Viele Männer und Frauen wollen sich nicht zwischen Arbeit und Familie entscheiden und entschließen sich zu einer Teilzeitstelle. So können sie weniger als 40 Stunden pro Woche im Unternehmen verbringen und haben im Anschluss noch genügend Zeit, die sie mit der Familie verbringen können.
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Teilzeit bedeutet im Wesentlichen, dass weniger Stunden als in Vollzeit gearbeitet wird. Schnell kommen Fragen auf, wenn es um die Teilzeit und die Stunden geht. Wie lange darf gearbeitet werden? Müssen bei Teilzeit bestimmte Arbeitsstunden eingehalten werden? Dies ist den meisten Arbeitnehmern nicht ganz klar.
Kurz & knapp: Stunden bei Teilzeit
Wie viele Stunden bei der Arbeit in Teilzeit wöchentlich erlaubt sind, lesen Sie hier.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat sieben verschiedene Teilzeitmodelle zusammengestellt. Wie diese genau aussehen, können Sie unserer Zusammenfassung entnehmen.
Die Mindeststunden bei Teilzeit werden in der Regel im Arbeitsvertrag festgelegt.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, was bei Teilzeit zu den Stunden pro Monat vorgeschrieben ist. Wie viele Stunden darf in Teilzeit gearbeitet werden? Was sieht das Gesetz zur Arbeitszeit bei Teilzeit vor und welche Teilzeitstundenmodelle gibt es?
Inhalt
Was ist Teilzeit?
Grundsätzlich kann nicht pauschal gesagt werden, wie viele Stunden eine Teilzeitbeschäftigung definieren. Dies ist abhängig von dem jeweiligen Arbeitsverhältnis und davon, in welchem Umfang die Vollzeitbeschäftigung steht. So sind in einem Unternehmen 40 Wochenstunden Vollzeit, in einem anderen wiederum arbeiten Angestellte bei 38 Wochenstunden voll.
Gemäß § 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ist ein Arbeitnehmer in Teilzeit beschäftigt, wenn seine regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines Vollzeitarbeitnehmers. Gibt es keine regelmäßige Wochenarbeitszeit, gilt die durchschnittliche Arbeitszeit im Zeitraum eines Jahres im Verhältnis zu einer Vollzeitstelle.
Generell hat jeder Arbeitnehmer, der bereits sechs Monate oder länger im Unternehmen ist, das Recht auf eine Verringerung seiner Arbeitszeit auf Teilzeit. Die Stunden können mit dem Arbeitgeber abgesprochen und im Arbeitsvertrag festgelegt werden. Zudem ist es auch möglich, die genauen Arbeitszeiten im Vertrag schriftlich zu vereinbaren.
Teilzeit bietet sich vor allem für Arbeitnehmer an, die nach der Elternzeit langsam wieder in den Job einsteigen wollen. Ein großer Vorteil dabei ist, dass Angestellte neben einer Teilzeitbeschäftigung mehr Zeit für Familie und Haushalt haben. Ein großer Nachteil sind allerdings die geringen Rentenansprüche, die durch den geringen Verdienst entstehen.
Teilzeit: Wie viele Stunden pro Woche darf ich arbeiten?
Bei einer Teilzeitarbeit werden die Stunden im Vorfeld mit dem Arbeitgeber abgesprochen. Dabei wird im Arbeitsvertrag in der Regel festgelegt, wie viele Stunden Sie wöchentlich arbeiten sollen. Dabei können in Teilzeit sowohl 39 Wochenstunden als auch 20 oder bloß 3 Stunden vereinbart werden.
Es gibt in Teilzeit keine gesetzlichen Mindeststunden, die abgeleistet werden müssen. Grundlage für die Stundenanzahl ist der Arbeitsvertrag. Es kann allerdings durchaus sein, dass im Vertrag für Teilzeit keine feste Stundenzahl vereinbart wird. In diesem Fall finden Sie Formulierungen wie „Teilzeit mit flexiblen Wochenstunden“ oder „Arbeitszeit richtet sich nach den Belangen des Unternehmens“.
In diesem Fall hat der Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, mindestens zehn Wochenstunden in Teilzeit eingesetzt zu werden. Setzt der Arbeitgeber Sie in Teilzeit für weniger Stunden ein, können Sie den Lohn für zehn Arbeitsstunden pro Woche verlangen.
Da es keine Mindeststundenzahl bei Teilzeit gibt, können Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber im Vertrag festhalten, dass Sie nur zwei Stunden pro Woche arbeiten.
Setzt Ihr Chef Sie dann aber regelmäßig deutlich häufiger ein, können Sie eine Vertragsanpassung verlangen und Ihre durchschnittlichen Stunden korrigieren lassen.
Sind Überstunden bei Teilzeit erlaubt?
