In manchen Branchen ist es erforderlich, dass Arbeitnehmer in Schichten arbeiten. Das ist insbesondere dort der Fall, wo rund um die Uhr ein Ansprechpartner zur Verfügung stehen muss oder die Verrichtung bestimmter Arbeiten vonnöten ist. Das ist zum Beispiel bei der Feuerwehr, der Polizei oder auch im Krankenhaus der Fall.
Kurz & knapp: Schichtzulage
Eine Schichtzulage wird zusätzlich zur vereinbarten Vergütung gezahlt, wenn Arbeitnehmer in Schichten arbeiten.
Die Höhe der jeweiligen Schichtzulage geht normalerweise aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung hervor.
Informationen zu den verschiedenen Arten von Zulagen finden Sie hier.
Inhalt
Spezifische Informationen zu Schichtzulagen und -zuschlägen:
Je nachdem, auf welches Modell sich geeinigt wurde, kann es zur Schichtarbeit im Zwei-, Drei-, Vier- oder Fünfschichtbetrieb kommen. Hiernach unterscheidet sich, wie viele Stunden der Arbeitsbetrieb umfasst.
Ebenfalls haben die Modelle Auswirkungen auf die Arbeitszeit der im Schichtsystem Arbeitenden. Dabei kommt es auch darauf an, welchen Umfang eine Schicht hat und wie viele am Tag hiervon absolviert werden. Häufig haben sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Tarifverträgen auf einen konkreten Wert geeinigt.
Gibt es gesetzliche Schichtzulagen?
Wird Arbeit im Schichtsystem erbracht, haben Arbeitnehmer unter bestimmten Umständen Anspruch auf gewisse Zulagen. Hierbei handelt es sich häufig um einen prozentual auf den vereinbarten Stundenlohn gezahlten Betrag, der den Grundlohn oder das Grundgehalt aufstockt.
Welche Arten von Zulagen gibt es?
Ein Arbeitgeber kann eine Zulage aus den unterschiedlichsten Gründen zahlen. Im Folgenden werden einige davon aufgeführt:
- Leistungszulage: wird gezahlt, wenn Arbeitnehmer besondere Arbeitsleistungen erbringen
- Erschwerniszulage: zusätzliche Vergütung für besonders schwere Arbeit/Belastung. Dazu zählen Schmutz, Gase, Nässe, Lärm oder auch das Ausführen gefährlicher Tätigkeiten.
- Funktionszulage: Erhöhung des Arbeitsentgelts, werden qualifizierte und verantwortungsvolle Aufgaben ausgeführt, deren Honorierung noch nicht über die reguläre Vergütung erfolgt.
- Sozialzulagen: Arbeitgeber zahlen hier mehr Geld, wenn viele unterhaltsberechtigte Kinder vorhanden sind. Darüber hinaus können auch Orts- und Familienzulagen gezahlt werden.
- Wechselschichtzulagen: Arbeitnehmer haben auf diese Schichtzulagen nur einen Anspruch, wenn sie in jeder der im Betrieb üblichen Schichten eingesetzt werden.
Die Schichtzulage im TVöD
Im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) sind zahlreiche Tarifverträge, die für die öffentliche Verwaltung von Bund und Kommunen gelten, zusammengefasst.
Der TVöD regelt auch die Schichtzulage und zwar in Paragraph 8. Entscheidend ist hier, ob ein Arbeitnehmer in Schichtarbeit oder in Wechselschichtarbeit tätig ist. Danach bemisst sich ihr Anspruch. Dauerhaft im Wechseldienst Beschäftigte im TvöD erhalten eine Schichtzulage von 105 Euro monatlich.
Wer in normaler Schichtarbeit tätig ist, bekommt eine Schichtzulage von 40 Euro im Monat. Kommt es nur ausnahmsweise zum Einsatz im Schichtbetrieb, muss ein Betrag von 0,24 Euro in der Stunde zusätzlich zum Grundlohn/-gehalt gezahlt werden. Begründet wird diese Zahlung mit dem Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen auf den Lebensrhythmus, die durch den ständigen Wechsel des Arbeitsbeginns (mindestens zwei Stunden) und der Tätigkeit außerhalb üblicher Arbeitszeiten entstehen (§ 7 Abs. 2 TVöD). Darüber hinaus stellt eine weitere Voraussetzung dar, dass die Schichtarbeit alternierend in einer zeitlichen Spanne von mindestens 13 Stunden absolviert wird – und das monatlich.
