Während die meisten Arbeitnehmer nachts in ihren Betten schlummern, beginnt für andere erst der Arbeitsalltag. Sie leisten Schichtarbeit und müssen zu wechselnden oder ständig zu ungewöhnlichen Zeiten arbeiten. Aus vielen Bereichen und Branchen ist diese Art der Arbeitsschicht nicht mehr wegzudenken.
Man denke z. B. nur an den Bäcker, der morgens um vier die Brötchen in den Ofen schiebt oder an den Schichtdienst im Krankenhaus, wo sich das Personal Tag und Nacht um Wohl und Gesundheit der Patienten kümmert. In anderen Betrieben wird aus rein wirtschaftlichen Gründen in Schichten geleistet.
Kurz & knapp: Schichtarbeit
Nachtarbeiter haben einen gesetzlichen Anspruch auf die Zahlung eines Nachtzuschlags oder einer angemessenen Zahl freier Tage. Unabhängig hiervon kann im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung eine Schichtzulage vereinbart sein.
Grundsätzlich gilt auch für Schichtarbeiter der 8-Stunden-Tag. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dieser jedoch auf zehn Stunden erweitert werden. In besonderen Fällen lässt das Arbeitszeitgesetz auch eine Arbeitszeit zu, die über diese zehn Stunden hinausgeht.
Arbeitnehmer im Nachtdienst können sich kostenlos arbeitsmedizinisch untersuchen lassen. In besonderen gesetzlich geregelten Fällen kann ein Beschäftigter die Umsetzung auf einen Tagesarbeitsplatz verlangen, wenn keine dringenden Erfordernisse des Betriebes entgegenstehen.
Inhalt
Spezifische Informationen zur Schichtarbeit:
Für Menschen in der Schicht ist diese Arbeit mit besonderen Belastungen verbunden: Schlafstörungen, Herz-, Kreislauf- und Magenbeschwerden sowie ein erhöhtes Unfallrisiko sind nur die eine Seite der Medaille. Auch Familie, Freunde und Freizeit leiden unter der Schichtarbeit.
Wie verringern Sie die Gesundheitsrisiken trotz Schichtarbeit? Gelten besondere gesetzliche Regelungen in Bezug auf die Arbeitszeiten im Schichtdienst? Wie ist die Schichtarbeit im Arbeitsrecht geregelt? Welche finanziellen Vorteile kann diese Art der Arbeit mit sich bringen? All das lesen Sie in diesem Ratgeber.
Was ist Schichtarbeit: Eine Definition
Eine ausdrücklich gesetzliche Definition für Schichtarbeit gibt es nicht. Dennoch wird aus arbeitsrechtlicher Sicht nur dann von Schichtdienst gesprochen, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen: So müssen bestimmte Arbeitsaufgaben über einen Zeitraum anfallen, der über die wirkliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers wesentlich hinausgeht.
Schichtarbeit: Auch eine Frage des Geldes
Der größte Vorteil der Schichtarbeit mag für die meisten Betroffenen im Geldbeutel zu spüren sein, den sogenannten Zuschlägen und den Schichtzulagen.
Schichtzuschläge
Einen gesetzlichen Anspruch auf Zuschläge gibt es nur für Nachtarbeit: Nach § 6 Abs. 5 ArbZG hat jeder Schichtarbeiter für Arbeitsstunden, die er in der Nachtzeit leistet, Anspruch auf
eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage
oder
einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt.
Dies gilt jedoch nur, soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen existieren.
Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 9.12.2015 (10 AZR 423/14) gilt in der Regel ein Nachtzuschlag oder ein Freizeitausgleich von jeweils 25 % als angemessen. Bei Dauernachtschichten sind es 30 %.
Für diese Nachtzuschläge gilt bis zu einer bestimmten Höhe Steuerfreiheit nach § 3b Einkommenssteuergesetz (EStG).
Schichtzulagen
Schichtzulagen werden zusätzlich zum Grundgehalt bezahlt und sind steuer- und beitragspflichtig. Die Höhe dieser Zulagen wird im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt.
Die Schichtarbeit legt der Arbeitgeber fest
Die Anordnung für den Schichtdienst gibt der Arbeitgeber, wobei der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht hat. Das Recht zur Arbeitszeitregelung steht laut § 106 Gewerbeordnung (GewO) dem Arbeitgeber zu:
Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen.
So wird in vielen Berufen die Bereitschaft zum Schichtdienst vorausgesetzt. Trotzdem gelten für die Schichtarbeit strenge Gesetze, wie z. B. das Arbeitszeitgesetz .
Dabei versucht dieses Gesetz, einen Ausgleich zwischen den Interessen des Arbeitnehmers und denen des Arbeitgebers zu finden: Auf der einen Seite steht die Sicherheit und der Gesundheitsschutz für den Beschäftigten. Auf der anderen Seite berücksichtigt das Gesetz das Bedürfnis der Unternehmen, die Arbeitszeit flexibel zu gestalten und dadurch die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Aus diesem Grund sind von den gesetzlichen Regelungen über Arbeitszeit, Mindestruhepausen und Mindestruhezeiten Abweichungen vorgesehen. Diese abweichenden Regelungen werden in Betriebsvereinbarungen oder dem Tarifvertrag getroffen.
Schichtarbeit: Geltende Gesetze
Anwendungsbereich des Arbeitszeitgesetzes
Das Arbeitszeitgesetz findet hingegen keine Anwendung auf leitende Angestellte, Leiter von Dienst- und Personalstellen im öffentlichen Dienst sowie Chefärzte. Auch wenn der Arbeitnehmer mit der ihm anvertrauten Person in einer häuslichen Gemeinschaft lebt, ist dieses Gesetz nicht anzuwenden (18 Abs. 1 ArbZG).
Schichtarbeit: Altersgrenze für Jugendliche?
Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt statt des Arbeitszeitgesetzes das Jugendarbeitsschutzgesetz (§18 Abs. 2 ArbZG).
Zum Schutz von Minderjährigen sieht das Jugendarbeitsschutzgesetz für Schichtarbeit bestimmte Alters- und Arbeitszeitgrenzen vor:
- Grundsätzlich dürfen Jugendliche nur zwischen 6 und 20 Uhr arbeiten (§ 14 Abs. 1 JArbSch).
