Kurz & knapp: Sonderurlaub
In Ausnahmesituationen können Arbeitnehmer eine vorübergehende bezahlte Freistellung beanspruchen. Sie müssen dann nicht von ihrem Urlaubsanspruch Gebrauch machen. Die wichtigsten Fakten fassen wir in unserem Handout zusammen, das Sie kostenlos herunterladen können.
In der Regel wird zusätzlicher Urlaub beim Tod eines nahen Angehörigen oder der eigenen Hochzeit gewährt. Hier finden Sie eine Auflistung der Gründe für Sonderurlaub.
Das hängt vom jeweiligen Anlass ab und davon, was Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbaren.
Inhalt
Kostenloses Handout zum Thema „Sonderurlaub“
In unserem Handout fassen wir die wichtigsten Fakten zum Sonderurlaub zusammen. Sie können das PDF-Dokument kostenlos in Farbe oder als druckerfreundliche Version herunterladen.
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Worauf beruht der Anspruch auf Sonderurlaub?
Im Laufe des eigenen Lebens ereignen sich immer wieder schöne, aber auch schlimme Dinge. Vor allem Schicksalsschläge wirbeln das Seelenleben derart durcheinander, dass es kaum möglich ist, als Arbeitnehmer die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung in entsprechender Qualität zu erbringen. Er braucht Zeit, um das Erlebte zu verarbeiten.
Aus diesem Grund sieht das Arbeitsrecht Sonderurlaub vor. Er verschafft Betroffenen einen kurzen Moment Zeit zum Durchatmen. Sonderurlaub wird zusätzlich zum gesetzlichen Jahresurlaub gewährt. Der Arbeitnehmer erhält in dieser Zeit trotzdem den vollen Lohn.
Der Anspruch auf Sonderurlaub ergibt sich aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber seinen Mitarbeitenden. In anerkannten Ausnahmesituationen können sie Sonderurlaub bei ihrem Arbeitgeber beantragen und sich dabei auf § 616 S. 1 BGB berufen, der Folgendes besagt:
Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird.“
Zu der Frage, welche Umstände konkret einen Sonderurlaub rechtfertigen, hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Rechtsprechung verschiedene Fallgruppen herausgearbeitet. Außerdem orientieren sich Arbeitgeber an den im „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst“ (TVöD) genannten Anlässen. In § 29 TVöD ist auch die Länge des eingeräumten Sonderurlaubs definiert.
Mögliche Gründe für Sonderurlaub im Überblick
Die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung hat verschiedene Konstellationen entwickelt, in denen ein gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub besteht. Diese lassen sich im Wesentlichen in zwei Kategorien unterteilen:
Das sind zum einen familiäre Ereignisse, bei denen der Arbeitnehmer unbedingt anwesend sein muss und bei denen nicht erwartet werden kann, dass er dem Ereignis fernbleibt.
Hierzu gehören insbesondere die:
- eigene Hochzeit oder Lebenspartnerschaft
- Hochzeit der Kinder
- (Goldene) Hochzeit der Eltern
- Geburt des eigenen Kindes
- Konfirmation und Erstkommunion
- Beerdigung naher Angehöriger
Die zweite Kategorie sind persönliche Unglücksfälle, bei denen der Arbeitgeber nicht erwarten kann, dass der Arbeitnehmer trotzdem seiner Arbeitspflicht nachkommt, beispielsweise:
- eine zwingende ärztliche Behandlung, die nicht außerhalb der vereinbarten Arbeitszeiten erfolgen kann
- ein Verkehrsunfall, den der Arbeitnehmer nicht selbst verschuldet hat
- eine Wohnungseinbruch oder Wohnungsbrand
- eine zu Unrecht zulasten des Beschäftigten angeordnete Untersuchungshaft
Todesfälle und Beerdigungen im engen Familienkreis
Den meisten Arbeitnehmern ist wohl bekannt, dass es Sonderurlaub bei einem Todesfall gibt. Aber nicht jeder Todesfall rechtfertigt eine bezahlte Freistellung. Bei welchen Beerdigungen bekommt man also Sonderurlaub?
