Die sogenannten Sicherheitsdienste oder das Wachgewerbe umfassen Dienstleistungen für den Objektschutz, für Veranstaltungen oder für den Personenschutz.
Dabei gibt es vermehrt neben den öffentlichen Wachdiensten – unter anderem der Polizei – auch immer mehr private Sicherheitsdienste, da das Element in vielen Bereichen durch Outsourcing an andere vergeben wurde.
Kurz & knapp: Sicherheitsdienst
Das Wachgewerbe in Deutschland ist hauptsächlich zuständig für den Objekt-, Personen- und Veranstaltungsschutz.
Das Bewachungsgewerbe hat den § 34a der Gewerbeordnung (GewO) als gesetzliche Grundlage. Detaillierte Informationen dazu finden Sie hier.
Eine Zusammenfassung der Aufgaben der Sicherheitsmitarbeiter beim Objektschutz gibt es hier.
Doch welche Aufgaben übernimmt der öffentliche Sicherheitsdienst in Deutschland? Welche Dienstleitung wird angeboten? Wie wird die Frage nach Sicherheit dabei behandelt? Erfahren Sie mehr im nachstehenden Ratgeber.
Inhalt
Das Sicherheitsgewerbe und die unterschiedlichen Aufgaben
Das Dienstleitungsspektrum im Bereich Sicherheitsdienst ist vielfältig und hat sich vor allem in den vergangenen Jahren stark gewandelt. Dazu zählen folgende Elemente:
- Der Objektschutz: Objekte werden durch ein speziell qualifiziertes Personal abgesichert.
- Der Veranstaltungsschutz: Hier ist auch vom Veranstaltungsservice und dem Konferenzschutz die Rede. Es geht dabei um Einlass- und Kassenkontrollen, aber auch die Ordernkräfte und das sogenannte Crowd Management zählen dazu.
- Der Personenschutz: Hierbei geht es um den Schutz von Personen in potentiellen Gefahrensituationen. Das betrifft neben prominenten Persönlichkeiten oft Staatsmänner und –frauen.
Daneben gehören auch folgende untergeordnete Berufsgruppen zum Bewachungsgewerbe:
- Brandschutz
- Revierdienst
- Alarmaufschaltung
- Ladenüberwachung
- Flughafendienstleistungen
Zu den grundlegenden Aufgaben der Sicherheitsdienstleistungen gehört der sogenannte Separatwachdiest. Darunter ist die Bewachung von Objekten durch private Sicherheitsunternehmen zu verstehen. Daneben geht es vor allem um die Ein- und Auslasskontrollen als Objekt- und Werkschutz, inklusive der Pförtner-Tätigkeit. Das bedeute die Kontrolle von Mitarbeitern. Außerdem übernimmt der Wachdienst den vorbeugenden Brandschutz während der Kontrollgänge und die Überwachung von Gefahrenmeldeanlagen.
Neben den ausführenden Tätigkeiten in Bezug auf den Schutz und die Überwachung übernehmen Security Firmen immer öfter auch eine Sicherheitsberatung. Für den technischen Bereich gibt es wiederum andere Unternehmen, bei denen Ihnen ein Sicherheitsfachmann bezüglich Alarmanlagen oder ähnlichem weiterhelfen kann.
Der Sicherheitsdienst nach § 34a GewO
In § 34 Gewerbeordnung (GewO) ist das Bewachungsgewerbe eindeutig und ausführlich definiert. Dabei umschließt dieser Wirtschaftszweig die gewerbsmäßige Bewachung von Leben und Eigentum. Um ein solches Gewerbe betreiben zu eröffnen, bedarf es der Erlaubnis durch die zuständige Behörde. Diese kann mit spezifischen Auflagen verbunden sein.
Voraussetzungen sind laut des § 34 GewO eine erforderliche Zuverlässigkeit, um die Aufgaben dieses Gewerbes entsprechend ausführen zu können sowie die erforderlichen Mittel oder Sicherheiten. Daneben benötigen Sie eine Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer.
Zur Zuverlässigkeit führt der Paragraph 34 a aus:
Die erforderliche Zuverlässigkeit liegt in der Regel nicht vor, wenn der Antragsteller
- Mitglied in einem Verein, der nach dem Vereinsgesetz als Organisation unanfechtbar verboten wurde oder der einem unanfechtbaren Betätigungsverbot nach dem Vereinsgesetz unterliegt, war und seit der Beendigung der Mitgliedschaft zehn Jahre noch nicht verstrichen sind, oder
- Mitglied in einer Partei, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht nach § 46 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes […], festgestellt hat, war und seit der Beendigung der Mitgliedschaft zehn Jahre noch nicht verstrichen sind, oder
- einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung Bestrebungen im Sinne des § 3 Absatz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetztes […] verfolgt oder in den letzten fünf Jahren verfolgt hat.
Letztlich geht es beim Punkt der Zuverlässigkeit um die Frage, ob der Antragsteller im Bereich der Sicherheitsbranche in der Vergangenheit Mitglied einer verfassungswidrigen Partei oder anderen Organisation war.
Generell müssen Sicherheitsmitarbeiter eine Sachkundeprüfung ablegen, vor allem wenn es um die Berechtigung für Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in den Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr geht. Aber auch für den Schutz vor Ladendieben und die Bewachung im Bereich des Einlasses von gastgewerblichen Diskotheken ist diese Prüfung zwingend erforderlich.
Wichtig! Das Sicherheitspersonal darf bei der Umsetzung der Aufgaben der Bewachung nur jene Rechte anwenden, die jeder im Falle von Notwehr oder zur Selbsthilfe besitzt. Der Paragraph weist eindeutig darauf hin, dass diese Rechte nur dann gelten gemacht werden dürfen, wenn eine bestimmte Erforderlichkeit in der Situation besteht.
