Key Facts
- Überstunden, die über die vertraglichen Regelungen hinausgehen, können entweder ausbezahlt oder durch einen Freizeitausgleich abgegolten werden.
- Gibt es keine vertraglichen Regelungen zum Überstundenabbau, muss dieser innerhalb von sechs Monaten erfolgen.
- Werden Arbeitnehmer während des Freizeitausgleichs krank, besteht kein Anspruch auf Ersatz. Der Abbau von Überstunden durch Freizeit gilt nämlich nicht als Urlaub.
Wie können Überstunden abgebaut werden?
Inhalt
In Arbeitsverträgen finden sich immer häufiger Klauseln, welche angeben, dass Überstunden, die eine bestimmte Anzahl pro Woche nicht überschreiten, pauschal mit dem Gehalt abgegolten sind. Sofern diese präzise und konkret formuliert sind, haben sie in aller Regel Bestand.
Sammeln Arbeitnehmer Überstunden an, die über diese Vertragsklausel hinausgehen, so sind diese nicht mit dem Gehalt abgegolten. In diesem Falle muss ein Überstundenabbau erfolgen. Dazu gibt es in der Regel zwei Möglichkeiten:
- Freizeitausgleich: Die geleistete Mehrarbeit wird dadurch ausgeglichen, dass Sie in der Zeit, du der Sie eigentlich arbeiten müssten, frei haben. (Achtung: Diese Tage zählen nicht als Urlaubstage und werden bei Krankheit nicht „erstattet“!).
- Überstunden auszahlen: Ist ein Freizeitausgleich nicht möglich, erfolgt der Überstundenabbau in aller Regel durch eine Vergütung zusätzlich zum Monatsgehalt. Grundlage der Berechnung ist in aller Regel der Stundenlohn des Arbeitnehmers.
Überstunden abfeiern oder auszahlen lassen?
Allgemein existiert kein Rechtsgrundsatz, der besagt, dass gemachte Überstunden in jedem Fall vergütet werden müssen. Befindet sich beispielsweise eine Klausel im Arbeitsvertrag, die den Abbau von Überstunden durch einen Freizeitausgleich verbietet, muss der Chef seinen Mitarbeiter für die geleistete Mehrarbeit entlohnen. Ein Überstundenabbau ist laut Arbeitsrecht in diesem Fall nicht rechtens.
Die meisten Arbeits- und Tarifverträge ziehen jedoch einen Überstundenabbau durch Freizeit vor. Viele Arbeitnehmer sind sehr zufrieden damit, ihre Überstunden abfeiern zu dürfen. Haben Arbeitnehmer z. B. eine gewisse Anzahl an Überstunden gesammelt, kann dies in Kombination mit dem Anspruch auf Urlaub die Betreuung in den Schulferien sicherstellen.
Der Überstundenabbau ist jedoch nicht mit dem Anspruch auf Urlaub zu verwechseln: Häufig verhält es sich so, dass Arbeitgeber gemachte Überstunden laufend oder pro Woche von ihren Arbeitnehmern abbauen lassen, damit diese im Anschluss nicht für einen längeren Zeitraum ausfallen.
Es liegt generell im Ermessen des Arbeitgebers, wann Arbeitnehmer ihre Überstunden abbummeln dürfen. Dabei sollten Arbeitgeber darauf achten, die Termine für das Abfeiern der Überstunden mit den Angestellten abzusprechen.
Arbeitsrecht: Überstunden abbauen bei Krankheit oder Kündigung?
Wenn ein Arbeitnehmer seine Überstunden abfeiern möchte, in dieser Zeit jedoch erkrankt, verhält es sich ebenfalls nicht wie bei dem gesetzlichen Anspruch auf Urlaub:
- Erkrankt ein Angestellter im Urlaub, werden ihm die Krankheitstage als Urlaubstage gutgeschrieben und er kann diese zu einem anderen Zeitpunkt wahrnehmen.
- Beim Überstundenabbau ist dies laut eines Urteils des Bundesarbeitsgerichtes aus dem Jahr 2003 jedoch nicht möglich.