- Ausnahmen und nach Alter gestaffelte Abweichungen hiervon sind in den folgenden Absätzen des § 14 JArbSchG geregelt.
Einschränkung der Schichtarbeit im Mutterschutz
Neben dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) muss der Arbeitgeber auch das Mutterschutzgesetz (MuSchG) beachten.
Werdende und stillende Mütter unterliegen dem Mutterschutz. Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr ist für sie gemäß § 8 Abs. 1 MuSchG grundsätzlich nicht zulässig.
Die Arbeitszeit im Schichtdienst: Grundsätzlich nur 8 Stunden (§ 6 Abs. 2 Satz 1 ArbZG)
Auch für Nachtarbeiter gilt der Grundsatz des 8-Stunden-Tags.
Hier ist zu beachten, dass nur die reine Arbeitszeit in diese acht Stunden fällt, nicht jedoch die Pausen oder der Arbeitsweg.
Nachtarbeit ist jede Arbeit, bei der mehr als zwei Stunden während der Nachtzeit geleistet werden (§ 2 Abs. 4 ArbZG).
Die Nachtzeit dauert von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien hingegen von 22 und 5 Uhr (§ 2 Abs. 3 ArbZG).
Nachtarbeitnehmer sind Beschäftigte, die in der Regel Nachtschicht in Wechselschicht arbeiten oder an mindestens 48 Tagen pro Kalenderjahr Nachtschichten leisten müssen (§ 2 Abs. 5 ArbZG).
Zulässige Abweichungen von der 8-Stunden-Regel
Zu jedem Grundsatz gibt es Ausnahmen, so auch bei der 8-Stunden-Regel.
Die Nachtschicht darf nach § 6 Abs. 2 Satz 2 ArbZG auf zehn Stunden verlängert werden. Das gilt aber nur, wenn innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen werktags durchschnittlich nur acht Stunden gearbeitet wurde. Diese Zeitspanne wird auch Ausgleichsrahmen genannt.
Eine Reihe von Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes erlaubt dem Arbeitgeber, von dieser 8-10-Stunden-Regel abzuweichen und die Arbeitszeit zu erhöhen:
- Über den Tarifvertrag kann die Arbeitszeit gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 5 ArbZG über die zehn Stunden werktäglich hinaus verlängert werden,
wenn in der Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt.
- Auch in Notfällen und außergewöhnlichen Fällen, die anders nicht beseitigt werden können, darf nach § 14 Abs. 1 ArbZG mehr als zehn Stunden gearbeitet werden.
- Die zuständige Aufsichtsbehörde kann gemäß § 15 ArbZG Überschreitungen der 8 bis 10 Stunden unter bestimmten Voraussetzungen zulassen, z. B. wenn dies im öffentlichen Interesse dringend notwendig ist.
Pausen und Ruhezeiten – Was beim Schichtwechsel zu beachten ist
Jeder Akku ist einmal aufgebraucht und auch die Energiereserven des Arbeitnehmers sind nach einer gewissen Zeit erschöpft. Aus diesem Grund schreibt das Arbeitsrecht Pausen, Ruhezeiten und Erholungszeiten vor.
Ruhepausen (§ 4 ArbZG)
Nach mehr als sechs Stunden Arbeit muss der Arbeitnehmer eine halbstündige Pause nehmen. Es ist aber auch möglich, dass der Beschäftigte zweimal für jeweils eine Viertelstunde pausiert. Nach spätestens sechs Stunden muss jedoch eine Pause eingelegt werden.
Arbeitet der Beschäftigte mehr als neun Stunden am Tag, steht ihm eine Pause von mindestens 45 Minuten zu.
Eine Abweichung von dieser Pausenregelung sieht § 7 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG für Verkehrs- und Gaststättenbetriebe vor: Hier darf die Pause auf „Kurzpausen von angemessener Dauer“ aufgeteilt werden. Nach allgemeiner Auffassung gelten diese Pausen jedoch als Arbeitszeit, die entsprechend zu vergüten ist. In diesem Fall kann der Betriebsrat lediglich unbezahlte Pausen verlangen.
Ruhezeiten (§ 5 Abs. 1 ArbZG)
Von den Ruhepausen sind die sogenannten Ruhezeiten zu unterscheiden. Nachdem der Beschäftigte seine Arbeit beendet hat, steht ihm eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zu.
Insbesondere beim Schichtwechsel spielt das eine große Rolle: Wenn der Schichtarbeiter z. B. um 20 Uhr aus der Spätschicht kommt und am nächsten Morgen um 6 Uhr in die Frühschicht gehen soll, wird diese Mindest-Ruhezeit nicht eingehalten.
Auch bei den Ruhezeiten kann durch Tarifvertrag vom Grundsatz abgewichen werden. Laut § 7 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG kann die Ruhezeit auf maximal neun Stunden verkürzt werden. Diese Kürzung muss jedoch innerhalb eines Ausgleichszeitraums ausgeglichen werden, welcher ebenfalls im Tarifvertrag festgelegt werden muss.
Schichtarbeit: Typische Modelle
Bei der Schichtarbeit variieren die Zeiten, zu denen die Beschäftigten arbeiten müssen, stark. Die Palette der Schichtarbeit-Modelle ist fast unüberschaubar und reicht von Zwei-Schichtsystemen über 3-Schicht-Arbeit bis hin zu sogar vier Schichten. Je nachdem, wie der Schichtdienst ausgestaltet ist, spricht man von kontinuierlicher Schichtarbeit mit Nacht- und Wochenenddiensten oder von diskontinuierlicher Schichtarbeit, die nur werktags und ohne Nachtarbeit geleistet wird.
Unternehmen, denen die entsprechende fachliche Kompetenz hierfür fehlt, können sich zum Thema ergonomische Schichtplangestaltung beraten lassen. Eine Beratung über Arbeitszeitmodelle in der Schichtarbeit ist auch empfehlenswert, weil sich deren Vor- und Nachteile kaum überblicken lassen und oft im Widerspruch zu ergonomischen Empfehlungen stehen.