Objektschutz
Neben dem Militär oder der Polizei erfolgt der Objektschutz in Deutschland zunehmend durch Sicherheitsfirmen. Dabei geht es in erster Linie um staatlich, wirtschaftlich und privat genutzte Objekte wie Gebäude, Anlagen oder Großfahrzeuge sowie Geldtransporte.
Der Objektschutz fußt auf konkrete Anhaltspunkte oder auf eine Gefahreneinschätzung.
Dabei übernehmen Sicherheitsmitarbeiter folgende Aufgaben:
- Bestreifung
- Observation
- Vorkontrollen
- Stellungen
- Einlasskontrollen, inklusive der Feststellung von Identitäten
- Durchsuchungen von Personen und Sachen
Interessant: Die sogenannte Wach- und Schließgesellschaft gibt es im deutschsprachigen Raum seit Anfang des vergangenen Jahrhunderts. Im Zuge der zunehmenden Industrialisierung hatten Unternehmen und Stadtbewohner ein gesteigertes Sicherheitsbedürfnis, woraufhin sich dieses Gewerbe mehr und mehr etablierte. Eine derartige Sicherheitsfirma übernimmt in der Regel die Bewachung von Gebäuden, Fabrikanlagen oder Parkplätzen. Die Bezeichnung ist mittlerweile eher traditionell geprägt.
Personenschutz
Dieses Element vom Wachschutz beinhaltet die Bewachung von Personen in der Öffentlichkeit nach außen hin. Dabei geht es vor allem darum, dass die zu beschützende Person keinen Schaden erleidet. Personenschützer sind zuständig für Personen des öffentlichen Lebens, die einem bestimmten Risiko ausgesetzt sind und Personen, die aufgrund ihrer Lebensumstände einer Bedrohung ausgesetzt sind.
Der Begleitschutz einer privaten Security Firma muss die Bestimmungen laut der Gewerbeordnung § 34 erfüllen. Daneben sollte zwar auch die Sachkundeprüfung abgelegt werden, aber eine spezielle Ausbildung für den Personenschutz bietet das nicht. In Deutschland gibt es bislang einen derartigen Ausbildungsberuf nicht. Dennoch empfiehlt sich gerade für diesen Bereich, die Mitarbeiter vom Wach- und Sicherheitsdienst dahingehend speziell fortzubilden. Mögliche Erweiterungen sind:
- Eine Rechts- und Psychologieweiterbildung
- Einen Personenschutzgrundausbildung, inklusive Trainingsmaßnahmen
- Eine Waffensachkundeprüfung
- Ein Fahrsicherheitstraining
- Selbstverteidigung
- Erste Hilfe
Sara meint
27. Juni 2018 at 23:49
Hallo ich arbeite seit 2 Jahren in einer sicherheitfirma ich arbeite sehr viel 12 stunden genauso wie meine Kollegen manchmal 6tage am Stück oder 12 Tage am Stück ohne frei meine stunden liegen im Monat immer zwischen 250 St bis 290 stunden. Das Problem ist das uns alle 45 min vom lohn genommen wird ohne Pause zu machen also wir haben keinen Aufenthaltraum für die Pause ebenso dürfen wir laut unser Arbeitgeber das Objekt nicht verlassen, und können nie in Ruhe Essen unser Arbeitgeber weigert sich die Pause zu bezahlen und wir dürfen sie auch nicht machen. Jeder der bis jetzt sich bei der Sache durchsetzen wollte würde schnell gekündigt oder rausgeckelt. Was kann man hier machen? Vielleicht das das ganze Team das zusammen einklagt?
arbeitsrechte.de meint
4. Juli 2018 at 13:35
Hallo Sara,
in dieser Angelegenheit sollten Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht konsultieren. Uns ist es leider nicht erlaubt, eine kostenlose Rechtsberatung vorzunehmen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ich meint
26. Juni 2018 at 10:23
Hallo, hier sind ja einige Fragen zum Thema Arbeitszeit, Urlaub und 40-h-Woche gestellt. Also erstmal 12h täglich sind eigentlich im Sicherheitsdienst normal. Bei den 8h tägliche normale Arbeitszeit muss man aber auf das Jahr berechnen. Wenn ein Arbeitnehmer länger als 8h täglich arbeitet, ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Arbeitszeit-Ausgleich in Form von Freizeit ermöglichen. Aber das Ganze auf das Jahr gerechnet. Zum Thema Nachtschicht-frei-Tagschicht, auch das ist möglich, wenn zwischen den Schichten eine Ruhezeit von mindestens 11h eingehalten wird. Übrigens zum Arbeitszeit – Ausgleich gehören keine Urlaubs- & Krankentage. Hinweis : dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur ein kleiner Tipp eines selbst betroffenen Menschen. Eure so genannten freien Tage nennt man auch Arbeitszeit – Ausgleich.
Marcel meint
2. Juni 2018 at 10:32
Guten Tag, ich arbeite seit 2008 in der Sicherheitsbranche und habe eine Frage zur Auslegung des Mantelrahmentarifvertrages für den Geltungsbereich Bundesrepublik Deutschland. Im Tarifvertrag steht unter §6 1.6. Dass die monatliche Regelarbeitszeit 173 Stunden im Durschnitt eines Kalenderjahres beträgt. Auch in meinem Arbeitsvertrag sind die 173 verankert.
Mein Chef ist aber der Ansicht, dass er nur noch einmal im Quartal auf 173 Stunden aufstocken muss, wenn der Mitarbeiter im Durschnitt dieses Quartals nicht auf diese Mindeststunden kommt. Dies ist bei mir der Fall seit Januar, obwohl ich meine Arbeitskraft mehr als einmal angeboten habe. Er bezieht sich dabei auf §6 3. Des Tarifvertrags mit dem Wortlaut: Vollzeitbeschäftigte haben einen Anspruch auf mindestens 173 Stunden, bei Regeldienst in 24-Stunden auf mindestens 208 Stunden im Durchschnitt eines Quartals.
