Wie mit Überstunden verfahren wird, ist meist im Tarifvertrag, der Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag festgehalten. Diese dürfen jedoch in der Regel nicht grundlos von Arbeitgebern verlangt werden. Vielmehr muss eine Ausnahmesituation vorliegen, welche die Mehrarbeit rechtfertigt.
Verhält es sich jedoch so, dass die Leistung von Überstunden im Arbeitsvertrag vereinbart wurde, dürfen Arbeitgeber diese durchaus verlangen. Die Obergrenzen dabei regelt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG).
Kurz & knapp: Überstunden berechnen
Die Berechnung von Überstunden richtet sich danach, ob der Arbeitnehmer einen Lohn pro Stunde oder ein festes Gehalt pro Monat erhält.
Es existieren zwei Möglichkeiten, wie Sie Überstunden berechnen können. Wie diese aussehen, erfahren Sie hier.
Diese Option besteht zwar, allerdings ist eine Pauschalvergütung von Überstunden stets mit Vorsicht zu genießen, da sich daraus schnell eine Benachteiligung für Arbeitnehmer ergeben kann. Allgemein sollte sich eine pauschale Vergütung von Überstunden an zehn Prozent der monatlichen Arbeitszeit orientieren.
Laut Arbeitsrecht finden sich Absprachen zur Vergütung von Überstunden normalerweise im Arbeits- oder Tarifvertrag. Ist dem nicht so, kann trotzdem ein gesetzlicher Vergütungsanspruch bestehen. Wie Sie gemachte Überstunden berechnen können, welche Formel dabei besonders hilfreich ist und was es sonst noch zum Thema Arbeitszeit wissen gibt, können Sie in diesem Ratgeber nachlesen.
Inhalt
Wie werden Überstunden berechnet?
In der Regel besteht fast immer ein Anspruch auf die Auszahlung geleisteter Überstunden. Dies ist in § 612 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgehalten. Dort heißt es:
Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.“
Erst bei der Überstundenberechnung kann es etwas komplizierter werden. Dabei muss beachtet werden, wie Arbeitgeber ihre Mitarbeiter generell entlohnen. Es existieren dabei zwei Möglichkeiten:
- Der Arbeitnehmer wird nach Stunden bezahlt.
- Der Arbeitnehmer erhält ein festes Gehalt pro Monat, welches sich nicht an den geleisteten Stunden orientiert.
Zahlen Sie Ihrem Arbeitnehmer einen festgelegten Bruttostundenlohn, können Sie die Überstunden so berechnen, dass Sie ihm für jede gemachte Stunde Mehrarbeit den gleichen Lohn pro Stunde in brutto zahlen. Wurde im Vorfeld ein Zuschlag vereinbart, muss dieser ebenfalls gezahlt werden.
Überstunden berechnen: Welche Methoden gibt es?
Möchten Sie die Vergütung für gemachte Überstunden ausrechnen, können Sie zwischen zwei Methoden wählen:
1. Teilen Sie das dreifache Gehalt in brutto im Monat durch 13 Wochen und das Ergebnis aus dieser Berechnung erneut durch die Anzahl der Stunden in der Woche.
Wenn beispielsweise Herr Müller eine Woche von 40 Arbeitsstunden hat und 2.500 Euro brutto monatlich verdient, ergibt dies einen Stundenlohn in brutto von 14,42 Euro. Pro geleistete Überstunde muss sein Arbeitgeber ihm diesen Betrag auszahlen.
2. Multiplizieren Sie die Stunden in der Woche mit dem Faktor 4,325, um die durchschnittliche Anzahl der Arbeitsstunden im Monat zu erhalten. Teilen Sie danach den monatlichen Bruttolohn durch das Ergebnis.
Möchte Herr Müller seine Überstunden berechnen, indem er die zweite Methode anwendet, kommt er dabei auf einen Betrag von 14,45 Euro pro Stunde.
Beide Methoden, die Sie benutzen können, um die Entlohnung der Überstunden zu berechnen, kommen in etwa auf das gleiche Ergebnis. Wurden im Vorfeld noch Zuschläge ausgehandelt, kommen diese noch hinzu. Viele Arbeitgeber möchten die Vergütung für gemachte Überstunden zwar auszahlen, das Berechnen dieser gestaltet sich jedoch oft etwas umständlich. Aus diesem Grund entscheiden sich einige für eine Pauschalvergütung, um die Überstunden nicht mehr berechnen zu müssen.
