Sind Sie in einem Teilzeit-Arbeitsverhältnis beschäftigt, bezieht sich dies zunächst nur darauf, dass Sie regelmäßig kürzer als vergleichbare Arbeitnehmer in Vollzeit arbeiten. Das Gehalt spielt dabei zunächst keine Rolle. Dennoch kann davon ausgegangen werden, dass ein Großteil der Arbeitnehmer, die in Teilzeit arbeiten, einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen.
Nutzen Sie den kostenlosen Teilzeitrechner
Viele fragen sich, vor allem wenn sie in die Teilzeit wechseln, was im Hinblick auf die Sozialversicherung zu beachten ist. Sind Sie zum Beispiel krankenversichert, wenn Sie in Teilzeit arbeiten? Besteht eine Pflicht, sich gegen Erkrankungen zu versichern? Gibt es womöglich Einkommensgrenzen?
Kurz & knapp: Krankenversicherung bei Teilzeit
Ja, dem Versicherungsvertragsgesetz zufolge muss auch bei einem Teilzeitjob eine Krankenversicherung vorliegen.
Dies ist normalerweise abhängig vom Gehalt. Detailliertere Infos finden Sie hier.
Wann Sie als Arbeitnehmer in Teilzeit von einer Versicherungsfreiheit profitieren, lesen Sie hier.
Was Sie im Zusammenhang mit der Teilzeit bezüglich der Krankenversicherung berücksichtigen müssen, erfahren Sie im nachstehenden Ratgeber.
Inhalt
Welche Regelungen bestehen bezüglich der Krankenversicherung bei Teilzeit?
Grundsätzlich besteht eine Versicherungspflicht für die gesetzliche Krankenversicherung. Dies wird durch ein entgeltliches Beschäftigungsverhältnis ausgelöst. Dabei bestehen gewisse Einkommensgrenzen. Nach unten hin sollte ein geringfügiger Umfang der Vergütung nicht unterschritten und nach oben hin darf die Jahresentgeltgrenze nicht überschritten werden. Letzteres wird auch als Versicherungspflichtgrenze bezeichnet. Diese wird jährlich angepasst und beträgt 2024 dann 69.300 Euro.
Sind Sie Teil derer, die nicht pflichtversichert sind, müssen Sie sich gegebenenfalls freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern. Das gilt insbesondere für all jene, die einen Teilzeitjob ausüben und die besagte untere Grenze nicht überschreiten.
Doch wie sieht es bei einer nur vorübergehenden Teilzeit und der Krankenversicherung aus? Manchmal kann es sein, dass Sie nur vorübergehend in Teilzeit arbeiten. Sollten Sie dadurch unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fallen, wären Sie eigentlich versicherungspflichtig in einer gesetzlichen Krankenversicherung. Doch sinkt das Gehalt nur vorübergehend, hat dies keine Auswirkungen.
Zusatzinfo: Als geringfügige Beschäftigung gelten alle entgeltlichen Tätigkeiten, bei denen das Arbeitentgelt regelmäßig im Monat 520 Euro nicht überschreitet (Stand Dezember 2023; siehe § 8 Viertes Buch Sozialgesetzbuch).
Wann sind Sie von der Krankenversicherungspflicht bei Teilzeitjobs befreit?
Wie erwähnt, schließen sich die Beschäftigung in Teilzeit und die Krankenversicherung aus, wenn es sich um eine geringfügige Bezahlung handelt – also weniger als bei einem Minijob gezahlt wird.
In diesem Fall gilt für die Arbeitnehmer die Versicherungsfreiheit. Es wird davon ausgegangen, dass der Lebensunterhalt typischerweise nicht aus der Beschäftigung selbst resultiert, sondern aus anderen Einnahmen oder Unterhaltsansprüchen bestritten werden kann.
Im Übrigen gilt die Befreiung für alle Beschäftigten in Teilzeit für die Krankenversicherung gleichzeitig auch für die Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.
