Key Facts
- Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, Sonderzahlungen zu leisten. Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld werden in der Regel freiwillig vom Arbeitgeber gewährt, es sei denn, sie sind im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder anderen Vereinbarungen festgelegt.
- Im öffentlichen Dienst erhalten Beamte eine Jahressonderzahlung (13. Gehalt), die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich hoch ist.
- Sonderzahlungen unterliegen grundsätzlich der Steuerpflicht, es gibt jedoch Möglichkeiten für Arbeitgeber, steuerfreie Sonderzahlungen in Form von Sachbezügen zu gewähren, wenn sie bestimmte Freigrenzen einhalten.
Was ist eine Sonderzahlung und wer bekommt sie?

Inhalt
Der Begriff umfasst zusätzliche finanzielle Leistungen, die nicht zum Gehalt gehören. Manche Sonderzahlungen sind einmalig und werden als Vergütung besonderer Leistungen oder zu speziellen Anlässen ausgezahlt, wie zum Beispiel die Jubiläumsprämie. Andere Arten der Sonderzahlung erfolgen regelmäßig, wie beispielsweise das Weihnachts- oder Urlaubsgeld, und das 13. Gehalt.
Wann hat man einen Anspruch auf Sonderzahlung?
Sonderzahlungen werden in der Regel auf freiwilliger Basis vom Arbeitgeber festgelegt. Er ist also nicht gezwungen, seinen Mitarbeitern diese Zusatzzahlung zu gewähren. Tut er dies jedoch, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Sonderzahlungen nur, wenn sie im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder anderen Vereinbarungen verankert sind.
Oft besteht ein Anspruch auf Sonderzahlungen dann, wenn der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz gilt. Dieser Grundsatz kommt zur Anwendung, wenn ein Arbeitgeber die Sonderzahlung regelmäßig oder nach bestimmten, allgemein geltenden Regeln vornimmt (z. B. jedes Jahr zur gleichen Zeit).
Wenn der Gleichbehandlungsgrundsatz gilt, darf der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer, die in vergleichbaren Situationen sind, nicht ohne sachlichen Grund schlechter behandeln als andere. Es gibt jedoch bestimmte Kriterien, die eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen können, wie z. B.:
- fachliche Qualifikation
- Dauer der Betriebszugehörigkeit
- Art des Arbeitsverhältnisses
Ist eine Abfindung eine Sonderzahlung? Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung, die der Arbeitnehmer zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhält. Sie zählt somit zu den Sonderzahlungen und ist steuerpflichtig.
Was ist die Sonderzahlung wegen Betriebszugehörigkeit?
Manche Unternehmen Mitarbeiter mit einer Sonderzahlung für lange Betriebszugehörigkeit, der sogenannten Jubiläumszuwendung. Der Arbeitgeber entscheidet freiwillig, ob er seinen Mitarbeitern diese Prämie leistet. Ist diese Sonderzahlung in keinem Vertrag verankert, besteht kein Anspruch auf diese Zahlung.
Entscheidet er sich dafür, werden Arbeitnehmer oft an runden Jubiläen bezahlt. So kann sich bspw. eine Mitarbeiterin, die 30 Jahre Betriebszugehörigkeit hat, einer Sonderzahlung erfreuen. Ein anderer Betrieb gewährt einem Mitarbeiter, der 40 Jahre Betriebszugehörigkeit leistet, keine Sonderzahlung, wenn der Arbeitgeber sich dagegen entschiedet.
Eine Sonderzahlung zur Weihnachtszeit: Das Weihnachtsgeld
Das Weihnachtsgeld ist eine Sonderzahlung, die zum Jahresende zusätzlich zum Gehalt gezahlt wird. Wie hoch das Weihnachtsgeld ausfallen soll, wenn der Arbeitgeber sich für dessen Auszahlung entscheidet, ist nicht vorgegeben. Die Höhe richtet sich u. a. danach, ob ein Tarifvertrag gilt und was im Arbeitsvertrag steht.