Meine Frage, muss er jeden Monat auf die im Arbeitsvertrag vereinbarten 173 Stunden aufstocken, oder muss er dies tatsächlich nur einmal im Quartal tun.
arbeitsrechte.de meint
11. Juni 2018 at 12:35
Hallo Marcel,
in der Regel müssen alle vereinbarten Stunden entlohnt werden, die der Arbeitnehmer arbeitet oder zur Verfügung steht. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihre Situation prüfen und Sie über Ihre Rechte und Optionen in Kenntnis setzen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Claudia meint
21. Mai 2018 at 13:21
Guten Tag, ich arbeite als Teilzeitkraft (130 Std. Obergrenze) bei einem Sicherheitsunternehmen als Empfangssekretärin. Jetzt soll ich die nächsten Wochen tgl. von 6:00 bis 18:00 Uhr (1 Std.) Pause arbeiten. Das schaffe ich körperlich nicht. Mein Chef sagt, wenn es notwendig sei, könne er mich bis zu einem Umfang von 178 Std einsetzen. Ist es wirklich korrekt. Ich habe mich um eine Teilzeitstelle beworben, weil ich körperlich nicht mehr schaffe. Freundliche Grüße und Dank.
arbeitsrechte.de meint
22. Mai 2018 at 9:37
Hallo Claudia,
die möglichen Arbeits- und Einsatzzeiten werden im Arbeitsvertrag festgehalten. Ein Abweichen davon ist ohne neuen Vertrag nicht möglich.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Milker meint
17. Mai 2018 at 16:12
Guten Tag,
Gibts in Sicherheitsgewerbe ein Mindesturlaubanspruch?
Arbeite in NRW
Mfg
arbeitsrechte.de meint
21. Mai 2018 at 21:52
Hallo Milker,
der gesetzliche Mindesturlaub gilt auch in dieser Branche. Das bedeutet: Bei einer 5-Tage-Woche müssen Sie mindestens 20 Urlaubstage im Jahr gewährt bekommen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Madleen meint
22. April 2018 at 21:10
Hallo
Frage : ich arbeite in berlin und heute war mein 7. arbeitstag in folge und muss jetz noch 3 tage und würde gerne mal wissen ob das so in ordnung ist ?
arbeitsrechte.de meint
2. Mai 2018 at 13:31
Hallo Madleen,
das Arbeitszeitgesetz begrenzt die Arbeitszeit pro Tag, Woche und Monat. Die Wochenarbeitszeit ist dabei auf 48 Stunden an 6 Tagen beschränkt. Ob für Ihren Beruf Ausnahmen gelten, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
John Doe meint
3. April 2018 at 20:37
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin in der Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit und würde gerne in einfachen Worten wissen was genau bei der Zuverlässigkeitsprüfung vom zuständigen Ordnungsamtes genau geprüft wird. Also den Gesetzes Text kenne ich nur der ist nicht einfach geschrieben und da erfährt man leider nicht was genau geprüft wird
arbeitsrechte.de meint
16. April 2018 at 15:37
Hallo John Doe,
in diesem Fall sollten Sie sich direkt an Ihren Ausbilder wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ramona meint
30. September 2018 at 9:47
Dein Führungszeugnis
Birgit meint
26. März 2018 at 8:04
Birgit hier nochmal, hatte einen Kommentar am 24.01.18 / 12.49, auf den Sie auch geantwortet haben.
Vielen Dank dafür:
Aber: ich möchte gerne wissen, wie viel Std. in der Woche ich im Sicherheitsdienst ( Bundesland Bayern) arbeiten darf? (Arbeitsplatz Pforte + Empfang)
Es heißt auch, das man 12 Std. Dienste verrichten darf, aber: wie viel Tage die Woche darf man in einer Arbeitswoche (egal, ob 5 Tage Woche / 6 Tage Woche oder 7 Tage Woche) diese 12 Std. Dienste eigentlich verrichten? An diesen Tagen ist man ja zu 100 % vom Sozialleben abgeschnitten, weil man weder vor noch nach der Arbeit irgendetwas persönliches für sich erledigen kann .
Einen Anwalt zu rate ziehen, ja, das ist klar, ja das kann man, aber vielleicht können Sie mir vorher diese Frage trotzdem beantworten..(Wenn man einen Anwalt zu rate zieht, dann gibt es hinterher nichts als Ärger, Mobbing, usw… dann hat der Arbeitgeber einen auf dem „Kiecker““ ist ja klar, das hab ich bei einem anderem Kollegen, der sich auch mit einem Anwalt zur Wehr gesetzt hat habe ,das ganze selber miterlebt . sonst hörte man es immer nur, es stimmt also. Also was soll man bitte machen ? Mein Kollege würde übrigens, weil er sich über einen Anwalt zur Wehr gesetzt hat, herausgemobbt!!
Eine bitte: : antworten Sie bitte nicht, man soll sich einen anderen Arbeitsplatz suchen, es ist in der heutigen>Zeit sehr schwer, was neues zu finden, die Arbeitslosigkeit hier in Deutschland ist hoch genug.