- Der Arbeitnehmer wird lediglich von seiner Pflicht entbunden, zu arbeiten, da er mehrgeleistete Stunden abfeiern muss.
- Dies ist aber nicht vergleichbar mit der arbeitsfreien Zeit, welche dem Erholungszweck dient.
- Aus diesem Grund trägt der Arbeitnehmer das Risiko, nach seinem Antrag, Überstunden abfeiern zu dürfen, zu erkranken.
Abschließend stellt sich noch die Frage: „Bis wann müssen Überstunden abgebaut werden?„. Das Arbeitszeitgesetz schreibt grundsätzlich vor, dass der Überstundenabbau innerhalb von sechs Kalendermonaten nach deren Entstehen erfolgen muss.
FAQ: Überstunden abfeiern
Es gibt keinen Rechtsgrundsatz, der eine Vergütung von mehrgeleisteter Arbeitszeit vorschreibt. Allerdings muss diese durch Freizeit ausgeglichen werden, sofern die Überstunden nicht bis zu einer bestimmten Anzahl pauschal mit dem Gehalt abgegolten werden.
Ist im Arbeits- oder Tarifvertrag nichts anderes vorgeschrieben, kann der Chef einen Überstundenabbau durch Freizeit anordnen.
Nein, wenn Sie Überstunden abfeiern, ist dies nicht als Erholungsurlaub zu verstehen. Werden Sie beispielsweise krank, während Sie Überstunden abbauen, werden Ihnen die entsprechenden Tage nicht wieder gutgeschrieben.
Bodo meint
5. März 2019 at 17:27
Hallo,
ich arbeite in der Pflege. Im Laufe der Jahre haben sich ca. 400 Überstunden angesammelt. Ohne Absprache kam jetzt ein Brief ins Haus geflattert, indem steht, dass alle Überstunden mit dem nächsten Gehalt ausbezahlt werden. Wahrscheinlich ist das Geld schon angewiesen und ich habe keine Zeit mehr zu reagieren! Ich hätte für die Überstunden gern Freizeitausgleich. Auch, weil mir durch die hohe Summe der Überstunden, immense steuerliche Nachteile entstehen. Darf der Arbeitgeben das? Was kann ich tun? Bitte um Hilfe. MfG Bodo
arbeitsrechte.de meint
6. März 2019 at 9:26
Hallo Bodo,
bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und daher keine einzelfallbezogenen Rechtsfragen beantworten dürfen. Sie können hierzu einen Anwalt befragen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Manuela G. meint
28. Februar 2019 at 17:06
Liebes Team von Arbeitsrechte.de,
macht es Sinn im Arbeitsvertrag bei §2 Arbeitszeit, den Passus:
Evtl. anfallende Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten streichen zu lassen und eine Ergänzung
hinzuzufügen?
*Geleistete Überstunden können durch Freizeitausgleich abgegolten werden.*
Oder zeige ich vorschnell bei einem 20 Std./Woche Teilzeitarbeitsvertrag die freiwillige Bereitschaft auf Überstunden und rutsche schnell in Vollzeit bei hohem Arbeitsaufkommen.
Ich bekomme die Tage einen Vorvertrag (Angestelltenvertrag) und hätte noch die Möglichkeit vorab das mit dem Freizeitausgleich als Wunsch hinzufügen zu lassen. IST DAS NOTWENDIG oder reicht es aus wenn ich den nachfolgenden Satz streichen lasse?
Evtl. anfallende Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten streichen zu lassen und eine Ergänzung
hinzuzufügen?
Bitte schnell um Rückmeldung!
Herzlichen Dank im Voraus.
Mit freundlichem Gruß Manuela
arbeitsrechte.de meint
4. März 2019 at 8:36
Hallo Manuela,
oft werden Arbeitsverträge mit so unbestimmten Überstundenumfang angefochten. Eine unbegrenzte Abgeltung jeglicher Überstunden kann in der Regel nicht vereinbart werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Katrin meint
12. Februar 2019 at 19:28
Hallo!