Unabhängig davon, ob vollkontinuierlich in Schichten gearbeitet wird oder ein anderes Schichtdienstmodell gilt – für die Beschäftigten bringen diese Arbeitsformen immer gesundheitliche und soziale Belastungen mit sich. Eine gesundheitsverträgliche Schichtplangestaltung kann zwar nicht alle Beeinträchtigungen beseitigen. Dennoch ist sie wichtig, um Stress und Gesundheitsgefährdungen für die Arbeitnehmer zu minimieren.
Vollkontinuierliche Schichtarbeit
Dieses Modell gewährleistet eine 7-Tage-Woche rund um die Uhr. Oft gilt ein 3-Schicht-System mit Früh-, Spät- und Nachtschicht. Manchmal gibt es zusätzlich noch eine Tagschicht.
Beispiel für vollkontinuierliche Schichtarbeit
Woche | Mo | Di | Mi | Do | Fr | Sa | So |
---|---|---|---|---|---|---|---|
1 | Früh | Früh | Spät | Spät | Nacht | Nacht | Frei |
2 | Frei | Früh | Früh | Spät | Spät | Nacht | Nacht |
3 | Frei | Frei | Früh | Früh | Spät | Spät | Nacht |
4 | Nacht | Frei | Frei | Früh | Früh | Spät | Spät |
Teilkontinuierlicher Schichtdienst
Die teilkontinuierliche Schichtarbeit kann unterschiedlich gestaltet werden. So können die Schichten pro Arbeitnehmer von Montag bis Freitag verteilt werden, wobei an den Wochenenden nicht gearbeitet wird, sofern keine Überstunden anfallen (siehe Beispiel 1).
Beispiel 1 für teilkontinuierlichen Schichtdienst
Woche | Mo | Di | Mi | Do | Fr | Sa | So |
---|---|---|---|---|---|---|---|
1 | Früh | Früh | Früh | Früh | Früh | Frei | Frei |
2 | Spät | Spät | Spät | Spät | Spät | Frei | Frei |
3 | Nacht | Nacht | Nacht | Nacht | Nacht | Frei | Frei |
4 | Früh | Früh | Früh | Früh | Früh | Frei | Frei |
Dieses Arbeitszeitmodell kann aber auch für 7 Tage pro Woche ohne Nachtschicht, ausgelegt sein (siehe Beispiel 2)
Beispiel 2 für teilkontinuierlichen Schichtdienst
Woche | Mo | Di | Mi | Do | Fr | Sa | So |
---|---|---|---|---|---|---|---|
1 | Früh | Früh | Früh | Früh | Früh | Frei | Frei |
2 | Spät | Spät | Spät | Spät | Spät | Frei | Frei |
3 | Frei | Früh | Früh | Früh | Früh | Früh | Frei |
4 | Frei | Spät | Spät | Spät | Spät | Spät | Frei |
Empfehlungen für die Schichtplanung
Um die Belastungen für Beschäftigte durch den Schichtdienst so gering wie möglich zu halten, empfiehlt es sich, folgende Faktoren so weit wie möglich bei der Planung zu berücksichtigen:
- Kurze Wechsel zwischen den Schichten, z. B. zweimal Frühschicht, zweimal Spät- und zweimal Nachtschicht, anschließend frei.
- Die Schichten sollten vorwärts rotieren statt rückwärts, also „Früh – Spät – Nacht“ statt „Früh – Nacht – Spät“. So kommen die Betroffenen besser mit dem Schichtdienst klar, weil diese Variante unserem natürlichen Rhythmus am meisten ähnelt.
- Die Anzahl von aufeinanderfolgenden Nachtschichten ist möglichst gering zu halten, maximal dreimal nacheinander.
- Den Schichtarbeitern sollten möglichst lange Ruhephasen nach der Nachtschicht-Phase gewährt werden. 24 Stunden reichen hier kaum zur Regeneration. Besser sind 48 Stunden.
- Auch wenn gesetzliche Ausnahmen möglich sind, sollten die Mindestruhezeiten von elf Stunden zwischen zwei Arbeitstagen möglichst eingehalten werden. Bei den Schichtfolgen „Spät-Früh“ und „Nacht-Spät“ ist die Mindest-Ruhezeit nicht gegeben.
- Für eine ausreichende Regeneration sollte sich der Schichtdienst auf nicht mehr als fünf Arbeitstage nacheinander erstrecken.
- Soweit möglich sollten einzelne Schichttage die 8-Stunden-Grenze nicht überschreiten und hinsichtlich ihrer Dauer der Schwere der Arbeit angepasst sein.
- Zwei freie Tage am Block sind besser als einzelne freie Tage.
- Die Frühschicht sollte nicht zu früh beginnen, sondern idealerweise erst ab 6 Uhr. Anderenfalls käme sie einer Nachtschicht schon sehr nahe, weil der Wecker schon mitten in der Nacht klingeln würde.
- Je früher die Nachtschicht endet desto besser für den Schlaf. Nachtarbeiter, die früher ins Bett gehen, haben in der Regel einen längeren Tagschlaf.
Schutzrechte für Nachtarbeiter
Weil die Regelung der Arbeitszeit grundsätzlich dem Arbeitgeber obliegt, ist es schwierig, für die Befreiung von der Schichtarbeit konkrete Tipps zu geben. Im Folgenden werden einige Schutzrechte der Beschäftigten vorgestellt, die zu einer Befreiung von der Schichtarbeit führen können. Diese gelten gemäß § 6 ArbZG für Nachtarbeiter.
Die Arbeitsmedizinische Untersuchung im Schichtdienst
Trotz aller Empfehlungen und trotz ergonomischer Gestaltung der Schichtarbeit bleibt die Gesundheit gefährdet.
Arbeitnehmer, die in der Nachtschicht arbeiten, haben deswegen einen Anspruch auf eine arbeitsmedizinische Untersuchung
- vor Beginn der Beschäftigung
- anschließend im Abstand von nicht weniger als drei Jahren
- Ab dem 50. Lebensjahr können sich Nachtarbeiter einmal jährlich untersuchen lassen.
Ansprüche des Nachtarbeiters bei bestehender Gesundheitsgefährdung
Ergibt die arbeitsmedizinische Untersuchung, dass die Schichtarbeit die Gesundheit des Beschäftigten gefährdet, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass der Nachtarbeiter seinen Beruf gar nicht mehr ausüben kann. Schließlich kann die Gesundheit des Betroffenen durch eine entsprechende Schichtplanung angemessen berücksichtigt werden.
