In manchen Branchen ist es erforderlich, dass Arbeitnehmer in Schichten arbeiten. Das ist insbesondere dort der Fall, wo rund um die Uhr ein Ansprechpartner zur Verfügung stehen muss oder die Verrichtung bestimmter Arbeiten vonnöten ist. Das ist zum Beispiel bei der Feuerwehr, der Polizei oder auch im Krankenhaus der Fall.
Kurz & knapp: Schichtzulage
Eine Schichtzulage wird zusätzlich zur vereinbarten Vergütung gezahlt, wenn Arbeitnehmer in Schichten arbeiten.
Die Höhe der jeweiligen Schichtzulage geht normalerweise aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung hervor.
Informationen zu den verschiedenen Arten von Zulagen finden Sie hier.
Inhalt
Spezifische Informationen zu Schichtzulagen und -zuschlägen:
Je nachdem, auf welches Modell sich geeinigt wurde, kann es zur Schichtarbeit im Zwei-, Drei-, Vier- oder Fünfschichtbetrieb kommen. Hiernach unterscheidet sich, wie viele Stunden der Arbeitsbetrieb umfasst.
Ebenfalls haben die Modelle Auswirkungen auf die Arbeitszeit der im Schichtsystem Arbeitenden. Dabei kommt es auch darauf an, welchen Umfang eine Schicht hat und wie viele am Tag hiervon absolviert werden. Häufig haben sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Tarifverträgen auf einen konkreten Wert geeinigt.
Gibt es gesetzliche Schichtzulagen?
Wird Arbeit im Schichtsystem erbracht, haben Arbeitnehmer unter bestimmten Umständen Anspruch auf gewisse Zulagen. Hierbei handelt es sich häufig um einen prozentual auf den vereinbarten Stundenlohn gezahlten Betrag, der den Grundlohn oder das Grundgehalt aufstockt.
Welche Arten von Zulagen gibt es?
Ein Arbeitgeber kann eine Zulage aus den unterschiedlichsten Gründen zahlen. Im Folgenden werden einige davon aufgeführt:
- Leistungszulage: wird gezahlt, wenn Arbeitnehmer besondere Arbeitsleistungen erbringen
- Erschwerniszulage: zusätzliche Vergütung für besonders schwere Arbeit/Belastung. Dazu zählen Schmutz, Gase, Nässe, Lärm oder auch das Ausführen gefährlicher Tätigkeiten.
- Funktionszulage: Erhöhung des Arbeitsentgelts, werden qualifizierte und verantwortungsvolle Aufgaben ausgeführt, deren Honorierung noch nicht über die reguläre Vergütung erfolgt.
- Sozialzulagen: Arbeitgeber zahlen hier mehr Geld, wenn viele unterhaltsberechtigte Kinder vorhanden sind. Darüber hinaus können auch Orts- und Familienzulagen gezahlt werden.
- Wechselschichtzulagen: Arbeitnehmer haben auf diese Schichtzulagen nur einen Anspruch, wenn sie in jeder der im Betrieb üblichen Schichten eingesetzt werden.
Die Schichtzulage im TVöD
Im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) sind zahlreiche Tarifverträge, die für die öffentliche Verwaltung von Bund und Kommunen gelten, zusammengefasst.
Der TVöD regelt auch die Schichtzulage und zwar in Paragraph 8. Entscheidend ist hier, ob ein Arbeitnehmer in Schichtarbeit oder in Wechselschichtarbeit tätig ist. Danach bemisst sich ihr Anspruch. Dauerhaft im Wechseldienst Beschäftigte im TvöD erhalten eine Schichtzulage von 105 Euro monatlich.
