Kurz & knapp: Sonderurlaub
In Ausnahmesituationen können Arbeitnehmer eine vorübergehende bezahlte Freistellung beanspruchen. Sie müssen dann nicht von ihrem Urlaubsanspruch Gebrauch machen. Der Anspruch auf Sonderurlaub ergibt sich aus § 616 BGB.
In der Regel wird zusätzlicher Urlaub beim Tod eines nahen Angehörigen oder der eigenen Hochzeit gewährt. Hier finden Sie eine Auflistung der Gründe für Sonderurlaub.
Das hängt vom jeweiligen Anlass ab und davon, was Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbaren.
Inhalt
Worauf beruht der Anspruch auf Sonderurlaub?
Im Laufe des eigenen Lebens ereignen sich immer wieder schöne, aber auch schlimme Dinge. Vor allem Schicksalsschläge wirbeln das Seelenleben derart durcheinander, dass es kaum möglich ist, als Arbeitnehmer die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung in entsprechender Qualität zu erbringen. Er braucht Zeit, um das Erlebte zu verarbeiten.
Aus diesem Grund sieht das Arbeitsrecht Sonderurlaub vor. Er verschafft Betroffenen einen kurzen Moment Zeit zum Durchatmen. Sonderurlaub wird zusätzlich zum gesetzlichen Jahresurlaub gewährt. Der Arbeitnehmer erhält in dieser Zeit trotzdem den vollen Lohn.
Der Anspruch auf Sonderurlaub ergibt sich aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber seinen Mitarbeitenden. In anerkannten Ausnahmesituationen können sie Sonderurlaub bei ihrem Arbeitgeber beantragen und sich dabei auf § 616 S. 1 BGB berufen, der Folgendes besagt:
Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird.“
Zu der Frage, welche Umstände konkret einen Sonderurlaub rechtfertigen, hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Rechtsprechung verschiedene Fallgruppen herausgearbeitet. Außerdem orientieren sich Arbeitgeber an den im „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst“ (TVöD) genannten Anlässen. In § 29 TVöD ist auch die Länge des eingeräumten Sonderurlaubs definiert.
Mögliche Gründe für Sonderurlaub im Überblick
Die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung hat verschiedene Konstellationen entwickelt, in denen ein gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub besteht. Diese lassen sich im Wesentlichen in zwei Kategorien unterteilen:
Das sind zum einen familiäre Ereignisse, bei denen der Arbeitnehmer unbedingt anwesend sein muss und bei denen nicht erwartet werden kann, dass er dem Ereignis fernbleibt.
Hierzu gehören insbesondere die:
- eigene Hochzeit oder Lebenspartnerschaft
- Hochzeit der Kinder
- (Goldene) Hochzeit der Eltern
- Geburt des eigenen Kindes
- Konfirmation und Erstkommunion
- Beerdigung naher Angehöriger
Die zweite Kategorie sind persönliche Unglücksfälle, bei denen der Arbeitgeber nicht erwarten kann, dass der Arbeitnehmer trotzdem seiner Arbeitspflicht nachkommt, beispielsweise:
- eine zwingende ärztliche Behandlung, die nicht außerhalb der vereinbarten Arbeitszeiten erfolgen kann
- ein Verkehrsunfall, den der Arbeitnehmer nicht selbst verschuldet hat
- eine Wohnungseinbruch oder Wohnungsbrand
- eine zu Unrecht zulasten des Beschäftigten angeordnete Untersuchungshaft
Todesfälle und Beerdigungen im engen Familienkreis
Den meisten Arbeitnehmern ist wohl bekannt, dass es Sonderurlaub bei einem Todesfall gibt. Aber nicht jeder Todesfall rechtfertigt eine bezahlte Freistellung. Bei welchen Beerdigungen bekommt man also Sonderurlaub?
Ein Sterbefall ist in der Regel nur dann relevant, wenn ein nahes Familienmitglied verstirbt, wenn zu ihm eine Verwandtschaft 1. Grades bestand. Demnach gewährt der Arbeitgeber Sonderurlaub bei:
- Tod des Ehepartners bzw. eingetragenen Lebenspartners
- Tod der Eltern oder Schwiegereltern
- Todesfall unter Geschwistern·
- Versterben des eigenen Kindes (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder)
Ein gesetzlicher Sonderurlaub hilft unter diesen Umständen, den ersten Schock zu verarbeiten und um die Beerdigung und notwendige Behördengänge zu organisieren.
