Sobald Sie als Arbeitnehmer mehr Arbeitsstunden leisten, als im Arbeitsvertrag vereinbart wurden, handelt es sich um Überstunden. Die Regelungen dazu finden sich in der Regel im Arbeits- oder Tarifvertrag. Die Grenzen werden vom Arbeitszeitgesetz abgesteckt.
Als Arbeitgeber haben Sie jedoch die Wahl: Entweder, Sie bezahlen Ihrem Arbeitnehmer die mehrgeleisteten Stunden, oder Sie bieten ihm für die gemachten Überstunden einen Freizeitausgleich an. Wann ein solcher Abbau von Mehrarbeit stattfindet, liegt normalerweise ebenfalls in Ihrem Ermessen.
Kurz & knapp: Überstunden abfeiern
Es gibt keinen Rechtsgrundsatz, der eine Vergütung von mehrgeleisteter Arbeitszeit vorschreibt.
Ist im Arbeits- oder Tarifvertrag nichts anderes vorgeschrieben, kann der Chef einen Überstundenabbau durch Freizeit anordnen.
Nein, wenn Sie mehrgeleistete Stunden abfeiern, ist dies nicht als Erholungsurlaub zu verstehen. Werden Sie beispielsweise krank, während Sie Überstunden abfeiern, werden Ihnen die entsprechenden Tage nicht wieder gutgeschrieben. Eine Erklärung dazu finden Sie hier.
Welche Voraussetzungen nötig sind, damit Arbeitnehmer ihre Überstunden abfeiern können und ob sie dabei überhaupt ein Mitspracherecht haben, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Inhalt
Überstunden abfeiern oder auszahlen lassen?
Allgemein existiert kein Rechtsgrundsatz, der besagt, dass gemachte Überstunden in jedem Fall vergütet werden müssen. Befindet sich beispielsweise eine Klausel im Arbeitsvertrag, die den Abbau von Überstunden durch einen Freizeitausgleich verbietet, muss der Chef seinen Mitarbeiter für die geleistete Mehrarbeit entlohnen. Ein Überstundenabbau ist laut Arbeitsrecht in diesem Fall nicht rechtens.
Die meisten Arbeits- und Tarifverträge ziehen jedoch einen Überstundenabbau durch Freizeit vor. Viele Arbeitnehmer sind sehr zufrieden damit, ihre Überstunden abfeiern zu dürfen. Familien mit Kindern haben so mehr Zeit für den Haushalt oder die Erziehung und die Betreuung der Kleinen. Haben Arbeitnehmer z. B. eine gewisse Anzahl an Überstunden gesammelt, kann dies in Kombination mit dem Anspruch auf Urlaub die Betreuung in den Schulferien sicherstellen.
Der Überstundenabbau ist jedoch nicht mit dem Anspruch auf Urlaub zu verwechseln: Häufig verhält es sich so, dass Arbeitgeber gemachte Überstunden laufend oder pro Woche von ihren Arbeitnehmern abbauen lassen, damit diese im Anschluss nicht für einen längeren Zeitraum ausfallen.
Es liegt generell im Ermessen des Arbeitgebers, wann Arbeitnehmer ihre Überstunden abbummeln dürfen. Dabei sollten Arbeitgeber darauf achten, die Termine für das Abfeiern der Überstunden mit den Angestellten abzusprechen.
Arbeitsrecht: Überstunden abbauen bei Krankheit oder Kündigung?
Wenn ein Arbeitnehmer seine Überstunden abfeiern möchte, in dieser Zeit jedoch erkrankt, verhält es sich ebenfalls nicht wie bei dem gesetzlichen Anspruch auf Urlaub:
- Erkrankt ein Angestellter im Urlaub, werden ihm die Krankheitstage als Urlaubstage gutgeschrieben und er kann diese zu einem anderen Zeitpunkt wahrnehmen.
- Beim Überstundenabbau ist dies laut eines Urteils des Bundesarbeitsgerichtes aus dem Jahr 2003 jedoch nicht möglich.
