Sie sitzen im Restaurant, haben gut gespeist und noch den ein oder anderen Wein getrunken und erhalten nun die Rechnung. Und schon geht das Grübeln los: Wie viel Trinkgeld geben Sie? Welcher Betrag ist üblich? Ist es bereits im veranschlagten Wert enthalten? Und dürfen Arbeitnehmer, in diesem Fall die Kellner, sich das Geld in die eigene Tasche stecken?
Kunden, die mit dem gebotenen Service zufrieden sind, entrichten in der Regel ein paar Euro als Extra-Zahlung, um ihren Dank auszudrücken. Diese als Trinkgelder bekannten Zahlungen sind auch unter dem Begriff Bedienungszuschlag bekannt.
Kurz & knapp: Trinkgeld
Trinkgeld ist ein freiwillig vom Gast einer Gastronomie oder eines Restaurants gezahlter Betrag, der Auskunft über seine Zufriedenheit gibt. Infos zur Geschichte des Trinkgeldes finden Sie hier.
Nach dem allgemeinen Knigge beläuft sich in Deutschland das Trinkgeld auf zwischen 5 bis 10 Prozent. Dieser relative Betrag wird auf die Rechnungssumme aufgeschlagen. Mehr dazu lesen Sie hier.
Ob Arbeitnehmer das erhaltene Trinkgeld steuerfrei behalten dürfen, erfahren Sie hier.
Da Trinkgeld über die eigentliche mit dem Arbeitgeber vereinbarte Vergütung für arbeitsvertraglich geschuldete Leistungen hinausgeht, tauchen beim Umgang mit Trinkgeld immer wieder Fragen auf. Insbesondere, ob Trinkgeld steuerfrei ist, steht dabei im Interesse der Empfänger. Der Klärung dieser und weiterer Sachverhalte widmen wir uns im vorliegenden Artikel.
Inhalt
Wie hat sich die Kultur rund um das Trinkgeld in Deutschland entwickelt?
Die Geschichte des Trinkgeldes reicht schon lange zurück. Es wird berichtet, dass die Zahlung eines Extra-Betrages bereits im Mittelalter in Europa verbreitet war. Es wurde entrichtet, um sich die Wohlgesonnenheit eines Handwerkers oder einer Servicekraft zu sichern, die den abgegebenen Obulus dazu verwenden sollte, auf das Wohl des Spenders zu trinken. Schon damals war für viele Arbeitnehmer das Trinkgeld sehr wichtig, sorgte es doch dafür, dass ein gegebenenfalls eher niedriger Lohn aufgebessert werden konnte.
Nicht zu verhehlen ist jedoch auch, dass das Trinkgeld mit der Zeit nicht nur aus Wohlwollen gezahlt wurde, sondern auch, um sich selbst als etwas Besseres darzustellen. Denn: Hierdurch wird der Anschein erweckt, über sehr viel mehr Geld zu verfügen, als zur Sicherung des eigenen Lebensunterhaltes nötig.
Diese Entwicklung blieb auch Arbeitgebern nicht verborgen, die mit Lohnkürzungen reagierten und auf das Trinkgeld verwiesen. Und genau hier entspann sich der noch heute bisweilen schwierige gesellschaftliche Umgang mit dem Trinkgeld.
Wie viel Trinkgeld wird in Deutschland gezahlt?
Um zu verhindern, dass Arbeitgeber sich ganz auf die freiwilligen Zahlungen von Gästen verlassen, enthält die Gewerbeordnung dazu einen Passus:
Die Zahlung eines regelmäßigen Arbeitsentgelts kann nicht für die Fälle ausgeschlossen werden, in denen der Arbeitnehmer für seine Tätigkeit von Dritten ein Trinkgeld erhält. Trinkgeld ist ein Geldbetrag, den ein Dritter ohne rechtliche Verpflichtung dem Arbeitnehmer zusätzlich zu einer dem Arbeitgeber geschuldeten Leistung zahlt.“ (§ 107 Absatz 3 Gewerbeordnung).
