Sobald Sie als Arbeitnehmer mehr Arbeitsstunden leisten, als im Arbeitsvertrag vereinbart wurden, handelt es sich um Überstunden. Die Regelungen dazu finden sich in der Regel im Arbeits- oder Tarifvertrag. Die Grenzen werden vom Arbeitszeitgesetz abgesteckt.
Als Arbeitgeber haben Sie jedoch die Wahl: Entweder, Sie bezahlen Ihrem Arbeitnehmer die mehrgeleisteten Stunden, oder Sie bieten ihm für die gemachten Überstunden einen Freizeitausgleich an. Wann ein solcher Abbau von Mehrarbeit stattfindet, liegt normalerweise ebenfalls in Ihrem Ermessen.
Kurz & knapp: Überstunden abfeiern
Es gibt keinen Rechtsgrundsatz, der eine Vergütung von mehrgeleisteter Arbeitszeit vorschreibt.
Ist im Arbeits- oder Tarifvertrag nichts anderes vorgeschrieben, kann der Chef einen Überstundenabbau durch Freizeit anordnen.
Nein, wenn Sie mehrgeleistete Stunden abfeiern, ist dies nicht als Erholungsurlaub zu verstehen. Werden Sie beispielsweise krank, während Sie Überstunden abfeiern, werden Ihnen die entsprechenden Tage nicht wieder gutgeschrieben. Eine Erklärung dazu finden Sie hier.
Welche Voraussetzungen nötig sind, damit Arbeitnehmer ihre Überstunden abfeiern können und ob sie dabei überhaupt ein Mitspracherecht haben, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Inhalt
Überstunden abfeiern oder auszahlen lassen?
Allgemein existiert kein Rechtsgrundsatz, der besagt, dass gemachte Überstunden in jedem Fall vergütet werden müssen. Befindet sich beispielsweise eine Klausel im Arbeitsvertrag, die den Abbau von Überstunden durch einen Freizeitausgleich verbietet, muss der Chef seinen Mitarbeiter für die geleistete Mehrarbeit entlohnen. Ein Überstundenabbau ist laut Arbeitsrecht in diesem Fall nicht rechtens.
Die meisten Arbeits- und Tarifverträge ziehen jedoch einen Überstundenabbau durch Freizeit vor. Viele Arbeitnehmer sind sehr zufrieden damit, ihre Überstunden abfeiern zu dürfen. Familien mit Kindern haben so mehr Zeit für den Haushalt oder die Erziehung und die Betreuung der Kleinen. Haben Arbeitnehmer z. B. eine gewisse Anzahl an Überstunden gesammelt, kann dies in Kombination mit dem Anspruch auf Urlaub die Betreuung in den Schulferien sicherstellen.
Der Überstundenabbau ist jedoch nicht mit dem Anspruch auf Urlaub zu verwechseln: Häufig verhält es sich so, dass Arbeitgeber gemachte Überstunden laufend oder pro Woche von ihren Arbeitnehmern abbauen lassen, damit diese im Anschluss nicht für einen längeren Zeitraum ausfallen.
Es liegt generell im Ermessen des Arbeitgebers, wann Arbeitnehmer ihre Überstunden abbummeln dürfen. Dabei sollten Arbeitgeber darauf achten, die Termine für das Abfeiern der Überstunden mit den Angestellten abzusprechen.
Arbeitsrecht: Überstunden abbauen bei Krankheit oder Kündigung?
Wenn ein Arbeitnehmer seine Überstunden abfeiern möchte, in dieser Zeit jedoch erkrankt, verhält es sich ebenfalls nicht wie bei dem gesetzlichen Anspruch auf Urlaub:
- Erkrankt ein Angestellter im Urlaub, werden ihm die Krankheitstage als Urlaubstage gutgeschrieben und er kann diese zu einem anderen Zeitpunkt wahrnehmen.
- Beim Überstundenabbau ist dies laut eines Urteils des Bundesarbeitsgerichtes aus dem Jahr 2003 jedoch nicht möglich.
- Der Arbeitnehmer wird lediglich von seiner Pflicht entbunden, zu arbeiten, da er mehrgeleistete Stunden abfeiern muss.
- Dies ist aber nicht vergleichbar mit der arbeitsfreien Zeit, welche dem Erholungszweck dient.
- Aus diesem Grund trägt der Arbeitnehmer das Risiko, nach seinem Antrag, Überstunden abfeiern zu dürfen, zu erkranken.
