Wie mit Überstunden verfahren wird, ist meist im Tarifvertrag, der Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag festgehalten. Diese dürfen jedoch in der Regel nicht grundlos von Arbeitgebern verlangt werden. Vielmehr muss eine Ausnahmesituation vorliegen, welche die Mehrarbeit rechtfertigt.
Verhält es sich jedoch so, dass die Leistung von Überstunden im Arbeitsvertrag vereinbart wurde, dürfen Arbeitgeber diese durchaus verlangen. Die Obergrenzen dabei regelt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG).
Kurz & knapp: Überstunden berechnen
Die Berechnung von Überstunden richtet sich danach, ob der Arbeitnehmer einen Lohn pro Stunde oder ein festes Gehalt pro Monat erhält.
Es existieren zwei Möglichkeiten, wie Sie Überstunden berechnen können. Wie diese aussehen, erfahren Sie hier.
Diese Option besteht zwar, allerdings ist eine Pauschalvergütung von Überstunden stets mit Vorsicht zu genießen, da sich daraus schnell eine Benachteiligung für Arbeitnehmer ergeben kann. Allgemein sollte sich eine pauschale Vergütung von Überstunden an zehn Prozent der monatlichen Arbeitszeit orientieren.
Laut Arbeitsrecht finden sich Absprachen zur Vergütung von Überstunden normalerweise im Arbeits- oder Tarifvertrag. Ist dem nicht so, kann trotzdem ein gesetzlicher Vergütungsanspruch bestehen. Wie Sie gemachte Überstunden berechnen können, welche Formel dabei besonders hilfreich ist und was es sonst noch zum Thema Arbeitszeit wissen gibt, können Sie in diesem Ratgeber nachlesen.
Inhalt
Wie werden Überstunden berechnet?
In der Regel besteht fast immer ein Anspruch auf die Auszahlung geleisteter Überstunden. Dies ist in § 612 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgehalten. Dort heißt es:
Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.“
Erst bei der Überstundenberechnung kann es etwas komplizierter werden. Dabei muss beachtet werden, wie Arbeitgeber ihre Mitarbeiter generell entlohnen. Es existieren dabei zwei Möglichkeiten:
- Der Arbeitnehmer wird nach Stunden bezahlt.
- Der Arbeitnehmer erhält ein festes Gehalt pro Monat, welches sich nicht an den geleisteten Stunden orientiert.
Zahlen Sie Ihrem Arbeitnehmer einen festgelegten Bruttostundenlohn, können Sie die Überstunden so berechnen, dass Sie ihm für jede gemachte Stunde Mehrarbeit den gleichen Lohn pro Stunde in brutto zahlen. Wurde im Vorfeld ein Zuschlag vereinbart, muss dieser ebenfalls gezahlt werden.
Überstunden berechnen: Welche Methoden gibt es?
Möchten Sie die Vergütung für gemachte Überstunden ausrechnen, können Sie zwischen zwei Methoden wählen:
1. Teilen Sie das dreifache Gehalt in brutto im Monat durch 13 Wochen und das Ergebnis aus dieser Berechnung erneut durch die Anzahl der Stunden in der Woche.
Wenn beispielsweise Herr Müller eine Woche von 40 Arbeitsstunden hat und 2.500 Euro brutto monatlich verdient, ergibt dies einen Stundenlohn in brutto von 14,42 Euro. Pro geleistete Überstunde muss sein Arbeitgeber ihm diesen Betrag auszahlen.
2. Multiplizieren Sie die Stunden in der Woche mit dem Faktor 4,325, um die durchschnittliche Anzahl der Arbeitsstunden im Monat zu erhalten. Teilen Sie danach den monatlichen Bruttolohn durch das Ergebnis.
Möchte Herr Müller seine Überstunden berechnen, indem er die zweite Methode anwendet, kommt er dabei auf einen Betrag von 14,45 Euro pro Stunde.
Beide Methoden, die Sie benutzen können, um die Entlohnung der Überstunden zu berechnen, kommen in etwa auf das gleiche Ergebnis. Wurden im Vorfeld noch Zuschläge ausgehandelt, kommen diese noch hinzu. Viele Arbeitgeber möchten die Vergütung für gemachte Überstunden zwar auszahlen, das Berechnen dieser gestaltet sich jedoch oft etwas umständlich. Aus diesem Grund entscheiden sich einige für eine Pauschalvergütung, um die Überstunden nicht mehr berechnen zu müssen.
