Viele Männer und Frauen wollen sich nicht zwischen Arbeit und Familie entscheiden und entschließen sich zu einer Teilzeitstelle. So können sie weniger als 40 Stunden pro Woche im Unternehmen verbringen und haben im Anschluss noch genügend Zeit, die sie mit der Familie verbringen können.
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Teilzeit bedeutet im Wesentlichen, dass weniger Stunden als in Vollzeit gearbeitet wird. Schnell kommen Fragen auf, wenn es um die Teilzeit und die Stunden geht. Wie lange darf gearbeitet werden? Müssen bei Teilzeit bestimmte Arbeitsstunden eingehalten werden? Dies ist den meisten Arbeitnehmern nicht ganz klar.
Kurz & knapp: Stunden bei Teilzeit
Wie viele Stunden bei der Arbeit in Teilzeit wöchentlich erlaubt sind, lesen Sie hier.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat sieben verschiedene Teilzeitmodelle zusammengestellt. Wie diese genau aussehen, können Sie unserer Zusammenfassung entnehmen.
Die Mindeststunden bei Teilzeit werden in der Regel im Arbeitsvertrag festgelegt.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, was bei Teilzeit zu den Stunden pro Monat vorgeschrieben ist. Wie viele Stunden darf in Teilzeit gearbeitet werden? Was sieht das Gesetz zur Arbeitszeit bei Teilzeit vor und welche Teilzeitstundenmodelle gibt es?
Inhalt
Was ist Teilzeit?
Grundsätzlich kann nicht pauschal gesagt werden, wie viele Stunden eine Teilzeitbeschäftigung definieren. Dies ist abhängig von dem jeweiligen Arbeitsverhältnis und davon, in welchem Umfang die Vollzeitbeschäftigung steht. So sind in einem Unternehmen 40 Wochenstunden Vollzeit, in einem anderen wiederum arbeiten Angestellte bei 38 Wochenstunden voll.
Gemäß § 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ist ein Arbeitnehmer in Teilzeit beschäftigt, wenn seine regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines Vollzeitarbeitnehmers. Gibt es keine regelmäßige Wochenarbeitszeit, gilt die durchschnittliche Arbeitszeit im Zeitraum eines Jahres im Verhältnis zu einer Vollzeitstelle.
Generell hat jeder Arbeitnehmer, der bereits sechs Monate oder länger im Unternehmen ist, das Recht auf eine Verringerung seiner Arbeitszeit auf Teilzeit. Die Stunden können mit dem Arbeitgeber abgesprochen und im Arbeitsvertrag festgelegt werden. Zudem ist es auch möglich, die genauen Arbeitszeiten im Vertrag schriftlich zu vereinbaren.
Teilzeit bietet sich vor allem für Arbeitnehmer an, die nach der Elternzeit langsam wieder in den Job einsteigen wollen. Ein großer Vorteil dabei ist, dass Angestellte neben einer Teilzeitbeschäftigung mehr Zeit für Familie und Haushalt haben. Ein großer Nachteil sind allerdings die geringen Rentenansprüche, die durch den geringen Verdienst entstehen.
Teilzeit: Wie viele Stunden pro Woche darf ich arbeiten?
Bei einer Teilzeitarbeit werden die Stunden im Vorfeld mit dem Arbeitgeber abgesprochen. Dabei wird im Arbeitsvertrag in der Regel festgelegt, wie viele Stunden Sie wöchentlich arbeiten sollen. Dabei können in Teilzeit sowohl 39 Wochenstunden als auch 20 oder bloß 3 Stunden vereinbart werden.
Es gibt in Teilzeit keine gesetzlichen Mindeststunden, die abgeleistet werden müssen. Grundlage für die Stundenanzahl ist der Arbeitsvertrag. Es kann allerdings durchaus sein, dass im Vertrag für Teilzeit keine feste Stundenzahl vereinbart wird. In diesem Fall finden Sie Formulierungen wie „Teilzeit mit flexiblen Wochenstunden“ oder „Arbeitszeit richtet sich nach den Belangen des Unternehmens“.
In diesem Fall hat der Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, mindestens zehn Wochenstunden in Teilzeit eingesetzt zu werden. Setzt der Arbeitgeber Sie in Teilzeit für weniger Stunden ein, können Sie den Lohn für zehn Arbeitsstunden pro Woche verlangen.
Da es keine Mindeststundenzahl bei Teilzeit gibt, können Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber im Vertrag festhalten, dass Sie nur zwei Stunden pro Woche arbeiten.
Setzt Ihr Chef Sie dann aber regelmäßig deutlich häufiger ein, können Sie eine Vertragsanpassung verlangen und Ihre durchschnittlichen Stunden korrigieren lassen.
Sind Überstunden bei Teilzeit erlaubt?
In Teilzeit kann die Stundenzahl variieren und richtet sich meistens nach dem Arbeitsvertrag. Aber wie verhält es sich mit Überstunden bei Teilzeit? Für die Stunden gilt auch hier der Arbeitsvertrag als Richtlinie. Wenn dort festgelegt ist, dass Sie wöchentlich oder monatlich eine bestimmte Anzahl an Mehrarbeit bzw. Überstunden ableisten müssen, dann müssen Sie sich auch daran halten.
