In manchen Branchen ist es erforderlich, dass Arbeitnehmer in Schichten arbeiten. Das ist insbesondere dort der Fall, wo rund um die Uhr ein Ansprechpartner zur Verfügung stehen muss oder die Verrichtung bestimmter Arbeiten vonnöten ist. Das ist zum Beispiel bei der Feuerwehr, der Polizei oder auch im Krankenhaus der Fall.
Kurz & knapp: Schichtzulage
Eine Schichtzulage wird zusätzlich zur vereinbarten Vergütung gezahlt, wenn Arbeitnehmer in Schichten arbeiten.
Die Höhe der jeweiligen Schichtzulage geht normalerweise aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung hervor.
Informationen zu den verschiedenen Arten von Zulagen finden Sie hier.
Inhalt
Spezifische Informationen zu Schichtzulagen und -zuschlägen:
Je nachdem, auf welches Modell sich geeinigt wurde, kann es zur Schichtarbeit im Zwei-, Drei-, Vier- oder Fünfschichtbetrieb kommen. Hiernach unterscheidet sich, wie viele Stunden der Arbeitsbetrieb umfasst.
Ebenfalls haben die Modelle Auswirkungen auf die Arbeitszeit der im Schichtsystem Arbeitenden. Dabei kommt es auch darauf an, welchen Umfang eine Schicht hat und wie viele am Tag hiervon absolviert werden. Häufig haben sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Tarifverträgen auf einen konkreten Wert geeinigt.
Gibt es gesetzliche Schichtzulagen?
Wird Arbeit im Schichtsystem erbracht, haben Arbeitnehmer unter bestimmten Umständen Anspruch auf gewisse Zulagen. Hierbei handelt es sich häufig um einen prozentual auf den vereinbarten Stundenlohn gezahlten Betrag, der den Grundlohn oder das Grundgehalt aufstockt.
Welche Arten von Zulagen gibt es?
Ein Arbeitgeber kann eine Zulage aus den unterschiedlichsten Gründen zahlen. Im Folgenden werden einige davon aufgeführt:
- Leistungszulage: wird gezahlt, wenn Arbeitnehmer besondere Arbeitsleistungen erbringen
- Erschwerniszulage: zusätzliche Vergütung für besonders schwere Arbeit/Belastung. Dazu zählen Schmutz, Gase, Nässe, Lärm oder auch das Ausführen gefährlicher Tätigkeiten.
- Funktionszulage: Erhöhung des Arbeitsentgelts, werden qualifizierte und verantwortungsvolle Aufgaben ausgeführt, deren Honorierung noch nicht über die reguläre Vergütung erfolgt.
- Sozialzulagen: Arbeitgeber zahlen hier mehr Geld, wenn viele unterhaltsberechtigte Kinder vorhanden sind. Darüber hinaus können auch Orts- und Familienzulagen gezahlt werden.
- Wechselschichtzulagen: Arbeitnehmer haben auf diese Schichtzulagen nur einen Anspruch, wenn sie in jeder der im Betrieb üblichen Schichten eingesetzt werden.
Die Schichtzulage im TVöD
Im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) sind zahlreiche Tarifverträge, die für die öffentliche Verwaltung von Bund und Kommunen gelten, zusammengefasst.
Der TVöD regelt auch die Schichtzulage und zwar in Paragraph 8. Entscheidend ist hier, ob ein Arbeitnehmer in Schichtarbeit oder in Wechselschichtarbeit tätig ist. Danach bemisst sich ihr Anspruch. Dauerhaft im Wechseldienst Beschäftigte im TvöD erhalten eine Schichtzulage von 105 Euro monatlich.
Wer in normaler Schichtarbeit tätig ist, bekommt eine Schichtzulage von 40 Euro im Monat. Kommt es nur ausnahmsweise zum Einsatz im Schichtbetrieb, muss ein Betrag von 0,24 Euro in der Stunde zusätzlich zum Grundlohn/-gehalt gezahlt werden. Begründet wird diese Zahlung mit dem Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen auf den Lebensrhythmus, die durch den ständigen Wechsel des Arbeitsbeginns (mindestens zwei Stunden) und der Tätigkeit außerhalb üblicher Arbeitszeiten entstehen (§ 7 Abs. 2 TVöD). Darüber hinaus stellt eine weitere Voraussetzung dar, dass die Schichtarbeit alternierend in einer zeitlichen Spanne von mindestens 13 Stunden absolviert wird – und das monatlich.
Schichtzulage bei Krankheit
Und wie sieht es mit den Schichtzulagen bei Krankheit aus? Das ist gerade vor dem Hintergrund der Tätigkeit in Wechselschichten von Bedeutung, schließlich wird der Arbeitnehmer nach bestimmten Tarifverträgen (TVöD-AT, TVöD-B und TVöD-K) nach maximal vier Wochen wieder zu mindestens einer bzw. zwei Nachschichten eingeteilt. Was passiert also bei längerer Krankheit oder Urlaub?