Wie wie viele Tage Sie zusätzlichen Urlaub bei einem Todesfall bekommen, hängt mitunter auch davon ab, wie lange Sie bereits im Unternehmen arbeiten und wie verständnisvoll der Arbeitgeber ist. Es ist deshalb durchaus möglich, dass er mehr als zwei freie Tage bei einem Todesfall gewährt. Sprechen Sie mit Ihrem Vorgesetzten darüber und erkundigen Sie sich auch, ob dafür eine bestimmte Betriebsvereinbarung gilt.
Sonderurlaub bei einer Hochzeit
Zwar erwähnt § 616 BGB die Hochzeit nicht ausdrücklich als Freistellungsgrund.
Nach der ständigen Rechtsprechung der Arbeitsgerichte gehört sie – und auch die Eintragung der Lebenspartnerschaft – zu den Gründen, die eine vorübergehende persönliche Verhinderung im Sinne dieser Vorschrift entschuldigen.
Der Sonderurlaub beträgt in der Regel nur einen Tag. Für längere Feierlichkeiten und die Hochzeitsreise müssen Sie also auf Ihren Erholungsurlaub zurückgreifen.
Nicht nur für die eigene Hochzeit gibt es häufig einen arbeitsfreien Tag, auch bei Feierlichkeiten und Jubiläen der Eltern können Sie den Arbeitgeber um Sonderurlaub bitten. Die goldene Hochzeit (50. Hochzeitstag) ist einer dieser Anlässe, ebenso wie die Hochzeit des Kindes.
Sonderurlaub bei der Geburt des eigenen Kindes
Väter erhalten Sonderurlaub zumindest am Tag der Geburt. Diesen Urlaub müssen sie allerdings rechtzeitig beantragen.
Wie viele freie Tage frisch gebackene Väter erhalten, ist gesetzlich nicht geregelt. In der Regel sind ein bis drei Tage angemessen. Darüber entscheidet allerdings der Arbeitgeber.
Schauen Sie in Ihrem Arbeitsvertrag nach, was für Sie gilt. Auch in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung können Sie fündig werden. Aus diesen Dokumenten geht in der Regel auch hervor, wie viele freie Tage Sie für die Geburt Ihres Kindes erhalten.
Dieser Anspruch steht allerdings nur verheirateten Vätern zu oder dem zweiten Elternteil in einer Lebenspartnerschaft. Ob unverheiratete Männer ein Recht auf Sonderurlaub haben, ist hingegen umstritten.
Frauen profitieren vom Mutterschutz und sind demnach sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung von der Arbeit freigestellt. Sie sind daher nicht auf den Sonderurlaub angewiesen.
In der Regel kein Sonderurlaub für Arztbesuche
Grundsätzlich müssen Arbeitnehmer allgemeine Arzttermine außerhalb der Arbeitszeit vereinbaren – dies allerdings nur, soweit das überhaupt möglich und zumutbar ist.
In folgenden Ausnahmefällen hat der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter Sonderurlaub zu gewähren:
- Aufgrund dringender Beschwerden benötigt der Beschäftige eine schnellstmögliche ärztliche Versorgung.
- Der Arbeitnehmer muss – beispielsweise wegen einer Blutabnahme oder Magenspiegelung – nüchtern zum Arzttermin erscheinen.
- Die Arztpraxis bietet nur eingeschränkte Öffnungszeiten (während der Arbeitszeit des Beschäftigten) an.
Pflege von erkrankten Familienangehörigen
Im Regelfall ist die Pflege von Familienangehörigen als persönlicher Hinderungsgrund des Arbeitnehmers anzusehen, sodass er dafür Sonderurlaub nach § 616 BGB beanspruchen kann.
Ob ein solcher Anspruch im Einzelfall besteht, ist davon abhängig, ob es für den Beschäftigten zumutbar ist, trotz Erkrankung des Familienmitglieds arbeiten zu gehen. Dabei spielen folgende Aspekte eine Rolle:
- Steht das Familienmitglied dem Arbeitnehmer besonders nahe? Damit ist nicht die räumliche Nähe gemeint, sondern eine enge seelische Bindung. Grundsätzlich fallen Ehe- und Lebenspartner, Eltern und Geschwister darunter sowie die eigenen Kinder.