Werden die Überstunden nicht durch den Arbeitsvertrag geregelt, müssen diese im Tarifvertrag oder im Rahmen einer sonstigen betrieblichen Vereinbarung vorgeschrieben werden. Andernfalls kann der Arbeitgeber Sie nicht dazu verpflichten, Überstunden abzuleisten.
Anders sieht das Ganze bei einer akuten Notlage des Unternehmens aus. In diesem Fall muss allerdings von allen Mitarbeitern Mehrarbeit gefordert werden. Dies kann beispielsweise bei Naturkatastrophen vorkommen.
Verabreden Sie mit Ihrem Arbeitgeber, dass Sie bei Teilzeit mehr Stunden ableisten und dementsprechend Überstunden machen, werden diese mit dem regulären Stundenlohn vergütet. Wird trotz Teilzeit die Arbeitszeit einer Vollzeitbeschäftigung überschritten, haben Sie zudem einen Anspruch auf Zuschläge.
Welche Teilzeitstundenmodelle gibt es?
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat sieben verschiedene Teilzeitmodelle zusammengestellt. Durch diese kann jeder Arbeitnehmer seine individuellen Bedürfnisse auf die Teilzeit und die Stunden anpassen. Es ist beispielsweise möglich, an allen Arbeitstagen weniger Stunden zu arbeiten oder grundsätzlich weniger Tage pro Woche zu arbeiten. Alle Möglichkeiten lesen Sie in den folgenden Abschnitten.
Teilzeit Classic – Die 30- oder 20-Stunden-Woche
Im Modell Classic werden bei Teilzeit die Stunden täglich reduziert. Gearbeitet wird dennoch fünf Tage pro Woche. Der Arbeitnehmer gewinnt dadurch ein paar Stunden tägliche Freizeit und kann somit beispielsweise die Kinder früher aus dem Kindergarten abholen oder sich um den Haushalt kümmern.
Die tägliche Arbeitszeit bleibt dadurch regelmäßig und wird im Vorfeld mit dem Arbeitgeber festgelegt. Die Form der Teilzeit bietet sich vor allem in einer 30- oder 20-Stunden-Woche an.
Die Teilzeit bei einer 30-Stunden-Woche verteilt sich auf fünf Wochentage, sodass jeden Tag sechs Stunden gearbeitet wird. Außerdem kann Teilzeit auf eine 20-Stunden-Woche verteilt werden. In Teilzeit werden die Stunden auch hier auf fünf Wochentage gleichermaßen aufgeteilt, sodass sich vier Arbeitsstunden täglich ergeben. Der Arbeitnehmer hat pro Tag vier Stunden mehr Freizeit als bei einer Vollzeitstelle mit 40 Stunden.
Teilzeit Classic Vario – Teil- und Vollzeit in Kombination
Laut Arbeitsrecht muss die Arbeitszeit bei Teilzeit nicht nach einem bestimmten Schema strukturiert werden. Allerdings kann sich das eine oder andere Modell bei der Aufteilung der Stunden durchaus anbieten. Ein weiteres Modell ist das Teilzeit Classic Vario. Bei Teilzeit werden die Stunden in diesem Modell auf zwei bis fünf Tage verteilt.
So sind Teilzeit und Vollzeit miteinander kombinierbar. Arbeitnehmer können in Teilzeit ihre Stunden auf die Wochentage verteilen. Bei einer 3-4-Tage-Woche beträgt die wöchentliche Arbeitszeit beispielsweise 15 Stunden, welche auf einmal sechs Stunden, einmal vier Stunden sowie einmal fünf Stunden aufgeteilt wird. Somit werden täglich mindestens zwei Stunden Freizeit gewonnen und pro Woche ergeben sich zwei komplett freie Tage.
Besteht Ihre Teilzeitbeschäftigung aus 34 Stunden pro Woche können diese auf eine 5-Tage-Woche verteilt werden. Dies bedeutet zum Beispiel, dass Sie an zwei Tagen pro Woche acht Stunden und an drei Tagen sechs Stunden täglich arbeiten. Die Aufteilung ist allerdings in jedem Fall Ihnen und Ihrem Arbeitgeber überlassen und kann frei gewählt werden.
Teilzeit Jobsharing – Zwei Arbeitnehmer teilen sich eine Vollzeitstelle
Bei diesem Teilzeitmodell teilen sich zwei Arbeitnehmer eigenverantwortlich eine Vollzeitstelle.
Hierbei ergibt sich vor allem der Vorteil, dass auch Mitarbeiter in Teilzeit ein Vollzeitprojekt übernehmen und leiten können. Wichtig ist in jedem Fall eine regelmäßige Abstimmung sowie ein Informationsaustausch.
Bei Teilzeit die Stunden auf mehrere Arbeitnehmer aufzuteilen, bietet sich vor allem bei Unternehmen mit langen Servicezeiten an. So kann eine bessere Kundenorientierung gewährleistet werden.
