Während die meisten Arbeitnehmer nachts in ihren Betten schlummern, beginnt für andere erst der Arbeitsalltag. Sie leisten Schichtarbeit und müssen zu wechselnden oder ständig zu ungewöhnlichen Zeiten arbeiten. Aus vielen Bereichen und Branchen ist diese Art der Arbeitsschicht nicht mehr wegzudenken.
Man denke z. B. nur an den Bäcker, der morgens um vier die Brötchen in den Ofen schiebt oder an den Schichtdienst im Krankenhaus, wo sich das Personal Tag und Nacht um Wohl und Gesundheit der Patienten kümmert. In anderen Betrieben wird aus rein wirtschaftlichen Gründen in Schichten geleistet.
Kurz & knapp: Schichtarbeit
Nachtarbeiter haben einen gesetzlichen Anspruch auf die Zahlung eines Nachtzuschlags oder einer angemessenen Zahl freier Tage. Unabhängig hiervon kann im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung eine Schichtzulage vereinbart sein.
Grundsätzlich gilt auch für Schichtarbeiter der 8-Stunden-Tag. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dieser jedoch auf zehn Stunden erweitert werden. In besonderen Fällen lässt das Arbeitszeitgesetz auch eine Arbeitszeit zu, die über diese zehn Stunden hinausgeht.
Arbeitnehmer im Nachtdienst können sich kostenlos arbeitsmedizinisch untersuchen lassen. In besonderen gesetzlich geregelten Fällen kann ein Beschäftigter die Umsetzung auf einen Tagesarbeitsplatz verlangen, wenn keine dringenden Erfordernisse des Betriebes entgegenstehen.
Inhalt
Spezifische Informationen zur Schichtarbeit:
Für Menschen in der Schicht ist diese Arbeit mit besonderen Belastungen verbunden: Schlafstörungen, Herz-, Kreislauf- und Magenbeschwerden sowie ein erhöhtes Unfallrisiko sind nur die eine Seite der Medaille. Auch Familie, Freunde und Freizeit leiden unter der Schichtarbeit.
Wie verringern Sie die Gesundheitsrisiken trotz Schichtarbeit? Gelten besondere gesetzliche Regelungen in Bezug auf die Arbeitszeiten im Schichtdienst? Wie ist die Schichtarbeit im Arbeitsrecht geregelt? Welche finanziellen Vorteile kann diese Art der Arbeit mit sich bringen? All das lesen Sie in diesem Ratgeber.
Was ist Schichtarbeit: Eine Definition
Eine ausdrücklich gesetzliche Definition für Schichtarbeit gibt es nicht. Dennoch wird aus arbeitsrechtlicher Sicht nur dann von Schichtdienst gesprochen, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen: So müssen bestimmte Arbeitsaufgaben über einen Zeitraum anfallen, der über die wirkliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers wesentlich hinausgeht.
Schichtarbeit: Auch eine Frage des Geldes
Der größte Vorteil der Schichtarbeit mag für die meisten Betroffenen im Geldbeutel zu spüren sein, den sogenannten Zuschlägen und den Schichtzulagen.
Schichtzuschläge
Einen gesetzlichen Anspruch auf Zuschläge gibt es nur für Nachtarbeit: Nach § 6 Abs. 5 ArbZG hat jeder Schichtarbeiter für Arbeitsstunden, die er in der Nachtzeit leistet, Anspruch auf
eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage
oder
einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt.
Dies gilt jedoch nur, soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen existieren.
Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 9.12.2015 (10 AZR 423/14) gilt in der Regel ein Nachtzuschlag oder ein Freizeitausgleich von jeweils 25 % als angemessen. Bei Dauernachtschichten sind es 30 %.
Für diese Nachtzuschläge gilt bis zu einer bestimmten Höhe Steuerfreiheit nach § 3b Einkommenssteuergesetz (EStG).
Schichtzulagen
Schichtzulagen werden zusätzlich zum Grundgehalt bezahlt und sind steuer- und beitragspflichtig. Die Höhe dieser Zulagen wird im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt.
Die Schichtarbeit legt der Arbeitgeber fest
Die Anordnung für den Schichtdienst gibt der Arbeitgeber, wobei der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht hat. Das Recht zur Arbeitszeitregelung steht laut § 106 Gewerbeordnung (GewO) dem Arbeitgeber zu:
Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen.
So wird in vielen Berufen die Bereitschaft zum Schichtdienst vorausgesetzt. Trotzdem gelten für die Schichtarbeit strenge Gesetze, wie z. B. das Arbeitszeitgesetz .
Dabei versucht dieses Gesetz, einen Ausgleich zwischen den Interessen des Arbeitnehmers und denen des Arbeitgebers zu finden: Auf der einen Seite steht die Sicherheit und der Gesundheitsschutz für den Beschäftigten. Auf der anderen Seite berücksichtigt das Gesetz das Bedürfnis der Unternehmen, die Arbeitszeit flexibel zu gestalten und dadurch die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Aus diesem Grund sind von den gesetzlichen Regelungen über Arbeitszeit, Mindestruhepausen und Mindestruhezeiten Abweichungen vorgesehen. Diese abweichenden Regelungen werden in Betriebsvereinbarungen oder dem Tarifvertrag getroffen.
Schichtarbeit: Geltende Gesetze
Anwendungsbereich des Arbeitszeitgesetzes
Das Arbeitszeitgesetz findet hingegen keine Anwendung auf leitende Angestellte, Leiter von Dienst- und Personalstellen im öffentlichen Dienst sowie Chefärzte. Auch wenn der Arbeitnehmer mit der ihm anvertrauten Person in einer häuslichen Gemeinschaft lebt, ist dieses Gesetz nicht anzuwenden (18 Abs. 1 ArbZG).