- Ist das Familienmitglied auf die Pflege des Beschäftigten angewiesen, weil keine anderweitige Versorgung zur Verfügung steht?
Pflege des eigenen erkrankten Kindes
Erkrankt ein Kind, das noch nicht zwölf Jahre alt ist oder das aufgrund einer Behinderung besondere Hilfe benötigt, so gilt dies für beide Eltern als persönlicher Hinderungsgrund.
Laut § 45 SGB V muss der Arbeitgeber sie in diesem Fall freistellen – bei fortlaufender Lohnzahlung. Sonderurlaub ist in diesem Fall also gar nicht erforderlich. Voraussetzung für eine Freistellung ist allerdings, dass ein Arzt bescheinigt, dass das Kind Betreuung benötigt.
Je älter Kinder werden, desto weniger Pflege benötigen sie im Krankheitsfall. Hier gelten dieselben Regeln wie bei der bezahlten Freistellung zur Pflege von Familienangehörigen.
Rechtlich umstritten: Sonderurlaub bei einem Umzug
Ob ein bevorstehender Umzug einen Anspruch auf Sonderurlaub begründet, ist nicht ganz unumstritten. Sie haben ein Recht darauf, wenn dies in Ihrem Arbeitsvertrag oder den Betriebsvereinbarungen entsprechend festgelegt ist. In allen anderen Fällen gilt Folgendes:
Umzug aus privaten Gründen:
- Es besteht in der Regel kein Recht auf Sonderurlaub, weil Sie den Umzug selbst „verschuldet“ haben. Dafür müssen Sie Ihre freie Zeit verwenden.
- Mitunter lohnt es sich trotzdem, beim Arbeitgeber nachzufragen. Häufig gewähren sie aus Kulanz eine bezahlte Freistellung für den Umzugstag.
- Erscheint die Erfüllung der Arbeitnehmerpflicht als unzumutbar, so besteht laut Bundesarbeitsgericht ein Anspruch auf Sonderurlaub (25.04.1960, Az.: 1 AZR 16/58).
Umzug aus betrieblichen Gründen:
- Verlegt der Arbeitgeber seine Betriebsstätte an einen anderen Standort, so erfolgt der Umzug aus einem betrieblichen Grund.
- In diesem Fall hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Sonderurlaub, vor allem, wenn der Umzug dringend stattfinden muss.
- Der „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst“ (TVöD) regelt einen Anspruch auf bezahlte Freistellung für einen Umzug aus dienstlichen bzw. betrieblichen Gründen.
Friedel meint
17. August 2017 at 16:01
Sonderurlaub 1 Woche bei Schwerbehinderung wurde einfach abgebrochen von WBL.Bin jetzt in Nachtwache Altenpflege 75%.Gibt es für mich Zuschläge?
arbeitsrechte.de meint
4. September 2017 at 15:31
Hallo Friedel,
dem Arbeitszeitgesetz zufolge wird die Zeit zwischen 23 und 6 Uhr als Nachtzeit angesehen (§ 2 ArbZG). Arbeiten Sie zu dieser Zeit, steht Ihnen normalerweise mindestens ein Zuschlag von 25 Prozent zu.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Meike meint
9. August 2017 at 21:38
Hallo,
für unser erstes Kind bekam ich vom Arbeitgeber einen Tag Sonderurlaub gewährt. Nun bin ich während meiner Elternzeit erneut schwanger geworden und habe unser zweites Kind bekommen.
Steht mir während der Elternzeit eigentlich auch ein Tag Sonderurlaub für das zweit Kind zu oder ruht das Beschäftigungsverhültnis rein rechtlich und ich habe keinen Anspruch auf den Sonderurlaub?
arbeitsrechte.de meint
21. August 2017 at 12:04
Hallo Meike,
während der Elternzeit (in Vollzeit) kann der Arbeitgeber Urlaubsansprüche kürzen, sodass am Ende des Jahres der Anspruch als abgeleistet gilt. Es ist hier mithin nicht bekannt, inwieweit Sonderurlaubsansprüche auch bei Nichtbeschäftigung während dieser Zeit verhält. Wenden Sie sich an einen Anwalt, den Betriebsrat, die Gewerkschaft oder Ihren Arbeitgeber für nähere Informationen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Simon meint
9. August 2017 at 16:18
Hallo,
meine Frau und ich bekommen in kürze Zwillinge, da es sich ja um zwei Kinder handelt sind dann auch zwei Tage Sonderurlaub möglich?
arbeitsrechte.de meint
21. August 2017 at 11:57
Hallo Simon,
das Bürgerliche Gesetzbuch gibt keine Bestimmung dazu ab, wie viel Sonderurlaub im Einzelnen anzuerkennen ist. Hierbei handelt es sich regelmäßig um Kulanzentscheidungen der Arbeitgeber. Wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeber, um zu erfragen, wie viel Sonderurlaub er Ihnen gewähren würde.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Bäuml meint
4. Juli 2017 at 8:41
Hallo liebes Team,
meine Lebensgefährtin und ich heiraten im August an einem Samstag.