- Der Arbeitnehmer wird lediglich von seiner Pflicht entbunden, zu arbeiten, da er mehrgeleistete Stunden abfeiern muss.
- Dies ist aber nicht vergleichbar mit der arbeitsfreien Zeit, welche dem Erholungszweck dient.
- Aus diesem Grund trägt der Arbeitnehmer das Risiko, nach seinem Antrag, Überstunden abfeiern zu dürfen, zu erkranken.
Steffi meint
30. September 2018 at 20:48
Hallo liebes Arbeitsrecht!
Ich habe ein Problem!
Ich arbeite auf 460 Euro Basis als Aushilfe und habe insgesamt 180 Überstunden. Einige der Überstunden hab ich schon abgebummelt aber noch nicht sehr viel davon. Mein Problem ist das ich eigendlich frei (Überstunden abarbeiten) habe am 1.Oktober bis zum 5. Oktober. Die hat mein Chef mir nun gestrichen weil eine Kollegin von mir gekündigt hat, das heißt nun das ich wieder einige Wochen Vollzeit arbeiten muss. Das ist aber nicht mein Problem. Die freie Woche habe ich genutzt um Termine zu legen und meine Eltern kommen zu Besuch da ich sie 1 Jahr nicht gesehen habe. Mein Chef meint jetzt mir zu sagen das ich, sie absagen solle weil ich arbeiten müsse Vollzeit. Ich hab gesagt das es nicht geht, schließlich haben sie ja auch ein Hotel gebucht.Mein Chef meinte ich hätte es mit ihm absprechen müssen aber wieso soll ich privates mit ihm absprechen? Das ist doch meine eigene Sache schließlich hab ich die Woche komplett frei gehabt kann dann doch in meiner Freizeit machen was ich will. Naja dann kamen von ihm die Behauptungen ich er hätte mir da nie frei gegeben und wenn ich ein auf Krank mache würde er mich kündig.
Meine Frage ist darf er das so einfach? Ist das Rechtens?
Naja er wollte mich 4 Monate Vollzeit einstellen das ich aus Harz 4 raus bin und meinte dann nach den 4 Monaten könne ich dann wieder Harz 4 beantragen und werde dann von Vollzeit wieder runtergesetzt. Ist das nicht irgendwie Ausbeutung.
Was für Rechte hab ich da? Darf er das alles einfach so mit mir machen? Wie kann ich mich wehren?
Ich bedanke mich schon mal im voraus für die Hilfe!
Wünsche noch einen schönen Abend.
arbeitsrechte.de meint
18. Oktober 2018 at 16:35
Hallo Steffi,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht befugt sind, eine Rechtsberatung zu geben. Ob das Vorgehen Ihres Arbeitgebers rechtens ist, kann deshalb nur ein Anwalt beurteilen.
Ihr Team von arbeitsrechte.de
Pani meint
26. September 2018 at 6:45
Guten Morgen,
mein Arbeitgeber will bei allen Mitarbeitern die Stempelkarte einführen.
Bislang war es immer so, dass die Mitarbeiter im Vertrieb auf Vertrauensbasis gearbeitet haben.
Im Vertrag steht die Floskel „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten“.
Jetzt ist es so: alle die stempeln, dürfen auch ihre Überstunden abfeiern oder ausbezahlen lassen.
Die Leute im Vertrieb aber nicht. Diese Stunden verfallen einfach.
Wir dürfen uns die weder auszahlen lassen, noch abfeiern.