Yvonne H. meint
22. Januar 2018 at 17:05
Guten Tag,
ich habe auch eine Frage bezüglich der Rufbereitschaft im Fall von Überstunden abfeiern. Ich arbeite in einem Kindergarten und bin ständig stellvertretende Leitung. Ist es der Leitung und mir gestattet (natürlich mit vorheriger Genehmigung und Zusage des Trägers) dem Arbeitnehmer zuvor genehmigte Überstunden zu streichen und zu sagen, dass er sich auf Rufbereitschaft am besagten Tag einstellen soll? Z. B. FEHLEN am Tag, an dem Kollege X abfeiern möchte, plötzlich krankheitsbedingt so viele Kollegen, dass die Aufsichtspflicht nicht mehr gewährleistet wäre und wir Notdienst anbieten müssten. Doch mit Anwesenheit dieser Kollegin der Notdienst nicht in Erwägung gezogen werden müsste. So wäre der laufende Betrieb nicht gestört und Eltern verärgert. Der Betriebsrat hat uns vermittelt das es nicht unser Recht und zulässig ist, jedoch noch in Bearbeitung/Prüfung sei.
Können Sie uns weiterhelfen?
Mit freundlichen Grüßen
Yvonne H.
arbeitsrechte.de meint
1. März 2018 at 15:50
Hallo Yvonne,
wenn Sie mit der Entscheidung des Betriebsrats nicht einverstanden sind, können Sie die Rechtslage von einem Anwalt einschätzen lassen. Uns ist es nicht gestattet, eine Rechtsberatung zu erteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jessica meint
11. Januar 2018 at 13:03
Hallo,
ich habe gerade eben von meinem Projektmanager folgendes Angebot bekommen:
Aufgrund einer längeren Krankheit eines Kollegen soll ich als Teilzeitkraft mit 15 Std. in der Woche einen Aufstockungsvertrag (ab dem 01.02.2018 sollen 35 Std. gearbeitet werden) erhalten bis der erkrankte Kollege wieder einsatzfähig ist. Bis hierhin alles gut. Nun ist es aber so, dass ich ab dem kommenden Montag den Rest vom Januar schon 35 Stunden arbeiten soll. Die geleisteten Überstunden sollen dann wieder abgebaut (also als Freizeitausgleich) werden, wenn ich wieder 15 Stunden arbeite. Das alles soll unter Hand passieren, also ohne ein schriftliches Dokument.
Wie sieht das aus? Ist das ok?
Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen…
arbeitsrechte.de meint
19. Februar 2018 at 9:02
Hallo Jessica,
wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung vornehmen. Daher würden wir Ihnen empfehlen, das Ganze mit einem Anwalt für Arbeitsrecht zu besprechen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Margot W. meint
8. Januar 2018 at 9:50
Hallo,
ich habe ein und ein halbes Jahr an 5 Tagen 8 h gearbeitet. Meine Arbeitszeit wurde dieses Jahr wieder auf 30 Wochenstunden gekürzt. Ich möchte die 30 h auf vier Tage verteilen. Kann ich die 5 Tage Woche beibehalten und jeden Freitag einen Gleittagbeantragen, oder muss ich auf eine 4 Tagewoche mit mit weniger Jahresurlaub eingehen. Es gibt eine Gleitzeitvereinbarung die darüber nichts aussagt.
arbeitsrechte.de meint
19. Februar 2018 at 8:43
Hallo Margot,
bitte besprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, wie Sie Ihre Wochenstunden verteilen dürfen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Mona meint
3. Januar 2018 at 15:46
Hallo liebes Arbeitsrecht-Team 🙂
In meinem Arbeitsvertrag steht geschrieben,
dass kein Anspruch auf Ausbezahlung der Überstunden besteht.
Jedoch wird mit keinem weiteren Wort erwähnt, ob und wie ich diese
ansonsten geltend machen kann (und z.B in Freizeit abfeiern kann).
Aus dem letzten Jahr habe ich laut Arbeitszeiterfassung noch 97 Überstunden auf dem Konto.
Ich möchte darüber nun mit meinem Chef sprechen, mich aber vorher ein wenig vorbereiten,
da ich Angst habe, dass mir diese Überstunden einfach gestrichen werden…
Nach meiner Recherche MÜSSEN Überstunden entweder ausgezahlt ODER abgefeiert werden
(solange keine Leitende position oder Vetrauensarbeitszeit besteht), und dürfen nicht einfach abgetan werden, richtig?