Ein Sterbefall ist in der Regel nur dann relevant, wenn ein nahes Familienmitglied verstirbt, wenn zu ihm eine Verwandtschaft 1. Grades bestand. Demnach gewährt der Arbeitgeber Sonderurlaub bei:
- Tod des Ehepartners bzw. eingetragenen Lebenspartners
- Tod der Eltern oder Schwiegereltern
- Todesfall unter Geschwistern·
- Versterben des eigenen Kindes (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder)
Ein gesetzlicher Sonderurlaub hilft unter diesen Umständen, den ersten Schock zu verarbeiten und um die Beerdigung und notwendige Behördengänge zu organisieren.
Wie wie viele Tage Sie zusätzlichen Urlaub bei einem Todesfall bekommen, hängt mitunter auch davon ab, wie lange Sie bereits im Unternehmen arbeiten und wie verständnisvoll der Arbeitgeber ist. Es ist deshalb durchaus möglich, dass er mehr als zwei freie Tage bei einem Todesfall gewährt. Sprechen Sie mit Ihrem Vorgesetzten darüber und erkundigen Sie sich auch, ob dafür eine bestimmte Betriebsvereinbarung gilt.
Sonderurlaub bei einer Hochzeit
Zwar erwähnt § 616 BGB die Hochzeit nicht ausdrücklich als Freistellungsgrund.
Nach der ständigen Rechtsprechung der Arbeitsgerichte gehört sie – und auch die Eintragung der Lebenspartnerschaft – zu den Gründen, die eine vorübergehende persönliche Verhinderung im Sinne dieser Vorschrift entschuldigen.
Der Sonderurlaub beträgt in der Regel nur einen Tag. Für längere Feierlichkeiten und die Hochzeitsreise müssen Sie also auf Ihren Erholungsurlaub zurückgreifen.
Nicht nur für die eigene Hochzeit gibt es häufig einen arbeitsfreien Tag, auch bei Feierlichkeiten und Jubiläen der Eltern können Sie den Arbeitgeber um Sonderurlaub bitten. Die goldene Hochzeit (50. Hochzeitstag) ist einer dieser Anlässe, ebenso wie die Hochzeit des Kindes.
Sonderurlaub bei der Geburt des eigenen Kindes
Väter erhalten Sonderurlaub zumindest am Tag der Geburt. Diesen Urlaub müssen sie allerdings rechtzeitig beantragen.
Wie viele freie Tage frisch gebackene Väter erhalten, ist gesetzlich nicht geregelt. In der Regel sind ein bis drei Tage angemessen. Darüber entscheidet allerdings der Arbeitgeber.
Schauen Sie in Ihrem Arbeitsvertrag nach, was für Sie gilt. Auch in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung können Sie fündig werden. Aus diesen Dokumenten geht in der Regel auch hervor, wie viele freie Tage Sie für die Geburt Ihres Kindes erhalten.
Dieser Anspruch steht allerdings nur verheirateten Vätern zu oder dem zweiten Elternteil in einer Lebenspartnerschaft. Ob unverheiratete Männer ein Recht auf Sonderurlaub haben, ist hingegen umstritten.
Frauen profitieren vom Mutterschutz und sind demnach sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung von der Arbeit freigestellt. Sie sind daher nicht auf den Sonderurlaub angewiesen.
In der Regel kein Sonderurlaub für Arztbesuche
Grundsätzlich müssen Arbeitnehmer allgemeine Arzttermine außerhalb der Arbeitszeit vereinbaren – dies allerdings nur, soweit das überhaupt möglich und zumutbar ist.
In folgenden Ausnahmefällen hat der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter Sonderurlaub zu gewähren:
- Aufgrund dringender Beschwerden benötigt der Beschäftige eine schnellstmögliche ärztliche Versorgung.
- Der Arbeitnehmer muss – beispielsweise wegen einer Blutabnahme oder Magenspiegelung – nüchtern zum Arzttermin erscheinen.
- Die Arztpraxis bietet nur eingeschränkte Öffnungszeiten (während der Arbeitszeit des Beschäftigten) an.
Pflege von erkrankten Familienangehörigen
Im Regelfall ist die Pflege von Familienangehörigen als persönlicher Hinderungsgrund des Arbeitnehmers anzusehen, sodass er dafür Sonderurlaub nach § 616 BGB beanspruchen kann.