Beim Jobsharing kann entweder an fünf Tagen pro Woche jeweils halbtags oder aber an zwei bis vier Tagen pro Woche in Teil- und Vollzeit kombiniert gearbeitet werden. Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 20 Stunden pro Person können diese folgendermaßen aufgeteilt werden:
- fünfmal vier Stunden pro Woche
- zweimal acht Stunden sowie einmal vier Stunden pro Woche und zwei freie Tage
Wenn Sie sich in Teilzeit die Stunden einer Vollzeitstelle mit einem anderen Mitarbeiter teilen, müssen Sie übrigens nicht die Arbeitszeit des anderen Arbeitnehmers übernehmen, wenn dieser kündigt. Der Arbeitgeber muss sich in diesem Fall nach einem neuen Mitarbeiter umsehen, welcher diese Stelle besetzt.
Ist dies nicht möglich oder der Arbeitsplatz soll aus betrieblichen Gründen gestrichen werden, darf der Chef eine Änderungskündigung aussprechen. Dies bedeutet für Sie, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen einen anderen Teilzeitarbeitsplatz oder gar eine Vollzeitstelle anbieten kann. Kommen Sie dabei nicht auf einen gemeinsamen Nenner, darf Ihr Chef Ihnen kündigen.
Job-Sharer können auch nicht dazu verpflichtet werden, bei einer Beschäftigung in Teilzeit die Stunden des anderen Arbeitnehmers zu übernehmen, sollte dieser krankheitsbedingt ausfallen. Möglich ist eine verlängerte Arbeitszeit beispielsweise nur, wenn dringende betriebliche Gegebenheiten dies erfordern.
Dies ist beispielsweise der Fall, wenn durch den Ausfall des Teilzeitmitarbeiters die Produktion unterbrochen werden müsste. Grundsätzlich gilt allerdings, dass die Vertretung für den Mitarbeiter zumutbar sein muss. Muss sich ein Vater nachmittags beispielsweise um die Betreuung seines Kindes kümmern, weil diese niemand anders übernehmen kann, kann er nicht zur Arbeit am Nachmittag verpflichtet werden.
Teilzeit Invest – Sparen der angehäuften Arbeitsstunden
Bei diesem Modell wird unverändert in Vollzeit gearbeitet. Allerdings wird der Arbeitnehmer nur für eine Teilzeitbeschäftigung bezahlt. Die Differenz wird als Zeit- oder Geldguthaben auf einem Konto angespart und kann im Rahmen von mehrmonatigen Freistellungsphasen genutzt werden. So wird dem Arbeitnehmer beispielsweise ein Sabbatical ermöglicht.
Während der längeren Arbeitspause wird dann das Geld ausgezahlt, welches im Vorfeld erarbeitet wurde. Da der Arbeitnehmer nicht in Teilzeit die Stunden ansammelt, sondern in Vollzeit arbeiten geht, beträgt die wöchentliche Arbeitszeit in der Regel 40 Stunden.
Möchte der Arbeitnehmer eine viermonatige Freistellung erarbeiten, muss dieser über einen Zeitraum von vier Jahren jeweils 1/12 des Gehalts pro Jahr als Geldguthaben ansparen. Möchte ein Mitarbeiter ein ganzes Jahr frei haben, um beispielsweise eine Weltreise zu machen, kann z. B. eine Arbeitszeit von 30 Stunden pro Woche vereinbart werden.
Tatsächlich arbeitet der Angestellte allerdings nicht auf Teilzeit seine Stunden ab, sondern leistet auch in diesem Fall 40 Wochenstunden im Unternehmen ab. Dadurch kann er pro Woche ein Zeitguthaben von 10 Stunden verzeichnen. Angespart auf drei Jahre kann sich der Mitarbeiter ein Jahr freinehmen.
Im Rahmen des Teilzeit Invest ist außerdem ein vorgezogener Ruhestand denkbar. Auch hierbei wird eine Arbeitszeit von 30 Stunden vereinbart, wohingegen 40 Stunden pro Woche tatsächlich abgeleistet werden. Dadurch kann der Arbeitnehmer innerhalb von sechs Jahren ein Zeitguthaben von zwei Jahren ansparen, sodass er zwei Jahre früher in den Ruhestand gehen kann.
Teilzeit-Team – Flexible Arbeitszeitplanung in der Gruppe
Der Arbeitgeber gibt vor, wie viele Arbeitnehmer zu bestimmten Zeitpunkten anwesend sein müssen. Das Team kann dann gemeinsam die Arbeitszeit planen.
Auch kurzfristige Änderungen können jederzeit gemacht werden. Hierdurch haben Angestellte besonders viel Flexibilität, was die Planung der in Teilzeit abzuleistenden Stunden angeht.
Diese Modell bietet sich vor allem in der Kundenorientierung an, da die Auslastung zu verschiedenen Zeiten unterschiedlich hoch sein kann. Damit alle Mitarbeiter ausgelastet sind, bietet sich die flexible Einteilung der Arbeitszeiten sehr gut an. Zudem kann so gewährleistet werden, dass Arbeitnehmer mehrere Stunden täglich oder ganze Tage oder Wochen Freizeit bekommen. Dies ist vor allem nach der Elternzeit sinnvoll, um wieder in den Job einzusteigen.
Teilzeit Saison – Ausgleich der Über- und Unterauslastung
Diese Form in Teilzeit Stunden abzuleisten, bietet sich vor allem in Saisonbetrieben an. Besonders bei Saisonarbeit gibt es sogenannte Hoch- und Tiefphasen. Beispielsweise werden Dachdecker in den Sommermonaten eher benötigt als in Wintermonaten. Damit es dabei nicht zu einer Unterauslastung kommt, kann der Arbeitgeber so Entlassungen verhindern.
