Normalerweise regelt der Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder die Betriebsvereinbarung, wie mit Überstunden auf der Arbeit umgegangen werden soll. Die gesetzliche Überstundenregelung findet sich im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) wieder.
Sollte der Arbeitsvertrag keinerlei Vorschriften zum Thema Überstunden aufweisen, können diese nur durch gewisse Ausnahmesituationen gerechtfertigt werden. Einen Anspruch auf Auszahlung dieser Überstunden haben Arbeitnehmer laut Arbeitsrecht meist trotzdem.
Kurz & knapp: Überstunden auszahlen
Hat ein Arbeitgeber die Überstunden angeordnet oder weiß davon, muss er diese in der Regel auch vergüten. Diese Regelung entfällt normalerweise nur dann, wenn ein Freizeitausgleich für Überstunden im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.
Die Höhe der Überstundenvergütung richtet sich unter anderem danach, ob ein Arbeitnehmer nach Stunden bezahlt wird oder ein festes monatliches Gehalt erhält.
Durch die Auszahlung von Überstunden steigt der Jahresverdienst, was ebenfalls einen höheren Steuersatz und damit ggf. auch weniger Geld bedeuten kann. Hier sollten Sie also abwägen, ob sich das Ganze überhaupt lohnt.
Wann Arbeitgeber der Vergütung von Überstunden zustimmen müssen, welche Klausel in puncto Überstunden und Bezahlung im Arbeitsvertrag laut Arbeitsrecht unwirksam ist und worauf sonst geachtet werden sollte, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Inhalt
Wie werden Überstunden bezahlt?
Laut § 612 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) besteht in der Regel auch dann ein Anspruch auf die Auszahlung von Überstunden, wenn sich dazu keine Regelungen im Arbeits- oder Tarifvertrag befinden. Es heißt dort:
Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.“
Arbeitnehmer können sich Überstunden dem Arbeitsrecht zufolge nur auszahlen lassen, wenn ihr Arbeitgeber die Mehrarbeit angeordnet hat oder zumindest davon weiß. Arbeitnehmer, die schlichtweg länger für ihre Aufgaben brauchen oder dies absichtlich tun, nur um sich später die Überstunden auszahlen zu lassen, haben eher schlechte Karten.
Die Bezahlung von Überstunden kann auf zwei verschiedenen Wege erfolgen:
- Wird der Arbeitnehmer pro Stunde bezahlt, können Sie ihm als Arbeitgeber diesen Lohn auch pro gemachte Überstunde zahlen.
- Erhält der Arbeitnehmer ein festes Monatsgehalt, müssen Sie im Vorfeld den jeweiligen Lohn pro Stunde herausfinden, um die Überstunden berechnen und auszahlen zu können.
Hinzu kommt meist noch ein Zuschlag, was gerade bei Tarifverträgen Gang und Gäbe ist. Dieser beträgt in der Regel 25 Prozent.
Sie können in puncto Überstunden die Auszahlung zwar teilweise umgehen, indem Sie diese in das monatliche Gehalt miteinberechnen, allerdings muss dann genau angegeben werden, um wie viele Stunden Mehrarbeit es sich handelt.
Überstunden auszahlen nach einer Kündigung?
Natürlich ist es im Arbeitsrecht ebenfalls möglich, dass Arbeitgeber Überstunden nicht auszahlen, sondern diese durch freie Zeit ausgleichen. Viele Arbeitnehmer nutzen dies, nachdem sie die Kündigung bereits eingereicht und das Unternehmen dadurch früher verlassen zu können.
Legt Ihnen Ihr Arbeitgeber jedoch eine sogenannte „Ausgleichsquittung“ vor und Sie setzen Ihre Unterschrift darunter, so verzichten Sie dadurch auf jegliche Ansprüche und Ihr Chef muss Ihnen die Überstunden nicht auszahlen oder Ihnen diese durch einen Freizeitausgleich zugutekommen lassen.