Geht das rechtlich gesehen einfach so durch?
arbeitsrechte.de meint
16. Oktober 2018 at 12:49
Hallo Pani,
vertragliche Formulierungen wie „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten“ sind immer wieder Streitgegenstand vor dem Arbeitsgericht. Es ist deshalb ratsam, sich ggf. von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen. Wie bieten diese Beratung jedoch nicht an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Beate M. meint
24. September 2018 at 10:59
Guten Tag,
ich habe eine Frage zum Überstundenausgleich. Mein Arbeitgeber geht i. d. R. recht großzügig mit der Möglichkeit, Überstunden auszugleichen um. Aber, und das finde ich befremdlich, werden mir für einen Gleittag 8 Stunden (Arbeitszeit) und 30 Minuten (Pausenzeit) abgezogen. Das irritiert micht und ich bin unsicher, ob das so richtig ist. Nach meinem Verständnis dürften mir doch nur 8 Stunden Arbeitszeit abgezogen werden. Oder sehe ich das falsch?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.
arbeitsrechte.de meint
15. Oktober 2018 at 15:46
Hallo Beate,
wenn die Pause unbezahlt ist, darf sie auch bei einem „Gleittag“ nicht abgezogen werden. Nur bezahlte Arbeitszeit kann so verrechnet werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Julia H. meint
11. September 2018 at 21:31
Mein Arbeitgeber hat mir angeboten meine Überstunden auszubezahlen. Dafür würden 10% verfallen, da es eine Entgegenkommen seinerseits ist und andere Kollegen die Stunden abfeiern.
Ist dies rechtens?
arbeitsrechte.de meint
8. Oktober 2018 at 9:09
Hallo Julia,
der Arbeitgeber muss geleistete Mehrarbeit vergüten oder durch Freizeitausgleich ersetzen. Sollte Ihr Arbeitgeber davon abweichen, können Sie sich an einen Anwalt wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Lydia meint
9. September 2018 at 21:11
Guten Abend,wie verhält es sich wenn man krank wird,auf Arbeit bekannt ist, dass es definitiv über die Zeit der Lohnfortzahlung hinaus läuft und man nach x Wochen wiederkommt und sieht,dass die ganzen Plusstunden weg sind??? Ich habe die stellvertretende Leitung gefragt,die große Augen machte und sagte,dass darf Chefin nicht. auf meine Anfrage bei der Chefin kam die dämliche antwort“ ich wollte sie schonen und habe sie weniger verplant!“In der Zeit ,wo ich garnicht einsatzfähig war und bekannt war,dass ich vorerst definitiv nicht wiederkomme? Ist das rechtens??? Immerhin waren es bummelig 60 Überstunden die urplötzlich futsch waren und gleich,als ich wiederkam (hand-op) wurde mir dann der Vollzeitdienstplan einer ebenfalls ausgefallenen Kollegin in die Hand gedrückt,frei nach dem Motto du hast Minus also Klotz ran 😯 ich bedanke mich schon Mal für ihre Antwort. mit freundlichen Grüßen
arbeitsrechte.de meint
1. Oktober 2018 at 11:25
Hallo Lydia,
in der Regel ist ein solches Vorgehen nicht einseitig zu beschließen. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht, um Ihren Fall präzise beurteilen zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Andreas k. meint
5. September 2018 at 9:50
Guten morgen,
Ich scheide Ende diesen Monats aus einem Unternehmen aus. Ich habe noch 2 Urlaubstage und Überstunden . Mein Plan war das ich die letzte komplette Woche zu Hause bleibe. Dies möchte allerdings Mein Betriebsleiter nicht. Er will mich stattdessen die Überstunden nach und nach abfeiern lassen und nicht am Stück. Ist das das richtig?
arbeitsrechte.de meint
25. September 2018 at 15:24
Hallo Andreas k.,
wann Arbeitnehmer ihre Überstunden abfeiern dürfen, liegt normalerweise im Ermessen des Arbeitgebers.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Bernd meint
4. September 2018 at 15:47
Hallo, ich arbeite in einem Unternehmen, in welchem seit über einem Jahr Mehrarbeit seitens der Projektplanung durch Fehlerhafte Personalaufplanung angewiesen wird. Hierbei handelt es sich um weit über 50h pro Woche. Die somit entstandene Mehrarbeit darf nur ausgezahlt werden, da auf Personal nicht verzeichtet werden könne (Aussage Personal). Im Arbeitsvertrag gibt es keine Klauseln bezüglich dem Ableisten von Überstunden. Kann ein Auszahlung angewiesen werden? Sofern man diese abbauen möchte, wird man seitens der Leitung mental genötigt, diese Auszahlen zu lassen.