Innerhalb der Saison ist der Arbeitnehmer in Vollzeit angestellt. Außerhalb der Saison kann er somit Monate an Freizeit gewinnen. Das monatliche Grundgehalt bleibt dabei über das gesamte Jahr gleich. Es gibt zwei unterschiedliche Varianten der Saisonteilzeit:
- Der Arbeitnehmer arbeitet vier Monate pro Jahr in Vollzeit. Anschließend hat er acht Monate frei und bekommt monatlich jeweils ⅓ des monatlichen Vollzeitgehalts.
- Die jährliche Arbeitszeit beträgt zweimal drei Monate pro Jahr. Dadurch gewinnt der Arbeitnehmer ebenfalls zweimal drei Monate pro Jahr an Freizeit. Ausgezahlt wird monatlich die Hälfte des Vollzeitlohns.
Teilzeit Home – Arbeiten von zu Hause aus
Der Arbeitnehmer leistet im Rahmen dieser Form der Teilzeit seine Stunden im Homeoffice ab. Dadurch entfallen vor allem lange Hin- und Rückfahrten sowie tägliche Leerlaufzeiten, da zu Hause direkt mit der Arbeit gestartet werden kann. Einzelne Arbeitstage im Unternehmen stärken die Bindung ans Unternehmen.
Die Arbeitszeit kann entweder auf fünf Tage aufgeteilt werden oder als kombinierte Teil- und Vollzeit an zwei bis vier Tagen dienen. Durch diese Aufteilung der Arbeitszeit können täglich mehrere Stunden und wöchentlich sogar Tage als Freizeit gewonnen werden. Auch hier kann mit dem Arbeitgeber im Vorfeld abgesprochen werden, wann die Teilzeit in Stunden zu Hause abgeleistet wird.
Dies hat sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer den Vorteil, dass eine Absprache trotz Distanz jederzeit möglich ist. Dazu können beispielsweise Kernarbeitszeiten geschaffen werden. Der Arbeitnehmer muss dann z. B. von 10 bis 13 Uhr definitiv am Arbeitsplatz sein, sodass er kontaktiert werden kann.
Lea meint
2. September 2019 at 15:43
Hallo, ich bin auf 31 Std die Woche angestellt, habe also generell 1 tag die woche frei, jetzt hab ich gehört, dass ich dann auch 1 tag Verzicht bekommen müsste, da es 8 Std tage sind. Allerdings mache ich regelmäßig Minusstd, da u ch h zu schnell bin. Wie ist das geregelt????
Beate meint
27. August 2019 at 9:33
Guten Morgen,
Ich bin etwas Ratlos habe einen Arbeitsvertrag mit 25h die Woche. Meine Vorgesetze macht seid Vier Monaten Dienstpläne die für mich eine Katastrophe sind.Beispiel 1Tag 8St 1 Tag frei 1Tag 3st 1tag frei und wieder 3h Beispiel 6Tage frei 1tag von 14-17.00 Uhr und so weiter.
Es sollte nur kurzzeitig so sein. ( Private Probleme) . Aber eine Änderung ist nicht in Sicht was kann ich tun.
Der Dienstplan ist nur auf sie zugeschnitten muss ich des hinnehmen?
Vielen Dank
Jäger D. meint
12. August 2019 at 23:45
Hallo,
Ich arbeite seit Januar Vollzeit als Servicekraft in einer Spielhalle. Jetz haben wir beschlossen, dass ich doch auf Teilzeit runter gehe, da ich alleinerziehend bin und es einfach zu viel wird. Das ganze sollte ab September beginnen. Jetz wurde ich aber trzd wieder für 140 Std/Monat eingeteilt. Das hatte ich als Vollzeitkraft aber 2 oder 3 Monate auch schon, ich habe also absolut nicht das Gefühl das es jetzt eine Teilzeitstelle ist. Ich habe pro Schicht 9 Std zu arbeiten, da wir nur Früh und Nachtschicht haben.
Müsste ich dann nicht eigtl viel weniger von den Tagen her eingeteilt werden, oder sind 140 Std/Monat auch noch als Teilzeit anzusehen?
Wäre dankbar für einen Rat.
Mit freundlichen Grüßen
Haller meint
12. August 2019 at 12:56
Hallo,
ich arbeite im öffentlichen Dienst. Ich habe einen festen Arbeitsvertrag von 30 Std./Wo. Diese arbeite ich seit vielen Jahren an vier Tagen in der Woche.
Seit ca. 1,5 Jahren arbeite ich 2 Stunden mehr, also 32 Stunden in der Woche, damit beträgt meine durchschnittliche Arbeitszeit 8 Stunden pro Tag. Ich habe den Antrag auf Entfristung der Erhöhung gestellt und nun hat man mir mitgeteilt, dass die 8 Stunden an 4 Tagen der Arbeitszeitregelung widerspricht und mein Antrag wohl abgelehnt würde. Kann das sein?
