Kurz & knapp: Sozialabgaben
Sozialabgaben sind Zahlungen, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte zahlen und die die Zweige der Sozialversicherung finanziell abdecken. Zu den Sozialversicherungszweigen zählen die Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Welche Rechte und Pflichten in Bezug auf die Sozialabgaben bestehen, erfahren Sie in unserem Ratgeber.
Zur Zahlung von Sozialabgaben sind Arbeitnehmer verpflichtet, darüber hinaus aber auch jeder deutsche Staatsbürger. Sozialabgaben tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte. Jedoch gibt es auch Ausnahmen von der Sozialabgabenpflicht. Beispielsweise muss bei einem Minijob keine Sozialversicherung (Sozialabgaben) gezahlt werden.
Die Höhe der Sozialabgaben wird in Prozent angegeben, die vom Bruttogehalt berechnet werden. So werden beispielsweise 14,6 Prozent vom Lohn für die Krankenversicherung angerechnet und 18,6 Prozent für die Rentenversicherung. Der Arbeitgeber zahlt davon die Hälfte und zieht auch den Anteil des Arbeitnehmers direkt von der Vergütung ab und führt ihn an den Versicherer ab.
Inhalt
Was sind Sozialabgaben?
Sozialabgaben oder auch Sozialbeiträge oder Sozialversicherungsbeiträge genannt, sind Aufwendungen zur Finanzierung der verschiedenen Zweige der Sozialversicherung. Dazu gehören Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Pflege-, Kranken- und Unfallversicherung. Das sind die Versicherungen, in denen man als deutscher Arbeitnehmer automatisch Mitglied ist und für die zudem eine Versicherungspflicht besteht. Dabei werden die Sozialabgaben teilweise vom Gehalt abgezogen.
Wer muss Sozialabgaben zahlen?
Sowohl Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber tragen diese Aufwendungen je zur Hälfte. Sie gehen vom Bruttolohn ab. Zahlt der Arbeitgeber den Lohn an den Arbeitnehmer, zieht er davon bereits die Hälfte der Sozialabgaben ab und führt sie mit seiner Hälfte zusammen im Folgemonat an die Krankenkasse des Arbeitnehmers ab. Für den Arbeitgeber zählt sein Teil der Sozialabgaben zu den Lohnnebenkosten als Teil der Arbeitskosten. Die Lohnnebenkosten setzen sich aus Steuern und Sozialabgaben zusammen. Die Beiträge zur Unfallversicherung zahlt der Arbeitgeber allein und führt sie direkt an die jeweilige Berufsgenossenschaft ab. Diese muss er für jeden Arbeitnehmer abschließen.
Sozialabgaben muss jeder deutsche Staatsbürger leisten – der Höhe nach abhängig von seiner konkreten Situation und seinem Gehalt. Dies ist Teil des Sozialstaatsprinzips und speist das gesamtgesellschaftliche Sozialsystem. So ist ein Großteil der Bevölkerung gegen eine Existenzgefährdung abgesichert für den Fall der Krankheit, der Arbeitslosigkeit oder der Pflegebedürftigkeit. Grundsätzlich muss jeder Arbeitgeber Sozialabgaben für seine Angestellten abführen; denn ansonsten machen sie sich strafbar.
Wie hoch sind die Sozialabgaben? – Berechnung
Die Höhe der Sozialabgaben in Deutschland, also die Beitragshöhe in der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung und seit 2009 auch in der Krankenversicherung richtet sich nach einheitlichen Bundesregelungen.
Im Jahr 2024 weisen die Sozialabgaben folgende Höhe auf:
- 14,6 Prozent vom Bruttolohn für die Krankenversicherung
- 18,6 Prozent vom Bruttolohn für die Rentenversicherung
- 3,4 Prozent vom Bruttolohn für die Pflegeversicherung
- 2,6 Prozent vom Bruttolohn für die Arbeitslosenversicherung
Arbeitgeber zahlen von diesen Anteilen jeweils die Hälfte. Somit ergeben sich folgende Arbeitgeberanteile:
- 7,3 Prozent vom Bruttolohn des Arbeitnehmers für die Krankenversicherung
- 9,3 Prozent vom Bruttolohn des Arbeitnehmers für die Rentenversicherung
- 1,7 Prozent vom Bruttolohn des Arbeitnehmers für die Pflegeversicherung
- 1,3 Prozent vom Bruttolohn des Arbeitnehmers für die Arbeitslosenversicherung
Während der Beitragssatz also die Höhe beschreibt, die insgesamt an die jeweilige Versicherung abgegeben werden muss, ist der Arbeitgeberanteil bzw. Arbeitnehmeranteil die Hälfte des Beitragssatzes. Denn beide teilen sich den Beitragssatz.