Schichtzulage bei Krankheit
Und wie sieht es mit den Schichtzulagen bei Krankheit aus? Das ist gerade vor dem Hintergrund der Tätigkeit in Wechselschichten von Bedeutung, schließlich wird der Arbeitnehmer nach bestimmten Tarifverträgen (TVöD-AT, TVöD-B und TVöD-K) nach maximal vier Wochen wieder zu mindestens einer bzw. zwei Nachschichten eingeteilt. Was passiert also bei längerer Krankheit oder Urlaub?
Die Richter am Bundesarbeitsgericht haben dazu festgehalten, dass ein Anspruch auf Schichtzulage auch besteht, wenn die Schicht aus genannten Gründen gar nicht absolviert werden konnte.
Sie begründeten ihre Entscheidung damit, dass der Arbeitnehmer zur Wechselschicht angetreten wäre, wenn keine Arbeitsbefreiung vorgelegen hätte (BAG 10 AZR 58/09, 10 AZR 152/09).
Dauert die Erkrankung länger als sechs Wochen, kann kein Anspruch auf die reguläre Schichtzulage bzw. Wechselschichtzulage geltend gemacht werden.
Schichtzulagen berechnen
Wollen Sie wissen, wie hoch die Schichtzulage ausfällt, liegt die Suche nach einem Schichtzulagen-Rechner im Internet nahe. Dieser ist in der Regel jedoch gar nicht nötig, können Sie sich hier doch ganz einfach selbst helfen. Alles, was Sie dazu brauchen sind folgende Parameter:
- die Höhe der vereinbarten Schichtzulagen wie die Nachtschicht (Sie werden in Ihrem Arbeitsvertrag, dem anzuwendenden Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung fündig).
- Wann werden Zuschläge für Schichtarbeit gezahlt? Gibt es zeitliche Einschränkungen? Finden Sie ebenso in den genannten Dokumenten.
- Und dann ist noch die Höhe Ihres Bruttolohnes bzw. Ihres Bruttostundenlohns entscheidend. Schließlich bezieht sich die Schichtzulage als prozentualer Wert auf seinen Umfang.
Schon können Sie die Schichtzulage mit ihrem Rechner ermitteln. Folgendes Beispiel dient der Illustration: Die Zulage soll für eine Nachtschicht zwischen 22 und 5 Uhr berechnet werden. Bezahlt wird ein Aufschlag von 25 Prozent auf Ihr Grundgehalt, das vor Abzug der Steuern pro Stunde 12 Euro beträgt.
Gemäß Einkommenssteuergesetz (EStG) § 3b ist die Nachtarbeit, die zwischen 20 und 6 Uhr geleistet wird und vergütet wird, steuerfrei, sofern sie die gesetzlich definierten 25 Prozent nicht überschreitet.
Andreas meint
12. Oktober 2017 at 8:09
Hallo,
hab da eine Frage:
Arbeite im Wechselschichtbetrieb (IG Metall, NRW, FS 6-14, SS 14-22 und NS 22-6) und es kommt oft zu Überstunden.
Jetzt bekomme ich zb. wenn wir Montags schon um 5:45 Uhr anfangen (Regulär Frühschicht ab 6 Uhr) für die 15 Minuten 25% Mehrarbeitszuschlag und 25% Nachtschichtzulage.
Wenn ich aber Mittags von 14 bis 15 Uhr eine Überstunde habe, bekomme ich nicht die Spätschichtzulage (ab 14 Uhr 15%) sondern nur die 25% Mehrarbeitszuschlag. Ist das so richtg?