Ob ein solcher Anspruch im Einzelfall besteht, ist davon abhängig, ob es für den Beschäftigten zumutbar ist, trotz Erkrankung des Familienmitglieds arbeiten zu gehen. Dabei spielen folgende Aspekte eine Rolle:
- Steht das Familienmitglied dem Arbeitnehmer besonders nahe? Damit ist nicht die räumliche Nähe gemeint, sondern eine enge seelische Bindung. Grundsätzlich fallen Ehe- und Lebenspartner, Eltern und Geschwister darunter sowie die eigenen Kinder.
- Ist das Familienmitglied auf die Pflege des Beschäftigten angewiesen, weil keine anderweitige Versorgung zur Verfügung steht?
Pflege des eigenen erkrankten Kindes
Erkrankt ein Kind, das noch nicht zwölf Jahre alt ist oder das aufgrund einer Behinderung besondere Hilfe benötigt, so gilt dies für beide Eltern als persönlicher Hinderungsgrund.
Laut § 45 SGB V muss der Arbeitgeber sie in diesem Fall freistellen – bei fortlaufender Lohnzahlung. Sonderurlaub ist in diesem Fall also gar nicht erforderlich. Voraussetzung für eine Freistellung ist allerdings, dass ein Arzt bescheinigt, dass das Kind Betreuung benötigt.
Je älter Kinder werden, desto weniger Pflege benötigen sie im Krankheitsfall. Hier gelten dieselben Regeln wie bei der bezahlten Freistellung zur Pflege von Familienangehörigen.
Rechtlich umstritten: Sonderurlaub bei einem Umzug
Ob ein bevorstehender Umzug einen Anspruch auf Sonderurlaub begründet, ist nicht ganz unumstritten. Sie haben ein Recht darauf, wenn dies in Ihrem Arbeitsvertrag oder den Betriebsvereinbarungen entsprechend festgelegt ist. In allen anderen Fällen gilt Folgendes:
Umzug aus privaten Gründen:
- Es besteht in der Regel kein Recht auf Sonderurlaub, weil Sie den Umzug selbst „verschuldet“ haben. Dafür müssen Sie Ihre freie Zeit verwenden.
- Mitunter lohnt es sich trotzdem, beim Arbeitgeber nachzufragen. Häufig gewähren sie aus Kulanz eine bezahlte Freistellung für den Umzugstag.
- Erscheint die Erfüllung der Arbeitnehmerpflicht als unzumutbar, so besteht laut Bundesarbeitsgericht ein Anspruch auf Sonderurlaub (25.04.1960, Az.: 1 AZR 16/58).
Umzug aus betrieblichen Gründen:
- Verlegt der Arbeitgeber seine Betriebsstätte an einen anderen Standort, so erfolgt der Umzug aus einem betrieblichen Grund.
- In diesem Fall hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Sonderurlaub, vor allem, wenn der Umzug dringend stattfinden muss.
- Der „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst“ (TVöD) regelt einen Anspruch auf bezahlte Freistellung für einen Umzug aus dienstlichen bzw. betrieblichen Gründen.
Paul meint
11. Dezember 2018 at 10:08
Wie sieht es mit Sonderurlaub bei Geburtstagen aus?
Sven meint
28. November 2018 at 15:18
Hallo,
in meinem Arbietsvertrag steht nichts zum Thema Sonderurlaub. Heißt das, ich müsste mit Verweis auf §616 BGB und ggf. „Präzedenzfälle“ im Unternehmen auf den Arbeitgeber zugehen?
Vielen Dank und beste Grüße
Sven
arbeitsrechte.de meint
5. Dezember 2018 at 15:32
Hallo Sven,
wenn eine solche Vereinbarung fehlt, ist es in der Regel hilfreich, sie im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber hinzuzufügen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Peter meint
28. November 2018 at 10:10
Hallo zusammen,
gibt es für einen schon gewährten Tag Sonderurlaub (Tod eines Nahen Verwandten) eine Art Verjährungsfrist?