Mit freundlichen Grüßen
Doris W. meint
8. August 2019 at 19:24
Hallo,
ich arbeite in einer diakonischen Einrichtung als Reinigungskraft. Meine durchschnittliche Wochenarbeitszeit beträgt laut Arbeitsvertrag 50% mit den Vermerk “ Die Verteilung der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit von 20 Stunden erfolgt im Rahmen der betriebsüblichen und dienstplanmäßigen Arbeitszeit. Außerdem steht im Arbeitsvertrag das ich zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet bin.
Nur verlangt mann von mir das ich einen jeden zweiten Samstag auch nochmals 4 Stunden arbeite und an einen jeden gesetzlichen Feiertag auch. Die Feiertage werden mit 20 Euro Zuschlag per Tag vergütet. Und die Samstagsstunden häufen sich als Überstunden auf.
Kann ich von meinen Arbeitgeber verlangen das ich an den darauffolgenden Montag frei haben möchte, wenn ich an einen Samstag arbeiten muß?
Danke für die Antworten
Peter meint
6. August 2019 at 16:39
Hallo
Ich hoffe die Frage wurde noch nicht gestellt.
Ich habe einen Vertrag, nach dem ich im Durchschnitt 26 Std/Woche arbeite.
Das schwankt zwischen 18 und 38 Std.
Die Arbeitszeit ist absolut variabel und wird immer wieder neu festgelegt.
Also keine festen Tage.
Aber nur von Mo-Do !
Wie sieht es jetzt mit den Feiertagen aus ?
Fr-So werden sicherlich keine Stunden gutgeschrieben.
Aber wie sieht es Mo-Do aus
Vielen Dank
Peter
Kochan meint
17. Juni 2019 at 11:33
Hallo…
ich gehe Teilzeit mit 17,5 stunden die Woche laut Arbeitsvertrag. In Wirklichkeit bekomme ich jede Woche 27 Stunden zugewiesen…Ist das richtig so?
arbeitsrechte.de meint
20. Juni 2019 at 8:39
Hallo Kochan,
der Arbeitgeber hat ein gewisses Direktionsrecht und kann Ihnen daher bei Bedarf auch mehrere Stunden zuweisen. Sollte dies aber auf Dauer geschehen, können Sie Ihren Chef darauf hinweisen, dass vertraglich eine andere Stundenzahl vereinbart wurde. Ggf. ist der Vertrag anzupassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
chinda meint
8. Juni 2019 at 22:05
Hallo,
im Arbeitsvertrag meiner Frau stehen 120 Stunden als monatliche Arbeitszeit (keine Angabe der wöchentlichen Arbeitszeit!). Dort stehen keine Wörter wie „durchschnittlich“, „mindestens“, oder sonst etwas Ähnliches, sondern eben nur „120 Stunden“. Die Arbeitszeit verteilt sich in der Woche auf sechs Arbeitstage. somit arbeitet sie 5 Stunden am Tag.
Nun ist es so, dass wenn man mal das Jahr betrachtet, die Arbeitszeit in den meisten Monaten eben 120 Stunden beträgt. Es gibt keinen Monat, der weniger als 120 Stunden mitbringt. Es gibt einige Monate, die 125 Stunden mitbringen. Der Juli ist mit 135 Stunden extrem.
Meine Frau ist der Meinung, dass ihr Arbeitsvertrag eben exakt 120 Stunden pro Monat definiert. Der Arbeitgeber ist anderer Meinung und möchte eben die pauschale Entlohnung pro Monat nicht anpassen, wenn ein Monat mehr als 120 Stunden verlangt. Er möchte auch keine Freizeit gewähren.
Meine Frau würde das akzeptieren, wenn die Arbeitszeit pro Woche definiert worden wäre, und nicht pro Monat.
Hat sie Recht?
Gruß
Andre
arbeitsrechte.de meint
11. Juni 2019 at 9:06
Hallo chinda,
Ihre Frage lässt sich nur nach eingehender Prüfung des Arbeitsvertrags beantworten. Dies fällt in den Bereich der Rechtsberatung, welche wir nicht anbieten. Bitte wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ramona meint
27. Mai 2019 at 5:41
Hallo
Ich habe einen Arbeitsvertrag bei dem ich ich flexibel zwischen 16-20 Std eingesetzt werden kann. Das hat auch immer gut geklappt. Nun habe ich das Problem das ich, seit neuestem im Monat zwei Wochen mit ca 10 Std eingesetzt werde und zwei Wochen mit 30Std und mehr. Bei Einstellung habe ich die Kinderbetreuung auf 20Std sichergestellt und mitgeteilt das ich ein Familienmitglied pflege. Ich habe somit ein Problem mit der Aufteilung. Habe ich das recht auf die mindestens 16Std zubestehen damit ich in den anderen zwei Wochen nur auf ca. 24Std komme.
Gruß Ramona
arbeitsrechte.de meint
28. Mai 2019 at 8:46
Hallo Ramona,
welche Ansprüche Sie haben, kann Ihnen ein Anwalt erklären. Wir hingegen bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Faiz meint
23. April 2019 at 22:53
Hallo
ich möchte neben Beruflich Promoviert werden dafür möchte ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber nur Teilzeit arbeiten. Ich habe 40 stunden die Woche Arbeitsvertrag aber ich möchte jetzt nur auf 20 Stunden die Woche arbeiten und die rest Zeit für meiner Promotion sparen. Meine Frage ist kann ich die 20 stunden auf nur 2 Tage (10 stunden pro Tag) aufteilen? Die Rest Zeit ca. 30 stunden möchte ich bei Uni für mein Promotion verwenden. Dafür bekomme ich ein Stipendium von Uni.
