Sobald Sie als Arbeitnehmer mehr Arbeitsstunden leisten, als im Arbeitsvertrag vereinbart wurden, handelt es sich um Überstunden. Die Regelungen dazu finden sich in der Regel im Arbeits- oder Tarifvertrag. Die Grenzen werden vom Arbeitszeitgesetz abgesteckt.
Als Arbeitgeber haben Sie jedoch die Wahl: Entweder, Sie bezahlen Ihrem Arbeitnehmer die mehrgeleisteten Stunden, oder Sie bieten ihm für die gemachten Überstunden einen Freizeitausgleich an. Wann ein solcher Abbau von Mehrarbeit stattfindet, liegt normalerweise ebenfalls in Ihrem Ermessen.
Kurz & knapp: Überstunden abfeiern
Es gibt keinen Rechtsgrundsatz, der eine Vergütung von mehrgeleisteter Arbeitszeit vorschreibt.
Ist im Arbeits- oder Tarifvertrag nichts anderes vorgeschrieben, kann der Chef einen Überstundenabbau durch Freizeit anordnen.
Nein, wenn Sie mehrgeleistete Stunden abfeiern, ist dies nicht als Erholungsurlaub zu verstehen. Werden Sie beispielsweise krank, während Sie Überstunden abfeiern, werden Ihnen die entsprechenden Tage nicht wieder gutgeschrieben. Eine Erklärung dazu finden Sie hier.
Welche Voraussetzungen nötig sind, damit Arbeitnehmer ihre Überstunden abfeiern können und ob sie dabei überhaupt ein Mitspracherecht haben, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Inhalt
Überstunden abfeiern oder auszahlen lassen?
Allgemein existiert kein Rechtsgrundsatz, der besagt, dass gemachte Überstunden in jedem Fall vergütet werden müssen. Befindet sich beispielsweise eine Klausel im Arbeitsvertrag, die den Abbau von Überstunden durch einen Freizeitausgleich verbietet, muss der Chef seinen Mitarbeiter für die geleistete Mehrarbeit entlohnen. Ein Überstundenabbau ist laut Arbeitsrecht in diesem Fall nicht rechtens.
Die meisten Arbeits- und Tarifverträge ziehen jedoch einen Überstundenabbau durch Freizeit vor. Viele Arbeitnehmer sind sehr zufrieden damit, ihre Überstunden abfeiern zu dürfen. Familien mit Kindern haben so mehr Zeit für den Haushalt oder die Erziehung und die Betreuung der Kleinen. Haben Arbeitnehmer z. B. eine gewisse Anzahl an Überstunden gesammelt, kann dies in Kombination mit dem Anspruch auf Urlaub die Betreuung in den Schulferien sicherstellen.
Der Überstundenabbau ist jedoch nicht mit dem Anspruch auf Urlaub zu verwechseln: Häufig verhält es sich so, dass Arbeitgeber gemachte Überstunden laufend oder pro Woche von ihren Arbeitnehmern abbauen lassen, damit diese im Anschluss nicht für einen längeren Zeitraum ausfallen.
Es liegt generell im Ermessen des Arbeitgebers, wann Arbeitnehmer ihre Überstunden abbummeln dürfen. Dabei sollten Arbeitgeber darauf achten, die Termine für das Abfeiern der Überstunden mit den Angestellten abzusprechen.
Arbeitsrecht: Überstunden abbauen bei Krankheit oder Kündigung?
Wenn ein Arbeitnehmer seine Überstunden abfeiern möchte, in dieser Zeit jedoch erkrankt, verhält es sich ebenfalls nicht wie bei dem gesetzlichen Anspruch auf Urlaub:
- Erkrankt ein Angestellter im Urlaub, werden ihm die Krankheitstage als Urlaubstage gutgeschrieben und er kann diese zu einem anderen Zeitpunkt wahrnehmen.
- Beim Überstundenabbau ist dies laut eines Urteils des Bundesarbeitsgerichtes aus dem Jahr 2003 jedoch nicht möglich.
