Im Jahr 2017 war dem Statistischen Bundesamt zufolge die Zahl der Studierenden in Deutschland auf einen neuen Rekordwert gestiegen. Demnach waren im Wintersemester rund 2,85 Millionen Menschen an deutschen Hochschulen eingeschrieben, 40.800 mehr als im Jahr zuvor.
Immer häufiger arbeiten Studenten während ihres Studiums, nicht nur um zusätzlich Geld zu verdienen, sondern auch um Erfahrungen für ihr späteres Berufsleben zu sammeln und ihren Lebenslauf attraktiver zu machen. Doch wie verhält es sich mit der Sozialversicherung (SV)?
Kurz & knapp: Sozialversicherungspflicht als Student
Eine Sozialversicherungspflicht hat ein Student, wenn er während seiner Vorlesungszeit wöchentlich mehr als 20 Stunden arbeitet.
Wann sich Studenten unter Umständen von der Sozialversicherungspflicht befreien lassen können, obwohl Sie mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten, lesen Sie hier.
Eine Rentenversicherungspflicht hat ein Student, der eine mehr als geringfügige Beschäftigung aufnimmt, unabhängig davon, ob die Beschäftigung neben dem Studium oder in der vorlesungsfreien Zeit ausgeübt wird.
Müssen Sie als Student die Beiträge selbst zahlen? Besteht allgemein eine Sozialversicherungspflicht bei Studenten? Ist ein Student immer sozialversicherungspflichtig, wenn er beschäftigt – d. h., wenn er gegen Arbeitsentgelt tätig ist?
Inhalt
Ist ein Student sozialversicherungspflichtig?
Mit der Sozialversicherung sind die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gemeint. Grundsätzlich unterliegen Beschäftigungen, die gegen Arbeitsentgelt ausgeübt werden, der Sozialversicherungspflicht. Jedoch werden Beschäftigungen von Studenten unter bestimmten Voraussetzungen von diesem Grundsatz in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ausgenommen.
Was die Rentenversicherung betrifft galt vor dem 01.10.1996 die Rentenversicherungsfreiheit für Studenten, doch seit ihrer Aufhebung gilt für Studenten die Versicherungsfreiheit nur noch bei einer geringfügigen Beschäftigung.
Für ordentliche Studenten, die während ihres Studiums gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, gilt die Kranken- und Pflegeversicherungsfreiheit.
Als ordentlicher Student gilt jemand, wenn er eine wissenschaftliche Ausbildung in einem geordneten Ausbildungsgang mit einem bestimmten Berufsziel absolviert und sich einer mit dem Studium in Verbindung stehenden oder darauf aufbauenden Ausbildungsregelung unterwirft. Zudem ist jemand ein ordentlicher Student, wenn er an einer Hochschule oder einer der fachlichen Ausbildung dienenden Schule immatrikuliert ist und seine Zeit und Arbeitskraft überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen wird.
Sozialversicherungspflicht als Student und die 20-Stunden-Grenze
Studenten, die während ihrer Vorlesungszeit wöchentlich mehr als 20 Stunden arbeiten, sind als Arbeitnehmer anzusehen, folglich besteht für solche Studenten die SV-Pflicht, aber nur in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung – falls keine geringfügige Beschäftigung gegeben ist.
Unter bestimmten Umständen könnten Studenten von der Sozialversicherung befreit werden, obwohl sie mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Von der Sozialversicherungspflicht ist der Student dann befreit, wenn Zeit und Arbeitskraft des Studenten überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden.
Des Weiteren entfällt die Sozialversicherungspflicht für Studenten dann, wenn es sich bei der Beschäftigung um eine befristete handelt. Eine Sozialversicherungspflicht hat der Student dann jedoch, wenn das Beschäftigungsverhältnis auf mehr als zwei Monate befristet ist.
Sozialversicherungspflicht als Student: Rentenversicherung
Eine Rentenversicherungspflicht hat ein Student, der eine mehr als geringfügige Beschäftigung, beispielsweise als Aushilfe aufnimmt, unabhängig davon, ob die Beschäftigung neben dem Studium oder in der vorlesungsfreien Zeit ausgeübt wird.