Vielen Dank , für einen richtig guten Rat.(Bitte sagen sie auch nicht, man soll sich Hilfe bei der Arbeitsagentur suchen, die können einem auch nicht helfen, die geben einem nur irgendwelche Adressen in die Hand, wo man dann verpflichtet ist, sich drauf zu bewerben…. das man die Stelle bekommt, dafür legen die keine Hand ins Feuer und man ist wieder auf sich allein gestellt, ist leider die 100 %ige Wahrheit, das ist ein keinster Weise eine Hilfe, es ist so, als wenn man die Stellenanzeige irgendwoanders selber entdeckt hat.) Vielen Dank für eine guten fachlichen Rat. Gruß, Birgit
arbeitsrechte.de meint
16. April 2018 at 8:44
Hallo Birgit,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen und deshalb auch keine rechtlich verbindlichen Antworten geben können. Hält sich Ihr Arbeitgeber nicht an den Tarifvertrag oder das Arbeitszeitgesetz, können Sie sich auch an den Betriebsrat wenden. Uns ist klar, dass der Gang zum Anwalt für das Arbeitsverhältnis belastend sein kann, allerdings gibt es wenig alternative Möglichkeiten, Ihr Recht einzufordern.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Alf meint
12. Oktober 2018 at 9:37
Wenn Du zum Anwalt gehst, musst Du zuvor schon „innerlich gekündigt“ haben. Nach einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Unternehmen wirst Du dort kein Bein mehr auf den Boden bekommen. Der Gang zum Anwalt bedeutet in der Regel, sein Recht rückwirkend durchzusetzen. Danach sollte der Wechsel in einen neuen Job folgen. Alle Ratschläge anwaltliche/gerichtliche Hilfe für ein laufendes und fortzusetzendes Arbeitsverhältnis in Anspruch zu nehmen ist pure Theorie. Das Arbeitnehmer-Arbeitgeberverhältnis ist danach zerstört. Egal wie es ausgeht. Der Schritt macht also nur sinn, wenn es darum ohnehin nicht gut bestellt ist.
Was diese 12-Stunden-Schichten ohne Pausen anbelangt, sollte der Arbeitnehmer allerdings einmal die Pratikablität seiner Wünsche nach Pausen überdenken. Soll der Unternehmer für die Pausenzeit eine Ersatzkraft vorbeischicken? Zudem spricht gerade im Werks- bzw. Objektschutz oftmals nichts dagegen, die Pausentätigkeiten in der Arbeitszeit auszuüben. Sofern es sich nicht gerade um ein Vollbad oder Mittagsschlaf handelt. Und Pausen werden nicht bezahlt. Am Ende verbringt man mit regulären Pausen die selbe Zeit im Objekt, allerdings mit weniger Entgelt.
Schau Dir mal die Personalbesetzung bei diesen 12-Stunden-Objekten an. Der Arbeitgeber spart sich das Personal für die komplette 3. Schicht. Das ist ergo Personal, welches nicht existiert. Möchte der Arbeitnehmer dem Unternehmer einen Denkzettel verpassen sollte er überlegen, welche Bombe eine längere Arbeitsunfähigkeit in der Personaldisposition hochgehen lassen würde. Aber auch hierbei sollte man zuvor zumindest schon einmal mit der „innerlichen Kündigung“ geliebäugelt haben.
Sophie Charlotte meint
11. Juni 2019 at 14:59
Hallo Birgit!
Sofort Amt für Arbeitsschutz einschalten!
Die arbeiten anonym!
Habe es hier im Forum auch ausführlich geschrieben!
Sabine D. meint
22. Februar 2018 at 19:19
Frage: Ich arbeite seit einem halben Jahr als Pförtner in einem militärischen Bereich. Leider ist es so, dass einige Kollegen“was Freischichten betrifft“ bevorzugt werden. Vorzugsweise arbeite ich vorwiegend nachts zu je 12 Std. Mein Problem ist, dass weder die Stühle für eine 12 Std Arbeit geeignet sind, noch gibt es genügend Freischichten zur Erholung. Man kommt aus der Nachtschicht (der Tag ist dann als frei eingetragen) und man fängt am nächsten Tag mit einer Tagschicht an. Ich habe wegen dieser Regelung schon gesundheitliche Probleme davon getragen. Wie sieht da die Rechtsgrundlage aus?
arbeitsrechte.de meint
16. März 2018 at 9:54
Hallo Sabine D.,
welche Möglichkeiten Sie in einem solchen Fall haben, sollten Sie mit einem Anwalt für Arbeitsrecht besprechen. Uns steht es nicht zu, eine kostenlose Rechtsberatung vorzunehmen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Birgit meint
24. Januar 2018 at 12:49
Hallo,
ich bin über einen Sicherheitsdienst (Bundesland Bayern) in einem Kraftwerk für Pforte und Empfang eingesetzt. Wieviel Stunden darf ich wöchentlich arbeiten?
Ich arbeite 58 Std die Woche, Mo – Do = 12 STd (6 – 18 Uhr) Fr 10 Std. 6 – 16 Uhr.
Warum fallen wir nicht wie im gesetl., Arbeitszeitgesetzt unter die 8 Std Regelung am Tag , und in Ausnahefällen bis zu 10 Std. Tag? Wir sind Menschen, wie in anderen Branchen auch,, wir sind keine Roboter, warum werden wir so behandelt?
dazu kommt: ich habe keine Pause!!! darf zwar während der Arbeitszeit Essen und Trinken, weil es anderes nicht möglich ist.. aber das ist keine Pause!!! das ist Essen und Trinken während der Arbeitszeit!!!
Meine Frage: ist das erlaubt? (Ich kenne aus anderen Branchen die gesetzlich Pausenregelung(Arbeitszeitgesetz), bis zu 6 Std keine Pause, zw. 6 – 9 Std = 30 min; bei mehr als 9 Std = 45 min pause)…ok!!! aber Warum ist das im Sicherheitsdienst angeblich nicht so, warum fällt der Sicherheitsdienst nicht auch in diese Pausenregelung? Wir sind auch nur Menschen, wie in allen anderen Branchen auch, warum werden wir behandelt, als wenn wir Roboter wären?