Rentenversicherungspflichtig sind Sie trotzdem. Dabei werden vom Arbeitgeber gegebenenfalls pauschale Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung übernommen. Der Arbeitnehmer muss in diesem Zusammenhang Beitragsanteile zur Rentenversicherung entrichten.
Sollten arbeitsunfähige Versicherte nach ärztlicher Feststellung stufenweise wieder in die Tätigkeit eingegliedert werden, greift die Versicherungsfreiheit bei Teilzeit bezüglich der Krankenversicherung nicht. Das erzielte Arbeitsentgelt ist beitragspflichtig und auf das Krankengeld anzurechnen.
Angie meint
7. November 2021 at 12:52
Guten Tag, wie viel Krankenkassenbeiträge zahlt man wenn man über 30 Jahre alt ist und als einziges Einkommen einen 450€ Job hat, in dem unter 450 verdient wird?
Sifa meint
8. April 2021 at 23:46
Hallo,
Ich bin Studentin an einer Hochschule (vollzeit student). Ich arbeite nebenbei Teilzeit (20 Stunden pro Woche) . Ich benutze privat Krankenversicherung. Meine Frage ist, wird meine Krankenversicherung von meinem Arbeitgeber bezahlt? Oder wie funktioniert das?
Bellabelle meint
3. Januar 2021 at 14:22
Hallo,
ich bin eine Schülerin, welche bald einen Teilzeitjob anfangen wird. Momentan bin ich über meine Mutter privatversichert, weil dies billiger als die gesetzliche Versicherung ist. Ich wollte fragen, ob es nun möglich ist, einen Teilzeitjob zu haben und einfach weiterhin privatversichert zu sein ? Oder MUSS ich bei einem Teilzeitjob auf die gesetzliche Versicherung wechseln ? Wäre wirklich dankbar für eine Antwort !!
Silvia meint
14. Mai 2020 at 11:44
Hallo,
wo steht im Gesetz, dass man nicht freiwillig gesetzlich versichert sein darf?
Ich verdiene 280€ Brutto und habe dann 65€ Abzüge… die andere Hälfte trägt mein Arbeitgeber. Wunderbar, denn nun bin ich versichert und muss doch nur wenig arbeiten…. und falls Corona noch einmal kommt, falle ich nicht durchs Raster so wie alle Menschen die ihre Beiträge nicht zahlen und der Arbeitgeber zaghlt etwas zur Bundesknappschaft. Sind immerhin bei 450€ genau 165€ Beitrag von denen ich gar nichts hätte…. Ich möchte gerne wissen, wo steht, dass es verboten ist sich auch unter 450€ gesetzlich zu versichern?
Vielen Dank 🙂 Silvia
Thierry meint
12. Mai 2020 at 9:50
Hallo,
ich bin aktuell in Vollzeit (40Std) bei einem Grosskonzern beschäftigt und überlege in Teilzeit weiterzuarbeiten. Ich bin privatversichert und möchte durch die Teilzeit in der GKV zurückkehren. Angenommen ich würde die Stunden soweit reduzieren , sodass mein Monatsbrutto unter die Pflichtsgrenze fallen würde. Wie lange müsste ich die Teilzeitbeschäftigung behalten, damit ich Pflichversichert werde und damit ich in die GKV wieder zurückgehen kann?
Ich habe gelesen, dass es ab 1 Monat möglich wäre, ich habe auch gelesen, dass es mind. 1 Jahr so dauern müsste. Wie sieht es aus?
Ich bedanke mich sehr im Voraus für eine Rückmeldung,
Thierry
Herbert meint
17. Januar 2020 at 20:37
Hallo,,
Bin jetzt in Altersteilzeit gegangen und arbeite nur noch 19,25 Std. Sinkt damit auch die Beitragsbemessungsgrenze für GKV auch auf 50 % ?
Herbert
N meint
27. November 2019 at 17:49
Ich bin derzeit Vollzeitstudent, 31 Jahre alt und privat krankenversichert.