In Teilzeit kann die Stundenzahl variieren und richtet sich meistens nach dem Arbeitsvertrag. Aber wie verhält es sich mit Überstunden bei Teilzeit? Für die Stunden gilt auch hier der Arbeitsvertrag als Richtlinie. Wenn dort festgelegt ist, dass Sie wöchentlich oder monatlich eine bestimmte Anzahl an Mehrarbeit bzw. Überstunden ableisten müssen, dann müssen Sie sich auch daran halten.
Werden die Überstunden nicht durch den Arbeitsvertrag geregelt, müssen diese im Tarifvertrag oder im Rahmen einer sonstigen betrieblichen Vereinbarung vorgeschrieben werden. Andernfalls kann der Arbeitgeber Sie nicht dazu verpflichten, Überstunden abzuleisten.
Anders sieht das Ganze bei einer akuten Notlage des Unternehmens aus. In diesem Fall muss allerdings von allen Mitarbeitern Mehrarbeit gefordert werden. Dies kann beispielsweise bei Naturkatastrophen vorkommen.
Verabreden Sie mit Ihrem Arbeitgeber, dass Sie bei Teilzeit mehr Stunden ableisten und dementsprechend Überstunden machen, werden diese mit dem regulären Stundenlohn vergütet. Wird trotz Teilzeit die Arbeitszeit einer Vollzeitbeschäftigung überschritten, haben Sie zudem einen Anspruch auf Zuschläge.
Welche Teilzeitstundenmodelle gibt es?
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat sieben verschiedene Teilzeitmodelle zusammengestellt. Durch diese kann jeder Arbeitnehmer seine individuellen Bedürfnisse auf die Teilzeit und die Stunden anpassen. Es ist beispielsweise möglich, an allen Arbeitstagen weniger Stunden zu arbeiten oder grundsätzlich weniger Tage pro Woche zu arbeiten. Alle Möglichkeiten lesen Sie in den folgenden Abschnitten.
Teilzeit Classic – Die 30- oder 20-Stunden-Woche
Im Modell Classic werden bei Teilzeit die Stunden täglich reduziert. Gearbeitet wird dennoch fünf Tage pro Woche. Der Arbeitnehmer gewinnt dadurch ein paar Stunden tägliche Freizeit und kann somit beispielsweise die Kinder früher aus dem Kindergarten abholen oder sich um den Haushalt kümmern.
Die tägliche Arbeitszeit bleibt dadurch regelmäßig und wird im Vorfeld mit dem Arbeitgeber festgelegt. Die Form der Teilzeit bietet sich vor allem in einer 30- oder 20-Stunden-Woche an.
Die Teilzeit bei einer 30-Stunden-Woche verteilt sich auf fünf Wochentage, sodass jeden Tag sechs Stunden gearbeitet wird. Außerdem kann Teilzeit auf eine 20-Stunden-Woche verteilt werden. In Teilzeit werden die Stunden auch hier auf fünf Wochentage gleichermaßen aufgeteilt, sodass sich vier Arbeitsstunden täglich ergeben. Der Arbeitnehmer hat pro Tag vier Stunden mehr Freizeit als bei einer Vollzeitstelle mit 40 Stunden.
Teilzeit Classic Vario – Teil- und Vollzeit in Kombination
Laut Arbeitsrecht muss die Arbeitszeit bei Teilzeit nicht nach einem bestimmten Schema strukturiert werden. Allerdings kann sich das eine oder andere Modell bei der Aufteilung der Stunden durchaus anbieten. Ein weiteres Modell ist das Teilzeit Classic Vario. Bei Teilzeit werden die Stunden in diesem Modell auf zwei bis fünf Tage verteilt.
So sind Teilzeit und Vollzeit miteinander kombinierbar. Arbeitnehmer können in Teilzeit ihre Stunden auf die Wochentage verteilen. Bei einer 3-4-Tage-Woche beträgt die wöchentliche Arbeitszeit beispielsweise 15 Stunden, welche auf einmal sechs Stunden, einmal vier Stunden sowie einmal fünf Stunden aufgeteilt wird. Somit werden täglich mindestens zwei Stunden Freizeit gewonnen und pro Woche ergeben sich zwei komplett freie Tage.
Besteht Ihre Teilzeitbeschäftigung aus 34 Stunden pro Woche können diese auf eine 5-Tage-Woche verteilt werden. Dies bedeutet zum Beispiel, dass Sie an zwei Tagen pro Woche acht Stunden und an drei Tagen sechs Stunden täglich arbeiten. Die Aufteilung ist allerdings in jedem Fall Ihnen und Ihrem Arbeitgeber überlassen und kann frei gewählt werden.
Teilzeit Jobsharing – Zwei Arbeitnehmer teilen sich eine Vollzeitstelle
Bei diesem Teilzeitmodell teilen sich zwei Arbeitnehmer eigenverantwortlich eine Vollzeitstelle.
Hierbei ergibt sich vor allem der Vorteil, dass auch Mitarbeiter in Teilzeit ein Vollzeitprojekt übernehmen und leiten können. Wichtig ist in jedem Fall eine regelmäßige Abstimmung sowie ein Informationsaustausch.