In unserem Kindergarten ist es seit einer Weile üblich, dass der Chef anordnet Dienstplanänderungen zu befolgen, die Mitarbeiter mit Mehrstunden, und auch mit Überstunden, dazu „zwingen“ diese abzubauen. Also sowohl Teilzeitkräfte, die Mehrstunden leisten, als auch Vollzeitkräfte die Überstunden geleistet haben. Dies geschieht jedoch gegen den Willen der Betroffenen und ohne vorherige Absprache oder eine zufriedenstellende Erklärung. Hier eine Viertelstunde, da eine halbe Stunde. Er schickt sogar Personal heim, oder versucht es anders einzuspannen, sobald eine etwas geringere Kinderzahl in der Gruppe ist. Und wir eigentlich froh wären, mal etwas besser auf die einzelnen Kinder eingehen zu können und ihnen mehr Aufmerksamkeit zu schenken. Dies bedeutet ja auch einen gravierenden Qualitätsverlust unserer Arbeit. Hat der Leiter des Kinderhauses tatsächlich das Recht, dies gegen unseren Willen durchzuführen? Könnten wir rechtliche Schritte einleiten, bzw. wäre es evtl. sinnvoll ihm weiteres Leisten von Mehr- oder Überstunden zu verweigern wenn er diese nicht danach in Absprache mit uns abbaut bzw. auszahlen/vergüten lässt?
Können wir zumindest in dem Fall etwas unternehmen, wenn die verbliebenen Mitarbeiter mit den Aufgaben überfordert sind und diese nicht in der Zeit schaffen können? Es muss ausreichend Personal da sein, um gewisse Aufgaben zu erledigen. Ob dies Küchendienst ist, oder Vor- und Nachbereitung von Früh- oder Spätdienst.
Und eine weitere Frage: Ist es legal, eine Erzieherin planmäßig alleine in der Einrichtung zu lassen? Auch wenn keine Kinder mehr da sind, oder noch keine da sind? Ich glaube mich zu erinnern, dass man immer zu zweit sein muss vom Gesetz her.
Vielen Dank!
arbeitsrechte.de meint
15. Februar 2019 at 17:25
Hallo Katrin,
das Ganze sollten Sie mit einem Anwalt besprechen. Uns steht es leider nicht zu, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Iris meint
4. Februar 2019 at 16:40
Hallo ,
ich bin Teilzeitbeschäftigte und arbeite 30 Stunden in der Woche. In unserem Betrieb wurde Anfang letzten Jahres eine Betriebsprüfung durch den Rentenversicherungsträger durchgeführt. Unsere Einrichtung wurde nun dazu verpflichtet die Überstunden auszuzahlen. Obwohl im Tarifvertrag steht, dass auch Teilzeitkräften 25% Überstundenzuschlag zusteht, wurde er den Teilzeitkräften nicht gewährt, mit der Begründung, dass Teilzeitkräfte nur Mehrarbeit leisten und keine Überstunden. Überstunden würden nur bei Vollzeitkräften anfallen, wenn diese über die wöchentliche Arbeitszeit hinausgehen. Meine Frage ist nun, ob diese Mehrarbeit tatsächlich keine Überstunden sind, denn auch die Mehrarbeit wurde vom Arbeitgeber angeordnet.
Danke, I. Heß
arbeitsrechte.de meint
6. Februar 2019 at 10:32
Hallo Iris,
es gibt tatsächlich eine Unterscheidung zwischen Mehrarbeit und Überstunden. Bei Mehrarbeit wird die gesetzliche Höchstarbeitszeit überschritten. Bei Überstunden handelt es sich um eine Überschreitung der für den Beschäftigten geltenden Arbeitszeit, wie sich sich aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergibt.
Ob im Einzelfall Mehrarbeit oder Überstunden geleistet wurden, lässt sich nicht immer leicht beantworten und führt oft zu Streitigkeiten. Es kann in diesem Fall ratsam sein, einen Anwalt zur Klärung dieser Frage zu konsultieren. Wir bieten jedoch keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Stefan meint
24. Januar 2019 at 16:00
Hallo,
– Überstunden / Mehrarbeit ist nicht im Arbeitsvertrag geregelt.. 37,5 Stundenwoche
– Zusatzarbeiten wöchentlich länger bleiben / Samstagsarbeit / Fachmesse – Samstag+Sonntag
Da sind in 24 Monaten nun 224 Stunden zusammen gekommen….