Und gibt es ein Verfallsdatum?
Vor allem da ich mich erst im aktuellen Jahr um die Überstunden des letzten Jahres kümmere.
Ich hoffe mein Problem ist verständlich formuliert.
Vielen Dank schonmal für ihre Antwort!
Grüße, Mona
arbeitsrechte.de meint
13. Februar 2018 at 17:47
Hallo Mona,
erhalten Sie keine Auszahlung, muss Ihnen ein Freizeitausgleich gewährt werden. Eine plötzliche Streichung ist im Regelfall nicht rechtmäßig. Sie sollten jedoch nicht zu lange damit warten, für Ihre Überstunden einzutreten. Sonst treten früher oder später die Ausschlussfristen in Kraft und die Ansprüche verfallen. Weigert sich Ihr Chef, sich dem Gesetz nach zu verhalten, lassen Sie sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht unterstützen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
M. meint
3. Januar 2018 at 13:31
Mein Arbeitgeber möchte mir 70 Überstunden auszahlen.
Das Problem:
– ich bin Steuerklasse 5 ( Lohnsteuerjahresausgleich immer Rückzahlung von 400-500 Euro)
– chronisch Kranke ( Ab 1 % vom Gehalt Zuzahlungsbefreiung von der Krankenkasse )
– Kinder müssen Bafög beantragen
Die Gründe habe ich meinem Arbeitgeber gesagt und das ich keine Auszahlung möchte.
Kann er trotz meines Einspruchs die Überstunden auszahlen?
arbeitsrechte.de meint
13. Februar 2018 at 17:38
Hallo M.,
hier gilt mitunter, was im Arbeitsvertrag geregelt ist. Unter Umständen kann er durchaus darauf bestehen. Wenden Sie sich im Notfall an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Christian meint
1. Januar 2018 at 13:47
Guten Tag und ein frohes neues Jahr 2018
Ich Arbeite im Rettungsdienst AVR
Auf die Frage an meinem Arbeitgeber , ob ich meine Überstunden abfeiern soll oder die mir bis Ende März ausgezahlt werden, es sind c.a 90 std , antwortete mein Arbeitgeber mir das die geleisteten Überstunden jetzt genullt werden ? Darf er das?
Zumal ich den Arbeitgeber zum 31.3.18 Wechsel
Mit freundlichen Grüßen
Christian
arbeitsrechte.de meint
13. Februar 2018 at 17:22
Hallo Christian,
Sie haben ein Anrecht darauf, einen Ausgleich für die geleisteten Überstunden zu erhalten. Lassen Sie sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht zu möglichen Handlungsoptionen beraten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
nicole g. meint
28. Dezember 2017 at 10:42
Hallo! Ich arbeite auf 450€ vereinbart auf 11,5 Stunden die Woche auf vier Tage! In Wahrheit arbeite ich jede Woche 14 Stunden und bislang habe ich die Überstunden ausbezahlt bekommen verrechnet mit Kindergarten bzw. Erholungsausgleich. Das Geld ist mir nicht wichtig denn ich habe drei kleine Kinder mit denen ich lieber dir Zeit verbringen würde gerade so quetschtage bzw Ferien! Jetzt sagte meine Chefin ihr wäre das abfeiern nicht recht da sie mich braucht und urlaub zusammenhängend zu gewährleisten wäre damit Erholung Eintritt. Mir liegt es schwer im Magen da ich mit vollem herzen Mama bin und nicht weiss wie ich das gerade in den Ferien stemmen soll. Habe ich ein recht auf Überstunden abfeiern. Zumal zu Beginn des Arbeitsverhältnisses so abgesprochen wurde dass es möglich wäre, leider kann sie sich daran nicht mehr erinnern und schriftlich habe ich auch nichts!