Bei Teilzeit die Stunden auf mehrere Arbeitnehmer aufzuteilen, bietet sich vor allem bei Unternehmen mit langen Servicezeiten an. So kann eine bessere Kundenorientierung gewährleistet werden.
Beim Jobsharing kann entweder an fünf Tagen pro Woche jeweils halbtags oder aber an zwei bis vier Tagen pro Woche in Teil- und Vollzeit kombiniert gearbeitet werden. Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 20 Stunden pro Person können diese folgendermaßen aufgeteilt werden:
- fünfmal vier Stunden pro Woche
- zweimal acht Stunden sowie einmal vier Stunden pro Woche und zwei freie Tage
Wenn Sie sich in Teilzeit die Stunden einer Vollzeitstelle mit einem anderen Mitarbeiter teilen, müssen Sie übrigens nicht die Arbeitszeit des anderen Arbeitnehmers übernehmen, wenn dieser kündigt. Der Arbeitgeber muss sich in diesem Fall nach einem neuen Mitarbeiter umsehen, welcher diese Stelle besetzt.
Ist dies nicht möglich oder der Arbeitsplatz soll aus betrieblichen Gründen gestrichen werden, darf der Chef eine Änderungskündigung aussprechen. Dies bedeutet für Sie, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen einen anderen Teilzeitarbeitsplatz oder gar eine Vollzeitstelle anbieten kann. Kommen Sie dabei nicht auf einen gemeinsamen Nenner, darf Ihr Chef Ihnen kündigen.
Job-Sharer können auch nicht dazu verpflichtet werden, bei einer Beschäftigung in Teilzeit die Stunden des anderen Arbeitnehmers zu übernehmen, sollte dieser krankheitsbedingt ausfallen. Möglich ist eine verlängerte Arbeitszeit beispielsweise nur, wenn dringende betriebliche Gegebenheiten dies erfordern.
Dies ist beispielsweise der Fall, wenn durch den Ausfall des Teilzeitmitarbeiters die Produktion unterbrochen werden müsste. Grundsätzlich gilt allerdings, dass die Vertretung für den Mitarbeiter zumutbar sein muss. Muss sich ein Vater nachmittags beispielsweise um die Betreuung seines Kindes kümmern, weil diese niemand anders übernehmen kann, kann er nicht zur Arbeit am Nachmittag verpflichtet werden.
Teilzeit Invest – Sparen der angehäuften Arbeitsstunden
Bei diesem Modell wird unverändert in Vollzeit gearbeitet. Allerdings wird der Arbeitnehmer nur für eine Teilzeitbeschäftigung bezahlt. Die Differenz wird als Zeit- oder Geldguthaben auf einem Konto angespart und kann im Rahmen von mehrmonatigen Freistellungsphasen genutzt werden. So wird dem Arbeitnehmer beispielsweise ein Sabbatical ermöglicht.
Während der längeren Arbeitspause wird dann das Geld ausgezahlt, welches im Vorfeld erarbeitet wurde. Da der Arbeitnehmer nicht in Teilzeit die Stunden ansammelt, sondern in Vollzeit arbeiten geht, beträgt die wöchentliche Arbeitszeit in der Regel 40 Stunden.
Möchte der Arbeitnehmer eine viermonatige Freistellung erarbeiten, muss dieser über einen Zeitraum von vier Jahren jeweils 1/12 des Gehalts pro Jahr als Geldguthaben ansparen. Möchte ein Mitarbeiter ein ganzes Jahr frei haben, um beispielsweise eine Weltreise zu machen, kann z. B. eine Arbeitszeit von 30 Stunden pro Woche vereinbart werden.
Tatsächlich arbeitet der Angestellte allerdings nicht auf Teilzeit seine Stunden ab, sondern leistet auch in diesem Fall 40 Wochenstunden im Unternehmen ab. Dadurch kann er pro Woche ein Zeitguthaben von 10 Stunden verzeichnen. Angespart auf drei Jahre kann sich der Mitarbeiter ein Jahr freinehmen.
Im Rahmen des Teilzeit Invest ist außerdem ein vorgezogener Ruhestand denkbar. Auch hierbei wird eine Arbeitszeit von 30 Stunden vereinbart, wohingegen 40 Stunden pro Woche tatsächlich abgeleistet werden. Dadurch kann der Arbeitnehmer innerhalb von sechs Jahren ein Zeitguthaben von zwei Jahren ansparen, sodass er zwei Jahre früher in den Ruhestand gehen kann.
Teilzeit-Team – Flexible Arbeitszeitplanung in der Gruppe
Der Arbeitgeber gibt vor, wie viele Arbeitnehmer zu bestimmten Zeitpunkten anwesend sein müssen. Das Team kann dann gemeinsam die Arbeitszeit planen.
Auch kurzfristige Änderungen können jederzeit gemacht werden. Hierdurch haben Angestellte besonders viel Flexibilität, was die Planung der in Teilzeit abzuleistenden Stunden angeht.