MfG Andreas
arbeitsrechte.de meint
5. Dezember 2017 at 16:43
Hallo Andreas,
da kein gesetzlicher Anspruch auf diese Zuschläge besteht (mit Ausnahme des Nachtzuschlags), können wir Ihnen darauf leider keine Antwort geben. Sie sollten einen Blick in Ihren Arbeitsvertrag, einen für Sie gültigen Tarifvertrag oder die Betriebsvereinbarung werfen oder alternativ das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Manni meint
2. Oktober 2017 at 17:00
Hallo,
Ich arbeite in einer Fabrik im 5 Schicht Konti System.Hab heute Abend ab 22 Uhr bis morgen früh 6 Uhr Nachtschicht. Morgen ist Tag der deutschen Einheit.
Frei hab ich ja nicht. Wie wird dieses Vergütete?
Liebe Grüße
Manni
arbeitsrechte.de meint
23. November 2017 at 8:39
Hallo Manni,
ein gesetzlicher Anspruch auf einen Feiertagszuschlag existiert nicht. Ein solcher Zuschlag kann sich jedoch aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung, dem Arbeitsvertrag oder einer betrieblichen Übung ergeben. Wir würden Ihnen daher empfehlen, zunächst einmal bei Ihrem Arbeitgeber nachzufragen oder direkt einen Anwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Mark meint
28. September 2017 at 15:43
Ich fange normal um 6.00 Uhr an. Soll jetzt manchmal schon um 5.00 Uhr anfangen. Bekomme ich die 1 Stunde schon vergütet? Oder muss ich erst mindestens 2 Stunden gearbeitet haben um einen Anspruch auf Zulage zu haben?
arbeitsrechte.de meint
20. November 2017 at 14:07
Hallo Mark,
jede Arbeitsstunde muss vergütet werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jürgen meint
20. September 2017 at 16:39
Guten Tag
Arbeite im 3 schicht Betrieb, der Arbeitgeber Bezahlt 13 und 14 Monatsgehalt und sagt damit sind Nachtschicht und Feiertags zuschläge Bezahlt ist das überhaupt möglich das so zu Bezahlen?
arbeitsrechte.de meint
6. November 2017 at 14:21
Hallo Jürgen,
dies erscheint uns nicht rechtens zu sein. Wir würden Ihnen daher empfehlen, das Ganze von einem Anwalt für Arbeitsrecht überprüfen zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ex-Schicht meint
13. September 2017 at 10:57
Hallo,
ich habe die letzten Jahre immer Früh- / Spätschicht gearbeitet. Seit zwei Wochen arbeite ich „Normalschicht“, also täglich von 05:00 bis 13:30 Uhr. Dadurch erhalte ich wesentlich weniger, bzw. keine Zuschläge für Spät-/Nachtarbeit. Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf einen zeitlich begrenzten Schichtausgleich? Dies war bei meinen vorherigen Arbeitgeber üblich. Bei meinem aktuellen Arbeitgeber ist diesbezüglich im Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung nichts geregelt. Im Tarifvertrag (Südwestmetall) steht diesbezüglich auch nichts.
Vielen Dank im Voraus.
arbeitsrechte.de meint
1. November 2017 at 13:29
Hallo Ex-Schicht,
über einen gesetzlichen Anspruch auf einen zeitlich begrenzten Schichtausgleich ist uns nichts bekannt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ron meint
5. September 2017 at 14:24
Guten Tag,
bei mir wird schichtzulage ein Monat später ausbezahlt ( 40€) manchmal 105 € wenn ich alle Schichten gearbeitet habe.
Meine Frage ist: wie wird es versteuert?
Von den 40€ wird bei mir oft die versteuert 🤔
Bin Steuer Klasse
bruttogehalt 234€
Gesetzlich versichert unverheiratet keine Kinder.
Danke im voraus
arbeitsrechte.de meint
2. Oktober 2017 at 16:04
Hallo Ron,
leider können wir dazu keine Aussage tätigen. Wenden Sie sich an einen Steuerberater.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Holger meint
27. August 2017 at 21:28
Sollten im Arbeitsvertrag nicht die Schichtzuschläge definiert sein?
arbeitsrechte.de meint
18. September 2017 at 11:36
Hallo Holger,
diese können sich auch aus einem ggf. wirksamen Tarifvertrag ergeben.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Paul B. meint
20. August 2017 at 23:32
Hallo,
in meiner Lohnabrechnung werden die Nachtschichtstunden täglich mit 7,5 Std. aufgeführt berechne ich allerdings den Stundenfaktor der Nachtschichtzulagen bezahlt mein Arbeitgeber hier nur 6,5 Std. täglich.
