Sobald Sie als Arbeitnehmer mehr Arbeitsstunden leisten, als im Arbeitsvertrag vereinbart wurden, handelt es sich um Überstunden. Die Regelungen dazu finden sich in der Regel im Arbeits- oder Tarifvertrag. Die Grenzen werden vom Arbeitszeitgesetz abgesteckt.
Als Arbeitgeber haben Sie jedoch die Wahl: Entweder, Sie bezahlen Ihrem Arbeitnehmer die mehrgeleisteten Stunden, oder Sie bieten ihm für die gemachten Überstunden einen Freizeitausgleich an. Wann ein solcher Abbau von Mehrarbeit stattfindet, liegt normalerweise ebenfalls in Ihrem Ermessen.
Kurz & knapp: Überstunden abfeiern
Es gibt keinen Rechtsgrundsatz, der eine Vergütung von mehrgeleisteter Arbeitszeit vorschreibt.
Ist im Arbeits- oder Tarifvertrag nichts anderes vorgeschrieben, kann der Chef einen Überstundenabbau durch Freizeit anordnen.
Nein, wenn Sie mehrgeleistete Stunden abfeiern, ist dies nicht als Erholungsurlaub zu verstehen. Werden Sie beispielsweise krank, während Sie Überstunden abfeiern, werden Ihnen die entsprechenden Tage nicht wieder gutgeschrieben. Eine Erklärung dazu finden Sie hier.
Welche Voraussetzungen nötig sind, damit Arbeitnehmer ihre Überstunden abfeiern können und ob sie dabei überhaupt ein Mitspracherecht haben, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Inhalt
Überstunden abfeiern oder auszahlen lassen?
Allgemein existiert kein Rechtsgrundsatz, der besagt, dass gemachte Überstunden in jedem Fall vergütet werden müssen. Befindet sich beispielsweise eine Klausel im Arbeitsvertrag, die den Abbau von Überstunden durch einen Freizeitausgleich verbietet, muss der Chef seinen Mitarbeiter für die geleistete Mehrarbeit entlohnen. Ein Überstundenabbau ist laut Arbeitsrecht in diesem Fall nicht rechtens.
Die meisten Arbeits- und Tarifverträge ziehen jedoch einen Überstundenabbau durch Freizeit vor. Viele Arbeitnehmer sind sehr zufrieden damit, ihre Überstunden abfeiern zu dürfen. Familien mit Kindern haben so mehr Zeit für den Haushalt oder die Erziehung und die Betreuung der Kleinen. Haben Arbeitnehmer z. B. eine gewisse Anzahl an Überstunden gesammelt, kann dies in Kombination mit dem Anspruch auf Urlaub die Betreuung in den Schulferien sicherstellen.
Der Überstundenabbau ist jedoch nicht mit dem Anspruch auf Urlaub zu verwechseln: Häufig verhält es sich so, dass Arbeitgeber gemachte Überstunden laufend oder pro Woche von ihren Arbeitnehmern abbauen lassen, damit diese im Anschluss nicht für einen längeren Zeitraum ausfallen.
Es liegt generell im Ermessen des Arbeitgebers, wann Arbeitnehmer ihre Überstunden abbummeln dürfen. Dabei sollten Arbeitgeber darauf achten, die Termine für das Abfeiern der Überstunden mit den Angestellten abzusprechen.
Arbeitsrecht: Überstunden abbauen bei Krankheit oder Kündigung?
Wenn ein Arbeitnehmer seine Überstunden abfeiern möchte, in dieser Zeit jedoch erkrankt, verhält es sich ebenfalls nicht wie bei dem gesetzlichen Anspruch auf Urlaub:
- Erkrankt ein Angestellter im Urlaub, werden ihm die Krankheitstage als Urlaubstage gutgeschrieben und er kann diese zu einem anderen Zeitpunkt wahrnehmen.
- Beim Überstundenabbau ist dies laut eines Urteils des Bundesarbeitsgerichtes aus dem Jahr 2003 jedoch nicht möglich.
- Der Arbeitnehmer wird lediglich von seiner Pflicht entbunden, zu arbeiten, da er mehrgeleistete Stunden abfeiern muss.
- Dies ist aber nicht vergleichbar mit der arbeitsfreien Zeit, welche dem Erholungszweck dient.
- Aus diesem Grund trägt der Arbeitnehmer das Risiko, nach seinem Antrag, Überstunden abfeiern zu dürfen, zu erkranken.
Bettina E. meint
24. November 2016 at 20:25
Liebe Kollegen von Arbeitsrechte.de,
mein Chef möchte mir „kurzfristig“ 5 Tage Überstundenabbau streichen.
Die 5 Tage habe ich bereits vor 5 Monaten abgestimmt, kalendarisch eingeplant und genehmigt bekommen.
Auf Grund dieser Genehmigung habe ich einen Flug in den Urlaub gebucht.
Nun hat mein Chef einen Termin in diese Woche gelegt und möchte mir den bereits längst zugesagten Freizeitausgleich streichen. In dem Termin könnten mich Kollegen fachlich vertreten. Im Fall der Verweigerung dieser 5 Tage würden hohe Umbuchungskosten des Fluges auf mich zukommen.
Wie ist hier die rechtliche Aufstellung?
Danke
arbeitsrechte.de meint
1. Dezember 2016 at 8:56
Hallo Bettina,
grundsätzlich darf der Arbeitgeber darüber bestimmen, wann der Überstundenabbau stattzufinden hat. Einschränkungen können sich durch etwaige Betriebsvereinbarungen oder Formulierungen im Arbeitsvertrag ergeben. Da wir keine Rechtsberatung erteilen dürfen, ist der Besuch bei einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht ratsam.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Johanna meint
24. November 2016 at 13:39
Hallo,
bis wann darf man Überstunden aufheben? Gibt es eine Regelung wie zB den 31.3 des Folgejahres bei Urlaubstagen?