- Der Arbeitnehmer wird lediglich von seiner Pflicht entbunden, zu arbeiten, da er mehrgeleistete Stunden abfeiern muss.
- Dies ist aber nicht vergleichbar mit der arbeitsfreien Zeit, welche dem Erholungszweck dient.
- Aus diesem Grund trägt der Arbeitnehmer das Risiko, nach seinem Antrag, Überstunden abfeiern zu dürfen, zu erkranken.
Marina M. meint
2. Dezember 2022 at 21:12
Hallo,
ich habe 64 Überstunden und bin seit 5 Wochen krankgeschrieben, ab nächste Woche falle ich ins Krankengeld.
Ich habe meiner Geschäftsführerin mitgeteilt, dass ich nicht Arbeiten kommen kann und im Januar eine OP ansteht.
Nach der OP werde ich noch ca. 3 Monate arbeitsunfähig sein.
Heute als ich meine Krankenscheinverlängerung abgegeben habe, steht auf dem Dienstplan Überstundenfrei 19.12. bis 31.12.2022 (12 Tage).
Ist das rechtens?
Ich habe nie gesagt oder beantrag, dass ich Überstundenfrei bekommen möchte.
Dienstliche Gründe bestehen nicht, da Dienste (Tour im Pflegedienst) z.B. am 24.12.2022 nicht abgedeckt sind (Aushang im Büro).
Die Dienstpläne für den Monat Dezember wurden am 27.11.2022 gedruckt. Am 23.11.2022 habe ich das letzte mal mit meiner Geschäftsleitung über den weiteren Verlauf meiner Behandlung gesprochen.
Mein Arbeitsvertrag regelt nur, dass ich max. 100 Überstunden laut Arbeitszeitkonto haben darf und das ich Überstunden die ich nehmen möchte, mit meinem Arbeitgeber absprechen muss.
Über einen Rat von euch würde ich mich sehr freuen.
MfG
Marina
Schulz meint
5. Februar 2022 at 10:39
Hallo, ich habe eine Frage?
Ich habe Überstunden und kann diese „Abfeiern“. Ich habe jeden Tag unterschiedliche Arbeitszeit. z.B. Montag 4h, Dienstag 10 h und Mittwoch 2,5 h. Wenn ich Überstunden Ausgleich nehme, muss ich dann z.B. am Montag auch nur 4 Überstunden nehmen. Oder muss ich die durchschnittliche Zeit von 6 h bei einer 30h Woche nehmen. Danke !
Natalia meint
10. Januar 2022 at 8:59
Hallo,
ich habe c.a 45 Überstunden, auch von letztes Jahr angesammelt.
Laut Vertrag habe ich 25 Stunden Woche, aber ich arbeite c.a 32/33 Stunden die Woche.
ich interessiere mich ob ich dieses Jahr die Überstunden abbumeln kann die von letztes Jahr noch offen stehen.
und wollte wissen wie viele Überstunden beträgt ein freier Tag bei ein Teilzeitjob, hat es ein Unterschied? wie viele Stunden wären es genau ?LG und danke!
Birgit K. meint
1. Oktober 2021 at 12:14
Hallo! Bei meiner neuen Arbeitsstelle sind 4 Tage à 8,5 h und Freitags à 6 h im kaufmännischen Bereich üblich. Ich habe einen alten Aushang gefunden, dass Mitarbeiter*innen die zwischen Montag & Donnerstag krank sind oder Urlaub haben ja NICHT für den Freitag vor-Arbeiten und somit am folgenden Freitag (oder binnen 2 Wochen ) diese Zeit nachzuholen haben – das kommt mir doch etwas komisch vor – wie ist hier die Rechtslage?
L.G.
Birgit
Maren meint
12. September 2021 at 15:10
Wenn im laufe eines Monats mehrere Tage zum Überstundenabbau eingeplant sind und man erkrankt am Anfang des Monats. Bleiben dann die Überstunden erhalten oder verfallen diese ebenfalls
Gisela meint
5. August 2021 at 15:26
Ich habe eine Frage:
Ich bin MFA in einer Arztpraxis. Die Ärztin ist krankgeschrieben und die Praxis geschlossen. Wir arbeiten noch Liegengebliebenes ab und sollen dann für den Rest Überstunden abbauen. Es haben nicht alle MFAs Überstunden. Darf der AG das verlangen? Womöglich auch unbezahlten Urlaub nehmen?