Meine Nachtschicht beginnt um 22 Uhr und endet um 6 Uhr. Ist dies rechtens oder schneidet mein Arbeitgeber mich um 1 Stunde Zulagen?
arbeitsrechte.de meint
11. September 2017 at 11:19
Hallo Paul B.,
eine Nachtschichtzulage muss normalerweise zwischen 23 und 6 Uhr gezahlt werden, nicht bereits ab 22 Uhr.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
franziska meint
13. August 2017 at 14:11
hallo ich arbeite als ferienarbeiter 4 wochen Nachtschicht 22 uhr bis 5:30…muesste ich also 25% mehr bekommen und fuer 0-4 uhr sogar 40%? danke
Fran
arbeitsrechte.de meint
25. August 2017 at 12:24
Hallo Franziska,
nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts können Mitarbeiter oftmals einen Anspruch auf Nachtzuschlag zwischen 23 und 5 Uhr in Höhe von 25 % verlangen. Abweichende Regelungen sind aber im Rahmen von Tarif- und Gewerkschaftsverträgen möglich. Gerade bei durchgehender Nachtarbeit sind in der Regel abweichende Sätze denkbar. Lassen Sie ggf. Ihren Arbeitsvertrag sowie ggf. vorhandene Tarif- und Gewerkschaftsverträge von einem Anwalt dahingehend prüfen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sven meint
11. August 2017 at 5:32
Hallo
Ich bin Lkw fahrer und Arbeite von 18 Uhr bis so 4 Uhr und bekomme brutto 1800 wieviel Prozent bekomme ich und ab wann und es ist nee dauernachtschicht danke
arbeitsrechte.de meint
21. August 2017 at 12:35
Hallo Sven,
die Höhe des Nachtzuschlags richtet sich in der Regel nach den arbeits- oder tarifvertraglichen Regelungen. Sind keine entsprechenden Regelungen vorhanden, so kann ggf. 25 % des Bruttostundenlohns als Nachtszuschlag verlangt werden. Dies gilt dabei jedoch nur für die Stunden zwischen 23 und 6 Uhr. Auch hiervon können sich entsprechende Abweichungen aus dem Arbeitsvertrag ergeben. Werfen Sie einen Blick in Ihren Vertrag und legen Sie diesen ggf. einem Anwalt zur Prüfung vor.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
jochen meint
28. Juli 2017 at 13:20
Hallo
ich arbeite schon 30 jahre in einer bäckerei
und jetzt bin ich zum ersten mal 6 wochen krankgeschrieben
meine arbeitzzeit ist von 1 uhr nachts bis ende sehr unter schiedlich
meine frage
muss mein arbeitgeber nacht zu schlag bzahlen oder nicht bei krank meldung ?
habe keinen vertrag nur mündlich
arbeitsrechte.de meint
14. August 2017 at 11:47
Hallo Jochen,
das Krankengeld richtet sich in aller Regel nach dem tatsächlich erzielten Einkommen (entweder nach dem Stundenlohn oder nach dem monatlichen Entgelt). Wurde dabei regelmäßig ein Nachtzuschlag geleistet, kann auch dieser im Einzelfall bei der Berechnung des Krankengeldes Berücksichtigung finden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Tanni meint
26. Juli 2017 at 14:13
Hallo Team von Arbeitsrechte.de,
ich arbeite Teilzeit 15 Wochenstunden in einer sozialen Einrichtung für Menschen mit Behinderung. Auf einer Gruppe arbeite ich 8 Stunden (keine Schichtarbeit), auf der anderen Gruppe 7 Stunden (Schichtarbeit). Vor meinem Kind erhielt ich immer in meinem 40 Stunden Vollzeit Job in Schichtarbeit 40 Euro Schichtzulage.