Wer in normaler Schichtarbeit tätig ist, bekommt eine Schichtzulage von 40 Euro im Monat. Kommt es nur ausnahmsweise zum Einsatz im Schichtbetrieb, muss ein Betrag von 0,24 Euro in der Stunde zusätzlich zum Grundlohn/-gehalt gezahlt werden. Begründet wird diese Zahlung mit dem Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen auf den Lebensrhythmus, die durch den ständigen Wechsel des Arbeitsbeginns (mindestens zwei Stunden) und der Tätigkeit außerhalb üblicher Arbeitszeiten entstehen (§ 7 Abs. 2 TVöD). Darüber hinaus stellt eine weitere Voraussetzung dar, dass die Schichtarbeit alternierend in einer zeitlichen Spanne von mindestens 13 Stunden absolviert wird – und das monatlich.
Schichtzulage bei Krankheit
Und wie sieht es mit den Schichtzulagen bei Krankheit aus? Das ist gerade vor dem Hintergrund der Tätigkeit in Wechselschichten von Bedeutung, schließlich wird der Arbeitnehmer nach bestimmten Tarifverträgen (TVöD-AT, TVöD-B und TVöD-K) nach maximal vier Wochen wieder zu mindestens einer bzw. zwei Nachschichten eingeteilt. Was passiert also bei längerer Krankheit oder Urlaub?
Die Richter am Bundesarbeitsgericht haben dazu festgehalten, dass ein Anspruch auf Schichtzulage auch besteht, wenn die Schicht aus genannten Gründen gar nicht absolviert werden konnte.
Sie begründeten ihre Entscheidung damit, dass der Arbeitnehmer zur Wechselschicht angetreten wäre, wenn keine Arbeitsbefreiung vorgelegen hätte (BAG 10 AZR 58/09, 10 AZR 152/09).
Dauert die Erkrankung länger als sechs Wochen, kann kein Anspruch auf die reguläre Schichtzulage bzw. Wechselschichtzulage geltend gemacht werden.
Schichtzulagen berechnen
Wollen Sie wissen, wie hoch die Schichtzulage ausfällt, liegt die Suche nach einem Schichtzulagen-Rechner im Internet nahe. Dieser ist in der Regel jedoch gar nicht nötig, können Sie sich hier doch ganz einfach selbst helfen. Alles, was Sie dazu brauchen sind folgende Parameter:
- die Höhe der vereinbarten Schichtzulagen wie die Nachtschicht (Sie werden in Ihrem Arbeitsvertrag, dem anzuwendenden Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung fündig).
- Wann werden Zuschläge für Schichtarbeit gezahlt? Gibt es zeitliche Einschränkungen? Finden Sie ebenso in den genannten Dokumenten.
- Und dann ist noch die Höhe Ihres Bruttolohnes bzw. Ihres Bruttostundenlohns entscheidend. Schließlich bezieht sich die Schichtzulage als prozentualer Wert auf seinen Umfang.
Schon können Sie die Schichtzulage mit ihrem Rechner ermitteln. Folgendes Beispiel dient der Illustration: Die Zulage soll für eine Nachtschicht zwischen 22 und 5 Uhr berechnet werden. Bezahlt wird ein Aufschlag von 25 Prozent auf Ihr Grundgehalt, das vor Abzug der Steuern pro Stunde 12 Euro beträgt.
Gemäß Einkommenssteuergesetz (EStG) § 3b ist die Nachtarbeit, die zwischen 20 und 6 Uhr geleistet wird und vergütet wird, steuerfrei, sofern sie die gesetzlich definierten 25 Prozent nicht überschreitet.
Pasquale meint
6. Oktober 2018 at 10:01
Guten Tag,
meine Frage lautet, ob schichtzulage geltend sind, bei 1 Woche Dienst 6Uhr bis 14,45uhr und nächste Woche von 10 Uhr bis 20Uhr und Freitag dafür dann frei. Danke
arbeitsrechte.de meint
8. Oktober 2018 at 8:09
Hallo Pasquale,
da es keine gesetzliche Verpflichtung zur Schichtzulage gibt, können Sie die entsprechenden Informationen Ihrem Arbeitsvertrag entnehmen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de.