Mein Arbeitsverhältnis wurde kürzlich von einem Minijob auf ein Arbeitsverhältnis in Teilzeit verändert.
Ich arbeite weiterhin 10 Stunden/Woche.
Zunächst willigte mein Arbeitgeber ein, mich unter voller Sozialversicherungspflicht anzumelden.
Nun wurde diese Aussage zurückgezogen mit der Begründung, dass Studenten generell erst ab einer Beschäftigung von 20 Stunden / Woche sozialversicherungspflichtig seien.
Könnten Sie mir vielleicht Auskunft darüber geben, ob es sich hier um eine Kann-Regelung handelt? Also besteht für mich die Möglichkeit zu wählen, ob ich den vollen Sozialversicherungssatz bezahle und somit auch die Krankenversicherung über meinen Arbeitgeber abgerechnet werden würde?
Oder entscheidet das generell der Arbeitgeber?
Gibt es da eine feste gesetzliche Regelung?
Vielen lieben Dank und freundliche Grüße
N
Nicola meint
6. September 2019 at 5:25
Hallo,
ich arbeite in einem Großkonzern und werde nach der Elternzeit in Teilzeit weiterarbeiten. Ich habe eine Frage zur Befreiung von der Versicherungspflicht gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 3 SGB V (Teilzeit nach Elternzeit). Welche Stundenzahl muss als Bezugsgröße für die Reduktion auf max. die Hälfte gegenüber einem Vollzeitbeschäftigten herangezogen werden?
Sachbearbeiter haben in unserem Betrieb einen Tarifvertrag mit 35 Stunden. Teamleiter haben generell einen 40 Stunden Vertrag. Ich bin als Teamleiter angestellt. Welche Stundenzahl gilt für mich als Bezugsgröße für die Halbierung der Stunden?
Vorab vielen Dank.
Nicola
Ursula meint
3. Mai 2019 at 19:06
Frage:
Bin Freiberufler (Hauptberuflich) und privat Krankenversichert. Habe eine Teilzeit angenommen und die KV Beiträge werden an eine von mir angegebene gesetzliche KV abgeführt. Weiter habe ich einen Minijob wo der Arbeitgeber der Meinung ist ich müsste an eine gesetzliche KV Beiträge leisten. Kann das sein – 3 x KV zu zahlen?
Danke
Wach meint
9. April 2019 at 9:35
Liebes Team,
ich liege über dem Satz und bin freiwillig Pflicht versichert bei der Techniker Versicherung geblieben.
Ich werde 2020 ab Januar meinen Arbeitsplatz gegen Zahlung einer Abfindung verlieren.
Steuern sind fällig aber wie sieht es mit meinen Krankenversicherungsbeiträfrn aus?
Vielen Dank
Ulf
arbeitsrechte.de meint
11. April 2019 at 10:39
Hallo Wach,
beziehen Sie nach dem Ende Ihres Arbeitsverhältnisses Leistungen in Form von Arbeitslosengeld I oder II, werden die Krankenversicherungsbeiträge üblicherweise von der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter weitergezahlt. Erkundigen Sie sich hierzu ggf. bei Ihrer Krankenkasse.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Helmar meint
9. März 2019 at 20:11
Ich bin als Selbständiger freiwillig gesetzlich versichert. Ich zahle den Höchstbeitrag bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Außerdem bin ich schon Altersrentner.
Ich habe ein Jobangebot mit Arbeitsvertrag in Höhe von 600 Euro im Monat bei 5 Stunden pro Woche. Hier gilt 1/2 Beitrag RV/AV und Gleitzone, wobei ich auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten möchte. Wie wird die Beitragsberechnung KV/PV geregelt?
Mit freundlichen Grüßen
Helmar
Christian meint
14. Januar 2019 at 16:25
Hallo,
Neben meinen Erwerbseinkuenften habe ich auch recht hohe Mieteinnahmen. Diese werden ja aber meines Wissens nur besteuert und sind nicht sozialversicherungspflichtig. Bei einer Reduktion meiner Arbeitszeit auf Teilzeit wuerde sich ja der Krankenkassenbeitrag entsprechend reduzieren – haette dies Einfluss auf die Besteuerung und Sozialversicherung der Mieteinnahmen? Gaebe es Auswirkungen auf die Leistungen der Krankenversicherung?