Während die Höhe der verschiedenen Versicherungsbeiträge grundsätzlich der Bund vorgibt, können die Krankenkassen bei der Pflegeversicherung einen Zusatzbeitrag verlangen, der hälftig zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt wird. Die Höhe der Unfallversicherung bemisst sich je nach der Gefahreneinstufung des Unternehmens.
Sie können mit einem bestimmten Rechner genau die Sozialabgaben bestimmen (sog. Brutto-Netto-Rechner). Diese werden prozentual von Ihrem individuellen Gehalt bestimmt. Die Sozialabgaben zeigt der Rechner so an, dass Sie genau sehen, was davon der Anteil ist, den der Arbeitnehmer zahlt.
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Sonderregelungen zu Sozialabgaben für bestimmte Personengruppen
Beamte zahlen keine Sozialabgaben. Sind Beamte krank, gewährt ihnen der Staat eine Beihilfe und für den Rest der Kosten kommt die private Krankenversicherung auf. Somit zählen Beamte im sozialversicherungsrechtlichen Sinne nicht zu den Arbeitnehmern. Die Sozialabgaben beim Minijob (bei einem 450-Euro Job, oder inzwischen im Jahr 2024 besser bei einem Job mit einem Einkommen bis zu 538 Euro) fallen weg. Der Arbeitgeber zahlt in diesem Fall lediglich eine Pauschale auf das Gehalt. Diese Regelung begünstigt sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Sozialabgaben fallen auch bei einer Abfindung weg. Grund dafür ist, dass sie zum Ausgleich für die mir der Auflösung des Arbeitsverhältnisse verbundenen Nachteile bestimmt ist und daher kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt bildet.
Wie sieht es mit den Sozialabgaben für Selbstständige aus? Selbstständige sind versicherungspflichtsfrei. Sie müssen zwar weiterhin Mitglied in einer Kranken- oder Pflegeversicherung sein, dürfen sich aber aussuchen, ob sie in die private oder gesetzliche eintreten. Die Mitglieds- und Zahlungspflicht zur Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung besteht für sie jedoch nicht. Für jegliche Versicherung müssen selbstständig Tätige die gesamten Beiträge zahlen, also sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil.
Sozialabgaben fallen für Freiberufler zum Beispiel an, wenn sie Teil eines berufsständischen Versorgungswerkes sind. Dazu zählen beispielsweise:
- Notare und Rechtsanwälte
- Steuerberater
- Architekten
- Zahnärzte
- Ärzte
Zwar trifft diese Berufsgruppen damit keine Sozialversicherungspflicht. Die gesetzliche Pflichtmitgliedschaft in der berufsständischen Versorgung ist jedoch damit vergleichbar.
Sind Rentner verpflichtet, Sozialabgaben zu leisten?
Rentner müssen grundsätzlich Sozialabgaben zahlen. Sind diese gesetzlich pflichtversichert, besteht keine Pflicht mehr, in die Renten- und Arbeitslosenversicherung zu zahlen. Krankenversicherung zahlen sie weiterhin. Im Jahr 2024 beträgt der Beitragssatz für Rentner 14,6 Prozent, von dem die Rentenversicherung die Hälfte zahlt. Pflegeversicherung (3,4 Prozent), Erwerbsminderungs-, Alters- und Hinterbliebenenrente fallen dazu weiterhin an. Die Rentenkasse bezuschusst keine Betriebsrenten. Auf diese müssen Rentner den vollen Betrag der Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Es gilt allerdings ein monatlicher Freibetrag von 176,75 Euro im Jahr 2024. Bekommen Rentner Geld aus Riester- und Rürüprenten müssen gesetzlich Versicherte keine Sozialabgaben darauf zahlen. Sind sie allerdings freiwillig versichert, müssen Rentner, wie auch bei Kapitaleinkünften und Mieteinnahmen, den vollen Beitrag leisten.
Werkstudenten und Azubis trifft teilweise die Sozialabgabenpflicht
Ein Werkstudent zahlt Sozialabgaben, allerdings nur einen Teil davon. Zur Zahlung von Beiträgen zu Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sind sie nicht verpflichtet, soweit sie die Voraussetzungen für die Werkstudentenregelung erfüllen. In der Rentenversicherung und der studentischen Kranken- und Pflegeversicherung sind sie jedoch versichert. Die Werkstudentenregelung besagt beispielsweise, dass die Studenten nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten dürfen. Die Höhe des Gehalts ist dabei unerheblich.
Die gesetzlichen Sozialabgaben muss ein Azubi ebenfalls zahlen, wenn sein Gehalt eine bestimmte Grenze überschreitet. Verdient der Azubi mehr als 520 Euro Brutto, muss er in das Sozialversicherungssystem einzahlen.
Übrigens! Auf Ihr Weihnachtsgeld müssen Sie Sozialabgaben zahlen. Die Einmalzahlung wird dabei dem Abrechnungsmonat zugeordnet, in dem sie es ausgezahlt bekommen.
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