Ali meint
10. September 2018 at 19:49
Hey Servus und zwar würde ich gerne wissen wie viel Prozent Zuschläge, extra Urlaubstage und weis fer geier ead noch mir auf der Dauernachtschicht zustehen wenn sie von 22Uhr bis 06Uhr geht und hat mein Chef das Recht die Schicht von 21Uhr bis 06Uhr zu ändern nur damit er die 1Std Pause nicht zahlen muss…?
Sandra meint
17. August 2018 at 6:01
Ich bekomme in der Spätschicht den Zuschlag ab 18.30 -20.00 Uhr. Nach dieser Zeit bekomme ich nix mehr. Ist das rechtens?
Bin im Einzelhandel tätig.
arbeitsrechte.de meint
10. September 2018 at 12:22
Hallo Sandra,
da es verschiedene freiwillige und verpflichtende Zuschläge geben kann, sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Dieser kann Ihr Arbeitsverhältnis und die Zuschläge beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Mike meint
10. August 2018 at 9:24
Hallo ich arbeite seit 3 Jahre als Bäcker und fange ab 2:00 Uhr an und Samstag Nacht ab 0:30 mein Chef zahlt mir keine nachtschicht Zulagen jetzt meine frage wieviel Monate kann man rückwirkend gelten machen
arbeitsrechte.de meint
23. August 2018 at 14:43
Hallo Mike,
die wichtigsten Fragen zum Nachtzuschlag haben wir in unserem Ratgeber zusammengefasst. Für Fragen, die ein individuelles Anliegen betreffen, wenn Sie sich bitte an einen Anwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Klaus86 meint
5. August 2018 at 7:40
Hallo zusammen,
Ich arbeite in einem Betrieb mit ca. 200 Mitarbeitern, in wechselschichten.
Die Frühschicht geht von 5.00-13.00 und die Spätschicht von 13.00-21.00. Ich bekomme keine Schichtzulage o.Ä.
Ich würde das aber gerne einmal bei meinem Chef ansprechen und hätte dafür gerne ein paar Argumente die dafür sprechen. Wir haben keinen Tarifvertrag und auch keinen Betriebsrat.
J. Link meint
22. Juli 2018 at 20:32
Hallo liebes Team von Arbeitsrecht.de ,
Ich arbeite bei McDonald’s und das jeden Tag von 23:30 bis 04:00 beziehungsweise wochendens bis 06:00 Uhr morgens. Ich habe einen Manteltarifverzrag der einen Nachtzuschlag von 15% vorsieht. Überall im Internet heißt es, 25 % bzw sogar 40% sind für die jeweiligen Stunden angemessen. Heißt das, ich hätte Anspruch? Oder hab ich einfach Pech gehabt, durch den MTV?
Habe bereits mit der Chefin gesprochen und sie war der festen Überzeugung, dass 15% ausreichen sind und ich das so hinzunehmen habe.
Vielen Dank für eventuelle Antwort und liebe Grüße
arbeitsrechte.de meint
8. August 2018 at 16:53
Hallo J.,
ob die tarifvertragliche Regelung zulässig ist, können wir nicht beurteilen. Bitte lassen Sie den Vertrag von einem Rechtsanwalt prüfen.
Ihr Team von arbeitsrechte.de
Marina meint
29. Juni 2018 at 13:08
Hallo nochmal.
Bin als Krankenschwester im Krankenhaus beschäftigt. Arbeite 20% im Monat (laut tvöd-Vertrag 7,7 Stunden pro Woche), allerdings nach Vereinbarung nur an Samstagen und Sonntagen in Früh- oder Spätschicht (ca. 4-5 Tage im Monat). Meine Frage ist, ob mir hier was an Zulagen oder Zuschlägen zusteht?
Habe in diesem Monat ausser Grundvergütung nichts davon bekommen. Und ob das vielleicht zeitversetzt bezahlt wird?