arbeitsrechte.de meint
12. Februar 2018 at 9:51
Hallo Nicole,
der Umgang mit Überstunden wird in der Regel im Arbeitsvertrag festgehalten. Bei Unstimmigkeiten können Sie sich jederzeit an einen Anwalt für Arbeitsrechte wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Alexandra meint
27. Dezember 2017 at 18:23
Hallo liebes Arbeitsrechte-Team,
ich habe in den vergangenen Jahren immer wieder Überstunden in meiner Firma gemacht. Diese werden auf unseren Zeitkonten gutgeschrieben und es wird Zeitausgleich gewährt oder die Stunden werden ausgezahlt. Nun ist es so, das es in meinem Zeitkonto wohl Differenzen für 2016 gibt/gab. Das heisst, es wurden Überminuten gutgeschrieben, die ich nicht erwirtschaftet habe, sondern einfach nur schon in der Firma war und mich am Terminal als anwesend angemeldet habe. Alle Minuten vor Schichtbeginn müssdn allerdings vom Abteilungsleiter separat erfasst werden sonst gilt nur die reine Schichtzeit, z.b. 9-15 Uhr, auch wenn ich mich schon um 8:45 Uhr eingeloggt habe. Bis dahin alles gut. Das System hat bei mir aber auch diese Minuten vor Schichtbeginn an einigen Tagen gutgeschrieben und dieses Jahr, also Monate und mehr als ein Jahr später (!!!) fällt dies der Personalabteilung auf. Gibt es bei solchen Zeitgutschriften eine Art „Verjährung“?
LG und alles Gute für 2018,
Alessandra
arbeitsrechte.de meint
12. Februar 2018 at 9:37
Hallo Alessandra,
wenn Sie nicht entgegen einer Einweisung falsch mit dem Zeitkonto umgegangen sind, sollte Ihnen dieser Fehler nicht angelastet werden. Ansonsten sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrechte wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Manuela R. meint
10. Dezember 2017 at 18:32
Grundsätzlich ist es bei uns möglich Überstunden abzufeiern. Mein Arbeitgeber hat nun beschlossen, dass Überstunden die nicht bis Ende des Jahres abgefeiert wurden, ausgezahlt werden.
In unserer Abteilung fallen aber die meisten Überstunden erst im November/Dezember an.
Muss mein Arbeitgeber mir nicht die Möglichkeit geben diese abzufeiern?
Vielen Dank
arbeitsrechte.de meint
5. Februar 2018 at 10:58
Hallo Manuela,
der Umgang mit Überstunden wird in der Regel im Arbeitsvertrag festgehalten. Eine Änderung kann mit dem Arbeitgeber zusammen ausgearbeitet werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ivan meint
4. Dezember 2017 at 19:53
Darf man während Gleitzeitabbau freiwillig ein paar Stunden arbeiten?
arbeitsrechte.de meint
1. Februar 2018 at 15:31
Hallo Ivan,
leider ist uns nicht ganz klar, was Sie mit Ihrer Frage bzw. mit Gleitzeitabbau meinen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
A. meint
4. Dezember 2017 at 18:10
Hallo,
Laut Tarifvertrag können wir Selbst bestimmen, ob wir Überstunden auszahlen lassen oder abfeiern.
Nun möchte mein Chef, dass wir zum Jahreswechsel unsere Überstunden komplett auszahlen lassen und damit auf 0 gehen. Dies birgt natürlich einen hohen steuerlichen Nachteil bei hohem Stand.
Abfeiern erlaubt er derzeit nur geringfügig.
Darf er uns das vorschreiben?
Viele Grüße! A.
arbeitsrechte.de meint
1. Februar 2018 at 15:54
Hallo A.,
zunächst kommt es auf den genauen Wortlaut der arbeitsvertraglichen Regelung an. Des Weiteren stellt sich die Frage, wer das Wahlrecht dahingehend hat, ob Freizeitausgleich oder eine Auszahlung gewährt wird. Es bedarf einer genauen Prüfung Ihres Arbeitsvertrags, um festzustellen, ob Ihr Arbeitgeber sich richtig verhält. Diese Prüfung darf jedoch nur ein Rechtsanwalt durchführen, wir hingegen dürfen es nicht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
daniel meint
4. Dezember 2017 at 9:15
Guten Tag zusammen,
ich arbeite in einem Einzelhandelsbetrieb als Teilzeitkraft. Ich war jetzt eine Woche krank von Montag bis Freitag. Und musste laut meinem Chef Samstag wieder arbeiten ist das rechtens? nächste Sache: ich arbeite jeden Tag mehr ich muss also über 5,5 stunden. Bekomme die Stunden dann als Überstunden gut geschrieben. Laut meinem Chef muss ich aber an den Tagen wo ich Überstunden abbaue in Ruf Bereitschaft sein rechtens? dann habe ich nächste Woche 2 Wochen Urlaub und habe jetzt gesehene das ohne absprache mit mir eine Woche davon mit überstunden abgerechnet wird ist das rechtens?