Noch eine Anmerkung: Da wir ja komischerweise nicht den gesetzlichen Pausen und Arbeitszeitregelungen unterliegen, werden wir auch noch bezahlt unter aller Sau!! der Tarifliche Std. Lohn ist unter aller Sau, im Januar soll es ja 2,7 % mehr geben , hab ich gehört, dann ist der tarifliche Std.Lohn bei 9.85 €!!! Fast jede Putzfrau bekommt mindestens glatte 10€ die Stunde!!! ist das nicht komisch? Gruß, Birgit
arbeitsrechte.de meint
2. März 2018 at 16:16
Hallo Birgit,
natürlich fallen auch Sie und Ihr Beruf unter das Arbeitszeitgesetz, gegen das hier stark verstoßen wird. Weisen Sie Ihren Arbeitgeber daraufhin. Er ist verpflichtet, sich an das Gesetz zu halten. Rechtlichen Beistand erhalten Sie, falls notwendig, bei einem Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jonny meint
30. Juni 2018 at 13:08
Kein Sicherheitsdienst, schon garnicht die Großen, halten sich an Gesetze.
Kurze Wechsel, 12 Stundenschichten (Regel) Bezahlung nach Einsatz, ……
Ein Manteltarifvertrag der die erste Überstunde auf die 241 Stunde setzt.
Tarifverträge die z.B. die Position 34a in zig Unterstufen zerpflügt.
So kann man weitermachen………
Hauptgruppen sind:
34a ; GSSK ; FKSS ; Meister
….und nicht 18 verschiedene Untergruppen die mit Mindestlohn bezahlt werden.
Dazu kommt noch die Steuerprogression. Alleinstehend, keine Kinder: Unterschied zwischen 233 und 173 Stunden ( ohne Zuschläge) ca 200 € Netto. Effektivlohn (50 Std.) = 4,00 €
Und dann die Aussage..“Wenden Sie sich an einen Anwalt!“ Man ist sofort im Gewerbe eine persona non grata
Marc meint
8. November 2018 at 14:29
Hast du mal überlegt ob du in der Branche falsch bist. Ich verstehe nicht wie man diesen Arbeitsplatz annehmen kann, einen Arbeitsvertrag mit dem Stundenlohn unterschreibt und sich dann darüber aufregt. Ich glaube auch nicht das du dich in der 12h Schicht tot arbeitest.
Robert meint
5. Januar 2018 at 6:07
Hallo
Erst mal eine tolle Seite wo man sich schon mal eine erste Meinung einholen kann.
Zu meinem Anliegen:
Ich bin im Revierdienst tägig.
Bei mir werden pro Schicht eine Stunde Pause abgezogen. Eine halbe Stunde vor Mitternacht und einmal 30 Minuten nach Mitternacht. Pause unbezahlt.
Wir sollen nach spätestens 6 Stunden eine Pause einlegen. Je nach Tour ist dies aber nicht immer möglich.
Das wäre schon einmal ein Verstoss gegen die Arbeitszeitverordnung. Aber zu der Pause: Ich habe Schlüssel dabei die Ich im Alarmfall anfahren muss. Also wäre es dann keine Pause sondern Bereitschaft. Des weiteren habe ich einen so genannten Activ Guard dabei der alle 10 Minuten einen Alarm auslöst wenn ich mich nicht bewege.
Pause ist es dann auch nicht oder wie sehen Sie das?
Gibt es eine Verjährungsfrist für das evtl. Einklagen der abgezogenen Pause?
Vielen Dank für Ihre Antwort
arbeitsrechte.de meint
14. Februar 2018 at 14:38
Hallo Robert,
leider ist es uns nicht erlaubt, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten. Daher würden wir Ihnen empfehlen, einen Anwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ich meint
26. Juni 2018 at 11:11
Also Robert, es ist richtig, dass deine Pause keine Pause, sondern Bereitschaft ist, da du kein reiner Revierfahrer, sondern Revier- & Interventionskraft bist. Bei uns gibt es da eine clevere Lösung : uns wird die Pause nur abgezogen, wenn wir tatsächlich nach Protokoll pause gemacht haben. Zu Deinem ActiveGuard: Der so genannte Totmann-Schalter an deinem Gerät muss abschaltbar sein. Eine Lösung wäre, man meldet sich in der NSL in die Pause und die schalten den Mist ab. Man meldet sich wieder in Dienst und der Totmann-Schalter wird reaktiviert. Ein Hoch auf Firmen, die die Totmann-Schalter nicht nutzen. Für akute Notfälle hat der ActiveGuard eine Paniktaste und GPS.
Andi1968 meint
20. Dezember 2017 at 12:50
Fragen über Fragen an den Weihnachtsmann:
1.)
Bei einer Nachtschicht 18:00 > 06:00 (dann offiziell 12 St Ruhepause und einer‘
weiteren 12 Stunden-Nachtschicht), gehören Teambesprechung/Briefing (i. d. R. 15- 20 Minuten also vor Schichtebeginn/Schichtende nicht auch zur anrechenbaren Arbeitszeit, welche vergütet werden müsste?
Wie verhält es sich mit der gesetzlichen Pausenregelung bei 12 Stunden Nachtschic Nachtschichten ???
2.)
Umkleideräume mit (abschliessbaren, personalisierten) Schränken/Spinden ? Wer will schon immmer seine mibringen müssen ???
3.)
Externer Aufenthalts-Raum, der nicht mit Möbeln ausgetattet ist als wenn diese
versifften Flohmarkt kommen. Eine Microwelle, ein rostiger Kühlschrank, ein uralte
Kaffemaschine und ein Heisswasser-Kocher fördern nicht besonderst die Motivation.‘ Radio und TV Empfang wäre wünschenswert
4.)
Getränke-Automaten (Heiss-/Kaltgetränke) bzw. Automaten für Snacks, Süßkram (alles zum Einkaufspreis!) , genauso wie ordendtliche Möbel) werden sehr oft verdchenkt.
Möbel lassen sich ebenfals kostenfrei organisieren wie zum Beispiel
ein Zigaretten-Automat
5.)
Sanitäre Anlagen: Toiletten und Waschbecken sollten selbstverständlich sein.‘
Wenn ich aber mein Toiletten-Paper selbst mitbringen muss – naja…..
6.)