Danke!
arbeitsrechte.de meint
5. Juli 2018 at 9:46
Hallo Marina,
gesetzliche Schichtzuschläge gibt es in der Regel nicht. Eine Ausnahme hiervon ist die Nachtarbeit. Ob einem Beschäftigten im Einzelfall dennoch Zuschläge zustehen, richtet sich nach der arbeits- bzw. tarifvertraglichen Vereinbarung.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Marina meint
28. Juni 2018 at 11:47
Hallo.
Wenn ich im Spätdienst arbeite (tvöd), 13:30 – 21:30, steht mir für 1 St. 30 Min. der Nachtzuschlag zu (ab 20 Uhr)?
Danke.
arbeitsrechte.de meint
28. Juni 2018 at 13:14
Hallo Marina,
Nachtzuschlag können in der Regel nur Nachtarbeitnehmer beanspruchen. Nachtarbeitnehmer im Sinne des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) sind gemäß § 2 Abs. 5
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Marina meint
28. Juni 2018 at 16:48
Danke für die Info!
Manfred meint
8. Juni 2018 at 10:18
Hallo ich arbeite bei einer Komune im die im Tvöd Tarif ist.
2. Schichtbetrieb wenn man dass so nennen kann?!
1. Schicht 5:30 – 14:00 Uhr
2. Schicht 11:30 – 20:00, 2. Schicht überschneidet sich um 2,5std solange bis der andere Kollege mit dem Fahrzeug um 14:00 Uhr reinkommt und dieser dann rausgeht.
So meine Fragen:
1. Darf man das Schichtarbeit nennen?
2. Ist der Arbeitgeber daher verpflichtet einen schichtzuschlag zu zahlen?
3. Es bekommt nur die erste Schicht einen Zuschlag 6€ spesen da sie länger als 8std draussen sind, Schicht 2. geht leer aus ist das ebenfalls rechtens?
Steht mir zusätzlicher Urlaub oder sonstiges zu?
Danke für ihre Hilfe
MfG Manfred
arbeitsrechte.de meint
18. Juni 2018 at 10:48
Hallo Manfred,
die rechtliche Auslegung von Arbeits- oder Tarifverträgen fällt in den Bereich der Rechtsberatung, welche wir nicht anbieten dürfen. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
O. Michel meint
31. Mai 2018 at 11:31
Hallo. Habe nach längerer Krankheit am 12.03 wieder angefangen zu arbeiten . Habe auch alle 3 Schichten also Früh/Spät/Nacht gearbeitet. Steht mit für Monat März Schichtzulage zu? Arbietgeber hat es nicht bezahlt mit der Begründung es muss 2 zusammenhängende Monate Schicht gearbeitet werden um den Anspuch auf Schichtzulage zu haben.
arbeitsrechte.de meint
4. Juni 2018 at 16:08
Hallo Michel,
einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Schichtzulage gibt es nicht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Thomas b meint
24. Mai 2018 at 6:51
Guten Tag ich habe ein Problem ich arbeite sonntags auf 12 Stunden Schichten das heisst sonntags auf früh 12 Stunden und sonntags auf Nacht Schicht 12 Stunden ich bekomme für den Tag 50 Prozent bezahlt es gibt kein Tarifvertrag oder sonstiges ist das rechtes?bitte um Hilfe bitte LG Thomas
arbeitsrechte.de meint
1. Juni 2018 at 9:02
Hallo Thomas b,
bitte schildern Sie Ihr genaues Anliegen einem Rechtsanwalt. Dieser kann Sie umfassend über Ihre Rechte und Möglichkeiten aufklären und Sie bei der Durchsetzung unterstützen. Wir dürfen diese Rechtsberatung nicht anbieten. Unter Umständen kann hierfür Beratungshilfe beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Lena meint
11. Mai 2018 at 14:18
Hallo,
ich arbeite als Journalistin im Früh-, Normal- und Spätdienst, bis auf die Normalschicht umfassen alle Schichten immer sieben Tage am Stück (also auch Samstag/Sonntag/Feiertage) früh von 6 – 15 Uhr und spät von 17 – 01 Uhr. Im Vertrag sind keinerlei Zuschläge festgelegt. Stehen mir gesetzlich irgendwelche Zuschüsse zu? Wie sieht es an Feiertagen wie Weihnachten und Silvester aus? Könnte ich rückwirkend für die letzten drei Jahre Zuschüsse einklagen?