Mein Arbeitgeber läßt keinen Wunschvorschlag von mir gelten… z.B… 1 Samstag im Monat (4Stunden) 4 Stunden davon abzufeiern….
Kann ich Ihn verpflichten mir einen Vorschlag zum abfeiern zu machen? Und muß ich dem dann zustimmen, wenn es zum Beispiel der Mittwoch mit 8 Stunden ist….
Vielen Dank,
Stefan
Martin meint
18. Januar 2019 at 4:18
Hallo,
zwei Fragen brennen mir auf der Seele.
1. ich Arbeite 6 Tage/woche 8h/Tag dauerhaft Nachts als Kauf. Angestellter.
Nun habe ich div. Überstunden, komme also auf weit über 48h/Woche Arbeitszeit.
Kann ich darauf bestehen diese Überstunden durch Freizeitausgleich vergütet zu bekommen?
2. Mein Arbeitgeber zahlt mir „nur“ 10% Nachtzuschlag obwohl ich tägl. um 1:00 Uhr Anfange.
Sind die 10% Ok? Ich bin der Meinung mal was von 30% gelesen zu haben, da ich dauerhaft Nachts arbeite und eine 6 Tage Woche habe!
Vielen Dank
arbeitsrechte.de meint
21. Januar 2019 at 13:13
Hallo Martin,
in der Regel ist der Umgang mit Überstunden im Arbeitsvertrag geregelt.
Für die Höhe des Nachtarbeitszuschlag gibt es keinen festgelegten Rahmen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Tillmann S. meint
16. Januar 2019 at 17:44
Hallo Arbeitsrechte-Team,
in meinem Unternehmen steht ein Event vor, bei welchem alle verpflichtend anwesend sein müssen.
Auch die Teilzeitkräfte. Das Event findet von Donnerstag bis Freitag statt. Am Samstag erfolgt die Abreise.
Ich arbeite normalerweise montags und dienstags jeweils acht Stunden.
Für die Abreise vom Event am wird jedem Vollzeitmitarbeiter ein halber Tag Überstunden gutgeschrieben.
Wie verhält es sich bezüglich meines Überstundenanspruchs denn dann bei mir, wenn ich:
A: Montag und Dienstag normal meine 16 Stunden leiste, Donnerstag und Freitag entsprechend der Anwesenheitspflicht auf dem Event bin (und offiziell arbeite) bzw. am Samstag abreise?
B: Meine Arbeitszeiten von Montag und Dienstag auf Donnerstag und Freitag verlege (ist mit meinem Vorgesetzten abgesprochen) und dann am Samstag abreise?
Vielen Dank vorab für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Tillmann S.
arbeitsrechte.de meint
21. Januar 2019 at 12:23
Hallo Tillmann,
leider können wir keine Prognose darüber abgeben, welche Einfluss das Event auf den Überstundenanspruch hat. Dies können Sie ebenfalls mit Ihrem Arbeitgeber abklären.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Kurt meint
15. Januar 2019 at 18:36
Sehr geehrtes Team,
bei Vergehen im Straßenverkehr in der Schweiz (LKW Fahrer) durfte ich nach einer Sicherheitsleistung von 1450 CH Franken durch meinen AG weiterfahren.
Nun hat er mir einfach 80 Überstunden dafür abgezogen, einen Strafbefehl habe ich aber nicht bekommen, was soll ich tun?
Herzlichen Dank
Peter meint
13. Januar 2019 at 17:40
Hallo Arbeitsrecht team,
Ich bin LKW Fahrer, in meine Arbeitsvertrag steht 40 Stunde Woche. Ich arbeite ca. 10.45 Stunden pro Tag, minus 45 Minuten Pause, bleibt 10 Stunden. Das meinen vorgestzten un nur die vertraglichen 40 stunden bezahlen will, muss ich ein Tag die Woche zuhause bleiben um Stunden abzubauen. Wohl gemeint, Stunden Abbau und nicht Überstunden Abbau.