Mit freundlichen Grüßen
Peter
Chris meint
22. November 2018 at 7:56
Hallo, ich arbeite in einem kirchlichen Krankenhaus und mir wurde gesagt, dass es nur für die kirchliche Hochzeit einen Tag Sonderurlaub gäbe aber nicht für die standesamtliche, ist das rechtlich korrekt?
Chris
arbeitsrechte.de meint
3. Dezember 2018 at 8:54
Hallo Chris,
im Gesetz sind keine expliziten Situationen oder Gründe genannt, die einen Anspruch auf Sonderurlaub rechtfertigen. Daher können wir Ihnen diese Frage auch nicht beantworten. Sie können sich jedoch an einen Anwalt wenden und ihn um Rat fragen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Maria meint
20. November 2018 at 9:46
Guten Tag,
meine Mutter wurde informiert, dass sie innerhalb von drei Tagen dringend operiert werden musste.
Da es sich um eine heikle Operation handelte, musste ich mich natürlich darum kümmern.
Eine weitere Besonderheit ist, dass die Operation im Ausland stattfand (sie wohnt in Portugal und ich in Deutschland). Daher musste ich auf alle Arten und Weisen fehlen und war schwer zu organisieren.
Ich war 8 Tage und meine Firma hat mir nicht klar gemacht, welche Rechte ich habe.
Habe ich das Recht auf einen/mehreren Tag von Sonderurlaub?
Ist mein Fall „bei schwerer Erkrankung eines im Haushalt lebenden Angehörigen – 1 Tag/Jahr“?
Es ist in diesem Fall eine lange Reise für die Pflege des Angehörigen relevant?
Liebe Grüsse
Maria
Petra meint
13. November 2018 at 18:17
Guten Abend
Mein Vater wurde vor kuzem pflegebedürftig. Der Antrag für eine Plegeperson wird gerade gestellt. Meine Mutter ist ebenfalls durch ihre Rheume nur sehr bedingt in der Lage, meinen Vater bis zur Entscheidung zum Pflegegrad den ganzen Tag zu versorgen. Sie muss ebenfalls Therapietermine einhalten und kann meinen Vater aber nicht alleine lassen.
Ich arbeite als Erzieherin im öffentlichen Dienst und lebe nicht mit meinen Eltern in einem Haushalt. Habe ich trotzdem Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub um meine Mutter bei der Pflege zu entlasten und ihr die Wahrnehmung ihrer eigenen Therapietermine zu ermöglichen, bis die Pflegeversicherung ihre Entscheidung getroffen hat.
Liebe Grüsse
P.
arbeitsrechte.de meint
14. November 2018 at 13:05
Hallo Petra,
Arbeitnehmer haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sich für eine gewisse Zeit von der Arbeit freistellen zu lassen, um enge Angehörige zu pflegen. Ein entsprechender Anspruch gegen den Arbeitgeber kann sich aus dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG) ergeben. Ob bei einer solchen Freistellung ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Unter Umständen kann der Beschäftigte ein Pflegeunterstützungsgeld nach § 44a Abs. 3 SGB XI beziehen.
Zu der Frage, wie sich die Rechtslage in Ihrem Fall gestaltet, lassen Sie sich bitte ggf. von einem Anwalt beraten. Wir bieten diese Rechtsberatung nicht an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Hummel meint
27. Oktober 2018 at 13:31
Hallo zusammen,
meine Frage bezieht sich auf Sonderurlaub bei Niederkunft der Frau. Aufgrund der Komplexität ist es möglich, dass meine Frau nach der Geburt Anfang nächsten Jahres sich noch nicht um meine anderen beiden Kleinstkinder (1,5 und 3 Jahre) kümmern kann. Steht mir Sonderurlaub oder Kindkrank zu?
Danke für die Rückmeldung
LG Hummel
Alexander meint
20. Oktober 2018 at 11:42
Hallo,
zum 31.01.19 läuft mein befristeter Arbeitsvertrag, der schon das zweite Mal verlängert wurde aus.
Ich bekomme derzeit keine Zusage auf Festanstellung, daher muss ich mich Ende Oktober beim Jobcenter arbeitssuchend melden, steht mir da 1 Tag Sommerurlaub zu?
MfG
Alex
TiramisuEis meint
30. September 2018 at 16:12
Guten Tag,
ich versuche, herauszufinden, ob ich Anspruch auf Sonderurlaub wegen eigener Heirat habe.