Ganz liebe Grüße
Lena
arbeitsrechte.de meint
15. Mai 2018 at 13:08
Hallo Lena,
einen gesetzlichen Anspruch auf Feiertags- bzw. Sonntagszuschlag gibt es nicht. Eventuell ergeben sich Ansprüche aus einem Tarifvertrag. Was die vergangenen drei Jahre angeht, so müssen Sie sich an einen Anwalt wenden, da wir leider keine Rechtsberatung anbieten dürfen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Andy meint
11. Mai 2018 at 1:38
Guten Morgen,
kurze Frage im Bezug auf die Schichtzulage.
Ich arbeite momentan für einen sicherheitsdienst und bewache nachts ein Street Food Festival.
Zeiten ab 22 Uhr – 08:00 Uhr oder bis 10 Uhr.
Dies sind 4 Schichten.
Ist hier die Schichtzulage Pflicht?
Kann ich was aus meinen Arbeitsvertrag diesbezüglich entnehmen?
Über Hilfe Bzw Infos wäre ich dankbar.
arbeitsrechte.de meint
14. Mai 2018 at 13:30
Hallo Andy,
da es keinen gesetzlichen Anspruch auf Schichtzuschläge gibt, sind alle Zuschläge in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ronny.K meint
16. Februar 2018 at 15:30
Hallo arbeite beim drk Blutspendedienst immer von 21 Uhr bis um 6 Uhr. Bin tariflich aufgestellt tvöd. Der Arbeitgeber zahlt mir schon Nachtzuschläge aber nur 20% vom Bruttolohn müssten das nicht mehr sein weil ich ja nur nachts arbeite. Dann habe ich noch eine Frage er zahlt mir keine Nachtzuschläge bei Krankheit und Urlaub das steht mir doch zu laut lohnausfallprinzip oder.
arbeitsrechte.de meint
12. März 2018 at 9:00
Hallo Ronny K.,
das hängt von Ihrem Arbeitsvertrag ab. Tarifverträge variieren auch nach Branche. Im Zweifelsfall erkundigen Sie sich bei einem Anwalt, ob Ihr Arbeitgeber sich hier richtig verhält.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
H. Sark meint
15. Februar 2018 at 21:33
Guten Abend,
Ich arbeite seit vier Jahren als Führungskraft und seit zwei Jahren in Angestelltenverhältnis. Ich soll nach wie vor in Wechselschischt arbeiten aber mein Arbeitgeber ist nicht bereit Spät-und-Nachtschicht Zulagen zu zahlen.
Meine Arbeitszeiten sind von: 06:00 – 14:30 Uhr und von 14:30 – 23:00 Uhr wöchentlich. Was ich gerne wissen will dass der Arbeitgeber für die gewerbliche Mitarbeiter von 14:00 – 22:00 Uhr 15-% Mittagschicht und von 20:00 – 06:00 Uhr Nachtschicht Zuschlag zahlt und für die Angestellte nicht.
Steht mir den überhaupt was zu? Wenn ja, was muss ich den tun.
arbeitsrechte.de meint
12. März 2018 at 8:46
Hallo H. Sark,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Ob Ihr Arbeitgeber sich hier richtig verhält, kann Ihnen nur ein Anwalt sagen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Steffi meint
9. Januar 2018 at 11:06
Hallo,neue ist das wenn der Arbeitgeber keine Nachtschichtzulagen zahlt obwohl man nur nachts arbeitet. Zb. von 0 bis 6 Uhr? Im Vertrag steht nur der Stundenlohn dem man bekommt. Aber nichts von Prozenten. Bin im Sicherheitsdienst tätig und möchte wissen ob es da von Arbeitgeber Pflicht ist wenn in der Firma fast nur nachts gearbeitet wird die Nachtschichtzulagen zu zahlen. Arbeitgeber meint er wäre nicht verpflichtet weil nur nachts gearbeitet wird.
arbeitsrechte.de meint
19. Februar 2018 at 10:12
Hallo Steffi,
§ 2 des Arbeitszeitgesetzes regelt, wie Nachtarbeit zu definieren ist und ab wann Nachtzuschläge zu zahlen sind. In der Regel gilt Nachtzuschlag nur für Arbeitnehmer, die in Wechselschicht Nachtarbeit leisten.