Von dieser Sozialversicherungspflicht kann der Student sich befreien, wenn es sich dabei um eine geringfügige Beschäftigung handelt und das Arbeitsentgelt aus dieser regelmäßig 520 Euro im Monat nicht übersteigt.
Simona meint
4. Februar 2024 at 16:06
Hallo, ich habe eine Frage, wenn ich Student bin und bei SVS arbeite (selbstversichert): Habe ich Anspruch auf Arbeitslosigkeit? Weil ich für einen Erfahrungsaustausch (Fakultät) für 6 Monate in ein anderes Land gehen muss.
Kristin meint
11. Juni 2020 at 13:16
Hallo zusammen,
spielt die Art des Anstellungsvertrages eine Rolle? Bestände also bei einem Wechsel von einer Werkstudententätigkeit in eine Teilzeitanstellung (bei beiden sind 20 Wochenstunden vereinbart) das Risiko, in eine SV-Pflicht zu fallen und den Status als Studentin zu verlieren?
Ich freue mich über Rückmeldungen – vielen Dank und liebe Grüße
Bernd H. meint
7. Juni 2020 at 12:48
Mein Sohn ist Student.
Über mich ist er privat krankenversichert.
Nun beginnt er einen Minijob.
Ab wann ist er bei SV anzumelden – durch wen?
Wie ist der Anmeldeweg?
MfG
Bernd
Manni meint
4. April 2020 at 19:22
Hallo,
mein Chef sagte mir das für mich Kurzarbeitergeld nicht möglich ist obwohl ich monatlich in die SV einzahle da ich dort einen Midijob als Student habe weil ich ja 60-90h im Monat arbeite. Stimmt das und wenn nicht, an wem sollte ich mich da wenden?
MFG
Manni
Melanie meint
31. März 2020 at 17:15
Hallo,
die Frage lautet doch
können Studenten bei der Coronakrise über 20 h wöchentlich aufgrund Semesterverlängerung mit dem Beitragsgruppenschlüssel 0100, der normal auf die wöchentliche Arbeitszeit von 20h beschränkt ist oder in den Semesterferien unabhängig von der wöchentlichen Arbeitszeit, arbeiten?
Wird die verlängerte Semesterzeit hier in der Sozialversicherung anerkannt und der Student kann auch hier (in der verlängerten Semesterzeit aufgrund Corona) z.b. 40 h die Woche arbeiten mit dem „reduzierten“ Beitragsgruppenschlüssel“ 0100 =es besteht nur SV-Pflicht in der Rentenversicherung. Die o.g. Antwort geht doch am Thema vorbei.
Jana meint
26. März 2020 at 16:38
Wie sieht es aus, wenn der Vertrag ursprünglich auf 3 Monate befristet wurde, aber vorzeitig gekündigt wurde und somit nur 2 Monate lief?
Hannah meint
24. März 2020 at 18:19
Hallo zusammen,
wie ist es, wenn ich genau 20 Stunden/Woche arbeite? Im Text steht immer nur „mehr als 20 Stunden“ – involviert das auch genau 20 Stunden?
LG Hannah
Simon meint
24. März 2020 at 9:19
Hallo,
unter der 450 Euro grenze muss man aber im Durchschnitt bleiben oder?
Also darf ich einem Monat mal mehr verdienen, muss aber dafür in einem anderen dementsptrechend weniger arbeiten.
Stimmt das so oder muss ich jeden Monat unter 450 bleiben?
oder gibt es da andere Ausnahmen?
Vielen Dank!
Ulrike meint
19. März 2020 at 17:33
Hallo,
können Studenten sotialversicherungsfrei 40 Stunden arbeiten, weil die Uni wegen Corona geschlossen ist?
Danke!
arbeitsrechte.de meint
23. März 2020 at 18:32
Hallo Ulrike,
die Meldung zur Sozialversicherung ist stets bei Gehältern über 450 Euro monatlich vorgesehen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de