H. W. meint
23. November 2018 at 23:02
Hallo, im letzten Monat hat mein Sohn Überstunden gemacht und es war vereinbart, dass diese abgebummelt werden. Nun hat sich die Buchhaltung vertan und die Überstunden aus Oktober ausgezahlt. Sie behauptet, dass diese nicht mehr korrigiert werden kann. Ist dass korrekt?? Oder kann mein Sohn verlangen, dass eine neue, korrigierte Abrechnung für den Monat erstellt wird??
Vielen Dank.
VG H.W.
arbeitsrechte.de meint
3. Dezember 2018 at 9:52
Hallo H. W.,
wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Daher sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
wolfgang holland meint
23. September 2018 at 15:26
das war alles gut
folgendes lkw fahrer 8std täglich stundenlohn 10,50 (orginal10,5std gesamt) überstunden ab der 9std 25% zuschlag gesamt std bie21
arbeitstagen 168 wie werden die restlichen std berechnet??
könnt ihr ruhig öffentlich machen
gruss
W.H
Michael meint
20. September 2018 at 20:34
Hallo!
In meinem Arbeitsvertrag ist festgehalten: „Der Arbeitnehmer erhält für seine vertragliche Tätigkeit einen Festlohn von x Euro monatlich. Damit gilt eine wöchentliche Arbeitszeit von 45 Stunden als abgegolten. Mehrarbeit von Montag bis Samstag wird durch Freizeit abgegolten.“ Über am Sonntag geleistete Stunden wird nichts gesagt, lediglich an anderer Stelle wird festgehalten, dass ich dazu verpflichtet bin, wenn sie erforderlich sind. In diesem Jahr habe ich bis jetzt ca. 40 Stunden sonntags gearbeitet, zusätzlich zu den 45 Stunden von Montag bis Samstag. Man will es jetzt so verstehen, dass diese Sonntagsstunden überhaupt nicht weiter beachtet werden, sondern bereits im Festlohn enthalten sind. Ist das korrekt? Für einen Tipp wäre ich sehr dankbar. Viele Grüße!
arbeitsrechte.de meint
8. Oktober 2018 at 14:56
Hallo Michael,
da uns die Auslegung von Arbeitsverträgen nicht gestattet ist, würden wir Ihnen empfehlen, das Ganze von einem Anwalt für Arbeitsrecht abklären zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jürgen meint
2. September 2018 at 19:08
Hallo,
in meinem Arbeitsvertrag ist vereinbart, das auf einem Überstundenkonto 40 Stunden angesammelt werden. Zuschläge für diese 40 Stunden werden nicht gewährt. Erst nachdem das die 40 Stunden angespart sind werden Überstundenzuschläge bezahlt. Ist das so in Ordnung?
Danke im voraus
arbeitsrechte.de meint
28. September 2018 at 12:15
Hallo Jürgen,
bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage an einen Anwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Emir meint
23. August 2018 at 22:33
Hallo Arbeitsrecht.de.
Welcher Zeitraum bemisst die überstunden wenn die Tages Arbeitszeit, die vereinbarten Wochenstunden oder 6 Monate?
Darf das verrechnet werden?
Z.B. bei 35 Wochenstunden 2 Wochen 40h und 2 Wochen 30h = keine überstunden um Monat.
Danke!
arbeitsrechte.de meint
12. September 2018 at 8:56
Hallo Emir,
wann im Einzelfall Überstunden anfallen, hängt von den individuellen Umständen ab, insbesondere von der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Emir meint
14. September 2018 at 22:17
Hallo Arbeitsrecht.de.
Danke erstmal für die Antwort.
Ich versuche ein besseres Beispiel.