Freue mich auf Ihr Rat.
Ivica meint
4. April 2019 at 11:35
Wenn ich 31 Stunden / Woche (Montag-Freitag) arbeite (4x 6 Stunden + 1x 7 Stunden) wie teilen sich die 31 Stunden bei einem Feiertag auf? Muss ich dann 3x 6Stunden + 1x 7Stunden oder kann die eine Stunde auf den Feiertag fallen?
Hegener meint
2. März 2019 at 9:15
Hallo,
ist es rechtlich möglich, 34 Wochenstunden (wöchentliche Arbeitszeit im Betrieb liegt bei 38h) auf vier Arbeitstage zu legen und grundsätzlich einen festen Tag in der Woche frei zu machen?
Danke für eine Info.
arbeitsrechte.de meint
4. März 2019 at 9:32
Hallo Hegener,
generell ist es möglich, an nur 4 Tagen in der Woche zu arbeiten. In der Regel geht damit aber auch weniger Urlaub einher. Darüber hinaus sollten Sie die maximale tägliche Arbeitszeit von acht Stunden bedenken. Prinzipiell sind die Einsatzzeiten im Arbeitsvertrag vereinbart.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Peter meint
25. März 2023 at 9:25
Hallo,
bei meinem alten Arbeitgeber standen 42h pro Woche im Vertrag, verteilt auf 5 Tage. Das galt als rechtens, da der Samstag gesetzlich als Werktag gilt, wodurch der Schnitt von max. 8h pro Werktag eingehalten wird. Daher müsste es doch auch gehen, an 4 Tagen je 8,5h zu arbeiten
Mehls meint
24. Februar 2019 at 19:40
In meinem Arbeitsvertrag steht 30 h wöchentlich. Wo in welchem Gesetz steht wieviel Stunden das monatlich sind? wir wurden von einem neuen Arbeitgeber übernommen. Der alte Arbeitgeber sagte 130 h monatlich, der neue sagt 120 h. Was ist korekt?
arbeitsrechte.de meint
25. Februar 2019 at 9:23
Hallo Mehls,
da Monate keine einheitliche Größe sind, lassen sich Wochenarbeitszeiten nicht sauber auf Monatsarbeitszeiten aufrechnen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ulrike B, meint
22. Februar 2019 at 5:13
Hallo, ich arbeite seit Anfang dws Jahres 2919 in einem kleinen sozialen Betrieb und bin mit einer halben Stelle (19,5 std. Woche) dort angestellt. Diese Stelle teile ich mir mit eoner Kollegin. Der Betrieb hat bisher keine Erfahrung mit zwei halben Stellen, daher kommen folgende Fragen meinerseits auf: 1. In Projekten komme ich auf eine 50 std. Woche, um der darauf folgenden Woche muss icj aber wieder 19,5 Std arbeiten- gibt es hierfür eine Regelung? Ist es überhaupt rechtlich on Ordnung, dass ich so arbeite (meine Stelle besteht aus Projekt bezogener Arbeit, sowie Büro Arbeit)?
Ich hoffe, Sie können mir.mit diesen wenigen Angaben trotzdem helfen!
MfG
Werner meint
20. Februar 2019 at 19:22
Hallo Arbeitsrechte-Team,
ich habe eine Frage zur aktuellen Rechtsprechung, vgl. geänderte Rahmenbedingungen zur Arbeit auf Abruf nach § 12 TzBfG.
In unserem Betrieb arbeiten diverse Minijobber & Teilzeitkräfte.
Ist es korrekt, dass entsprechende Mitarbeiter zum Beispiel im Krankheitsfall eines Kollegen max. 25% ihrer wöchentlichen Arbeitszeit zusätzlich arbeiten dürfen, um den kranken Kollegen zu vertreten?
Falls ja: Gilt dies auch für Vollbeschäftigte?
Ich habe bereits einen (sündhaft teuren!) Arbeitsrechtler kontaktiert, dieser konnte mir allerdings keine Lösung für einen Betrieb, der viele Minijobber & Teilzeitkräfte beschäftigt, nennen, insbesondere zum Stichwort: Urlaubsvertretung.
Ich wäre sehr dankbar über eine Stellungnahme!
Recht herzlichen Dank
Werner
Ines meint
14. Februar 2019 at 13:49
Hallo liebes Team von Arbeitsrechte.de,
seit einigen Monaten bin ich mit meiner Arbeitszeit von 40 h/Woche auf 34 h/Woche, verteilt auf eine 4-Tage-Woche, runtergegangen.
Inzwischen wurde mir mitgeteilt, dass nur noch eine maximale Arbeitszeit von 8 h/Tag erlaubt wäre, was zur Folge hat, dass ich wieder mit einer 5-Tage-Woche à 6,48 h/Tag geführt werde. Ich darf aber die Stunden wie gehabt an 4 Tagen ableisten und Freitags jeweils Überstunden „abbummeln“.
Nun zu meinen Fragen:
Verstehe ich es richtig, dass der Gesetzgeber immer von einer 6-Tage-Woche à 8 h = 48 Wochenstunden maximal ausgeht?