Fitness-Geräte werden gegen Abholung ebenso gerne verschenkt !Was würde gegen einen kleinen Fitness-Raum sprechen ? Körperliche Fitness sind zum Vorteil des Arbeitnehmers als auch des ARBEITGEBERS.
„iN einem gesunden Körper wohnt doch ein gesunder Geist“
„Mens sana in corpore sano“
GebrauchteTraingsgeräte sind nach meinen Recherchen massenweise gegen Abholung zu verschenken – also kostenlos.
7.)
Gestellung von berufsspezifischer Bekleidung und Ausrüstung ?
Was kann der Arbeitgeber (leihweise) stellen ???
Was muss der Arbeitgeber (leihweise) stellen ???
AUF EURE ANTWORTEN BIN ICH GESPANNT !!!
arbeitsrechte.de meint
9. Februar 2018 at 13:57
Hallo Andi1968,
wir würden Ihnen empfehlen, sich diesbezüglich von einem Anwalt beraten zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
hasan meint
26. November 2017 at 22:20
Habe die Sachkundeprüfung diese woche bestanden.Habe 2009 ein Familienstreit gehabt und wurde verurteilt wegen Gefährlicher Körperverletzung, Gefährliche eingriff ins straßen verkehr,Fahrerflucht zu 10 Monate haft auf 2 Jahre Bewehrung .Habe seit dem nichts bis heute an straftaten war einmalig familiensache.
kann ich im Sicherheitsgewerbe arbeiten nach zuverläsigkeit.
arbeitsrechte.de meint
23. Januar 2018 at 14:14
Hallo hasan,
lassen Sie sich am besten von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten. Dieser kann die Lage genau analysieren.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ramona meint
30. September 2018 at 9:39
Meines Wissens nach bzw. So viel ich weiß hätte man sie/dich „eigentlich“ erst gar nicht zur Prüfung zulassen dürfen … !!?!!
Mr Tom meint
26. November 2018 at 15:09
Doch. Die Prüfung konnte er ablegen. Ob und wann er zuverlässig ist, ist ein anderes Thema. Evtl. ist sein Eintrag schon gelöscht oder wird bald gelöscht.
Torsten meint
23. November 2017 at 15:01
Hallo,
ich bin im Seperatwachdienst im Werkschutz tätig und muss gößtenteils ( 3 – 4 Wochen ) von Montag bis Freitag von 06:00 bis 18:00 Uhr arbeiten.
Samstag,Sonntag habe ich frei.
Sind 60 Stunden in der Woche erlaubt?
arbeitsrechte.de meint
22. Januar 2018 at 9:34
Hallo Torsten,
wie viel Arbeitszeit pro Woche bzw. pro Tag zulässig sind, ergibt sich aus dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Hier gilt der Grundsatz des § 3 ArbZG, dass die werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden nicht überschritten werden darf. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist nur ausnahmsweise erlaubt, wenn „innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden“ (§ 3 Satz 2 ArbZG). Allerdings lässt § 7 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) abweichende Regelungen zu.
Ob eine solche zulässige Ausnahme in Ihrem Fall vorliegt, können Sie bei einem Anwalt erfragen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Atila meint
23. Mai 2018 at 20:05
Hallo Torsten. Klares NEIN ! Es gibt das Arbeitszeitgesetz was eine Arbeitszeit von 8 Stunden vorsieht.
arbeitsrechte.de meint
1. Juni 2018 at 9:11
Hallo Atila,
das ist im Grundsatz korrekt. Ein Durchschnitt von acht Stunden werktäglich darf in der Regel nicht überschritten werden. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) lässt unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen zu, z. B. in § 3 Satz 2 ArbZG:
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Frank meint
6. Oktober 2018 at 22:38
Sei doch froh, Du hast einen der wenigen Jobs in dieser Branche, bei denen Du nicht am Wochenende arbeiten musst. Davon träume ich.
Detlef B. meint
25. Oktober 2017 at 12:26
Ich werde von meinem Arbeitgeber (Personaldienstleister) als Sicherheitsfachkraft an der Pforte eines großen Unternehmens eingesetzt.
Hauptsächlich arbeite ich im Frühdienst von 05:00 bis 08:00 Uhr. Es kommt aber auch vor, dass ich in der Spätschicht von 16:00 bis 23:00 eingesetzt werde. In der Spätschicht wird ein höherer Stundenlohn gezahlt.
Auf die Nachfrage bei meinem Arbeitgeber sagte man mir, der Auftraggeber wünscht: Morgens Wachdienst und abends Empfangsdienst (darum der Unterschied).
Auf Nachfrage beim Auftraggeber drohte man mir, meinen Arbeitgeber zu informieren, wenn ich nicht aufhöre diesbezügliche Fragen zu stellen.
Der Lohn richtet ich auch genau nach dem Lohntarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in NRW.
Das bedeutet: Morgens nach LTV Seite 3, B 7. und abends nach B 10.
Meine Tätigkeiten in der Frühschicht sind aber auch die gleichen, wie unter B 10. beschrieben incl. einiger zusätzlicher, vom Auftraggeber gewünschten Zusatztätigkeiten.
Genauer gesagt, empfange ich morgens den größten Teil der Mitarbeiter von Fremdfirmen,
die laut objektspezifischer Dienstanweisung als Besucher gelten incl. der normalen Gäste des Unternehmens.
Ich fühle mich also ungerecht behandelt bzw. bezahlt.
