Vor allem für Verheiratete lohnt sich häufig ein Wechsel der Steuerklasse. Denn die richtige Wahl der Lohnsteuerklasse entscheidet über die steuerliche Belastung durch das Finanzamt. Die Änderung der Lohnsteuerklasse kann sich auszahlen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn verheiratete Paare durch ein unterschiedliches Gehalt verschiedenen Klassen zugeordnet werden.
Welche Steuerklasse ist für Sie vorteilhaft?
Finden Sie es mit diesem Steuerklassenrechner heraus!
In welchem Fall ergibt ein Steuerklassenwechsel am meisten Sinn? Bei welcher Kombination sollten Sie darüber nachdenken, die Lohnsteuerklasse zu wechseln?
Kurz & knapp: Steuerklassenwechsel
Eine Heirat, eine Scheidung oder die Geburt eines Kindes können beispielsweise zu einem Steuerklassenwechsel führen.
Es ist nicht möglich, die Steuerklasse online zu ändern. Vielmehr müssen Sie einen entsprechenden Antrag beim Finanzamt stellen.
Die Steuerklassenänderung bei einer Trennung mit anschließender Scheidung erfolgt automatisch. Der Wechsel vollzieht sich von Klasse vier in Lohnsteuerklasse eins.
Viele fragen sich: „Wie ändere ich meine Steuerklasse richtig?“ Wie Sie dabei vorgehen und vieles mehr zum Steuerklassenwechsel erfahren Sie im nachstehenden Ratgeber.
Inhalt
Literatur zu den Themen Steuer und Steuerklassenwechsel
Wann ist ein Steuerklassenwechsel möglich?
Bisher durfte eine Änderung der Steuerklasse grundsätzlich nur einmal im Jahr erfolgen. Seit dem Jahr 2020 ist ein Steuerklassenwechsel jedoch mehrmals im Jahr ohne Einschränkungen möglich. Sie sollten allerdings weiterhin darauf achten, dass der Änderungsantrag spätestens bis zum 30. November des betreffenden Jahres erfolgt sein muss, um im laufenden Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt zu werden.
Die Gründe für einen Steuerklassenwechsel sind vielfältig und reichen von:
- einer Trennung mit anschließender Scheidung und sofortiger räumlicher Trennung über
- die Geburt eines Kindes von einer künftig alleinerziehenden Person sowie
- einer Eheschließung bis hin zu
- einem Gehaltssprung bei einem der Ehepartner.
Dabei erfolgt der Steuerklassenwechsel bei einer Trennung von Lohnsteuerklasse vier zu eins. Während des Trennungsjahres ist es jedoch möglich, weiterhin in der Lohnsteuerklasse aus der Ehe beziehungsweise Lebenspartnerschaft zu bleiben. Mit Ablauf des Kalenderjahres kommt es spätestens dann zum Wechsel.
Sind Sie künftig alleinerziehend, wechseln Sie in die Steuerklasse zwei. Der Wechsel in diese Lohnsteuerklasse muss beantragt werden. Dazu finden Sie bei Ihrem Finanzamt die entsprechenden Formulare. Die Voraussetzung für die Klasse ist gegeben, wenn Sie Kindergeld beziehen, unverheiratet sind und mit dem Kind zusammenleben. Außerdem sollte keine Haushaltsgemeinschaft mit einer volljährigen Person bestehen.
Wird eine Ehe geschlossen, erfolgt der Steuerklassenwechsel in die vier automatisch. Sie müssen hierfür kein Formular ausfüllen oder einen Antrag stellen. Im letzten Fall, wenn einer der Partner plötzlich mehr verdient, ist in die Lohnsteuerklassen drei oder fünf zu wechseln. Fließen die Gehälter zusammen, dreht sich der Spieß um. Hierbei ist es ratsam, wenn sich der Mehrverdiener in der Klasse drei veranlagen lässt und der schlechter verdienende Ehepartner in der Lohnsteuerklasse fünf.