Hieraus geht hervor: Auf Trinkgeld gibt’s kein Recht – in der Regel. Jeder Gast kann sich selbst entscheiden, ob er dem Kellner oder Zimmerservice ein Trinkgeld hinterlässt oder nicht. Doch welcher Betrag ist angemessen und wann protzen Sie?
Sie können sich jedoch trotz dieses Umstandes dazu entschließen, etwas mehr Geld als verlangt zu zahlen. Denn es gibt zwar mittlerweile den Mindestlohn im Gastgewerbe, doch hierbei handelt es sich nur um eine Lohnuntergrenze, die keine großen Sprünge erlaubt.
Zur Höhe vom Trinkgeld existiert kein Gesetz. Als Nutznießer einer Dienstleistung obliegt es daher Ihnen, wie hoch der Betrag ist, den Sie entbehren wollen. Gesellschaftlich anerkannt, ist folgende Regel: Sie zahlen 5 bis 10 Prozent Trinkgeld als Aufschlag auf den Rechnungsbetrag.
Je höher die ursprüngliche Summe, desto akzeptierter ist es, anteilig eine Summe am unteren Rand der Skala zu zahlen und nicht die vollen 10 Prozent auszuschöpfen.
Wem gehört das Trinkgeld?
Gerade in Restaurants, wo Kellner die Arbeit der Küche nach außen vertreten, ist es gang und gäbe, dass das Servicepersonal die erhaltenen Trinkgelder in einen Topf wirft. Dessen Höhe wird am Ende des Tages anteilig auf das gesamte Personal verteilt. An der Erbringung einer Dienstleistung sind schließlich viele verschiedene Personen beteiligt. Von der Zahlungskraft der Gäste würden bei einem anderen Prozedere sonst nur die Mitarbeiter mit direktem Kundenkontakt profitieren. Doch was, wenn Sie hiermit nicht einverstanden sind? Gibt es zum Trinkgeld in Deutschland ein Gesetz, das besagt, dass Sie zur Abgabe des Betrages verpflichtet sind?
Arbeitnehmer dürfen das Geld, das sie als Ausdruck der Zufriedenheit mit ihrer Leistung von Gästen in die Hand gedrückt bekommen, behalten. Es ist nicht rechtens, dass der Vorgesetzte von Ihnen verlangt, den Betrag auszuhändigen. Sie selbst dürfen über diesen frei verfügen, da davon ausgegangen wird, dass der Gast seine Zufriedenheit maßgeblich von der Bedienung abhängig macht.
Wem diese Berechnung ad hoc den Schweiß auf die Stirn treibt, schließlich begegnen Sie häufig krummen Beträgen, der muss nicht zwingend auf das Trinkgeld verzichten. Mittlerweile gibt es zahlreiche Apps fürs Handy, die einem das Ermitteln einer angemessenen Höhe ganz leicht machen. Manche dieser schätzen auch gleich noch ein, ob Sie zu viel oder wenig geben wollen.
Müssen Arbeitnehmer Trinkgeld versteuern?
Wie bereits ausgeführt, gehört laut Gewerbeordnung das Trinkgeld nicht zur regulären Vergütung eines Arbeitnehmers. Muss Trinkgeld dann nicht versteuert werden? Gemäß Einkommenssteuergesetz, ist auf ein Trinkgeld tatsächlich keine Steuer zu entrichten.
Steuerfrei sind Trinkgelder, die anlässlich einer Arbeitsleistung dem Arbeitnehmer von Dritten freiwillig und ohne dass ein Rechtsanspruch auf sie besteht, zusätzlich zu dem Betrag gegeben werden, der für diese Arbeitsleistung zu zahlen ist.“ § 3 Absatz 51 Einkommensteuergesetz (EStG)
Arbeitnehmer in Gastronomie und Hotellerie müssen demnach nicht befürchten, vom Trinkgeld Steuern für Lohn etc. abführen zu müssen. Es bleibt ihnen demnach in voller Höhe erhalten, auch wenn es sich um Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit handelt.
