Sobald Sie als Arbeitnehmer mehr Arbeitsstunden leisten, als im Arbeitsvertrag vereinbart wurden, handelt es sich um Überstunden. Die Regelungen dazu finden sich in der Regel im Arbeits- oder Tarifvertrag. Die Grenzen werden vom Arbeitszeitgesetz abgesteckt.
Als Arbeitgeber haben Sie jedoch die Wahl: Entweder, Sie bezahlen Ihrem Arbeitnehmer die mehrgeleisteten Stunden, oder Sie bieten ihm für die gemachten Überstunden einen Freizeitausgleich an. Wann ein solcher Abbau von Mehrarbeit stattfindet, liegt normalerweise ebenfalls in Ihrem Ermessen.
Kurz & knapp: Überstunden abfeiern
Es gibt keinen Rechtsgrundsatz, der eine Vergütung von mehrgeleisteter Arbeitszeit vorschreibt.
Ist im Arbeits- oder Tarifvertrag nichts anderes vorgeschrieben, kann der Chef einen Überstundenabbau durch Freizeit anordnen.
Nein, wenn Sie mehrgeleistete Stunden abfeiern, ist dies nicht als Erholungsurlaub zu verstehen. Werden Sie beispielsweise krank, während Sie Überstunden abfeiern, werden Ihnen die entsprechenden Tage nicht wieder gutgeschrieben. Eine Erklärung dazu finden Sie hier.
Welche Voraussetzungen nötig sind, damit Arbeitnehmer ihre Überstunden abfeiern können und ob sie dabei überhaupt ein Mitspracherecht haben, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Inhalt
Überstunden abfeiern oder auszahlen lassen?
Allgemein existiert kein Rechtsgrundsatz, der besagt, dass gemachte Überstunden in jedem Fall vergütet werden müssen. Befindet sich beispielsweise eine Klausel im Arbeitsvertrag, die den Abbau von Überstunden durch einen Freizeitausgleich verbietet, muss der Chef seinen Mitarbeiter für die geleistete Mehrarbeit entlohnen. Ein Überstundenabbau ist laut Arbeitsrecht in diesem Fall nicht rechtens.
Die meisten Arbeits- und Tarifverträge ziehen jedoch einen Überstundenabbau durch Freizeit vor. Viele Arbeitnehmer sind sehr zufrieden damit, ihre Überstunden abfeiern zu dürfen. Familien mit Kindern haben so mehr Zeit für den Haushalt oder die Erziehung und die Betreuung der Kleinen. Haben Arbeitnehmer z. B. eine gewisse Anzahl an Überstunden gesammelt, kann dies in Kombination mit dem Anspruch auf Urlaub die Betreuung in den Schulferien sicherstellen.
Der Überstundenabbau ist jedoch nicht mit dem Anspruch auf Urlaub zu verwechseln: Häufig verhält es sich so, dass Arbeitgeber gemachte Überstunden laufend oder pro Woche von ihren Arbeitnehmern abbauen lassen, damit diese im Anschluss nicht für einen längeren Zeitraum ausfallen.
Es liegt generell im Ermessen des Arbeitgebers, wann Arbeitnehmer ihre Überstunden abbummeln dürfen. Dabei sollten Arbeitgeber darauf achten, die Termine für das Abfeiern der Überstunden mit den Angestellten abzusprechen.
Arbeitsrecht: Überstunden abbauen bei Krankheit oder Kündigung?
Wenn ein Arbeitnehmer seine Überstunden abfeiern möchte, in dieser Zeit jedoch erkrankt, verhält es sich ebenfalls nicht wie bei dem gesetzlichen Anspruch auf Urlaub:
- Erkrankt ein Angestellter im Urlaub, werden ihm die Krankheitstage als Urlaubstage gutgeschrieben und er kann diese zu einem anderen Zeitpunkt wahrnehmen.
- Beim Überstundenabbau ist dies laut eines Urteils des Bundesarbeitsgerichtes aus dem Jahr 2003 jedoch nicht möglich.
- Der Arbeitnehmer wird lediglich von seiner Pflicht entbunden, zu arbeiten, da er mehrgeleistete Stunden abfeiern muss.