Im Vertrag sind 38.5 h/Woche vereinbart. Der Zuschlag für Überstunden wird erst ab 40h/Woche bezahlt. Und die Stunden werden kumuliert…D. h. 2 Wochen Urlaub zu 38.5 h,
20 Wochen zu 40 stunden, 2 Wochen zu 39h und 2 Wochen 42 h..
Im Durchschnitt des halben Jahres (26 Wochen)sind das dann weniger als 40h/Woche und somit wird der Bonus nicht ausbezahlt, obwohl ich mehrere Wochen mindestens 40h gearbeitet habe. Ist dies zulässig?
arbeitsrechte.de meint
17. September 2018 at 9:44
Hallo Emir,
die Zulässigkeit kann nur ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen. Eine kostenlose Rechtsberatung zu Ihrem Fall ist uns leider gesetzlich nicht gestattet.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Michael, M. meint
1. August 2018 at 9:39
Hallo liebes Team von arbeitsrechte.de,
ich habe behauptet, dass Ihre Methode der Berechnung des Stundenlohnes falsch sei.Ich entschuldige mich dafür!
Ich bin irrtümlicherweise nur von den Arbeitstagen ausgegangen. Aber man bekommt das Gehalt ja auch im Urlaub und an Feiertagen.
Deshalb habe ich jetzt so gerechnet:
52 Wo * 7 = 364 Tage pro Jahr und für die freien Wochenenden 52 Wo * 2 = 104
Die Differenz ergibt 260 Tage; das Bruttojahresgehalt geteilt durch 260 und diese Ergebnis durch 8 Std je Tag ergibt genau das Ergebnis nach Ihrer Methode 1.
Vielleicht stellen diese Berechnung ja auch online (für Zweifler wie mich).
Einen wunderschönen Tag und viele Grüsse
Ricarda meint
18. Juli 2018 at 1:47
Wenn ich 50 stunden im Monat arbeite und 20 stunden Urlaub(entspricht 2,5stunden pro urlaubstag) in diesem monat habe, wie berechne ich dann Überstunden?
20 std Urlaub
+67
=87 Stunden
=37 Überstunden?
Meine vorgesetzten sind der Ansicht es werden 17 Überstunden gerechnet
arbeitsrechte.de meint
30. Juli 2018 at 8:17
Hallo Riccarda,
die Berechnung von Urlaubszeit wird nicht in Stunden sondern Tagen berechnet. Da außerdem ein Urlaub der Erholung dienen soll, ist es dabei nicht möglich, Überstunden auf oder abzubauen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
T. B. meint
11. Juli 2018 at 7:44
kann der AG die Minusstunden minutengenau mit einem Zeiterfassungssystem feathalten, hingegen die Mehrarbeit mit jeder vollen Stunde?
arbeitsrechte.de meint
19. Juli 2018 at 9:18
Hallo T.B.,
die Zeiterfassung sollte in der Regel konstant erfolgen und nicht zwischen Minusstunden und Mehrarbeit unterscheiden. Bei Ungereimtheiten empfiehlt es sich, selbst die geleisteten Arbeitszeiten zu dokumentieren und einen Rechtsanwalt einzuschalten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jamal meint
27. Juni 2018 at 4:56
Hallo, ich habe 260 Stunden und 28 Urlaubstage von meinen ex-chef als Überstunden zu bekommen. Er verweigert mir die Auszahlung weil er den Betrieb abgemeldet hat. Welche Möglichkeit habe ich ? Habe ich Anspruch auf Abfindung? Bin seit 2008 beschäftigt gewesen. Über ein Feedback würde ich mich freuen
arbeitsrechte.de meint
2. Juli 2018 at 9:56
Hallo Jamal,
ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihre Situation beurteilen und helfen Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Petra meint
30. Mai 2018 at 7:51
Ich habe eine 5 Tage Woche. Die Arbeitszeit beträgt 42.5 Wochenstunden.
Wieviele Stunden dürfen mir pro Tag zum abbummeln berechnet werden?
arbeitsrechte.de meint
4. Juni 2018 at 14:59
Hallo Petra,
die Berechnung der Zeit zum Abbummeln ergibt sich aus den Vereinbarungen im Arbeitsvertrag. Sollte dieser keinen Aufschluss geben, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht Ihre Situation beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Drea meint
16. Mai 2018 at 17:30
Hallo ich hätte Eibe frage mein Mann hat Gehalt bekommen im Arbeitsvertrag steht 40h Woche , und das Überstunden mit Freizeit oder Vergütung werden soll .