Darf er das?
Ich habe grade 2 Wochen Urlaub gehabt und dieses Jahr noch nicht gearbeitet. Trotzdem ist mein Wochen Plan
Montag start 05.00 Uhr
Dienstag Start 06.30 Uhr
Mittwoch Start 07.00 Uhr
Donnerstag frei wegen der Beerdigung meines Buder
Freitag frei, Stunden abbau
Dabei habe ich gar keine Überstunden
Es kann doch nicht richtig sein, oder
Danke im voraus
Gruß Pete
Raphael meint
4. Januar 2019 at 15:36
Hallo Arbeitsrechte.de Team,
in meinem Arbeitsvertag steht unter Arbeitszeit drin :
a) Die individuelle regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der beschäftigten Person beträgt 40 Stunden.
b) Die beschäftigte Person ist zu Mehrarbeit verpflichtet.
Nun war ich ein gutes Jahr für die Firma beschäftigt und hab in dieser Zeit rund 100 Überstunden geleistet die ich mit Stundenzetteln und dergleichen nachweisen kann.
Da ich zum Jahreswechsel in einer anderen Firma begonnen habe möchte ich diese Stunden vergütet haben.
Mein ehemaliger Arbeitgeber sagt ich hätte kein Anrecht auf die Überstunden, Zitat : „Keiner der Mitarbeiter hat Anrecht auf die Überstunden das ist in mehreren Betriebsversammlungen besprochen worden.“
Das entspricht allerdings nicht der Wahrheit und selbst wenn, ist dies doch nicht schriftlich und mit meinem Einverständniss geregelt worden.
Hab ich einen rechtlichen Anspruch die Überstunden ausbezahlt zu bekommen ?
Wenn ja, auf was kann ich mich berufen um das Außergerichtlich zu klären ?
Wenn nicht macht es Sinn einen Anwalt zu beauftragen ?
Vielen Dank vorab !
arbeitsrechte.de meint
7. Januar 2019 at 10:58
Hallo Raphael,
da die Rechtsberatung in Deutschland den Anwälten vorbehalten ist, würden wir Sie an einen solchen verweisen. Uns steht dies leider nicht zu.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Dinges meint
20. Dezember 2018 at 7:01
Guten Tag
Ich bin Erzieherin und arbeite nach AVR Richtlinien.
Kann mein Chef entscheiden das meine Überstunden stundenweise abgefeiert werden? Z.b. Das ich morgens eine Stunde später zum Dienst komme?
Vielen Dank
arbeitsrechte.de meint
9. Januar 2019 at 9:05
Hallo Dinges,
ist im Arbeits- oder Tarifvertrag nichts anderes vorgeschrieben, kann ein Arbeitgeber in der Regel einen Überstundenabbau durch Freizeit anordnen.
Wie sich die Rechtslage in Ihrem Fall darstellt, können wir nicht beurteilen, da wir keine Rechtsberatung anbieten. Bitte erfragen Sie dies ggf. bei Ihrer Gewerkschaft oder einem Rechtsanwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Thorsten K. meint
14. Dezember 2018 at 7:52
Hallo Arbeitsrechte.de-Team,
vielen Dank für die ausführliche Information in dem Artikel. Jedoch finde ich da keine Antwort für mein Problem:
Ich bin bei einem Ingenieurdienstleister angestellt und habe jetzt bei dem Kunden in den letzten Monaten knapp über 150h sowie 5 Tage Resturlaub angesammelt. Jetzt macht der Kundenbetrieb zum Jahresende einen harten Schnitt und stellt viele Externe Mitarbeiter (darunter auch 5 1/2Jahren auch mich) zum neuen Jahr frei.
Da mein Arbeitgeber (Verleiher) noch kein Nachfolgeprojekt hat, soll ich zunächst meine Überstunden gegen meine Absichten abfeiern statt sie auszuzahlen. Kann mein Arbeitgeber mich dazu zwingen? Ist es nicht unternehmerisches Risiko von meinem Arbeitgeber?