Ich bin nach TvÖD angestellt, da ist die Hochzeit ja nicht genannt.
Jetzt schreiben Sie hier:
„In diesem Fall [Hochzeit] erhalten Sie Sonderurlaub, das ist gesetzlich geregelt. Er beträgt in der Regel nur einen Tag.“
Wo ist das denn gesetzlich geregelt? ja nicht in dem § 616 BGB. Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Die zweite Frage wäre, ob es einen Unterschied zwischen Voll- und Teilzeit gibt. D.h. hat man als Teilzeitkraft ggf. wenn man nicht zur Arbeit eingeteilt war, dennoch gesetzlichen Anspruch auf einen Tag Sonderurlaub? (Diese zweite Frage betrifft meinen Mann).
Viele Grüße
arbeitsrechte.de meint
22. Oktober 2018 at 8:09
Hallo TiramisuEis,
der Sonderurlaub für die eigene Hochzeit wird durch § 275 Abs. 3 BGB und § 616 BGB ermöglicht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Kerstin meint
11. September 2018 at 16:46
Hallo, mein Sohn heiratet im November in Spanien , wieviel Sonderurlaub steht mir zu, finde nichts konkretes
MFG
arbeitsrechte.de meint
4. Oktober 2018 at 11:31
Hallo Kerstin,
Ein Anspruch auf Sonderurlaub kann sich aus § 616 BGB ergeben. Da die Regelung keine expliziten Gründe nennt, orientieren sich viele Arbeitgeber an denen im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) genannten Anlässen für Sonderurlaub. In der Regel wird Sonderurlaub bei einem Todesfall eines nahen Angehörigen, der eigenen Hochzeit oder der Geburt des Kindes gewährt.
Ob und in welcher Höhe Ihnen Sonderurlaub zusteht, können wir nicht beurteilen, weil dies in die Rechtsberatung fällt, die wir nicht anbieten. Sie können sich bei Ihrem Arbeitgeber erkundigen, ob für diesen Fall Sonderurlaub gewährt wird. Im Streitfall hilft auch ein Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Anna meint
26. August 2018 at 10:49
Hallo, ich habe mir die Gründe für den Sonderurlaub durchgelesen und finde es merkwürdig, dass ich für meine Situation der letzten Woche keinen Sonderurlaub bekomme. Denn mein papa, der rund um die Uhr höchst pflegebedürftig ist, würde am Montag alleine in der Wohnung zurück gelassen, weil seine Frau sich den Fuß gebrochen hat. Ich musste jeden Tag bei ihm sein, bis ich einen platzt in einer kurzzeitpflege bekommen habe und musste mir meinen ganz normalen Urlaub dafür nehmen. Jetzt war es jedoch die anstrengendsten Woche die ich in meinem ganzen Leben erlebt habe und das ist ja eine notsituation, für dich nichts kann. Gibt es nicht irgendeinen Weg, dass ich meinen Urlaub dafür wieder bekomme, denn ich bin nach der Woche mehr als urlaubsreif.
Viele liebe Grüße
arbeitsrechte.de meint
17. September 2018 at 10:54
Hallo Anna,
eine Urlaubserstattung ist aus privaten Gründen nicht möglich. Ein Gespräch mit dem Arbeitgeber kann aber neue Möglichkeiten eröffnen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Eberhard meint
24. August 2018 at 13:19
Lt Arbeitsvertrag wurde ein Gesetzlicher Urlaub festgelegt + ein paar Tage zusätzlich, ( 4 Schichtbetrieb ) aber nur wenn man ein volles Jahr im Betrieb ist und bis zum 31.12 dort tätig war. Wurde auch im Arbeitsvertrag so festgelegt. Hört man aber 3 Monate eher auf, so bekommt man diese Tage nicht. Ist das Rechtens
Mit frdl. Gruß
R.