Was kann ich tun, bzw. gibt es eine detallierte Richtlinie, auf was sich meine Aufgaben im Wachdienst beschränken, auf die ich mich berufen kann, ohne das ich meinen Job verliere.
arbeitsrechte.de meint
18. Dezember 2017 at 9:03
Hallo Detlef,
ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen in Ihrem Fall beistehen und Ihre Rechte für Sie durchsetzen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ich meint
26. Juni 2018 at 10:36
Detlef, meine Frage wäre eher, darf dein Arbeitgeber Dich überhaupt als Sicherheitskraft, nicht als Fachkraft, mal anmerk, dort beschäftigen? Auch Gewerbetreibende und gerade die haben nämlich eine Gewerbeprüfungspflicht nach §34a GewO. Dies muss vom hiesigen Gewerbeamt genehmigt werden. Dazu benötigt dein Chef mindestens die Sachkundeprüfung nach §34a und muss Zuverlässigkeit und Bonität nachweisen. Dann benötigst auch du noch mind die Unterweisung nach §34a. Ab 1.1.2019 benötigst du sogar die Sachkunde. Also das würde ich mal hinterfragen.
Ich meint
26. Juni 2018 at 10:55
Noch ein kleiner Tipp von mir : Wenn du als Sicherheitskraft über deinen Personaldienstleister bei dem Auftraggeber beschäftigt bist, unterliegst du dem MRTG des Bundesverbandes der deutschen Sicherheitswirtschaft (BDWS) in gültiger Form für das Bundesland NRW.
Rene F. meint
13. Oktober 2017 at 10:12
Ich habe folgende Frage. Wir arbeiten 12 Stunden täglich im Sicherheitsdienst. Wir sollen 11 bzw. 12 Tage am Stück durcharbeiten. Unsere Chefs sagen, dass wäre kein Problem, mit der Begründung : Nach § 11 Abs. 3 ArbZG ist für Sonn-und Feiertagsarbeit ein Ersatzruhetag notwendig, der für die Sonntagsarbeit innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Heisst, Wenn jemand am Montag anfängt zu arbeiten und dann einschließlich der nächsten 2 Sonntage durcharbeitet, tritt die Verpflichtung zur Gewährung des Ersatzruhetages erst nach dem 1. Sonntag auf. Damit könnte also 7 + 12 Tage hintereinander gearbeitet werden. Somit sind im Extremfall auch 19 Arbeitstage in Folge möglich. Ist dies bei 12 Stunden Diensten richtig oder trifft dies bei einer 40 Stunden Woche zu ?
arbeitsrechte.de meint
5. Dezember 2017 at 14:43
Hallo Rene F.,
zwölf Tage am Stück jeweils zwölf Stunden zu arbeiten, erscheint uns unter anderem in Bezug auf § 3 ArbZG etwas viel. Um sicherzugehen, wie sich das Ganze in Ihrem individuellen Fall verhält, sollten Sie allerdings einen Anwalt für Arbeitsrecht konsultieren.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
René L. meint
25. September 2017 at 15:19
Guten Tag
ich arbeite im Pforten und Empfangsdienst, wie sind die gesetzlichen Pausen
im Sicherheitsdienst
arbeitsrechte.de meint
13. November 2017 at 14:59
Hallo René L.,
es existieren keine besonderen Pausenregelungen im Sicherheitsdienst. Dem Arbeitszeitgesetz zufolge ist nach sechs Stunden Arbeit eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben. Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden muss eine Pause von mindestens 45 Minuten erfolgen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Stefan meint
14. September 2017 at 3:18
Hallo,
gibt es mittlerweile mal endlich eine Änderung bezüglich der 12 Stunden Dienste? Arbeite seit 18 Jahren in dem Bereich und finde das 12 Stundendienste verboten gehören.
arbeitsrechte.de meint
1. November 2017 at 11:41
Hallo Stefan,
diesbezüglich ist uns zum jetzigen Zeitpunkt nichts bekannt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Atila meint
23. Mai 2018 at 20:02
Hallo Stefan, das sind sie auch.
Es gibt in Deutschland das Arbeitszeitgesetz und das sieht klar eine Arbeitszeit von 8 Stunden vor, die auf maximal 10 Stunden verlängert werden darf. Hierbei muss ein Ausgleich in Zeit oder Wert erfolgen.
Marvin M. meint
8. September 2018 at 8:37
Hallo Stefan und Atila,
soweit ich Informiert bin gibt es die Möglichkeit der 12 Stunden-Schicht auch in Deutschland, hierbei ist aber darauf zu achten das der Überwiegende Teil der Arbeitszeit als Arbeitsbereitschaft gilt. Daher man hat theoretisch Bereitschaft am Arbeitsplatz und arbeitet nur dann wenn etwas zu tun ist. Den Rest der Zeit muss man aber Wach und Aufmerksam sein.
Ramona meint
8. September 2017 at 20:21
hallo ich habe da mal eine frage ich sitze über eine Sicherheitsdienst Firma als Pfötnerin in einer Klinik und muss des öfteren 6 Tage/Nächte am stück arbeiten 4 schichten a 8 Std. und 2 schichten a 12 Std. ohne pause ist dieses Gesetzlich erlaubt?
arbeitsrechte.de meint
9. Oktober 2017 at 13:29
Hallo Ramona,
dies ist gesetzlich nicht erlaubt. Sie sollten sich dementsprechend an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Feuerstein meint
23. Oktober 2019 at 6:27
Da muss ich glatt eine Frage nachschieben:
Ich habe 8 WEs am Stück gemacht. Hinzu kommen 3 Fünferketten zu a 12h in der NSL. Ärgerlicher weise wird pro Schicht 30 Min. abgezoggen als Pause.