Ich hoffe Ihr könnt mir hierzu tipps geben. Ist dieses Vorgehen erlaubt? Bei nicht beachten des Arbeitszeitgesetzes kann man sich an welche Stelle (Behörde) wenden?
arbeitsrechte.de meint
1. Oktober 2018 at 8:27
Hallo Bernd,
um Ihre Situation richtig einzuschätzen, empfehlen wir, einen Anwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen. Meldungen über kontinuierliche Verstöße gegen Arbeitsschutz und Gesetz können bei den Arbeitsschutzbehörden der Länder gemacht werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Mary meint
3. September 2018 at 11:00
Hallo,
ich arbeite in einem Seniorenheim und habe eine 6-tage Woche. Im September habe ich 3 Wochenenden zu arbeiten. Die Gegenschicht hat nur zwei Wochenden zu arbeiten. Mein Chef meint dadurch würden sich die Sollstunden der jeweiligen Schicht ändern. D.h. ich muss 16 Stunden mehr leisten als meine Gegenschicht. Ich aber bin der Meinung das Jeder gleich viele Stunden im Monat leisten muss.. Was ist richtig?
Gruß Mary
arbeitsrechte.de meint
28. September 2018 at 12:26
Hallo Mary,
wer wie viel Stunden zu leisten hat, ist gewöhnlich im jeweiligen Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag geregelt. Ob die Vorgehensweise Ihres Arbeitgebers richtig ist, können wir nicht beurteilen, denn wir bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Erika meint
3. September 2018 at 7:32
Guten Tag,
in meinem Arbeitsvetrag steht, das Überstunden, Mehrarbeit, Sonn- und feiertagsarbeit mit dem Bruttoentgelt abgegolten sind.
Es gibt gibt für jeden Mitarbeiter ein Arbeitszeitkonto wo auch meine Überstunden vermerkt(Stechuhr) sind. Darf ich diese ganz normal abbummeln?
Ich bin leitende Angestellte.
Gutzmer meint
31. August 2018 at 20:50
Hallo
Die Frage dich ich mir Stelle.
Wenn ich soviele Stunden angesammelt habe das ich eine Woche frei machen könnte. Würde ich für die Woche Lohn bekommen oder nicht?
Vielen lieben dank für die Antwort
arbeitsrechte.de meint
25. September 2018 at 14:48
Hallo Gutzmer,
wie mit Überstunden verfahren wird, sollte sich aus Ihrem Arbeitsvertrag ergeben.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Huffington meint
29. August 2018 at 16:59
Hallo! In meinem Betrieb ist die Frage aufgekommen, wie in einem Fall vorzugehen ist, wenn Arbeitnehmer A Überstundenabbau bewilligt bekommen hat und Arbeitnehmer B nachfolgend im gleichen Zeitraum Urlaub beantragen will. A und B vertreten sich normalerweise gegenseitig. Es gibt sonst niemanden, der einspringen kann. Darf A der Überstundenabbau wieder entzogen werden? Ist Urlaub in diesem Fall höherrangig? ich konnte bisher nichts dazu finden. Danke für Ihre Antwort.
arbeitsrechte.de meint
24. September 2018 at 8:39
Hallo Huffington,
die Beurteilung einer konkreten Situation darf in Deutschland nur ein zugelassener Anwalt vornehmen. Wenden Sie sich bitte an einen solchen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Suse meint
29. August 2018 at 15:09
Hallo,
über die letzten 5 Jahre sind einige Überstunden angefallen, die ich mir in Absprache mit meinem Abteilungsleiter (Stichwort Reduzierung Rückstellungen) gerne zum grüßten Teil auszahlen lassen würde. Nun ist die Personalabteilung mit der Bitte um Angabe wann genau diese Stunden angefallen sind auf mich zugekommen, damit die entsprechenden Monate berichtigt werden können. Durch Tariferhöhungen etc. müsste das laut TVöD so gemacht werden. Das hieße ja ich bekomme 60 berichtigte Gehaltsabrechnungen !?! Ist das richtig so??