Ich arbeite nur 30 Std. in der Woche. Montag bis Donnerstag Mittag.
Bekomme ich trotzdem einen Tag Sonderurlaub? Wir sind nicht im Tarifvertrag.
Vielen Dank für Ihre Antwort
LG Bäuml
arbeitsrechte.de meint
17. Juli 2017 at 15:04
Hallo Bäuml,
dies sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber klären.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Gundi meint
1. Juli 2017 at 15:58
hallo liebes team .
mein vater ist verstorben und ich bin zur zeit psysisch nicht in der lage zu arbeiten und deshalb krankgeschrieben.ab nächste woche gehe ich wieder arbeiten, die Beerdigung meines Vaters ist der nächste freitag und auf Nachfrage beim AG wegen 1 Tag Sonderurlaub bekam ich zur Antwort, es wäre der Tag der Beerdigung als Wunschfrei bei mir eingetragen (ohne Lohnzahlung) was meine Vorgesetzte gemacht hat .meine Frage .Steht mir am Tag der Beerdigung Sonderurlaub Bezahlt zu oder nicht.
arbeitsrechte.de meint
3. Juli 2017 at 15:43
Hallo Gundi,
normalerweise sollte Ihnen unter diesen Umständen am Tag der Beerdigung Sonderurlaub zustehen. Wir würden Ihnen daher empfehlen, nochmal mit Ihrer Vorgesetzten zu sprechen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Christin meint
14. Juni 2017 at 0:09
Hallo,
meine Kollegin möchte im Dezember heiraten, allerdings gibt es in unserer Firma eine Urlaubssperre im Dezember. Kann sie da trotzdem vom Sonderurlaub zur eigenen Hochzeit gebrauch machen oder muss sie sich tatsächlich an die Urlaubssperre halten?
arbeitsrechte.de meint
20. Juni 2017 at 14:16
Hallo Christin,
in der Regel muss sich Ihre Kollegin an die vereinbarte Urlaubssperre halten. Es besteht jedoch stets die Möglichkeit, dem Arbeitgeber seine Beweggründe zu erklären und auf sein Verständnis zu hoffen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Martina meint
13. Juni 2017 at 12:48
Hallo,
mein Mann und ich feiern im kommenden Jahr unseren Silberhochzeitstag.
Wir feiern nur klein innerhalb der Familie und der eigentliche Hochzeitstag ist ein Samstag. Bekomme ich trotzdem einen Tag Sonderurlaub? kein Tarifvertrag
arbeitsrechte.de meint
14. Juni 2017 at 12:50
Hallo Martina,
eine gesetzliche Garantie für den Sonderurlaubstag gibt es auch nicht für die eigene Hochzeit. Hier zeigen sich Arbeitgeber jedoch oft kulant.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Andrea meint
11. Juni 2017 at 21:33
Hallo liebes Team, habe ich Anspruch auf Sonderurlaub bei der eigenen Silberhochzeit?
Arbeite in einer Kantine und es existiert kein Tarifvertrag
arbeitsrechte.de meint
12. Juni 2017 at 7:47
Hallo Andrea,
es ist gesetzlich nicht genau definiert, welche Umstände einen Sonderurlaub rechtfertigen. Daher würden wir Ihnen empfehlen, direkt mit Ihrem Arbeitgeber darüber zu sprechen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Timmä meint
8. Juni 2017 at 14:08
Hi.
Für die Geburt meines Kindes habe ich schon vom Arbeitgeber bescheid bekommen das ich den Tag Sonderurlaub bekomme.
Nur ist mein kind leider über 2 Monate zu früh gekommen und es liegt nun im brutkasten.
Da man ja bei schwerer Erkrankung eines Kindes wie oben beschrieben 4 tage zusätzlichen Sonderurlaub nehmen kann wollte ich mal fragen ob das dabei auch zu trifft?