Jasmin meint
13. Dezember 2020 at 18:21
Hallo
Ich muss mein Trinkgeld ins die Trinkgeld Dose werfen….darf es nicht selber einstecken. Mein Chef bezahlt dann zu Weihnachten das Weihnachtsessen im Restaurant davon. Wo dann seine ganze Familie und 2 Angestellte essen und trinken. Meine Frage ist .. ist das rechtens? Lg Jasmin
Thomas s. meint
10. November 2019 at 16:31
Hallo
Ich arbeite hin und wieder im Berreich WC Reinigung als sub. Und ich bekomme da Trinkgeld was mit einerseits in die Hand gegeben wird und einerseits in die Schale geworfen wird. Nun kommt der Auftraggeber und rechnet mir das Trinkgeld in vollem Umfang zu meine geleistete Stunden an. Ich wollte wissen ob dieses nun rechtens ist und ob er das überhaupt darf. Wir mache entweder Std Lohn aus oder es geht über verdienst Trinkgeld.
Reiner meint
1. Juli 2019 at 11:47
Hallo liebes Team
Muss das gegebene Trinkgeld separat verstaut werden oder kann dies bis Feierabend bzw. bis zur Abrechnung im Geldbeutel der Kassierer bleiben?
mfg
Reiner
Mert meint
23. Juni 2019 at 7:08
Hallo, wir hatten letztens im betrieb ein Problem das, dass 2 Tische einfach gegangen sind ohne zu zahlen. Mein Chef verlangt von mir das ich beide Rechnungen aus meiner eigenen Tasche begleiche. Darf er sowas verlangen?
Minh meint
22. Juni 2019 at 21:24
Ich arbeite seit 1 Jahr in einem Restaurant als Vollzeitkraft als Kellner. Bekomme monatlich neben dem normalen Gehalt etwa 2000 Euro Trinkgeld. Muss man bei so einer hohen Summe an Trinkgeld nicht Steuern zahlen? Da ich sehr sparsam bin und fast nichts von meinem Trinkgeld ausgebe, dürfte ich das dann in mein Konto einzahlen? Habe Angst, dass vielleicht das Finanzamt mal bei mir anklopft und fragt, woher das Geld kommt!
Luana meint
5. Juni 2019 at 15:25
Ich arbeite seit drei jahre in eine pizzeria und bin ich einzige bedienung…meine chef hat ganz trinkeld behalten…was kann ich machen?
arbeitsrechte.de meint
6. Juni 2019 at 8:46
Hallo Luana,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine kostenlose Rechtsberatung geben können. Sie können sich zur Beratung am besten an einen Anwalt für Arbeitsrecht oder von einer Gewerkschaft beraten lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
E.M.L. meint
18. Mai 2019 at 7:54
Ich arbeite seit fast 15 Jahren im selben Restaurant,seit ein paar Monaten haben wir einen neuen Chef.
Bisher hatte jeder seinen eigenen Geldbeutel und durfte das Trinkgeld behalten.Habe mein Leben danach ausgerichtet und wenn ich jetzt abgeben müsste würde es schwierig werden.Der Ex Chef wollte nicht dass mit der Küche geteilt wird,da diese für verschiedene Positionen mehr Geld erhält.
Plötzlich soll nur noch einer auf der Schicht kassieren gehen,die sonst immer mit drei,vier,fünf oder sogar sechs Leuten besetzt ist,damit es dann gerecht verteilt werden soll.Ich mache seit 10J.nur Frühschicht,arbeite teilweise alleine und habe ca.80% Stammkunden.Die geben viel Trinkgeld weil sie mich schon lange kennen und mit meiner Leistung sehr zufrieden sind.Kann man mir mein Trinkgeld streitig machen.Darf der Chef darauf bestehen nur noch einen kassieren zu lassen?