Bedenken Sie, dass Sie bei einem Steuerklassenwechsel die Zustimmung des Ehepartners benötigen. Der Antrag auf Änderung der Steuerklasse muss von beiden unterschrieben werden.
Doch nicht immer können Sie die Einordnung selbst wählen und manchmal ist ein Lohnsteuerklassenwechsel ausgeschlossen. Das ist zum Beispiel der Fall bei ledigen Erwerbstätigen, verwitweten oder geschiedenen Personen, die automatisch in die Lohnsteuerklasse eins eingeordnet werden. Damit sind nur die Klassen drei, vier und fünf frei wählbar. Diese stehen nur Verheirateten und Personen zu, die in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft leben.
Sonderfall: Steuerklassenänderung beim Bezug von Arbeitslosengeld
Häufig wird empfohlen, bei Arbeitslosigkeit in eine günstigere Steuerklasse zu wechseln. Denn das Arbeitslosengeld wird basierend auf dem letzten Nettoeinkommen berechnet. Erfolgt der Steuerklassenwechsel rechtzeitig, gibt es weniger Abzüge und Sie bekommen mehr Geld.
Dabei sollten Sie jedoch bedenken, dass bei der Berechnung von der am 1. Januar des jeweiligen Jahres gültigen Steuerklassenkombination ausgegangen wird.
Ist die Arbeitslosigkeit frühzeitig abzusehen, sollten Sie sich bei der Arbeitsagentur oder dem zuständigen Finanzamt umfassend beraten lassen, bevor Sie Ihre Steuerklasse ändern.
Wie erfolgt die Änderung? – Antrag auf Steuerklassenwechsel
Auf die folgenden Punkte sollten Sie in jedem Fall bei einem Antrag auf einen Steuerklassenwechsel achten:
- seit 2020 kann er mehrmals im Jahr stattfinden
- er sollte bis zum 30. November des betreffenden Jahres gestellt werden
- Abgabe des Antrags beim Finanzamt (Anschrift: siehe letzter Steuerbescheid)
- persönliches Erscheinen mit Ihrem Partner (andernfalls nur mit Vollmacht)
- Formular gemeinsam ausfüllen/unterschreiben
- Personalausweis mitbringen
- notwendige Daten: Name, Geburtsname, Geburtsdatum, Wohnort, Familienstand, Steueridentifikationsnummer
Wichtig! In der Regel bekommen Sie wenige Wochen nach der Antragstellung auf einen Steuerklassenwechsel postalisch Bescheid über die erfolgreiche Änderung.
Weiterführende Literatur zu den Themen Steuer und Steuerklassenwechsel
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema:
- Kuß, Daniel(Autor)
- Benzel, Wolfgang(Autor)
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Alexandra meint
6. April 2023 at 17:12
Hallo,
ich war bis jetzt ledig und nun werde ich verheiratet und mit ein Baby.
Mein Mann wohnt bei mir aber er hat ein ausländische Arbeitsvertrag (Portugal).
Nach welcher Steuerklasse darf ich wechseln?
Vielen Dank
Claudy meint
15. Oktober 2022 at 11:41
Ich bin seit Anfang Juli 22 verwitwet,komme in Stkl.3,wird das automatisch dem Arbeitgeber übermittelt oder muss ich das schriftl.machen oder Antrag ect.stellen?
Roger meint
29. Mai 2022 at 13:09
Zitat: „Es ist nicht möglich, die Steuerklasse online zu ändern. Vielmehr müssen Sie einen entsprechenden Antrag beim Finanzamt stellen.“
Den ersten Satz kann ich nicht bestätigen und der zweite Satz steht nicht im Widerspruch dazu. Habe den Antrag zum Steuerklassenwechsel erfolgreich online beim Finanzamt gestellt. Erforderlich ist allerdings die Authentifizierung mit der Personalausweis-App.