Weil es liegt ja schließlich auf der Intensivstation und muss umsorgt werden und ich bin mit meiner Frau jeden Tag so lange es geht dort.
arbeitsrechte.de meint
12. Juni 2017 at 10:36
Hallo Timmä,
wir würden Ihnen empfehlen, dies direkt mit Ihrem Arbeitgeber zu besprechen. Es ist gesetzlich nicht definiert, welche Umstände konkret einen Anspruch auf Sonderurlaub begründen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Konsti meint
31. Mai 2017 at 10:31
Muss mir mein Arbeitgeber Sonderurlaub gewähren, wenn ich heirate?
arbeitsrechte.de meint
6. Juni 2017 at 10:20
Hallo Konsti,
welche Umstände genau einen Anspruch auf Sonderurlaub rechtfertigen, ist nicht im Gesetz festgeschrieben. Daher sollten Sie direkt mit Ihrem Arbeitgeber sprechen und nachfragen, ob er Ihnen für den Tag Ihrer Hochzeit Sonderurlaub gewährt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Nico meint
14. Mai 2017 at 23:11
Hallo,
hat ein Mann der sich von seiner schwangeren Parterin getrennt hat (beide waren lediglich in einer Beziehung, also unverheiratet und das zu erwartende Kind ist sein eigenes Kind) Anspruch auf Sonderurlaub zur Geburt des Kindes, egal ob der werdende Vater überhaupt bei der Geburt dabei sein möchte oder nicht ??? Dürfte man ihm diesen Sonderurlaub verwehren, da ja beide zusammen in keiner Beziehung mehr sind und auch nicht verheiratet waren ???
arbeitsrechte.de meint
15. Mai 2017 at 13:03
Hallo Nico,
normalerweise wird Arbeitnehmern bei der Geburt des eigenen Kindes ein Tag Sonderurlaub gewährt. Wir würden Ihnen empfehlen, diesbezüglich mit Ihrem Arbeitgeber zu sprechen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Marcel meint
4. Mai 2017 at 15:50
Guten Tag,
ich heirate nächsten monat und mein arbeitgeber will mir keinen sonderurlaub gewähren.
Ist das rechtens?
arbeitsrechte.de meint
8. Mai 2017 at 11:59
Hallo Marcel,
der hier geltende Paragraph, § 616 BGB, wird zu Leidwesen der Arbeitnehmer oft unterschiedlich ausgelegt. Sie können probieren, mithilfe eines Anwalts vor das Arbeitsgericht zu ziehen. Doch auch hier gibt es keine Erfolgsgarantie. Anders sieht es aus, wenn Sie nach einem Tarifvertrag arbeiten, der solchen Sonderurlaub explizit gestattet. Dann stehen die Chancen gut, dass Sie Recht bekommen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Manuel K. meint
27. April 2017 at 9:30
Hallo,
ich werde den 1. und 13. Monat Elternzeit beantragen. Die Elternzeit beginnt ja mit dem Tag der Geburt. An dem Tag würde mir aber eigentlich auch Sonderurlaub zustehen. Verfällt damit der Anspruch auf einen Tag Sonderurlaub oder wie läuft das?
LG Manuel
arbeitsrechte.de meint
3. Mai 2017 at 10:17
Hallo Manuel K.,
normalerweise verhält es sich so, dass Sie in diesem Fall keinen Anspruch auf Sonderurlaub haben, da Sie sich ab diesem Tag ohnehin in Elternzeit befinden. Sie haben jedoch die Möglichkeit, direkt bei Ihrem Arbeitgeber nachzufragen, wie er eine solche Situation handhaben würde.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sandra W. meint
26. April 2017 at 10:47
Hallo liebes Arbeitsrechts Team, bekommt ein Vater einen Tag Sonderurlaub wenn sein Kind eingeschult wird???