Lassen Sie sich hierzu ggf. von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Michael G. meint
18. Dezember 2017 at 22:33
Hallo und guten Tag, ich arbeite regelmäßig im 3-Schicht-System (früh – spät – nacht) in der Metallbranche. Als ich am Freitag zur Nachtschicht kam hing ein neuer Schichtplan aus. Obwohl ich in folgender Woche Spätschicht hätte, hat mich der Arbeitgeber au Frühschicht gesetzt. Meine Frage ; Muß der Arbeitgeber mir die Spätschichtzulagen zahlen ? Schließlich habe ich nicht freiwillig die Schicht gewechselt. Freundliche Grüße und vielen Dank im voraus, Michael G.
arbeitsrechte.de meint
9. Februar 2018 at 16:13
Hallo Michael,
prinzipiell kann ein Arbeitgeber einen einmal festgelegten Schichtplan nur ändern, wenn ein unvorhersehbares Ereignis diese Änderung notwendig macht. Ist dies nicht der Fall, darf der Chef den Plan üblichwerweise nicht spontan ändern.
Erfolgt die Planänderung allerdings rechtmäßig, steht dem Arbeitnehmer in der Regel keine Zulage für eine Schicht zu, in der er nicht tatsächlich arbeitet, selbst wenn der ursprüngliche Plan dies vorgesehen hat.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Christin meint
3. Dezember 2017 at 9:10
Hallo,
ich arbeite im Krankenhaus, welches einen geregelten Tarifvertrag hat. In unserem Haus werden die Zuschläge von Nachtdienst etc, anteilig nach der jeweiligen Anstellung des Arbeitsnehmers bezahlt. Sprich eine 50% Kraft bekommt auch nur 50% der Zuschläge, Bsp. Nachtarbeit 100% – 1,28€ p.h. und eine Teilzeitkraft mit einer Anstellung von 50% bekommt demnach 0,64€ . Die Formulierung im Tarfivertrag unseres Hauses lautet: Der/ Die Beschäftigte erhält neben dem Entgeld für die tatsächliche Arbeitzsleistung Zeitzuschläge. Die Zeitzuschläge betragen – auch bei Teilzeitkräften – je Stunde
a ) für Überstunde 30 v.H.
b) für Sonntagsarbeit 25 v.H.
u.s.w.
Ich verstehe es so, dass die Zuschläge von 100% gezahlt werden und 100% sind bei uns eine 40h Woche.
Also warum werden die Zuschläge nur anteilig berechnet und die Wechselschichtzulage ebenso, wenn ich doch regelmäßig in allen Schichten, auch als Teilzeitkraft, arbeite?
Bsp. BAG, Urteil vom 25.04.2001 – 5 AZR 368/99
Gleichbehandlung von Teilzeitkräften
Diese Urteil verstehe ich so, dass der Arbeitgeber einen guten Grund aufweisen muss, um mich als TZK schlechter bezahlen zu können. Ich erbringe aber die gleiche Arbeitslesitung wie meine Vollzeitkollegen, also ich betreue weder weniger Patientin, noch habe ich eine schlechtere Qualifzierung.
arbeitsrechte.de meint
31. Januar 2018 at 17:22
Hallo Christin,
bitte wenden Sie sich zu Fragen der Vertragsauslegung an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Uns ist es nicht erlaubt, eine Rechtsberatung zu erteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Berg meint
29. November 2017 at 9:19
Hallo,
ab wann kann man von einem 2 – Schichtsystem sprechen oder nur von verlagerter Arbeitszeit, z.B. 2 Kollegen arbeiten von 06:00 – 14:45, 2 Kollegen 08:00 – 16:45. 1 Woche, dann Wechsel. Gibt es eine Vorschrift wie weit der Arbeitsbeginn der „Schichten“ auseinander liegen muss, bzw. wie groß die Überlappungszeit sein darf.
