Viele Arbeitnehmer arbeiten in Teilzeit, um neben dem Job noch genügend Zeit für die Familie und den Haushalt zu haben. In diesem Fall werden weniger als 40 Stunden pro Woche abgeleistet. Aber wie verhält sich dies mit Überstunden bei Teilzeit? Müssen Sie diese als zusätzliche Arbeitszeit hinnehmen?
Nutzen Sie den kostenlosen Teilzeitrechner
Grundsätzlich darf der Arbeitgeber Sie nicht zur Ableistung von Überstunden verpflichten. Allerdings können abweichende Regelungen im Tarif- oder Arbeitsvertrag geschlossen werden, sodass eine bestimmte Anzahl von Überstunden pro Woche oder Monat angeordnet wird.
Kurz & knapp: Überstunden bei Teilzeit
Nein. Weder Mitarbeiter in Vollzeit noch Teilzeitmitarbeiter oder Aushilfen sind dazu verpflichtet, grundsätzlich Überstunden zu leisten.
Sollte das Ganze in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag festgehalten sein, müssen Sie im Regelfall bei Teilzeit Überstunden leisten. Auch in einer Beriebs- oder Dienstvereinbarung kann eine Überstundenregelung bei Teilzeit enthalten sein.
Im Rahmen einer Notsituation, beispielsweise bei einer Naturkatastrophe oder einem Brand, in dem die Notlage nur durch Überstunden beseitigt werden kann, ist Mehrarbeit bei Teilzeit normalerweise zulässig.
In diesem Ratgeber klären wir Sie darüber auf, wann Überstunden bei Teilzeit abgeleistet werden dürfen, ob aus einer Teilzeitkraft bei regelmäßiger Mehrarbeit automatisch eine Vollzeitkraft wird und welche Regelungen im Arbeitsrecht zu Überstunden bei Teilzeit getroffen werden.
Inhalt
Sind in Teilzeit Überstunden Pflicht?
Sowohl für Vollzeit- als auch für Teilzeitkräfte und Aushilfen gilt: die Ableistung von Überstunden ist nicht verpflichtend. Sofern im Arbeits- oder Tarifvertrag sowie in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung keine Überstunden bei Teilzeit vereinbart wurden, müssen Sie diese auch nicht ableisten.
Sind Überstunden bei Teilzeit vorgesehen, muss vermerkt werden, in welchem Umfang diese abzuleisten sind. Bei vielen Arbeitnehmern ist es allerdings wichtig, dass Sie nicht zu viel dazu verdienen, damit sie nicht die üblichen Sozialversicherungsbeiträge statt der Pauschalen leisten müssen und das Gehalt somit sinkt.
Teilzeit: Bei regelmäßiger Mehrarbeit zählen die tatsächlich geleisteten Stunden
Sind Sie dazu verpflichtet, Überstunden bei Teilzeit zu leisten, erhalten Sie für die abgeleisteten Stunden den normalen Stundenlohn. Übersteigt Ihre Arbeitsdauer die eines Vollzeitbeschäftigten, haben Sie sogar Anspruch auf Zuschläge.
Leisten Sie auf Anordnung Ihres Chefs regelmäßig Überstunden bei Teilzeit ab, ist laut Arbeitsrecht von einer stillschweigenden Neuregelung des Arbeitsvertrages auszugehen. In diesem Fall handelt es sich nicht mehr um Überstunden, sondern um die regulär geforderte Arbeitszeit bzw. -leistung.
Der Arbeitnehmer kann in diesem Fall verlangen, dass er weiterhin im Rahmen der höheren Stundenzahl beschäftigt und dementsprechend entlohnt wird. So kann aus einer Teilzeitkraft schnell automatisch eine Vollzeitkraft werden.
Der Arbeitgeber muss Überstunden bei Teilzeit nur bezahlen, wenn diese von ihm angeordnet und gebilligt wurden. Letzteres ist auch dann der Fall, wenn Sie von den geleisteten Überstunden erfahren und nichts dagegen unternehmen. Mittels einer Klausel kann die Vergütung von Überstunden bei Teilzeit allerdings von vornherein ausgeschlossen werden.