LG Sandra
arbeitsrechte.de meint
2. Mai 2017 at 15:25
Hallo Sandra W.,
je nachdem, wie verständnisvoll Ihr Arbeitgeber ist und wie lange Sie bereits im Unternehmen beschäftigt sind, kann etwas anderes gelten. Daher würden wir Ihnen empfehlen, diese Frage direkt an Ihren Arbeitgeber zu richten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
dirk meint
18. April 2017 at 14:37
Hallo,mein Sohn Heiratet Standesamtlich,kann Ich dafür Sonderurlaub beantragen,wenn gibt es überhaubt eine gesetzliche Grundlage dafür?
arbeitsrechte.de meint
19. April 2017 at 12:43
Hallo Dirk,
die gesetzliche Grundlage hierfür bietet § 616 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Darüber hinaus sieht die herrschende Rechtsprechung in einem solchen Fall die Freistellung über die Dauer eines Tages als angemessen an. Regelungen im Arbeitsvertrag können dieses „Recht auf Sonderurlaub“ jedoch ausschließen. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber. Für die Hochzeit des eigenen Kindes wird in der Regel ein freier Tag gewährt. Kommt es hart auf hart und Sie wollen den freien Tag entgegen der Absage Ihres Arbeitgebers durchsetzen, wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Beate meint
7. April 2017 at 8:22
Hallo, ich betreue meinen kranken Vater und muss ihn zu Arztterminen begleiten, da er dies nicht mehr alleine kann. Habe ich hier Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub? Atteste liegen vor.
LG, Beate
arbeitsrechte.de meint
10. April 2017 at 8:17
Hallo Beate,
bitte besprechen Sie dies mit Ihrem Arbeitgeber. Regelungen zum Sonderurlaub finden sich normalerweise im Tarif- oder Arbeitsvertrag.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Angela meint
30. März 2017 at 6:22
Hallo, mein LebebsGefährte und ich heiraten demnächst ganz heimlich…..Können wir Sonderurlaub auch noch nach der Trauung geltend machen?
Lg Angela
arbeitsrechte.de meint
3. April 2017 at 8:51
Hallo Angela,
dies ist normalerweise nicht möglich.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Christian meint
19. März 2017 at 10:15
Der Opa meiner Frau, also mein Schwiegeropa, ist vorkurzem gestorben.
Bekomme ich da Sonderurlaub?
arbeitsrechte.de meint
20. März 2017 at 8:27
Hallo Christian,
darüber sollten Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber informieren. Je nachdem, wie lange Sie schon im Unternehmen tätig sind oder wie verständnisvoll Ihr Arbeitgeber ist, kann etwas anderes gelten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Steffi meint
17. März 2017 at 6:51
Hallo!
Bekomme ich Sonderurlaub für die Begleitung meines Bruder mit einer Behinderung zur Diagnostik in eine Klinik (1-2Tage). Ich bin seine amtliche Betreuerin.
Vielen Dank für eine Antwort,
Steffi
arbeitsrechte.de meint
20. März 2017 at 11:18
Hallo Steffi,
wir würden Ihnen empfehlen, diese Frage direkt an Ihren Arbeitgeber zu richten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
leyla meint
9. März 2017 at 10:20
Hallo Leute :)!
Bin Momentan im 1 Ausbildungsjahr
habe demnächst beim Konsulat und bei der Behörde ein Termin muss der Tag vom Urlaub gezogen werden oder hab ich da auch Anspruch auf Sonderurlaub?? ganz dringenddd!!
Ps. Pass ist abgelaufen deshalb muss ich zum Konsulat hab auch deshalb eine Mahnung von der Behörde bekommen.
LG
arbeitsrechte.de meint
13. März 2017 at 8:36
Hallo leyla,
im Gesetz ist nicht explizit definiert, welche Umstände einen Sonderurlaub rechtfertigen und welche nicht. Jedoch handelt es sich dabei meist um einschneidende Erlebnisse wie die Geburt eines Kindes oder den Tod eines nahen Angehörigen. Normalerweise begründet ein Termin beim Konsulat keinen Anspruch auf Sonderurlaub.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Johnson meint
6. März 2017 at 6:30
Ich habe kind bekomme und meine arbeitgeber hat mir gesag ich habe keine anspruch auf sonderurlaub wiel ich bin noch nicht bei der kein 2 jahre war ist das die regel? danke.
arbeitsrechte.de meint
6. März 2017 at 9:14
Hallo Johnson,
wenn Sie ein Kind bekommen haben, sind Sie normalerweise sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung von der Arbeit freigestellt. Sonderurlaub ist für Sie demnach nicht relevant.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Thomas meint
1. März 2017 at 21:57
Hab ich Anspruch auf Sonderurlaub,weil meine Lebensgefährtin mit mir Schluss gemacht hat und ich mir dadurch eine neue Wohnung suchen muss , weil ich aus ihrem Haus ausziehen muss?