Hier stärkte das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Rechte von Nachtarbeitern durch ein Grundsatzurteil:
Das BAG gab damit einer Krankenschwester Recht, die nach 30 Jahren Nachtdienst gesundheitlich nicht mehr in der Lage war, Nachtschichten zu leisten. Der Arbeitgeber wertete dies als Krankheit, die zur Arbeitsunfähigkeit führe und schickte seine Arbeitnehmerin nach Hause. Doch das BAG urteilte anders: Die Klägerin sei durchaus nicht arbeitsunfähig, sondern könne alle Tätigkeiten einer Krankenschwester ausführen. Daher müsse das Krankenhaus Rücksicht nehmen auf die Gesundheit ihrer Arbeitnehmerin und den Schichtdienst daran ausrichten. So bekam die Krankenschwester ihre Arbeit zurück und einen rückwirkenden Anspruch auf Vergütung zugesprochen. Das BAG begründete dies damit, dass sie ihre Arbeit vertragsgemäß angeboten habe, das Krankenhaus jedoch die Annahme der Arbeitsleistung verweigerte.
Trotzdem empfiehlt es sich, bei einer bestehenden Gesundheitsgefährdung mit dem Arbeitgeber und dem Betriebs- oder Personalrat eine gemeinsame Lösung zu finden.
Betreuung von Kindern und Angehörigen (§ 6 Abs. 4b und c ArbZG)
Dieses Recht auf Umsetzung auf einen Tagesarbeitsplatz besteht auch in den folgenden beiden Fällen:
- Im Haushalt des Arbeitnehmers lebt ein Kind unter zwölf Jahren, das nicht von einer anderen im Haushalt lebenden Person betreut werden kann.
- Der Arbeitnehmer hat einen schwerpflegebedürftigen Angehörigen zu versorgen, der nicht von einer anderen im Haushalt lebenden Person betreut werden kann.
Doch auch in diesen beiden Fällen dürfen der Umsetzung keine dringenden betrieblichen Erfordernisse entgegenstehen.
Recht auf Weiterbildung (§ 6 Abs. 6 ArbZG)
Beschäftigten, die nachts arbeiten, dürfen aufgrund ihrer Schichtarbeit bei Weiterbildung und aufstiegsfördernden Maßnahmen gegenüber Tagarbeitern nicht benachteiligt werden. Vielmehr haben sie diesbezüglich die gleichen Rechte wie Kollegen, die zu regulären Zeiten arbeiten. Es dürfte auch im Interesse des Arbeitgebers liegen, seine Schichtarbeiter gleichermaßen zu schulen und zu fördern wie Tagarbeiter.
Auswirkungen der Schichtarbeit auf die Gesundheit
Unsere innere Uhr passt die Körperfunktionen der jeweiligen Tageszeit und den damit verbundenen Anforderungen an. Tagsüber werden wir mit Energie versorgt, während unser Körper nachts die Energiezufuhr drosselt, sodass wir schlafen und uns erholen können. Diese nächtliche Regenerationsphase braucht unser Körper. Wenn nun ein Nachtarbeiter zu dieser Zeit arbeiten soll, arbeitet er gegen seine innere Uhr, die sich nicht umstellen oder abschalten lässt. Dadurch wird Schichtdienst zu einer besonderen Belastung.
Unabhängig von dieser inneren Uhr gibt es Morgen- und Abendmenschen. Während Morgentypen eher Frühaufsteher sind, die früh am Tag aktiv sind, machen Abendtypen die Nacht lieber zu Tag. Aus Untersuchungen geht hervor, dass Letztere eher mit Schichtarbeit klarkommen als Morgenmenschen.
Während die einen also ihre Schichtarbeit gut bewältigen, kommen andere weniger gut damit zurecht. Wissenschaftliche Untersuchungen weisen jedoch darauf hin, dass sich die Rahmenbedingungen und das Verhalten der Betroffenen durchaus beeinflussen lassen. Die folgenden Tipps können zwar nicht alle Nachteile der Schichtarbeit beseitigen. Aber sie helfen dabei, mit diesen Problemen besser umzugehen.
Schlaftipps
Den sehnlichen Wunsch, einmal wieder richtig auszuschlafen, kennt jeder. Schichtarbeiter sind hiervon besonders betroffen, weil der Schlaf tagsüber nicht genauso erholsam ist wie nachts. Am Tage ist es lauter, heller und wärmer. Dadurch sind die für die Erholung wichtigen Tiefschlaf- und Traumphasen weniger intensiv als beim Nachtschlaf.
Um sich dennoch im Schlaf möglichst gut erholen zu können, werden folgende Maßnahmen empfohlen:
- Telefon und Türklingel abstellen
- Schlafzimmer gut lüften und abdunkeln
- Schlaffördernde Medikamente und Alkohol vermeiden
- Vier Stunden vor dem Zubettgehen Kaffee und andere koffeinhaltige Getränke vermeiden.
- Auch feste Rituale helfen dem Körper abzuschalten und signalisieren ihm die bevorstehende Schlafenszeit.
Die richtige Ernährung im Schichtdienst
Absolute Priorität bei der Ernährung im Schichtdienst hat die Regelmäßigkeit der Mahlzeiten. Genauso wichtig ist es aber, was gegessen wird. Wenn Sie nachts fettes, schwer verdauliches Essen zu sich nehmen, stellen Sie Ihren tagaktiven Magen vor eine schwierige Aufgabe. Vollkornbrot, Joghurt und Rohkost sind hier bei weitem besser bekömmlich.
Drei Mahlzeiten sind das Minimum. Noch besser sind fünf kleine Mahlzeiten, die über den Tag verteilt werden.
Ebenso wichtig wie regelmäßige Mahlzeiten ist ausreichend Flüssigkeit, also zwei bis drei Liter pro Tag. Hierbei sollte wegen des hohen Zuckergehalts auf Cola und Limonade verzichtet werden.
Zu guter Letzt kommt es auch auf die richtigen Rahmenbedingungen an:
Essen ist mehr als reine Nahrungsaufnahme, sondern immer auch ein kleines gesellschaftliches Ereignis. Außerdem fördern gemeinsame Mahlzeiten mit den Kollegen die Kommunikation.