Übrigens: Ihr Arbeitgeber kann Ihnen die Überstunden zwar auszahlen, in puncto Steuer haben Sie jedoch eher weniger Vorteile:
Da Ihr Jahresverdienst durch geleistete Stunden Mehrarbeit ansteigt, muss auch ein höherer Steuersatz von Ihrem Gehalt abgezogen werden. In manchen Fällen haben Sie dadurch weniger Geld in der Tasche, als wenn Sie sich die Überstunden nicht hätten ausbezahlen lassen.
Chris meint
17. Oktober 2017 at 10:18
Hallo, ich habe mal eine Frage.
Bei uns im Unternehmen werden durch Auftragsenpässe schonmal Überstunden angeordnet. Diese dann auch richtig ausbezahlt werden ( das heißt mit den jeweils richtigen Prozenten ).
Aber nicht jeder Kollege läßt sich die Stunden aus bezahlen.
Nun zu meiner Frage. Die Überstundenprozente werden ja nicht aufs Stundenkonto angerechnet, sondern kommen ja nur bei einer Auszahlung zum tragen. Gibt es die möglichkeit die Überstundenzuschläge in Zeit um zu rechnen und dann auf dem Zeitkonto gut zu schreiben ?
Unsere Betriebsleitung ziert sich etwas. jedoch bei vielen sind einige Stunden zusammen gekommen, wo dann alleine die Prozente einen dreistelleigen Euro Betrag ergeben würden. In Stunden gerechnet wären das locker mehrere Tage.
Gibt es eine möglichkeit die Zuschläge um zu legen aufs Zeitkonto ?
arbeitsrechte.de meint
6. Dezember 2017 at 17:56
Hallo Chris,
natürlich besteht die Möglichkeit, Überstunden (als auch Minusstunden) auf einem Arbeitszeitkonto zu verrechnen. Sie sollten auf jeden Fall darauf achten, dass keine Überstunden verloren gehen und unbezahlt bleiben.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Karin Wermelskirchen meint
16. Oktober 2017 at 15:14
Arbeite auf 450 €basis
Karin W. meint
16. Oktober 2017 at 15:11
Ich habe Mal eine Frage. Habe habe einen Monat Überstunden gemacht das wäre ein Betrag von. 575€ dürfen die mir davon Krankengeld und Rentenversicherung abziehen
arbeitsrechte.de meint
27. November 2017 at 12:20
Hallo Karin,
die Lohnnebenkosten werden auch beim Lohn für Überstunden fällig.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
MO meint
11. Oktober 2017 at 10:59
Hallo😊
Ich bin zur Zeit noch in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis aber krank geschrieben u dazu auf der Suche nach einem neuen Job
( mit Erfolg zum 1.12 🙂 )
Meine Frage an euch…
Ich werde wahrscheinlich auch noch bis 30 November rausgenommen vom Arzt habe aber noch Urlaubsanspruch u Überstunden!
Bin in der Überlegung ob ich mich gesund schreiben lasse um Urlaub u Überstunden abzufeiern um +/- 0 aus dem Betrieb zu gehen.
1Frage
Kann der AG mir Urlaub u Überstunden abfeiern verwehren aus betriebsbedingter Situation so das ich komplett die 4 Wochen Kündigungsfrist arbeiten gehen muss u AG mir Urlaub u Überstunden ausbezahlt?
2Frage
Was passiert mit dem Urlaub und den Überstunden wenn ich in den 4 Wochen Kündigungsfrist noch krank geschrieben bin u ab 1.12 den neuen Job antrete?
3Frage
Der neue AG schreibt im Vertrag falls in Probezeit Krank od Urlaub verlängert sich die Probezeit um die jeweilige Zeit!
Ist das gesetzlich richtig?
arbeitsrechte.de meint
27. November 2017 at 10:55
Hallo MO,
der Arbeitgeber kann aus betrieblichen Gründen Urlaub verwehren, verbleibende Überstunden und Urlaub müssen dann nach Ende des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber abgegolten werden. Das gilt auch, wenn diese wegen Krankheit bestehen bleiben. Eine Verlängerung der Probezeit über sechs Monate hinaus geht nur wenn dafür zwischen Arbeitgeber und -nehmer eine einvernehmliche Vereinbarung geschlossen wird.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sabine meint
18. September 2017 at 16:46
Ich arbeite mit 30% in einem Altenheim. Überstunden werden mir ausbezahlt.