Er ist gekündigt und wir haben Überstunden vom Janunar beansprucht nun kam eine Erklärung zurück das Überstunden Unrillewand sein da er festgehalten bekommen haben ? Ist das richtig so ? Danke in voraus !
arbeitsrechte.de meint
17. Mai 2018 at 17:21
Hallo Drea,
das klingt sehr seltsam. Es ist empfehlenswert, Ihren Fall von einem Anwalt für Arbeitsrecht betrachten zu lassen. Falls notwendig, kann dieser Ihre Rechte auch vor einem Arbeitsgericht durchsetzen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Timo meint
26. April 2018 at 21:47
Hallo,
In unseren neuen Arbeitsverträgen hat der AG festgesetzt, das Überstunden erst ab 30 Minuten gezählt werden. Soll heißen das 2,5 Stunden pro Woche vom Überstunden Konto abgezogen werden.
Frage 1 … ist das so erlaubt.
Frage 2…. es gibt Arbeitnehmer die den neuen Vertrag nicht unterzeichnet haben, die aber trotzdem 30 Minuten pro Tag/ von den Überstunden abgezogen bekommen
arbeitsrechte.de meint
3. Mai 2018 at 11:27
Hallo Timo,
wir empfehlen Ihnen, die Klauseln in Ihrem Arbeitsvertrag von einem Anwalt auf ihre Rechtsgültigkeit prüfen zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ali meint
16. Februar 2018 at 0:53
Hallo ! Ich habe eine Frage bitte mir Hilfen .
Ich arbeite als lagerhilfer Im drei Schichten. Früh,Spät ‚und Nacht Schicht pro Stunde arbeite ich 9,85 Brutto € .wenn ich überstunde arbeite,Wie viel Geld pro Tag erhalte ich Zb Samstag oder ….. Ich habe überhaupt nicht über die Überstunden .Bitte Kurz und deutlich mir sagen.
Danke .
arbeitsrechte.de meint
12. März 2018 at 8:47
Hallo Ali,
das können wir so leider nicht beantworten. Das kommt nämlich auf Ihren Arbeitsvertrag an. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an einen Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Fredy meint
10. Februar 2018 at 21:20
Guten Tag, meine Anfrage,
Mitarbeiter fahren LKW mit einen Digitalen Aufzeichnungsgerät. Bei Beladung-u. Endladungstätigkeiten, Tanken und anderen Nebentätigkeiten bleibt die Aufzeichnung auf Pause stehen bzw. wird auf selbige gestellt, obwohl die Tätigkeit eigentlich Arbeitszeit ist . Der Chef weiß von solchen Machenschaften, praktiziert es gleichfalls. Da ich diese Machenschaften nicht tätige entstehen bei mir jeden Tag Überstunden und die Arbeitszeit liegt bei über 10 Stunden. wie ist die Rechtslage. Danke vorab.
arbeitsrechte.de meint
5. März 2018 at 13:04
Hallo Fredy,
da dieses Vorgehen fraglich zu sein scheint, sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Petra meint
10. Februar 2018 at 11:20
Hallo
Ich habe eine Frage wie kann ich meinen Chef dazu bringen sämtliche Überstunden des Monats auszuzahlen ?? Ich habe einen 24 Std Vertrag und arbeite um die 30 bis 35 Std. die Woche bekomme allerdings immer nur 20 Überstunden im Monat aus gezahlt .
arbeitsrechte.de meint
1. März 2018 at 16:17
Hallo Petra,
mit dieser Frage sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung anbieten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
KT meint
6. Februar 2018 at 21:03
Ich beziehe für eine Teilzeitstelle mit 120h/Monat ein Festgehalt von 1261,00EUR.
Nun hatte ich die letzten beiden Monate sehr viele Überstunden. Insgesamt waren es 56 Stunden. Dafür erhielt ich lt. Lohnabrechnung einen Nettostundenlohn von sagenhaften 6,06EUR (!!).
Ist so etwas Rechtens?