arbeitsrechte.de meint
6. März 2017 at 10:40
Hallo Thomas,
Sonderurlaub lässt sich für die Wohnungssuche nur in seltenen Fällen durchsetzen. Besprechen Sie die Lage am besten mit Ihrem Arbeitgeber. Dieser wird eine Lösung finden. Im schlimmsten Fall müssen Sie jedoch selbst Urlaub nehmen oder in Ihrer Freizeit auf Wohnungssuche gehen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sigrun M. meint
16. Februar 2017 at 9:56
Hallo,
habe ich ein Recht auf Sonderurlaub, wenn mein leibliches Kind heiratet? Es besteht kein Tarifvertrag.
arbeitsrechte.de meint
20. Februar 2017 at 8:48
Hallo Sigrun,
dies sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber besprechen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Andre N. meint
7. Februar 2017 at 8:04
Hallo liebes Team,
wie sieht es mit Sonderurlaub aus, bei einer Übung der freiwiligen Feuerwehr.
Viele grüße
Andre N.
arbeitsrechte.de meint
13. Februar 2017 at 8:52
Hallo Andre N.,
normalerweise besteht lediglich dann ein Anspruch auf Sonderurlaub, wenn spezielle Umstände – wie beispielsweise der Tod eines nahen Verwandten oder die Geburt des eigenen Kindes – vorliegen. Ob Ihnen Ihr Arbeitgeber Sonderurlaub gewährt, damit Sie an einer Übung der freiwilligen Feuerwehr teilnehmen können, sollten Sie daher mit ihm besprechen. Regelungen zum Sonderurlaub finden sich in der Regel im Arbeits- oder Tarifvertrag.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Hans P. meint
13. Februar 2017 at 18:49
Mein Sohn Heiratet mit 49 Jahren das erste mal, bekomme ich als Vater Sonderurlaub 1 Tag ?
arbeitsrechte.de meint
20. Februar 2017 at 8:51
Hallo Hans,
wir würden Ihnen empfehlen, dies direkt mit Ihrem Arbeitgeber zu besprechen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Thorsten meint
15. August 2018 at 12:16
Hallo Andre N.,
zur Frage eines Anspuchs auf Sonderurlaub oder Freistellung durch den Arbeitgeber für eine Übung bei der Freiwilligen Feuerwehr sollte auch das lokal gültige Feuerwehrgesetz konsultiert werden.
Viele Grüße
Thorsten
Ute Ko meint
27. Januar 2017 at 17:07
Wenn der Vater den Sonderurlaubstag bei Geburt nicht bekommt, kann ihn dann die Frau nehmen?
arbeitsrechte.de meint
2. Februar 2017 at 9:18
Hallo Ute,
Frauen sind in diesem Fall normalerweise nicht auf den Sonderurlaubstag angewiesen, da sie sowieso sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt gemäß Mutterschutzgesetz von der Arbeit freigestellt sind.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
H.R. meint
12. Januar 2019 at 12:02
Ich heirate demnächst und mein Arbeitgeber verwehrt mir einen Tag Sonderurlaub, weil wir keinen Tarifvertrag haben. Ist dies Rechtens?
arbeitsrechte.de meint
14. Januar 2019 at 11:10
Hallo H.R.,
wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung anbieten, weshalb wir Ihnen empfehlen würden, das Ganze von einem Anwalt klären zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
K. I. meint
17. Januar 2019 at 10:07
Hallo H. R.
Arbeitnehmer, Angestellte und Beamte können nach Ansicht der Arbeitsgerichte nicht darauf verwiesen werden, für den Tag ihrer Verheiratung den Erholungsurlaub, die Wochenenden oder andere arbeitsfreie Tage nutzen zu müssen.
Obwohl die Hochzeit als Freistellungsgrund im Gesetzestext nicht erwähnt wird, gehört sie nach ständiger Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte und des Bundesarbeitsgerichts zu den wichtigen Gründen, die eine vorübergehende persönliche Verhinderung gemäß § 616 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) entschuldigen.
Am Tag ihrer Eheschließung haben Arbeitnehmer also grundsätzlich einen Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit.
Du solltest trotzdem einen genauen Blick in deinen Arbeits- oder Tarifvertrag werfen. Der Arbeitgeber hat nämlich das Recht, § 616 BGB darin genauer zu definieren oder sogar gänzlich auszuschließen!
Viel Glück