Manfred G. meint
8. September 2017 at 14:16
Hallo,
ich arbeite als Berufskraftfahrer und habe eine Frage zur Entgeldfortzahlung. Ich habe einen Arbeitsvertrag über 200 Stunden im Monat. Anfallende Überstunden werden ausbezahlt. Bei Urlaub, Krankheit oder gesetzlichen Feiertagen bekommen ich immer nur 8 Stunden pro Tag gutgeschrieben. Dadurch gehen mir immer eine Menge Überstunden verloren weil diese Tage damit aufgefüllt werden bis ich die 200 Stunden überschreite. Es gibt keine weiteren Regelungen zur Arbeitszeit. Kann das so rechtens sein ?
arbeitsrechte.de meint
16. Oktober 2017 at 11:45
Hallo Manfred G.,
sind im Arbeitsvertrag 200 Stunden im Monat festgehalten, müssen Ihnen diese normalerweise auch vergütet werden. Um auf der sicheren Seite zu sein, würden wir Ihnen empfehlen, einen Anwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Christina meint
30. August 2017 at 14:24
Ich habe einen Bruttolohn von 1500 Euro bei einer 30 Stunden Woche. Überstunden weist mein Arbeitgeber auf meiner Lohnabrechnung Netto aus, welche hinterher noch versteuert werden. Ist das so richtig oder ist das falsch?
arbeitsrechte.de meint
22. September 2017 at 14:34
Hallo Christina,
in der Tat muss die Vergütung von Überstunden versteuert werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
K. meint
26. August 2017 at 16:50
Hallo,
wenn bei einem Arbeitgeber die Arbeitswoche auf Montag – Freitag durch die Zahl der gesetzlichen Urlaubstage im Vertrag festgelegt sind (nur 20 anstelle von 24 Tagen), Ueberstunden aber z.B. fuer einen Samstag angeordnet werden. Muessen diese dann nicht mit einem Zuschlag berechnet werden da bei diesem Vertrag der Samstag kein Werktag ist?
Ausserdem, wenn der Arbeitsvertrag beinhaltet, dass Ueberstunden angeordnet werden koennen aber keinerlei Information darueber enthaelt, ob/wie diese verguetet werden, kann ich davon ausgehen, dass diese dann mindestens mit Freizeitausgleich entgeltet werden muessen?
arbeitsrechte.de meint
18. September 2017 at 11:35
Hallo,
bei einer 5-Tages-Arbeitswoche beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 20 Tage. Samstage werden gesetzlich ebenfalls als Werktage bewertet, auch wenn nicht jeder Arbeitgeber an diesen arbeiten muss. Allerdings ist hier nicht bekannt, ob die Wertung der Samstage in Ihrem Fall Auswirkung auf den Urlaubsanspruch haben kann.
Ist keien explizite Abgeltungsklausel enthalten, so müssen angeordnete Überstunden ausgeglichen werden. Wie diese abgegolten werden, sollte betriebsintern eindeutig geregelt sein.
Bitte wenden Sie sich zur Prüfung Ihres Falles an einen Anwalt oder den Betriebsrat. Wir können den Sachverhalt nicht eindeutig einschätzen und dürfen auch keine Rechtsberatung erteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Peter meint
9. August 2017 at 16:57
Folgende 2 Fragen zum Thema Bewertung der Überstunden nach einer Gehaltserhöhung:
Werden Überstunden grundsätzlich zu dem Stundenlohn ausbezahlt, der zum Zeitpunkt des Entstehens gegolten hat oder zu dem Stundenlohn, der zum Zeitpunkt des Ausbezahlens bestand?
Und was gilt im Falle von Freizeitausgleich für die Überstunden, die vor einer Gehaltserhöhung geleistet wurden? Darf die Anzahl der Überstunden um den Faktor gekürzt werden, der sich aus der Gehaltserhögung ergibt?
Vielen Dank.
arbeitsrechte.de meint
21. August 2017 at 11:54
Hallo Peter,
1. Überstunden sollten stets zeitnah ausgeglichen werden, sodass der zum Zeitpunkt des Entstehens bestehende Lohn ggf. anzusetzen ist.