Diese Modell bietet sich vor allem in der Kundenorientierung an, da die Auslastung zu verschiedenen Zeiten unterschiedlich hoch sein kann. Damit alle Mitarbeiter ausgelastet sind, bietet sich die flexible Einteilung der Arbeitszeiten sehr gut an. Zudem kann so gewährleistet werden, dass Arbeitnehmer mehrere Stunden täglich oder ganze Tage oder Wochen Freizeit bekommen. Dies ist vor allem nach der Elternzeit sinnvoll, um wieder in den Job einzusteigen.
Teilzeit Saison – Ausgleich der Über- und Unterauslastung
Diese Form in Teilzeit Stunden abzuleisten, bietet sich vor allem in Saisonbetrieben an. Besonders bei Saisonarbeit gibt es sogenannte Hoch- und Tiefphasen. Beispielsweise werden Dachdecker in den Sommermonaten eher benötigt als in Wintermonaten. Damit es dabei nicht zu einer Unterauslastung kommt, kann der Arbeitgeber so Entlassungen verhindern.
Innerhalb der Saison ist der Arbeitnehmer in Vollzeit angestellt. Außerhalb der Saison kann er somit Monate an Freizeit gewinnen. Das monatliche Grundgehalt bleibt dabei über das gesamte Jahr gleich. Es gibt zwei unterschiedliche Varianten der Saisonteilzeit:
- Der Arbeitnehmer arbeitet vier Monate pro Jahr in Vollzeit. Anschließend hat er acht Monate frei und bekommt monatlich jeweils ⅓ des monatlichen Vollzeitgehalts.
- Die jährliche Arbeitszeit beträgt zweimal drei Monate pro Jahr. Dadurch gewinnt der Arbeitnehmer ebenfalls zweimal drei Monate pro Jahr an Freizeit. Ausgezahlt wird monatlich die Hälfte des Vollzeitlohns.
Teilzeit Home – Arbeiten von zu Hause aus
Der Arbeitnehmer leistet im Rahmen dieser Form der Teilzeit seine Stunden im Homeoffice ab. Dadurch entfallen vor allem lange Hin- und Rückfahrten sowie tägliche Leerlaufzeiten, da zu Hause direkt mit der Arbeit gestartet werden kann. Einzelne Arbeitstage im Unternehmen stärken die Bindung ans Unternehmen.
Die Arbeitszeit kann entweder auf fünf Tage aufgeteilt werden oder als kombinierte Teil- und Vollzeit an zwei bis vier Tagen dienen. Durch diese Aufteilung der Arbeitszeit können täglich mehrere Stunden und wöchentlich sogar Tage als Freizeit gewonnen werden. Auch hier kann mit dem Arbeitgeber im Vorfeld abgesprochen werden, wann die Teilzeit in Stunden zu Hause abgeleistet wird.
Dies hat sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer den Vorteil, dass eine Absprache trotz Distanz jederzeit möglich ist. Dazu können beispielsweise Kernarbeitszeiten geschaffen werden. Der Arbeitnehmer muss dann z. B. von 10 bis 13 Uhr definitiv am Arbeitsplatz sein, sodass er kontaktiert werden kann.
Markus meint
26. Oktober 2018 at 10:00
Hallo, ich habe 2 Jobs in denen ich jeweils 80 Std im Monat arbeite.in jedem Arbeitsvertrag ist eine maximale Arbeitszeit von 80 Std. Monatlich festgeschrieben. Jetzt verlangt ein Arbeitgeber das ich 110 Stunden im Monat arbeite weil ein personalmangel besteht. Meine Frage, darf ich in 2 Jobs 190 Std. Monatlich leisten?
Danke im voraus
Silvana C. meint
17. Oktober 2018 at 23:41
Hallo!
Ich habe mich informiert und ich habe entdeckt dass ein Midijobber hat regelmäßig monatliches Einkommen zwischen 450,01 Euro und 850 Euro.
Ich bin zur Zeit als Teilzeitbeschäftigung registriert. Mein Bruttogehalt beträgt 800 Euro für die 80 Stunden/Monat. Wenn ich einen Vollzeitjob anfange, muss mich mein Arbeitgeber abmelden und mich als 450-Euro-Basis anmelden? Ist das korrekt? Oder direkt als Minijob anmelden?
Vielen Dank, Silvana
Viola meint
16. Oktober 2018 at 8:42
Hallo,
ich habe einen Teilzeitarbeitsvertrag mit 30 Stunden und möchte am liebsten 3 Tage à 10 Stunden arbeiten. Mein Arbeitgeber sagt, dass das nicht erlaubt ist. Stimmt das? Im Arbeitsvertrag sind keine festen Tage ausgemacht.
arbeitsrechte.de meint
25. Oktober 2018 at 10:34
Hallo Viola,
§ 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) lautet:
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Thilo meint
26. September 2018 at 16:59
Hallo,
ich will meine Arbeitszeit auf 25% verringert, also 10 h \Woche.