- Dies ist aber nicht vergleichbar mit der arbeitsfreien Zeit, welche dem Erholungszweck dient.
- Aus diesem Grund trägt der Arbeitnehmer das Risiko, nach seinem Antrag, Überstunden abfeiern zu dürfen, zu erkranken.
Sascha meint
21. September 2019 at 17:53
Hallo, ich arbeite für ein Ingenieursdienstleistungsunternehmen seit knapp 4 Jahren. Aufgrund der sehr intensiven Projektarbeit und immer zu knappen Ressourcen (Personal, Technik etc.) sprenge ich jährlich mein Überstunden-Zeitkonto mit 180 Überstanden oder weit darüber. Laut Arbeitsvertrag steht es mir frei ob ich mir die Überstunden auszahlen oder als Gleittage abfeiern lasse. Nun ist es leider dazu gekommen, dass mein Kundenprojekt aufgelöst und ich mit Überstunden abfeiern freigestellt wurde. Laut meinem Vorgesetzten soll ich aber in dieser Freizeit mich in das kommende Projektthema bzw. dessen Technologie intensiv einarbeiten. Meine Frage wie zulässig ist diese Anordnung? Gilt das Abfeiern mit Freizeit nicht als tatsächliche Freizeit oder wie mein Vorgesetzter sagt als Variable Arbeitszeit. Die Einarbeitung ist in seinem Verständnis nichts anderes eine andere Form der Freizeitgestaltung …
Maria meint
13. August 2019 at 11:07
Guten Tag, habe eine Frage. Ich bin voll Zeit 38.5 Stunden bei 6 Tage Woche eingestellt und habe pauschal 2.5 Tage im Monat Anspruch auf Urlaub, also 30 Tage im Jahr. Jetzt habe ich folgende Situation. Habe mit meinen Arbeitgeber vereinbart das ich die letzten knapp 2 Jahre nur eine bestimmte Anzahl an Stunden im Monat ausgezahlt bekomme sodass ich nun soviel Stunden auf einen zeit Konto habe, dass ich 8 Monate quasi nicht arbeiten brauche {mache eine längere Reise}. Während dieser 8 Monate bekomme ich weiter Gehalt, also monatlich vom zeit Konto ohne arbeiten zu gehen, ausgezahlt. Die Frage ist…habe ich Anspruch auf Urlaub während dieser 8 Monate.? Da ich ja ganz normal weiter eingestellt bin und nun diese angesammelten Überstunden abfeiere. Ich hoffe sie verstehen wie ich es meine.
Danke vorab, LG maria
Sabine meint
13. August 2019 at 7:37
Hallo liebes Team,
zwei Fragen: darf der Chef erfragen , also der tatsächliche Grund, warum man in Urlaub geht
bzw. warum man an einem gewissen Tag einen Tag Freitzeitausgleich braucht aus seinen geleisteten Überstunden.
Katja meint
25. Juli 2019 at 11:50
Hallo,
mein Chef zahlt mir meine Überstunden weder aus noch darf ich diese abbummeln,
obwohl ich in Teilzeit angestellt bin (37,5 h/Woche) habe ich in der Woche ca. 45 h.
Jetzt möchte er mir eine andere Ausliefertour zuteilen, wo ich dann auf 50 h/Woche komme.
Soll ich ihn schriftlich auffordern die Überstunden auszuzahlen? Oder Tage zum Freinehmen schriftlich anfordern?
Und muss ich die Tour fahren oder kann ich diese ablehnen?
Was kann ich tun? Könnt ihr mir weiterhelfen?
LG Katja
Ralf meint
6. August 2019 at 12:45
Hallo,
habe heute auf meinen Lohn- u Gehaltsabrechnung gesehen, das mein Chef mir ohne Absprache wiederholt 20 Überstunden ausbezahlt. Das passiert jetzt schon zum zweiten mal.
Darf er das einfach ohne meine Einwilligung tun? Würde lieber die Überstunden zum abfeiern nehmen.
Vielen Danke für die Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf
Markus meint
18. Juli 2019 at 11:49
Hallo zusammen,
Mein Chef ist der Ansicht, dass ich in der Zeit, in der ich Überstunden abbaue keinen Anspruch auf Urlaub habe.