arbeitsrechte.de meint
12. September 2018 at 10:12
Hallo Eberhard,
was im Einzelfall rechtens ist, dürfen wir nicht beurteilen, weil dies unter die Rechtsberatung fällt. Wenden Sie sich ggf. bitte an einen Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Simone meint
16. August 2018 at 17:49
Hallöchen,
Ich wollte mal wissen ob es auch Sonderurlaub gibt wenn mein Sohn Heiratet .mfG Simone
arbeitsrechte.de meint
10. September 2018 at 9:58
Hallo Simone,
mit dieser Frage sollten Sie sich direkt an Ihren Arbeitgeber wenden. Häufig kommt es beim Thema Sonderurlaub auf seine Kulanz an, sollte kein Tarifvertrag Anwendung finden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
A. Jaeger meint
9. August 2018 at 10:12
Hallo,
wird Sonderurlaub bei Hochzeit gewährt, wenn der Tag auf einen arbeitsfreien Tag fällt oder nur, wenn der Tag der Heirat auf einen Arbeitstag fällt.
Vielen Dank und Grüße
A. Jaeger
arbeitsrechte.de meint
20. August 2018 at 16:34
Hallo A. Jaeger,
ein gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub existiert per se nicht. Vielmehr sind Arbeitnehmer dabei entweder auf das Wohlwollen ihres Arbeitgebers angewiesen oder für sie gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Haben Sie am Tag Ihrer Hochzeit ohnehin frei, benötigen Sie allerdings auch keinen Sonderurlaub.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Thomas meint
31. Juli 2018 at 10:48
Hallo,
ich heirate im August und bin als Student in einer Firma auf 450€ Basis beschäftigt. Habe ich in dieser Situation auch Anspruch auf Sonderurlaub?
LG
arbeitsrechte.de meint
13. August 2018 at 16:12
Hallo Thomas,
auch als gringfügig Beschäftigter sollten Sie in der Regel Anspruch auf Sonderurlaub haben.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sabrina meint
6. Juli 2018 at 9:51
Hallo,
ich ziehe Ende des Monats aus privaten Gründen um und wechsel zugleich auch noch das Bundesland.
Ich bin seit 6 Jahren beim gleich Arbeitgeber und bleibe auch weiterhin da.
Ich weiß, dass mir bei einem Umzug 1 Tag Sonderurlaub zusteht. Mir wurde aber erzählt, das mir auch 2 Tag zustehen, da ich das Bundesland wechsel. Ist das Richtig?
LG Sabrina
arbeitsrechte.de meint
12. Juli 2018 at 10:58
Hallo Sabrina,
ein Anspruch auf Sonderurlaub kann sich aus § 616 BGB ergeben, aber auch aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung.
Fehlt eine entsprechende Vereinbarung, so hängt es vom Einzelfall ab, ob ein Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub nach § 616 BGB besteht und wie viele tage dieser umfasst.
Eine genaue Einschätzung Ihres Sachverhalts dürfen wir nicht vornehmen, da dies unter die Rechtsberatung fällt. Es empfiehlt sich, dies im Vorfeld mit dem Arbeitgeber zu besprechen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Atik meint
1. Juli 2018 at 7:30
Mein 11 jähriges Kind hatte letzten Winter Fieber und Grippe. Der Kinderarzt hatte ihn 4-5 Tage Schulfrei geschrieben. Hätte ich 4-5 Tage Anspruch auf Sonderurlaub gehabt?
arbeitsrechte.de meint
4. Juli 2018 at 13:48
Hallo Atik,
dabei kommt es stets auf den Einzelfall an. Wir würden Ihnen empfehlen, von einem Anwalt prüfen zu lassen, ob Sie einen Anspruch auf Sonderurlaub gehabt hätten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
angelika meint
30. Juni 2018 at 13:39
Gutn tag,
Ich arbeite seit 22 Jahren im Lidl. Werde dieses Jahr 60 jahre.
Jetzt habe ich mir vor 8 Wochen einen Nerv geglemmt und der Spienalnerv ist entzündet. Mein Bein und meine Finger sind taub.
Kein mensch weiß wie lange es noch dauert.
Ich bekomme schon seit 4 wochen kein Krankengeld mehr.
Wir müssen , so Steht es im Arbeitsvertrag 10 Stunden im Monat arbeiten ansonsten sind die Stunden nachzuarbeiten.
Kann Ich da eine Unbezahlte Beurlaubung oder Freistellung Beantragen bis ich wieder arbeitsfähig bin ?