Mein Gehalt fällt dadurch unter 450€.
Der Arbeitgeber will mir einen Aufhebungsvertrag anbieten und einen neuen mit 450€ und mehr Stunden.
Er behauptet, dass ich weil ich weniger als 450 € verdienen würde ich einen Aufhebungsvertrag benötige.
Stimmt das?
Oder könnte ich auch ganz normal die 10 h /Woche arbeiten?
Gruß
Thilo
arbeitsrechte.de meint
16. Oktober 2018 at 13:51
Hallo Thilo,
bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage an einen Rechtsanwalt oder einen Steuerberater. Wir bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Peter meint
25. September 2018 at 11:05
Hallo,
Mein arbeitsvertrag wurde mit 30 Stunden pro Woche angestzt. Ich konnte nur 17 Stunden arbeiten.
Darf ich die Differenz der Stunden welche ich nicht arbeiten konnte als Lohn vom Arbeitgeber verlangen?
arbeitsrechte.de meint
16. Oktober 2018 at 12:32
Hallo Peter,
bitte wenden Sie sich gegebenenfalls an einen Rechtsanwalt. Diesem können Sie genau schildern, warum Sie nur 17 Stunden arbeiten konnten und ob Sie trotzdem vollen Lohn beanspruchen können. Wir sind hierzu nicht befugt, weil dies unter die Rechtsberatung fällt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sanne meint
23. September 2018 at 23:04
Hallo, ich bin seit April d. J. schwerbehindert GdB 70 und arbeite in Teilzeit 30 Std./Woche. Stehen mir die 5 Zusatzurlaubstage bei Teilzeitarbeit zu?
arbeitsrechte.de meint
15. Oktober 2018 at 15:42
Hallo Sanne,
der Zusatzurlaub für Schwerbehinderte ist nicht vom Umfang der Arbeit anhängig. Im Zweifelsfall kann ein Anwalt Ihre Situation genau beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Lena meint
14. September 2018 at 15:18
Hallo!
Ich arbeite in TZ, 24h/Woche, aufgeteilt auf 4x6h. Habe ich Anspruch darauf, dass die 4 Tage vertraglich fixiert werden? Momentan habe ich eine festgelegte Wochenstundenzahl, d.h., im System sind 5×4.48h hinterlegt. Das ging jetzt zu meinen Lasten, als ich 3 Tage krankgeschrieben war: am 4. Tag hätte ich die Arbeitszeit von 2 Tagen abarbeiten müssen. Die Stunden, die ich nicht geschafft habe, gingen von meinem Gleitzeitkonto ab. Ich habe also mit Meine Überstunden für meine Krankheit gebüßt. Das kann doch so nicht rechtens sein!?
Vielen Dank!
arbeitsrechte.de meint
17. September 2018 at 9:27
Hallo Lena,
je nachdem welche Zeiten der Arbeitsvertrag umfasst, werden die Stunden gleichmäßig auf die Tage aufgeteilt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Tom meint
12. September 2018 at 9:11
Guten Tag.
Meine Frage: Habe ich als Arbeitnehmer in Teilzeit, ein Anrecht darauf, auch Samstags Teilzeit zu arbeiten?
Mein Arbeitgeber plant mich Samstags immer mit 8 Std ein und nie mit Teilzeit.
Weiter Frage, habe ich als Arbeitnehmer in Teilzeit ein Anrecht auf einen freien Samstag im Monat, bei einer sechs Tage Woche.
arbeitsrechte.de meint
8. Oktober 2018 at 9:15
Hallo Tom,
der Begriff Teilzeit bezieht sich auf die Wochenstunden, die dann 40 Stunden nicht erreichen. Die täglichen Arbeitszeiten sind weiterhin, wie im Rahmen des Arbeitsvertrages vereinbart, vom Arbeitgeber frei festlegbar.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Carla meint
4. September 2018 at 22:01
Hallo, ich habe einen Teilzeitbeschäftigung von 29 Stunden.
Diese konnten aufgrund einer anderen Mitarbeiterin nicht eingehalten werden. Und ich hatte jede Woche 7 Minusstunden.
Jetzt ist diese Kollegin nicht mehr da. Ich soll jetzt 10 Stunden Schichten arbeiten um meine Stunden nachzuholen. Dies kann ich aber nicht aufgrund meines Hundes. Ich sagte ich kann das nicht ansonsten hätte ich mir einen Vollzeitjob genommen. Sie finden keine neuen Arbeitskräfte ist ihre Aussage. Wie soll ich mich verhalten? Ich habe gesagt dass mir das leider nicht möglich ist. Sie sagten es sei eine Notfall Situation. Sie erwarten das von mir.
Was kann ich tun?
arbeitsrechte.de meint
1. Oktober 2018 at 8:59
Hallo Carla,
um sich abzusichern, können Sie sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen. Im Zweifelsfall können Sie sich aber auf den Wortlaut des Arbeitsvertrages berufen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Alice meint
1. September 2018 at 1:03
Ist es in Deutschland normal, 11 Tage ohne einen freien Tag als Krankenschwester zu arbeiten? Vielen dank!