Folgender Sachverhalt: Ich habe 24 Tage Urlaub pro Jahr. Wenn ich viele Überstunden habe und diese dann abbaue und daher 2 Monate komplett Daheim bin, meint mein Chef, dass ich nur noch 20 Tage Urlaub habe.
Ist das richtig? Wenn nicht, wo kann ich nachlesen, wo das geregelt ist?
Denn ich bin der Meinung, dass mir trotzdem 24 Tage Urlaub zustehen.
VG
Markus
hatmann meint
8. Juli 2019 at 17:54
Hallo…
ich habe mal eine Frage bzgl. meiner Entlohnung.
In meinem Vertrag sind 40 Std. die Woche angegeben.
Ich arbeite gerne in meinem Betrieb und habe auch nach 3 Jahren Bertriebszugehörigkeit noch Spaß:
Meine Stunden arbeite ich von Montag bis Freitag, und „steche“ diese dann auch.
Nun komt es vor, das mein Chef fragt ob ich Samstags arbeiten könnte.
Die Zeit Stunden die ich dann verrichte bekomme ich „unter der Hand“ ausgezahlt.
Nun war es so, das ich einen Samstag stechen sollte, und somit 10 Std. mehr auf meiner Uhr hatte.
zum Verständis….es waren bei Arbeitszeitende an dem Samstag, 54 Std Mehrarbeit insgesamt aufgelaufen.
An darauf folgenden Monatg habe ich nicht gestochen und habe 6,5 Std. gearbeitet, die ich ausgeszahlt bekam.
Am Dienstag waren dann anstatt 54 Std. nur noch 46 auf der Uhr.
Ich monierte das umgehend und es heist, dafür habe ich ja den Montag „so“ bekommen.
Nun kann es aber nicht sein, das ich von meinen geleisteten Std. (54 für die Woche mit Samstag), ( Std für den Montag, den ich nicht stechen sollte, 8 Std abgezogen bekomme.
Nach meiner Denke habe ich 16,5 Std. gearbeitet, 6,5 bezahlt bekommen und 8 Std. von meinen Konto abgezogen bekommen, die eigentlich nicht abezogen werden dürften.
Sehe ich das richtig?
Danke für eure Antworten
Christian meint
26. Juni 2019 at 1:57
Hallo, darf der Arbeitgeber ohne Absprache, mir meine Überstunden einfach so ausbezahlen, ohne mich zu informieren, bzw zu „fragen“, in einer willkürlichen Höhe? So das ich am Monatsende feststelle, dass diesen Monat plötzlich mehr drauf ist. Da ich Unterstützung vom Amt bekomme, muste ich jedes Mal die Hälfte an das Amt abdrücken. Ist dies so rechtens vom Arbeitgeber?
Wollte gerne 25 std/wo arbeiten, habe aber nur einen 20 Std Vertrag bekommen und muss dadurch permanent Überstunden machen.
Vielen Dank!
arbeitsrechte.de meint
27. Juni 2019 at 16:54
Hallo Christian,
wie mit Überstunden umgegangen wird, sollte aus Ihrem Arbeitsvertrag hervorgehen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Pina meint
6. Juni 2019 at 13:55
Darf der Arbeitgeber verlangen, dass man erst ein bestimmtes Kontingent an Überstunden sammelt, bevor man sie abfeiern kann? Dass man also erst 30 Stunden ansammeln muss, bevor man eine oder mehr davon wieder freinehmen darf?
Toni meint
28. Mai 2019 at 20:53
Hallo,
ich habe bisher 6500 brutto verdient. Jetzt habe ich nach einer Gehalterhöhung gefragt. Diese wurde mit gegeben mit 500,- Brutto zusätzlich. Nun wurde mein Arbeitsvertrag geändert (ich habe ihn noch nicht unterschreiben) daß, damit sämtliche Überstunden sowie Reisestunden abgegolten seien. Im bestehenden Arbeitsvertrag hatte ich weder eine Überstundenregelung noch waren Reisestunden erwähnt.