Jetzt bekomme ich gar keine Schichtzulage mehr. Auf meine Frage bei meinem Arbeitgeber hierzu sagte dieser, dass die Wochenarbeitszeit von der Gruppe ohne Schicht der Arbeitszeit mit Schicht überwiegt und ich somit keine Zulage mehr bekomme. Ist dies korrekt so von meinem Arbeitgeber?
Danke für die Antwort und viele Grüße
arbeitsrechte.de meint
14. August 2017 at 8:05
Hallo Tanni,
wann Sie einen Anspruch auf eine Schichtzulage haben, sollte normalerweise aus Ihrem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag hervorgehen. Wir würden Ihnen daher empfehlen, die genannten Dokumente durchzusehen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
kerstin S. meint
19. Juli 2017 at 15:25
Hallo liebes Team!
Fange im August eine neue Arbeit an ,wo ich auch Schicht arbeite.Bekomme eine Schichtzulage bezahlt.Wird bei Nachtarbeit extra noch ein Nachtschichtzuschlag gezahlt oder ist dieser in der Schichtzulage enthalten?
arbeitsrechte.de meint
3. August 2017 at 8:59
Hallo kerstin S.,
explizite Regelungen zur Schichtzulage finden Sie normalerweise im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Lars meint
3. August 2017 at 19:29
Wenn ich Nachtschicht von 22 bis 6 ( drei Schicht Wechselschicht)Uhr habe und dann von 14 bis 19 Uhr eine Betriebsratssitzung habe, wie sind dann die Überstunden zu vergüten. Ich bekomme in den Stunden von 22 bis 6 Uhr unterschiedliche Nachtschichtzulagen zwischen 25 und 50 %.
Aber die Sitzung ist doch Überstunden in der Nachtschicht Woche. Oder???
Gruß Lars
arbeitsrechte.de meint
18. August 2017 at 15:45
Hallo Lars,
die Überstunden werden allerdings nicht in den Zeiten geleistet, in denen Nachtschichtzuschläge gewährt werden, sondern außerhalb dessen. Bitte wenden Sie sich an die Personalstelle, um die genaue Berechnung der geleisteten Überstunden zu ermitteln. Zudem gilt, dass Überstunden durch Freizeit oder Geld ausgeglichen werden müssen. Zu bevorzugen ist dabei regelmäßig der Freizeitausgleich. Einen Anspruch auf Auszahlung haben Arbeitnehmer regelmäßig nicht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Marlies meint
17. Juli 2017 at 13:16
HALLO ARBEITSRECHT TEAM ,
Ich arbeite als Nachtwache in der Pflege.
1 Woche Nachtdienst 1 Woche frei , von 19:30 bis 6:45 .
Steht mir trotz der Freiwoche Nachtdienstzulage zu ?
Ich bekomme keine Nachtdienstzulage.
arbeitsrechte.de meint
31. Juli 2017 at 13:10
Hallo Marlies,
das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein gesetzlicher Anspruch von 25 Prozent auf Nachtzuschlag zwischen 23 und 6 Uhr anzuerkennen sei. Dieser kann jedoch in einem Tarifvertrag abgeändert werden. Liegt in Ihrem Fall ein Tarifvertrag vor, prüfen Sie diesen entsprechend. Wenden Sie sich auch an einen Anwalt, um die Vorgänge prüfen zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Alexander meint
14. Juli 2017 at 2:43
Hallo Arbeitsrechte,
ich arbeite dauernachtschicht in eine Firma wo in IG BCE chemie Industrie sich befindet, bekomme aber nur 15% Nachtzulage ist das nicht zu wenig??? Muss ich eigentlich nicht 25% bekommen oder 30% für dauernachtschicht???
arbeitsrechte.de meint
31. Juli 2017 at 11:55
Hallo Alexander,
je nach Tarifzweig beträgt die tarifliche Nachschichtzulage gemäß IG BCE bei ausschließlicher oder regelmäßiger Nachtschicht 15 Prozent. Wenden Sie sich direkt an den Gewerkschaftsvertreter, um Ihre Ansprüche prüfen zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Vedo meint
6. Juli 2017 at 3:55
Hallo
Ich arbeite als lagerist die Arbeitszeiten sind von 14:15 bis 23 Uhr bekomme ich Zuschläge ?