Beste Gruesse
Christian
Sabine meint
7. Januar 2019 at 9:39
Hallo,
ich habe eine Frage: ich fange bald an zu studieren, bin über 40, und habe einen Minijob (300-400 €/Monat). Kann mein Arbeitgeber mich auch „normal“ anstellen, also nicht auf Minijobbasis, damit die Krankenversicherungsbeiträge bezahlt sind? Ansonsten müsste ich mich freiwillig versichern.
Außerdem habe ich zwei Kinder, was ist mit diesen? Ich bin geschieden, der Vater ist privatversichert, die Kinder aktuell über mich versichert (habe momentan noch einen zweiten Job; Einkommen 1000 € brutto monatlich. Dieser Job fällt aber mit Beginn des Sudiums weg).
Vielen Dank für Ihre Hilfe & Grüße
Sabine
arbeitsrechte.de meint
14. Januar 2019 at 11:52
Hallo Sabine,
dies sollten Sie direkt mit Ihrem Arbeitgeber besprechen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Andrea meint
28. November 2018 at 15:30
Hallo, ich bin noch bis Ende November in Elternzeit, habe aber seit 4 bzw. 2 Wochen zwei geringfügige Beschäftigungen: bei der einen mit Mindestlohn bei 10h/Woche, bei der anderen 420€ mtl. bei 10h/Woche. Muss ich mich selbst krankenversichern oder muss mein zweiter Arbeitgeber für mich Krankenversicherung zahlen?
arbeitsrechte.de meint
5. Dezember 2018 at 15:34
Hallo Andrea,
welche Notwendigkeiten für eine selbstständige Versicherung bestehen, können Sie mit Ihrer Versicherung klären.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Christian.S meint
27. November 2018 at 9:04
Guten Tag,
ich bin Teilzeit beschäftigt und beziehe aufstockend Harz4.
Das Jobcenter übernimmt im Bewilligungszeitraum die Krankenversicherung. Der Arbeitgeber zieht aber auch jeden Monat die Krankenversicherung vom Bruttolohn ab.
Ist das so Korrekt oder zahle ich damit zu viel Beiträge zur Krankenversicherung?
Gruß Christian
arbeitsrechte.de meint
5. Dezember 2018 at 14:58
Hallo Christian,
Sie können mit dem Jobcenter abklären, ob es sich um ein krankenversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis handelt oder nicht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Marta M. meint
8. November 2018 at 17:12
Hallo, ich bin 20 jahre ,ich habe eine frage… ich war fruhr azubildende ala restaurantfach… ich musste wegen personliche sache abrechnen.. und jetzt bin ich bei der gleiche firma als Aushilfe. Ich habe momentan keine krankeversicherung. momentan habe ich 1 monat gearbeitet un ich habe 750 brutto bekkomen… aber jede monat ist unterschiendlich in meine lohnanrechnung es wurde krankversicherung abgezogen.. aber ich weiß nicht ob bin ich verischert oder muss ich mich trotzdem selbs versichern… und was für eine verischerung… und wozu ost diese krankverischetung von die lohnabrechnung abgezogen?
arbeitsrechte.de meint
12. November 2018 at 8:22
Hallo Marta,
Beschäftigungen über 450 Euro gelten als sozialversicherungspflichtig und entsprechende Abgaben müssen abgeführt werden. Wenden Sie sich an Ihren Versicherer, um zu erfahren, wie Ihr aktueller Status ist.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Angela meint
5. November 2018 at 17:22
Hallo, ich bin noch ein Jahr in Elternzeit. Mein AG hat jetzt Insolvenz angemeldet. Wieviel muss ich nun verdienen, damit ich und mein Sohn bei der KK bleiben können? Mein Mann ist privat versichert und das wäre zu teuer.