Lg
arbeitsrechte.de meint
1. Dezember 2016 at 8:40
Hallo Johanna,
in den meisten Arbeitsverträgen findet sich eine sogenannte Ausschlussklausel, die besagt, dass Ansprüche nur binnen 3 Monaten geltend gemacht werden können. Betragen Sie in dieser Zeit nicht (schriftlich) Ihren Überstundenabbau, verfällt Ihr Anspruch.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Marcel L. meint
23. November 2016 at 21:01
Hallo,
es geht um folgende Situation:
In meinem Arbeitsvertrag ist festgelegt, das 10% Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind. Da die Regelarbeitszeit am Freitag nur 7 Stunden beträgt, habe ich auf dem Urlaubsantrag vermerkt, die Freitage mit Überstunden zu verrechnen anstatt einem vollen Urlaubstag. Die Regelarbeitszeit von Montag – Donnerstag beträgt 9 Stunden. So würde ich pro Freitag zwei Stunden einsparen.
Nun habe ich zufällig mitgeteilt bekommen, das auf Anordnung der Geschäftsleitung sowohl die Freitage in den genommenen Urlaubswochen, als auch die, mit dem Abteilungsleiter abgesprochenen freien Tage (Donnerstag und Freitag) auf Überstundenbasis, anstatt mit Überstunden durch Urlaubstage gefüllt wurden.
Meine Frage ist, kann der AG dies einfach so, noch dazu ohne Rücksprache mit dem AN, anordnen?
Vielen Dank vorab!
Viele Grüße, Marcel
arbeitsrechte.de meint
1. Dezember 2016 at 10:45
Hallo Marcel,
prinzipiell kann der Arbeitgeber bestimmen, wann Überstunden abgebaut werden müssen. Hierbei muss er in der Regel jedoch auch Ihre Interessen berücksichtigen. Stärker eingeschränkt wird er durch etwaige Absprachen in Arbeits- oder Tarifverträgen bzw. Betriebsvereinbarungen. Diese gilt es noch einmal genau zu lesen. Für eine ausführliche Rechtsberatung stehen Ihnen versierte Arbeitsrechtsanwälte zur Verfügung.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Schneider D. meint
21. November 2016 at 18:02
Hallo Arbeitsrecht,
Vielen Dank schon mal für die Antwort.
Zum ersten Teil nochmal,
Ist es tatsächlich zulässig das mein Chef ohne mich zu fragen 60 meiner Stunde über Freizeitausgleich abbaut ohne dies im Dienstplan zu vermerken? Jetzt steht für Dezember den ganzen Monat frei drin und erst im Januar, nach Abrechnung wird mein Chef wo er will frei durch Freizeitausgleich ersetzen.
Hab ich nicht wenigstens das Recht vorher einzusehen an welchen Tagen meine Stunden abgebaut werden?
Es gibt keine Möglichkeit mich dagegen zu wehren?
Vielen Dank
arbeitsrechte.de meint
1. Dezember 2016 at 9:17
Hallo Frau Schneider,
es kommt darauf an, was in Ihrem Arbeitsvertrag oder einer etwaigen Betriebsvereinbarung vermerkt ist. Auch in einem eventuell geltenden Tarifvertrag können Sie fündig werden. Grundsätzlich kann es dem Arbeitgeber erlaubt sein, Sie kurzfristig nach Hause zu schicken. Wie Sie sich dagegen wehren können, bringen Sie bei einem Arbeitsrechtsanwalt in Erfahrung.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Schneider D. meint
21. November 2016 at 1:57
Guten Tag,
Ist es zulässig, dass mein Chef mir im folgendem Dienstplan 75% der zu arbeitenden Stunden frei einträgt?
Um im Nachhinein, nach Abrechnung,
Freizeitausgleich dafür einzusetzen. Ohne dies vorher mit mir abzusprechen und ohne das vorher im Dienstplan ersichtlich ist an welchen Tagen frei und an welchen Freizeitausgleich ist?
Was passiert wenn ich in diesem langen Zeitraum krank werden?
arbeitsrechte.de meint
21. November 2016 at 10:34
Hallo Schneider,
erkranken Sie während des Urlaubs, werden die Krankheitstage gut geschrieben. Sie können die Tage zu einem anderen Zeitpunkt wahrnehmen. Bei einem Freizeitausgleich ist dies nach Urteils des Bundesarbeitsgerichtes nicht möglich. Der Arbeitgeber darf den Zeitpunkt bestimmen, wann Sie den Freizeitausgleich bekommen (ebenso vom Bundesarbeitsgericht bestätigt).
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Tom meint
16. November 2016 at 20:40
Hallo Arbeitsrecht.de,
sorry leider etwas kompliziert
ich habe vor zu kündigen der Vertrag beim neuen Arbeitgeber ist in Arbeit, mündliche Zusage vom glaubwürdigen Chef habe ich. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Quartalsende d.h. letzte Möglichkeit zu kündigen ist übermorgen! Zum 01.01.2017 wollte ich beim neuen Arbeitgeber beginnen.
Problem: Ich habe noch 23 Tage Urlaub und 470 Überstunden. Ich will mir die Überstunden nicht auszahlen lassen, da ich bei Lohnsteuerkl. 1 sehr viele abzüge habe. Kann ich die Überstunden abfeiern und gleichzeitig beim neuen Arbeitgeber bereits anfangen zu arbeiten? Dann würde ich am 01.01.2017 beim neuen Arbeitgeber anfangen und beim alten erst zum 31. März kündigen. Ist das rechtens? Bzw auch lukrativ für mich?
Haben sie einen anderen Tipp für mich?