Zitat: “ -persönliches Erscheinen mit Ihrem Partner (andernfalls nur mit Vollmacht),
-Formular gemeinsam ausfüllen/unterschreiben“
Kann ich auch nicht bestätigen. Wechsel in IV/IV geht seit 2018 auch ohne Einwilligung des Ehepartners.
Andreas meint
1. Oktober 2021 at 6:03
Hallo zusammen,
Ehepartner, ein(e)r immer Steuerklasse 3, der/die andere bisher nie zugeordnet (geringfügig/selbständig), nun aber neu im Angestelltenverhältnis.
Bisher ist keine Steuerklasse zugeordnet, Arbeitgeber würde das aber gerne wissen wollen.
Wir würden Steuerklasse 5 erwarten, ist das aber wirklich so?
Was macht das Finanzamt?
Muss ein Steuerklassenwechsel beantragt werden?
(Formulare lassen kein „bisher“ 5/leer nach „neu“ 5/3 zu. Es geht nur 5/3 nach 5/3, was etwas sinnlos erscheint.
Wenn kann ich fragen?
(Kein Steuerberater verfügbar, Internet bisher auch unergiebig hinsichtlich dieser Frage)
Wäre schön, wenn es hier eine allgemeingültige Antwort geben könnte, Danke.
Matthias meint
8. Dezember 2020 at 15:50
Hallo
Ich lebe seit 06/20 in Trennung Möchte jetzt die Steuerklasse zu 2021 in die 1 Ändern !
Muss ich das Beantragen oder geht das Automatisch über den Arbeitgeber?
Anonym meint
22. Oktober 2020 at 10:38
Hallo,
mein Mann hat jahrelang Steuerklasse 3 und ich als Teilzeitkraft die 5. Jetzt wurde er betriebsbedingt gekündigt und er hat sich nun Arbeitslos gemeldet. Ist es sinnvoll die Steuerklassen zu tauschen?
Vielen Dank für die Antwort
Cindy meint
14. September 2020 at 17:17
Hallo, habe da auch mal eine Frage. Ich bin vor 1. Jahr mit meinem Partner zusammen gezogen.
Ich tue jetzt seid Ende Juni Arbeiten und habe die Steuerklasse 6 ist das eigentlich richtig.
Mein Partner ist zur Zeit Arbeitslos.
MFG
B. Kranz meint
27. November 2019 at 12:49
Hallo, ich bin alleinerziehend. mit Steuerklasse 2.Meine Tochter ist 18 Jahre, wohnt bei mir und macht aktuell eine Ausbildung. Ich bekomme noch Kindergeld bis sie die Ausbildung abgeschlossen hat. Muss ich danach in Steuerklasse 1 wechseln, auch wenn das Kind noch bei mir im Haushalt lebt? Falls ja muss ich das beim Finanzamt beantragen oder geht das automatisch ?
Sascha meint
12. Oktober 2019 at 0:34
Hallo Hilfe !
ich habe eine Frage bezüglich meiner steuerklasse 6.
Ich habe /hatte steuerklasse 6 durch eine wohnungslosigkeit (ohne festen Wohnsitz). Stehe seit 5 jahren im Arbeitsverhältnis. Aufgrund meiner wohnungslosigkeit bin ich von steuerklasse 1 auf 6 gestiegen.
Ich bin seit gestern wieder gemeldet.
Meine Frage: gibt es die Möglichkeit mir die zu viel bezahlten Steuern der letzten 10 Monate zurückholen?
Vielen lieben Dank im voraus
Alexander meint
12. Mai 2019 at 10:42
Hallo,
aufgrund Nachwuchses möchten wir die Steuerklasse meiner Frau auf 4 bzw. 3 ändern (ursprünglich 5). Kann die Steuerklasse auch noch Mitte des Monats für den laufenden Monate (hier: Mai) geändert werden?