Kann man nicht eine einmalige Sonderzahlung veranlassen?? Und bekomme ich da nicht Probleme bei der Steuererklärung?
Schon einmal vielen Dank im Voraus.
arbeitsrechte.de meint
19. September 2018 at 16:11
Hallo Suse,
bitte lassen Sie sich hierzu gegebenenfalls von einem Anwalt oder Steuerberater beraten. Wir bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sandro meint
27. August 2018 at 16:57
Guten Tag
Mein Bruder arbeitet in einem Universitätsspital und hat derzeit über 200 Überstunden angesammelt.
Er würde diese gerne nutzen um im Ausland freiwillige Hilfe zu leisten und ggf. die Reisekosten etc auch selbst tragen. Da es jeweils etwas länger dauert diese Einsätze zu planen, kann er leider nie spontan los, sondern muss den Zeitraum also auch frühzeitig anmelden. Die Vorgesetze sagt nun, dies ginge nicht, bzw. stellt sich jedes mal quer und beruft sich auf den Personalnotstand.
Ist dies rechtens, was kann mein Bruder tun um an einem solchen Freiwilligen-Programm teilnehmen zu können?
Vielen Dank
arbeitsrechte.de meint
17. September 2018 at 11:39
Hallo Sandro,
wenn eine längerfristige Freistellung nicht möglich ist, kann vielleicht mit Urlaub eine entsprechende großer Zeitraum freigemacht werden. Betriebliche Gründe den Überstundenabbau betreffend sind in der Regel statthaft. Letztendlich kann dies aber nur ein Anwalt im Einzelfall entscheiden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ina meint
24. August 2018 at 18:48
Hallo
Ich bin Kassiererin im Lebensmittelbereich.
Habe einen 70 Stunden Vertrag, (monatlich).
Die Zahl der Überstunden werden aber von Monat zu Monat mehr. In Juli waren es 55, mittlerweile über 80. Im Arbeitsvertrag steht nichts über Überstunden. Und begründet werden sie mit Wir finden keine Leute.
Und von Abfeiern keine Spur (Auszahlung möchte ich nicht weil mir das steuerlich zu sehr belasten würde.
Ist das Ganze rechtens und was kann ich eventuell dagegen tun ?
arbeitsrechte.de meint
12. September 2018 at 9:21
Hallo Ina,
die Frage, was im Einzelfall rechtens ist und was Sie tun können, dürfen wir nicht beantworten, weil dies unter die Rechtsberatung fällt. Diese bieten wir aber nicht an. Bitte wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Müller meint
19. August 2018 at 8:59
Hallo,
eine Frage hätte ich: ich mache jeden Monat Überstunden die hätte ich gerne als Freizeitausgleich mein Chef verweigert mir dies und zahlt sie aus.