Herzlichen Dank für eine schnelle Antwort
arbeitsrechte.de meint
21. November 2016 at 10:45
Hallo Tom,
das Arbeitszeitgesetz besagt, wie hoch die maximal am Tag abzuleistende Arbeitszeit ausfallen darf. Gehen Sie einen neuen Arbeitsvertrag ein, dürften sich Überschneidungen ergeben, die nicht mit deutschem Recht vereinbar sein können. Darüber hinaus enthalten manche Arbeitsverträge Klauseln, die besagen, dass Nebentätigkeiten angezeigt werden müssen. Sollte der Arbeitsvertrag bei Ihrem alten Arbeitgeber diese enthalten, verhalten Sie sich bei Nichtauskunft vertragswidrig. Hinzu kommt, dass der Freizeitausgleich Ihrer Erholung dient. Wenn Sie in dieser Zeit arbeiten gehen, handeln Sie womöglich ebenfalls den gesetzlichen Vorgaben zuwider.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Holger meint
15. November 2016 at 19:25
Guten Abend,
mein Vorgesetzter verlangt das ich Überstunden, auch ganze Tage Mehrarbeit wie z.B. Samstag gearbeitet obwohl wir eigentlich nur von Mo-Fr arbeiten, nur Stundenweise abfeiern darf. Sozusagen mal später kommen oder eher gehen.
Ist das so in Ordnung oder habe ich ein Anrecht auch ganze Tage frei zu nehmen? Wir sind keinen Tarifvertrag angeschlossen und auch im Arbeitsvertrag gibt es keine Reglung dazu.
Vielen Dank im Voraus
arbeitsrechte.de meint
21. November 2016 at 10:31
Hallo Holger,
der Arbeitgeber darf, wenn keine anderen Formulierungen im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung zu finden sind, entsprechend seines Weisungsrechtes bestimmen, wann Überstunden abgefeiert werden dürfen. Das heißt auch, dass Ihnen nicht zwingend ganze freie Tage gewährt werden müssen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Maik meint
13. November 2016 at 7:08
Hallo Arbeitsrechte.de
Ich wollte fragen wie lange im voraus das abbummeln angekündigt werden muss? Im aktuellen Fall geht es darum ob ich früh zur Arbeit kommen kann und der Chef mich dann noch nach Hause schicken kann? Vielen Dank
arbeitsrechte.de meint
14. November 2016 at 10:16
Hallo Maik,
der Arbeitgeber hat die Ankündigung des Freizeitausgleichs so vorzunehmen, dass Sie sich ausreichend auf die zusätzliche Freizeit einstellen können. Der von Ihnen beschriebene Fall dürfte als zu kurzfristig gelten.
Das Team von Arbeitsrechte.de
Johna165 meint
5. November 2016 at 6:48
An interesting dialogue is worth comment. I feel that you must write more on this topic, it won’t be a taboo subject but typically people are not sufficient to speak on such topics. To the next. Cheers
madden 17 coins meint
4. November 2016 at 17:05
Thanks with regard to providing this kind of very good content
Melanie meint
3. November 2016 at 14:09
Hallo Arbeitsrechte.de,
mein Mann hat zu diesem Zeitpunkt 323 Überstunden angesammelt. Da er im Mai für 1,5 Jahre in Elternzeit gehen wird, würde er diese natürlich gerne vorher abfeiern. Jetzt wurde ihm aber sogar die beantragte freie Zeit für Dezember wieder gestrichen (120 Überstunden) und er soll die Überstunden erst nach der Elternzeit nehmen können. Ist eine so lange Verschiebung des Überstundenabbaus rechtens?
arbeitsrechte.de meint
7. November 2016 at 10:11
Hallo Melanie,
prinzipiell darf der Arbeitgeber bestimmen, wann Überstunden abgefeiert werden dürfen. Bis wann dies erfolgen muss, ist gesetzlich nicht konkret geregelt. Es lohnt sich jedoch in Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen nach etwaigen Regelungen Ausschau zu halten. Sogenannte Verfallsfristen könnten jedoch auch im Arbeitsvertrag festgehalten sein. Es lohnt sich daher, einen Arbeitsrechtler zu diesem Thema zu befragen.
Das Team von Arbeitsrechte.de
Franz meint
2. November 2016 at 14:45
Darf mein Chef mir Überstunden auszahlen ohne mein Einverständnis?
arbeitsrechte.de meint
7. November 2016 at 10:06
Hallo Franz,
es kommt in der Regel auf die getroffenen Absprachen in Ihrem Arbeitsvertrag an. Auch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen können gegebenenfalls derlei Vereinbarungen enthalten. Steht in Ihrem Arbeitsvertrag geschrieben, dass Überstunden in Freizeit zu vergüten sind, muss er sich hieran grundsätzlich halten.
Das Team von Arbeitsrechte.de
Jazzy meint
28. März 2019 at 14:15
Und wenn nichts im Vertrag verankert ist? Meine Ü-St Nudeln standen nun einfach auf meiner Abrechnung.
LG
Özlem meint
27. Oktober 2016 at 8:37
Hallo Arbeitsrecht.de
Bei unserem Unternehmen haben wir das Problem das viele ihre Überstunden nicht als Freizeit Ausgleich immer nehmen!!!! Es werden in den Dienstplänen Schichten eingesetzt wo die Arbeitnehmer z.b die ganze Woche eine Stunde später arbeiten müssen!!! Und sü Überstünden abgebaut werden statt Freizeitausgleich!!!! Z.b soll Schicht Beginn 6:45 aber sollen dan erst um 7:45 kommen das ist jeden Tag eine Stunde!!!! Ist das erlaubt???
arbeitsrechte.de meint
31. Oktober 2016 at 11:08
Hallo Özlem,
auch der stundenweise Abbau von Überstunden kann unter Umständen rechtskonform sein. Denn: Häufig darf der Arbeitgeber den Zeitpunkt bestimmen, wann der Freizeitausgleich stattfinden soll. Dies gilt nur, wenn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden.
Das Team von Arbeitsrechte.de
J. Winning meint
26. Oktober 2016 at 9:03
Guten Morgen,
darf der Arbeitgeber mir untersagen meine Überstunden als ganze Tage abzufeiern? Er lässt uns die Überstunden immer nur stundenweise abbauen, jedoch nie als ganzen Tag.