Einen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld haben Arbeitnehmer nicht. Dieser besteht nur, wenn im Tarif-, Betriebs- oder Arbeitsvertrag vereinbart ist, dass Arbeitnehmern das Weihnachtsgeld zusteht.
Auch bei betrieblicher Übung besteht ein Anspruch auf das Weihnachtsgeld. Das bedeutet: Wenn der Arbeitgeber über Jahre hinweg immer das Weihnachtsgeld an seine Mitarbeiter zahlt, dann wird dies zu einer betriebsüblichen Leistung, selbst wenn es in keinen Vertrag festgehalten ist. Nach einer gewissen Zeit haben die Mitarbeiter dann ein Recht darauf, diese Leistung auch weiterhin zu erhalten.
Wie wird das Weihnachtsgeld versteuert? Das Weihnachtsgeld wird zusätzlich zum regulären Gehalt ausgezahlt und unterliegt der Lohnsteuer. Die Berechnung, wie hoch die Steuerlast ausfällt, hängt vom Gesamtbruttoeinkommen eines Jahres ab. In der Regel werden zwischen 14 % und 45 % versteuert. Je höher das Bruttoeinkommen, desto höher fällt auch die Steuer aus.
Ist das Urlaubsgeld eine Sonderzahlung?
Das Urlaubsgeld ist eine weitere Sonderzahlung, die der Arbeitgeber freiwillig an seine Mitarbeiter auszahlen kann. Ähnlich wie das Weihnachtsgeld erhält der Arbeitnehmer diese Sonderleistung zusätzlich zum Monatsgehalt. Bekommen Arbeitnehmer das Urlaubsgeld, ist dies im Arbeits- bzw. Tarifvertrag oder als Betriebsvereinbarung festgelegt.
Wie hoch das Urlaubsgeld ausfällt, ist dem Arbeitgeber frei überlassen. Die Höhe wird in der Regel durch Tarif-, Betriebs- oder Arbeitsvertrag festgelegt oder ergibt sich aus betrieblicher Übung.
Ob es dem Arbeitgeber möglich ist, das Urlaubsgeld zu streichen oder zu kürzen, hängt davon ab, ob der Arbeitgeber einen Widerrufsvorbehalt im Vertrag aufgestellt hat. Der Widerrufsvorbehalt erlaubt es Arbeitgebern, eine bestimmte Leistung, Entscheidung oder Vereinbarung unter bestimmten Umständen zu widerrufen oder zu ändern. Damit dieser wirksam ist. muss er ausdrücklich festgelegt werden und den AGB-Klauseln entsprechen.
Liegt ein gültiger Widerrufsvorbehalt vor, darf der Arbeitgeber sich dafür entscheiden, das Urlaubsgeld der Mitarbeiter zu kürzen oder ganz zu streichen. Wenn das Urlaubsgeld jedoch im Tarifvertrag festgelegt ist, kann der Arbeitgeber dieses nicht einseitig kürzen oder streichen. Änderungen können nur durch eine Änderung des Tarifvertrags erfolgen, nicht durch einseitige Entscheidungen des Arbeitgebers.
Verwechseln Sie das Urlaubsgeld nicht mit dem Urlaubsentgelt. Letzteres ist keine Sonderzahlung, sondern lediglich die Lohnfortzahlung während der Dauer des Urlaubs.
Bekomme ich meine Sonderzahlung, wenn die Rente bevorsteht?
Arbeitnehmer, die in Rente gehen, bekommen in der Regel keine Sonderzahlung, da sie nicht länger erwerbstätig sind. Eine Ausnahme besteht dann, wenn im Vertrag die Auszahlung der Sonderzahlung an einem bestimmten Tag vereinbart ist und dieser Tag vor dem Rentenbeginn liegt.
