Kurz & knapp: Teilerwerbsminderungsrente
Die Teilerwerbsminderungsrente ist eine Form der Erwerbsminderungsrente für Personen die einer Arbeit aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen nur noch eingeschränkt nachgehen können. Sie dient dazu, finanzielle Einbußen, die durch die verringerte Arbeitsfähigkeit entstehen, auszugleichen, indem sie die Einkünfte aus einer Teilzeitbeschäftigung ergänzt. Sie wird durch die Deutsche Rentenversicherung gezahlt. Die Beiträge zur Teilerwerbsminderungsrente werden von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu jeweils gleichen Anteilen gezahlt.
Einen Leistungsanspruch auf eine teilweise Erwerbsminderungsrente haben alle Arbeitnehmenden, die wegen einer (chronischen) Krankheit oder einer Behinderung teilweise erwerbsunfähig sind; also mindestens drei aber weniger als sechs Stunden am Tag arbeiten können. Überdies ist eine Kombination aus Teilerwerbsminderungsrente und Krankengeld möglich, insofern die betroffene Person in einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert ist. Grundsätzlich ist ebenfalls ein gleichzeitiger Bezug von Teilerwerbsminderungsrente und Arbeitslosgengeld I (ALG I) möglich. Weiterführende Informationen hierüber erhalten Sie hier.
Der Bezug der Teilerwerbsminderungsrente ist „befristet“ möglich. Sie wird mit Erreichen des Regelrentenalters in eine Rente umgewandelt. Wie hoch Ihr Rentenbezug in diesem Zusammenhang ausfällt, hängt zum Beispiel davon ab, ob Sie Ihre Hinzuverdienstgrenze bei der Teilerwerbsminderungsrente überschritten haben. Ist dies der Fall, erhalten Sie Ihre eine gekürzte Altersrente; unter Umständen ruht die Rente sogar ganz. Informieren Sie sich deshalb unbedingt im Vorfeld bei der Deutschen Rentenversicherung, welche Auswirkungen die Aufnahme einer Teilerwerbsminderungsrente mit einem Hinzuverdienst auf ihre spätere Altersrente haben kann.
Inhalt
Teilerwerbsminderungsrente: Diese Voraussetzungen müssen für den Bezug erfüllt sein
Eine Person hat dann einen Leistungsanspruch auf Teilerwerbsminderungsrente, wenn Sie das Rentenalter noch nicht erreicht hat und aufgrund einer (chronischen) Erkrankung oder einer Behinderung als erwerbsgemindert bzw. teilweise erwerbsunfähig gilt; es also nicht mehr vermag, einer beruflichen Tätigkeit in vollem Umfang (Vollzeittätigkeit) nachzugehen: In diesem Sinne liegt eine teilweise Erwerbsunfähigkeit vor, wenn ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann.
Personen die eine teilweise Erwerbsminderungsrente beantragen wollen müssen in den letzten fünf Jahren vor der Antragsstellung mindestens drei Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Diese drei Jahre müssen nicht am Stück gewesen sein, sondern können auch geteilt gewesen sein und in der Summe drei Jahre ergeben. Erfüllen Antragssteller diese Wartezeit nicht, haben Sie kein Anrecht auf den Bezug einer teilweisen Erwerbsminderungsrente.
Darüber hinaus, ist es ebenfalls möglich, dass eine Person gleichzeitig Krankengeld und Teilerwerbsminderungsrente bezieht, wenn Sie wegen eine Erkrankung arbeitsunfähig ist und dies entsprechend durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung attestiert wird.
Beachten Sie! Erhält eine Person Teilerwerbsminderungsrente und ist krankgeschrieben, ist der zusätzliche Bezug von Krankgengeld nur dann möglich, wenn der oder die Betroffene in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert ist.
Kann die Teilerwerbminderungsrente Nachteile mit sich bringen?
Erreichen Sie die Regelrente, wird die Teilerwerbsminderungsrente in eine reguläre Altersrente umgewandelt. Dabei kann sich die teilweise Erwerbsminderungsrente sich unter Umständen negativ auf Ihre spätere Altersrente auswirken.
Dies ist dann möglich, falls Sie den für Sie geltenden maximalen Hinzuverdienst bei Ihrer Teilerwerbsminderungsrente durch die erbrachte Arbeitszeit in ihrem Beruf überschritten haben. Sollte dies der Fall sein, wird die Deutsche Rentenversicherung Ihre Rente kürzen; unter Umständen ruht ihre Altersrente sogar vollständig.
Beachten Sie! Da sich diesbezüglich keine pauschalen Aussagen treffen lassen, sollten Sie sich vorab bei der Deutschen Rentenversicherung darüber beraten lassen, welche Auswirkungen eine Teilerwerbsminderungsrente durch einen Hinzuverdienst auf ihre Altersrente haben kann.
Können Sie Teilerwerbsminderungsrente und Arbeitslosengeld I erhalten?
Bezieht eine Person eine teilweise Erwerbsminderungsrente, hat Sie bei eintretender Arbeitslosigkeit Anspruch auf ALG 1; es wird solange als Hinzuverdienst auf die Teilerwerbsminderungsrente angerechnet, solange die Anspruchsdauer auf ALG 1 nicht ausgeschöpft ist. Hierbei wird das dem ALG 1 zugrunde liegende Arbeitsentgelt der vorausgegangen Beschäftigung als Hinzuverdient berücksichtigt und nicht das Arbeitslosengeld an sich.