Gruß, J. Winning
arbeitsrechte.de meint
31. Oktober 2016 at 10:25
Hallo Herr Winning,
grundsätzlich darf der Arbeitgeber den Zeitpunkt, an dem der Freizeitausgleich stattfinden darf, bestimmen. Welche Rahmenbedingungen er hierbei gegebenenfalls berücksichtigen muss, geht aus einem etwaigen Tarifvertrag oder Ihrem Arbeitsvertrag hervor. Es lohnt sich diese genau zu durchforsten. Haben Sie die Vermutung, dass sich Ihr Arbeitgeber sich nicht rechtens verhält, hilft häufig eine anwaltliche Beratung weiter.
Das Team von Arbeitsrechte.de
Caius meint
25. Oktober 2016 at 22:12
Ich habe meine Arbeit fristgerecht zum 1 December gekündigt.
Habe aber noch 100 Überstunden die ich im November abfeiern möchte.
Mein Arbeitgeber hat mich aber den ganzen Monat zur Arbeit verdonnert.
Mir ist viel wichtiger frei zu bekommen.
Darf der Arbeitgeber die Überstunden so „ausgeben“ wie er will.
Ich habe anfangs des Jahres dafür unterschreiben müssen dass ich Überstunden nicht ausbezahlt haben möchte.
arbeitsrechte.de meint
31. Oktober 2016 at 10:20
Hallo Caius,
der Arbeitgeber darf in der Regel in eigenem Ermessen bestimmen, wann ein Freizeitausgleich stattfinden darf. Wie es sich nun in Ihrem Fall verhält, können wir aus der Ferne leider nicht beurteilen, da uns der Einblick in die Detail fehlt. Bitte suchen Sie sich juristischen Beistand, um die Angelegenheit zu klären.
Das Team von Arbeitsrechte.de
Silvia meint
25. Oktober 2016 at 8:47
Hallo,
meine Kollegen und ich sind für einen Samstag im November zum Arbeiten eingeteilt. (Callcenter – Schichtarbeit). Nun wurde im individuellen Arbeitsplan jeweils hinterlegt: Arbeitszeit 09:00 Uhr – 14: 00 Uhr, Überstundenabbau 14:00 Uhr – 17:00 Uhr. Dies wurde mit uns vorher nicht abgesprochen oder in irgendeiner Weise angekündigt. Unser Büro hat an diesem Tag nur von 09:00 bis 14:00 Uhr geöffnet. Ist es deshalb rechtes, uns Überstundenabbau aufzudrängen, obwohl wir sowieso nicht anwesend gewesen wären?
arbeitsrechte.de meint
31. Oktober 2016 at 10:15
Hallo Silvia,
sofern Sie keine Vereinbarung darüber getroffen haben, dass Sie vor der Ankündigung des Freizeitausgleiches informiert werden müssen, hat Ihr Arbeitgeber in der Regel das Recht dazu, den Zeitpunkt selbst zu bestimmen. Da wir leider keine Rechtsberatung anbieten dürfen, bitten wir Sie, die Rechtmäßigkeit des Zeitpunktes mit einem Rechtsanwalt zu erörtern.
Das Team von Arbeitsrechte.de
Wiebke W. meint
23. Oktober 2016 at 17:29
Hallo und guten Tag.
Wenn man Überstunden gemacht hat und dann mal diese abfeiern kann, muss man dann ‚griffbereit‘ sein; dass der Chef dann mit einem Anruf jm zurückholen darf..? Oder hat man ein Anrecht drauf und darf dann diese Zeit für sich nutzen? ?
Schöne Grüßen
Wiebke
arbeitsrechte.de meint
24. Oktober 2016 at 9:23
Hallo Wiebke W.,
beim Überstundenabbau handelt es sich um Zeit, die Ihrer Erholung dient. Es handelt sich um Freizeit, die nicht mit der Rufbereitschaft gleichzusetzen ist.
Das Team von Arbeitsrechte.de
S. Braumann meint
26. Oktober 2016 at 22:06
Guten Abend, genau danach habe ich gesucht. Die Antwort hilft mir schon sehr weiter. Dennoch würde ich sehr gerne wissen, ob man dies auch in irgendeinem GesetzesText/Buch finden kann?
Schönen Gruß S. Braumann
arbeitsrechte.de meint
31. Oktober 2016 at 10:30
Hallo Frau Braumann,
im Arbeitsrecht gibt es leider bisher noch keine einheitliche Kodifikation, weshalb sich in vielen verschiedenen Gesetzen arbeitsrechtliche Themen verstecken. Welche Mindestvorgaben der Gesetzgeber bezüglich der Arbeitszeit macht, finden Sie im Arbeitszeitgesetz heraus. Allgemeine Arbeitsrechts-Grundsätze finden Sie in der Gewerbeordnung.
Das Team von Arbeitsrechte.de
B. meint
4. Januar 2017 at 13:00
Gibt es dafür gesetzliche Regelung. Bei meiner Arbeit wird immer gesagt: Überstunden abbauen ja aber immer in Rufbereitschaft sein.
Ist das rechtens?
arbeitsrechte.de meint
5. Januar 2017 at 8:57
Hallo B.,
Überstundenabbau ist mit Freizeit gleichgesetzt. Das heißt, Sie müssen dabei nicht rufbereit sein.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Max meint
13. Oktober 2018 at 8:37
Hallo, gibt es diesbezüglich einen Gesetzesverweis? Mein neuer Chef ist der Meinung, dass er berechtigt ist,
einem Angestellten bereits geplanten Freizeitausgleich spontan streichen zu dürfen. (z.B. bei plötzl Krankheit anderer Kollegen), sogar wenn dieser geplante Freizeitausgleich nahtlos dem Erholungsurlaub anliegt und man u. U. verreist ist.