Schichtarbeit: Altersgrenze für Jugendliche?
Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt statt des Arbeitszeitgesetzes das Jugendarbeitsschutzgesetz (§18 Abs. 2 ArbZG).
Zum Schutz von Minderjährigen sieht das Jugendarbeitsschutzgesetz für Schichtarbeit bestimmte Alters- und Arbeitszeitgrenzen vor:
- Grundsätzlich dürfen Jugendliche nur zwischen 6 und 20 Uhr arbeiten (§ 14 Abs. 1 JArbSch).
- Ausnahmen und nach Alter gestaffelte Abweichungen hiervon sind in den folgenden Absätzen des § 14 JArbSchG geregelt.
Einschränkung der Schichtarbeit im Mutterschutz
Neben dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) muss der Arbeitgeber auch das Mutterschutzgesetz (MuSchG) beachten.
Werdende und stillende Mütter unterliegen dem Mutterschutz. Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr ist für sie gemäß § 8 Abs. 1 MuSchG grundsätzlich nicht zulässig.
Die Arbeitszeit im Schichtdienst: Grundsätzlich nur 8 Stunden (§ 6 Abs. 2 Satz 1 ArbZG)
Auch für Nachtarbeiter gilt der Grundsatz des 8-Stunden-Tags.
Hier ist zu beachten, dass nur die reine Arbeitszeit in diese acht Stunden fällt, nicht jedoch die Pausen oder der Arbeitsweg.
Nachtarbeit ist jede Arbeit, bei der mehr als zwei Stunden während der Nachtzeit geleistet werden (§ 2 Abs. 4 ArbZG).
Die Nachtzeit dauert von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien hingegen von 22 und 5 Uhr (§ 2 Abs. 3 ArbZG).
Nachtarbeitnehmer sind Beschäftigte, die in der Regel Nachtschicht in Wechselschicht arbeiten oder an mindestens 48 Tagen pro Kalenderjahr Nachtschichten leisten müssen (§ 2 Abs. 5 ArbZG).
Zulässige Abweichungen von der 8-Stunden-Regel
Zu jedem Grundsatz gibt es Ausnahmen, so auch bei der 8-Stunden-Regel.
Die Nachtschicht darf nach § 6 Abs. 2 Satz 2 ArbZG auf zehn Stunden verlängert werden. Das gilt aber nur, wenn innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen werktags durchschnittlich nur acht Stunden gearbeitet wurde. Diese Zeitspanne wird auch Ausgleichsrahmen genannt.
Eine Reihe von Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes erlaubt dem Arbeitgeber, von dieser 8-10-Stunden-Regel abzuweichen und die Arbeitszeit zu erhöhen:
- Über den Tarifvertrag kann die Arbeitszeit gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 5 ArbZG über die zehn Stunden werktäglich hinaus verlängert werden,
wenn in der Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt.
- Auch in Notfällen und außergewöhnlichen Fällen, die anders nicht beseitigt werden können, darf nach § 14 Abs. 1 ArbZG mehr als zehn Stunden gearbeitet werden.
- Die zuständige Aufsichtsbehörde kann gemäß § 15 ArbZG Überschreitungen der 8 bis 10 Stunden unter bestimmten Voraussetzungen zulassen, z. B. wenn dies im öffentlichen Interesse dringend notwendig ist.
Pausen und Ruhezeiten – Was beim Schichtwechsel zu beachten ist
Jeder Akku ist einmal aufgebraucht und auch die Energiereserven des Arbeitnehmers sind nach einer gewissen Zeit erschöpft. Aus diesem Grund schreibt das Arbeitsrecht Pausen, Ruhezeiten und Erholungszeiten vor.
Ruhepausen (§ 4 ArbZG)
Nach mehr als sechs Stunden Arbeit muss der Arbeitnehmer eine halbstündige Pause nehmen. Es ist aber auch möglich, dass der Beschäftigte zweimal für jeweils eine Viertelstunde pausiert. Nach spätestens sechs Stunden muss jedoch eine Pause eingelegt werden.
Arbeitet der Beschäftigte mehr als neun Stunden am Tag, steht ihm eine Pause von mindestens 45 Minuten zu.
Eine Abweichung von dieser Pausenregelung sieht § 7 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG für Verkehrs- und Gaststättenbetriebe vor: Hier darf die Pause auf „Kurzpausen von angemessener Dauer“ aufgeteilt werden. Nach allgemeiner Auffassung gelten diese Pausen jedoch als Arbeitszeit, die entsprechend zu vergüten ist. In diesem Fall kann der Betriebsrat lediglich unbezahlte Pausen verlangen.
Ruhezeiten (§ 5 Abs. 1 ArbZG)
Von den Ruhepausen sind die sogenannten Ruhezeiten zu unterscheiden. Nachdem der Beschäftigte seine Arbeit beendet hat, steht ihm eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zu.
Insbesondere beim Schichtwechsel spielt das eine große Rolle: Wenn der Schichtarbeiter z. B. um 20 Uhr aus der Spätschicht kommt und am nächsten Morgen um 6 Uhr in die Frühschicht gehen soll, wird diese Mindest-Ruhezeit nicht eingehalten.
Auch bei den Ruhezeiten kann durch Tarifvertrag vom Grundsatz abgewichen werden. Laut § 7 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG kann die Ruhezeit auf maximal neun Stunden verkürzt werden. Diese Kürzung muss jedoch innerhalb eines Ausgleichszeitraums ausgeglichen werden, welcher ebenfalls im Tarifvertrag festgelegt werden muss.