Nun ist man dazu übergegangen mir mehr aus zu bezahlen als ich gearbeitet habe, was dazu führt dass ich Minusstunden habe und diese jetzt weit über meine Arbeitstage hinhaus abarbeiten soll. ist das rechtens?
arbeitsrechte.de meint
6. November 2017 at 12:52
Hallo Sabine,
unverschuldete Minusstunden dürfen Ihnen nicht zur Last gelegt werden. Das ist ein Verstoß gegen das Bürgerliche Gesetzbuch, präzise gegen § 615 BGB.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Florentine meint
5. September 2017 at 12:05
Hallo,
ist es rechtlich möglich, erst zum 31.12. zu kündigen und bis dahin für alle Wochen seine Überstunden und Urlaubstage zu nehmen, aber gleichzeitig am 01.11. bereits einen anderen Job zu beginnen? Oder muss man in dem Fall vor dem 01.11. kündigen und sich seine Überstunden auszahlen lassen?
Danke für Euer Rückmeldung!
arbeitsrechte.de meint
22. September 2017 at 16:19
Hallo Florentine,
bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage an einen Rechtsanwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Valentin S. meint
3. September 2017 at 2:00
Hallo liebes Team von Arbeitsrechte.de .
Bei mir geht es darum das ich seid etwa 2 Jahren einen 38,5 Stunden Vertrag habe , aber mein Chef mich und meine Arbeitskollegen dazu verpflichtet jeden Tag mindestens eine Stunde länger zu machen. Einige meiner Kollegen haben sich damit schon Abgefunden , ich allerdings nicht !
Es gab schon viele Versuche ein Gespräch zu suchen um diese Überstunden eindämmen zu können , es kam jedoch nie zu einem Positiven Ergebnis.
Da ich mit einem Stundenlohn von 8,50€ Bar auf die hand Pro Überstunde nicht zufrieden bin, würde es mich interessieren ob es einen mindestsatz Prozentual zum normalen Netto/ Brutto Lohn giebt was ich für die Überstunde zu erwarten habe und ob es Rechtens ist wenn ich diese Überstunde ohne Absprache mit dem Chef ausfallen lassen.
MfG Valentin
arbeitsrechte.de meint
22. September 2017 at 15:56
Hallo Valentin,
in Ihrer Situation empfiehlt es sich, einen Anwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen. Ihrer Schilderung nach erfolgt die Abrechnung der Überstunden „schwarz“, also unversteuert, und entspricht zudem nicht dem gesetzlichen Mindestlohn.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Karl H. meint
2. September 2017 at 13:05
Hallo,
Ich habe in den letzten 2 Jahren mit einem 40-Stunden-Vertrag zusätzlich ca. 900 Überstunden gemacht und mir diese nun auszahlen.
Habe ich durch die mehr gearbeiteten Stunden nun Anspruch auf mehr Urlaub?
(In meinem Vertrag mit 8 Tagesstunden werden Urlaubstage mit 8 Stunden abgegolten. Da ich im Schnitt aber nun ca. 9 Stunden gearbeitet habe, stehen mir dann pro Urlaubstag nicht eigentlich 9 Tagesstunden bzw. 1,1 Urlaubstage a 8 Stunden zu?)
arbeitsrechte.de meint
22. September 2017 at 15:34
Hallo Karl,
ein solcher Zusatzanspruch besteht nicht, Ihre Arbeitszeit beträgt nach wie vor 8 Stunden pro Tag.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Konrad meint
2. August 2017 at 10:14
Hallo!
Mein Arbeitsvertrag ist zum 31.07.2017 ausgelaufen.
Aufgrund meiner Überstunden war ich vom 17. bis einschließlich 31.07.2017 im Freizeitausgleich.