Die Richter am Bundesarbeitsgericht haben dazu festgehalten, dass ein Anspruch auf Schichtzulage auch besteht, wenn die Schicht aus genannten Gründen gar nicht absolviert werden konnte.
Sie begründeten ihre Entscheidung damit, dass der Arbeitnehmer zur Wechselschicht angetreten wäre, wenn keine Arbeitsbefreiung vorgelegen hätte (BAG 10 AZR 58/09, 10 AZR 152/09).
Dauert die Erkrankung länger als sechs Wochen, kann kein Anspruch auf die reguläre Schichtzulage bzw. Wechselschichtzulage geltend gemacht werden.
Schichtzulagen berechnen
Wollen Sie wissen, wie hoch die Schichtzulage ausfällt, liegt die Suche nach einem Schichtzulagen-Rechner im Internet nahe. Dieser ist in der Regel jedoch gar nicht nötig, können Sie sich hier doch ganz einfach selbst helfen. Alles, was Sie dazu brauchen sind folgende Parameter:
- die Höhe der vereinbarten Schichtzulagen wie die Nachtschicht (Sie werden in Ihrem Arbeitsvertrag, dem anzuwendenden Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung fündig).
- Wann werden Zuschläge für Schichtarbeit gezahlt? Gibt es zeitliche Einschränkungen? Finden Sie ebenso in den genannten Dokumenten.
- Und dann ist noch die Höhe Ihres Bruttolohnes bzw. Ihres Bruttostundenlohns entscheidend. Schließlich bezieht sich die Schichtzulage als prozentualer Wert auf seinen Umfang.
Schon können Sie die Schichtzulage mit ihrem Rechner ermitteln. Folgendes Beispiel dient der Illustration: Die Zulage soll für eine Nachtschicht zwischen 22 und 5 Uhr berechnet werden. Bezahlt wird ein Aufschlag von 25 Prozent auf Ihr Grundgehalt, das vor Abzug der Steuern pro Stunde 12 Euro beträgt.
Gemäß Einkommenssteuergesetz (EStG) § 3b ist die Nachtarbeit, die zwischen 20 und 6 Uhr geleistet wird und vergütet wird, steuerfrei, sofern sie die gesetzlich definierten 25 Prozent nicht überschreitet.
Andreas R. meint
20. April 2017 at 8:08
Hallo zusammen,
in unserem Unternehmen arbeitet die Spätschicht von 14 Uhr bis 22 Uhr plus 10 bzw. 15 Minuten Schichtübergabe. Arbeitszeitende ist dann also 22 Uhr 10 bzw. 22 Uhr 15. Diese Arbeitszeit bis nach der Schichtübergabe wird bezahlt, allerdings ohne Zuschläge , obwohl unser Tarifvertrag 20 % Zuschlag für Nachtarbeit ab 22 Uhr vorsieht.
Ist das so rechtens?
Vielen Dank im Voraus.
arbeitsrechte.de meint
24. April 2017 at 13:46
Hallo Andreas R.,
normalerweise wird erst ab 23 Uhr ein Nachtzuschlag gezahlt. Gilt für Ihr Unternehmen jedoch ein Tarifvertrag, in dem dies bereits ab 22 Uhr der Fall ist, kommt es wahrscheinlich auf die genaue Formulierung darin an, ob Ihnen dieser Zuschlag bei der Schichtübergabe gezahlt werden muss oder nicht. Wir würden Ihnen empfehlen, einen Anwalt aufzusuchen, um für Klarheit zu sorgen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Dome meint
18. April 2017 at 18:33
Hallo zusammen,
Ich arbeite zur Zeit in Wechselschicht Früh und Spätschicht mein Gesambrutto liegt bei ca. 3.850 €. Da ich ab Mai eine neue Stelle antreten werde die 3 EG’s höher liegt die ich aber erst nach 18 Monate erreiche da es mit Zielentgelt ist sprich eine EG gleich bei antritt nach 9 Monaten die nächste und nach weiteren 9 Monate dann das Zeilentgelt. Da ich wie gesagt ab Mai die neue Stelle antreten werden ( anderer Tätigkeitsbereich ) fällt das Leistungsentgelt weg ( werde nach 6 Monate neu Bewertet ) sprich Leistungsentgelt fällt weg und zudem die Spätschicht-Zuschläge und Nachtzuschlag 30 % ( Spätschicht 14:00 – 22:00 ). Das heißt für mich für den Anfang Gesamtbrutto 3.107 € also würde ich anfangs viel weniger verdienen. Meine Frage gibt es da eine Ausgleichszahlung die der Arbeitgeber mir zahlen muss da ich irgendwo mal gehört habe da ich garnicht weniger verdienen darf wie vorher oder wie ist das genau geregelt hoffe man kann mir bei meiner Frage weiterhelfen. Vielen Dank im Voraus.