Besten Dank,
Alexander
Claudia meint
29. April 2019 at 16:50
Hallo,
habe mich von meinem Mann getrennt lebe in einer eigenen Wohnung. Die Kinder bleiben bei meinem Mann. Hatte bis jetzt Steuerklasse 5 möchte wechseln ist dies auch ohne Zustimmung meines Mannes möglich?
W.Derichs meint
31. Januar 2019 at 18:16
Hallo zusammen. Ich bin ab dem 01.01.2019 Rentner. Da meine Rente gering ist möchten wir die Steuerklasse von 4/4 nach 3/5 ändern. Muss meine Frau den Arbeitgeber über die Veränderung benachrichtigen oder geht das vom Finanzamt aus?
Helena meint
21. Januar 2019 at 16:24
Liebes Arbeitsrechte.de Team,
zunächst einmal: Vielen Dank für die öffentlichen Kommentare, die überaus hilfreich sind!
Mein Mann und ich haben Anfang November letzten Jahres geheiratet.
Wir haben noch keine Steuerklassenänderung beantragt, haben aber herausgefunden, dass für uns wohl die Steuerklassen III und V am vorteilhaftesten wären (auch lt. dem von Ihnen zur Verfügung gestellten Rechner).
Stimmt es, dass wir die Steuern für das ganze Jahr 2018 erstattet bekommen hätten, wenn wir die Änderung der Steuerklassen noch im letzten Jahr beantragt hätten? Wir haben uns sagen lassen, dass wir das jetzt nur rückwirkend bis zum Datum unserer Eheschließung erstattet bekämen, weil wir „zu spät dran“ sind…
Über ein Feedback hierzu würde ich mich sehr freuen.
Herzlichen Dank vorab und beste Grüße aus dem Unterfranken
arbeitsrechte.de meint
23. Januar 2019 at 11:23
Hallo Helena,
bitte beachten Sie, dass wir weder Rechts- noch Steuerberatung anbieten. Bitte wenden Sie sich ggf. an einen Steuerberater. Wir dürfen keine Beurteilungen zu Einzelfällen abgeben.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Richard meint
22. Dezember 2018 at 18:38
Meine Frau ist am 12. August 2018 verstorben – was muss ich tun, um in die Steuerklasse 1 zu kommen. Stuft das Finanzamt mich automatisch ein?
arbeitsrechte.de meint
7. Januar 2019 at 9:48
Hallo Richard,
wir würden Ihnen empfehlen, sich diesbezüglich direkt an das Finanzamt zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Langner meint
8. Dezember 2018 at 9:31
Ich habe meinen Wechsel in 4/4 Ende November abgeben, also rechtzeitig. Muss ich bei meiner Buchhaltung bescheid geben, dass die St-Klasse sich ändert oder wird diese elektronisch abgerufen? Danke!
AnRi meint
4. September 2018 at 20:53
Mein Mann und ich haben uns getrennt. Er zieht in 2 Wochen aus. Die Kinder bleiben bei mir und ich bekomme das Kindergeld. Bis jetzt war ich in Steuerklasse 5 und möchte nun in Steuerklasse 2 wechseln. Das FA hat mir mitgeteilt, dass dies erst zum 1.1. möglich ist. Warum? Ich bin jetzt alleine und alleinerziehend….
arbeitsrechte.de meint
25. September 2018 at 15:03
Hallo AnRi,
bitte wenden Sie sich mit dieser Frage direkt an das für Sie zuständige Finanzamt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Julia meint
15. August 2018 at 8:57
Kann mir jemand zufällig sagen, wie lange so ein Wechsel dauert? Also bis man eine schriftliche Mitteilung bekommt?
Ich war am 16.07.18 beim Finanzamt gewesen und bis heute habe ich leider noch keine Antwort erhalten.
Vielen Dank im Voraus!
arbeitsrechte.de meint
7. September 2018 at 15:54
Hallo Julia,
die Bearbeitungszeiten können je nach Auslastung des Finanzamtes variieren, in der Regel sollte der Wechsel jedoch innerhalb eines Monats erfolgen.