daniel meint
4. Dezember 2017 at 9:27
ach und noch was während meinem Überstundenabbau wurde ich angerufen und bin arbeiten gekommen aber meine Überstunden waren trotzdem weg….
arbeitsrechte.de meint
1. Februar 2018 at 15:06
Hallo daniel,
in der Regel ist im Arbeitsvertrag geregelt, an welchen Tagen Sie arbeiten müssen. Die Arbeit an Samstagen ist nicht per se unzulässig. Es kommt vielmehr darauf an, was Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbart haben.
Der Überstundenabbau ist nicht als Erholungsurlaub anzusehen. Denn Arbeitgeber müssen Überstunden entweder vergüten oder einen entsprechenden Freizeitausgleich anbieten.
Ob und inwieweit die Anordnungen Ihres Arbeitgebers rechtens sind, darf nur ein Anwalt beurteilen. Wir sind zu dieser Rechtsberatung nicht befugt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Rouven meint
3. Dezember 2017 at 22:20
Hallo Leute,
ich habe folgendes Problem:
Ich habe Ende letzten Monat zum Ende diesen Monat gekündigt. Da ich noch jede Menge Überstunden habe, würde ich diese gerne ‚abfeiern‘, um noch etwas frei zu haben. Mein Arbeitgeber besteht jedoch darauf, dass Sie mir die Überstunden auszahlen, da Sie zum gleichen Zeitpunkt Leute entlassen und Ihnen sonst die Mitarbeiter fehlen.
Ist das rechtskräftig oder kann ich auf meinen Freizeitausgleich bestehen?
Vielen Dank!
Gruß Rouven
arbeitsrechte.de meint
1. Februar 2018 at 14:49
Hallo Rouven,
gewöhnlich ist im Arbeitsvertrag festgelegt, wie Überstunden ausgeglichen werden. Sollte es zu Streitigkeiten hierüber kommen oder die Wirksamkeit der entsprechenden vertraglichen Regelung infrage stehen, ist es ratsam, sich von einem Rechtsanwalt unterstützen zu lassen. Wir dürfen diese Beratung nicht anbieten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Flo meint
3. Dezember 2017 at 21:11
Hallo Leute,
Ich habe jetzt zum Monatsende gekündigt und habe noch ca. 80 Überstunden.
Kann ich auf Zeitausgleich bestehen oder muss ich mir die auszahlen lassen wenn es der Arbeitgeber so möchte?
arbeitsrechte.de meint
1. Februar 2018 at 14:46
Hallo Flo,
wie dies im Einzelfall gehandhabt wird, ist in der Regel im Arbeitsvertrag festgehalten. Bei Streitigkeiten ist die Beratung durch einen Rechtsanwalt empfehlenswert.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Silke meint
30. November 2017 at 8:25
Hallo ich arbeite in eine Kita. Gewöhnlich von Mo bis Fr. Manchmal gibt es Veranstaltungen am Wochenende. Diese dauern 4 Stunden. Die Woche drauf gibt es immer ein Freizeitausgleich. Für diesen Tag werden uns immer 7 Stunden als Freizeitausgleich berechnet (Da wir 35 Stunden die Woche arbeiten). Das heißt obwohl ich am Wochenende +4 Stunden gearbeitet habe werden mir die Woche drauf -7 abgezogen. Ist es in Ordnung?
arbeitsrechte.de meint
29. Januar 2018 at 10:37
Hallo Silke,
die Anhäufung und der Ausgleich für Mehrarbeit ist in der Regel im Arbeitsvertrag vereinbart. Ein Ausgleich sollte nicht dazu führen, dass Minusstunden entstehen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Martin meint
27. November 2017 at 15:20
Hallo , ich hätte mal eine Frage .
In unserem Betrieb ist gerade eine Flaute.
Jetzt möchte der Arbeitgeber das Überstunden abgebaut werden, bzw. die Mitarbeiter Minusstunden machen sollen. Es dürfte jedoch schwer sein, diese in nächster Zeit wieder aufzuholen.
Kann er die Mitarbeiter dazu zwingen ?