Vielen Dank für eine Antwort
Andrea meint
9. Juli 2021 at 18:42
Hallo, ich habe eine Frage ich arbeite in der Pflege und habe eine Tour die ich täglich abfahre. Bin in 30 Stunden Woche und habe pro Tag so 5- 6 Patienten. Nun war ich krank und es sind einige Patienten ausgefallen , auf meinen Studentenzettel hat man mir die ausgefallenen Stunden von den Überstunden abgezogen. Ist das rechtens , so rutsche ich ja immer weiter ins Minus. Wäre ich nicht krank hätte ich mir die Lücke mit anderen Patienten gefüllt aber im Krankheitsfall habe ich doch keine Chance.
Susi meint
28. Juni 2021 at 21:21
Guten Tag ,
Ich habe einen Arbeitsvertrag von 20 Stunden in der woche.
In meinem Vertrag wurde nichts im Bezug auf Überstunden vereinbart.
Nun habe ich die Frage ab wann ich mir meine Überstunden aufschreiben darf ?
Gibt es einen Spielraum zwischen 0-15 Minuten und dann wird beispielsweise ab der 15ten Minute als Überstunde berechnet?
Bin ich überhaupt verpflichtet Überstunden zuleisten ?
Vielen Dank im Voraus !
Elke meint
1. Juni 2021 at 20:31
ich habe eine Frage und zwar.
Da ich in der Pflege arbeite sammeln sich die Überstunden auch an, einer ist immer Krank und man springt ein und kommt aus dem frei.
Anfang Mail gab ich gegenüber unserer Dienstplanerin an das ich am 3.06.21 Operiert werde 3 bis 6 Wochen daraufhin ausfallen werde.
Schrieb diese Information in den Wunschplan ein, damit man ne Leasing oder jemanden zum Dienst für diesen zeitaum holen kann.
Nun wurden mir 60 stunden in der Zeit der Op und der genesung danach der Überstundenabbau eingebaut worden.Ist das rechtens?????
Rose meint
26. Mai 2021 at 0:33
Hallo,
ich habe 3 Tage Urlaub vor einem Feiertag eingereicht und hinterher gesehen, dass ich stattdessen hätte meine Überstunden abbauen können. Wir dürfen pro Monat 2 Tage Überstunden abbauen. Nun fällt der 31. auf einen Montag. Also könnte ich stattdessen 3 Tage hintereinander Gleitzeit nehmen, statt Urlaubstage zu verschenken. Wahrscheinlich hat der Vorgesetzt die Urlaubskarte schon unterschrieben… (bin im homeoffice, bekomme es nicht mit, ob schon unterschrieben). Kann ich jetzt im Nachhinein (super, ich weiß) noch drum bitten, den Urlaub zu streichen, um mir dann Gleitzeit zu gewähren?
1. Geht das, rein rechtlich
2. Empfindet der Vorgesetzte dies als unverschämt?…
Ferb meint
30. April 2021 at 13:12
Kann ich, als Abteilungsleiter meinem Mitarbeiter anordnen Überstunden abzubauen, weil zu wenig Arbeit vorhanden ist? Problem: Wir sind zu dritt in einer Abteilung und ich kann im Moment nur zwei Leute beschäftigen. da ein Mitarbeiter mehr Überstunden hat als der andere, würde ich denjenigen mit den meisten Überstunden zu Hause lassen.
Roland meint
13. März 2021 at 11:02
Hallo, in unserem Betrieb konnten wir wegen der kalten Witterung nicht arbeiten an 10 Arbeitstagen! da die meinsten kollegen auf dem Arbeitszeitkonto über das letzte Jahr einige Mehrarbeitsstunfen angesammelt haben ,bekamen wir vom Arbeitgeber ein Schreiben,das vor der Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld ,evtuell vorhandene Mehrarbeitsstunden und Resturlaub vom Vorjahr dazu verwendet werden müssen.