Fit wie ein Turnschuh statt Couchpotatoe: Ausreichend Bewegung trotz Schichtdienst
Jede Arbeitsschicht ist für Körper und Geist immer mit großen Kraftanstrengungen verbunden. Die Versuchung, sich durch Nichtstun auf der Couch zu entspannen, ist sehr groß. Trotzdem lohnt es sich, den inneren Schweinehund zu besiegen und sich regelmäßig zu bewegen. Warum?
Fast alle sogenannten Zivilisationskrankheiten sind auf falsche Ernährung und Bewegungsmangel zurückzuführen, weil das Herz-Kreislauf-System seine Leistungsfähigkeit verliert. Außerdem degenerieren sich Wirbelsäule, Gelenke und Muskeln, wenn sie nicht regelmäßig bewegt werden. Menschen und gerade Arbeitnehmer im Schichtdienst, brauchen die Bewegung zum Stressabbau.
Doch wie sorgen Schichtarbeiter für den regelmäßigen Ausgleich?
- Viele Sportarten kann man unabhängig von Clubs und Vereinen treiben: Schwimmen, Radfahren oder Joggen können Sie auch allein oder Sie schließen sich mit anderen Hobbysportlern oder Kollegen zusammen. Sie sind in der Regel flexibler als Vereine.
- Viele Freizeitbäder haben an manchen Tagen auch spät abends geöffnet. Nutzen Sie die Gelegenheit.
- Es muss nicht immer gleich Sport sein: Hobbygärtner finden zahlreiche Möglichkeiten, sich im Garten auszutoben.
- Kämpfen Sie gegen Ihren inneren Schweinehund: auf der Treppe statt im Fahrstuhl, zu Fuß statt im Bus oder im eigenen Auto.
- Krankenkassen bieten oft Kurse an, z. B. für Ihren Rücken.
Zeit für die Familie trotz Schichtdient
Das Familienleben kommt bei schichtarbeitenden Beschäftigten oft zu kurz. Dabei bildet gerade die Familie einen wichtigen Halt und trägt wesentlich zu unserem Wohlbefinden bei. Und auch deren Unterstützung und Verständnis für die Schichtarbeit ist von wesentlicher Bedeutung.
- Sprechen Sie mit Ihrem Partner und Ihren Kindern und finden Sie gemeinsam eine Lösung. Gute Absprachen spielen hier eine besonders große Rolle. Regelmäßige „Redezeiten“, eine konsequente Aufgabenplanung und fest geplante gemeinsame Wochenendaktivitäten sind sehr wichtig.
- Auch kleine alltägliche Rituale tragen zu einem intakten Familienleben bei. Das können kleine Spaziergänge oder das gemeinsame Frühstück sein.
- Zeit mit der eigenen Familie ist unbezahlbar. Ein Freizeitausgleich ist daher immer vorteilhafter als bezahlte Überstunden.
Die Schichtarbeit und ihre Vor- und Nachteile – Wie Sie eigene Lösungen finden
Trotz aller Tipps und Hinweise – eine allgemeingültige Lösung in Sachen Schichtarbeit gibt es nicht. Die individuellen Bedürfnisse jedes Einzelnen sind zu verschieden, um an dieser Stelle ein Patentrezept präsentieren zu können. Denn Schichtarbeit bringt immer Vor- und Nachteile mit sich, die jedoch von jedem anders wahrgenommen und bewertet werden.
Vielleicht haben Sie die eine oder andere Anregung aus diesem Ratgeber schon umgesetzt. Oder Sie haben sich bereits mit Ihrem Partner oder Ihrer Familie besprochen, wie Sie das gemeinsame Leben trotz Schichtdienst besser gestalten können. Falls nicht, möchten wir Ihnen noch eine kleine Entscheidungshilfe an die Hand geben:
- Welche Vor- und Nachteile hat die Schichtarbeit für Sie persönlich?
- Wie belastet fühlen Sie sich durch Schichtarbeit?
- Warum arbeiten Sie im Schichtdienst?
- Können Sie sich Alternativen hierfür vorstellen?
- Wenn es eine Möglichkeit gäbe, würden Sie dann aus dem Schichtdienst ausscheiden?
Schichtarbeit: Vor- und Nachteile – Einige Beispiele
Vorteile | Nachteile |
---|---|
Schichtzulagen (§ 6 Abs. 5 ArbZG) | Schlaf- und Essstörungen |
freie Vor- und Nachmittage | Nachtarbeiter bekommen vom Leben nicht mehr viel mit, weil sie tagsüber schlafen. |
freie Tage innerhalb der Woche (wenn am Wochenende gearbeitet wird) | Keine oder zu wenig Zeit für Familie und Freunde |
Stress mit dem Partner (z. B. weil er während der Nachtschicht den Löwenanteil an Haushalt und Kindererziehung allein übernehmen muss.) |
W. Jakob meint
2. Dezember 2019 at 10:05
Bin 60Jahre alt mache seit 10Jahren nur Nachtschicht. Nach einer Miniskus OP soll ich in die Früh-Spätschicht für unbistimte zeit.Habe ich noch Anspruch Nachtzuschlag, wenn ja, wie lange?
Siggi meint
14. Oktober 2019 at 10:32
Schönen guten Tag
Wenn man ohne Tarifvertrag eine 3schicht Macht
Darf der Arbeitgeber mich, wenn ich zb spätschicht habe auch ein oder zwei Tage früh zur Arbeit bestellen und dann wieder innerhalb der Woche den normal spät Dienst ab zu leiseren?
Tim meint
14. Oktober 2019 at 9:48
Hallo,
Mein Betrieb hat ein zwei Schichten System eingeführt, dies ist jedoch nicht im Arbeitsvertrag aufgeführt/vermerkt! Bin ich nun dazu verpflichtet Spätschicht zu Arbeiten?
Mimoza meint
5. Oktober 2019 at 15:57
Hallo,
ich habe allgemeine Medizin in dem Kosovo studiert und seit einem Monat habe ich auch mein C1 bei Goethe Institut in Pristina bekommen.