Schichtarbeit: Typische Modelle
Bei der Schichtarbeit variieren die Zeiten, zu denen die Beschäftigten arbeiten müssen, stark. Die Palette der Schichtarbeit-Modelle ist fast unüberschaubar und reicht von Zwei-Schichtsystemen über 3-Schicht-Arbeit bis hin zu sogar vier Schichten. Je nachdem, wie der Schichtdienst ausgestaltet ist, spricht man von kontinuierlicher Schichtarbeit mit Nacht- und Wochenenddiensten oder von diskontinuierlicher Schichtarbeit, die nur werktags und ohne Nachtarbeit geleistet wird.
Unternehmen, denen die entsprechende fachliche Kompetenz hierfür fehlt, können sich zum Thema ergonomische Schichtplangestaltung beraten lassen. Eine Beratung über Arbeitszeitmodelle in der Schichtarbeit ist auch empfehlenswert, weil sich deren Vor- und Nachteile kaum überblicken lassen und oft im Widerspruch zu ergonomischen Empfehlungen stehen.
Unabhängig davon, ob vollkontinuierlich in Schichten gearbeitet wird oder ein anderes Schichtdienstmodell gilt – für die Beschäftigten bringen diese Arbeitsformen immer gesundheitliche und soziale Belastungen mit sich. Eine gesundheitsverträgliche Schichtplangestaltung kann zwar nicht alle Beeinträchtigungen beseitigen. Dennoch ist sie wichtig, um Stress und Gesundheitsgefährdungen für die Arbeitnehmer zu minimieren.
Vollkontinuierliche Schichtarbeit
Dieses Modell gewährleistet eine 7-Tage-Woche rund um die Uhr. Oft gilt ein 3-Schicht-System mit Früh-, Spät- und Nachtschicht. Manchmal gibt es zusätzlich noch eine Tagschicht.
Beispiel für vollkontinuierliche Schichtarbeit
Woche | Mo | Di | Mi | Do | Fr | Sa | So |
---|---|---|---|---|---|---|---|
1 | Früh | Früh | Spät | Spät | Nacht | Nacht | Frei |
2 | Frei | Früh | Früh | Spät | Spät | Nacht | Nacht |
3 | Frei | Frei | Früh | Früh | Spät | Spät | Nacht |
4 | Nacht | Frei | Frei | Früh | Früh | Spät | Spät |
Teilkontinuierlicher Schichtdienst
Die teilkontinuierliche Schichtarbeit kann unterschiedlich gestaltet werden. So können die Schichten pro Arbeitnehmer von Montag bis Freitag verteilt werden, wobei an den Wochenenden nicht gearbeitet wird, sofern keine Überstunden anfallen (siehe Beispiel 1).
Beispiel 1 für teilkontinuierlichen Schichtdienst
Woche | Mo | Di | Mi | Do | Fr | Sa | So |
---|---|---|---|---|---|---|---|
1 | Früh | Früh | Früh | Früh | Früh | Frei | Frei |
2 | Spät | Spät | Spät | Spät | Spät | Frei | Frei |
3 | Nacht | Nacht | Nacht | Nacht | Nacht | Frei | Frei |
4 | Früh | Früh | Früh | Früh | Früh | Frei | Frei |
Dieses Arbeitszeitmodell kann aber auch für 7 Tage pro Woche ohne Nachtschicht, ausgelegt sein (siehe Beispiel 2)
Beispiel 2 für teilkontinuierlichen Schichtdienst
Woche | Mo | Di | Mi | Do | Fr | Sa | So |
---|---|---|---|---|---|---|---|
1 | Früh | Früh | Früh | Früh | Früh | Frei | Frei |
2 | Spät | Spät | Spät | Spät | Spät | Frei | Frei |
3 | Frei | Früh | Früh | Früh | Früh | Früh | Frei |
4 | Frei | Spät | Spät | Spät | Spät | Spät | Frei |
Empfehlungen für die Schichtplanung
Um die Belastungen für Beschäftigte durch den Schichtdienst so gering wie möglich zu halten, empfiehlt es sich, folgende Faktoren so weit wie möglich bei der Planung zu berücksichtigen:
- Kurze Wechsel zwischen den Schichten, z. B. zweimal Frühschicht, zweimal Spät- und zweimal Nachtschicht, anschließend frei.
- Die Schichten sollten vorwärts rotieren statt rückwärts, also „Früh – Spät – Nacht“ statt „Früh – Nacht – Spät“. So kommen die Betroffenen besser mit dem Schichtdienst klar, weil diese Variante unserem natürlichen Rhythmus am meisten ähnelt.
- Die Anzahl von aufeinanderfolgenden Nachtschichten ist möglichst gering zu halten, maximal dreimal nacheinander.
- Den Schichtarbeitern sollten möglichst lange Ruhephasen nach der Nachtschicht-Phase gewährt werden. 24 Stunden reichen hier kaum zur Regeneration. Besser sind 48 Stunden.
- Auch wenn gesetzliche Ausnahmen möglich sind, sollten die Mindestruhezeiten von elf Stunden zwischen zwei Arbeitstagen möglichst eingehalten werden. Bei den Schichtfolgen „Spät-Früh“ und „Nacht-Spät“ ist die Mindest-Ruhezeit nicht gegeben.
- Für eine ausreichende Regeneration sollte sich der Schichtdienst auf nicht mehr als fünf Arbeitstage nacheinander erstrecken.
- Soweit möglich sollten einzelne Schichttage die 8-Stunden-Grenze nicht überschreiten und hinsichtlich ihrer Dauer der Schwere der Arbeit angepasst sein.
- Zwei freie Tage am Block sind besser als einzelne freie Tage.
- Die Frühschicht sollte nicht zu früh beginnen, sondern idealerweise erst ab 6 Uhr. Anderenfalls käme sie einer Nachtschicht schon sehr nahe, weil der Wecker schon mitten in der Nacht klingeln würde.
- Je früher die Nachtschicht endet desto besser für den Schlaf. Nachtarbeiter, die früher ins Bett gehen, haben in der Regel einen längeren Tagschlaf.