Natalie meint
29. August 2018 at 10:20
Hallo in meinen Teilzeitvertrag wurde mir mein Stundenlohn eingetragen von 12.36. Jetzt nach 2 Monaten heisst es da wurde ein Fehler gemacht ich sei übertariflich eingetragen. Dürfen Sie von mir verlangen jetzt eine Lohnkürzung auf 10 € irgendwas zu unterschreiben?
lg Natalie
arbeitsrechte.de meint
19. September 2018 at 15:55
Hallo Natalie,
bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Anne meint
20. Juli 2018 at 14:09
Meine Elternzeit endet im November (vorher 40 Stunden) jetzt möchte ich nur noch 20 St. die Woche Arbeiten ,( 5:00-19:30, sind die Öffnungszeiten) Mein Chef sagt aber das er mir keine Arbeitszeit anbieten kann wie ich das gerne hätte (wegen Kinderbetreuung )ich könnte erst um 8:00 anfangen und auch Nachmittags kommt für mich nicht in Frage. Muß ich das so hinnehmen ???? ,,das er mir kein Modell auf mich zugeschnitten anbieten kann.
arbeitsrechte.de meint
30. Juli 2018 at 10:22
Hallo Anne,
wenn eine Änderung nicht in Frage kommt, lassen Sie sich dies schriftlich mit Begründung bestätigen und wenden Sie sich an einen Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Heiner meint
19. Juli 2018 at 19:32
Guten Tag,
Ich möchte gerne auf eine 30 Std Woche Teilzeit verringern. Ich arbeite in der Firma nun zwei Jahre. Es gibt ca 50 Mitarbeiter am Standort.
Mein Chef sagte mir im Gespräch, er kann nur eine halbe Stelle, also 20 Std die Woche anbieten. Da er sonst seine Stellen nicht richtig planen kann. Also 40 oder nur 20 Std würde er zustimmen.
Ich frage mich ob er das Voraussetzen darf. Oder ich selbst bestimmen kann, auf welche Teilzeitstundenzahl. Also in meinem Fall 30, ich gehen möchte?
Freu mich auf Ihre Hilfe
arbeitsrechte.de meint
30. Juli 2018 at 9:39
Hallo Heiner,
die Umstände der Teilzeit sollten einvernehmlich gestaltet werden, damit es auch in Folge dessen keine Probleme gibt. Im Zweifelsfall kann ein Anwalt für Arbeitsrecht Ihre Situation exakt beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Heidemarie meint
13. Juli 2018 at 11:56
Wenn ein Arbeitnehmer mit 30 Std/Woche beschäftigt ist, darf er dann noch einen Minijob von 3 Std. pro Woche annehmen und muss er seinen Arbeitgeber benachrichtigen?
arbeitsrechte.de meint
19. Juli 2018 at 10:18
Hallo Heidemarie,
in der Regel enthält der Arbeitsvertrag eine Vereinbarung darüber, ob und inwieweit der Arbeitnehmer einer Nebenbeschäftigung nachgehen darf.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Nihad F. meint
2. Juli 2018 at 20:51
Hallo,habe eine Teilzeizbeschäftigung als Reisebusfahrer und bis vor 2 Jahren würden unsere std. auf ein Lohnzeitkonto geführt ,meine abrechnung würde seit ich in dieser Firma bin mit 14.91 tagen geführt und bezahlt jeden monat, doch seit 2 Jahren gab es eine umstellung auf std. In der abrechnung wird mir seit dem jeder arbeitstag mit 6.4 std berechnet die ich leisten muss.Meine berechnung ergibt aber das ich jetzt mehr std. arbeiten muss im monat als davor.Im Vertrag steht folgendes:
Es ist eine 4 Tagewoche vereinbart.Dies entspricht im Jahr 4Tage x 52 Wochen gleich 208 Tag pro Jahr.Abzüglich 20 Tage Urlaub abzüglich 9 Tage Feiertagsausgleich sind 179 Arbeitstage pro Jahr/entspricht 14.91 Tage pro Monat / entspricht 3.44 Tage pro woche im Jahresdurchschnitt zu erbringen…….Meine frage also was darf in der Abrechnung/Lohnzeitkonto nun stehen als Tagesstunden die ich erbringen muss 6.4 oder weniger habe nämlich das gefühl das da was nicht stimmt,evtl. wurde der Urlaub und die Feiertage mit gerechnet????Darf man das?
arbeitsrechte.de meint
9. Juli 2018 at 9:12
Hallo Nihad,
um einzuschätzen, ob die Änderung rechtens ist, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Manu meint
2. Juli 2018 at 13:54
Hallo, ich arbeite derzeit 35 Stunden Teilzeit als Angestellte (keine leitende), 40 Stunden wären Vollzeit.