Darf er mir den Freizeitausgleich verweigern und bestimmen wie er die Überstunden vergütet? Ich habe nur ein minijob
arbeitsrechte.de meint
10. September 2018 at 13:27
Hallo Müller,
in der Regel ist der Umgang mit Überstunden im Arbeitsvertrag geregelt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jondraschek meint
2. August 2018 at 3:59
Moin, eine Frage treibt auch mich um. Ich bin in der Schiffsversorgung tätig, laut Vertrag acht Stunden täglich. Ebenso sind Kurzarbeit bzw. Mehrarbeit vereinbart, jedoch vom Arbeitgeber anzukündigen. Die Mehrarbeit wird theoretisch mit 50% Zulagen vergütet. Die tägliche Arbeitszeit wird auf einem Gleitzeitkonto dokumentiert, jedoch 1:1, sprich: wenn ich am Montag 10 statt 8 Stunden leiste, werden zwei Überstunden dokumentiert. Wenn ich am Dienstag, aufgrund mangelnder Auftragslage, 6 statt 8 Stunden leiste, werden zwei Stunden abgezogen- somit bin ich nie in den Genuss von 50% Zulage gekommen. Seit Beginn der Arbeitsaufnahme ist es ein „ungeschriebenes Gesetz“, dass die Arbeit beendet wird, wenn sie fertig ist, sprich: ob dies nach 6, vertraglich geregelten 8, oder gern auch 14 Stunden ist, spielt keine Rolle- eine direkte Anweisung gibt es nie. Meine Fragen an Sie: Ist dies so rechtens? Muss ich den Abzug der Stunden 1:1 (ohne vorherige Addierung von 50%) hinnehmen? Habe ich ein Recht, die 8 vertraglich verbrieften Stunden auch einzutragen, oder werden sie partout gegengerechnet bei weniger Arbeit (wofür ich im Endeffekt nichts kann), auch wenn dies nicht explizit angeordnet wurde? Das größte Problem für mich ist halt, dass ich letztlich null Planungssicherheit meiner Freizeit habe, ich kann Feierabend haben nach 6 Stunden, nach den vertraglich geregelten acht- oder eben auch erst nach 14, 15 Stunden, je nach Arbeitspensum… wenn es hart auf hart kommt, könnte ich auf die Regelarbeitszeit bestehen? Vielen Dank für Ihre Zeit, mfG A. Jondraschek
arbeitsrechte.de meint
16. August 2018 at 17:03
Hallo Jondraschek,
diese Handhabung der Arbeitszeiten erscheint in der Tat sehr nachteilig für die Arbeitnehmer. Da wir jedoch keine Rechtsberatung leisten dürfen, empfehlen wir Ihnen die Beratung durch einen Rechtsanwalt. Dieser kann prüfen, wie Sie Ihre Ansprüche durchsetzen können.
Ihr Team von arbeitsrechte.de
Mawe meint
1. August 2018 at 5:23
Hallo!
Ich arbeite in einem ambulanten OP und dokumentiere mit der App “Arbeitszeiterfassung“ meine Arbeitszeiten.
In letzter Zeit kam es oft zu freien Tagen aufgrund von OP-Absagen. Ich habe für diese Tage Überstundenabbau eingetragen. Die App berechnet für diesen Tag dann keine Stunden, somit “fehlen“ mir ja die Stunden für diesen Tag, was vom Gesamtsaldo.abgezogen wird. Mein Chef behauptet nun, ich hätte zu viele Stunden, weil ich falsch rechne, ich müsse zusätzlich nochmals – 7,42 rechnen. Dadurch würde ich aber den Tag doppelt berechnen. Welche Rechnung ist korrekt?
arbeitsrechte.de meint
14. August 2018 at 11:17
Hallo Mawe,
da wir mit den Details Ihrer Rechnung und Ihrer Situation allgemein nicht vertraut sind, raten wir Ihnen, sich von einem Anwalt für Arbeitsrechte beraten zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Uschi meint
31. Juli 2018 at 22:38
Guten Abend ,
Ich habe mein Arbeitsverhältnis am 15.7.18 zum 1.9. gekündigt, ich gehe in den August mit -9 Stunden und komme Ende August mit +11 Stunden raus. Darf meine Chefin mich noch mit extra Plusstunden eintragen obwohl ich gekündigt habe?
Eigentliche Arbeitszeit: 17 h in der Woche
Vielen Dank
arbeitsrechte.de meint
14. August 2018 at 11:09
Hallo Uschi,
Ihre Chefin kann Sie zu Plusstunden eintragen, wenn es dafür triftige Gründe im Betrieb gibt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Christoph meint
30. Juli 2018 at 12:20
Hallo,
Mein Arbeitgeber gewährt mir für überstunden weder freizeitausgleich noch geld.
Im Vertrag steht Ausgleich durch Freizeit ausnahmsweise auch Vergütung.
Was kann ich tun?