Vielen Dank vorab!
arbeitsrechte.de meint
2. Januar 2019 at 15:36
Hallo Torsten K.,
ist im Arbeits- oder Tarifvertrag nichts anderes vorgeschrieben, kann der Arbeitgeber in der Regel einen Überstundenabbau durch Freizeit anordnen. Auch sieht das Arbeitsrecht vor, dass Überstunden gewöhnlich nur erlaubt sind, wenn innerhalb eines bestimmten Zeitraums ein Freizeitausgleich möglich ist.
Für Einzelfragen zu Ihrer konkreten Situation wenden Sie sich bitte ggf. an einen Anwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ehricke meint
5. Dezember 2018 at 23:48
Hallo.
Ich bin Krankenschwester und habe meinen Vertrag zum neuen Jahr von einem 100% auf 10% reduziert.
Ich habe alles früh genug kommuniziert und gebeten meine Überstunden zu reduzieren, jedoch wurde dies nicht umgesetzt in den Dienstplänen und somit nehme ich ca 50 Stunden mit ins neue Jahr / in den neuen Vertrag.
Ich sehe nicht ein, mir die Überstunden ausbezahlen zu lassen.
Icb möchte gerne meine Überstunden “ abfeiern“. Was sind da meine rechte? Ich freue mich über eine Nachricht von ihnen. Mfg
arbeitsrechte.de meint
10. Dezember 2018 at 9:40
Hallo Ehricke,
über Ihre Rechte informiert Sie ein Anwalt für Arbeitsrecht. Uns steht es nicht zu, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Stephanie meint
21. November 2018 at 22:35
Hallo liebes Team,
bei meinem Mann liegt folgender Sachverhalt vor:
Mein Mann arbeitet in verschiedenen Schichten und erhält gemäß Tariifvertrag entsprechende Entlohnung plus Zuschläge plus Gutschrift von Überstunden auf ein Zeitkonto. Nun meint die zuständige Personalerin, welche die Lohnabrechnung erstellt, meinem Mann bei zu vielen Überstunden, diese einfach eigenmächtig ohne jegliche Absprache mit dem Geschäftsführer und meines Mannes, zu streichen! Ist dies überhaupt erlaubt, dass eine normale angestellte von deren Kollegen einfach Stunden zu streichen? Noch hinzu kommt, dass JEDEN Monat die Abrechnung falsch ist und korrigiert werden muss. Was sagt hier die Rechtslage? Vielen Dank im Voraus.
arbeitsrechte.de meint
3. Dezember 2018 at 8:48
Hallo Stephanie,
in einem solchen Fall sollte sich Ihr Mann an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden und die weitere Vorgehensweise mit ihm besprechen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Maxime meint
21. November 2018 at 11:11
Hallo ich habe eine aktuelle Frage zum Thema.
Folgende Situation.
Ich habe am 31.10.2018 gearbeitet der Ausgleichstag wurde auf den 14.11.2018 gelegt. Ich war vom 05.11. – 16.11. krank geschrieben und der Ausgleichtag ist laut meinem Unternehmen nun verloschen. Die Tatsache das andere Kollegen ihren Ausgleichtag viel später nehmen können bzw. dieser später im Dienstplan eingetragen ist (z.B. 21.11, 29.11, 07.12. etc.) macht mich nun stutzig.
Ist mein Ausgleichtag rechtswirksam verloschen?
Vielen Dank.
arbeitsrechte.de meint
30. November 2018 at 8:49
Hallo Maxime,
dazu dürfen wir Ihnen leider keine Auskunft geben. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage an einen Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Heike meint
15. November 2018 at 15:59
Hallo,
[edit. v. d. Red.]
Darf der Arbeitgeber den Ausgleich von Überstunden in Freizeit nach seinem Ermessen anordnen oder nicht.
Freundliche Grüße
Heike
arbeitsrechte.de meint
16. November 2018 at 15:47
Hallo Heike,
ist im Arbeitsvertrag geregelt, dass Überstunden durch Freizeit ausgeglichen werden, darf der Arbeitgeber in der Regel nach seinem Ermessen entscheiden, wann dies geschieht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Franz St. meint
10. November 2018 at 0:13
Hallo Team,
Meine Frau arbeitete bis Mai als Vollzeitkraft und änderte ihren Vertrag ab Juni in Teilzeit 5T a 6 Std
Sie nahm 30 Überstunden mit ins Zeitkonto des neuen Vertrages.