arbeitsrechte.de meint
19. April 2017 at 12:22
Hallo Dome,
die Stufenlaufzeit beginnt bei der neuen Stelle von vorn. Entsprechend gibt es auch keine gesetzliche Grundlage, wodurch ein zunächst niedrigeres Gehalt ausgelichen werden muss. Denn dieses Risiko besteht grundsätzlich bei einer Höhergruppierung.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Kevin meint
18. April 2017 at 16:47
Ich bin noch in der Probezeit und muss aussererst vorsicht sein aber bei der Arbeitgeber zuschläge habe Ich einige Fragen, ist es erlaubt Nachtschichtzuschläge nur von 0:00 bis 06:00 mit 15% zu bezahlen, Nachtschicht ist von 22:00-06:30 mit 30 minuten unbezahlte Pause.
Habe Ich anspruch auf 105€ Wechselschichtzulage weil wir ein 24/7 Einrichtung sind für Flüchtlinge und Schichtarbeit gehört dazu und gibt es auch Anspruch auf ein freientag ausgleich wenn mann auf ein Feiertag arbeiten muss.
Ich bin übrigens mit 50% Schwerbehindert Ausweis zu berücksichtigen
arbeitsrechte.de meint
19. April 2017 at 12:38
Hallo Kevin,
der Anspruch auf Wechselschichtzulage setzt voraus, dass Sie in einem Kalendermonat in allen Schichten dienstplanmäßig eingesetzt wurden – dazu zählen Früh, Spät- und Nachtdienst. Nachtarbeitszeit gilt von 23 bis 6 Uhr und rechtfertigt einen Zuschlag von 25 Prozent auf den Bruttostundenlohn. Bei Dauernachtarbeit erhöht sich dieser Anspruch auf 30 Prozent. Arbeiten Sie an Feiertagen, stehen Ihnen nach § 11 Arbeitszeitgesetz Ersatzruhetage zu.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Bianca meint
11. April 2017 at 11:31
Hallo,
ich arbeite seit Juli 2014 im Rettungsdienst.
Bei uns werden sämtliche Zuschläge immer im übernächsten Monat ausbezahlt. Somit hätte ich im Monat März wie gewohnt die Zuschläge von Januar erhalten müssen.
Nun befinde ich mich aufgrund einer Schwangerschaft seit dem 01.03. im Beschäftigungsverbot (ausgesprochen durch den AG).
Statt dem Gehalt mit Zulagen von Januar wurde mir im März aber schon das Durchsnittsgehalt für das BV überwiesen.
Stehen mir die Schichtzulagen für Jan. und dann natürlich auch für Feb. in vollem Umfang zu?
Schließlich habe ich in diesen Monaten noch normal gearbeitet und volle Leistung erbracht.
Falls ja, müssen die steuerfreien Zuschläge auch steuerfrei nachberechnet werden? Ich sollte hinzufügen dass bei uns der TVöD greift.
Vielen Dank vorab für die Info.
Mit freundlichen Grüßen
arbeitsrechte.de meint
19. April 2017 at 10:42
Hallo Bianca,
werden die Zuschläge erst im übernächsten Monat ausbezahlt, sollten Sie demzufolge im März Anspruch auf die Zuschläge aus dem Januar bzw. im April auf die Zuschläge aus dem Februar haben. Diese sollten in der Regel auch weiterhin steuerfrei sein.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Hüseyin M. meint
10. April 2017 at 17:27
Guten Tag,
Ich bin zeitarbeiter und arbeite in Wechselschicht.
Meine zeitarbeitsfirma meinte, dass in ich der Wechsel Schicht nur die einzelnen Zuschläge wie spät und Nacht bekomme.
Stimmt oder bekomme ich irgendwelche Zuschläge allein schon dass ich in wechselschicht tätig bin
arbeitsrechte.de meint
19. April 2017 at 9:26
Hallo Hüseyin M.,
normalerweise sollte Ihnen schon allein deshalb ein Zuschlag zustehen, weil Sie in Wechselschicht tätig sind. Dazu müssten Sie jedoch in jeder der im Betrieb üblichen Schichten eingesetzt werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Brigitte meint
4. April 2017 at 17:46
Hallo,
Ich arbeite in einem Drei-Schicht betrieb.
Frühschicht: 06:00-14:00 Uhr
Spätschicht: 14:00-22:00 Uhr
Nachtschicht:22:00-06:00 Uhr. Im wöchentlichen Wechsel.
Wir bekommen eine Nachtzulage von 20%
Überstunden werden mit 25% vergütet.