VG Martin
arbeitsrechte.de meint
26. Januar 2018 at 13:39
Hallo Martin,
solche Minusstunden dürfen den Arbeitnehmern nicht zur Last gelegt werden. Lohnkürzungen sind dabei nicht zulässig. Die gesetzliche Grundlage bildet in diesem Fall § 615 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ralf meint
20. November 2017 at 14:38
Hallo,
wie verhält es sich bei folgender Situation:
Angemeldeter Saldoabbau als Brückentag (hier 30.10.2017), bereits ca. 5 Wochen vorher (Es geht eine Liste in der Firma herum, in der man sich eintragen soll).
Ich bin dann am 10.10.2017 erkrankt, also weit vorher und zwar bis einschließlich 01.11.2017
Sind dann die angemeldeten Überstunden ebenfalls weg?
arbeitsrechte.de meint
15. Januar 2018 at 9:58
Hallo Ralf,
dem ist leider so. Es verhält sich beim Überstundenabbau durch Freizeit leider nicht wie beim Erholungsurlaub, bei dem Ihnen die Krankheitstage gutgeschrieben werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Udo meint
14. November 2017 at 15:31
Hallo,
wir haben gerade eine neue BV für die Arbeitszeiterfassung im Innendienst abgeschlossen.
Die neue BV ermöglicht allen Mitarbeitern im Innendienst, angefallenen Überstunden auf einem Arbeitszeitkonto bis 80+ ohne genehmigung aufzubauen und in Absprache mit dem Vorgesetzten wieder abzufeiern.
Ich arbeite im Home office und unterliege den Bedingungen des Innendiest.
Mein Vorgesetzter hat mir nun mitgeteilt, dass diese Regelung für mich jetzt nicht gelten würde (vor der BV konnte ich auch im Home office Ü-std auf ein Ampelzeit Konte aufbauen), da ich im Homeoffice arbeite. Auf meine frage, wo das geschriebne steht konnte er mir nicht antworten.
Wie ist in diesem Fall die Rechtliche Grundlage?
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Udo
Ich muss dabei sagen, dass ich im Home office meine Arbeitszeiten ebenfalls über ein Onlinebasierendes Zeiterfassungssystem erfasse.
arbeitsrechte.de meint
8. Januar 2018 at 12:50
Hallo Udo,
wir würden Ihnen empfehlen, sich diesbezüglich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden. Dieser kann Sie professionell über die rechtliche Lage in Bezug auf Überstunden im Home Office informieren.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Nina meint
13. November 2017 at 16:55
Hallo, ich habe mal eine etwas andere Frage:
Ich arbeite in TZ 100 Std im Monat. Es hatten sich ca. 70 ÜStd. angesammelt die wir nun abbauen als Freizeitausgleich. Nun baue ich aber voraussichtlich mehr Std ab und komme somit in ein Minus.
Da ich bis Ende Januar kündigen möchte ist meine Frage ob mir mein Arbeitgeber Minusstd. vom Gehalt abziehen kann, wenn er diese selbst angeordnet hat?
Danke für Ihre Antwort
arbeitsrechte.de meint
8. Januar 2018 at 9:20
Hallo Nina,
in diesem Fall handelt es sich normalerweise um unverschuldete Minusstunden, aus denen Ihnen als Arbeitnehmer keine Nachteile entstehen dürfen. Wir würden Ihnen empfehlen, sich mit diesem Problem an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Thomas meint
13. November 2017 at 16:05
Hallo – kurze Frage.
darf der Arbeitgeber über meine Überstunden verfügen? Sprich – darf er anordnen, wann und wie ich die Überstunden zu nehmen habe?
Im konkreten Fall geht es darum, dass mein Arbeitgeber die tägliche Arbeitszeit für die kommenden 2 Wochen um je eine Stunde reduziert. Das bringt mir jedoch rein gar nicht – lieber wäre es mir, wenn ich stattdessen einen ganzen Tag frei bekomme.
Ich arbeite im öffentlichen Dienst (TVöD). Von meinen bisherigen Arbeitgebern war ich gewohnt, selbst über den Abbau der Überstunden verfügen konnte. Dem wurde stattgegeben, wenn das im Team abgesprochen und die personelle Situation dies zugelassen hat.