Mfg
da ja die bezahlte Zeit für Krankheit um ist rutsche ich immermehr ins minus
arbeitsrechte.de meint
2. Juli 2018 at 9:17
Hallo Angelika,
Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber sind jederzeit möglich. Ein Anwalt für Arbeitsrechte kann Ihre Chancen individuell beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Diana E. meint
25. Juni 2018 at 21:16
Hallo,
der Vater meiner 9 jährigen Tochter ist kürzlich verstorben. Da wir seit Jahren schon getrennt waren steht mir persönlich kein Sonderurlaub zu. Aber meiner Tochter steht er zu um zur Beerdigung gehen zu dürfen,welche 600km entfernt stattfindet. Meine Frage ist nun, da sie ja noch so klein ist, und natürlich nicht allein fahren kann, steht mir in diesem Fall Sonderurlaub zu, um ihr zu ermöglichen zur Beerdigung ihres Papas fahren zu können?
arbeitsrechte.de meint
2. Juli 2018 at 8:53
Hallo Diana,
ob ein Sonderurlaub gewährt werden kann, kann Ihr Arbeitgeber beantworten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Veronika meint
20. Juni 2018 at 13:41
Hallo, Guten Tag,
Ich möchte fragen ob gilt der Sonderurlaub für Frau, welche kommt aus Ausland. Die Frau hat Ihre Urlaub im Anfang dieses Monat ab 30.6-6.7. geplant. Im Arbeit hat Ihr gesagt ok, sie krieg Ihre Urlaub, aber heute hat Ihr gesagt sie krieg vielleicht nicht Ihre Urlaub,weil 3 Personen hat im Arbeit gekündigt. Sie hat unbefristete Vertrag und sie arbeitet als Zimmermãdchen im Hotel. Sie will fahren nach Hause (nach Tschechien) wegen Ihre 12-Jährige Tochter. Darf der Arbeitgeber sagen Nein? Vielen dank für Ihre Antwort.
Mít freundlichen Grüße Veronika
arbeitsrechte.de meint
25. Juni 2018 at 13:26
Hallo Veronika,
in der Regel darf ein bewilligter Urlaub nicht zurückgenommen werden. Nur zwingende betriebliche Gründe können eine Ausnahme schaffen. Kündigungen können einen solchen Grund darstellen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Isabella K. meint
12. Juni 2018 at 13:17
Guten Tag ,
auch ich habe eine Frage zum Thema Sonderurlaub .
Der 22 jährige Sohn meines Mannes ( aus erster Ehe ) hatte im April auf Mallorca einen Unfall mit einem Schädelhirntrauma und Einblutungen ins Gehirn .
Mein Mann ist sofort dorthin geflogen , um die Versorgung und den Rücktransport zu organisieren .
Der „Junge “ hatte strengste Bettruhe und stand unter starken Schmerzmedikamenten . War also selbst nicht in der Lage .
Nun ist meine Frage , steht meinem Mann für diese Zeit eine Bezahlte Freistellung zu ?
Laut $ 616 des BGB wäre das wohl der Fall , zur kurzfristigen Pflege eines nächsten Angehörigen .
Eine weitere Möglichkeit wäre wohl eine unbezahlte Freistellung und das Betteln bei der Krankenkasse um Lohnausgleich !?
Könnte diese Bescheinigung auch der Hausarzt ausstellen , welcher die Nachbetreuung übernommen hat ?
Sämtliche Arztbriefe aus Spanien liegen ihm ja vor .
Vielen Dank im Voraus .
Isabella Kalus
arbeitsrechte.de meint
18. Juni 2018 at 14:36
Hallo Isabella,
wann einem Arbeitnehmer eine bezahlte Freistellung für die Pflege eines Angehörigen zusteht, kann nicht pauschal beantwortet werden. Unter anderem ist hier maßgeblich, ob es eine Regelung zum Sonderurlaub im Arbeitsvertrag gibt. Wir empfehlen Ihnen, das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen und sich ggf. an einen Anwalt zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Verena meint
31. Mai 2018 at 9:51
Guten Tag,
ich habe eine Frage zur Freistellung/Sonderurlaub bei Krankheit eines Angehörigen.