2. Überstunden können entweder in Geld oder aber in Form von Freizeitausgleich abgeleistet werden. Soll ein Freizeitausgleich stattfinden, spielt das Gehalt bei der Ermittlung selbst keine Rolle, sondern lediglich die Zeitangaben der geleisteten Mehrarbeit.
Wenden Sie sich für eine Bewertung Ihres Einzelfalls bitte an einen Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sascha meint
31. Juli 2017 at 13:12
Hallo,
Darf mein arbeitgeber im Vertrag festmachen das 4 stunden überstundne im Monat „umsonst“ gemacht werden? Also in meinem normalen Brutto lohn mit drin sind, und ich dafür keinen ausgleich kriege?
arbeitsrechte.de meint
14. August 2017 at 13:14
Hallo Sascha,
das Bundesarbeitsgericht hat bestimmt, dass Formulierungen zur Pauschalabgeltung von Überstunden nicht zulässig sind. Allerdings sieht dies bei explizit formulierten Klauseln bereits wieder anders aus. Ist die Überstundenregelung auf einen festen Stundensatz begrenzt und so für den Arbeitnehmer verständlich, kann diese wirksam sein. Allerdings darf der Arbeitgeber weiterhin nur in Ausnahmefällen Überstunden anordnen. Legen Sie Ihren Arbeitsvertrag ggf. einem Anwalt zur Prüfung vor, wenn Sie Bedenken haben.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Herr L. meint
30. Juli 2017 at 16:08
Hallo Team von Arbeitsrechte.de,
für die Berechnung des Bruttostundenlohns wird ja das Bruttogehalt verwendet.
Wie sieht es aus wenn der Arbeitgeber eine Betriebsrente zahlt.
Wird als Grundlage für die Berechnung des Bruttostundenlohns das Gehalt vor oder nach Abzug des eigenen Betriebsrentenanteils genommen?
Vielen Dank.
arbeitsrechte.de meint
14. August 2017 at 12:53
Hallo,
Beiträge zur Betriebsrente werden zunächst von dem Gesamtbrutto in Abzug gebracht, sodass sich das zu versteuernde Bruttogehalt insgesamt verringert. Der Bruttostundenlohn kann sich dann nach letzterem Betrag richten. Wenden Sie sich an den Betriebsrat oder einen Anwalt, um die Berechnung in Ihrem Fall genau prüfen zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Michael meint
29. Juli 2017 at 11:31
Hallo alle.. Ich bin Lkw fahrer im meine arbeitsvetrag stehts 45 st woche aber ich habe 60 st in die woche ich beziehe feste lohn, mein schef sagte der zahl keine überstune , waas soll ich tunn. ist das rechtkreftig ok,??? oder als lkw fahrer hat man in deutschland keine rechte oder wie,?
arbeitsrechte.de meint
14. August 2017 at 12:21
Hallo Michael,
bitte wenden Sie sich an einen Anwalt. Dieser kann Ihren Arbeitsvertrag prüfen und ggf. offene Forderungen gegenüber Ihrem Arbeitgeber geltend machen. In Deutschland besteht die Verpflichtung für Arbeitgeber, geleistete und angewiesene Überstunden finanziell oder durch Freizeit auszugleichen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Tetus meint
5. Juli 2017 at 1:45
Ich habe mal eine Frage… Ich habe gegen meinen Willen 20 Überstunden ausbezahlt bekommen…. Ich habe einen 75% Vertrag und im Vertrag steht Überstunden sind in Freizeit zu verwandeln…:
Aufgrund des Personalmangels in der Pflege, habe ich über 160 Überstunden, da ich sehr flexibel bin….
Die wissen eigentlich ganz genau, das ich das nicht möchte… Und nach Abzügen habe ich dann für die Überstunden einen nettoverdienst von 6,90…. Ich möchte generell keine Überstunden ausbezahlt bekommen… Und für das Geld schon 3 mal…
Wisst ihr wie die Rechtslage da ist?
Danke… Viele Grüße
arbeitsrechte.de meint
24. Juli 2017 at 9:24
Hallo Tetus,
wurde im Arbeitsvertrag vereinbart, dass Überstunden durch einen Freizeitausgleich kompensiert werden sollen, muss sich Ihr Arbeitgeber auch daran halten. Um sich genauer informieren zu lassen, welche Möglichkeiten Sie in Ihrem individuellen Fall haben, können Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jacqueline meint
22. Juni 2017 at 7:32
Hallo Team von Arbeitsrechte.de,
ich habe folgende Problematik: vom 01.03.17 bis zum 09.06.17 war ich Angestellte mit einem Bruttoarbeitsentgeld von 1500 € monatlich bei einer 39h Woche.