Im Krankheitsfall und in der Urlaubszeit wird das Gehalt ohne Zuschläge gezahlt. ( als ob man nur Frühschicht gearbeitet hätte)
Nun meine Fragen:
Ab welcher Uhrzeit muss die Nachtzulage gezahlt werden?
Wie muss das Gehalt im Urlaubs und Krankheitsfall gezahlt werden?
arbeitsrechte.de meint
10. April 2017 at 11:38
Hallo Brigitte,
dem Arbeitszeitgesetz zufolge gilt die Zeit von 23 bis 6 Uhr als Nachtzeit, in Bäckereien und Konditoreien jeweils ab 22 Uhr. Im Urlaubs- oder Krankheitsfall wird in der Regel das normale Gehalt ohne Zuschläge gezahlt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
typ249 meint
30. März 2017 at 20:29
Hallo.
Ich möchte einen Arbeitsvertrag unterschreiben, in dem steht, dass ich ein fixes Bruttoentgelt von…€ bekomme und dies 12 Monate (12x) gezahlt wird. Es stehen keine Zuschäge in dem Arbeitsvertrag. Meine Frage ist nun ob Zuschläge bezahlt werden müssen wenn in 3 Schichten (Früh-, Spät-, Nachtschicht) gearbeitet wird? Ich habe vorher noch nie was von einem fixen Bruttoentgelt gehört.
Vielen Dank im vorraus.
MfG
arbeitsrechte.de meint
3. April 2017 at 11:40
Hallo typ249,
für Nachtschichten gibt es tatsächlich Zuschläge, die im Arbeitszeitgesetz festgelegt sind.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Cengiz meint
25. März 2017 at 11:36
hallo wie müsste ich bezahlt werden bei vollgener schicht ???
frühschicht dienstag 11-22 uhr
frühschicht mittwoch 9-20 uhr
frühschicht Donnerstag 7-18 uhr
frühschicht freitag 5.30-12 uhr
dann kommt noch nachtschicht
Dienstag nacht 22-9 uhr
mittwoch nacht 20-7uhr und.
donnerstag nacht 18-5 uhr
arbeitsrechte.de meint
27. März 2017 at 9:03
Hallo Cengiz,
da uns weder Ihr Stundenlohn noch die Regelungen in Ihrem Arbeitsvertrag bekannt sind, können wir Ihnen diese Frage leider nicht beantworten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ulrike J. meint
24. März 2017 at 7:44
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich arbeite seit 1991 in einer Notaufnahme einer Klinik im 3-Schichtsystem in Vollzeit(100%)Bei uns gibt es pro Nachtstunde 2,50€ Zuschlag und bisher waren alle Dienste halbwegs gerecht unter allen Schwestern verteilt .Nun hat in unserem Team ein „Frischling 23Jahre“ angefangen,wünscht Teilzeit (75%) und wünscht Dauernachtdienst(am Tag besonders hohe Arbeitsintensität,nachts niedrige Arbeitsintensität)…der Betriebsrat meint,wir müssten es so hinnehmen aber ich finde dies ist keine Gleichbehandlung von Arbeitnehmern-> sondernd eher Benachteiligung für mich,aufgrund der ungerechten Bezahlung(kam sonst auf 7Nächte und in Zukunft nur noch auf 3Nächte pro Monat) und unser Frischling kommt auf 14Nächte im Monat -> muß ich das wirklich hinnehmen?(Haben Haustarifvertrag und bekommen im Spätdienst nur 1h Nachtzuschlag ab 21:00Uhr)
Vielen Dank
arbeitsrechte.de meint
27. März 2017 at 10:13
Hallo Ulrike J.,
in diesem Fall würden wir Ihnen empfehlen, einen Anwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen und die Problematik mit ihm zu erörtern.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Dietrich meint
18. März 2017 at 21:26
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich arbeite als Sicherheitskraft in einem Flüchtlingsheim. In einem Arbeitsvertrag steht nichts von Zulagen.
Ich arbeite pro Schicht 12 Stunden, und bekomme nur 11 Stunden bezahlt. Eine schriftliche Regelung, warum ich nur 11 Stunden bezahlt bekomme gibt es nicht.
Ich arbeite grundsätzlich nur Nachtschicht. 2-3- Wochen am Stück, ohne einen freien Tag.
Schichtzulage gibt es keine !
Dann kommt noch hinzu, dass ich ca. 190 KM von meinem Wohnort eingesetzt werde und in einer Unterkunft mit Kollegen wohne. Die Unterkunft kostet mich nichts, muss mich aber selbst verpflegen. Auslöse bekomme ich keine.