Edit:
Im Arbeitsvertrag steht dazu:
„Eine Abgeltung von Überstunden erfolgt mit der normalen Stundenvergütung.“
Also kann ich demzufolge das zu wenig gezahlte Gehalt einfordern, oder?
arbeitsrechte.de meint
5. März 2018 at 12:21
Hallo KT,
wenn es Probleme mit der Lohnabrechnung gibt, können Sie sich an die Personalabteilung wenden. Sollte das keine Lösung ergeben, ist ein Anwalt der nächste Ansprechpartner.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Susanne meint
5. Februar 2018 at 13:07
Hallo, ich habe einen 30 Stunden Vertrag. meine Überstunden werden nicht anerkannt, da mir gesagt wird, dass ich Übertrarif verdiene. Nun habe ich aber gehört, dass es bei 30 Stunden kein Übertrarif gibt sonder das verhandelte Gehalt. Inzwischen habe ich 410 Überstunden. Ist die Aussage, dire gemacht wurde richtig
arbeitsrechte.de meint
5. März 2018 at 10:23
Hallo Susanne,
da Ihr Sachverhalt den Bereich der Rechtsberatung berührt, müss ich Sie leider an einen Anwalt für Arbeitsrecht verweisen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Stephan F. meint
10. Januar 2018 at 4:14
Hallo zusammen!
Ich habe mal eine Frage zum Thema Überstunden:
Ich schiebe zur Zeit 168 Überstunden vor mir her und möchte die ganz gerne nach und nach abbummeln. Mein Schichtführer versucht schon seid Wochen mich zu überreden das ich sie mir auszahlen lasse, was ich bis jetzt immer noch wehemend ablehne, weil ich auf Steuerklasse 1 laufe.
Ein Kollege von mir hatte ende letzten Jahres knapp 190 Überstunden vor sich her geschoben und der hat mir erzählt das er sich jetzt mit der Januar Abrechnung davon 160 Std auszahlen lässt. Als er mir das erzähle habe ich nur mit dem Kopf geschüttelt und ihn gefragt ob er sich das auch gut überlegt hatte.
Meine Frage ist jetzt, lohnt es sich wirklich sich die Überstunden auszahlen zu lassen und wie hoch werden die Besteuert?
Schöne Grüße:
Stephan Freise
arbeitsrechte.de meint
19. Februar 2018 at 10:28
Hallo Stephan,
in der Regel gilt die Auszahlung von Überstunden als normaler Lohn und wird nach den gleichen Sätzen versteuert. Die Finanzabteilung Ihres Unternehmens kann Ihnen vorrechnen, wie viel Nettogehalt Ihnen entsprechend Ihrer Steuerklasse für die Überstunden zusteht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Moni meint
5. Januar 2018 at 18:21
Ich habe zum 01.01.18 ein neues Arbeitsverhältnis begonnen. Meine Arbeitszeit beträgt 35h wöchentlich (7h pro Tag) ausschließlich der Pausen.
Die Arbeitszeit wird mit einer Stempeluhr erfasst.
Wenn Überstunden anfallen sollten, werden diese durch Freizeitausgleich abgegolten.
Jetzt sagte mein Arbeitgeber, es würde erst die Zeit gelten, die nach einer halben Stunde länger pro Tag anfällt. Also grob gesagt: die ersten 30 Minuten der Überstunden würden immer an den Betrieb gehen.
Ist das so korrekt?
arbeitsrechte.de meint
14. Februar 2018 at 15:45
Hallo Moni,
nach geltendem Arbeitsrecht ist diese Vorgehensweise normalerweise nicht korrekt. Wir würden Ihnen empfehlen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden, da wir keine kostenlose Rechtsberatung anbieten dürfen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Markus H. meint
21. Dezember 2017 at 17:00
Die Berechnung des Stundenlohns führt offensichtlich zu einer schlechteren Bezahlung von Überstunden im Vergleich zu den regulären Stunden: Denn hier wird das Jahresentgelt durch so viel Stunden geteilt, die man hätte arbeiten müssen, wenn es weder Feiertage noch Urlaub gäbe. In Wirklichkeit arbeitet man jedoch im Jahr etwa 42 Tage weniger (30 Urlaubstage, ca. 12 ges. Feiertage), d. h. das Jahresentgelt wird nicht für 261 Arbeitstage gezahlt, sondern für ca. 219 Arbeitstage. Der Stundenlohn wird also für die Abrechnung von Überstunden um ca. 16% geringer berechnet als die tatsächlich Vergütung der regulären Arbeitsstunden.