Nora meint
22. August 2018 at 19:23
Liebes Team,
ich habe eine wichtige Frage:
Ich arbeite momentan nur in Teilzeit 20 Stunden die Woche für meinen Arbeitgeber. Die Beiträge zur Krankenkasse werden ja über den Arbeitgeber abgeführt. Was passiert aber, wenn ich mich nebenbei noch selbstständig machen würde, also ein Gewerbe anmelde und dort auch Geld verdiene würde? Wie berechnet man die Beiträge zur Krankenkasse, wenn ich jetzt verschiedenen Einnahmequellen hätte?
Liebe Grüße
Nora
arbeitsrechte.de meint
12. September 2018 at 8:22
Hallo Nora,
bitte wenden Sie sich hierzu an einen Anwalt oder Steuerberater. Wir bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Prijic meint
14. Juni 2018 at 20:16
Hallo ich arbeite seit drei Monaten in teilzeit.Der Arbeitgeber hatte wahrscheinlich kein job für mich und sagte du bist erst in urlaub.Habe gehört das die Tage der Arbeitsgeber zahlen muss.Und meine Urlaubstage bleiben unberührt.Stimmt das wen Ja bitte den kurze erklärung dazu
arbeitsrechte.de meint
18. Juni 2018 at 14:08
Hallo Prijic,
wenn nicht ausreichend Arbeit vorhanden ist (z. B. wegen der Auftragslage) und der Arbeitnehmer deshalb nicht die vereinbarten Stunden leisten kann, muss der Arbeitgeber diese Zeit in der Regel trotzdem bezahlen. Das liegt daran, dass der Arbeitgeber dafür sorgen muss, dass ausreichend Arbeit vorhanden ist. Ob das auf Ihren Fall wirklich zutrifft, lässt sich jedoch nicht beurteilen. Erkundigen Sie sich bei einem Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Adis meint
30. Mai 2018 at 9:47
Hallo,
Momentan bekomme ich Schüler-BAföG und bin über einen Schülertarif bis zum 31.07. krankenversichert.
Danach habe ich bis zum Studiumsbeginn und dem Bezug von Studenten-BAföG am 01.10. eine Übergangszeit.
Habe nun einen Job als Urlaubsvertretung in Vollzeit vom 13.08. bis zum 21.09., also für sechs Wochen am Stück, jedoch nur jeweils für drei Wochen im August bzw. im September, in Aussicht.
Muss ich mich für Anfang August bzw. Ende September, wo ich nicht arbeiten werde, nun selbst krankenversichern oder reicht es, dass ich für jeweils drei Wochen im Monat über meinen Arbeitgeber versichert bin?
Vielen lieben Dank im Voraus.
arbeitsrechte.de meint
4. Juni 2018 at 15:00
Hallo Adis,
in Deutschland besteht die Versicherungspflicht. Welche Möglichkeiten Sie haben, kann Ihre Krankenversicherung Ihnen zuverlässig mitteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Peter meint
24. April 2018 at 11:03
Hallo.ich arbeite unbefristet im öffentlichen dienst.z.zt. in 50% teilzeit.bis wieviel %teilzeit muss der AG auch krankenversicherung zahlen???gruss
arbeitsrechte.de meint
2. Mai 2018 at 14:14
Hallo Peter,
solange das Arbeitsverhältnis nicht die Kriterien für eine geringfügige Beschäftigung (Mini-Job) erfüllt, sind auch die Beiträge durch den Arbeitgeber zu leisten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Alex meint
8. April 2018 at 20:08
Guten Abend,
Unsere Tochter (19) ist zur Zeit auf der Suche nach einem Ausbildungsplätze. Zwischenzeitlich jobt sie als Kellnerin. Sie kommt dabei über 450 Euro und soll in Teilzeit angestellt werden. Muss sie sich selbst gesetzlich Krankenversichern? Oder kann sie weiter in der Familienver. bleiben. Sie wird sicher nicht mehr als 800 Euro verdienen.