Da ist doch alles faul, oder etwa nicht?
arbeitsrechte.de meint
20. März 2017 at 12:02
Hallo Dietrich,
in diesem Fall würden wir Ihnen empfehlen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden. Wenn Sie pro Schicht 12 Stunden arbeiten, müssen Sie normalerweise auch für 12 Stunden entlohnt werden. Arbeiten Sie dauerhaft nachts, kann dies sogar einen Zuschlag von 30 Prozent rechtfertigen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Thomas meint
17. März 2017 at 13:10
Ich arbeite im Schichtdienst eine Woch Früh 6,30-14,30 eine Woche Spät 14,30-22.30 als Hausmeister in einer Schule .Bekomme monatlich ganz unterschiedlich Schichtzulage -mal 15 euro mal 9 euro .. mal 21 Euro –für mich nicht nachvollziehbar.Frage ?? bin ich Schichtarbeiter mit 40 Euro monatlicher Zulage oder Wechselschichtarbeiter 105 Euro monatl. Es entfallen ja min 2 Stunden in die Nacht (Nachtschicht ) an je 5 Tagen der Spätschicht .
Anwendung findet der TVöD- K
arbeitsrechte.de meint
20. März 2017 at 13:22
Hallo Thomas,
bitte wenden Sie sich mit dieser Frage an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann den Sachverhalt in Ihrem Fall individuell prüfen und Ihnen eine professionelle Einschätzung dazu geben.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
winzen meint
15. März 2017 at 10:18
Hallo Leute,ich arbeite seit 27 Jahren im Verkauf ,davon 17 Jahre Frühdienst.
Nun wird gewollt das ich an der Wechselschicht teilnehme.
Bin zurzeit in psychiatrischer Behandlung weil ich damit nicht klar komme
mein Lebensrythmus und meine Schlafzeiten sowie mein Tagesablauf haben sich darauf eingestellt.
Ich gehe um 21:30 zu Bett und stehe um 4 Uhr auf,nach der Arbeit versorge ich meine Tiere und schlafe mittags das seit 17 Jahren.Im Moment nehme ich durch den Druck wieder Schlaf und Beruhigungsmittel.
Ich liebe meinen Job und möchte wieder arbeiten,aber die ständige Angst wegen der Wechselschicht macht es mir unöglich.Wer weiß Hilfe?
arbeitsrechte.de meint
20. März 2017 at 10:10
Hallo winzen,
da Sie sich bereits in psychiatrischer Behandlung befinden, haben Sie außerdem noch die Möglichkeit, mit Ihrem Arbeitgeber über Ihr Problem zu sprechen. Auch der Gang zu einem Anwalt für Arbeitsrecht kann empfehlenswert sein.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
k. meint
26. August 2017 at 15:42
Hallo wollte mal fragen mein Mann Arbeit nur 2 tage das heisst samstag und sonntag von 18uhr bis 2 uhr morgens steht ihm zuschlàge und nacht tarif zu
arbeitsrechte.de meint
18. September 2017 at 11:30
Hallo,
die Arbeit zwischen 23 und 5 Uhr kann unter Umständen einen Anspruch auf Nachtschichtzulage begründen. Dies sollte sich aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag ergeben. Wenden Sie sich zur Prüfung des Einzelfalls bitte an einen Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Peter meint
9. März 2017 at 0:40
Hallo,
ist es tatsächlich grundsätzlich immer so, dass man in der Zeit von 0-4 Uhr, wenn die Arbeit vor 0 Uhr aufgenommen wurde, die 40% bekommt. Weil ich bekomme nur 25% von 23-06 Uhr.
Grüße
Peter
arbeitsrechte.de meint
13. März 2017 at 10:41
Hallo Peter,
§ 3b des Einkommensteuergesetzes zufolge erhöht sich der Zuschlag in der Zeit von 0 Uhr bis 4 Uhr auf 40 Prozent, wenn die Nachtarbeit vor 0 Uhr aufgenommen wird.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Lisa meint
3. März 2017 at 8:59
Hallo,
Ich arbeite als Krankenschwester und werde ab April auf 60% reduzieren.
Bekomme ich die Schichtzulage auch für einen Monat, in dem ich beispielsweise nur Nacht- und Spätdienste, aber keinen Frühdienst mache? Im nächsten Monat aber wieder alle Dienste vertreten sind.
MfG Tautz
arbeitsrechte.de meint
6. März 2017 at 10:02
Hallo Lisa,
auch bezüglich der Schichtzulage gelten die Pargraphen in Ihrem Arbeitsvertrag. Es ist in Ihrem Fall nicht unwahrscheinlich, dass Ihnen die Zulagen weiterhin erhalten bleiben, wenn sich der Vertrag diesbezüglich nicht geändert hat.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Milka27 meint
3. März 2017 at 2:01
Hallo ,
so wie ich das Lese sind die Nachtzuschläge Pflicht ?