Meine Frage: Kann ich im Vorstellungsgespräch meinem Arbeitgeber sagen, dass ich keine Nachtschicht leisten kann und dass ich das auch nicht möchte, oder bin ich gesetzlich dazu verpflichtet? Frühschicht und Spätschicht ist kein Problem aber Nachtschicht schon.
Wenn ich Nachtschicht leisten muss, dann versuche ich in die Schweiz mit meinem Mann auszuziehen.
Grund: Für mich steht die Familie an erster Stelle und ich habe es nicht vor wegen meiner Arbeit meine Familie zu gefährden.
Eduard M. meint
16. Juli 2019 at 14:31
Hallo,
ich arbeite im Wachgewerbe (Tarif BW- Verdi) in Dauer-Nachtschicht. Mein Vertrag sieht keine feste Arbeitszeit vor. Meine Kollegen und ich werden regelrecht „verheizt“. 200 Std. und mehr sind keine Seltenheit. Dazu oft 12er-Schichten ( 5-10 x/Monat), alle Schichten ohne Pause. Minimum 8 Std. Feiertage werden nur bei Arbeitsantritt bezahlt. Der Chef sagt, die Firma hätte „Sonderrechte“, in diesem Gewerbe wäre das normal und legal. Wenn ich andeute, daß ich diese 12er- Schichten nicht mehr leisten möchte, wird das als Arbeitsverweigerung ausgelegt. Auf Einwände wie gesundheitliche Probleme, trotz Arztattest, lässt er sich nicht ein. Überzeit wird auch nicht bezahlt, da es praktisch keine gibt. Ganz normale Stundenberechnung, mit 15 % Nachtzuschlag.
Viele Grüße
Eddy.
Olfen meint
13. Juli 2019 at 13:00
Guten Tag,
Ich hab da mal eine Frage.
Mein Mann arbeitet auf Schicht und zwar vollkonti! Jetzt soll er an seiner Fteischicht, navh der Mittagschicht, eine Nachtschicht machen. Meine Frage, muss er das?
Julia meint
23. Juni 2019 at 21:40
Hallo eine frage zu diesen Themea ich arbeite als Altenpflegehelferin.
Ist es erlaubt 7 Tage am Stück spätdienst, 2 Tage frei 7 Tage früh mit einem Teildienst und 2 Spätdiensten, 1 Tag frei, 3 Nachtdienste und dann nur 2 Tage frei ?
Liebe Grüße Julia
Sanjo meint
9. Juni 2019 at 21:18
Guten Abend. Ich habe folgendes Problem, meine Frau geht bald arbeiten da wir beide unser Kleinkind mit 1 Jahr in die Kita abgeben wollen. Meine Frau arbeitet in einer 2 Schicht und das mit nicht festen Schichten spricht Sie hat mal 2 Tage Frühschicht danach 2 Tage Spätschicht und den restlichen Tag wie es eingetragen wird + am Wochenende muss Sie immer arbeiten. Ich hingegen arbeite in einer Metallbranche und arbeite in einer 3 Schicht. Da meine Frau und ich arbeiten werden klappt das hinbringen unseren kleinen Sohnes in den Kindergarten von keiner Seite aus und meine Eltern leben 45 KM weit entfernt. Somit haben wir keinen wo auf unser Kind aufpassen und es in die Kita bringen bzw abholen kann. Ich habe nun folgendes Problem und zwar habe ich meinen Arbeitgeber oftmals angesprochen und der „Arbeitsvorbereiter“ meinte er habe keinen Platz für die Dauernachtschicht frei. Einer der keine Kinder hat kam aber vor kurzem rein, nun ging ich auf die Geschäftsleitung zu und frage nochmals wie es aussieht wegen der Dauernachtschicht + das ich eine Maschine mehr bedienen würde da es *erwartet* wird um Wirtschaftliich mehr zu leisten und man somit in die Dauernachtschicht reinkommen „könnte“ die Geschäftsleitung meinte wegen meinem Kind wäre es eine andere Sache man könnte mir entgegenkommen und die 2 Maschinenbedienung wäre eine andere und dies somit auch anders bewertet werden würde. So nun kam aber einer nachdem ich mit dem Arbeitsvorbereiter vorher geredet hatte und er sagte er hat keinen Platz frei obwohl er einen vorher reingelassen hat noch einer in die Dauernachtschicht rein und ein anderer kam von der 2 in die 3 Schicht und nach der aussage des Vorbereiters hieß es er brauche alleine mehr Leute für die 2 Schicht um Leute in die Dauernachtschicht reinzubringen was nicht der Fall war da es immer die gleiche Belegung in den Schichten blieb. Nun kommt meine weitere Frage was kann ich tun um in die Dauernachtschicht reinzukommen, mein Kind kommt in wenigen Wochen ins Kita und andere wurden somit ohne Kinder bevorzugt was ich nicht ok finde und somit weiter an der Sache bleiben will und nächste Woche ein weiteres Gespräch mit dem Betriebsrat an meiner Seite vor der Geschäftsführung mit dem Arbeitsvorbereiter führen werden. PS mir ist klar das der Arbeitgeber nach dem Gesetzt nach frei entscheiden kann über die Schichtzuweisung usw aber gibt es da kein Recht für den Arbeitnehmer welches Ihm helfen könnte wegen Familienbedingter Umstände in die Dauernachtschicht reinzukommen um mein Kind ins Kita zu bringen und später abzuholen bzw mehr Zeit nebenher mit meinem Sohn zu verbringen? Danke für die Antwort Arbeitsrecht.de Team.
Sebastian meint
22. Mai 2019 at 8:04
Hallo,
gibt es eine gesetzliche Regelung auf Verpflegung bei Schichtarbeit?
Muss beispielsweise ein Snackautomat im Gebäude vorhanden sein oder sogar eine Kantine ab Personenzahl X?
Viele Grüße
Patrick meint
17. Mai 2019 at 11:22
Hallo,
ich bin seit 2012 im Dauernachtdienst, ich habe auch was recht selten geworden ist in meinem Arbeitsvertrag eine Zusatzklausel das ich im Dauernachtdienst beschäftigt bin.
Jetzt wird in meinem Dienstplan plötzlich Rufbereitschaften für den Tagdienst eingetragen und nächste Woche machen Sie auch gleich zweimal davon Gebrauch und haben mich ungefragt zum Spätdienst eingetragen, kann ich mich weigern diese Dienste zu arbeiten ?