Anette meint
19. Dezember 2023 at 15:16
Hallo,
Vom Arbeitgeber anberaumte und verpflichtende Teilnahme an Teambesprechung und Schulungen. Wieviel Arbeitszeit und Kilometergeld steht mir zu, wenn ich zusätzlich zu meiner normalen Arbeitszeit komme und dadurch einen zusätzlichen Arbeitsweg habe.
Mit freundlichen Grüßen
Anette
Silke meint
7. Februar 2022 at 10:54
Ich arbeite 20 Stunden die Woche, verteilt auf 4 Stunden pro Tag , Montag bis Freitag. Ich habe eine 3 jährige Tochter und nun verlangt mein Arbeitgeber, dessen Sitz in Hamburg ist, das ich für ein großes Meeting für eine Woche dort hin anreise. (Mannheim-Hamburg)
Ich wäre also eine Woche lang von Zuhause weg, bekomme ich dann automatisch die 8 Stunden gutgeschrieben ? Und wie ist das, wenn ich keine Kinderbetreuung für diese Zeit für meine Tochter finde?
Kann der Arbeitgeber das von mir verlangen?
Manu meint
17. Dezember 2021 at 10:39
Ich habe mit meinem Chef vor einiger Zeit vereinbart, dass ich 1 Tag im Monat frei habe. Hierfür wurde meine Arbeitszeit von Vollzeit 38 h Woche Vollzeit auf 36 h Woche umgestellt und das Gehalt gemindert/angepasst. Nun muss ich seit der Vereinbarung für den freien Tag immer einen Glaz-Tag (7.12 Stunden) nehmen, den Tag somit immer herausarbeiten.
Ich empfinde es immer so, dass das dann „doppelt gemoppelt“ ist, wie man so schön sagt.
Ist das so korrekt?
Danke
Nora meint
6. Juli 2021 at 5:48
Hallo, ich arbeite in Teilzeit, 12Std an 3 Tagen die Woche als Zahnarzthelferin. Seit 1 Juli bekomme ich Erwerbsunfähigkeitsrente. Ich habe keinen Arbeitsvertrag, bin seit 1985 ausgelernt und habe 10Jahre Erziehungszeit genommen.
Wie viele Urlaubstage stehen mir zu?
Danke im Vorraus
Rob meint
21. März 2021 at 13:02
Hallo ich arbeite seit September 2020 in Teilzeit ( 38 Stunden Montag bis Donnerstag 8 Stunden und Freitag 6 Stunden) im Teilzeitantrag so beantragt und genehmigt ohne Klausel auf Mehrarbeit… Jetzt versucht mein Arbeitgeber mich zu Mehrarbeit zu zwingen auf Grund von Personalmangel und schlechter Umsatzzahlen… Meine Frage, muss ich dieser Mehrarbeit nachkommen?
PITTI meint
24. Oktober 2019 at 19:38
Hallole,
Da unsere Firma Spätzuschläge zahlt komme ich auf 4 Überstunden pro Monat als Teilzeitkraft mit 120 Std. Da mir seitens des Bereichsleiters das Absetzen der Ü-Std. kaum gestattet wird sammeln sich im Jahr so 48 Std. an. Damit die Ü-Std. nicht noch mehr werden bzw. abgebaut werden hat man ohne mein Wissen die Pause von 30 min auf 45 min bzw. auch 75min seit 3 Monaten im Zeiteefassungssystem geändert. Was kann ich im Nachhinein umternehmen bzw. Was für gesetzliche Grundlagen gibt es dafür. Sind dieses Abänderumgen strafbar?
Ulrike meint
9. Oktober 2018 at 12:07
Hallo,
ich arbeite als Teilzeitkraft mit 30 std. pro Woche. Seit April haben sich 140 Überstunden angesammelt.
Gibt es eine Obergrenze für Ü-STD? Leider ist ein Freizeitausgleich nicht in Sicht.