Ich arbeite ca. 5 monate in einen Betrieb wo absolut ein Nachtdienst dementsprechend nicht vergütet wird sei frei oder mit Zuschläge … meine ND gehen von 22-6.30 uhr
also wie kann ich meine Zuschläge verlangen ?
was kann ich machen ?
dementsprechend geht mir ja eine menge geld verloren ? und im monat komme ich auch min.10 Nächte im Monat .
ich hoffe das ich hier mal was herraus finde und wenn ja ich dies AUCH DANN SCHRIFTLICH HABE zum vorzeigen denn mein Arbeitgeber hält nicht viel davon zuschlage/zuschläge zu zahlen
arbeitsrechte.de meint
6. März 2017 at 8:14
Hallo Milka27,
dem Bundesarbeitsgericht zufolge haben Arbeitnehmer bei Nachtarbeit Anspruch auf einen angemessenen Zuschlag, wenn sich keine anderweitigen Regeln dazu im Tarifvertrag befinden. Normalerweise wird bei Arbeitszeiten zwischen 23 und 6 Uhr ein Zuschlag von 25 Prozent gezahlt. Wir würden Ihnen empfehlen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
MaCl meint
27. Februar 2017 at 20:50
Hallo.
Ich arbeite als Pyhsiotherapeut.
Wir haben 2 Schichten
a) 7.25 – 16.10
b) 12 – 20.20
Habe ich auch hier ein Recht auf eine Spätschichtzulage?
Wenn ja, in welchen Zeiten und wie viel?
Vielen Dank für eure Mühen
Mit freundlichen Grüßen
arbeitsrechte.de meint
6. März 2017 at 10:10
Hallo MaCl,
das Recht auf eine Schichtzulage geht in der Regel aus dem Arbeitsvertrag, dem Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung hervor.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Andreas meint
25. September 2017 at 21:28
Oder aus einer „betrieblichen Übung“ hervor,wenn diese bisher 3 Jahre in Folge gewährt wurden!
IGM-Betriebsrat
Frank K. meint
21. Februar 2017 at 19:07
Hallo,
uns wurden mit Einführung des Mindestlohns die Zuschläge 20.00 – 22.00 Uhr von 25% auf 0, von 22.00 –
0.00 Uhr von 25% auf 20% , von 0.00 bis 4.00 Uhr von 40% auf 30%, und von 4.00 – 6.00 Uhr von 25% auf 20% gekürzt. Als Ausgleich gab es 6% mehr Lohn für Mitarbeiter die bereits mehr als 8,51€ Stundenlohn erhalten.
Ich arbeite in der Metallindustrie im 4 Schichtsystem ohne Tarifvertrag. Wir haben einen Betriebsrat der aus meiner Sicht aber eher AG freundlich ist.
Weiterhin arbeiten wir auch Feiertags ausser Neujahr, Karfreitag, Ostermontag,Pfingstmontag, 25., 26. Dez.
Bisher bekamen wir Feiertagslohn extra auch an Tagen die wir arbeiten mussten wie z.B. 1.Mai oder 3.Okt. Jetzt hat jemand festgestellt, dass die Entgeldfotzahlung am Feiertag nicht gilt weil es für uns ein Arbeitstag ist. Außerdem müssen wir Urlaub nehmen wenn wir diese genehmigten Feiertage frei haben wollen. Dies ist ja scheinbar so richtig wie ich feststellen musste.
Meine Frage dazu ist eigentlich, da wir keine Feuerwehr oder Busfahrer sind, wie kann man Feiertagsarbeit begründen und dies genehmigt bekommen.
MfG
arbeitsrechte.de meint
27. Februar 2017 at 14:05
Hallo Frank,
die Vorschriften zur Sonn- und Feiertagsarbeit finden Sie in § 10 ArbZG (Arbeitszeitgesetz).
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Angelique meint
19. Juli 2017 at 8:40
Hallo, ich arbeite von 23:30 bis 4:30 teilzeit, jetzt war sehr überrascht das Zuschlag nur 20% in lohnabrechnung, in Vertrag steht nichts darüber. Darf das Zuschlag weniger als 25% sein?
arbeitsrechte.de meint
31. Juli 2017 at 14:50
Hallo Angelique,
das Bundearbeitsgericht hat einen gesetzlichen Anspruch von einem Zuschlag in Höhe von 25 % zwar grundsätzlich als zulässig erklärt. Im Einzelfall sind Abweichung jedoch möglich, wenn etwa Tarifverträge entsprechende Bestimmungen hierzu enthalten. Wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Betriebsratmg meint
14. Februar 2017 at 2:58
Hi, ich arbeite in einem 500 Mann Betrieb in der Metallbranche, wir bekommen 2,35 Euro die Stunde Nachtschichtzuschlag , da die Löhne bei durchschnitt 15 Euro liegen ist das ziemlich wenig oder ? Müsste es nicht 25 Prozent sein ? Gruss
arbeitsrechte.de meint
20. Februar 2017 at 10:15
Hallo Betriebsratmg,
das stimmt. Für die Nachtarbeit von 20 bis 6 Uhr muss es mindestens einen 25-Prozent-Zuschlag geben.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Joachim N. meint
9. Februar 2017 at 11:28
Guten Morgen,
Ich arbeite bei der AWO als Altenpfleger. Ich war jetzt 12 Wochen krank.
