen. Es ist mir jedoch nicht aufgefallen, dass eine falsche Anschrift auf dem Vertrag vermerkt wurde. Ich lebe seit einiger Zeit bei meinem Freund bin aber bei meinen Eltern noch gemeldet. Auf dem Arbeitsvertrag wurde die Adresse von meinem Freund angegeben. Die Post wird aber auch dorthin zugestellt. Ist der Arbeitsvertrag jetzt damit nichtig und hat das noch weitere Kosequenzen???
Danke für Ihre Hilfe
arbeitsrechte.de meint
17. März 2020 at 14:51
Hallo Dame25,
in aller Regel wird die Wirksamkeit des Vertrages nicht davon beeinträchtigt, dass die Meldeadresse falsch angegeben wurde. Ausschlaggebend sind im Allgemeinen die allgemeinen Personendaten der Person, mit der der Vertrag geschlossen wurde.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de