Hat gegen diese Ungerechtigkeit noch nie jemand geklagt? und nehmen die Gewerkschaften das einfach so hin?
Werner M. meint
23. November 2017 at 13:49
Guten Tag!
Meine Frage geht in Richtung Mehrarbeitszuschläge im IGZ-Tarifvertrag.
Seit dem 09.10.2017 bin ich bei einem Personaldienstleister mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag und einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Std. tätig.
Im Oktober habe ich an den 16 möglichen Arbeitstagen insgesamt 148 Stunden (davon an zwei Samstagen zusätzlich) gearbeitet. Mein Arbeitgeber berechnet einen möglichen Mehrarbeitszuschlag aber erst ab 160 Std. (20 Arbeitstage im vollen Oktober mal acht Stunden pro Tag).
Es findet also keine BErücksichtigung des Teilmonats statt. In meinem Beispiel 16 Arbeitstage mal 8 Std/Tag; somit ein Mehrarbeitzuschlag ab 128 Std.
Was ist nun korrekt? Können Sie mir kurz weiterhelfen?
Ich freue mich auf Antwort uns verbleibe
mit Gruß aus N.
arbeitsrechte.de meint
22. Januar 2018 at 9:26
Hallo Werner M.,
zur Beantwortung Ihrer Frage müsste zuvor Ihr Arbeitsvertrag genau geprüft werden. Dies fällt jedoch in den Bereich der Rechtsberatung, welche wir nicht anbieten dürfen. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen hier weiterhelfen, Ihren Vertrag prüfen und Sie auch dahingehend beraten, welcher Mehrarbeitszuschlag Ihnen zusteht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Serkan B. meint
17. November 2017 at 1:56
Hallo zusammen
Bin busfahrer und arbeite im wechselschicht habe im Monat fast immer yo 20 überstanden meine betrieb zahlt nur die überstanden ohne den 25 % überstundenzuschlag ist das korrekten
arbeitsrechte.de meint
15. Januar 2018 at 8:52
Hallo Serkan B.,
ob ein Überstundenzuschlag gezahlt wird, ergibt sich in der Regel aus dem Arbeitsvertrag oder einem für Sie gültigen Tarifvertrag. Das Arbeitszeitgesetz sieht keinen Anspruch auf einen solchen Zuschlag vor.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
D. Faust meint
6. November 2017 at 21:55
ich arbeite 28 Stunden pro Woche. Seit kurzem haben wir eine Zeiterfassung. Am Monatsende wird uns 1 Stunde abgezogen und das soll jetzt auf 4 Stunden angehoben werden. Als Grund wurde angegeben, dass man sich mal vielleicht mal einen Kaffee holt oder mal mit dem Kollegen spricht usw. Raucher stempeln zusätzlich aus. Ich habe das noch nie gehört. Gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage?
Ich möchte Sie bitten, dies nicht mit meinem Namen zu veröffentlichen!!!!
arbeitsrechte.de meint
2. Januar 2018 at 10:51
Hallo D.
ein pauschaler Abzug von Arbeitszeit ist in der Regel nicht rechtens. Verrechnung kann nur auf Grundlage einer Arbeitszeiterfassung stattfinden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Harald meint
12. Oktober 2017 at 22:45
Guten Tag,
gibt es für Ihre Berechnungsformel eigentlich eine gesetzliche Grundlage oder auf welcher Basis wurde diese arbeitgeberfreundliche Formel erstellt?
Lt. der Formel hat ein Monat: Wochenstunden x 13 / 3 = 173,33h (bei einer 40h Woche)
Das entspricht im Jahr 2080h oder 260 Arbeitstage oder 52 Arbeitswochen pro Jahr.
Damit wird völlig vernachlässigt, dass ich weder an Feiertagen, noch im Urlaub Geld für die Firma erwirtschafte, da ich zu dieser Zeit auch keine Arbeitszeit anfällt.