Schutzrechte für Nachtarbeiter
Weil die Regelung der Arbeitszeit grundsätzlich dem Arbeitgeber obliegt, ist es schwierig, für die Befreiung von der Schichtarbeit konkrete Tipps zu geben. Im Folgenden werden einige Schutzrechte der Beschäftigten vorgestellt, die zu einer Befreiung von der Schichtarbeit führen können. Diese gelten gemäß § 6 ArbZG für Nachtarbeiter.
Die Arbeitsmedizinische Untersuchung im Schichtdienst
Trotz aller Empfehlungen und trotz ergonomischer Gestaltung der Schichtarbeit bleibt die Gesundheit gefährdet.
Arbeitnehmer, die in der Nachtschicht arbeiten, haben deswegen einen Anspruch auf eine arbeitsmedizinische Untersuchung
- vor Beginn der Beschäftigung
- anschließend im Abstand von nicht weniger als drei Jahren
- Ab dem 50. Lebensjahr können sich Nachtarbeiter einmal jährlich untersuchen lassen.
Ansprüche des Nachtarbeiters bei bestehender Gesundheitsgefährdung
Ergibt die arbeitsmedizinische Untersuchung, dass die Schichtarbeit die Gesundheit des Beschäftigten gefährdet, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass der Nachtarbeiter seinen Beruf gar nicht mehr ausüben kann. Schließlich kann die Gesundheit des Betroffenen durch eine entsprechende Schichtplanung angemessen berücksichtigt werden.
Hier stärkte das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Rechte von Nachtarbeitern durch ein Grundsatzurteil:
Das BAG gab damit einer Krankenschwester Recht, die nach 30 Jahren Nachtdienst gesundheitlich nicht mehr in der Lage war, Nachtschichten zu leisten. Der Arbeitgeber wertete dies als Krankheit, die zur Arbeitsunfähigkeit führe und schickte seine Arbeitnehmerin nach Hause. Doch das BAG urteilte anders: Die Klägerin sei durchaus nicht arbeitsunfähig, sondern könne alle Tätigkeiten einer Krankenschwester ausführen. Daher müsse das Krankenhaus Rücksicht nehmen auf die Gesundheit ihrer Arbeitnehmerin und den Schichtdienst daran ausrichten. So bekam die Krankenschwester ihre Arbeit zurück und einen rückwirkenden Anspruch auf Vergütung zugesprochen. Das BAG begründete dies damit, dass sie ihre Arbeit vertragsgemäß angeboten habe, das Krankenhaus jedoch die Annahme der Arbeitsleistung verweigerte.
Trotzdem empfiehlt es sich, bei einer bestehenden Gesundheitsgefährdung mit dem Arbeitgeber und dem Betriebs- oder Personalrat eine gemeinsame Lösung zu finden.
Betreuung von Kindern und Angehörigen (§ 6 Abs. 4b und c ArbZG)
Dieses Recht auf Umsetzung auf einen Tagesarbeitsplatz besteht auch in den folgenden beiden Fällen:
- Im Haushalt des Arbeitnehmers lebt ein Kind unter zwölf Jahren, das nicht von einer anderen im Haushalt lebenden Person betreut werden kann.
- Der Arbeitnehmer hat einen schwerpflegebedürftigen Angehörigen zu versorgen, der nicht von einer anderen im Haushalt lebenden Person betreut werden kann.
Doch auch in diesen beiden Fällen dürfen der Umsetzung keine dringenden betrieblichen Erfordernisse entgegenstehen.
Recht auf Weiterbildung (§ 6 Abs. 6 ArbZG)
Beschäftigten, die nachts arbeiten, dürfen aufgrund ihrer Schichtarbeit bei Weiterbildung und aufstiegsfördernden Maßnahmen gegenüber Tagarbeitern nicht benachteiligt werden. Vielmehr haben sie diesbezüglich die gleichen Rechte wie Kollegen, die zu regulären Zeiten arbeiten. Es dürfte auch im Interesse des Arbeitgebers liegen, seine Schichtarbeiter gleichermaßen zu schulen und zu fördern wie Tagarbeiter.
Auswirkungen der Schichtarbeit auf die Gesundheit
Unsere innere Uhr passt die Körperfunktionen der jeweiligen Tageszeit und den damit verbundenen Anforderungen an. Tagsüber werden wir mit Energie versorgt, während unser Körper nachts die Energiezufuhr drosselt, sodass wir schlafen und uns erholen können. Diese nächtliche Regenerationsphase braucht unser Körper. Wenn nun ein Nachtarbeiter zu dieser Zeit arbeiten soll, arbeitet er gegen seine innere Uhr, die sich nicht umstellen oder abschalten lässt. Dadurch wird Schichtdienst zu einer besonderen Belastung.
Unabhängig von dieser inneren Uhr gibt es Morgen- und Abendmenschen. Während Morgentypen eher Frühaufsteher sind, die früh am Tag aktiv sind, machen Abendtypen die Nacht lieber zu Tag. Aus Untersuchungen geht hervor, dass Letztere eher mit Schichtarbeit klarkommen als Morgenmenschen.
Während die einen also ihre Schichtarbeit gut bewältigen, kommen andere weniger gut damit zurecht. Wissenschaftliche Untersuchungen weisen jedoch darauf hin, dass sich die Rahmenbedingungen und das Verhalten der Betroffenen durchaus beeinflussen lassen. Die folgenden Tipps können zwar nicht alle Nachteile der Schichtarbeit beseitigen. Aber sie helfen dabei, mit diesen Problemen besser umzugehen.