Nun hatte meine Frau diese Überstunden als Freizeitausgleich bekommen und bekam 30 Std minus in diesem Monat da sie am Tage des Freizeitausgleiches nicht auf ihre 6Std kam
Bei zwei „normalen“ Monaten währen es 260 Std plus 2000 €
In diesem Fall waren es auch 260 Std Arbeit aber gemäß Abrechnung nur 1700€ da ja im zweiten Monat dreißig Std als Überstunden genommen wurden und dafür keine Entlohnung bezahlt wird
Also hätte sich meine Frau auch unbezahlten Urlaub nehmen können und die Überstunden nicht leisten brauchen wäre dies alles Rechtens.
Bin ich komplett auf dem falschen Weg oder kann ich hier gegen den AG vorgehen ?
arbeitsrechte.de meint
12. November 2018 at 8:56
Hallo franz,
ob hier rechtlich vorgegangen werden kann und sollte, kann nur ein Anwalt beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Susanne meint
7. November 2018 at 10:19
Hallo, ich werden nach 18 Jahren Beschäftigung in einem Unternehmen der Altenpflege zum Ende des Jahres meinen Arbeitsvertrag kündigen. Im Dezember habe ich noch 5 Urlaubstage. Weiterhin habe ich 50 Überstunden. Kann ich die Überstunden zum Monatsende absetzen, sodass ich vor Beginn der neuen Tätigkeit im Januar 2019 noch frei habe?Welche rechtlichen Regelungen gibt es dazu?
Mit freundlichen Grüßen
Susanne
Laura meint
2. November 2018 at 10:33
Hallo,c
ich habe eine Frage wg Überstunden. Meine Chefjn meint, wenn ich frei bekomme weil ich Überstu den abbaue, darf sie mich anrufen und mir sagen, dass ich arbeiten muss und ich muss bei der Arbeit erscheinen. Sie meint, so ist die Lage nach Arbeitsrecht. Jetzt habe jch eine Sabbatregelung und sie meint, in fer Zrit (4 Monate) wo ich „Überstunden abbaue“ darg sie mich anrufen und ich muss kommen Ist das tatsächlich so??
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.
Mit frrinflichen Grüßen
Lsura
Steffi meint
23. Oktober 2018 at 22:52
Guten Abend,
wie komme ich zu meinem Recht, wenn ich gekündigt habe, gebeten wurde bis möglichst zum Ende der Frist zu arbeiten, gewisse Überstunden im Gehalt pauschal inkludiert sind (ohne klare Formulierung) und ich nun viele Überstunden habe, man aber von Arbeitgeberseite nicht „freiwillig“ auf dieses Thema eingeht und das Ende des Arbeitsvertages nun bereits ansteht?
Vielen Dank im Voraus,
Steffi aus Nürnberg
arbeitsrechte.de meint
25. Oktober 2018 at 15:56
Hallo Steffi,
da es uns nicht erlaubt ist, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten, sollten Sie sich in dieser Angelegenheit von einem Anwalt beraten lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jutta meint
22. Oktober 2018 at 10:51
Hallo, ich habe als Arbeitgeber eine Frage.
ich habe einen kleinen Betrieb, der hauptsächlich Gartenhäuser, Ferienhäuser, Gerätehäuser und Carports verkauft und montiert. Die Saison beginnt im März und endet im November /Dezember.
In dieser Zeit sammeln wir Überstunden an, damit wir die Zeit zwischen Ende Dezember und ca. März ohne Kündigung überbrücken können und machen in dieser Zeit auch unsere Betriebsferien.
Ich habe in diesem März einen neuen Mitarbeiter eingestellt, der inzwischen ca. 170 Überstunden angesammelt hat- diese sollten die Zeit überbrücken, in der es keine Arbeit gibt.