Grüß Berg
arbeitsrechte.de meint
29. Januar 2018 at 10:21
Hallo Berg,
von einem Schichtsystem kann gesprochen werden, wenn unterschiedliche Arbeiter nacheinander am selben Arbeitsplatz arbeiten. Das von Ihnen beschriebene System scheint kein Schichtsystem zu sein.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sandro meint
15. November 2017 at 20:02
Hallo sehr geehrtes Team von Arbeitsrechte.de!
Bei uns in der Firma wird in Schichten gearbeitet, von 6.00 -14.50 Uhr und von 14.50 – 23.40 Uhr, teilweise, je nach Abteilung, kommt auch die Nachtschicht dazu. Wir bekommen den Schichtzuschlag auch bezahlt. Wie verhält es sich, wenn folgendes angeordnet wird, die Frühschicht soll bereit eine Stunde eher anfangen, also 5.00 Uhr. Müsste von 5.00 – 6.00 Uhr die Schichtzulage auch gezahlt werden und gilt das auch, wenn diese Regelung nur kurzzeitig gilt? Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen.
arbeitsrechte.de meint
9. Januar 2018 at 17:43
Hallo Sandro,
Schichtzuschläge sind auch zu zahlen, wenn nur wenige Stunden im „Nachtschicht-Bereich“ gearbeitet wird.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Peter meint
10. November 2017 at 14:49
Hallo
Wir haben in unserem Betrieb ein Zeitkonto von 100 Stunden,was im Winter in der Regel auch abgefeiert wird,da bei uns dann weniger zu tun ist. Wir füllen das Zeitkonto im laufe des Jahres wieder auf,und das geschieht meistens immer durch Überstunden in den Sommermonaten.In der Zeit des Aufbaus des Zeitkontos bekommen wir keine 25% Überstundenzuschlag bezahlt,oder dem Zeitkonto gut geschrieben. Wenn das Zeitkonto mit 100 Stunden voll ist und wir weiter Überstunden machen bekommen wir das bezahlt,auch mit 25% Überstundenzuschlag. Meine Frage ist nun ob das rechtens ist das man kein Überstundenzuschlag,während des Aufbaus des Zeitkontos, bezahlt oder wenigstens gut schreibt.
Das Zeitkonto wurde im Jahr 2002 durch eine Betriebvereinbarung eingeführt.Mein Betrieb liegt in NRW und wir haben einen Haustarifvertrag der aber an dem Tarifvertrag der IG Metall angelehnt ist.
arbeitsrechte.de meint
4. Januar 2018 at 16:03
Hallo Peter,
es gibt keinen gesetzlich gesicherten Überstundenzuschlag. Anders sieht es jedoch aus, wenn der geltende Tarif- bzw. Arbeitsvertrag diesen zusichert. Dann müssen sich Arbeitgeber auch daran halten. Weiterhin ist darauf zu achten, dass nicht gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen wird.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Wonne meint
2. November 2017 at 22:44
Guten Abend, ich arbeite seid Juli im öffentlichen Dienst. Zuschläge bekommen wir 2 Monate später ausbezahlt. Im letzten Monat habe ich für Samstags 20% Zuschlag bekommen. Im August habe ich einen Sonntag Frühdienst gearbeitet und den Rest des Monats spät auch 2 Samstage. Letzte Woche kam dann meine Abrechnung und ich habe den Sonntagszuschlag sowie Schichtzuschlag von 12€ bekommen. Jedoch die Zuschläge für Samstags nicht mit der Begründung, wenn ich schichtzuschlag bekomme fällt der Samstagszuschlag weg. Geht dass wirklich so einfach?