Grundsätzlich hängt es also davon ab, was der Arbeits- oder Tarifvertrag regelt. In den meisten Fällen entfällt der Anspruch auf eine Sonderzahlung für Rentner jedoch.
Öffentlicher Dienst: Ist eine Sonderzahlung festgelegt?
Auch Arbeitnehmer, die im öffentlichen Dienst tätig sind, können Sonderzahlungen erhalten. Der TVöD regelt die Sonderzahlung für Beamte. Seit 2009 bekommen Beamte eine Jahressonderzahlung vom Staat. Die Höhe dieser Leistung ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Ausnahme besteht in Sachsen, denn hier bekommen Beamte keine Sonderzahlung.
Arbeitnehmer erhalten eine Jahressonderzahlung, auch als 13. Gehalt bekannt, wenn sie am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen. Mit der Einführung des Jahressondergeldes im TVöD entfällt das Weihnachts- und Urlaubsgeld.
Für Personen, die im öffentlichen Dienst tätig sind, ist eine Jubiläumsprämie beim 25. und 40. Berufsjahr im TVöD geregelt. § 23 Abs. 2 des TVöD besagt nämlich:
(2) Beschäftigte erhalten ein Jubiläumsgeld bei Vollendung einer Beschäftigungszeit (§ 34 Abs. 3)
1. von 25 Jahren in Höhe von 350 EUR,
2. von 40 Jahren in Höhe von 500 EUR.
Teilzeitbeschäftigte erhalten das Jubiläumsgeld in voller Höhe. Durch Betriebs-/Dienstvereinbarung können günstigere Regelungen getroffen werden.
Im öffentlichen Dienst wird, gemäß § 20 TVöD, eine Jahressonderzahlung nur ausgezahlt, wenn das Arbeitsverhältnis am 01. Dezember eines Jahres besteht. Bei einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 12. Dezember 2012 (10 AZR 718/11) bezog sich das Gericht auf genau diesen Punkt. Hier klagte ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes, der am 31. Oktober 2009 die Rente angetreten hat, er habe Anspruch auf die ausstehende Sonderzahlung des Jahres 2009. Die Klage wurde jedoch abgewiesen und § 20 TVöD für rechtswirksam erklärt.
Gibt es eine steuerfreie Sonderzahlung?
Grundsätzlich unterliegt jede Sonderzahlung der Steuerpflicht und der Sozialversicherungspflicht. Sonderzahlungen werden separat vom regulären Lohn als „sonstige Bezüge“ versteuert. Bei der Berechnung des Steuersatzes wird die Sonderzahlung so berechnet, als wäre sie über das Jahr hinweg in gleichen Beträgen ausgezahlt worden. Daher bleibt oft nach dem Steuerabzug von der finanziellen Leistung nur wenig übrig.
Arbeitgeber haben jedoch auch die Möglichkeit, ihre Mitarbeiter anhand von Sachbezügen zu belohnen. Sachbezüge stellen eine Form der Sonderzahlung dar, bei der der Arbeitnehmer keine Geldzahlung erhält, sondern zum Beispiel Essensgutscheine oder einen Dienstwagen. Hält der Arbeitgeber sich dabei an die Freigrenze, fällt auf diese Art der Sonderzahlung keine Steuer an. § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG legt diese Freigrenze auf 50 € pro Monat fest.
FAQ: Die Sonderzahlung
Die Sonderzahlung beschreibt finanzielle Leistungen, die der Arbeitnehmer neben seinen regulären Lohnzahlungen erhält. Mehr zu den verschiedenen Sonderzahlungen lesen Sie ab hier.
Ja, das Weihnachtsgeld ist eine Sonderzahlung. Weitere Informationen zum Weihnachtsgeld erfahren Sie hier.
Nein, sie ist in der Regel nicht steuerfrei. Arbeitgeber können jedoch steuerfreie Boni verteilen. In diesem Abschnitt erklären wir Ihnen mehr dazu!
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