Mein Vater ist sehr schwer krank und meine Mutter hat heute morgen angerufen, dass er nicht mehr lange leben wird. Sie hat gefragt, ob ich für einige Zeit zu meinen Eltern kommen könnte, da es sehr schlecht aussieht.
Ich bin noch in der Erstausbildung, ein halbes Jahr vor der Abschlussprüfung, und wohne 300km von meinen Eltern entfernt. Normalen Urlaub kann ich nicht einfach nehmen, da durch den Betriebsurlaub im Sommer, Herbst und Winter meine restlichen Urlaubstage bereits verplant sind.
Auf Verständnis des Arbeitgebers kann ich auch kaum hoffen, da es am Dienstag einen Streit gab, weil ich Montag unkonzentriert gearbeitet habe (war am Wochenende bei meinem Vater im Krankenhaus) und mir unter anderem deshalb ein Aufhebungsvertrag unter die Nase gelegt wurde und man mir deutlich sagte, dass man mich nicht weiter ausbilden möchte. Das ist jetzt wieder ein anderes Thema, aber wie sieht es mit der Freistellung aus, damit ich zu meinen Eltern fahren kann?
arbeitsrechte.de meint
4. Juni 2018 at 16:00
Hallo Verena,
Sonderurlaub in der Ausbildung ist unüblich, kann aber gewährt werden. Auch wenn das Verhältnis zum Arbeitgeber schlecht ist, darf dieser seine Pflichten nicht vernachlässigen und muss einen Antrag wenigstens ansehen. Im Zweifelsfall kann ein Anwalt für Arbeitsrecht die Situation genau beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Verena P. meint
18. Juni 2018 at 10:53
Vielen Dank für Ihre Antwort. Die Trauerfeier steht bereits an, und zwar für Donnerstag. Da bekomme ich Sonderurlaub. Leider habe ich laut Tarifvertrag und Chef nur den einen Tag, muss also Freitag morgen wieder erscheinen. Tja… Vielleicht fällt mir da noch was ein…
Isabel meint
28. Mai 2018 at 17:09
Hallo liebes Team,
Mein Verlobter und ich möchten heiraten. Er arbeitet trotz einer vertraglichen 40 Stunden/Woche wöchentlich zwischen 50-60 Stunden/Woche. Der beantrage Sonderurlaub für die Hochzeit wurde nicht genehmigt. Überstunden werden, bis auf seinen Stundendokumentationen nicht gezählt oder beachtet. Ist das nicht genehmigen des Sonderurlaubes an unserem Hochzeitstag rechtens?
Vielen Dank für eure Hilfe!
arbeitsrechte.de meint
4. Juni 2018 at 11:07
Hallo Isabel,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Ob dieses Verhalten rechtens ist, kann Ihnen deshalb nur ein Anwalt für Arbeitsrecht sagen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Corinna meint
24. Mai 2018 at 16:24
Hallo, meine Vertrag endet am 31.7.18. Ich möchte umziehen in eine andere Stadt, um mir dort eine Stelle zu suchen. Steht mir Sonderurlaub wegen Umzug zu?
arbeitsrechte.de meint
1. Juni 2018 at 9:38
Hallo Corinna,
ob einem Arbeitnehmer Sonderurlaub nach § 616 BGB für einen Umzug zusteht, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Ob dies bei Ihnen der Fall ist, können und dürfen wir nicht beurteilen, weil wir keine Rechtsberatung anbieten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sabine meint
14. Mai 2018 at 9:09
Meine Tochter heiratet ausserhalb unseres Wohnortes.
Steht mir ein Tag Sonderurlaub zu ?
Sabine
arbeitsrechte.de meint
15. Mai 2018 at 14:44
Hallo Sabine,
in der Regel gibt es einen Tag Sonderurlaub für die Hochzeit der eigenen Tochter/des eigenen Sohnes.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Peter meint
3. Juni 2019 at 19:58
Hat man Möglichkeiten wenn einem der Chef dafür keinen Tag Sonderurlaub gewähren will etwas zu unternehmen?
arbeitsrechte.de meint
4. Juni 2019 at 8:10
Hallo Peter,
das können Sie bei einem Anwalt erfragen. Wir bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de