Mein Stundenlohn, mit dem mein Arbeitgeber kalkuliert, muss daher höher sein, damit ich während meiner Arbeitszeit auch das Geld für meinen Lohn im Urlaub erwirtschaften kann.
Tatsächlich war ich letztes Jahr für meine Firma an 220 Arbeitstagen tätig, also 1760h.
Ihre Formel führt jetzt dazu, dass mein Stundenlohn nur 85% (1760/2080) vom tatsächlichen Wert einer Arbeitsstunde ausmacht.
Haben Sie hierfür eine Begründung?
Es sollte auch erwähnt werden, dass Mehrarbeit z.B. bei der IGM mit 25% – 50% Zuschlag vergütet wird.
arbeitsrechte.de meint
5. Dezember 2017 at 14:29
Hallo Harald,
leider scheint Ihnen bei der Formel ein Fehler unterlaufen zu sein. Es wird der Bruttostundenlohn berechnet, nicht die monatlichen Arbeitsstunden. Es handelt sich bei den zwei Beispielen in unserem Ratgeber um die gängigen Formeln, um diese Rechnung vorzunehmen. Wie bereits erwähnt, kann der jeweilige Betrag durchaus noch ansteigen, wenn im Vorfeld ein Überstundenzuschlag vereinbart wurde.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Harald meint
10. Dezember 2017 at 15:46
Hallo,
wo ist an meiner Argumentation ein Fehler???
Ja klar geht es um die Berechnung des Bruttostundenlohnes und meiner Meinung nach ist Ihre Berechnungsformel schlichtweg falsch. Und wenn das Standard ist, dann noch viel schlimmer.
Anscheinend haben Sie gar nicht verstanden, was das Problem ist!
Es ist ja doch entscheidend, auf welcher Basis der Stundenlohn berechnet wird.
Ihre Formel geht von 2080 Arbeitsstunden (40h Woche) im Jahr aus.
Tatsächlich sind es aber 1760h (220 Tage) die man tatsächlich arbeitet.
Urlaubs- und Feiertagen kann man ja schlecht als Arbeitstage werten.
Die Berechnung würde ich wie folgt machen:
365 Tage im Jahr abzüglich:
104 Tage Wochenende
30 Tage Urlaub (jetzt bei mir)
ca. 11 Feiertage (Werktags) bei ca. 15 Feiertagen pro Jahr
Bruttostundenlohn = (Bruttomonatsgehalt * 12) / ((365-104-30-11) * (Wochenstunden/5))
Bruttostundenlohn = Jahresgehalt / 1760 (40h Woche)
Oder mit Monatsgehalt:
Bruttostundenlohn = Bruttomonatsgehalt / (Wochenstunden * 3,667)
Und nicht (wie von Ihnen angegeben):
Bruttostundenlohn = Bruttomonatsgehalt / (Wochenstunden * 4,325)
Sind Sie immer noch der Meinung dass Ihre Berechnungsformel richtig ist?
Dann würde ich um Aufklärung bitten, wo mein Denkfehler ist.
Noch ausführlicher kann ich es leider nicht vorrechnen.
Mit freundlichen Grüßen
Harald
arbeitsrechte.de meint
5. Februar 2018 at 10:56
Hallo Harald,
auch Urlaub- und Feiertage werden bezahlt, wie normale Arbeitstage.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Werner meint
1. Oktober 2017 at 10:30
Ich habe als Kraftfahrer einen Bruttolohn von 1800.- E im Arbeitsvertrag sind keine
Stundenzahl angegeben.Der Arbeitgeber verlangt 13 Stunden jeden Tag bei 5 Tagewoche.Das ist erstens nicht erlaubt und zweitens will er keine Überstunden leisten.
Bei 5 Tagewoche sind ja nur 40 Stunden erlaubt plus Pausen.Was soll ich machen?Klage beim Arbeitsgericht einreichen?Spesen will er nur 6 Euro statt der gesetzlichen 12 Euro
pro Tag zahlen.
arbeitsrechte.de meint
21. November 2017 at 14:21
Hallo Werner,
wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Daher würden wir Sie bitten, sich mit Ihrem Problem an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de