Sollte dadurch die Hinzuverdienstgrenze, die bei Teilerwerbsminderungsrente gilt, überschritten werden, erfolgt eine sogenannte Minderung der teilweisen Erwerbsminderung. Das ALG 1 bleibt hiervon unberührt.
Gut zu Wissen. Erhält jemand eine Rente wegen teilweiser Erwerbsunfähigkeit, steht grundsätzlich ein Anspruch auf Bürgergeld. Allerdings wird die Teilerwerbsminderungsrente als Einkommen auf den Anspruch von Bürgergeld angerechnet.
Teilerwerbsminderungsrente: In welcher Höhe wird sie ausgezahlt?
Die Teilerwerbsminderungsrente umfasst in etwa 50% der vollen Erwerbsminderungsrente. Wie hoch letztere ausfällt, ist vom Individualfall abhängig und wird mittels unterschiedlicher Faktoren bestimmt, die miteinander multipliziert werden:
- Rentenpunkte/ Entgeltpunkte (Höhe und Jahre der Renteneinzahlung)
- Rentenfaktor (Art der Erwerbsminderung)
- Rentenwert
Der Rentenfaktor beträgt 0,5 für Personen, die als teilweise erwerbsgemindert gelten. Der Rentenwert beträgt seit dem 1. Juli 2024 bundeseinheitlich 39,32 Euro. Allerdings wird er jährlich neu ermittelt; er ändert sich zum 1. Juli 2025 erneut.
Beispiel zur Berechnung der Teilerwerbsminderungsrente
Folgendes Beispiel veranschaulicht, wie Sie die Teilerwerbsminderungsrente bis zum Juli 2024 in etwa berechnen können: Hat eine Person 35 Jahre in die Rentenversicherung einbezahlt, hat diese im Durchschnitt dieser Jahre 0,7 Entgeltpunkte gesammelt. Der Rentenfaktor für die teilweise Erwerbsminderung beträgt 0,5, während der aktuelle Rentenwert einheitlich bei 39,32 Euro liegt. Alle Werte müssen miteinander multipliziert werden. Daraus ergibt sich zu Ermittlung der Teilerwerbsminderungsrente folgende Berechnung:
35 (Einzahlungsjahre) x 0,7 (Entgeltpunkte) x 0,5 (Rentenartfaktor) x 39,32 Euro (Rentenwert) = 481,67
Die zu erwartende teilweise Erwerbsminderungsrente würde gemäß der Beispielrechnung 481,67 Euro betragen.
Beachten Sie! Die Beispielrechnung ist vereinfacht und berücksichtig nur eine abschlagsfreie Teilerwerbsminderungsrente. Kontaktieren Sie die Deutsche Rentenversicherung, wenn Sie Fragen zur Berechnung der Teilerwerbsminderungsrente in Ihrem Fall haben.
Welcher maximale Hinzuverdienst ist bei Teilerwerbsminderungsrente möglich?
Ab dem 1. Januar 2024 liegt bei der Teilerwerbsminderungsrente die Hinzuverdienstgrenze bei 37.117,50 Euro im Jahr. Die Hinzuverdienstgrenze beträgt 6/8 der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße, wenn die Teilerwerbsminderungsrente mit einer Arbeitszeit von weniger als 6 Stunden einhergeht, die eine Person am Tag erbringen kann.
Zusätzlich dazu ist der sogenannte individuelle Hinzuverdienstdeckel zu beachten. Dieser orientiert sich am höchsten beitragspflichtigen Einkommen, das eine Person in den von 15 Jahren vor dem Auftreten der Erwerbsminderung, erhalten hat. Der individuelle Hinzuverdienstdeckel ergibt sich folglich aus dem Jahr mit den meisten Rentenpunkten.
Sollte die Einkommen aus der Teilerwerbsminderungsrente und dem Arbeitsverhältnis über dem Hinzuverdienstdeckel liegen, wird der überschüssige Betrag voll von der Teilrente abgezogen.
Teilerwerbsminderungsrente: Wo der Antrag eingehen muss
Die die Deutsche Rentenversicherung für die Auszahlung der teilweisen Erwerbminderungsrente zuständig ist, müssen Sie diese auch dort beantragen. Die erforderlichen Unterlagen bzw. das entsprechende Formularpaket können Sie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung herunterladen. Auch ein Sozialberater kann beim Antrag helfen.
Neben den Formularen müssen Sie Ihrem Antrag ebenfalls ein detailliertes ärztliches Gutachten beilegen, das Ihre teilweise Erwerbsunfähigkeit attestiert, und sonstige relevante medizinische Unterlagen beifügen. Unter Umständen kann die Deutsche Rentenversicherung ein eigenes Gutachten fordern bzw. in Auftrag geben.
N.D. meint
28. Mai 2024 at 12:48
Guten Tag
Ich möchte fragen: kann ich nicht mehr wegen Gesundheit grund 8 Stunden arbeiten. Ich haben eine vollzeit Arbeit.
kann ich eine antrag teilweiserMinderung
Und parallel 6 Stunden am Tag bei gleicher arbeitgeber weiter arbeit;