Dennis meint
16. Oktober 2016 at 14:09
Hallo Arbeitsrechte.de
Ich habe im Laufe dieses Jahres knapp 100 Überstunden angesammelt, und meine gelesen zu haben, der Arbeitnehmer hätte das Recht alle Überstunden bis spätestens zu Ende März des folgenden Jahres in Freizeit zu nehmen. Dass der Arbeitgeber den Zeitpunkt (Zeitraum) bestimmen kann ist mir bewusst, aber habe ich tatsächlich das Recht mein Überstundenkonto bis Ende März auf Null zu bringen?
arbeitsrechte.de meint
17. Oktober 2016 at 10:28
Hallo Dennis,
die Regelung von der Sie sprechen, bezieht sich auf die übriggebliebenen Urlaubstage aus dem Vorjahr. Die meisten Arbeitgeber gewähren Ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, im laufenden Jahr nicht genommene Tag bis ins nächste Jahr (zum 31.3.) zu schieben. Bis zu diesem Zeitpunkt sollte der Resturlaub dann aber auch genommen werden, damit er nicht verfällt.
Das Team von Arbeitsrechte.de
Stefanie S. meint
10. Oktober 2016 at 17:02
Hallo Stefanie,
ist es erlaubt, Überstunden weder abbauen zu dürfen, noch vergütet zu bekommen?
In dem Unternehmen, in dem ich arbeite, ist das so der Fall: die Überstunden werden am Ende des Monats einfach gestrichen!
Es steht auch nicht in meinem Vertrag, dass mit meinem Gehalt Überstunden abgegolten sind.
Vielen Dank schon mal für Ihre Antwort!
Schöne Grüße
Stefanie
arbeitsrechte.de meint
17. Oktober 2016 at 10:19
Hallo Frau Sanio,
in der Regel ist die allgemein gehaltene Klausel „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten“ rechtlich nicht haltbar, da sie den Arbeitnehmer ungerechtfertigt benachteiligt. Da Ihr Arbeitsvertrag diese Formulierung nicht enthält, muss Ihr Arbeitgeber Ihre Mehrarbeit in der Regel entweder in Form von Freizeit oder Geld ausgleichen – sofern er sie angeordnet hat. Welche Vorgaben gelten, geht auch aus Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen hervor. Es lohnt sich daher auch ein Blick hierauf.
Das Team von Arbeitsrechte.de
Christian meint
6. Oktober 2016 at 10:54
Liebes Arbeitsrechteteam,
in meinem Arbeitsvertrag stehen 40 Wochenstunden an 5 Tagen in der Woche. Alle Mehrarbeit wird als Überstunde gutgeschrieben. Nun arbeite ich an einigen Tagen 9 und anderen Tagen 7 Stunden (z.b. Freitag). ich wollte jetzt den Freitag mit 7 Stunden als Überstundentag nehmen. Mein Chef rechnet mir nun aber 8 Stunden ab, da 40 Wochenstunden durch 5 Tage. Er meint, wenn er mir schon flexible Arbeitszeit ermöglicht dann auch für alle Seiten gleich. Wenn ich am 9 Stunden Tag Urlaub nehme bekomme ich ja auch nicht 1 Stunde gutgeschrieben und am 7 Stunden Tag abgezogen. Ist das so korrekt??
arbeitsrechte.de meint
6. Oktober 2016 at 11:20
Hallo Christian,
wann Sie Ihre Überstunden abbummeln dürfen, ist in der Regel arbeitsvertraglich geregelt, wie z. B. auch das Führen eines Arbeitszeitkontos, das Ihre genauen Arbeitszeiten aufführt. Beachten Sie: Der Arbeitgeber hat jedoch auch ein Direktionsrecht, das besagt: Er darf den Zeitpunkt weitgehend selbst bestimmen. Für die genau juristische Einordnung, empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren.
Das Team von Arbeitsrechte.de
Thomas meint
20. Juli 2018 at 17:19
Aus meiner Sicht ergibt sich die Diskussion über einen 7 oder 9h-Tag nicht. Bei einem geführten Zeitkonto spielt es keine Rolle, an welchen tagen Sie ihre Stunden abfeiern, da die Soll Zeit mit der tatsächlichen Anwesenheitszeit abgeglichen wird. Wenn sie bei einer 40h-Woche 3x9h + 1x7h arbeiten, ergibt sich für den letzten Tag eine Minus von 6h. Ihnen werden also 6h vom Überstundenkonto abgezogen. Oder anders gerechnet: Ihnen werden für den freien Tag 8h abgezogen für den Tag mit 7h Arbeit 1h abgezogen und für die anderen 3 Tage jeweils 1h gutgeschrieben. Ergibt also wieder 6h Minus für die gearbeitete Woche.
Katinka meint
25. September 2016 at 11:04
Liebes Team von arbeitsrechte.de,
die Einrichtung, in der ich arbeite, hat an bestimmten Tagen im Jahr geschlossen. In dieser Zeit müssen wir Urlaub nehmen. Bisher war es immer so, dass uns noch zusätzliche, frei wählbare Urlaubstage zustanden. Mit den Betriebsferien und diesen frei wählbaren Tagen kamen wir auf die im Vertrag stehenden Urlaubstage. Die freien Tage um Weihnachten herum wurden uns „geschenkt“, hieß es immer, vermutlich, um die 3/5-Regelung nicht zu verletzen. Nun sollen wir erstmals auch in der Ferienzeit um Weihnachten Urlaub nehmen. Somit wären alle Urlaubstage verbraucht. Beim Blick in den Arbeitsvertrag stelle ich fest, dass Urlaubstage nur in der Ferienzeit der Einrichtung zu nehmen sind. Ist dies rechtens? Oder verhält es sich in sozialen Einrichtungen anders?
arbeitsrechte.de meint
26. September 2016 at 11:44
Hallo Katinka,
grundsätzlich muss der Arbeitgeber berücksichtigen, dass Sie als Arbeitnehmerin über einen bestimmten Anteil Ihres Urlaubsanspruch frei verfügen können. Das Bundesarbeitsgericht bemisst diesen auf 2/5 Ihres Gesamtkontingents. Damit ist nicht gesagt, der Urlaub dann auch zwingend gewährt werden muss. Betriebliche Gründe können dem entgegenstehen. Doch prinzipiell haben Sie hierauf einen Anspruch.