Bin nun wieder angefangen und meine AWO sagt, das mir jetzt nach der Langzeitkrankheit keine Schichtzulage zusteht, da der Zuschlag als Durchschnitt der letzten 3 Monate gezahlt wird.
Ich darf jetzt 3 Monate nicht mehr Krank werden und auch mein Resturlaub nicht nehmen, da sonst wieder kein Durchschnitt ermittelt werden kann.
Ist das richtig?
arbeitsrechte.de meint
13. Februar 2017 at 13:19
Hallo Joachim N.,
Regelungen zur Schichtzulage können Sie normalerweise im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung nachlesen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Marc19e meint
5. Februar 2017 at 5:15
Hallo
ich arbeite in einem Kraftwerk. Normal habe ich auf jede Arbeitsstunde von 6:00 bis 22:00 Uhr 15% Schichtzulage gekriegt.
Ich arbeite seit 6.2013 in diesem Betrieb und es war immer so.
Seit Dezember 2016 kriege ich die Zulage nur noch von 20:00 bis 22:00 Uhr.
Mein Arbeitgeber dieses weder angesprochen noch bekannt gegeben.
Jetzt habe ich im Schnitt 100 € weniger pro Monat
Ist dies Rechtens ?
arbeitsrechte.de meint
6. Februar 2017 at 9:22
Hallo Marc19e,
ist eine zeitliche Begrenzung der Schichtzulage in ihrem Arbeitsvertrag nicht festgelegt, so kann Ihr Arbeitgeber diese normalerweise auch nicht einfach ohne Ihr Wissen streichen bzw. ändern. Sprechen Sie zunächst mit Ihrem Arbeitgeber darüber und schalten Sie im Zweifelsfall einen Anwalt ein.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Diana meint
3. Februar 2017 at 8:02
Hallo,
Mache gerade eine Probewoche als Verkäuferin in einer Bäckereifiliale. … Teilzeit 30std/Woche Mo – So
Früh: 5 Uhr – 11:30 Uhr
Tag : 9 Uhr – 15:30 Uhr
Spät: 12 Uhr – 18:30 Uhr
Meine Frage, bevor ich den Arbeitsvertrag unterschreibe.
Stehen mir Zulagen /Zuschläge zu , z.B. für Frühschicht 5-6 Uhr,ist doch noch Nachtzulage? Und was ist mit Sonntagszuschlag ?
Wäre schön wenn ihr mir da mal weiter helfen könntet. ..
Mfg Diddi
arbeitsrechte.de meint
6. Februar 2017 at 10:20
Hallo Diana,
in Bäckereien und Konditoreien kommt der Nachtzuschlag zwischen 22 Uhr und 5 Uhr zum Tragen, außerehalb dieses Zeitraums nicht. Durch eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts im Jahr 2006 gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Sonntagszuschlag mehr. Anders sieht es nur aus, wenn dieser vertraglich zugesichert wird.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Anja meint
2. Februar 2017 at 19:24
Hallo wollte mal nachfragen ob der Arbeitgeber die Spätschicht Zulage von 15.00 auf 17.00 Uhr einfach ändern kann ohne uns Bescheid zu geben danke im voraus für eine Antwort
arbeitsrechte.de meint
6. Februar 2017 at 10:10
Hallo Anja,
hier gilt, was in Ihrem Arbeits- bzw. Tarifvertrag festgeschrieben ist. Ist dort die Zeit genau festgelegt, darf Sie auch, wenn nicht anders beschrieben, nicht geändert werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
The New Neo1970 meint
29. Januar 2017 at 1:02
Hi
ich arbeite bei einer Mildtätigen Organisation- nach AVR EKD. Wir arbeiten bei uns in 22 verschiedenen Schichten. Die Erste Schicht beginnt um 05:55 und die letzte geht bis 19:05Uhr.
Normal geplant werden wir pro Woche auf mind. 2 Schichten. Also z.b. Mo-Di Schicht 4 und Mi-Do-Fr auf Schicht 7.
Durch kurzfristige Änderungen des Dienstplans sind es dann aber immer mind. 3 verschiedene Schichten eher 4.