Bedeutet dies, dass ich meine wöchentliche Arbeitszeit entsprechend teilen kann (34 h ./. 6 Tage = 5,67 h/Tag) und somit im Durchschnitt unter 8 h/Tag bleibe und mir somit eine tägliche Arbeitszeit von 8:30 h bei einer 4-Tage-Woche genehmigt werden dürfte?
Sollte meine Interpretation falsch sein, ist es dann zutreffend, dass ich als erwachsener Mensch nicht frei bestimmen darf, dass meine tägliche Arbeitszeit 8:30 h betragen soll? Das will sich mir absolut nicht erschließen, da ich ja diese Stunden trotz allem arbeite und auch arbeiten darf.
Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen
arbeitsrechte.de meint
18. Februar 2019 at 8:15
Hallo Ines,
die 6-Tage-Woche mit 48 Stunden ist das gesetzlich zulässige Maximum, das ein Arbeitgeber seine Angestellten regulär beschäftigen darf. In diesem Rahmen vereinbart er mit dem Arbeitnehmer die Arbeitszeiten, die für die Arbeit notwendig sind.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Stefan meint
12. Februar 2020 at 12:20
Nochmal anders gefragt: Ist es erlaubt, mit dem Arbeitgeber eine regelmäßige Arbeitszeit von mehr als 8 Std. an 4 Tagen pro Woche zu vereinbaren, wenn dabei die Wochenarbeitszeit unter dem gesetzlichen Maximum bleibt? Oder müssen solche „über 8 Stunden-Tage“ immer die Ausnahme bleiben?
Danke
Armin meint
26. Januar 2019 at 12:13
Hallo zusammen,
Ich arbeite zur Zeit, in einem kleinen Unternehmen als Leiharbeitnehmer unter dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.
Bisher hatte ich laut Vertrag mindestens 60 Std. Im Monat garantiert und konnte diese Zeit nach Bedarf des Unternehmens selbstbestimmend ableisten.
Das heißt, mir war völlig frei gestellt, wie ich diese Zeit mir in Monat einteile.
Außerdem durfte ich auch freiwillig Überstunden leisten und diese mir entweder auszahlen lassen oder auch auf einem Zeitkonto ansparen, um mir dann später zum Beispiel 1 Monat bezahlten Urlaub zu nehmen.
Nun sagt mein Arbeitgeber, dass ich nur noch 60 Std + max. 25% Überstunden leisten und ausgezahlt bekommen darf, da er sonst Probleme bekommt.
Die freie aufteilung der Arbeitstage wäre dann aber auch nicht möglich, da er ja meine Arbeitsstunden nicht mehr kontrolliere könne.
Ist es möglich einen neuen Arbeitsvertrag auszuarbeiten, wo mir die Flexibilität von früher gegeben ist?
LG
Armin
arbeitsrechte.de meint
30. Januar 2019 at 16:33
Hallo Armin,
ob die Möglichkeit eines Änderungsvertrags besteht, müssen Sie mit Ihrem Arbeitgeber klären.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
armin hos meint
2. Februar 2019 at 21:46
bei welcher firma arbeitest du?
Erik meint
11. Januar 2019 at 16:14
Guten Tag
Würde gerne wissen, wie es mit der Ausdehnung von Arbeitszeiten am Tag ist.
Ich habe einen Teilzeitvertrag mit 25 Wochenstunden. Im Arbeitsvertrag ist nichts von Überstunden vermerkt.
Zum Beispiel von 6-8 Uhr, dann von 10-12 Uhr und nochmal von 15-16 Uhr.
So komme ich auf täglich 5 Stunden Arbeitszeit und die Zeit dazwischen wird als Pause gewertet.
Ist das rechtens ?
Vielen Dank im voraus
Erik meint
11. Januar 2019 at 12:44
Guten Tag.
Habe eine Frage zur täglichen Arbeitszeit.
Darf der Arbeitgeber die Arbeitszeit pro Tag ausdehnen und die Zeit dazwischen als Pause abziehen.
Zum Beispiel: 6-8 Arbeiten dann von 10-12 und von 14-15 Uhr, und die Zeit dazwischen Pause?
Ich habe einen 25 Wochenstundenvertrag in dem nichts von Überstunden steht.
Vielen Dank im voraus.
E. Werker
Lili meint
4. Januar 2019 at 15:10
Hallo Liebe Arbeitsrecht Team,
ich bin alleinerziehend und arbeite seit über 1Jahr im Vollzeit.
Meine Tochter besuche ein Kindergarten (öffnungszeit von 6:30 Uhr bis 16:30Uhr.
In der Weihnachtferien haben ich ein Brief von der Kindergarten per post bekommen, dass die Öffunngszeiten ab Januar geändert wurde. (von 7:30Uhr bis 16:00Uhr.
Jetzt habe ich keine Ahnung wie ich mit der Vollzeit Arbeit umgehen soll.(der Arbeitgeber weiß noch nicht bescheid.)
Alle andere Kindergarten haben im moment keine freie plätze.
Ist das normal, dass der Kindergarten so plötzlich die Öffnungszeit ändert ?