Nun bin ich leider erkrankt und vom 24.07. – 04.08. krankgeschrieben (AU liegt dem AG vor)
Nun meine Frage, habe ich einen Anspruch auf Auszahlung der Überstunden (24. – 31.07.2017), die ich anstatt „frei“ nun „krank“ war? Es handelt sich ja doch um 6 Tage (Mo. – Fr. + Mo.) = 48 h.
Danke für Euer Feedback!
arbeitsrechte.de meint
18. August 2017 at 14:52
Hallo Konrad,
nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Mainz (Az: 5 Sa 342/15) ist der Arbeitgeber ggf. nicht dazu verpflichtet, wegen Krankheit verlorene Überstunden nachzugewähren. Das Risiko der Nutzung der Freistellung läge beim jeweiligen Arbeitnehmer. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um Entsprechendes in Ihrem Einzelfall prüfen zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Peter meint
4. Juli 2017 at 12:25
Mein Arbeitgeber verweigert mir die Auszahlung meiner Überstunden mit dem Hinweis, dass meine Kündigung des Betriebsablauf durcheinander bringen würde. Ist dies statthaft?
arbeitsrechte.de meint
17. Juli 2017 at 15:55
Hallo Peter,
eine solche Begründung ist normalerweise nicht rechtmäßig. Wir würden Ihnen empfehlen, einen Anwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen, um die weitere Vorgehensweise mit ihm zu besprechen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Vanessa meint
30. Juni 2017 at 13:46
Hallo! Wo ist die gesetzliche Regelung dazu zu finden, das die Formulierung „gemachte Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind“ nicht rechtskräftig ist?
arbeitsrechte.de meint
10. Juli 2017 at 8:14
Hallo Vanessa,
in einem Urteil vom 1. September 2010 erachtete das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Klausel „erforderliche Überstunden sind mit dem Monatsgehalt abgegolten“ als unzulässig, da sie dem Transparenzgebot aus § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB entgegensteht (Az. 5 AZR 517/09). Ob sich diese Rechtssprechung auf Ihren Fall anwenden lässt, kann Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht sagen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Nancy .H. meint
2. Mai 2017 at 16:04
Mal eine Frage war krankgeschrieben.bin dann wieder arbeiten gegangen trotzdessen ich kein Übergangsgeld bekommen habe. Hatte bei meiner Arbeitsstelle nachgefragt ob die mir meine 150 Überstunden auszahlen.erst sagen sie ja und nun geht das auf einmal nicht mehr…… Nun kann ich nichts bezahlen. Miete und co …… Was kann ich tut da ich mein Lohn am 15. Des Monats für den letzten gearbeitet Monat bekomme….. Kann jemand helfen
arbeitsrechte.de meint
8. Mai 2017 at 15:30
Hallo Nancy .H.,
sofern Sie sich ordnungsgemäß krank gemeldet haben, ist Ihr Arbeitgeber dazu verpflichtet, Sie bis zu sechs Wochen weiterhin zu entlohnen. Danach springt normalerweise die Krankenkasse ein, sollte Ihre Krankheit noch andauern. In der Regel ist im Arbeitsvertrag festgeschrieben, ob geleistete Überstunden ausbezahlt oder durch einen Freizeitausgleich kompensiert werden. Der Arbeitgeber kann sich normalerweise nicht einfach so darüber hinwegsetzen. Wir würden Ihnen empfehlen, Ihren Arbeitgeber erneut darauf anzusprechen und ggf. einen Anwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen, wenn Ihr Arbeitgeber sich danach immer noch weigert, Sie zu entlohnen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Martin S meint
14. April 2017 at 9:58
Hallo,
trotz mehrfacher Einforderung hat mir mein Arbeitgeber bisher keinen Arbeitsvertrag ausgehändigt.
Die angefallenen Überstunden wurden über einen Motivationszuschlag abgerechnet, über diesen kommen aber nur gut 60% des vereinbarten Lohnes zu Stande. Auch dies war nicht vereinbart.
was kann man tun?
arbeitsrechte.de meint
19. April 2017 at 8:13
Hallo Martin S,
eine professionelle Rechtsberatung erhalten Sie von einem Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Karl-Heinz meint
5. April 2017 at 11:53
Hallo!