Danke
arbeitsrechte.de meint
10. August 2018 at 15:29
Hallo Christoph,
in diesem Fall würde Ihr Arbeitgeber gegen die vertraglich vereinbarten Bestimmungen verstoßen. Wir würden Ihnen empfehlen, einen Anwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren, da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Franziska meint
17. Juli 2018 at 17:35
darf mein arbeitgeber mich dazu zwingen meine ueberstunden abzubauen?
wenn nein, welcher paragraph gilt dann?
arbeitsrechte.de meint
27. Juli 2018 at 15:20
Hallo Franziska,
ist im Arbeits- oder Tarifvertrag nichts anderes vorgeschrieben, kann der Arbeitgeber in der Regel einen Überstundenabbau durch Freizeit anordnen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Mona meint
17. Juli 2018 at 10:32
Ich habe einen Arbeitsvertrag mit 18 Wochenstunden. Nun bin ich im Arbeitsplan für die nächsten 3 Wochen mit je 41 Stunden eingetragen. Das sind über 100% mehr. Ist das rechtens?
arbeitsrechte.de meint
27. Juli 2018 at 14:13
Hallo Mona,
ob und in welchem Rahmen Überstunden bzw. Mehrarbeit zu leisten ist, ist oft im Arbeitsvertrag geregelt. In derartigen Fällen empfiehlt es sich, einen Anwalt zu konsultieren. Dieser kann den Vertrag und den Sachverhalt genau prüfen und beurteilen, ob diese Vorgehensweise des Arbeitgebers arbeitsrechtlich einwandfrei ist. Wir dürfen dies hingegen nicht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Dennis meint
15. Juli 2018 at 12:27
Guten Tag, ich habe gekündigt und in dem Schreiben und letzte Woche in noch einem Schreiben mit Einschreiben Rüschein. Gebeten mir Lohnabrechnungen und rest urlaub + Überstunden auszuzahlen. Was für Chancen habe ich oder kann ich noch machen das ich alles mal bekomme. Danke LG.
arbeitsrechte.de meint
17. Juli 2018 at 9:57
Hallo Dennis,
wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Wenden Sie sich daher bitte mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Manuela meint
5. Juli 2018 at 16:58
Hallo, habe etwa 180 Überstunden möchte die nicht auszahlen lassen,gibt es die Möglichkeit über eine Anschaffung ( z.,B.eine Brille)die Rechnung vom Arbeitgeber über die Überstunden zu verrechnen.
arbeitsrechte.de meint
9. Juli 2018 at 9:38
Hallo Manuela,
dies sollten Sie direkt mit Ihrem Arbeitgeber besprechen. Üblich ist eine solche Vorgehensweise allerdings nicht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Minz meint
4. Juli 2018 at 13:01
Kann mir mein Chef vorschreibn wann ich die Überstunden abgelten kann, oder kann ich es festlegen. Ich habe ja meine Freizeit dafür geopfert
arbeitsrechte.de meint
9. Juli 2018 at 10:42
Hallo Minz,
wann Überstunden abgegolten werden, sollte im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Dieser kann den Zeitpunkt nicht anweisen, aber einen Antrag auf Überstundenausgleich ablehnen, wenn es gute betriebliche Gründe gibt. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht, wenn Sie Ihre rechtliche Situation genau beleuchtet haben wollen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Z. Abu R. meint
25. Juni 2018 at 17:24
Ich habe zum 30.07.18 meine Stelle in d. Ambulante Pflegedienst gekündigt.
ich habe noch 7 Tage Resturlaub und 70 Überstunden, die ich gerne frei haben möchte. in den Arbeitsvertrag steht nichts von Überstundenregelung. (Ich habe auch ein genehmigtes Urlaubsantrag von 16.07. bis ende Juli)
Der Cheff stellt sich Quer und möchte mir die Überstunden auszahlen. Darf er das?
arbeitsrechte.de meint
2. Juli 2018 at 8:41
Hallo Z.,
in der Regel ist der Umgang mit Überstunden und Mehrarbeit im Arbeitsvertrag geregelt. Im Streifall kann ein Anwalt für Arbeitsrecht Ihre Forderungen unterstützen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de