Bin ich überhaupt verpflichtet Tagrufbereitschaften zu machen ?
Ich habe jetzt dann 9 Nächte a 10,5 Stunden hinter mir (Pause ist nicht da ich alleine in der Nachtschicht im Altenheim bin)
und hätte nach den 9 Nächten eigentlich 7 Tage frei aber am Montag ist Medikamentenfortbildung und am Mittwoch und Freitag soll ich zum Spätdienst antreten um dann am Samstag wieder in die Nacht zu gehen tolle freie Woche
Viele Dank für eure Hilfe
Lumpi meint
10. Mai 2019 at 1:37
Hallo eure Antworten sind alle sehr genau beschrieben. Also sehr hilfreich. Danke. Aber mich quälen aktuell zwei wichtige Fragen. Wir sind in der Altenpflege tätig u d arbeiten nachts von 20.45 Uhr bis 6.45 alleine als Nacht wache. Dar man mir 45min Pause abziehen, so daß 9,25h vergütet werden. Ich kann rein theoretisch nicht ungestört Pause machen, da ja keiner im Bedarfsfall für mich während der Pause einspringen kann. Ist das gesetzlich geregelt. Und müssen ersatzfreie Tage für we Arbeit im dienstplan ersichtlich sein
Loki meint
6. Mai 2019 at 12:00
Hallo Arbeitsrechteteam,
Eine bekannte meinerseits arbeitet im Schichtdienst. Ihr schichtplan zeigte, klar au, dass ihre freien tage sich diese Woche über drei Tage von Montag bis inklusive Donnerstag. Jetzt wurde heute (also am Montag an dem sie bereits freigestellt wurde) ihr Plan so verändert, dass sie an diesem Mittwoch, jetzt arbeiten müsste. Ist dies rechtens? Darf ein Arbeitgeber frei über Schichtpläne/Freie Tage verfügen? Oder gibt es dahingehend richtlinien?
arbeitsrechte.de meint
8. Mai 2019 at 10:01
Hallo Loki,
§ 106 Gewerbeordnung (GewO) besagt:
Weitergehende Fragen hierzu wenden Sie bitte ggf. an einen Anwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Peter meint
2. Mai 2019 at 22:25
Hallo,
gibt es eine Regelung, wieweit im Voraus (Jahresplanung, Halbjahresplanung, 6-Wochenplan) der Schichtplan aufzustellen ist? Wir haben nur Teilzeitler und habe bisher auf der Basis einer 6 Wochenplanung den Schichtplan erstellt. Kann der Arbeitgeber eine Jahresplanung fordern und wer kümmert sich dann um die zwingen notwendig werdenden Dienstwechsel – muss der Arbeitnehmer selbst einen Tauschpartner finden oder wird dies durch den Arbeitgeber im Zuge einer Feinplanung geregelt. Hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Erstellung des Schichtplans?
Christian meint
1. Mai 2019 at 0:50
Hallo,
wir hatten neulich in der Firma die Diskussion wieviele AN in einer Nachtschicht anwesend sein müssen. Mein Arbeitskollege meinte es gäbe da eine gesetzliche Regelung, ich konnte dazu leider nix finden im Internet. Können Sie mir sagen ob es da evtl. was gesetzliches gibt? So das ich dann mehr Erfolg beim googeln hab.
Danke im voraus
Carmen meint
25. April 2019 at 18:42
Hallo,
ich arbeite im Handel und wir haben von Montag-Sonntag geöffnet, ebenso an Feiertagen. Wenn wir laut Schichtplan frei bekommen dann immer nur 1 Tag, selten bis nie 2 zusammen hängende Tage. Mittlerweile arbeite ich jetzt das 5.Wochenende , ist das zulässig? Keine Tarifverträge.
MFG
Güni meint
5. April 2019 at 13:16
Hallo,
wie funktioniert das 3-Schichtsystem bei einer 40h Woche?!?
Unser Betrieb arbeitet im 3-Schichtsystem von Sonntagnacht bis Freitagabend. Jeder AN soll einen 8 Stunden Tag haben. Ist das gesetzlich geregelt?! Da nach Abzug de Pause nur ein 7,5 Tag raus kommt. Zur Schichtübergabe sollen wir 0,25h schon eher da sein, somit sind es nur noch 7,75h, aber in der Summe fehlt in der Woche 1,25h. Damit „hecheln“ wir immer Minusstunden hinterher, die wir versuchen Sonntagabend raus zu holen, in dem eher angefangen wird.
Vielen Dank
Martin meint
5. April 2019 at 12:53
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Lebensgefährtin arbeitet in der Pflege in einem öffentlichen Krankenhaus. Neben dem Problem dass die Schichtplanung häufig sehr unprofessionell wirkt, heißt es dort, Nachtschicht Zulagen werden nur gezahlt, wenn zwischen den Nachtschichtphasen 28 Tage liegen. Die Abteilungsleitung weigert sich jedoch dies zu berücksichtigen und sagt die Mittarbeiter müssen dies über ein „Wunschbuch“ regeln, welches dann mit viel Glück berücksichtigt wird. So arbeitet im Schnitt jeder Mitarbeiter in mindestens einem Monat pro Jahr auch Nachts, ohne dafür Zulagen zu erhalten. In wieweit ist dies rechtlich vertretbar?
arbeitsrechte.de meint
8. April 2019 at 11:21
Hallo Martin,
§ 6 Abs. 5 ArbZG lautet:
Es muss also in jedem Einzelfall unter anderem geklärt werden, ob der Beschäftigte ein Nachtarbeitnehmer ist. Hierzu besagt § 2 ArbZG:
Zu weitergehenden einzelfallbezogenen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Anwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Dennis meint
1. März 2019 at 17:48
Hallo, ich arbeite in einem 21-Schicht System das wie folgt aussieht:
6xnachtschicht…2Tage frei…6xSpätschicht…2Tage frei…6xFrühschicht…2Tage frei. Meine Frage ist jetzt ob mir mein Arbeitgeber für die 2 freien Tage, Stunden abziehen kann, denn würde ich in einem normalen 3 Schicht System arbeiten, werden mir ja am Wochenende keine Stunden abgezogen und bin dadurch mit dem 21 Schicht System gegenüber den anderen Mitarbeitern benachteiligt?