Schlaftipps
Den sehnlichen Wunsch, einmal wieder richtig auszuschlafen, kennt jeder. Schichtarbeiter sind hiervon besonders betroffen, weil der Schlaf tagsüber nicht genauso erholsam ist wie nachts. Am Tage ist es lauter, heller und wärmer. Dadurch sind die für die Erholung wichtigen Tiefschlaf- und Traumphasen weniger intensiv als beim Nachtschlaf.
Um sich dennoch im Schlaf möglichst gut erholen zu können, werden folgende Maßnahmen empfohlen:
- Telefon und Türklingel abstellen
- Schlafzimmer gut lüften und abdunkeln
- Schlaffördernde Medikamente und Alkohol vermeiden
- Vier Stunden vor dem Zubettgehen Kaffee und andere koffeinhaltige Getränke vermeiden.
- Auch feste Rituale helfen dem Körper abzuschalten und signalisieren ihm die bevorstehende Schlafenszeit.
Die richtige Ernährung im Schichtdienst
Absolute Priorität bei der Ernährung im Schichtdienst hat die Regelmäßigkeit der Mahlzeiten. Genauso wichtig ist es aber, was gegessen wird. Wenn Sie nachts fettes, schwer verdauliches Essen zu sich nehmen, stellen Sie Ihren tagaktiven Magen vor eine schwierige Aufgabe. Vollkornbrot, Joghurt und Rohkost sind hier bei weitem besser bekömmlich.
Drei Mahlzeiten sind das Minimum. Noch besser sind fünf kleine Mahlzeiten, die über den Tag verteilt werden.
Ebenso wichtig wie regelmäßige Mahlzeiten ist ausreichend Flüssigkeit, also zwei bis drei Liter pro Tag. Hierbei sollte wegen des hohen Zuckergehalts auf Cola und Limonade verzichtet werden.
Zu guter Letzt kommt es auch auf die richtigen Rahmenbedingungen an:
Essen ist mehr als reine Nahrungsaufnahme, sondern immer auch ein kleines gesellschaftliches Ereignis. Außerdem fördern gemeinsame Mahlzeiten mit den Kollegen die Kommunikation.
Fit wie ein Turnschuh statt Couchpotatoe: Ausreichend Bewegung trotz Schichtdienst
Jede Arbeitsschicht ist für Körper und Geist immer mit großen Kraftanstrengungen verbunden. Die Versuchung, sich durch Nichtstun auf der Couch zu entspannen, ist sehr groß. Trotzdem lohnt es sich, den inneren Schweinehund zu besiegen und sich regelmäßig zu bewegen. Warum?
Fast alle sogenannten Zivilisationskrankheiten sind auf falsche Ernährung und Bewegungsmangel zurückzuführen, weil das Herz-Kreislauf-System seine Leistungsfähigkeit verliert. Außerdem degenerieren sich Wirbelsäule, Gelenke und Muskeln, wenn sie nicht regelmäßig bewegt werden. Menschen und gerade Arbeitnehmer im Schichtdienst, brauchen die Bewegung zum Stressabbau.
Doch wie sorgen Schichtarbeiter für den regelmäßigen Ausgleich?
- Viele Sportarten kann man unabhängig von Clubs und Vereinen treiben: Schwimmen, Radfahren oder Joggen können Sie auch allein oder Sie schließen sich mit anderen Hobbysportlern oder Kollegen zusammen. Sie sind in der Regel flexibler als Vereine.
- Viele Freizeitbäder haben an manchen Tagen auch spät abends geöffnet. Nutzen Sie die Gelegenheit.
- Es muss nicht immer gleich Sport sein: Hobbygärtner finden zahlreiche Möglichkeiten, sich im Garten auszutoben.
- Kämpfen Sie gegen Ihren inneren Schweinehund: auf der Treppe statt im Fahrstuhl, zu Fuß statt im Bus oder im eigenen Auto.
- Krankenkassen bieten oft Kurse an, z. B. für Ihren Rücken.
Zeit für die Familie trotz Schichtdient
Das Familienleben kommt bei schichtarbeitenden Beschäftigten oft zu kurz. Dabei bildet gerade die Familie einen wichtigen Halt und trägt wesentlich zu unserem Wohlbefinden bei. Und auch deren Unterstützung und Verständnis für die Schichtarbeit ist von wesentlicher Bedeutung.
- Sprechen Sie mit Ihrem Partner und Ihren Kindern und finden Sie gemeinsam eine Lösung. Gute Absprachen spielen hier eine besonders große Rolle. Regelmäßige „Redezeiten“, eine konsequente Aufgabenplanung und fest geplante gemeinsame Wochenendaktivitäten sind sehr wichtig.
- Auch kleine alltägliche Rituale tragen zu einem intakten Familienleben bei. Das können kleine Spaziergänge oder das gemeinsame Frühstück sein.
- Zeit mit der eigenen Familie ist unbezahlbar. Ein Freizeitausgleich ist daher immer vorteilhafter als bezahlte Überstunden.
Die Schichtarbeit und ihre Vor- und Nachteile – Wie Sie eigene Lösungen finden
Trotz aller Tipps und Hinweise – eine allgemeingültige Lösung in Sachen Schichtarbeit gibt es nicht. Die individuellen Bedürfnisse jedes Einzelnen sind zu verschieden, um an dieser Stelle ein Patentrezept präsentieren zu können. Denn Schichtarbeit bringt immer Vor- und Nachteile mit sich, die jedoch von jedem anders wahrgenommen und bewertet werden.
Vielleicht haben Sie die eine oder andere Anregung aus diesem Ratgeber schon umgesetzt. Oder Sie haben sich bereits mit Ihrem Partner oder Ihrer Familie besprochen, wie Sie das gemeinsame Leben trotz Schichtdienst besser gestalten können. Falls nicht, möchten wir Ihnen noch eine kleine Entscheidungshilfe an die Hand geben:
- Welche Vor- und Nachteile hat die Schichtarbeit für Sie persönlich?