Das Team von Arbeitsrechte.de
Sandra meint
13. September 2016 at 18:57
Ich habe gekündigt und möchte meine Überstunden gerne abbummeln, bevor ich gehe, ist das möglich? Darf ich darauf bestehen?
arbeitsrechte.de meint
19. September 2016 at 9:07
Hallo Sandra,
ob Sie diese Überstunden abbummeln dürfen, hängt davon ab, ob Ihr Arbeitsvertrag dies vorsieht. Es kann rechtens sein, dass eine bestimmte Anzahl an Überstunden pro Monat mit der Vergütung abgegolten wird. Zu achten ist ebenfalls auf Ausschlussklauseln, denn möglicherweise sind Ihre Überstunden bereits verfallen. Zudem ist es in diesem Zusammenhang wichtig, ob der Chef diese Überstunden angeordnet bzw. ggf. stillschweigend akzeptiert hat. Auch hiervon hängt ab, ob ein Mehr an Stunden überhaupt als Überstunden anerkannt wird. Ihr Vorgesetzter kann sich unter bestimmten Umständen zur Vergütung der Mehrarbeit entschließen und sich Ihrem Wunsch nach Abbummeln entgegenstellen.
Das Team von Arbeitsrechte.de
Tanascha meint
28. Januar 2019 at 21:05
Hallo Team, mein Fall ist der oben geschilderte. Die Überstunden wurden angeordnet und in meinem Arbeitsvertrag ist keine Regelung genannt. Gerne würde ich die Überstunden abbummeln, jedoch weigert sich die Chefin. Wie kann ich argumentieren?
arbeitsrechte.de meint
30. Januar 2019 at 17:31
Hallo Tanascha,
Sie können Ihren Arbeitgeber auf die im Ratgeber geschilderte Gesetzeslage hinweisen. Führt dies zu keinen Ergebnis, empfiehlt es sich, sich von einem Anwalt beraten zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sabine meint
30. August 2016 at 18:33
FRAGE:
Während meiner Krankzeit wurden für einen Tag alle Mitarbeiter meiner Abteilung betriebsbedingt freigestellt. Die Zeit wurde mit den Überstundenkonten verrechnet. Dieser Tag wurde bei mir auch vom Überstundenkonto abgezogen. Ist das o.k.?
arbeitsrechte.de meint
5. September 2016 at 9:57
Hallo Sabine,
In der Regel muss der Zeitraum der Freistellung vor Bekanntwerden Ihrer Arbeitsunfähigkeit bekannt sein. Es kommt demnach auf die konkreten Umstände und ggf. auch die Vereinbarungen in Ihrem Arbeitsvertrag an. Es empfiehlt sich demnach eine Rechtsberatung.
Das Team von Arbeitsrechte.de
B. Ihring meint
9. November 2016 at 22:48
Hallo, Frage:
Wenn ein AN anstelle von Überstunden Freizeitausgleich gibt, was wird dann vom AN bezahlt ?
Werden nur die Überstundenzuschläge finanziell wegfallen, oder die gesamten Überstunden ?
Keine Wochenendarbeit und auch keine Kündigung. Normale 5 Tage Woche.
arbeitsrechte.de meint
14. November 2016 at 10:43
Hallo Herr Ihring,
wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen als Ausgleich zu geleisteten Überstunden einen Freizeitausgleich bietet, erhalten Sie für gewöhnlich keine Vergütung in dieser Zeit. Die Länge der zusätzlichen Freizeit wird äquivalent mit den Überstunden verrechnet.
Das Team von Arbeitsrechte.de
Sandra meint
24. August 2016 at 15:50
Guten Tag, ich habe einen befristeten Vertrag bis 31.10. hatte 35überstunden. Im Sept.dienstplan würden mir alle zum abfeiern aufgebrummt so dass ich nun sogar im Minus bin. Obwohl andere Überstunden machen müssen. Ist das rechtens mir ohne Absprache alle Überstunden zu nehmen?
arbeitsrechte.de meint
29. August 2016 at 9:34
Hallo Sandra,
in der Regel darf Ihr Arbeitgeber den Zeitpunkt bestimmen, zu dem Sie Ihre Überstunden abbauen müssen. Das Arbeitsrecht lässt dieses Prozedere prinzipiell zu.
Das Team von Arbeitsrechte.de
Gaby F. meint
30. Juli 2016 at 10:48
Frage:
Kann ein Vorgesetzter mir verweigern Überstunden abzufeiern?
Ist dieses gesetzlich irgendwo verankert?
arbeitsrechte.de meint
1. August 2016 at 9:40
Hallo Gaby,
in der Regel verbieten Arbeitgeber das Abfeiern von Überstunden eher nicht, da sie die Mehrarbeit so nicht vergüten müssen. Er kann Ihnen jedoch verweigern, zu einem ausschließlich von Ihnen gewünschten Zeitpunkt die Überstunden abzubauen. Dies ist auf sein Weisungs-/Direktionsrecht zurückzuführen.