Die Frage lautet: wenn ich über die Grende von 6500 Euro/Monat bin, habe ich zumindest recht auf Abgeltung der Überstunden in Form von Freizeit ? oder habe ich kein Recht mehr, und mein AG kann alles von mir verlangen ?
Vielen Dank im Voraus.
Belinda meint
8. Mai 2019 at 13:38
Hallo,
ich bin Teilzeitkraft mit 21,5 Stunden. Meine Kollegin und ich arbeiten im gleichen Büro und unsere Arbeitszeiten überschneiden sich nur geringfügig: wenn sie vormittags arbeitet, bin ich nachmittags im Büro und umgekehrt. Nur am Freitag (!) sind wir parallel da.
Sie war im vergangenen Monat lange krank, so dass bei mir einige Überstunden angefallen sind.
Ich möchte mir diese Überstunden nicht auszahlen lassen, da ich 1. Steuer darauf zahle und 2. bei meiner ungünstigen Steuerklasse (V) nicht viel von übrig bleibt. Stattdessen möchte ich lieber mal an einem Freitag (an dem wir parallel da sind!) frei machen.
Mein Chef meinte zu mir, dass sei okay – ich müsse es lediglich mit der Kollegin, die jedoch meine Vorgesetzte ist, absprechen. Die Kollegin sagt nun, ich müsse (!) mir die Überstunden auszahlen lassen, sie habe es schließlich auch gemacht.
Ist das rechtens?
P.S. In meinem Vertrag steht lediglich: „Mehrarbeit ist im gesetzlichen Rahmen zu leisten“.
arbeitsrechte.de meint
9. Mai 2019 at 16:47
Hallo Belinda,
es gibt keine gesetzliche Vorschrift, dass Überstunden unbedingt ausgezahlt werden müssen, wenn gemäß Arbeitsvertrag auch ein Freizeitausgleich möglich ist.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Elke meint
6. Mai 2019 at 10:06
Hallo,
gibt es irgendwo eine gesetzliche Regelung, welche es verbietet Überstunden direkt an Jahresurlaub anzuhängen?
Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung!
LMSTG meint
5. Mai 2019 at 8:53
Hallo zusammen!
Eine Frage:
Ich bin im Gastronomischen Bereich Tätig:
Folgendes Beispiel:
Ein Dienstplan Lautet:
Montag: 10:00 -15:00 / 17:00 -23:00
Da eine Küche nicht einfach so verlassen oder geöffnet werden kann
ist meine Aktuelle / Tatsächliche Arbeitszeit folgende:
8:30-15:30 / 17:00 – 23:30 oder gar 00:00
Dadurch entstehen pro Woche reguläre Überstunden….
Einige Gespräche mit dem Arbeitgeber verliefen leider Fruchtlos.
Fragen:
Darf der AG dies machen?
Da ich meiner Vertraglichen Pflicht nachkommen muss, bin ich gezwungen Überstunden zu machen.
Arbeitszeit Konten habe ich noch nicht gesehen…
auch die genaue Überstunden Anzahl habe ich noch nicht vom AG bekommen.
( führe natürlich selber eine Auflistung )
bin Ratlos…..
Würde mich über andere Meinungen freuen…!!
Danke !
Santos meint
3. Mai 2019 at 22:45
Hallo Team Arbeitsrecht.de
Ich habe ein 40 std Woche Vertrag bei dem es nicht geregelt wird das ich Samstags arbeiten muss oder nicht, es gibt einige Wochen im Jahr die ich aber nur ca. 30 Std arbeite, dafür muss ich aber ab und zu Samstags arbeiten kann ich dennoch auf die Auszahlung der Samstags Überstunden bestehen, obwohl ich die wöchentliche 40 Vertrags abeitsstunden nicht erfüllt habe.
Vielen Dank im voraus.
Grüße Santos
arbeitsrechte.de meint
8. Mai 2019 at 9:03
Hallo Santos,
bitte klären Sie dies ggf. mit einem Anwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Hannes meint
3. Mai 2019 at 8:53
Ich hab mal gehört dass laut Arbeitsschutzgesetz in einem vierteljährlichen Intervall die Überstunden so abgefeiert werden müssen, dass die durchschnittliche Wochenarbeitszeit dem entspricht was im Arbeitsvertrag steht. Stimmt das so? Wenn ja, wo genau steht das?