Wir haben Gleitzeit und stempeln die Zeit. Das Zeitkonto kann pro Monat von -20 bis + 40 h schwanken. Die Minuszeit können wir über die Monate ausgleichen, ebenso die Pluszeit durch Freizeitausgleich.
Nun sollen unsere Verträge auf AT umgestellt werden und 20h pro Monat Mehrarbeit ist mit dem Gehalt abgegolten.
Es gibt jedoch keine pauschale Gehaltserhöhung für den verlorenen Freizeitausgleich, den wir vorher durch Zeitstempeln im Tarifvertrag hatten.
Und in meinem Teilzeitvertrag wollen Sie statt 20h eben angepasst 17.5 h Mehrarbeit sind abgegolten reinschreiben. Nun habe ich aber 2 Kinder und mein Mann ist freiberuflich und viel unterwegs. Die Teilzeit mache ich nicht ohne Grund. Ich sehe mich nicht in der Lage die Mehrarbeit (die laut Arbeitgeber nicht sein muss) zu leisten. Und wenn ich Mehrarbeit leiste, hätte ich gerne dafür Freizeitausgleich, den ich nun aber nicht mehr einfordern kann.
Ist so etwas zulässig?
arbeitsrechte.de meint
9. Juli 2018 at 8:41
Hallo Manu,
um einschätzen zu lassen, ob die Änderungen im Vertrag rechtens sind, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ich meint
16. Juni 2018 at 23:58
Hallo, ich arbeite 30 Stunden die Woche. Und komme somit auf 120 Std. im Monat. In meinen Dienstplan komme ich oft auf 126 oder mehr Stunden im Monat. Wie kann ich das verstehen? Rechne ich falsch und das stimmt so? Oder wie wird diese Berechnung genau erfasst? Meine Chefs wissen das wohl selbst nicht und ich finde kein der mir das erklärt. Sowohl ich immer mehr Minus Stunden erhalte. Ich bin mir einfach nicht sicher, darf die stundenanzahl 120 übersteigen?
arbeitsrechte.de meint
18. Juni 2018 at 14:40
Hallo Ich,
Ihr Arbeitgeber sollte das Wissen und ausführlich Auskunft darüber geben können. Ist das nicht der Fall, sollten Sie sich bei einem Anwalt erkundigen, ob die Stunden richtig abgerechnet werden. Arbeitet der Arbeitnehmer regelmäßig mehr Stunden oder so viel wie ein vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter, sind entsprechende vertragliche Anpassungen ratsam.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Lara meint
28. Mai 2018 at 23:24
Halli. Ich arbeite in der Altenpflege. Auf 62.5 Prozent. Wir haben eine neue dienstplan Schreiber. Nun ist mein problem im Vertrag stehen nur meine Stunden drinn. Aber nicht wieviele Tage die Woche. Ich habe 10 Tage im Monat frei. Wobei die fast nie zusammenhängend sind. Ist das erlaubt? Zudem wird gesagt uns stehen im Jahr nur 12 sonntage zu die wir frei haben dürfen.
arbeitsrechte.de meint
4. Juni 2018 at 11:42
Hallo Lara,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Was erlaubt ist und was nicht, kann im Einzelfall nur ein Anwalt beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Kerstin meint
17. Mai 2018 at 6:27
Hallo,
habe 2 verschiedene Jobs in Teilzeit a 4 Stunden täglich von Montag bis Freitag.
Beide wissen das ich mehrfach beschäftigt bin.
Einer meiner Arbeitgeber verlangt jetzt das ich 3 mal die Woche für 8 Stunden arbeite.
Darf er das ?
Dankeschön im Voraus
arbeitsrechte.de meint
17. Mai 2018 at 17:29
Hallo Kerstin,
hierbei ist entscheidend, was in dem dazugehörigen Arbeitsvertrag steht. Dieser bestimmt, inwiefern der Arbeitgeber die Arbeitszeit bestimmen darf oder nicht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sabine meint
4. Mai 2018 at 21:34
Hallo,
bereits vor meiner Elternzeit habe ich jahrelang 10 Stunden an einem Tag pro Woche bei meinem Arbeitgeber gearbeitet (= monatlich 40 Stunden). Nun steht der Wiedereinstieg Ende Mai an. Die Personalabteilung hat in einem Schreiben bestätigt, dass ich die Arbeit wieder zu unveränderten Bedingungen aufnehmen werde. Allerdings hat mir mein Vorgesetzter mitgeteilt, dass dies arbeitsrechtlich nicht möglich sei und ich die Stunden aufteilen müsste, also z.B. an 2 Tagen jeweils 5 Stunden pro Woche. Aufgrund der Kinderbetreuung ist mir dies allerdings nicht möglich. Ich bin davon ausgegangen, dass ein Arbeitstag von 10 Stunden erlaubt ist, solange die wöchentliche Arbeitszeit nicht dauerhaft 48 Stunden überschreitet, was eine Arbeitszeit von 10 Stunden die Woche, obwohl an einem Tag in der Woche erbracht, nicht übersteigt.