Enes meint
1. März 2019 at 14:09
Hallo zusammen
In meinem Vertrag steht das ich drei Schichtsystem arbeiten muss Früh,Spät und Nachtschicht werde aber nur Früh uns Spätschicht eingesetzt auf meine Nachfrage warum das so ist wird immer das gleiche gesagt „es geht nicht wir brauchen Leute in der Früh oder spät“ aber es sind Leute in der Nacht die wochenlang nur Nacht arbeiten.
Kann ich in diesem Fall auf mein Recht greifen weil im Vertrag steht Drei schichtsystem?
Vielen dank im Voraus
arbeitsrechte.de meint
4. März 2019 at 9:24
Hallo Enes,
die rechtlichen Ansprüche aus Ihrem Vertrag kann nur ein Anwalt für Arbeitsrect bewerten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Joachim G. meint
31. Januar 2019 at 19:41
Ich arbeite eine Früh ,dann Späth vier wochen Tagschicht , dann wieder Früh usw. bei Urlaub und Krankheit verkürzen sich die Tagschichten. Wir sind 3 Mitarbeiter in diesem Modell und ein Mitarbeiter in regelmässiger Wechselschicht . Ein Schichtplan besteht. Arbeiten jetzt alle Wechselschicht im Bezug auf den Tarifvertrag IGM 2018 Baden Würtemberg für die Beantragung der 8 zusätzlichen freien Arbeitstage?
Eray meint
31. Januar 2019 at 18:37
Hallo,
Ich bin seit 8 Jahren als Anlagen & Maschinenführer beschäftigt und arbeite im 3 schicht System, was auch in meinem Arbeitsvertrag so festgehalten worden ist . Nun plant die Produktionsleitung eine Mitarbeiter in 2 schicht System arbeiten zu lassen und einige dürfen weiter im schicht System arbeiten. Darf die produktionsleitung ohne Zustimmung der jeweiligen Mitarbeiter so eine Änderung durchführen?
arbeitsrechte.de meint
4. Februar 2019 at 15:03
Hallo Eray,
Änderungen der im Vertrag gemachten Vereinbarungen müssen in der Regel einvernehmlich erfolgen. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Gudrun meint
4. Januar 2019 at 15:57
Ich bin Beamtin, in einer JVA des Landes Sachsen Anhalt , im Schichtdienst. Bin 56 Jahre und möchte eine Reha beantragen.
Ich habe gehört dass , Schichtarbeiter über 50 Jahre , alle zwei Jahre eine Kur beantragen können. Wie weit stimmt das und welche gesetzlichen Grundlagen gibt es dafür.
Sascha meint
27. Dezember 2018 at 16:54
Hallo,
ich fange zum 2.119 eine neue Stelle an. Und hab direkt 10 Dienste a 8 Stunden am Stück. Gesetzlich ist nach 64 Stunden ( 8 Dienste) schluss. Nun habe ich aber die Befürchtung das die sauer sind wenn ich das anspreche. Was kann ich tun ?
arbeitsrechte.de meint
3. Januar 2019 at 13:03
Hallo Sascha,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine kostenlose Rechtsberatung anbieten dürfen. Sie können sich jedoch jederzeit an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Elke meint
22. November 2018 at 14:22
Hallo!
Mein Mann arbeitet im 3 Schichtsystem. Das heißt je 1 Woche Nacht-,1 Woche Spät- und 1 Woche Frühschicht. Er bekommt 25 Tage Urlaub. Die wöchentlichen Arbeitstage betragen 5 Tage, außer es müssen Aufträge abgearbeitet werden, dann sind es auch 6 Tage die Woche. Nun zu meiner Frage, stehen ihm noch mehr Urlaubstage zu?
MfG E.
arbeitsrechte.de meint
3. Dezember 2018 at 9:30
Hallo Elke,
das Bundesurlaubsgesetz sieht bei einer 5-Tage-Woche einen Jahresurlaub von mindestens 20 Tagen vor; bei einer 6-Tage-Woche sind es mindestens 24 Urlaubstage jährlich.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Marc meint
18. November 2018 at 14:26
Hallo,
Wir arbeiten zu 6 in einer Vollkontischicht! Also Früh Spät Nacht und Tag. Früh Spät und Nacht müssen immer besetzt sein… Wird jemand krank, übernimmt einer aus der Tagschicht… Klappt super! Urlaub war Ende des Jahres fast aufgebraucht … Überstunden waren auch nie wirklich viele am Ende des Jahres da man diese in der Tagschicht immer abfeuern konnte (dort brauchte man keine Vertretung).
Die Firma wurde Reorganisiert… Es wurden Leute mittels Sozialplan nach Hause geschickt… Aus unserer Schicht wurden auch 2 Leute nach Hause geschickt.. einer rückte nach und wir waren nur noch 5… Urlaub zu nehmen wird schwer… Ende des Jahres habe ich noch über 20 Tage Resturlaub, über 100 Überstunden… Seit 1.8. sind wir zu 5. Einer hat gekündigt, ab 1.1. sind wir 4… Es ist nicht abzusehen wann wir wieder 6 oder wie vor der Reorganisierung geplant 7 sind. Müssen wir das alles hinnehmen? Die Firma hat das doch selber verbockt… Gilt dann der Passus in den Arbeitsschutzgesetz / Urlaubsgesetz aus betrieblichen Gründen? Also Urlaub unter 12 Werktagen abzulehnen… Wir können alle langsam nicht mehr… Und es wird min. Noch bis 1.3. dauern… Zudem wollen die uns auch noch an einen anderen Standort haben…
arbeitsrechte.de meint
21. November 2018 at 9:27
Hallo Marc,
die von Ihnen geschilderte Situation ist sehr komplex und bedarf zu ihrer rechtlichen Beurteilung einer eingehenden Prüfung. Hierbei wäre unter anderem relevant, was genau im Arbeitsvertrag vereinbart wurde oder ob es einen Tarifvertrag gibt, der (zulässige) Ausnahmen von Regelungen aus dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) enthält.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Sie können sich entweder an einen Anwalt oder an Ihre Gewerkschaft wenden und sich dort umfassend beraten lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de