Im Arbeitsvertrag ist die Regelung vereinbart an mindestens zwei Wochenenden im Monat zu Arbeiten, Freizeitausgleich für die geleisteten Wochenenden im Januar/Februar.
Zwei Tage Urlaub pro Monat.
Nun hatte ich zum 09.06.17 selber gekündigt.
Vom 01.06.17 bis zum 09.06.17 bezahlt mir der Arbeitgeber 450 € Brutto. (Lohnabrechnung habe ich schon erhalten).
Durch das Arbeiten am Wochenende komme ich auf insgesamt 54 Überstunden. 11 Stunden Samstags und 43 Stunden Sonntags. („Abbummeln“ war nicht möglich)
Jetzt habe ich folgende Fragen:
1. Ist das Arbeitsentgelt für den Zeitraum vom 01.06.17 bis 09.06.17 richtig vom Arbeitgeber berechnet? (Egal wie und was ich rechne,komme ich nicht auf diesen Betrag)
2. MUSS mir der Arbeitgeber die Überstunden und 6 Tage Urlaubsanspruch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszahlen? Oder kann er das u. U. verweigern?
3. Werden die Überstunden, die am Sonntag geleistet wurden, anders vergütet als wie die an einem normalen Werktag? ( im Arbeitsvertrag steht nichts darüber)
Es wäre schön wenn Sie mir die gestellten Fragen beantworten könnten
Vielen Dank
arbeitsrechte.de meint
3. Juli 2017 at 12:00
Hallo Jacqueline,
ausschlaggebend für die Berechnung ist die Höhe des Bruttostundenlohns, der sich aus Ihrem Arbeitsvertrag ergibt. Überstunden sowie Resturlaub sind in aller Regel abzugelten, entweder in Form von Freitagen oder als geldwerte Leistung. Ob Arbeitsstunden am Sonntag anders vergütet werden, richtet sich nach den Angaben in dem jeweiligen Arbeits- oder Tarifvertrag. Sind hier keine Sonderregelungen getroffene, so ist derselbe Stundenlohn anzunehmen wie an einem der anderen Wochentage. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht, um die Vorgänge genau prüfen zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Uysal meint
9. Juni 2017 at 16:34
Hallo,
ich war vom 02.05.17 bis 16.05.17 mit einem festen Monatsgehalt von 2300€ angestellt und habe meine Lohnabrechnung für diese Zeit erhalten. Als Gehalt wurden lediglich 1100€ errechnet. Auf Nachfrage sagte man mir, dass der Mai 23 Arbeitstage (inklusive Feiertage!) hätte und ich an 11 Arbeitstagen gearbeitet habe. Meine Frage ist, ob man Feiertage als Arbeitstage zählen darf oder nicht.
Danke im Voraus
arbeitsrechte.de meint
12. Juni 2017 at 15:17
Hallo Uysal,
unter bestimmten Umständen können auch Feiertage als Arbeitstage gelten. Ob dies in Ihrem Unternehmen der Fall ist, können wir leider nicht beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Harmen meint
4. Mai 2017 at 17:24
Hallo, ich habe mir 100 Std Auszahlen lassen. Im Endefekt nur 500 €.
Ist das Gut, fur 5 Euro die Stunde.. dabei habe ich einen Stunden Satz von 11,15…
Danke
arbeitsrechte.de meint
8. Mai 2017 at 12:05
Hallo Harmen,
es stimmt, dass die ausgezahlten Stunden dem Bruttostundenlohn entsprechen müssen, der vorher gezahlt wurde. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht, um die Auszahlung auf Richtigkeit zu prüfen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Chris1810 meint
3. Januar 2018 at 4:46
Das ist definitiv zu wenig!
Bei einem Brutto Stundensatz sollten über 800€ Netto herauskommen
Anmadu meint
18. April 2017 at 17:30
Hallo, ich bin Busfahrer und arbeite ausschließlich im Linienverkehr. Meine Arbeitszeitensind unterschiedlich. nun habe ich 41 Überstundenangehäuft und habe mir nun eine Woche Überstundenfrei genommen. Meine Frage, wie viele Std muss ich für einen freien Tag rechnen?