- Wie belastet fühlen Sie sich durch Schichtarbeit?
- Warum arbeiten Sie im Schichtdienst?
- Können Sie sich Alternativen hierfür vorstellen?
- Wenn es eine Möglichkeit gäbe, würden Sie dann aus dem Schichtdienst ausscheiden?
Schichtarbeit: Vor- und Nachteile – Einige Beispiele
Vorteile | Nachteile |
---|---|
Schichtzulagen (§ 6 Abs. 5 ArbZG) | Schlaf- und Essstörungen |
freie Vor- und Nachmittage | Nachtarbeiter bekommen vom Leben nicht mehr viel mit, weil sie tagsüber schlafen. |
freie Tage innerhalb der Woche (wenn am Wochenende gearbeitet wird) | Keine oder zu wenig Zeit für Familie und Freunde |
Stress mit dem Partner (z. B. weil er während der Nachtschicht den Löwenanteil an Haushalt und Kindererziehung allein übernehmen muss.) |
Wetsch meint
28. November 2023 at 4:23
Hallo,
ich Arbeite bei einem großen Lebensmittel zu Lieferer in Dauer Nachtschicht. Meine Arbeitszeit ist meist von 20:00Uhr bis 05:00Uhr. Wir sind 3 Kollegen in der Nacht und sind in der Urlaubszeit auch meist an vielen Wochen bis mehreren 6Tage Wochen gebunden. Nicht nur das der schlaf komplett für die Katz ist und du meistens nicht deine 48H Ruhezeit einhalten kannst, würde mich es einfach interessieren ob das so Rechtens ist? Dann zur meiner nächsten frage, selbst wenn der Manteltarif im Groß und Außenhandel zwar Nachtarbeit abdeckt, würde mich das interessieren ob es bei einer Dauernachtschicht anders geregelt wird? Oder kann mir jemand sagen, wie viel Anspruch auf Nachtzulage man in so einem Verhältnis hat? Um eine Nachricht würde ich mich sehr freuen.
G.S, meint
14. November 2023 at 12:47
Hallo,
ich kommen aus der Engeriebranche.
Beispiel:
Ich habe Frühschicht, es ist 07:30Uhr. In der Nachtschicht ist einer erkrankt, darf mein Chef mich dann nach Hause schicken und von mir verlangen zur Nachtschicht wieder zu kommen?
Ohne müßte die Schicht ausfallen und es würde zu einen Produktionsstop kommen.
Gruß
M.B meint
23. Oktober 2023 at 13:27
Hallo,
ich habe eine 35. Std. Woche und gehe in zwei Schichten , Wochenende und Feiertage arbeiten. Meine Frage darf der Arbeitgeber mich von 7 Std. einfach auf 6 Std. runder setzen, um dan 2 freie Tage zu sparen.
Bianca meint
16. Oktober 2023 at 2:23
Warum bekommt es Dtl. im Vergleich zu anderen Ländern nicht gebacken, Schichtarbeiter deutlich früher in Rente zu schicken. :-(((. Ich bin echt sauer über unser(nicht meins) über diese Fehlentscheidung. PS: Ich arbeite seit 1984 im Schichtdienst und konnte sogar Kinder groß ziehen.
Rainer meint
19. Juni 2023 at 20:57
Hallo,
Ist das auch eine Form von Schichtarbeit?
Wenn im Arbeitsvertrag eine Wochenarbeitszeit von 15 Stunden festgelegt ist, diese auf 5 Tage (Mo-Fr) aufgeteilt werden. Man eigendlich das ganze Jahr arbeitet, ausser : Die Schule oder Einrichtung Schließtage (Ferien oder Einrichtung geschlossen) hat, die durch die Einrichtung nicht aber vom Arbeitgeber kommen geschlossen ist. Spricht man da von Schichtarbeit oder nicht?
Im Arbeitsvertrag stehen hierzu nur drei Einträge:
(1) Der Arbeitnehmer erbringt seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall. Dem Arbeitnehmer ist bewusst, dass die Dienstleistung der Arbeitgeberin in vielen Fällen außerhalb der Schulferien zu erbingen ist. Deshalb wird es zu einer erheblichen Anzahl an Tagen ohne Arbeitsleistung kommen.
(2) Dem Arbeitnehmer ist ferner bekannt, dass es zu stark wechselnden Arbeitszeiten wegen Urlaubs- und Krankheitsvertreungen kommen kann.
(3) Über den Abruf der Arbeitsleistun entscheidet die Arbeitgeberin unter Beachtung der gesetzlichen Grenzen nach dem betrieblichen Bedarf.
Kureha meint
14. März 2023 at 3:13
Hallo zusammen,
mich würde gern follgendes interessierren.
kann der Arbeitgeber Urlaubstage abziehen, wenn man an Feiertagen nicht kommt und ist das überhaupt Pflicht an Feiertagen zur Arbeit zu gehen ?
Ich arbeite in einer Autoteilezulieferfirma und habe 3-Schichten: Früh-Nacht-Mittag jeweils von Mo- FR, 8 STD pro Tag.
Lokführer meint
18. Februar 2023 at 21:45
Hallo zusammen,
wurde gerne wissen ob sich jemand damit auskennt,
arbeite im Öffentlichen Dienst also TVÖD VKA (Fahrbetrieb) mein Chef ist davon Überzeugt das er uns ein 10:55 langen Dienst Dauer geben kann und uns nur 9:07 Stunden Bezahlen muss,
Beispiel :
10:55 std -0:45 std pause also 10:10 stunden habe ich gearbeitet aber im dienst gibt es so genannte Zeutunterbrechungen. ist das rechtes ?