Ich werde wohl über Kurz oder Lang den Arbeitgeber wechseln.
Nun möchte ich natürlich meine Überstunden ausbezahlt haben oder zumindest abfeiern.
In meinem Vertrag sind zur Arbeitszeit folgende Punkte festgehalten:
1. Wochenarbeitszeit 38 Stunden
2.Es ist auf die zukünftigen Erfordernisse des Arbeitgebers Rücksicht zu nehmen. Danach richtet sich die Zeiteinteilung.
3. Der AN ist verpflichtet im Fall der betrieblichen Erforderlichkeit im gesetzlich zulässigen Rahmen auch über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus Mehrarbeit bzw. Überstunden zu erbringen. Falls gesetzlich zulässig auch Sonn- und Feiertags.
Da es hier Stand heute um ca. 850 Überstunden in den letzten 16 Monaten ( täglich mind. 3 mehr) geht, würde ich gerne wissen welche Möglichkeiten ich habe. Denn der gesetzlich zulässige Rahmen ist ja definitiv überschritten und weder Auszahlung noch Zeitausgleich über Freizeit wird gewährt.
Es geht hier um sehr viel Geld ( brutto ca. 20000€) oder sehr viel Freizeit.
arbeitsrechte.de meint
10. April 2017 at 12:10
Hallo Karl-Heinz,
über die Möglichkeiten, die Sie in einem solchen Fall haben, informiert Sie am besten ein Anwalt für Arbeitsrecht. Es ist uns nicht erlaubt, eine kostenlose Rechtsberatung zu erteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Tom meint
5. November 2018 at 10:45
@Karlheinz
ich würde gerne wissen, was sich bei dir getan hat wegen den Überstunden.
Ich mache nämlich auch jeden tag mind. eine und manchmal auch zwei, deswegen würd mich das schon interessieren. Überstunden abbauen ist teilweise schwierig, wegen Krankheitsfällen und zu wenig Personal. Sag doch bitte bescheid 😉
vG Tom
Thomas meint
5. April 2017 at 11:45
Hallo ich habe Überstunden auf einen Gleitzeit konto. Ich habe mir schon Stunden ausbezahlen lassen. Und möchte nun nochmals welche ausbezahlt bekommen. Ist das Rechtens möglich. Wenn nein warum…… da ich jaa
Schließlich in Vorarbeit gegangen bin. Danke
arbeitsrechte.de meint
10. April 2017 at 11:51
Hallo Thomas,
wenn in Ihrem Arbeitsvertrag festgehalten ist, dass geleistete Überstunden vergütet werden, ist dies natürlich rechtens. Da dem bereits in der Vergangenheit zugestimmt wurde, wüssten wir nicht, weshalb man Ihnen dies nun verweigern sollte.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Flo meint
28. März 2017 at 13:36
Habe eine Frage:
Ich bekomme Überstunden ausbezahlt. Mein Stundenlohn ist 11,50€ plus ein firmenzuschlag von 4€ auf die Stunde.
Muss mir die leihfirma auch den Zuschlag auszahlen?
Weil das macht sie nicht… ich bekomme für meine Überstunde ca 6-7 netto. Das kann doch nicht sein?
MFG
arbeitsrechte.de meint
3. April 2017 at 12:08
Hallo Flo,
normalerweise werden Überstunden in der gleichen Höhe entlohnt wie normale Arbeitsstunden. Im Arbeitszeitgesetz ist nicht festgehalten, dass ein Zuschlag für geleistete Überstunden gezahlt werden muss. Wenden Sie sich bei Unsicherheiten bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Peggy meint
1. März 2017 at 19:17
Hallo, darf mein Arbeitgeber Überstunden ausbezahlen, ohne mich zu fragen oder dies anzukündigen? Für mich ist die Auszahlung aufgrund der Lohnsteuerklasse ein totaler Nachteil!
arbeitsrechte.de meint
6. März 2017 at 10:44
Hallo Peggy,
es kommt auf den Arbeitsvertrag an. Legt dieser eine Auszahlung fest, kann der Arbeitgeber so verfahren. Aber auch andernfalls ist dies möglich. So heißt es in § 612 BGB: „Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.“ Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, vielleicht findet sich eine Lösung. Ansonsten suchen Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht auf.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
A meint
1. März 2017 at 16:46
Hallo, ich habe folgende Frage:
Von letztem Jahr habe ich noch Überstunden und Resturlaub, die ich mir auszahlen lassen möchte.