Einige kollegen hatten im Vorjahr durch ständiges Freinehmen und verbrauchen von Urlaub ,kein Guthaben an Stunden oder Resturlaub und sollen nun trotzdem Kurzarbeitergeld und vollen Lohnausgleich durch die Firma bekommen .Ist das rechtens ?? Es ist doch ungerecht denen gegenüber die immer im Einsatz waren und nun ihre angesparten Mehrarbeitsstunden verlieren,oder sehe ich das falsch ? Einige Mitarbeiter die genügend Stunden auf dem Mehrarbeitskonto hatten,waren ganz schlau und liessen sich während der Zeit krankschreiben um ihr Stundenguthaben zu retten .Nur habe ich gelesen das bei Abfeiern von Überstunden und Krankschreibung an diesen Tagen die Überstunden nicht gutgeschrieben werden dürfen ,ist das richtig ?? Es kann doch nicht richtig sein das Arbeitnehmer die hohe Einsatzbereitschaft zeigten so bestraft werden und Arbeitnehmer die keine Mehrarbeit leisteten bze jede Möglichkeit nutzen Frei zu nehmen währen andere ihre Arbeit mit verichten mussten am Ende noch von der Firma belohnt werden ? Wir sind ein Unternehmen mit ca. 400 Beschäftigten.
Annegret meint
5. Dezember 2020 at 12:25
Hallo,
ich habe auch eine Frage ich arbeite im ambulanten Dienst und war im Oktober ein Wochenende arbeiten und hätte dafür Freizeitausgleich am Montag und Dienstag gehabt, bin aber dann ab Montag für 5 Tage krankgeschrieben gewesen. Jetzt habe ich meinen Stundenzettel erhalten und mir wurden die 2 Tage Montag und Dienstag genullt, ich erhalte nicht die Krankstunden auf mein Zeitkonto gutgeschrieben. Ist es nicht generell so so das mir die 5 Tage abgezogen werden müssen von meiner ursprünglich geplanten Arbeitszeit? der Oktober 2020 hatte 22 Arbeitstage und 9 Freitage durch Wochenende, hätte quasi 110 Stunden arbeiten müssen damit mein Zeitkonto nicht ins Minus fällt, jetzt war ich aber nur 18 Tage arbeiten, weil ich ja krank wurde müssten dann nicht nur diese 18 Tage mal 5 h also 90 Stunden dann berechnet bzw. auf Zeitkonto stehen?
Vielen Dank schon für die Antwort
Uwe meint
7. November 2020 at 21:04
Habe auch mal nee Frage wegen Überstundenabbau. Ich wurde vom meinem Abteilungsleiter angerufen, da ich im Urlaub war und wollte wissen ob ich nach dem Urlaub noch Überstunden abbauen möchte, ich sagte Ihm das es mir nicht gut gehe und ich erst zum Arzt gehen will wenn ich Zuhause bin und abklären was ich habe, er meinte das ist nicht schlimm wenn ich Krank geschrieben werde ist auch nicht tragisch. Als mein Arzt mich Krank geschrieben hat, rief ich dem Betrieb an bei Chef und der meinte das ich keine Krankmeldung schicken brauch, da ich ja Überstunden abbaue. Ist dies so rechtens?
Danke für die Antwort
jens_o meint
5. Juni 2020 at 18:52
Hi,
mein Chef ist der Meinung das wir bei Überstundenabbau erreichbar und abrufbar zu sein haben, kann das tatsächlich der Fall sein?