Was können Sie mir raten?(gespräch mit der Arbeitsgeber und der Kita Einrichtung)
Vielen Dank im Voraus
arbeitsrechte.de meint
9. Januar 2019 at 11:25
Hallo Lili,
wir bieten keine Rechtsberatung an. Bitte wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sabine meint
19. Dezember 2018 at 7:01
Hallo,
wie werden Überstunden bei Teilzeit berechnet? Ich habe eine 20 Stunden Woche und seit Oktober 31 Überstunden, da ich oft 7 Stunden gearbeitet habe. Nun sagt mein Arbeitgeber, dass ich das anders berechnen muss: Aber wie? Wenn ich 6 statt 4 Stunden arbeite habe ich 2 Überstunden oder nicht?
VG
arbeitsrechte.de meint
3. Januar 2019 at 11:35
Hallo Sabine,
bitte wenden Sie sich mit dieser Frage an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Uns steht es leider nicht zu, eine kostenlose Rechtsberatung vorzunehmen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
M. P. meint
12. Dezember 2018 at 14:33
Hallo
Mein Arbeitgeber hat nun beschlossen bei allen Teilzeitbeschäftigten die jeweils vereinbarte Wochenarbeitszeit auf 5 Tage zu legen. Bei mir konkret ist es so dass ich 4 Tage a 5 Stunden arbeite und am Dienstag frei habe. In einer „normalen“ Arbeitswoche klappt dies auch weiterhin da ich mit den 4 Stunden die ich nach 4 Arbeitstagen über hab meinen 5. Tag ausgleichen kann.
Nun ist es aber so dass ich bei einem Feiertag oder bei Krankmeldung nur 4 Stunden statt 5 Stunden gutgeschrieben bekomme.
Heißt konkret:
z.B. Montag Feiertag 4 Stunden
Dienstag frei
Mittwoch Donnerstag und Freitag arbeite ich 5 Stunden
So komme ich in dieser Woche auf 1 Minusstunde
Darf das sein?
Ich muss dann die Stunde reinarbeiten nur weil ein Feiertag war.
In meinem Vertrag stehen die Tage Montag Mittwoch Donnerstag und Freitag als Arbeitstage drin
Sdiri meint
5. April 2022 at 6:48
Guten morgen,
Ich habe eine Frage:
Wäre es möglich in einem Krankenhaus Teizeitarbeitstunden pro Monat oder Pro Jahr regeln?
Viele Grüße
Sabrina St. meint
28. November 2018 at 12:26
Hallo, ich arbeite Teilzeit 30-Stunden die Woche, 6 Tage und in Früh- Mittel- und Spätschicht als Kassiererin im Baumarkt.
Steht mir bei diesem Teilzeitmodell ein freier Tag in der Woche zu?
arbeitsrechte.de meint
5. Dezember 2018 at 15:27
Hallo Sabrina,
in der Regel ergibt sich aus einem Teilzeitmodell kein Anspruch auf einen freien Tag.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sandra meint
27. Mai 2019 at 5:20
Ich hätte mal ne Frage; habe einen Arbeitsvertrag von 22,50 stunden die woche .Bin aber im Museum beschäftigt wo wir Montag bis Samstag arbeiten : steht mir in der 22,50 stunden woche auch freie Tage zu .
Unbekannt meint
3. September 2019 at 16:33
Laut dem ArbZGes. stehen Ihnen nach nach einer 6 Tage Woche 45 Std zu in denen sie am Stück frei haben. Dies kann für 3 Wochen auf 24 verkürzt werden muss aber spätestens in der 4 Woche nachgeholt werden.
Nicole meint
26. November 2018 at 22:29
Hallo,
Ich möchte wider arbeiten aber in Teilzeit. Wir haben Probleme mit dem Arbeitsvertrag. Wir wissen nicht wie wir einen Arbeitsvertrag aufsetzten sollen. Es wird verlangt eine wöchentliche Stundenzahl an zu geben aber mein Arbeitgeber möchte mich flexibler über denn Monat einsetzten. Also gäbe es eine Möglichkeit 50 Std Monat im Vertrag statt 12,5 Stunden Woche an zu geben?
arbeitsrechte.de meint
5. Dezember 2018 at 14:44
Hallo Nicole,
die Arbeitszeiten lassen sich frei vereinbaren, jedoch sollten zum Zweck der Lohnfortzahlung und Urlaubsberechnung Beispiele festlegen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Helena meint
29. Oktober 2018 at 23:48
Hallo!
Ich arbeite seit 7 Monaten bei einem gastronomischen Betrieb in Teilzeit . 20 st die woche , komme auf 80 Stunden im Monat. So weit ich weiß steht mir nach 6 Monaten Beschäftigung Urlaub zu. Nur mein Chef meint das geht gar nicht in Teilzeit, es würde sich für ihn nicht lohnen. Wie ist es gesetzlich geregelt und wie kann ich argumentieren?
Vielen Dank voraus.
Liebe Grüße
arbeitsrechte.de meint
2. November 2018 at 16:26
Hallo Helena,
auch Teilzeitkräfte haben Anspruch auf Urlaub. Da wir leider keine kostenlose Rechtsberatung anbieten dürfen, würden wir Ihnen empfehlen, sich von einem Anwalt beraten zu lassen, wie Sie in Ihrem Fall argumentieren können.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de