Also die Realität ist
Mo – Schicht 2
Di – Schicht 4
Mi – Schicht 12
Do – Schicht 18
Fr. – Schicht 4
Steht uns in diesem Fall eine Art von Schicht Zulage zu? Wenn ja welche?
arbeitsrechte.de meint
2. Februar 2017 at 10:28
Hallo The New Neo1970,
Regelungen zur Schichtzulage finden sich im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
sed meint
26. Januar 2017 at 10:02
Hallo muss ich als arbeit nehmer bei krankheit oder urlaub selbst die nachtzuschläge versteuern ?
So behauptet es mein chef,
Die nachtzuschläge sind doch steuerfrei?
arbeitsrechte.de meint
26. Januar 2017 at 10:59
Hallo sed,
es stimmt, dass Nachtzuschläge grundsätzlich steuerfrei sind. Dies ist aber nur der Fall, wenn ein bestimmter Teil des Grundlohns nicht überschritten wird. Folgende Werte gelten als Richtlinien:
– 25 Prozent (20 bis 6 Uhr)
– 40 Prozent (0 bis 4 Uhr, wenn die Arbeit bereits vor 0 Uhr aufgenommen wird)
– 50 Prozent (0 bis 24 Uhr)
– 125 Prozent für Arbeit am 31. Dezember ab 14 Uhr und an Feiertagen (0 bis 24 Uhr)
– 150 Prozent für Arbeit am 24. Dezember ab 14 Uhr, am 25. und 26. Dezember sowie am 1. Mai
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Guter Onkel meint
29. August 2017 at 17:10
Bei urlaub oder Krankheit arbeitet man nicht zu den besonderen Zeiten und daher sind die Zuschläge
Steuer- und Sozialversicherungspflichtig. Steuer zahlt der Arbeitnehmer und Sozialabgaben zahlen
beide, also wie bei einem Bruttolohn. Da spielen die Richtlinien keine Rolle.
m.marian meint
22. Januar 2017 at 10:07
hallo ….ich arbeite jede nacht von montag bis freitag von 2 bis 10 uhr und bekomme ein brutto von 1600 euro ,als nachtsarbeiter mueste doch mein arbeitgeber die 3 stunden mit 25% mehr bezahlen?
Auf meine lohn stets keine nachtzuschlag…..Koennte sein dass ich nicht als nachtsarbeiter beim Arbeitsamt angemeldet bin?
arbeitsrechte.de meint
26. Januar 2017 at 8:33
Hallo m.marian,
Arbeitnehmer, die nachts arbeiten, haben dem Bundesarbeitsgericht zufolge Anspruch auf einen angemessenen Zuschlag. Dies gilt auch, wenn der Nachtzuschlag nicht im Tarifvertrag geregelt ist. Arbeitszeiten zwischen 23 und 6 Uhr müssen daher mit einem Zuschlag von 25 Prozent entlohnt werden. Wenn Sie dauerhaft in der Nacht arbeiten, kann sogar der Anspruch auf einen Zuschlag von 30 Prozent bestehen. Sollte Ihr Arbeitgeber Sie nicht als Nachtarbeiter angemeldet haben, würde es sich um eine Steuerhinterziehung seinerseits handeln. Wir würden Ihnen daher empfehlen, einen Anwalt zu kontaktieren und das Ganze genau überprüfen zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Stöhr meint
13. November 2017 at 15:04
Wie und wo wird ein Nachtarbeiter angemeldet (Sozialversicherung / Steuer)?
arbeitsrechte.de meint
5. Januar 2018 at 17:18
Hallo Stöhr,
wenden Sie sich an das Finanzamt und die zuständigen Behörden der einzelnen Versicherungszweige. Dort erhalten Sie eine Beratung.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Frank meint
15. Mai 2019 at 9:06
Hallo ich arbeite im 3 schicht System jeweils von 05:00 – 13:00, 13:00 _21:00, 21:00 – 05:00. Wie verteilen sich die Zuschläge bzw wie bei nachtschicht am Samstag und Sonntag. Sonntags NS 20:00 _05:00.
arbeitsrechte.de meint
20. Mai 2019 at 8:22
Hallo Frank,
bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und daher auch keine individuellen Berechnungen vornehmen. Lassen Sie sich hierzu ggf. von einem Anwalt oder Ihrer Gewerkschaft beraten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Urban meint
26. April 2018 at 23:04
Guten Tag ,mein Partner hat ein ähnlich es Problem. Normalerweise steht die Stundenzahl mal Lohn so kennen ich das .bei ihm nicht und obwohl er auch nachts und sonntags fährt obwohl dies steuerfrei ist wird es nicht extra aufgelistet.
Betrug meiner Meinung nach.was machen. Er ist froh das er ein job hat.
Ronny meint
15. August 2018 at 11:46
Nicht jede Firma zahlt Nachtzuschlag ab 20 Uhr. Gibt auch Firmen die zahlen erst ab 23 Uhr Nachtzuschlag