Immerhin haben wir ja bei den Überstunden schon Einschränkungen der Freizeit gehabt, wenn dann in der Freizeit bestehen, haben wir ja quasi doppelte Freizeit Minderung ….
danke schon einmal für die Antwort
Julia S. meint
11. Februar 2020 at 11:48
Laut meinem Vertrag kann ich mich an einzelnen Tagen ohne ärztliches Bescheinigung krankmelden. Die Bescheinigung ist ab dem zweiten Tag der Krankheit erforderlich. Als ich mich das letzte Mal für einen einzigen Tag krank gemeldet habe, hat mein Arbeitgeber den Tag der Abwesenheit als Überstundenabbau eingetragen. Wie Sie erwähnen, ist das mit arbeitsfreier Zeit nicht vergleichbar. Wahrscheinlich könnte ich aus diesem Grund sogar einen Anwalt für Arbeitsrecht einschalten.
R., Maik meint
30. Januar 2020 at 17:48
Hallo.
Habe eine Frage. Habe 65 Überstunden.
Heute habe ich bescheid bekommen das ich eine neue Arbeitsstelle in Aussicht habe.
Möchte deshalb kündigen.
4 Wochen Kündigungsfrist. Möchte in den 4 Wochen meine Überstunde (Freizeitausgleich ) nehmen.
Das wären ja fast 2 Wochen.
1. Kann ich das machen???
2. in diesen zwei Wochen möchte ich schon bei meinen neuen Arbeitgeber arbeiten. Geht das ????
Mfg
Maik
Carsten meint
11. Februar 2020 at 15:26
Hallo,
ich bin kein Anwalt, aber ich versuche mich mal.
Die Frage ist, was Ihr Arbeitsvertrag zum Thema Überstunden – speziell wie mit Überstunden nach einer Kündigung umzugehen ist – sagt. Gibt es dazu keine Regelung muss mit dem Arbeitgeber eine Einzelvereinbarung getroffen werden.
Während des Überstundenabbaus besteht ja weiterhin das (Vollzeit-)Arbeitsverhältnis mit Ihrem alten Arbeitgeber. In der Zeit könnten Sie zwar theoretisch ein neues (Vollzeit-)Arbeitsverhältnis mit einem neuen Arbeitsgeber eingehen, das birgt allerdings nicht nur versicherungstechnisch sowie steuerrechtlich einige Schwierigkeiten. Eventuell verletzt diese weitere neue Beschäftigung ja sogar Ihren derzeitigen Arbeitsvertrag (vielleicht sogar mit Vertragsstrafe bewährt). Darüber hinaus kann Ihr alter Arbeitgeber Sie ja (bspw. bei Krankheit eines Kollegen) entgegen normalen Urlaubs aus dem Überstundenabbau zurückholen. Das wird zeitlich schwierig, wenn Sie doch schon beim neuen Arbeitgeber arbeiten.
Am einfachsten ist es einen Aufhebungsvertrag mit Ihrem derzeitigen Arbeitgeber zu vereinbaren. Sie verzichten Ihrerseits auf einen Überstundenausgleich, wenn der Arbeitgeber Sie dafür vor Ende der Kündigungsfrist gehen lässt.
Beste Grüße.
Kevin meint
5. Januar 2020 at 4:56
Hi,
Wenn mir ein Überstundenabbau schriftlich genehmigt wurde, kann mein Arbeitgeber mich trotzdem zur Arbeit zitieren bzw. in welchen Fällen kann mein Arbeitgeber mich aus dem Überstunden Abbau zurück holen und gilt hier die gleichen Gesetze, wie wenn ich aus dem Urlaub zum Abbruch gebeten werde.
Carsten meint
11. Februar 2020 at 15:00
Hallo,
ich bin kein Anwalt, aber ich versuche mich mal.
Ja, der Arbeitgeber kann (entgegen normalen Urlaub) Sie aus dem Überstundenabbau wieder zurückrufen. Hier orientiert sich die Rechtssprechung aber am Teilzeit- und Befristungsgesetzes, nach welchem Ihnen der Arbeitgeber vier Tage im Voraus Bescheid geben muss.
Auch muss der Arbeitgeber jeden Schaden ersetzen, der Ihnen dadurch entsteht. Es könnte ja sein, dass Sie bereits Urlaub gebucht und bezahlt haben und aufgrund der Kurzfristigkeit vom Veranstalter nicht mehr den vollen Betrag zurückbekommen.
Im Zweifel oder Ernstfall von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.
Beste Grüße.