In diesem Jahr hat sich aber mein Stundenlohn geändert. Zu welchem Stundenlohn muß mein AG die alten Stunden/alten Urlaub auszahlen? Zum alten, da sie in dieser Zeit angesammelt wurden?
In welchem Gesetzt kann man das nachlesen?
Vielen Dank und Gruß
A.
arbeitsrechte.de meint
6. März 2017 at 10:57
Hallo A,
bei variierendem Lohn wird sich für gewöhnlich am Durchschnitt der letzten Monate orientiert. Dabei gelten das Bürgerliche Gesetzbuch und das Arbeitszeitgesetz.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Leo meint
18. Februar 2017 at 4:13
Leo V.
Hallo, mein Arbeitgeber will kein neuen Personal einstellen , verlangt das wir Überstunden machen. Darf er das und müssen wir Überstunden machen?
arbeitsrechte.de meint
20. Februar 2017 at 9:55
Hallo Leo,
eine gesetzliche Pflicht zur Leistung von Überstunden existiert nicht. Diese Pflicht kann sich jedoch aus dem Arbeitsvertrag ergeben. Wir würden Ihnen daher empfehlen, einen Blick in Ihren Vertrag zu werfen und sich ggf. an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jennifer meint
10. Februar 2017 at 10:39
Hallo, meine Frage ist, ich habe fristgerecht gekündigt und bin nun aber wegen einer nicht zu verschiebenden OP bis Ende meines Arbeitsverhältnises krank geschrieben. Mein Arbeitgeber meint da ich ja gesagt habe der Krankenschein wäre nicht so lange und ich würde dann noch Urlaub und Überstunden abbauen wäre es mein Risiko das ich nun doch länger als gedacht krank sei und er müsse weder die Überstunden noch den Urlaub uusbezahlen. Ist das rechtens?
arbeitsrechte.de meint
13. Februar 2017 at 14:04
Hallo Jennifer,
da Sie in der Zeit, in der Sie eigentlich Ihre Überstunden abbummeln wollten, erkrankt sind, sind die gemachten Überstunden damit abgegolten. Sie können diese demnach nicht zu einem anderen Zeitpunkt abbummeln oder sie sich auszahlen lassen. Mit dem Urlaubsanspruch sollte es sich jedoch anders verhalten: Der Anspruch auf Auszahlung sollte im Regelfall weiterhin bestehen. Wir würden Ihnen empfehlen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ernst T. meint
6. Februar 2017 at 16:55
Kann man theoretisch Überstunden such mit Sachleistungen abgelten?Merci
arbeitsrechte.de meint
13. Februar 2017 at 9:39
Hallo Ernst T.,
im Regelfall finden sich im Arbeits- oder Tarifvertrag bzw. der Betriebsvereinbarung Angaben dazu, wie Überstunden gehandhabt werden. Normalerweise werden sie vergütet oder durch einen Freizeitausgleich abgebaut. Es ist nicht üblich, dass Überstunden mit Sachleistungen verrechnet werden. Zusätzlich würde dies auf steuerlicher Ebene einige Komplikationen mit sich bringen, da in der Regel auch diese Leistungen versteuert werden müssen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Katharina meint
3. Februar 2017 at 12:52
Hallo,
ich hab auch mal eine Frage.