Was ist erlaubt? Zumal eigentl. 8 Tage frei gehabt hätte als ausgleich, die wiederum um 3 Schichten durch Krankeit eines Kollegen reduziert wurden. Somit liegt meine Arbeitszeit in diesem Monat bei 240h
Marion meint
13. August 2017 at 13:24
Frage: Ein langjähriger Mitarbeiter(10 Jahre) im Pfortendienst incl. Eingangskontrolle, hat nie an einer Sachkundeunterrichtung teilgenommen, die Frage ist : Gibt es für diesen Mitarbeiter eine Art Gewohnheitsrecht oder muss er diese Sachkundeunterrichtung nachholen?
arbeitsrechte.de meint
25. August 2017 at 12:22
Hallo Marion,
in Einzelfällen kann die Nachweispflicht der Sachkundeprüfung entfallen wenn z. B. einschlägige Berufsabschlüsse vorhanden sind oder der Betroffene am 01. Januar 2003 bereits seit mindestens drei Jahren ununterbrochen und berechtigterweise im Bewachungsgewerbe arbeitete (hier gilt die Prüfung als abgelegt). Wurde eine Sachkundeprüfung abgelegt, so bedarf es in der Regel keiner Unterrichtung gemäß § 34a GewO mehr.
Lassen Sie in der Personalverwaltung Ihres Unternehmens prüfen, wie genau es sich in diesem speziellen Einzelfall verhält.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Toni S. meint
12. August 2017 at 10:07
Hallo,
wer ist eigentlich für die Einhaltung der Arbeitsplatzverordnung zuständig, wenn ich als externer Sicherheitsmitarbeiter in einem Unternehmen als Empfangs und Objektschutz tätig bin ?
arbeitsrechte.de meint
25. August 2017 at 12:01
Hallo Toni,
in der Regel ist anzunehmen, dass der Arbeitgeber am Einsatzort für die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung ist. Wenden Sie sich an Ihren eigenen Arbeitgeber, um den Sachverhalt genau zu ergründen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
M.B. meint
16. Juli 2017 at 0:30
Guten abend. Können sie mir sagen wie das ist, ich habe 2013 einen privat umgehauen und wurde zur Geldstrafe von 600€ verurteilt. Nun hab ich ne Anzeige bekommen wegen fahrlässige körperverletzung, nur weil ich ausersehen im ekz eine kundin, leicht an den hacken gestreift hatte, da ich s eilig hatte vebor die anderen Kunden die Eingangstür weiter kaputt machen die sich weder auf noch zu schieben lassen hatte und ca 35cm offen war.
Mein jetziger Arbeitgeber meint, ich darf deswegen nicht mehr im wachgewerbe arbeiten. Ist das so richtig?
arbeitsrechte.de meint
31. Juli 2017 at 12:58
Hallo,
im Führungszeugnis gelistete Vorstrafen (Geldstrafen ab 90 Tagessätzen und Freiheitsstrafen) können den Ausschluss aus einigen Berufszweigen bedeuten. Im Sicherheitsbereich gilt zudem die Offenbarungspflicht gegenüber dem Arbeitgeber auch bei strafrechtlichen Ermittlungen ohne Verurteilung u.a. Der Ausschluss kann daher im Einzelfall durchaus bestimmt werden. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um den Sachverhalt genau prüfen zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Mario meint
5. Mai 2017 at 0:49
Ich arbeite für eine Firma aus BSD Dünen seit erst neu der wollte DSS ich heute aus der Nacht komme und heute abend 17.00 zum Dienst Fähre Fahrweg 2 Stunden sollte noch mein geborgtes kfz nehmen obwohl mündlich veibart war das er FM kfz zur Verfügung stellt ?????? In Bad Düben gibs nur ein FM Google
Arbeitszeit dafür an St sollten 15 mit Fahrweg 19fas sein
arbeitsrechte.de meint
8. Mai 2017 at 11:52
Hallo Mario,
auch Arbeitgeber müssen sich an arbeitsvertragliche Vereinbarungen halten. Bei Problemen wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Chr. Martin meint
22. März 2017 at 8:07
Sehr gut
T. Schmidt meint
29. November 2016 at 15:14
Die Zuverlässigkeit der Mitarbeiter wird überprüft……aber……wer prüft denn das Unternehmen selbst? Seit 2011 ist die neue DIN EN 50518 in Kraft. Wer überprüft jetzt die Unternehmen, ob sie noch den neuen hohen Anforderungen gerecht werden und die an sie gestellten Aufgaben sicher und wirkungsvoll meistern? Ich kenne Sicherheitsfimen, da übernehmen Computer die Aufgaben von Disponenten. Da sitzt kein Mitarbeiter mehr Nachts vor dem PC in einer Notruf- und Serviceleitstelle.
Da gehen alle Meldungen über ein GSM – Modem raus zum Bereitschaftsfahrer, der sowohl Tags- als auch Nachts in 12-Stunden Schichten die Aufgaben des Disponenten, des Streifenfahrers und des Interventionsbeauftragten übernimmt. DAS sollte mal geprüft werden!
arbeitsrechte.de meint
1. Dezember 2016 at 10:33
Hallo Herr Schmidt,
Unternehmen in Deutschland werden durch verschiedene Behörden überwacht:
– die Finanzkontrolle Schwarzarbeit
– die Gewerbeaufsichtsämter
– Landesämter für Arbeitsschutz etc.
Bei Verdacht auf Zuwiderhandlung gesetzlicher Vorgaben können Sie sich bei diesen Institutionen melden und ggf. Anzeige erstatten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Salvatore C. meint
14. Dezember 2018 at 6:53
Herr Schmidt kann ich nur bestätigen. Ich bin ein Wachtler durch und durch mit Erfahrungen im Streifendienst bei der Bahn mit Fahrscheinkontrolle, Depotberwachung, Sondereinsätze, Zugbegleitung usw. Bei meine jetzige Firma
ist genau der Fall.
Miguel meint
22. August 2019 at 21:11
Mag sein, aber leider muss man sagen das überall und in jedem Beruf Menschen gibt die Ihren Job nicht so genau nehmen. Ich kenne jedoch sehr viele Betriebe und auch Mitarbeiter in denen darauf großer Wert gelegt wird, das die Mitarbeiter hervorragend geschult und Qualifiziert sind.
Es wird immer viel zu negativ gedacht wenn es um den Bereich Sicherheit geht… Nicht alle sind gleich.