Michael meint
8. Juli 2022 at 15:28
Hallo,
Ich Arbeite im Sicherheitsdienst und hatte letze Woche sieben 12Stunden Nachtschichten hintereinander in zwei verschiedenen Objekten. In einem der beiden Objekten wird mir jetzt für jede Schicht eine Stunde pause abgezogen das sind vier Schichten gewesen. Eine Pause die es Glaube ich in diesem Objekt einfach nicht gibt. Von uns wird verlangt das der Empfang immer besetzt ist und das wir zu jedemzeitpunkt über das Objekt interne Telefon erreichbar sind. Anders ausgedrückt ein Vollständiges einstellen der Arbeit findet nicht statt, es kommt auch schonmal vor das man während der schicht noch bis in die frühen morgenstundenn Kontaktiert wird. Weiterhin sind Kontrollgänge durchzuführen. Dazu kommt noch das mir diese Pause anscheinend abgezogen wird weil ich dort als Sub eingetzt bin, denn den eigenen Firmen angehörigen wird diese Stunde nicht abgezogen. Ist das so überhaupt zulässig?
Jutta meint
26. März 2021 at 19:25
Hallo
Ich arbeite als 80 Stunden Kraft bei einem mobilen Pflegedienst. Ich arbeite nur Früh und Mittagdienst. Muss ich bei einem Monat mit 23 Arbeitstagen vertraglicher 5 Tage Woche also 4 Stunden täglich 92 Stunden arbeiten und bekomme dafür nur Geld/Lohn für 80 Stunden? Es wäre super wenn mir das jemand beantworten könnte der sich damit auskennt👍Danke
Christine meint
24. März 2021 at 12:22
Hallo. Mein Chef drückt mir immer unverhältnismäsig viel Spätschichten, im Vergleich zu meinen Kollegen, rein, mit der Begründung dass eine Kollegin in meiner Abteilung fehlt. Früher waren wir zu viert und jetzt zu dritt in meiner Abteilung. Die Arbeitszeiten sind zwischen 7 und 19 Uhr, und daraus entstehen in unserem Betrieb 3 Schichten am Tag. Ich habe nichts spezielles gefunden wie ich das Thema behandeln kann. Gibt es Gesetze?
Martha meint
18. Dezember 2020 at 8:26
Hallo,
Wäre es gesetzlich einwandfrei, freie Tage nach Absprache mit AG an bestimmten Tagen zu haben (z.B. Montag und Dienstag) und an jedem Wochenende arbeiten bei einer 40h Woche? Leider habe ich im Gesetz nichts dazu gefunden.
Michael meint
30. Juli 2020 at 7:45
Guten Morgen,
ich bin als Fachkraft für Arbeitssicherheit tätig. Mich erreichte heute die Frage einer Mitarbeiterin, deren Mann in der Papierindustrie arbeitet. Er hat jetzt schon die 15te Nachtschicht hintereinander gemacht.
Ist das zulässig? Dazwischen gab es keine Ruhetage.
Vorab vielen Dank
Mikal meint
17. Mai 2022 at 20:27
Man kann bis zu 30 Tage hintereinander arbeiten, aber dann muss der Chef alle ausgefallenen freien Tage sofort nach den 30 Tagen gewähren, eine Bezahlung oder Zeitgutschrift schließt das Gesetz aus.
Jürgen meint
3. Mai 2020 at 10:25
Hallo,
ich arbeite, das seit Jahren, bei der [edit. v. d. Red.] in der Wasserversorgung und in Vollkonti/ 5 Schichtsystem. Wir sind fünf Schichten, mit jeweils 3 Personen!
Wir versorgen das ganze Werk mit TW, BW, KW, VE u. EH- Wasser, rund um die Uhr!
Nun, in COVID 19 Zeiten, arbeite ich, auf unseren Zentral-Warte im Werk alleine. Ein Kollege ist im Urlaub, der andere Kollege wurde in eine andere Aussenstelle verbracht, fährt von dort einen Anlagenteil aus der Ferne, sitzt dort auch alleine!
Wir telefonieren zwar regelmäßig, was jedoch ist wenn einem von uns beiden etwas passiert? Von Seiten der Betriebsleitung wurde hier nichts vorgegeben.
Ist dies, Arbeitsrechtlich, überhaupt statthaft? Es könnte einer, von den beiden umfallen, und liegt dann vielleicht 2 Stunden auf dem Boden? … bevor der andere das dann mitbekommt, könnte es zu spät sein!!
Ich finde das so nicht in Ordnung, wir arbeiten an hoch empfindlichen Anlagen, die ständig überwacht werden müssen und diverse Parameter müssen im Auge gehalten werden! Wir versorgen Chemiebetriebe mit den unterschiedlichen Wässern, die diese zur Produktion nutzen und da können Ausfälle enorme Folgen haben! Das sind gerade im Bereich EH-, besonders VE- Wasser, welches hauprsächlich im Kraftwerk, zur Dampf und Stromversorgung, genutzt wird enorme Mengen (ca. 600-800 m³/h). Unsere Tagesförderleistung/ gesamt, beläuft sich auf ca. 600.000 m³!
Das machen wir nun mit 2 Mann, Kilometer weit auseinander und das ist eine Gradwanderung… die ich nicht gebucht habe. Morgen muss ich wieder ran, Nachtschicht, alleine und fühle mich nicht unbedingt wohl dabei!
… ist das so in Ordnung?
Norbert L. meint
2. April 2020 at 10:56
Ich mache seit über 30 Jahren 3 Schicht und habe auch kein Problem damit.
Aktuell haben wir hier eine heiße Diskussion und keiner kann uns sagen, warum diese Situation so sein soll. Es geht darum, das wir die Woche vor Ostern, Nachtschicht haben. Unsere erste Nachtschicht beginnt immer Sonntags. Früher war es Montag, aber wurde auf Wunsch der Mitarbeiter auf Sonntag verlegt.