Annalena meint
15. Dezember 2019 at 23:57
Hallo, ich habe eine Frage zum Minijob! Ich habe während des Minijobs (als Nebentätigkeit) einige Überstunden angesammelt! Pro Woche sind 7,5 Stunden vereinbart! Nun war ich eine Woche krankgeschrieben. Werden mir diese Stunden von meinen Überstunden abgezogen? Und wie sieht das mit Urlaub aus? Ich arbeite an 2 Tagen in der Woche. Bei einer Woche Urlaub müssen 2 der Urlaubstage genommen werden….gelten die dann als 7,5 Stunden beim Gehalt?
Ich hoffe, ich habe das verständlich formuliert…
Carsten meint
11. Februar 2020 at 14:44
Hallo, ich bin kein Anwalt, aber nach meiner Auffassung verhält es sich so:
Punkt 1) Krank und Überstundenabbau. Hat der Arbeitgeber den Überstundenabbau angeordnet und während Sie Ihre Überstunden (bezahlt) abbummeln werden Sie krank, dann können Sie sich die Überstunden nicht wieder gutschreiben lassen. Umgekehrt kann der Arbeitgeber aber nicht einfach nachträglich rückwirkend Überstunden anordnen, wenn Sie sich schon arbeitsunfähig gemeldet haben.
Punkt 2) Urlaub und Minijob. Sie haben den ganz normalen gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch wie jeder Vollzeitarbeitnehmer auch – was darüber hinaus an zusätzlichem Urlaub in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt ist weiß ich nicht. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt derzeit immer vier Wochen (ich lasse hier mal die Staffelung für ab 50-Jährige außen vor). Bei einer 6-Tage-Woche sind es also 24 Tage, bei einer 5-Tage-Woche 20 Tage und bei einer 2-Tage-Woche 8 Tage. Nehmen Sie also zwei zusammenhängende Tage Urlaub, haben Sie eine gesamte Woche frei. Der Urlaub wird mit Ihrem normalen im Vertrag vereinbarten Stundenlohn vergolten. Wenn Ihr Arbeitsvertrag pro Woche 7,5 Arbeitsstunden vorsieht, dann wird eine freie Woche auch genau mit dem Lohn für 7,5 Stunden bezahlt.
Allgemeiner Nachtrag: Wenn Sie regelmäßig Überstunden machen (müssen) kann es passieren, dass es zu einer stillschweigenden Anpassung Ihrer vertraglich vereinbarten Arbeitszeit kommt. Entsprechend würden sich nicht nur die Lohnverhältnisse (bzw. Ihr Anspruch darauf) nach oben korrigieren, sondern dies würde sich auch auf Krankheits- u. Urlaubstage auswirken. Aber dazu müsste noch mal genauer nachgeforscht werden oder im Zweifel ein Anwalt befragt werden.
Giulia meint
21. November 2019 at 8:47
Hallo,
ich habe leider keinen Tarifvertrag. In meinem Arbeitsvertrag steht drin, dass Überstunden abgegolten werden. Jedoch haben sich 2016 + 2017 mehr als 280 Stunden angesammelt, die ich nicht nehmen konnte da ich alleine bin in unserem Vertriebsunternehmen in DE. meine Frage ist, da wir keine Regelung im Vertrag haben, ob diese verfallen sind, oder habe ich noch Anspruch auf diese Stunden?
Ich danke im Vorraus für die Antwort.
Liebe Grüße
Carsten meint
11. Februar 2020 at 14:05
Hallo, wenn es keine Frist im Arbeitsvertrag gibt (wie Sie sagen), kommt es nach meiner Auffassung gemäß § 195 BGB erst nach drei Jahren zum Verfall von Überstunden (gesetzliche Verjährungsfrist). Aber ich bin kein Anwalt. Von daher am besten an einen, der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist, wenden, sollte man sich nicht einigen können.