Habe ich die Gesetzeslage hierzu richtig verstanden? Kann mein (neuer) Vorgesetzter darauf bestehen, meine seit Jahren geleisteten 10 Arbeitsstunden pro Woche zu ändern?
Vielen Dank im Voraus!
Sabine
arbeitsrechte.de meint
9. Mai 2018 at 14:44
Hallo Sabine,
§ 3 ArbZG besagt:
Dabei lässt dieses Gesetz bestimmte Abweichungen von dieser Regelung zu. Bei individuellen Fragen zu Ihrem Arbeitsverhältnis wenden Sie sich bitte an einen Anwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sabine meint
16. Mai 2018 at 13:16
Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Ich hatte mich dank Ihres Forums bei meiner Anfrage auf § 3 ArbZG bezogen, nur war ich mir bezüglich der Interpretation des Zusatzes „im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden“. Wenn ich lediglich an einem Tag der Woche 10 Stunden arbeite, heißt dies dann, dass ich „acht Stunden werktäglich“ nicht überschreite, da meine Arbeitsstunden nicht werktäglich geleistet werden (also Montag bis Samstag), sondern nur an einem Tag? Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir zu diesem Punkt Klarheit schaffen könnten.
Vielen Dank. Ihre Webseite ist immens hilfreich.
Mit freundlichen Grüßen,
Sabine
arbeitsrechte.de meint
17. Mai 2018 at 16:46
Hallo Sabine,
innerhalb von 24 Monaten beziehungsweise 6 Monate darf die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten. So sind vereinzelte Tage mit mehr Arbeitsstunden möglich. Arbeiten Sie nur an einem Tag in der Woche, sollten zehn Stunden kein Problem sein. Sie müssen doch jedoch darauf achten, die Pausenvorgaben des Arbeitszeitgesetzes einzuhalten: 45 Minuten Pause sind bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden vorgeschrieben.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Dorothea meint
26. April 2018 at 16:33
Ok. Und fals ich aber damit einverstanden bin ?
arbeitsrechte.de meint
3. Mai 2018 at 11:12
Hallo Dorothea,
sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sind verpflichtet, die gesetzlichen Grenzen der Arbeitszeit einzuhalten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Karin S. meint
26. April 2018 at 15:57
Ich habe seit fast 10 Jahren einen Arbeitsvertrag im Krankenhaus für 20 Wochenstunden.gehe jeden Tag 6 Stunden arbeiten und habe dadurch reichlich Überstunden.nun habe ich meinen Arbeitgeber gefragt ob es nicht möglich ist nur noch die täglichen 4 Stunden arbeiten gehen zu können.auf Station nicht machbar.ich müsste mit einer Versetzung rechnen was ich natürlich nicht will.ann ich darauf bestehen das ich die Woche nur meine 20stunden arbeiten Gehe?
arbeitsrechte.de meint
3. Mai 2018 at 11:08
Hallo Karin,
sieht Ihr Arbeitsvertrag keine Überstundenregelung vor, können Sie auf die Einhaltung der vertraglich festgelegten Arbeitszeit bestehen. Wenden Sie sich hierzu ggf. an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Dorothea meint
17. April 2018 at 4:13
Hallo ich bin Dorothea und zwar wollte ich jetzt von Teilzeit auf Vollzeit umsteigen. D.h. 39 Stunden die Woche. Weil ich davor freitags immer einen freien Tag hatte würde ich das so gerne bei behalten. Also hab ich mir gedacht das ich Mo-Do immer 10 Stunden pro Tag arbeite. Dafür dann immer den freitag frei bekomme. Mein Arbeitgeber ist damit einverstanden. Ist diese Regelung aber rechtlich auch ok so ?
arbeitsrechte.de meint
25. April 2018 at 14:23
Hallo Dorothea,
§ 3 des Arbeitszeitgesetzes zufolge darf die tägliche Arbeitszeit „auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.“
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Bärbel meint
7. April 2018 at 3:11
Ich habe in meinem Arbeitsvertrag maximal 30 STD die Woche stehen.
Diesen Monat komme ich durch weniger Einsätzen nur auf ca. 30 Std im Monat.
Dadurch Verdienstausfall von mindestens 2/3 des Gehaltes.
Wer trägt das Risiko
arbeitsrechte.de meint
18. April 2018 at 11:14
Hallo Bärbel,
Minusstunden, die durch die Personalplanung entsteht, dürfen Ihnen nicht zur Last gelegt werden. Diese dürfen also keine Gehaltsabzüge zur Folge haben.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Beate meint
3. April 2018 at 13:10
Hinweis: In dem Text unter dem Foto ist ein Rechtschreib/Tippfehler.
Es sollte doch Teilzeitbeschäftigung heißen und nicht Teilzeitbeschädtigung.
😉
Beate
arbeitsrechte.de meint
16. April 2018 at 14:56
Hallo Beate,
vielen Dank für die Anmerkung! Wir haben den Tippfehler korrigiert.
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