Anna-lena meint
30. April 2019 at 12:56
Nach meiner Kündigung wurden mir meine gesamten 55 Überstunden vom Überstundenkonto abgezogen. Sie sind weg. Ich habe aber noch knapp 5 Wochen zu arbeiten.
Darf der Arbeitgeber diese Überstunden einfach abziehen und welche Möglichkeiten habe ich als Arbeitnehmer?
arbeitsrechte.de meint
6. Mai 2019 at 9:20
Hallo Anna-lena,
leider steht es uns nicht zu, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten. Welche Möglichkeiten Sie in einer solchen Situation haben, kann Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht erklären.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Cornelia meint
29. April 2019 at 10:39
Hallo,
ich arbeite in der Pflege in einer 50% Stelle. Arbeite aber volle Tage nur halt weniger Tage im Monat. Die Urlaubstage rechnet mein Arbeitgeber aber nur mit 3,9 Std. pro Urlaubstag ab – ich arbeite aber 7 Std. pro Arbeitstag. Ist dies Rechtens?
Danke für eine Antwort.
Schmidti meint
15. April 2019 at 11:02
Hallo,
ich hätte eine kurze Frage:
Ich habe meinen Arbeitsvertrag fristgerecht gekündigt und wollte eine Überstunden zum Ende Vertrages „abfeiern“. Darf der Arbeitgeber mir dies untersagen? (Es handelt sich um ca. 2,5 Wochen) Ich habe kein Interesse an einer Vergütung. Mir ist freizeit wesentlich wichtiger!
Über eine Antwort, würde ich mich freuen.
Viele Grüße
arbeitsrechte.de meint
18. April 2019 at 11:43
Hallo Schmidti,
inwiefern ein Arbeitnehmer seine Überstunden geltend machen kann, hängt zu einem Großteil von den Vereinbarungen im Arbeitsvertrag ab. Wir empfehlen Ihnen, sich diesbezüglich von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Julia meint
13. April 2019 at 15:53
Hallo
Ich habe mal eine Frage
Darf die Rufbereitschaft mit Überstunden verrechnet werden?
Beispiel ich hab Rufbereitschaft bekomme 50€ Pauschale, wenn ich nicht raus fahren muss. Sollte es doch der Fall sein und ich Unter 8 Std arbeite will mein AG die Differenz mit meinen Überstunden ausgleichen.
Ist das erlaubt?
Benno meint
5. April 2019 at 17:56
Hallo,
ich habe das Problem, dass ich mit dem Chef mündlich vereinbart hatte, dass ich meine Überstunden nicht ausgezahlt bekomme, sondern über Freizeitausgleich abfeiern kann. Dann wurde ich dennoch per E-Mail gefragt, wie viele Überstunden ich ausgezahlt haben möchte. Ich antwortete darauf, dass ich am liebsten keine ausgezahlt bekommen will, da ich keine Zeit hätte. Keine Antwort!
Nun habe ich ohne Ankündigung einfach 125 Überstunden ausgezahlt bekommen. Das waren 15% mehr als ich sonst für den Monat bekomme, obwohl 125 Stunden bei meinem Teilzeitjob von 27 Std/Woche mehr als einen Monat Mehrarbeit sind…. ???
Kann ich dagegen vorgehen, oder ist man da als Arbeitnehmer der Gelackmeierte?
Ich wäre sehr dankbar für eure Hilfe!
Arno meint
3. April 2019 at 18:04
Sehr geerhte Damen und Herren,
ich bin im Verkauf tätig. Ich habe ein Festgehalt und in meinem Arbeitsvertrag steht, dass Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind. Wie sieht es aus, wenn ich Sonntags wegen z.B. einer Ausstellung im Ort arbeiten muss? Muss der Arbeitgeber mir für die Zeit, die ich an dem Sonntag gearbeitet habe trotzdem einen Zeitausgleich unter der Woche geben?