Vielen Dank
arbeitsrechte.de meint
19. April 2017 at 7:52
Hallo Anmadu,
in diesem Fall kommt es darauf an, wie viele Arbeitsstunden pro Woche in Ihrem Arbeitsvertrag vereinbart wurden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Anmadu meint
19. April 2017 at 16:29
Vielen Dank soweit.
vereinbart sind 130 Std, bei einer 4 Tage Woche. Teile ich die 130 Std dann einfach durch 4? Und muss ich 5 Tage Überstundenfrei nehmen?
arbeitsrechte.de meint
24. April 2017 at 11:14
Hallo Anmadu,
generell ist es schwierig, die tägliche Arbeitszeit zu berechnen, wenn diese variiert. Arbeiten Sie stets nur an vier Tagen in der Woche, müssen Sie auch nur an vier Tagen „überstundenfrei“ nehmen. Um sicherzugehen, würden wir Ihnen empfehlen, persönlich mit Ihrem Arbeitgeber zu sprechen und mit ihm zu klären, wie viele Überstunden er Ihnen für einen Tag abzieht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
L.Striemer meint
3. April 2017 at 12:35
Hallo, ich habe folgende Frage.
Ich arbeite noch als Erzieherin in einer Kita.
In meinem Arbeitsvertrag ist eine Klausel, dass meine Überstunden mit dem Mindestlohn entlohnt werden oder in Freizeitausgleich abgegolten werden.
Nun habe ich gekündigt und darf die Überstunden nicht in Freizeitausgleich abfeiern, da es dem Betrieb schadet-kann ich ja noch verstehen!
Aber ist es rechtens, das meine Überstunden nur mit dem
Mindestlohn ausbezahlt werden?
Vielen Dank
arbeitsrechte.de meint
10. April 2017 at 9:39
Hallo L.Striemer,
normalerweise müssen Überstunden genauso vergütet werden wie normale Arbeitsstunden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Edwin meint
2. April 2017 at 21:13
Guten Abend. Ich bekomme festlohn auf wie viel Stunden bezieht sich der im Monat /Woche. Lg und Danke schonmal für die antw.
arbeitsrechte.de meint
3. April 2017 at 8:27
Hallo Edwin,
Angaben dazu sollten sich in Ihrem Arbeitsvertrag befinden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Horst meint
24. März 2017 at 13:40
Hallo,
in einem Arbeitsvertrag wurde ein Festgehalt von 1.900,00 € vereinbart zu 40 h in der Woche.
Des Weiteren wurde vereinbart das jede Überstunde mit dem gesetzlichen Mindestlohn vergütet wird.
Es besteht kein Tarif nur Arbeitsvertrag.
Ist es zulässig das der Überstundenstundenlohn geringer ist als der Stundenlohn, welcher sich aus dem Festgehalt und der Arbeitszeit vergibt.
arbeitsrechte.de meint
27. März 2017 at 9:11
Hallo Horst,
grundsätzlich sind geleistete Überstunden genauso zu entlohnen wie normale Arbeitsstunden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Horst meint
28. März 2017 at 9:24
danke für die schnelle Antwort liebes Arbeitsrechte.de Team.
leider finde ich keine gesetzliche Grundlage für den Ausgleich für die Überstunden nach vereinbarten Entgelt.
Leider wurde der Arbeitsvertrag unterschrieben. Ist das Passus über die Überstundenzahlung nach Mindestlohn dann hinfällig?
Danke
arbeitsrechte.de meint
3. April 2017 at 9:43
Hallo Horst,
wir würden Ihnen empfehlen, diese Frage an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu richten. Dieser kann Sie genau darüber informieren, welche Möglichkeiten Sie in einem solchen Fall haben.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
E. Lang meint
24. März 2017 at 8:49
Guten Morgen,
ich hätte eine kurze Frage. Ich arbeite derzeit auf 75%. Habe aber Überstunden erbracht und bin mit diesen Stunden auf eine Arbeitszeit von 100% gekommen (158 Stunden). Somit müsste ich doch eigentlich auch das Gehalt einer Angestellten erhalten, die 100% arbeitet. Mir wurde aber weniger ausgezahlt. Wie kann das sein? Warum erhalte ich weniger Gehalt, obwohl ich die gleiche Summe an Stunden erbracht habe. Unsere Personalabteilung kann mir diesbezüglich keine Antwort liefern.
Ich danke Ihnen für eine Antwort.
