Zwar besteht in Deutschland die Schulpflicht, doch der Gesetzgeber verbietet es jungen Menschen nicht grundsätzlich, sich nebenher noch etwas Geld dazuzuverdienen. Da es sich bei Kindern und Jugendlichen jedoch um eine besonders schützenswerte Personengruppe handelt, gibt es klare Auflagen, die einzuhalten sind, wenn Schüler einen Nebenjob ausüben.
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Im PDF finden Sie:
- Was für Tätigkeiten dürfen Schüler neben der Schule ausüben?
- Welche Argumente für und gegen Schülerjobs gibt es?
- Wie lange dürfen Kinder und Jugendliche arbeiten?
Welche Jobs Schulpflichtige verrichten dürfen, ist grundsätzlich im Jugendarbeitsschutzgesetz beschrieben. Es hält auch fest, ab welchem Alter überhaupt gearbeitet werden darf.
Kurz & knapp: Schülerjobs
Schulpflichtige Kinder dürfen frühestens ab 13 Jahren neben der Schule her arbeiten und Schülerjobs ausführen. Der Gesetzgeber schützt die Gesundheit und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, weshalb strenge Vorschriften gelten. Weitere Infos finden Sie in unserem eBook.
Je nachdem, wie alt das Kind ist, können andere Jobs ausgeführt werden. Ab 13 Jahren sind beispielsweise diese Jobs denkbar, ab 16 Jahren könnte über diese Schülerjobs nachgedacht werden.
Tipps für die Suche nach einem Schülerjob gibt es hier.
Inhalt
Welche Jobs für Schüler gibt es?
Da nicht immer die Großeltern oder eigenen Eltern mit einer Finanzspritze aushelfen können, gehen Kinder und Jugendliche immer häufiger parallel zur Schule arbeiten. Durch Nebenjobs finanzieren sie sich ihre Wünsche nach dem neuesten Handymodell, den angesagtesten Klamotten oder der begehrtesten Spielekonsole. Schließlich reicht das Taschengeld meist nicht aus.
Ist die Erkenntnis da, dass die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, muss ein Schülerjob oder Ferienjob her, der die finanzielle Notlage beendet. Doch welchen Nebenjob darf ein Schüler überhaupt ausüben?
Die Grenzen des Erlaubten lotet das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) aus. Es hält fest:
Das Verbot [zur Beschäftigung von Kindern] gilt ferner nicht für die Beschäftigung von Kindern über 13 Jahre mit Einwilligung des Personensorgeberechtigten, soweit die Beschäftigung leicht und für Kinder geeignet ist.“ § 5 JArbSchG
Unternehmen dürfen also grundsätzlich Aushilfsjobs für Schüler anbieten, wenn die Tätigkeit so gestaltet ist, dass:
- die Sicherheit, der gesundheitliche Zustand und die Entwicklung der Kinder nicht negativ beeinflusst werden
- keine nachteiligen Auswirkungen auf ihre Fähigkeit den Unterricht zu verfolgen entstehen
- und sie hierdurch nicht am Schulbesuch, einer etwaigen Ausbildungsvorbereitung oder der eigentlichen Berufsausbildung abgehalten werden.
Diese Kriterien werden unter anderem von folgenden Schülerjobs erfüllt:
- Nachhilfe in bestimmten Schulfächern bei weniger leistungsstarken Schulkindern
- Aufpassen auf schlafende Kleinkinder am Abend, wenn die Eltern ausgehen
- Austragen von Zeitungen und Prospekten
- Verteilen von Flyern an belebten Plätzen
- etc.
Schülerjobs ab 13
Der Gesetzgeber sagt: Kinder dürfen frühestens ab 13 Jahren arbeiten. Das heißt, selbst wenn Sie Jobs für 12-jährige Schüler sehen: Menschen in einem so jungen Alter zu beschäftigen, ist laut Arbeitsrecht in Deutschland aus Jugendschutzgründen nicht erlaubt!
In der Regel führen so junge Schüler einen Aushilfsjob wie den Hund ausführen, einkaufen für den Nachbarn oder Nachhilfeunterricht aus. Achtung: Die Arbeitszeit pro Tag darf die 2-Stunden-Grenze nicht sprengen. Zusätzlich müssen Arbeitgeber darauf achten, dass die gesetzlich bestimmten Ruhezeiten eingehalten werden. Das bedeutet: Eine Beschäftigung von Kindern dieses Alters ist zwischen 18 Uhr abends und 8 Uhr tabu.
Schülerjobs ab 14
Ein Jahr älter haben viele Kinder einen riesen Sprung gemacht und sind mit den bisher ausgeführten Schülerjobs womöglich nicht mehr zufrieden. Spezielle Schülerjobs gibt es auch in diesem Alter einige. Dazu zählen zum Beispiel:
- die Arbeit als Proband in Online-Befragungen. Für die Beantwortung der Fragen gibt es dann je nachdem wie viel Zeit investiert werden musste, mehr oder weniger Geld.
- die Unterstützung bei Dingen des Alltags wie Rasen mähen, Hecke schneiden oder das Erledigen von Einkäufen für die nicht mehr so mobile Nachbarin
Schülerjobs ab 15
Gerade in den Ferien haben Schulpflichtige häufig viel Zeit, um ein Praktikum zu absolvieren oder die finanziellen Reserven aufzufüllen.
In Ferienjobs ist es Jugendlichen zwischen 15 und 18 Jahren erlaubt, maximal acht Stunden am Tag an maximal fünf Tagen in der Woche zwischen 6 und 20 Uhr zu arbeiten.