Ihr Team von arbeitsrechte.de
Paech meint
2. August 2018 at 9:52
Ich bin seid Juni verheiratet und Angestellter. Meine Frau hat einen Friseur und Kosmetiksalon und ist somit Selbständig.
Wie verhält es sich in diesem Fall mit einem möglichen Wechsel der Steuerklassen. Ist eine getrennte Veranlagung möglich und sinnvoll.
arbeitsrechte.de meint
16. August 2018 at 17:04
Hallo Paech,
wenn Sie sich hinsichtlich eines Steurklassenwechsels beraten lassen möchten, empfehlen wir Ihnen, einen Steuerberater aufzusuchen.
Ihr Team von arbeitsrechte.de
kati meint
28. Juni 2018 at 9:03
Ich wurde im Juni zum 31.12.2018 gekündigt, hatte zum 1.1.2018 die bessere Steuerklasse und habe aber im März leider auf 4/4 gewechselt, würde jetzt wieder zurück auf 3/5 wechseln. Ist Kündigung ein Grund das 2. Mal im Kalenderjahr zu wechseln?
arbeitsrechte.de meint
4. Juli 2018 at 14:59
Hallo kati,
diese Frage sollten Sie mit einem Steuerberater besprechen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
roswitha r. meint
21. Juni 2018 at 8:15
Mein Mann ist seit 1.Mai 18 Rentner! Nun hat das Finanzamt ohne Zustimmung meine Steuerklasse von 3 auf vier geaendert! Duerfen sie dies ohne meine Zustimmung?
arbeitsrechte.de meint
25. Juni 2018 at 14:21
Hallo Roswitha,
da die Steuerklasse von den Lebensumständen abhängt, ist ein Wechsel der Steuerklasse manchmal unausweichlich.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
M. R. meint
11. Juni 2019 at 14:06
Mein Mann bekommt Übergangsgeld sollen wird die Steuerklasse von III/V auf IV/IV ändern? Das Bruttoeinkommen ist etwa gleich hoch. In den letzten Jahren haben wir bei III/V immer nachgezahlt.
Nasti meint
10. Juni 2018 at 10:37
Hallo,
da mein Mann noch eine Ausbildung machte, ich damit viel mehr verdiente, haben wir zur Zeit Steuerklasse 3/5. Jetzt ist er fertig und wir werden ziemlich gleich verdienen. Macht ein Wechsel in die Klasse 4/4 mitten im Jahr Sinn?
Vielen Dank schon mal für die Antwort.
arbeitsrechte.de meint
18. Juni 2018 at 9:08
Hallo Nasti,
wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung vornehmen. Ein Steuerberater kann Ihnen jedoch mit Sicherheit bei dieser Entscheidung weiterhelfen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Cornelia meint
7. Mai 2018 at 1:38
Bin schon lange geschieden, Und bin immer nich Steuerklasse 1. Wohne alleine würde das gegen azf drei zu wechseln.
Rainer meint
21. April 2018 at 12:30
Kann im Trennungsjahr der Partern/in ohne Einwilligung des Partners die Lohnsteurklasse für beide ändern?
Es soll Januar 2018 eine Gesetzänderunggegeben haben.
arbeitsrechte.de meint
2. Mai 2018 at 11:57
Hallo Rainer,
der Wechsel von Klasse 3 bzw. 5 in Klasse 4 kann seit 2018 auch ohne Einwilligung erfolgen. Andersherum ist aber kein einseitig bestimmter Wechsel möglich.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
F. Ritschel meint
22. Januar 2018 at 19:42
Wie ist das eigentlich, wenn man alleinerziehend jahrelang in der ´Steuerklasse I besteuert worden ist? Kann man sich das zuviel gezahlte Geld zurückholen?
arbeitsrechte.de meint
1. März 2018 at 15:59
Hallo F. Ritschel,
bitte wenden Sie sich an einen Steuerberater.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de