Das Team von Arbeitsrechte.de
Kat meint
9. Juni 2017 at 16:43
Hallo,
Ich arbeite im pflegerischen Sektor. Meine Frage lautet mit wie viel stunden darf ein Freizeit Ausgleichs Tag berechnet werden? Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 38.5 h? Da unsere Leitung jetzt versucht schneller Überstunden abzubauen in dem sie pro Überstunden freien Tag 10 h berechnet. Hätte immer gedacht das es rechtlich gesehen 7.7 h sind.
arbeitsrechte.de meint
20. Juni 2017 at 13:22
Hallo Kat,
wenn Sie pro Tag 7,7 Stunden arbeiten, dürfen Ihnen normalerweise auch nur 7,7 Stunden abgezogen werden, wenn Sie einen Tag als Freizeitausgleich nehmen sollen. Ansonsten arbeiten Sie mehr, als Sie als Ausgleich erhalten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
HSK meint
22. Februar 2017 at 22:22
Hallo, in meinem Vertrag steht, dass gelegentliche Überstunden durch das Gehalt abgegolten sind. Allerdings bin ich kein leitender Angestellter, sondern kleiner Sachbearbeiter. Ist das i. O. oder dürfen Sie dazu evtl. nichts sagen?
arbeitsrechte.de meint
27. Februar 2017 at 9:12
Hallo HSK,
in der Regel ist eine solche Formulierung im Arbeitsvertrag ungültig. Ist jedoch unter anderem der Umfang „gelegentlicher Überstunden“ genau definiert und das übliche Maß wird nicht überschritten, so kann diese Regelung rechtens sein. Entschieden wurde dies in einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Mai 2012 (Az. 5 AZR 331/11). Um festzustellen, ob die Formulierung in Ihrem Arbeitsvertrag Bestand hat oder nicht, würden wir Ihnen empfehlen, einen Anwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Daniel W. meint
28. März 2017 at 17:52
Hallo ich habe eine frage. Mein Arbeitgeber und ich haben uns wegen einer Krankheit die länger dauern wird auf einen aufhebungs Vertrag geeinigt. Jetzt ist es so das er mir heute gesagt hat er könne mir meine Überstunden die ich über die Jahre angesammelt habe nicht vollständig ausbezahlen. Er würde mir von 95 Std nur noch 31 Std bezahlen. Er sagte irgendwas von einer verjährung. Wie verhält sich das jetzt darf er das einfach so?
arbeitsrechte.de meint
3. April 2017 at 12:01
Hallo Daniel W.,
normalerweise verfällt der Anspruch auf die Vergütung von Überstunden nach drei Jahren. Doch auch vor Ablauf dieser Frist kann es zu einem Verfall von Überstunden kommen. Warten Sie als Arbeitnehmer beispielsweise sehr lange damit, Ihre Ansprüche erstmals geltend zu machen und nehmen es monatelang hin, keine Vergütung für geleistete Überstunden zu erhalten, kann für den Arbeitgeber der Eindruck entstehen, dass die Mehrarbeit ohne die Erwartung einer Vergütung geleistet wurde (Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 08. Januar 2008 – 2 Sa 70/07). Hat Ihr Arbeitgeber Ihnen jedoch zugesagt, Ihnen die Überstunden zu vergüten, kann der Anspruch darauf in der Regel nicht einfach so verfallen. Wir würden Ihnen empfehlen, in diesem Fall einen Anwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Karin meint
12. Juni 2017 at 13:05
Ich habe auf 450 Euro in der Gastronomie gearbeitet und jetzt gekündigt weil mein Chef ein Choleriker ist. Darf mein Chef mich zwingen meine Überstunden auf Steuerkarte auszuzahlen ? Man hätte dann bei 330 Überstunden enorme Abzüge. Danke
arbeitsrechte.de meint
14. Juni 2017 at 12:41
Hallo Karin,
nicht in jedem Fall kann er Sie dazu zwingen, da es auch gewisse Steuerfreibeträge gibt. Gibt Ihr Arbeitgeber nicht nach, holen Sie sich einen Anwalt für Arbeitsrecht als Verstärkung.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Karin A. meint
1. Juli 2017 at 20:47
Ich bin mit meinen hohen Überstunden als 450Euro Kraft,die ich jetzt abfeier, noch bei meinem Arbeitgeber bis Ende des Jahres gemeldet. Stehen mir für die Monate noch Urlaub zu ? Herzlichen Dank
arbeitsrechte.de meint
10. Juli 2017 at 12:05
Hallo Karin A.,
je nachdem, ob Sie Ihren im Arbeitsvertrag vereinbarten Jahresurlaub bereits aufgebraucht haben oder nicht, steht Ihnen natürlich für das restliche Jahr noch Urlaub zu. Gemachte Überstunden spielen dabei keine Rolle.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Karin meint
5. August 2017 at 10:16
Ich bin durch meine Überstunden noch bis Ende des Jahres bei meinem jetzigem Arbeitgeber gemeldet, darf ich notfallmäßig bei einem anderen Arbeitgeber ( Gastronomie) einspringen ? Danke
arbeitsrechte.de meint
18. August 2017 at 16:25
Hallo Karin,
sofern das Anstellungsverhältnis noch besteht, kann ein weiteres Anstellungsverhältnis ggf. nach Steuerklasse 6 als Nebenerwerb versteuert werden. Bitte wenden Sie sich an Ihren Steuerberater und den derzeitigen Arbeitgeber, um prüfen zu lassen, inwieweit ein Zweitjob nebenher zulässig und sinnvoll erscheint.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Vicky meint
2. April 2019 at 12:57
Mein Arbeitsgeber Hat aus einer Laune mir meine Überstunden (35) Einfach so gestrichen!! Ich bin 2x 15 Minuten später zur Arbeit gekommen da die Bahn zu spät Kamm Wurde mir meine Überstunden gestrichen.!!! Begründung ich weiß nicht ob du immer zu spät kommst .Ich bin die erst in der Kita Sie Kamm 2x früher als ich und gerade da musste ich später kommen!!“ Die Bahn in Berlin streiken öfter hier das weis sie auch ,Nicht nur ich Kamm an den Tag später sondern viele Kollegen.Darf sie das einfach so entschieden????!!!!
(Ich bin Chefin Wenn es dir nicht passt dann geh doch) das ist ihre Einstellung
arbeitsrechte.de meint
8. April 2019 at 9:49
Hallo Vicky,
bei derartigen Rechtsstreitigkeiten kann es sinnvoll sein, einen Anwalt zu konsultieren oder sich an die eigene Gewerkschaft zu wenden. Wir hingegen bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Bea meint
23. Februar 2017 at 19:05
Frage: Ich habe einen Arbeitsvertsg ohne Anmerkung von Überstunden.