arbeitsrechte.de meint
10. April 2018 at 10:16
Hallo Alex,
tatsächlich legen viele Kassen eine Einkommensgrenze um die 450 Euro oder 435 Euro herum fest. Bei einem höheren Verdienst ist keine Familienversicherung mehr möglich. Klären Sie die Thematik mit Ihrer Krankenkasse ab.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Nils meint
25. März 2018 at 14:16
Ich habe folgende Frage…
Wenn ich eine Teilzeitstelle annehme, übernimmt der Arbeitgeber grundsätzlich einen Teilbetrag der Krankenversicherung ?
Ich bin zu 30% privat versichert.
Danke
arbeitsrechte.de meint
10. April 2018 at 11:05
Hallo Nils,
Arbeitgeber beteiligen sich auch an der privaten Krankenversicherung. Der Zuschuss übersteigt aber nicht den Anteil, der bei einer gesetzlichen Krankenversicherung anfallen würde.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jessika meint
9. März 2018 at 22:36
Hallo ich habe eine Frage und zwar arbeite ich als Teilzeit Kraft und habe vor drei Tagen mein Vertrag unterschrieben.
Da ich meine Krankenkassen Beiträge monatlich selbst bezahle ist meine Frage ab wann ich das nicht mehr tun muss . Da diese jezzt ja mein Arbeitgeber übernimmt und mich anmeldet .
Liebe grüsse und danke im voraus
arbeitsrechte.de meint
4. April 2018 at 17:33
Hallo Jessika,
für gewöhnlich müssen Sie ab dem ersten Tag der Beschäftigung Beiträge dieser Art nicht mehr selbst entrichten. Genaueres kann Ihnen aber auch Ihr Arbeitgeber sagen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Hamed meint
5. Oktober 2018 at 12:07
Hallo, ich habe eine Frage und zwar ich studiere in Deutschland und arbeite neben meinem Studium bei der deutsche post. Mein Gehalt ist ganz unterschiedlich (kommt darauf an wie viel Stunden ich im Monat arbeite) aber normalerweise bekomme ich über 450 im Monat. Bis jetzt hab ich selbst mein Krankenversicherun bezahlt. Jetzt bin ich aber über 30 und Krankenversicherung kostet auch mehr. Ich würde wissen, ob mein Arbeitgeber (Deutsche Post) teil von mein Krankenversicherung zahlen muss?
Danke im voraus
arbeitsrechte.de meint
22. Oktober 2018 at 9:28
Hallo Hamed,
bei einem Einkommen über 450 Euro muss der Arbeitgeber in der Regel eine sozialversicherungspflichtige Stelle einrichten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Pabst meint
23. Mai 2017 at 20:30
Guten Abend,
ich würde Ihnen zur gesetzlichen Krankenversicherung gerne ein/zwei Fragen stellen.
Und zwar bin ich derzeit im ALG1 und hierüber für das 1 Jahr krankenversichert.
Wenn dieses abläuft wie wäre meine „GÜNSTIGSTE“ Wahl einer Krankenversicherung, bezogen auf den Beitrag ?
Reicht ein 15-20 Wochenstunden Teilzeitjob aus ?
Die Frage ziehlt daraufhin dass ich noch Immobilieneinkünfte habe und diese möchte ich natürlich möglichst nicht beim Krankenkassenbeitrag der mich dann erwartet „on Top“ gerechnet bekommen.
Welche Variante wäre für mich die „BESTE“ ?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
mfg
Hr. Pabst
arbeitsrechte.de meint
29. Mai 2017 at 14:21
Hallo Pabst,
wir bieten diesbezüglich keine Tarifübersicht an. Bitte wenden Sie sich daher an einen Versicherungsberater oder informieren sich bei den einzelnen Krankenkassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
similka meint
19. Januar 2018 at 21:36
Hallo Papst, was ist denn dabei rausgekommen… befinde mich gerade in einer ähnlichen Situation…? Gruß similka