Und habe am 28.06.2017 angefangen zu arbeiten wird mir dann am 15.07 dir 13, Tage ausgezahlt oder nur dir 3 Tage ?
arbeitsrechte.de meint
24. Juli 2017 at 11:20
Hallo Vedo,
in diesem Fall sollten Ihnen normalerweise keine Zuschläge zustehen. Weiterhin ist uns leider nicht klar, von welcher Auszahlung Sie sprechen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
czo-de meint
5. Juli 2017 at 14:02
Habe eine Frage
Nach dem ich zwei Nachtschichten gemacht habe soll ich am Donnerstag auf Spätschicht kommen.
Mittwoch der ich nicht Arbeiten kann ( bin ich Mittwoch morgen aus der Nachtschicht gekommen ) soll ich ein Urlaub oder Freizeitkonto Plündern … Ist das Normal / Muss man damit Einversatnden sein?
arbeitsrechte.de meint
24. Juli 2017 at 10:11
Hallo czo-de,
§ 5 Absatz 1 des Arbeitszeitgesetzes besagt: „Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.“ Daran muss sich Ihr Arbeitgeber halten. Er hat normalerweise nicht das Recht dazu, Ihnen vorzuschreiben, dass Sie stattdessen Urlaub nehmen oder auf Ihr Arbeitszeitkonto zurückgreifen. Wir würden Ihnen empfehlen, in Ihrem Fall einen Anwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Oliver H. meint
20. Juni 2017 at 3:39
Hallo Arbeitsrecht Team.
Kurz zur Firma und zu meinem schichtplan.
Firma ist in keiner Gewerkschaft und einen Betriebsrat haben wir auch nicht.
Arbeite in einer Metallbude als Zerspannungsmechaniker.
mir gehts nur um die Nachtschicht
Schicht begin 21:45 endet frühs um 6
Bekomme ich in der Zeit von 0-4 Uhr eigentlich 40prozent nachtschicht Zuschlag. Oder zählt das nur Sonntag zu Montag?
Nächste frage, arbeite 6monate nicht am Stück Nachts wäre das schon Dauernachtschicht?
arbeitsrechte.de meint
20. Juni 2017 at 14:32
Hallo Oliver H.,
normalerweise muss für die Nachtarbeit zwischen 23 und 6 Uhr ein Zuschlag von 25 Prozent auf den Bruttostundenlohn gerechnet werden. Bei Dauernachtarbeit beträgt dieser 30 Prozent. Um Dauernachtarbeit handelt es sich, wenn Sie Ihre Arbeit regulär und dauerhaft nur nachts verrichten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Brigitte meint
17. Juni 2017 at 11:21
Reinigungskraft um 5Uhr anfangen. Bekommt man nachtzuschlag.??
arbeitsrechte.de meint
19. Juni 2017 at 12:36
Hallo Brigitte,
grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Gehaltszuschläge bei Nachtsarbeit. Laut § 2 Arbeitszeitgesetz gilt als Nachtarbeit jede Beschäftigung, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit zwischen 23 und 6 Uhr umfasst. Abweichende Regelungen können im Rahmen eines Tarifvertrages möglich sein.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Giu meint
8. Juni 2017 at 7:18
Guten Tag, wie sieht es mit der Nachtbereitschaft zwischen 22 und 6 Uhr aus?Von 24 bis 6 Uhr wird geschlafen und nur nach Notfal gehandelt?Steht ein Zuschlag zu?Werde in einem Wohnheim für behinderte Menschen arbeiten.
arbeitsrechte.de meint
12. Juni 2017 at 13:39
Hallo Giu,
seit dem Jahr 2004 gilt der Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit. Aus diesem Grund sollte Ihnen in der Regel auch ein Zuschlag für die Nachtarbeit zustehen. Um sich dessen zu vergewissern, sollten Sie jedoch nachschauen, was dazu in Ihrem Arbeitsvertrag vereinbart wurde.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Thomas meint
2. Juni 2017 at 11:33
Guten Tag,
eine Streitfrage zum Thema Nachtzuschlag steht schon seit längerem im Raum. Wenn die regelmäßige Arbeitszeit (wöchentlicher Schichtwechsel) von 14.45 bis 23.15 Uhr incl. Pause ist, muss der Arbeitgeber den gesetzlichen Zuschlag für die Zeit nach 23.00 Uhr zahlen? Heißt sind die 15 Minuten mit Zuschlag zu berechnen?