Blümchen meint
2. April 2019 at 15:28
Hallo, ich arbeite noch kein Jahr bei einem Betrieb und habe nun gekündigt.
Das Trinkgeld wurde jeweils überwiesen leider habe ich davon noch nichts bekommen, jetzt ist die Frage, darf dieses Trinkgeld auf alle Mitarbeiter aufgeteilt werden und ist der Arbeitgeber verpflichtet mir das zugehörige Trinkgeld für den Zeitraum auszugeben? Oder spielt hier auch die Betriebszugehörigekeit eine Rolle?
Lille meint
3. März 2019 at 10:04
Sehr geehrte Damen und Herren, seit nun fast 8 Wochen arbeite ich in einem neuen Betrieb, dort ist es so, das der Arbeitgeber das Trinkgeld jeden Abend einbehält und wir es iwann mitten im Kontakt ausbezahlt bekommen. M3ine Frage an sie, ist er dazu überhaupt berechtig unser Trinkgeld einzubehalten ? Und noch eine Frage. Wir sind zwar alle angemeldet aber haben alle bis jetzt alle keinem Arbeitsvertrag erhalten bzw unterschrieben welches rechte und Pflichten habe ich dann als Arbeitnehmer? Lieben Dank für die Antwort
arbeitsrechte.de meint
4. März 2019 at 9:41
Hallo Lille,
welche Rechte der Arbeitgeber ausübt, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen. Dieser kann Sie auch über Ihre rechte und Pflichten in dieser Situation aufklären.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Joachim meint
30. Januar 2019 at 23:47
Guten Abend,
schön dass es so ein Forum gibt, bitte gestatten Sie mir hier eine Frage zur Diskussion zu stellen, die ich eigentlich sehr selten finde. Warum erhalten eigentlich Köche, die ja am Wohlbefinden des Gastes einen sehr großen Anteil haben, nach Meinung des Service Personals kein Trinkgeldanteil? .. gibt es hier eine Regelung?
Hintergrund: als Gourmetlokal kommen unsere Gäste zum einen wegen des ausgezeichneten Essens und gleichzeitig auch wegen des sehr gutem Service. Ich bin fest überzeugt, dass die wirklich sehr guten Trinkgelder aufgrund beider Leistungen (Küche/ Service) gegeben werden.
Deshalb habe ich nach langen Diskussionen ein „Machtwort“ gesprochen und eindringlich den Service gebeten, 30 % (bei uns kommt der Tipp in eine Tippkasse) des Tipps an die Küche abzugeben, die dann dort gerecht verteilt wir.
Leider sind natürlich einige (Service) Mitarbeiter anderer Meinung und es gibt sehr oft Diskussionen deswegen.
Gibt es hier eine offizielle Regelung? Was meine die Kollegen aus der Gastronomie dazu… „ist es nicht fair, der Küche einen Anteil zu geben?“
Es würde mich freuen hier eine Antwort finden zu können und verbleibe,
mit herzlichen Grüßen
Joachim
Hans meint
11. Juni 2019 at 5:06
Ich arbeite seit 20 jahren in der gastronomie und kenne auch die verschiedene handhabe. Eigentlich ist alles ganz klar geregelt wenn man sich das gesetz dazu genauer betrachtet das trinkgeld bleibt nur steuerfrei wenn es zwischen ZWEI personen bleibt also trinkgeldgeber und trinkgeldempfänger
Wenn also eine DRITTE person dazukommt
Sei es chef, putzfrau, thekenkraft, sekretärin, koch oder eine juristische person wie das restaurant die firma oder sparschwein trinkgelgglas topf dann muss das trinkgeld versteuert werden punkt also zusätzliche einnahme
Wenn ein gast dem koch oder theke oder chef oder passant oder wemauchimmer ein steuerfreies trinkgeld geben will muss er es direkt tun