Der Mitarbeiter bekam Schmerzen in seiner Schulter und hat einen OP Termin für sich auf den 21. Dezember gelegt, gefolgt von einer ca. 3 Monate langen Krankschreibung .
Muss ich als Arbeitgeber dann die komplette Lohnfortzahlung in den ersten 6 Wochen zahlen und auch noch die eigentlich für diese Zeit angesammelten Überstunden vergüten?
arbeitsrechte.de meint
25. Oktober 2018 at 15:52
Hallo Jutta,
um sicherzugehen, sollten Sie sich in dieser Situation an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Uns ist es leider nicht erlaubt, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Lisa meint
18. Oktober 2018 at 13:50
Hallo,
Ich bin Lehrerin in Ba-Wü und trage seit längerem 4,5 Deputatsstunden Vortrag mit mir herum. Die möchte ich ausgleichen, die Schulleitung weiß das, bemüht sich auch nach eigener Aussage, aber jedes Jahr gibt es wieder einen Grund, warum es nicht geht. Vor vier Jahren habe ich mein Deputat um zwei Stunden aufgestockt um der Schule den Ausgleich zu erleichtern. Nun unterricht ich den höheren Stundensatz.
Habe ich als Beamte irgendein Recht auf den Ausgleich? Im Augenblick sieht es für mich aus, als würde das Land ca. 300 Stunden meiner Lebenszeit einfach einbehalten.
arbeitsrechte.de meint
25. Oktober 2018 at 11:23
Hallo Lisa,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung leisten dürfen. Ein Anwalt kann prüfen, welche Ansprüche Sie haben.
Ihr Team von arbeitsrechte.de
Ronny B. meint
10. Oktober 2018 at 12:44
Hallo, meine Frage ist. Kann ich bei Gehalt NICHT angeordnete Überstunden absetzten?
arbeitsrechte.de meint
22. Oktober 2018 at 11:28
Hallo Ronny,
je nach vertraglicher Vereinbarung zu Überstunden können diese abgesetzt werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Alice meint
3. Oktober 2018 at 14:32
Hallo,
ich arbeite auf 450€ und habe 38 Stunden im Monat. Mein Vertrag läuft Ende November aus und ich möchte ihn nicht verlängern. Der Arbeitsplan für Oktober steht und ich habe noch 66 Überstunden. Mein Chef fragte, ob ich sie mir auszahlen lassen möchte. Das lohnt sich für mich wegen der Abzüge nicht und ich teilte ihm mit, dass ich dafür im November lieber den Ausgleich nehmen würde. Er sagte, dass er sich das erst überlegen müsste. Wie ist da die rechtliche Lage? Kann er mir das verbieten, sodass ich mir das doch auszahlen lassen muss?
Vielen Dank im Voraus!!
Liebe Grüße, Alice
arbeitsrechte.de meint
22. Oktober 2018 at 8:44
Hallo Alice,
in der Regel ist der Umgang mit dem Resturlaub im Arbeitsvertrag festgelegt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Nina meint
2. Oktober 2018 at 7:59
Hallo zusammen!
Ich bin Angestellte in einer Produktionsfirma und in meinem Vertrag ist festgelegt, dass Überstunden in Freizeit abgegolten werden können. Mein Chef hat vor zwei Wochen entschieden, dass der 4. und 5. Oktober als Brückentage angesetzt sind und die Firma geschlossen bleibt. Ich möchte die Stunden dafür nun von meinen Überstunden abziehen. Die Personalsachbearbeiterin meint, sie muss den Chef fragen ob Sie dafür Urlaub oder Überstunden verrechnen darf … hat er das denn zu entscheiden?
In einem weiteren Fall stellte ich einen Antrag auf Zeitausgleich/Überstundenabbau für einen Freitag (4,5h) und ich bekam den Antrag zurück mit einer Unterschrift und Notiz vom Chef, dass dies als Urlaubstag abgezogen wird. Darf er das erzwingen?
Besten Dank,
Nina
arbeitsrechte.de meint
22. Oktober 2018 at 8:21
Hallo Nina,
in der Regel kann Urlaub nur auf ausdrücklichen Wunsch verrechnet und gewährt werden. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann das genauer beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de