Bastian meint
8. November 2019 at 18:28
Hallo, ich war die letzten Wochen fortwährend krankgeschrieben. Üblicherweise wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bis Samstag ausgestellt, da bei uns am Sonntag nicht gearbeitet wird. Am Sonntag bekam ich per Mail eine dienstliche Anordnung vom Vorgesetzten, dass ich in der darauffolgende Woche meine Überstunden abfeiern soll. Ich habe am Montag erneut den Arzt aufgesucht und meine Arbeitsunfähigkeit wurde um eine weitere Woche verlängert.
Ist es rechtens, dass mir die Überstunden, trotz meiner bescheinigten Arbeitsunfähigkeit, abgezogen worden sind?
Danke für ihre Hilfe
Carsten meint
11. Februar 2020 at 14:03
Hallo, also nach meiner Auffassung orientiert sich die Rechtssprechung bei Fristen zum Ändern des Arbeitsplanes am Zeitarbeitsgesetz. Sprich, man hätte Ihnen drei Arbeitstage vorher (also bis spätestens Mittwoch, wenn es ab dem folgenden Montag gelten soll) den Überstundenabbau anordnen müssen.
Das ist keine Rechtsberatung und ich bin kein Anwalt.
Im Zweifel müssten Sie dies aber vor Gericht erstreiten, wenn der Arbeitgeber den Sachverhalt nicht einsieht. Wenden Sie sich hierfür an einen Rechtsanwalt, der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist.
Olga meint
5. November 2019 at 6:15
Hallo. Können mich zur Arbeit zwingend rufen, wenn bei mir im Plan Überstundenfrei gestellt haben (und ich bin schon beim Überstundenabfeiern zu Hause bleibe oder irgendwo gefahren bin), aber meine Kollegin in dieser Zeit Krank geschrieben hat? Wir haben noch eine Kollegin, die arbeitet auch mit uns.
Schäfer meint
22. Oktober 2019 at 20:37
Wie lange hat der Arbeitnehmer Zeit, seine Überstd.oder Ausgleichstage zu nehmen? Muss das innerhalb einer vorgeschriebenen Frist geschehen?
arbeitsrechte.de meint
24. Oktober 2019 at 17:29
Hallo Schäfer,
Informationen dazu finden Sie in unserem Ratgeber zum Verfall von Überstunden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Danilo meint
8. August 2022 at 11:02
darf ein arbeitgeber kündigen wenn ich kurzfristig überstunden abbaue? sprich privat was ist und ich frei nehme?
Anpidos meint
22. Oktober 2019 at 12:26
Hallo,
aufgrund eines immer größer werdenden Aufgabengebietes, ohne Aufstockung meiner vereinbarten Wochenarbeitszeit, sammeln sich bei mir immer wieder Überstunden an (derzeit etwas über 100h). Diese habe ich bei familiären Terminen oder wenn in der Firma nicht so viel zu tun abgefeiert. Nun hat mein Vorgesetzter ohne vorherige Absprache die Personalabteilung angewiesen 100 Überstunden zu vergüten. Kann der Arbeitgeber dies ohne Abstimmung mit mir veranlassen?
Joleen meint
8. Oktober 2019 at 21:37
Hallo, ich arbeite im öffentlichen Dienst und unsere Überstunden werden normalerweise nicht ausbezahlt sondern es gibt Freizeitausgleich. Da jetzt so viele Überstunden angefallen sind und es personell nicht möglich ist diese abzufeiern durch Freizeitausgleich kam eine Mail in dieser steht, dass ausnahmsweise alle Überstunden bis auf 50 stk ausbezahlt werden und das nächsten Monat wo auch das Weihnachtsgeld kommt. Somit bleibt nix über, vor allem weil es bei den meistens 60-80 Überstunden ausbezahlt werden sollen.
Meine Frage, darf der Arbeitgeber einfach bestimmen wann und wie viele Stunden ausbezahlt werden?!
Danke und lieben Gruß Joleen
Cornelia W. meint
28. Oktober 2020 at 9:51
Da sie im Öffentlichem Dienst arbeiten sind normalerweise im Tarifvetrag auch die Überstundenzuschläge geregelt.Bei mir sind es zum Beispiel 30% Zuschlag pro Überstunde.