Danke
arbeitsrechte.de meint
2. Januar 2018 at 8:59
Hallo Wonne,
Tarife des Gehalts können nur so angewendet werden, wie sie im Arbeitsvertrag festgelegt oder vom Gesetzgeber festgesetzt wurden. Eine solche Klausel müsste im Arbeitsvertrag kenntlich gemacht werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Margot meint
28. Oktober 2017 at 11:32
Hallo,
arbeite bei einem Paketdienst. Meine Arbeitszeit beginnt seit 5 Jahren um 4:00 Uhr. Im Arbeitsvertrag steht nichts von Nachtarbeitszulage. Kann ich diese von meinem Arbeitgeber verlangen. Ich bin 61 Jahre alt.
Vielen Dank
arbeitsrechte.de meint
18. Dezember 2017 at 10:27
Hallo Margot,
die von dir beschriebene Arbeitszeit ist mindestens mit einer Stunde im Bereich der Nachtarbeit. Dies sollte im Arbeitsvertrag festgehalten sein und entsprechend zusätzlich vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Thomas meint
21. Oktober 2017 at 18:53
Hallo Arbeitsrechte.de – Team,
ich arbeite als Arzt in einem Krankenhaus und mache dort seit Juni 17 monatlich auch Nachtdienste. Diese werden auch richtig vergütet (laut meiner Kollegen) – wenn sie dann mal überwiesen werden.
Direkt in der ersten Woche des nächsten Monats habe ich die entsprechenden Anträge eingereicht, allerdings habe ich noch keinen einzigen Nachtdienst seit Juni vergütet bekommen und mittlerweile ist Ende Oktober (dies geht meinen Kollegen genauso).
Von einer offiziellen Stelle kam eine E-Mail an die Mitarbeiter des Hauses, dass es zu Verspätungen der Zuschlagenvergütung kommt, da es dafür nur einen Mitarbeiter gibt und dieser für bisher unbestimmte Zeit erkrankt ist – sie bitten für unser Versändnis.
Mir tut dies natürlich Leid für diesen Mitarbeiter, allerdings ist das auch nicht mein Verschulden.
Gibt es eine Frist oder einen Zeitrahmen bis den solche Schichtzulagen gezahlt werden müssen? Habe ich ab einer gewissen Zeit Anspruch auf Entschädigung? Schließlich könnte ich Geld benötigen oder rentabel verzinsen. Falls es sich sogar bis ins nächste Jahr zieht könnten sich auch steuerliche Nachteile ergeben.
Vielen Dank für die Antwort und beste Grüße
arbeitsrechte.de meint
11. Dezember 2017 at 11:09
Hallo Thomas,
wann Schichtzulagen gezahlt werden müssen, ergibt sich in der Regel aus dem Arbeitsvertrag oder dem für Sie gültigen Tarifvertrag. Hält sich Ihr Arbeitgeber nicht daran, sollten Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Christina meint
19. Oktober 2017 at 18:30
Hallo,
ich war für 6 Wochen als Ferienaushilfe bei einer Firma, die aber keinen Betriebsrat hat, tätig. Ich arbeitete 3 Schichten.
1. Schicht 5.00 bis 13.15 Früh
2. Schicht 13.00 bis 21.15 Spät
3. Schicht 21.00 bis 5.15 Nacht
15 min Schichtwechsel
Stundenlohn betrug den Mindestlohn von 8,84 Euro. Bezahlt wurde ich nach Minuten, die Pause war unbezahlt.
Ich arbeitete 3 Wochen Nacht, bekam aber keinen Zuschlag. Im Vertrag war aber auch kein Zuschlag geregelt.
Steht mir eigentlich ein Zuschlag zu?
arbeitsrechte.de meint
11. Dezember 2017 at 11:00
Hallo Christina,
bei einer Bewertung der Ansprüche aus deinem Arbeitsvertrag kann dir ein Anwalt für Arbeitsrecht zur Seite stehen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de