arbeitsrechte.de meint
8. April 2019 at 10:38
Hallo Arno,
eine derartige Vertragsregelung kann unwirksam sein. Es empfiehlt sich daher, ggf. einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Wir hingegen bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Timm meint
3. April 2019 at 13:52
Moin, hab da ein kleines anliegen
ich habe im monat januar 10überstunden geleistet und habe diese auch schwarz auf weiss, nun habe ich im märz mir die zeiten nochmal geben lassen und habe gesehen das ich im januar nun -0.55std habe.
darf der arbeitgeber erbrachte stunden ohne mein einveständis einfach streichen?
vielen dank
Chris.A meint
30. März 2019 at 10:23
Mir wurde bei Einstellung TVÖD nicht gesagt,dass meine Stelle eine Elternzeitvertretung ist. Weder in der damaligen Stellenausschreibung noch im Gespräch wurde mir von diesem Sachverhalt erzählt.
Als ich den Vertrag erhielt stand dort, das dieser Sachgrundlos befristet ist.Nun läuft mein Vertrag nach zwei Jahren aus und auf nachfragen sagt mir nun der Personalchef das die Stelle wegen einer auslaufenden Elternzeit nicht verlängert werden kann. Ich war völlig entgeistert da ich eine solche Stelle,mangels Perspektive nie angenommen hätte. Ich fühle mich hinters Licht geführt.
Hätte der Arbeitgeber mich nicht darüber informieren müssen das meine Stelle wegen Elternzeitvertretung befristet ist?
Anna meint
27. März 2019 at 8:40
Hallo.
Ich habe derzeit ein recht hohes zeitguthaben. Mein Chef meint er will es auszahlen. Das möchte ich aber nicht. Ich möchte die Tage in Freizeit nehmen.
Kann er mich zur Auszahlung zwingen?
Zweite Frage.
Ich möchte meinem Chef vorschlagen, den bereits gehmigten Urlaub für Juni in Gleittage umzuwandeln. Wenn er dem zustimmt und genehmigt : Muss er meine bereits im Dezember gebuchte Reise bezahlen, wenn er sich kurzfristig entscheidet, die Gleittage aus dienstlichen Gründen zu streichen? Für bereits gehmigten Urlaub gilt diese Regelung ja, aber wie verhält es sich mit gehmigter Gleitzeit? In der Dienstvereinbarung steht dazu nichts.
Ich freu mich auf kurzfristige Beantwortung!
Liebe Grüße
Anna
arbeitsrechte.de meint
1. April 2019 at 14:13
Hallo Anna,
bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Rechtsanwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Michael meint
14. März 2019 at 11:59
Hallo zusammen,
hat der Arbeitgeber das Recht dazu, folgende Anordnung zu erlassen:
Monatlich dürfen nur 2 Stunden als Überstunden abgefeiert werden?
Normalerweise kann man sich doch immer einen gesamten Tag freinehmen, oder nicht?
Viele Grüße
Michael
Tobias meint
13. März 2019 at 7:52
Hallo zusammen,
Ich hab da eine Frage zwecks freier Verfügbarkeit über meine geleisteten Überstunden:
Bei meinem aktuellen Arbeitgeber sieht es so aus, dass jeder Mitarbeiter zwei Überstundenkonten hat, ein 16h-Konto und ein 100h-Konto. Über das kleine Konto darf jeder nach Absprache mit dem Teamleiter frei verfügen. Der Abbau vom großen Konto bedarf einem Antrag bei der Geschäftsleitung. Zudem gibt es eine bisher rein mündliche Aussage der Geschäftsleitung wir dürfen erst auf das große Konto zugreifen wenn es zu 75% gefüllt ist. Ist das rechtens?
Ich bin jetzt seit ein paar Jahren in der Firma und auf meinem großen Konto sind ca. 50h. Als ich diese beanspruchen wollte um einen Tag auszugleichen wurde mir erstmal gesagt, dass es nicht ginge, wegen eben dieser mündlichen Regelung.
Stimmt das? Gibt es eine Grundlage für Arbeitgeber zu sagen, der Arbeitnehmer darf seine Überstunden erst abbauen wenn er ein gewisses Maß erreicht hat?
arbeitsrechte.de meint
15. März 2019 at 11:46
Hallo Tobias,
wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht, um Ihre Situation beurteilen zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de