Ein paar gedanken: warum wird dann beim essen zum mitnehmen kein trinkgeld gegeben? Oder wird beim lieferservice auch jemals ein trinkgeld für den koch mitgegeben? Wenn ich als verkäufer ein auto oder ein tv verkaufe und mir wird ein trinkgeld gegeben sollte ich dann das trinkgeld mit den mitarbeitern die den fernseher oder das auto hergestellt haben teilen? Wenn ein selbständiger also auch der chef die chefin des restaurants das trinkgeld nimmt denkt er sie auch dran es zu VERSTEUERN? Wenn nicht ist es ein fall für das finanzamt
Sophie meint
30. Januar 2019 at 18:59
Guten Abend liebes Arbeitsrechte Team,
Ich hätte eine Frage. Und zwar bin ich Auszubildende in einem Restaurant welches ebenfalls das komplette Trinkgeld in einen Topf wirft und dann ein mal wöchentlich an die Mitarbeiter verteilt (ca. 100€ wöchentlich). Allerdings bekam ich 2 Monate kein Trinkgeld weil ich mein Berichtsheft nicht abgegeben hatte es wurde vereinbart wenn ich mein vollständiges Berichtsheft Vorlage bekomme ich das Geld welches für mich zur Seite gelegt wurde. Ein paar Wochen sind vergangen und ich habe heute nochmal nachgehakt und mir wurde gesagt, dass das komplette Geld weg ist.
Was kann ich tun oder sagen um es zu bekommen? Oder habe ich überhaupt noch eine Chance?
Wäre es ratsam einen Anwalt aufzusuchen oder wären das noch höhere Kosten?
Danke im Vorraus für Ihre Antwort
arbeitsrechte.de meint
4. Februar 2019 at 9:21
Hallo Sophie,
uns steht es leider nicht zu, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten. Wie Sie in einem solchen Fall vorgehen sollten, kann Ihnen ein Anwalt sagen. Ob dadurch höhere Kosten zustande kommen würden, können wir Ihnen nicht beantworten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Julia meint
28. Dezember 2018 at 17:32
Hallo,
ich arbeite Vollzeit in einem großen Cafe-Bar-Restaurant. Das Trinkgeld geben wir Servicekräfte nach Schicht mit dem Rest der Einnahmen ab. Dieses wird separiert, gesammelt und jeden Sonntag an alle (einschließlich Küche, Theke, Barista) ausbezahlt. Die Berechnung der einzelnen Beträge ergibt sich aus der Anzahl der gearbeiteten Tage und der „Trinkgeldpunkte“, die jeder Mitarbeiter auf einer Scala von 1-10 hat. Diese Trinkgeldpunkte werden nach zufall/Sympathie verteilt, man steigt (normalerweise) mit 5 Punkten ein, die Küche bleibt bei der Punktzahl, servicekräfte steigen vielleicht irgendwann oder auch niemals auf. Ich bin sehr engagiert und bekomme tägl. 10-12% in meiner Schicht (5-Tage-Woche). In meinem Umschlag am Sonntag sind aber nur zwischen 35€ – 70€, einmal hatte ich tatsächlich 110, was immer noch lange nicht so viel ist wie das, was neuere (gutaussehende und dadurch bei der Chefin beliebte) männliche Servicekräfte bekommen (wöchentlich ca. 230€). Es wird keine Auskunft über den aktuellen Punktestand gegeben oder darüber, wie man aufsteigt. Es werden hierfür nur Tage ab 5h Arbeitszeit berücksichtigt, bei einer Doppelschicht (16h) zählt es ebenfalls als 1 Tag. Jeder muss punktgenau 15 Min. (unbezahlt) früher anfangen, wer 1 min zu spät kommt, dem wird für den Tag kein Trinkgeld berechnet, eine Regel, die die Chefin selbst aufgestellt hat. Die Aufteilung des Trinkgeldes macht die Schichtleiterin ihres Vertrauens.
Sind hier mehrere inakzeptable Bedingungen oder fühle ich mich zu Unrecht behandelt?