Vielen Dank
arbeitsrechte.de meint
6. Juni 2017 at 16:40
Hallo Thomas,
grundsätzlich gilt, dass Arbeitszeiten zwischen 23 und 6 Uhr mit einem Zuschlag von 25 Prozent entlohnt werden müssen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sabine meint
4. Mai 2017 at 22:40
Hallo
Ich arbeite als Krankenschwester in einem privaten Betrieb
In meinem Arbeitsvertrag stehen keine Schichtzulagen nur ein festes Gehalt pro Monat!
Arbeitszeiten sind rund um die Uhr! Wochenende und Feiertags!
Von wann bis wann stehen mir gesetzlich Zuschläge zu?!
arbeitsrechte.de meint
8. Mai 2017 at 11:54
Hallo Sabine,
Sonntags- und Feiertagsarbeit muss durch freie Tage in der Woche ausgeglichen werden. Zuschläge erhalten Sie ausschließlich für Nachtarbeit zwischen 23 und 06 Uhr.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Spielo meint
30. April 2017 at 9:58
Guten Tag,
Ich arbeite in einer Spielhalle.
3 schichtsystem +gelegentlich 12h am Wochenende.
Arbeitszeit nacht:23-07
Zuschlag 25%
30minuten pause
Meine aktuelle stundenberechnung mit Zuschlag beträgt 9.125h
Verstehe diese Rechnung nicht.
Vielen Dank für Ihre Hilfe
arbeitsrechte.de meint
2. Mai 2017 at 12:44
Hallo Spielo,
wir empfehlen Ihnen, sich in einem solchen Fall direkt an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden. Dieser kann im Detail prüfen, ob der errechnete Wert korrekt ist. Die aktuell vorliegenden Daten könnnen wir so nicht beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Daniel meint
27. April 2017 at 6:28
Hallo.
Ich bin Lkw Fahrer und arbeite und der Regel von 21 Uhr bis etwa 10 Uhr. Normalerweise hat mein Chef mir doch Nachtzuschlag zuzahlen. Wie kann man denn vorgehen wenn er sich weigert diese zu zahlen? Mache das seit etwa einem Jahr und sechs Monaten und habe noch nie einen Nachtzuschlag bekommen. Und habe ich nachträglich auch noch Anspruch auf die bereits geleisteten Nachtschichten?
arbeitsrechte.de meint
2. Mai 2017 at 16:36
Hallo Daniel,
in diesem Fall sollten Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen. Uns ist es leider nicht erlaubt, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Dennis meint
26. April 2017 at 16:39
Hallo,
meine Frage bezieht sich auf die Wechselschichtzulage,
ich arbeite in einem kleinen Unternehmen (Lebensmittelbranche) in Wechselschicht (Früh/Spät/Früh/Spät/Früh) Früh von 6-15 Uhr und Spät von 13-22 Uhr. Mein Arbeitgeber zahlt bislang keine Wechselschichtzulage, ist er dazu verpflichtet ? Und wenn ja in welcher Höhe ( € ) müsste diese Zulage normalerweise ausfallen ?
Danke im Vorraus.
arbeitsrechte.de meint
2. Mai 2017 at 16:40
Hallo Dennis,
eine gesetzliche Pflicht zur Zahlung einer Schichtzulage besteht für Arbeitgeber normalerweise nicht. Befinden sich jedoch Vorschriften dazu im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung, müssen diese auch eingehalten werden. Wie hoch die Zulage ausfällt, sollte ebenfalls dort geregelt sein.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de