Heute habe ich gekündigt und werde zum 1. März das Unternehmen verlassen. Ich habe 29 Urlaubstage und über 60 Überstunden bei 25 Wochenstunden. Nun wollte ich gern den Rest des Monats daheim bleiben mit 1 Woche Urlaub und dem Rest Stunden absetzen. Aber ich soll am 20. Februar nochmal kommen. Kann ich das rechtlich verlangen, dass ich die Stunden absetze? Auszahlen bei Steuerklasse 5 wäre ein großer Verlust.
arbeitsrechte.de meint
6. Februar 2017 at 10:34
Hallo Katharina,
können Urlaubstage wegen Kündigung nicht mehr vollends wahrgenommen werden, besteht in der Regel Auszahlungspflicht. Auch die Überstunden müssen vergütet werden, wenn Sie dafür keinen Freizeitausgleich wahrnehmen. Hier gilt, was im Arbeitsvertrag festgelegt wurde.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
H.T. meint
30. Januar 2017 at 3:52
Ich arbeite seit 10 Jahren in einem Großunternehmen und anfangs kam ich mit meiner Arbeitszeit gut zurecht. Nun habe ich im Laufe der Zeit immer mehr Arbeit hinzugekommen aber meine tägliche Arbeitszeit wurde nicht erhöht. Erschwerend ist, das Mitarbeiter in meiner Abteilung ständig krank sind und wir deren Arbeit mitmachen müssen weil wir keinen Ersatz für diese Mitarbeiter bekommen. Dadurch bleibt meine zu erledigende Arbeit liegen oder kann erst dann gemacht werden wenn die wichtigen Aufträge erledigt sind. Nun haben sich bei mir 250 Überstunden angehäuft die ich vermutlich nie mehr abbauen kann da die personelle Situation bei uns sich eher verschlechtert statt verbessert. Lt. meinem Vorgesetzten werden bei uns Überstunden nicht mehr ausgezahlt aber eine Aussicht auf Abbau hab ich auch nicht. Der Zustand meiner Überstunden hält sich schon mehrere Jahre.
Susan meint
12. Januar 2017 at 1:31
Hallo,
ich arbeite seit Jahren in einen Betrieb und wir konnten bisher immer selbst entscheiden ob Überstunden bezahlt oder abgesetzt werden. Nun ist es so, das durch die neue Gesetzeslage Überstunden, welche älter wie 12 Monate sind einfach ausbezahlt werden.
Mein Frage ist jetzt: Muss man uns für Überstunden welche Sonntags geleistet wurden, nachträglich den Sonntagszuschlag bezahlen? (Dieser wurde wenn die Stunden abgesetzt werden sollten nicht bezahlt.) Oder kann einen der Arbeitgeber mit lediglich 25% für Überstunden abspeisen?
Desweiteren gibt es bei uns eine innerbetriebliche Regelung welche besagt das für die Bereitschaft am Wochenende zu arbeiten 40€ pro Tag zusätzlich gezahlt werden und bei 2 Tagen am Wochenende sogar noch ein Benzingutschein abfällt. Wie verhält es sich mit diesen Zahlungen, wenn einen die Stunden nach 12 Monaten bezahlt werden? Hat man Anspruch darauf?
VG
arbeitsrechte.de meint
12. Januar 2017 at 9:02
Hallo Susan,
hier gelten die Bestimmungen zum Sonntagszuschlag, die in Ihrem Tarif- bzw. Arbeitsvertrag festgehalten sind. Die Zahlung eines Sonntagszuschlags unterliegt der Entscheidung des Arbeitgebers. Das gilt auch für rückläufige Überstunden. Ein gesetzlicher Anspruch auf den Zuschlag besteht nicht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Gerd meint
9. Dezember 2016 at 21:22
Moin
Hat mir weitergeholfen
Nur bei uns werden Überstunden zur Regel.
Ralf meint
29. April 2017 at 9:28
Bekommt mann den lohn und die Überstunden gleichmäsig ausbezahlt oder getrennt ??
arbeitsrechte.de meint
2. Mai 2017 at 14:37
Hallo Ralf,
Angaben dazu sollten sich normalerweise in Ihrem Arbeitsvertrag befinden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Petra meint
30. Juli 2018 at 7:48
Gleichzeitig mit Lohn oder Gehalt !