Kurz & knapp: Sonderzahlung Öffentlicher Dienst
In den Tarifverträgen für den Öffentlichen Dienst auf Bundes- und Landesebene ist eine Jahressonderzahlung vereinbart.
In der Regel wird die Sonderzahlung nach TVöD oder TV-L im November zusätzlich zum Gehalt ausgezahlt.
Die Höhe der Sonderzahlung im Öffentlichen Dienst richtet sich nach der jeweiligen Entgeltgruppe. Unten im Ratgeber finden Sie eine ausführliche Erklärung zu den Entgeltgruppen und zur Berechnung.
Ja, die Sonderzahlung Öffentlicher Dienst gibt es auch für Beschäftigte in Teilzeit. Der Betrag wird je nach Gehalt und Arbeitszeit angepasst.
Inhalt
Was ist die Sonderzahlung Öffentlicher Dienst?
Für Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes gibt Tarifverträge: Den TVöD für Bund und Kommunen sowie den TV-L für die Länder (eine Ausnahme ist Hessen, hier gilt der TV-H). In den Tarifverträgen sind Regelungen zu Arbeitsbedingungen, Urlaub, Krankheitstagen und Gehaltsgruppen festgelegt. Eine wichtige Regelung beschäftigt sich mit der Sonderzahlung (Öffentlicher Dienst): Statt Urlaubs- und Weihnachtsgeld erhalten die Beschäftigten durch TVöD, TV-L und TV-H einmal im Jahr einen Extra-Betrag zum Gehalt dazu. So steht es in § 20 des TVöD und des TV-L:
(1) Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch
auf eine Jahressonderzahlung.
Die bundesweite TVöD-Sonderzahlung ersetzt seit 2005 das Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Wer bekommt die Sonderzahlung Öffentlicher Dienst?
Die Sonderzahlung Öffentlicher Dienst gibt es für alle Angestellten des Bundes und Arbeitgebern bei Ländern und Kommunen, die Mitglied eines Mitgliedverbandes der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände sind. Dadurch entsteht nämlich die sogenannte Tarifbindung. Wichtig ist darüber hinaus aber, dass sich der Beschäftigte am 1.12. des jeweiligen Jahres in Anstellung befindet. Wer vor diesem Stichtag aus seinem Arbeitsvertrag ausscheidet, hat keinen Anspruch auf die Jahressonderzahlung.
Im Krankheitsfall kann es vorkommen, dass die Sonderzahlung gekürzt wird. Dies ist allerdings nur für die Monate möglich, in denen keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall stattgefunden hat.
Übrigens: Die Sonderzahlung Öffentlicher Dienst gilt auch in Elternzeit. Der Anspruch verfällt während der Familien-Auszeit nicht. Anders sieht es allerdings mit dem Arbeitsentgelt aus.
Öffentlicher Dienst: Die Sonderzahlung kann unterschiedlich ausfallen
Die Sonderzahlung laut TVöD (Tarifvertrag Öffentlicher Dienst) fällt nicht für jeden Angestellten gleich hoch aus. Um zu verstehen, wie sich die Höhe der Zahlung berechnet, sollte man die verschiedenen Entgeltgruppen kennen: Je nach Qualifikation und Berufserfahrung werden Angestellte im Öffentlichen Dienst in eine Entgeltgruppe einsortiert. Insgesamt gibt es 15 verschiedene Gruppen, die mit E1 bis E15 abgekürzt werden. E1 ist hierbei die niedrigste, E15 die höchste Gehaltsstufe. Zusätzlich ist jede Gehaltsstufe noch einmal in verschiedene Erfahrungsstufen untergliedert.
Bei der Berechnung der Sonderzahlung im Öffentlichen Dienst ist das insofern wichtig, als dass die Höhe dieser Zahlung ausgehend von Durchschnittsgehalt und Entgeltgruppe berechnet wird. Das durchschnittliche Gehalt wird hierbei aus dem Lohn der Monate Juli, August und September berechnet. Je höher das Gehalt, desto geringer der Prozentsatz, mit dem die Höhe der Sonderzahlung berechnet wird.
Jahressonderzahlungen im Vergleich
TVöD (VKA) | TVöD (Bund) | TV-L | |
---|---|---|---|
E1 bis E4 | 84,51 % | 90 % | 87,43 % |
E5 bis E8 | 84,51 % | 90 % | 88,14 % |
E9a bis E11 | 70,28 % | 80 % | 74,35 % |
E12 bis E13 | 51,78 % (ab E13) | 60 % (ab E13) | 46,47 % |
E14 bis E15 | 51, 78% | 60 % | 32,53 % |
Durch die Zwölftelregelung kann sich der Anspruch auf die Sonderzahlung verringern: Für jeden Monat, den der Beschäftigte keinen Anspruch auf Arbeitsentgelt hat, wird die Summe der Jahressonderzahlung um ein Zwölftel gekürzt.
Sonderzahlung und Öffentlicher Dienst der Länder: Gibt es Unterschiede?
Die Gehaltsunterschiede zwischen Ost und West bestehen im öffentlichen Dienst nicht mehr. Was sich teilweise noch unterscheidet ist die Wochenarbeitszeit. Bei der Jahressonderzahlung gilt jedoch überall dasselbe Prinzip: Je nach Entgeltgruppe und Durchschnittsgehalt ergibt sich der entsprechende Betrag. Zwischen den Ländern gibt es hier durch die flächendeckenden Tarifverträge wie den TV-L einheitliche Regelungen. Auch der Tarifvertrag des Landes Hessen (TV-H) orientiert sich daran.
Inflation und die Sonderzahlung Öffentlicher Dienst: Gibt es einen Ausgleich?
Im Zuge der Inflation konnten Angestellte als freiwillige Leistung ihrer Arbeitgeber einen Inflationsausgleich erhalten, der bis zu einem Betrag von 3000 Euro steuer- und beitragsfrei war. Diese Begünstigung galt vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024. Beschäftigte, die unter den TV-L und den TVöD fallen, haben eine solche Sonderzahlung im vollen Umfang erhalten. Dadurch erfolgte diese zusätzliche Sonderzahlung „Öffentlicher Dienst“ im Dezember 2023 und im Anschluss in Raten noch einmal von Januar bis Oktober 2024).
Über den Inflationsausgleich hinaus werden regelmäßig auch die Tariflöhne erhöht: Zum 1. November 2024 erfolgte eine Anhebung der Tabellenentgelte um jeweils 200 Euro. Am 1. Februar gab es eine weitere Erhöhung um 5,5 Prozent. Sofern diese beiden Erhöhungen insgesamt nicht einen Betrag von 340 Euro erreichen, wird die Summe auf diesen Betrag angehoben.
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