Jetzt heißt es aber, da wir Sonntag anfangen und in den Feiertag reinarbeiten dürfen, aber nicht raus, müssen wir 5 Nächte arbeiten, statt 4, allerdings ohne Überstundenzuschläge, oder sollen für den 5. Tag Gleitzeit oder Urlaub nehmen. Das gleiche haben wir dann nochmal 3 Wochen später und auch Himmelfahrt müssen wir 4 Tage arbeiten und zusätzlich den Freitag, also den Brückentag Gleitzeit nehmen. Von den Bertiebsratmitgliedern bekommen wir nur gesagt, das wäre halt so, das wäre gesetzlich, aber keiner kann uns sagen, warum wir damit benachteiligt werden, jetzt insgesamt 3 Feiertage, im Prinzip, nicht 100% nutzen zu können, außer halt durch zusätzliche Urlaubs oder Gleitzeittage zu nehmen, nur weil wir Sonntag Abend anfangen, statt Montag Abend, auch ohne zusätzliche Prozente für Überstunden, weil man ja, statt 20 Arbeitstage ja auch 21, bzw. 22 Arbeitstage hat.
Mikal meint
17. Mai 2022 at 20:23
Fragt euren Chef nach solchen Dienstplan, bin im Nahverkehr.
N=Nacht
S=Spät
F=Früh
Fr=Frei
N,N,N,N
Fr,Fr
S,S,S,S
Fr,Fr
F,F,F,F
Fr,Fr
N,N,N,N
Wir haben z.B. Freitag um 14:20h Feierabend und fangen am Montag um 22:00h mit Nacht an, über 79 Std. frei. Dafür an anderen Tagen nur 52 Std. frei.
Erika B. meint
27. Januar 2020 at 7:38
“ Nach § 9 Abs. 1 ArbZG dürfen Arbeitnehmer in Deutschland an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen zwischen 0 und 24 Uhr nicht beschäftigt werden.“
Ist es nicht mittlerweile so, dass die Arbeitgeber, Schichtdienst einführt um die Arbeitsplätze auszulasten ? In Deutschland werden doch solche Gesetze mit Füssen getreten. Ich verstehe das es in manchen Berufen ohne Schichtdienst nicht möglich ist, aber dafür werden in anderen Berufen Schichten eingeführt. Noch einfacher ist es dann die älteren Mitarbeiter los zu werden. Im alter fällt es nun mal schwer den Übergang zu Woppen, aber ein Schutz gibt es hier nicht.
Fatih meint
10. Januar 2020 at 0:29
Hallo
Ich arbeite seit Jahren im Seperatwachdienst in Baden Württemberg. Gearbeitet wird im 12 Stunden Tag und/oder Nachtdienst. Wir haben keinen Betriebsrat, aber einen Tarifvertrag. Ich kann nirgends eine aussagekräftige Regelung finden, welchen Pausenanspruch auf bezahlte oder unbezahlte Pause wir haben. In unserem Objekt werden die Pausen willkürlich gewährt und der Betreiber des Objektes verbietet das Verlassen des Objektes während der 12 Stunden. Es extistiert keine Versorgung mit Speisen und Getränken, von Ruheräumen können wir nur träumen.
Wie viel Pause muß der Arbeitgeber gewähren / vergüten? Darf der Arb.geber oder die Objektleitung verbieten, dass wir in unserer Pause das Objekt verlassen dürfen oder die Zeit im privaten Pkw sitzen?
Mikal meint
17. Mai 2022 at 20:10
Gibt es keine feste Regel über die Pause und der Betreiber des Objektes verlangt dass ihr vor Ort bleibt, ist die Pause unter Bereitschaft und muss bezahlt werden. Sollte die Pause nicht bezahlen so ist es Freizeit und der Betreiber nicht Weisungbefugt.
Aber am Besten alle Unterlagen sammeln und zum Anwalt für Rechtsberatung (20€ > €) gehen.
Solche Problem hat wir auch Mal und der AG wurde vor Gericht zur Schnecke gemacht, aber man muss sich trauen gegen solche Personen vorzugehen.
S. Bäcker meint
21. Dezember 2019 at 21:43
Wir arbeiten im 3-Schichten-System und machen max. 3 Nächte am Stück. Wenn ich Samstagmorgen aus der Wache komme, das WE eigentlich mein freies WE ist, gilt dann der Samstag als freier Tag, obwohl ich ja 6 Std. gearbeitet habe oder ist das dann ein Arbeitstag?
Larissa meint
20. Dezember 2019 at 13:53
Hallo !
Mein Partner arbeitet in der Produktion als BTA . Nun ist es so , dass es in seinem Vertrag die Regelung zur gelegentlichen Schichtarbeit gibt von Wochenendarbeit ist in seinem Vertrag ebenfalls nicht die Rede. Nun hat er gestern die Dienstpläne für Januar , Februar und März erhalten hat . In diesen Dienstplänen ist er für das dreichichtsystem sowie Wochenendarbeit eingeteilt. Ist dies Gesetzlich so zugelassen? Des weiteren gibt es für die am Wochenende geleistete Arbeit keinen Ausgleichstag. Der Teamleiter meinte die Dienstpläne seien nur Theoretisch , es kann sein das wenn es keinen Auftrag gibt die Schicht dann wegfällt und man Tagschicht machen muss . So ist es aber doch überhaupt nicht möglich sein Familien und Privatleben zu Planen. Wenn man sich nächste Woche auf Spätdienst eingestellt und so Termine geplant hat und plötzlich heißt es kurzfristig die Spätdienstwoche fällt weg und man soll zum Tagdienst kommen , kann man seine Termine und Pläne ja nicht mehr wahrnehmen. Was aber ist auch mit der Kinderbetreuung?