MfG
E. Lang
arbeitsrechte.de meint
27. März 2017 at 11:13
Hallo E. Lang,
in diesem Fall kommt es darauf an, ob Überstunden in Ihrem Unternehmen vergütet werden oder ob es einen Freizeitausgleich dafür gibt. Sollte letzteres der Fall sein, hätten Sie das korrekte Gehalt bekommen und sollten die Überstunden durch Freizeit abbummeln können.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
FE meint
16. März 2017 at 18:41
Achtung: In der Formel ist ein Zahlendreher: 4,235 statt 4,325 – ich bin leider darauf reingefallen.
arbeitsrechte.de meint
20. März 2017 at 8:42
Hallo FE,
vielen Dank für die Anmerkung. Wir haben den Zahlendreher korrigiert.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
NieWiederZeitarbeit meint
22. Februar 2017 at 21:16
Guten Abend,
ein Arbeitnehmer erhält 2556,62 € als tarifliches Entgelt, als Folge einer Eingruppierung in irgendeine Entgeltgruppe eines Tarifvertrages. Weiter erhält er eine aussertarifliche Zulage von 1243,38 €. Es resultiert ein festes monatliches Entgelt von 3800 €.
Nun beendet der AN das Arbeitsverhältnis und 150 Überstunden werden ausgezahlt.
Der AG berechnet den Stundenlohn anhand des Grundgehaltes zu ca. 15,09 €
Ist die Ansicht des AN, der Berechnung des Stundenlohnes die 3800 € zu Grunde zu legen berechtigt?
Fühle mich mega abgezockt, da der Kunde für mich einen Stundensatz zahlte dessen Berechnungsgrundlage 3800 € waren. Nun wo die Stunden eingearbeitet sind, wird nur ein Bruchteil davon an mich gezahlt.
Gruß,
NieWiederZeitarbeit
arbeitsrechte.de meint
27. Februar 2017 at 11:47
Hallo NieWiederZeitarbeit,
wir würden Ihnen in diesem Fall empfehlen, einen Anwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen und Ihre Fragen an ihn zu richten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Convair meint
12. Februar 2017 at 21:11
Wo in meinem Arbeitsvertrag nicht angegeben, wie die Zahlung von Überstunden, wie sie behandelt werden sollten: ausgezahlt oder kompensiert? Mein Arbeitgeber hat mich gezwungen, im Austausch für diese zusätzlichen Stunden in Anspruch nehmen Freizeit. Oft arbeiten müssen und Samstage
arbeitsrechte.de meint
13. Februar 2017 at 8:12
Hallo Convair,
im Regelfall muss der Arbeitgeber geleistete Überstunden vergüten. Findet sich jedoch eine andere Regelung im Arbeits- oder Tarifvertrag, so kann er auch einen Freizeitausgleich gewähren. Wir würden Ihnen empfehlen, Ihren Arbeitsvertrag genau zu prüfen und ggf. einen Anwalt zu kontaktieren.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Kristina meint
4. Februar 2017 at 12:28
Hallo, könnten Sie mir bitte verraten, wie es im folgenden Fall geregelt: ich arbeite im Einzelhandel. Meine Arbeitszeit ist bis 19 Uhr festgeschrieben. Fast jeden Abend sind wir jedoch länger im Geschäft. Bis zu einer halben Stunde. Der Arbeitgeber rechtfertigt sich damit, dass er gesetzlich berechtigt ist, den Arbeitgeber bis zu einer halben Stunde länger im Geschäft zu halten. Abends weren Aufräumarbeiten getätigt. Vielen Dank im Voraus!
arbeitsrechte.de meint
6. Februar 2017 at 10:51
Hallo Kristina,
hier ist Ihr Arbeitsvertrag entscheidend. Sind darin 8 Stunden Arbeitszeit und keine Überstunden festgeschrieben, dürfen Sie auch nicht darüber hinaus arbeiten. Andernfalls steht Ihnen eine Überstundenvergütung oder zumindest ein Freizeitausgleich zu.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Frank M. meint
21. Januar 2017 at 16:34
Hallo ,
Darf mein Arbeitgeber meine Gutschrift an gebrachten Überstunden bei Krankheit und Urlaub auf den Arbeitnehmer übertragen der meine Vertretung übernimmt. Steht aber nicht im Arbeitsrechtvertagt drin.