Arbeitgeber dürfen von den kleinen Arbeitnehmern nicht verlangen, schwere Dinge anzuheben, gefährliche Arbeiten auszuführen oder sich in Wiederkehr unter sehr heißen, kalten nassen oder lauten Umgebungsbedingungen zu betätigen.
Schülerjobs ab 16
Viele steigen erst mit 16 Jahren so richtig ein, neben der Schule Geld zu verdienen und einen Job auszuüben. Das liegt daran, dass viele Arbeitgeber Jobs für Schüler erst ab 16 anbieten, sind sie in diesem Alter bereits verantwortungsvoller und nicht so sprunghaft wie in jüngeren Jahren.
Als Nebenjob für Schüler ab 16 stehen häufig Arbeiten wie das Austragen von Zeitungen oder das Auffüllen von Regalen im Einzelhandel bereit. Darüber hinaus sind auch Bekleidungsgeschäfte sehr beliebte Arbeitsplätze von Jugendlichen, erhoffen sie sich doch saftige Mitarbeiterrabatte, um immer topaktuell gestylt zu sein. Wer hierfür kein Faible hat, kann auch in Bäckereien oder auch Eisläden nach Nebenjobs für Schüler ab 16 fragen.
Schülerjobs ab 17
Kurz vor der Volljährigkeit begnügen sich die wenigsten noch mit Schülerjobs in Form von Rasen mähen und Einkaufen gehen. Stattdessen können zum Beispiel schon Kassierarbeiten absolviert oder Aushilfstätigkeiten in Büros übernommen werden.
Wie Sie einen Schülerjob finden
Auf der Suche nach Schülerjobs werden Sie in der Regel via Internet fündig. Hier bieten viele Unternehmen entsprechende Stellen an. Ihr Vorteil: Sie haben die Wahl zwischen vielen sehr unterschiedlichen Jobs aus den unterschiedlichsten Branchen.
Unternehmen, die Schülerjobs auf Jobbörsen anbieten, liefern in der Regel gleich eine Stellenbeschreibung mit, sodass Sie einen Einblick bekommen, was Sie inhaltlich erwartet.
Darüber hinaus werden Informationen zur Bezahlung und den mitzubringenden Voraussetzungen gleich mitgeliefert.
Eine andere Möglichkeitkeit, einen Wochenendjob für Schüler zu ergattern ist, in den Geschäften der Nachbarschaft nachzufragen, ob Hilfe benötigt wird. Einige Läden hängen Stellengesuche direkt in ihren Räumen aus, andere informieren erst auf Nachfrage. Freundlich angefragt, geben die Mitarbeiter häufig gern Auskunft, ob sie Schülerjobs vergeben oder nicht.
Ralf meint
11. Dezember 2024 at 9:18
Hallo.
darf ein Mädchen mit 13 Jahren im Einzelhandel zB. Regale einräumen?
Kurdo meint
30. September 2021 at 23:27
Hallo I ich habe eine Frage und zwar ich bin 18 wohne mit meine Familie und gehe noch zu Schule indie 9 klasse. Wir sind auf jobcenter darf ich dann trotzdem einen minijob anfangen,weil meine Mutter sagt das dann die jobcenter nicht mehr Geld für Schule bezahlt und Krankenversicherung und Ich dann alles zahlen muss weil ich angeblich minijobs arbeite und nicht mehr arbeitslos bin stimmt das.
Eine Rückmeldung wäre sehr dankbar ❤️
Klein meint
13. Oktober 2022 at 0:03
Warum fragst du nicht einfach beim Jobcenter mal nach . Da bekommt man auf seine Frage auch die richtige Antwort.
Zum Teil hat deine Mutter recht das Geld wird mit angerechnet aber was und wie viel kann die das Jobcenter sagen.
Schade das es Menschen gibt die überlegen ob sie Geld abgezogen bekommen wenn sie arbeiten gegen .
Wir gehen auarbeiten u nd haben noch nie was von Jobcenter bekommen u d wir leben noch .
Martina meint
16. August 2021 at 15:10
Wieviel darf ich als 15 Jährige in den Ferien verdienen? Gibt es da eine Höchstgrenze die man beachten muss?
Vielen Dank für die Rückmeldung.
Arthur meint
19. Juli 2021 at 1:09
Hey,
Ich habe eine Frage und zwar hatte ich vor einen Ferienjob auszuüben und dort verdiene ich 12,5 die Stunde und ich hatte vor 20h die Woche für 4 Wochen zu arbeiten. Dann wäre ich am Ende des Monats bei 1000€ Brutto. Da ich nicht vorhabe in diesem Jahr sonst zu arbeiten wäre ich ja eigentlich unter dem Freibetrag, jetzt stellt sich mir die Frage ob trotzdem Steuern abgezogen werden.
P.S Ich bin 16
Leon meint
2. Juli 2021 at 6:22
Hallo ich habe ein Angebot das ich ein monat auf teilzeit gehen in denn ferien und somit viel mehr verdienen bin auch 18 verliere ich dann meinen Anspruch auf Kindergeld dauerhaft mache noch 1 Jahr mein Abitur
Murat meint
20. Juni 2021 at 22:43
Guten Tag Zusammen,
Ich Würde mich gerne für einen 17 Jährigen Schüler der allerdings eine Ausbildung machen möchte erkundigen ob der junge man bis er eine Stelle gefunden hat auf 450,00€ Basis Arbeiten darf als Begleitperson zb in einem Schulbus und was es für Möglichkeiten noch gibt was man machen darf mit 17 über eine Positive Rückmeldung und oder Tipps würde ich mich sehr freuen