Viele Grüße
Ulrike
arbeitsrechte.de meint
9. Oktober 2018 at 13:59
Hallo Ulrike,
§ 3 ArbZG besagt, dass max. die reguläre Arbeitszeit von 8 auf bis zu 10 Stunden verlängert werden kann, …
Abweichungen von dieser Regelung sind nach dem ArbZG möglich.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Daniel meint
6. Februar 2018 at 18:09
Hallo, gilt der Vertrag als stillschweigend neugeregelt, wenn man 4 Monate durchgehend Mehrarbeit leistet, dann ein Monat wieder normal? Heißt das: man darf die Neureglung schriftlich per neuen Vertrag verlangen? Ist der Vertrag sofort unbefristet, auch wenn er innerhalb der ersten 2-jährigen Befristung unterschrieben wird?
Mein Vertrag sieht 20 Wochenstunden vor. Dazu soll ich bereit sein, bis zu 5 Stunden mehr pro Woche nach Bedarf zu leisten. Wie die 20 bis 25 Stunden auf die Woche verteilt werden ist nicht vertraglich geregelt. Doch 4-5 Stunden von Montag bis Freitag ab 10 Uhr waren in der Stellenbeschreibung. Vom September bis Dezember 2017 habe ich allerdings durchgehend 5-6 Stunden täglich gearbeitet. Nun Anfang des Jahres wurde es wieder weniger, doch ab Februar sieht es aus wie die Zeiten von 5-6 Stunden. Wenn man unter 4 Stunden an einem Tag arbeitet, weil der Chef sagt, es ist nicht so viel zu tun, dann wird die Zeit trotzdem bis 4 Stunden bezahlt. Außer, wenn man in der Woche an einem oder mehreren Tagen länger als 4 Stunden gearbeitet hat: Dann werden die Überstunden verrechnet und eventuelle Überschuss als Mehrarbeit bezahlt. D.h.: Die Wochenstunden werden schon auf 4 Stunden täglich verteilt. Ich arbeite seit Aug. 2016 für die Firme. Wenn verlängert wird, dann erst ab Aug. 2018.
Danke
arbeitsrechte.de meint
5. März 2018 at 12:19
Hallo Daniel,
eine rechtliche Beurteilung eines konkreten Arbeitsverhältnisses dürfen wir nicht anbieten. Ihre Möglichkeiten können Ihnen aber von einem Anwalt für Arbeitsrecht erläutert werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Theuer meint
6. Juni 2017 at 11:15
Hallo , Ich bin jetzt zwar schon 1Jahr in Rente , aber ich habe da immer noch ein Anliegen was ich einfach nicht aus meinen Kopf bekomme . Bin gelernte Metzgereiverkäuferin und habe seit 1991 in einer Metzgerei in Ludwigshafen gearbeitet , auf Teilzeit , 4 Tage in der Woche von 7.30-18.30 und jeden 2 Samstag von 8.00-14.00 . Der Chef hat aber nur von 8.00-18.00 und Samstags 8.30-13.30 auf den Stundenzettel unterschrieben und gesagt wir haben ein Festgehalt.mein Nettogehalt rund 1.100-,€ . Da aber Waren ein – und ausgeräumt und nach Geschäftsschluss sauber gemacht werden muss , waren seine Zeiten nie einzuhalten . Einen Arbeitsvertrag hat niemand von uns , er sagte immer , wir haben ja unsere Lohnabrechnung . Meine Frage wäre jetzt : besteht die Möglichkeit , noch nachträglich , die Auszahlung meiner Überstunden vom Chef einzuklagen ?
Wenn ja , was müsste ich unternehmen und an wen müsste ich mich wenden . Würde mich freuen wenn Sie mir in dieser Sache eine Auskunft geben könnten .
Danke im Voraus , mit freundlichen Grüßen Frau Theuer
arbeitsrechte.de meint
6. Juni 2017 at 12:51
Hallo Frau Theuer,
uns ist es leider nicht erlaubt, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen daher bitte an einen Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de