arbeitsrechte.de meint
26. Januar 2017 at 10:14
Hallo Frank M.,
normalerweise können Überstunden nicht auf andere Kollegen übertragen werden. Wir würden Ihnen empfehlen, sich in dieser Angelegenheit an einen Rechtsanwalt zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Th.Brückner meint
13. Januar 2017 at 19:34
arbeite pro woche 25 h,wenn ich eine spätschicht bzw. frühschicht übernehme arbeite ich 8 stunden pro tag,
die anfallenden überstunden setze ich in der darauffolgenden woche ab.
nun bin ich aber in der woche wo ich die pü.stunden absetze krank geschrieben wurden.
lt meinem arbeitgeber habe ich keinen anspruch mehr auf die geleisteten überstunden.
diese sind mit dem krank abgegolten. bisher war diese regelung bei uns nicht zutreffend,
und ist dies rechtens ?
arbeitsrechte.de meint
19. Januar 2017 at 9:48
Hallo Th.Brückner,
stellt Ihr Arbeitgeber Sie bezahlt von der Arbeit frei, um Überstunden abzubauen, können Sie im Regelfall nicht erwarten, verlorene Überstunden nachgewährt zu bekommen, wenn Sie während des Freistellungszeitraums arbeitsunfähig erkrankten. Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie von einem Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Wolf meint
13. Januar 2017 at 10:24
Hallo, was ich dahingehend nicht verstehe ist, wieviele Stunden ich als Soll Stunden anlegen muss für einen Mitarbeiter bei einer 40 Std Woche und einem Festgehalt. So kann ich doch nur die geleisteten Überstunden filtern? Unser Steuerberater meint, dass man die mtl. AT mal 8 Std berechnen muss.
Aber das kann ich nicht glauben, da dies für jeden AG zu umständlich ist.
Haben Sie dazu eine Info für mich ?
arbeitsrechte.de meint
19. Januar 2017 at 10:42
Hallo Wolf,
wir würden Ihnen empfehlen, sich diesbezüglich genauer bei einem Anwalt für Arbeitsrecht zu informieren.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Regina meint
11. Januar 2017 at 8:17
Ein Arbeitnehmer bekommt für seine Überstunden einen Überstundenzuschlag. Muß der Arbeitgeber bei Urlaub des Arbeitnehmers dies berücksichtigenund und einen durchschnittlichen Stundenlohn für diese Zeit ansetzen?
arbeitsrechte.de meint
12. Januar 2017 at 8:32
Hallo Regina,
ein Überstundenzuschlag wird grundsätzlich nur dann gezahlt, wenn auch tatsächlich Überstunden gemacht wurden. Krankheits- oder Urlaubstage werden normalerweise nur dann berücksichtigt, wenn es dazu in puncto Überstundenvergütung eine spezielle Vereinbarung gibt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Peter meint
29. Dezember 2016 at 17:08
Kann denn ein Arbeitgeber Überstunden unter den normalen Stundenlohn vergüten?
arbeitsrechte.de meint
5. Januar 2017 at 9:27
Hallo Peter,
bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Stefan meint
29. August 2017 at 13:24
Normal sind bei uns zumindest überstunden 50% mehr .. ergo in der Stunde zb. 20 € bei überstunden sind 30€ usw. Das ist aber alles im jeweiligen Kollektiv vereinbart.
Katrin F. meint
13. August 2018 at 9:00
Hallo Arbeitsrechte Team, warum werden fließen Urlaubs- und Feiertage nicht in die Berechnung des Stundenlohns für die Auszahlung von Überstunden ein. Eigentlich erhalte ich ja mehr Lohn pro Stunde geleisteter Arbeit ausgezahlt, als durch die o.g. Formel errechnet. Herzliche Grüße Katrin
arbeitsrechte.de meint
5. September 2018 at 15:49
Hallo Katrin,
in der Regel fließen auch Urlaubs- und Feiertage in die Berechnung mit ein, da der Arbeitnehmer für diese trotz Arbeitsausfall eine Entgeltfortzahlung, also Gehalt, erhält. Ist im Arbeitsvertrag keine feste Stundenzahl pro Tag festgelegt, fließt hier für die Berechnung die Anzahl an Arbeitsstunden ein, die der Arbeitnehmer normalerweise an dem entsprechenden Urlaubs-/Feiertag gearbeitet hätte.
Ihr Team von arbeitsrechte.de