Nun sagt mein Arbeitgeber, ich kann nur die Stunden absetzten, welche ich im selben Monat vor 1 Jahr erzeugt habe. Das heißt: im Februar 2017 die Stunden aus Februar 2016.
Ist das rechtens?
Bitte um Antwort, Danke
arbeitsrechte.de meint
27. Februar 2017 at 10:38
Hallo Bea,
normalerweise liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, wann Sie Ihre Überstunden abfeiern dürfen. Um sich zu vergewissern, ob dies in Ihrem Fall so rechtens ist, können Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht konsultieren.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Patrick meint
23. Mai 2017 at 7:00
Hallo ich habe folgende Frage:
Im Februar habe ich meinem Chef, mitgeteilt. Das ich Mitte mai einen wichtigen Artzt Termin habe. Und dafür ca. zwei Stunden eher gehen müsste.
Jetzt sagte mein Chef mir! Ich solle dafür einen Tag Urlaub nehmen.
Jetzt zu meiner Frage: kann ich diesen Tag nicht auch, mit Überstunden abfeiern? Da ich mehr als genug davon habe! Oder kann mein Chef so einfach, über meinen Urlaub bestimmen? Da ich ihm auch sofort gesagt habe das ich bis auf zwei Stunden arbeiten komme.
Mit freundlichen Grüßen
arbeitsrechte.de meint
29. Mai 2017 at 13:17
Hallo Patrick,
es liegt normalerweise allein im Ermessen des Arbeitgebers, wann Sie Überstunden abfeiern dürfen. Möchten Sie wegen zwei Stunden keinen Urlaubstag nehmen, haben Sie die Möglichkeit, erneut mit Ihrem Arbeitgeber darüber zu sprechen und ihm anzubieten, diese Stunden an einem anderen Tag nachzuarbeiten oder doch durch bereits geleistete Überstunden auszugleichen. Handelt es sich bei Ihrem Arzttermin um eine unbedingt notwendige Untersuchung, die nicht außerhalb der Arbeitszeit vorgenommen werden kann, muss Ihr Arbeitgeber dies jedoch in der Regel so hinnehmen (§ 616 BGB).
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Karin A. meint
5. Juni 2017 at 9:43
Hallo ! Mein Chef ist ein Choleriker und hat mich 450Euro Kraft in seinem Wutanfall nach Hause geschickt. Da ich mir so etwas nicht bieten lasse zumal ich auch noch unschuldig war, möchte ich nun meinen Urlaub und meine Überstunden nehmen. Ist das mit sofortiger Wirkung möglich? Danke
arbeitsrechte.de meint
7. Juni 2017 at 7:27
Hallo Karin A.,
der Arbeitgeber ist gemäß § 7 des Bundesurlaubsgesetzes dazu verpflichtet, die Urlaubswünsche seiner Mitarbeiter zu berücksichtigen. Eine Ausnahme gilt jedoch, wenn „ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen“ (§ 7 BUrlG). Wenn Sie mit „Überstunden nehmen“ meinen, diese durch einen Freizeitausgleich zu kompensieren, so gilt: Es liegt normalerweise im Ermessen des Arbeitgebers, wann er Sie Überstunden abbauen lässt. Wir würden Ihnen empfehlen, das Ganze direkt mit Ihrem Chef zu besprechen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Gerhard F. meint
24. Juni 2017 at 19:07
Hallo,
in meinem Arbeitsvertrag steht die Wochenarbeitszeit beträgt die betriebsübliche Zeit. Angeordnete Ùberstunden wären mit dem Gehalt abgegolten. Bis zu 16 Stunden können angeordnet werden, darüber hinaus wird vergütet. Diese können auch an Wochenenden und Feiertagen angeordnet werden, ohne Sondervergütung. Soweit so gut. Mich würde interessieren ob es auch einen Grund geben muss ausser dass er gerne ein Projekt schneller fertig hätte. Kann er jetzt jederzeit sagen ab sofort arbeitet jeder 15 Stunden mehr auch Wochenende obwohl es keinen triftigen Grund gibt dies auch nur währen der normalen Arbeitszeit zu erledigen? Ist man dieser Willkür voll ausgesetzt wenn dies im AV steht? Unser Team wurde über die Jahre immer kleiner und neue Mitarbeiter werden nicht eingestellt. Ich glaube er möchte dies auch mit seinem Recht auf diese 15 Stunden kompensieren.
arbeitsrechte.de meint
3. Juli 2017 at 12:56
Hallo Gerhard,
in aller Regel bedarf es für die Anordnung von Überstunden einer triftigen Begründung. Eine erhöhte Auftragslage allein genügt hierbei oftmals nicht aus, da diese auch mit Einstellung zusätzlicher Arbeitskräfte kompensiert werden könnte. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um zu prüfen, inwieweit die unentgeltliche Ableistung von Überstunden tatsächlich mit der Rechtsprechung übereinstimmt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ta meint
10. November 2017 at 14:10
Hallo,
Wie ist das bei einer Kündigung?
Ist es dem Chef rechtlich erlaubt darauf zu bestehen, dass die Überstunden ausgezahlt werden?
Im Arbeitsvertrag ist nichts zu den überstunden verankert.
Mfg
Ta
arbeitsrechte.de meint
2. Januar 2018 at 15:53
Hallo Ta,
wenn in Ihrem Arbeitsvertrag nicht vereinbart wurde, wie gemachte Überstunden zu behandeln sind, muss Ihr Arbeitgeber Ihnen dafür in der Regel eine Vergütung zukommen lassen, wenn dies in Ihrem Betrieb oder Ihrer Branche so üblich ist. Sie haben die Möglichkeit, einen Anwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen und sich von ihm beraten zu lassen, wie sich dies in Ihrem Fall verhält.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de