Im Voraus vielen Dank für ein kurzes Feedback
Thomas
arbeitsrechte.de meint
5. Januar 2018 at 17:19
Hallo Thomas,
hier sind die Klauseln im Arbeitsvertrag entscheidend. Einige davon können jedoch in Bezug auf Überstunden auch unwirksam sein. Lassen Sie Ihren Vertrag von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Raul meint
12. November 2017 at 13:59
Ich hatte im September 3 Tage Urkaub beantragt und habe jetzt festgestellt das der AG meine Überstunden benutzt hat, ohne Rücksprache und ohne dies je zu erwähnen. Ist dies rechtens?
arbeitsrechte.de meint
4. Januar 2018 at 16:37
Hallo Raul,
in der Regel sollte beim Überstundenausgleich eine angemessene Kommunikation herrschen. Wenden Sie sich bei Problemen an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Judith meint
10. November 2017 at 12:57
Hallo,
ich habe vor ein paar Wochen mein Arbeitsverhältnis gekündigt und habe noch einige Überstunden gut. Da aktuell ein Engpass an Mitarbeitern besteht, habe ich angeboten, nur eine Hälfte meiner Überstunden abzufeiern und die andere Hälfte auszahlen zu lassen.
Mein AG hätte allerdings lieber, wenn ich mir alles auszahlen lassen würde, aber mir ist die freie Zeit vor Beginn einer neuen Tätigkeit wichtiger als das Geld. Darf mein AG mir das Überstunden-Abfeiern verwehren und auf Auszahlung bestehen?
Lieben Dank
arbeitsrechte.de meint
2. Januar 2018 at 15:48
Hallo Judith,
ist in Ihrem Arbeitsvertrag nicht vereinbart, wie mit Überstunden verfahren werden soll, muss Ihr Arbeitgeber Ihnen diese normalerweise auszahlen, wenn dies in Ihrem Betrieb oder Ihrer Branche so üblich ist. Um sicherzugehen, wie sich das Ganze in Ihrem speziellen Fall verhält, können Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Hadi meint
10. November 2017 at 1:09
Hallo,
Ich habe mal eine Frage,
Ich habe in meinem Arbeitszeitkonti 150 Überstunden gesammelt , und mir wurde seit 4 Monaten krankgeschrieben und bekomme Krankengeld , ich habe bei meinem AG beantragt dass meine Überstunden zu auszahlen ,aber der AG sagte dass er die Überstunden nicht auszahlen kann weil ich Krankengeld immer noch bekomme ,und meinte dass er sie zahlen kann wenn wir den Arbeitsvertrag aufheben .
Kann man die Stunden auf Arbeitszeitkonto ausbezahlt während der Arbreitsunfähigkeit (und bekommt Krankengeld)
Hat der AG recht oder er will nur die Kündigung ausvertigen .
Danke
Hadi
arbeitsrechte.de meint
2. Januar 2018 at 15:43
Hallo Hadi,
es sollte normalerweise schon möglich sein, Überstunden auszuzahlen, während Sie Krankengeld erhalten. Jedoch kann es sein, dass die Krankenkasse in diesem Fall das Krankengeld kürzt. Um sicherzugehen, wie es sich in einem solchen Fall verhält, sollten Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht konsultieren.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
caroline meint
8. November 2017 at 10:00
Hallo!
Ich bin als Ä
Assistenzärztin nach Tv-arzte/VKA befristet eingestellt und kann nur zum Quartalsende kündigen, d.h. März. Ich möchte aber meine vielen vielen Überstunden nutzen, um schon Ende Februar aufzuhören zu arbeiten. Kann mir mein Chef das verbieten?
Vielen Dank
arbeitsrechte.de meint
2. Januar 2018 at 11:16
Hallo caroline,
was mit den verbleibenden Überstunden passiert und ob diese eingesetzt werden können um einen ganzen Monat auszugleichen, muss mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden. Innerhalb der Kündigungsfrist sind Sie immer noch den Weisungen des Arbeitgebers unterworfen. Dieser kann Ihren Vorschlag auch ablehnen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jana meint
30. Oktober 2017 at 13:36
Guten Tag ,
ich bin jetzt Schwanger. Mein Arbeitgeber möchte aber , dass ich erst meine Überstunden abbaue und Urlaub nehme, bevor ich in ein Beschäftigungsverbot gehe.
Ist das rechtlich zulässig?
Ich möchte meine Überstunden behalten und erst nach der Elternzeit nehmen.
MfG
Jana
arbeitsrechte.de meint
18. Dezember 2017 at 11:58
Hallo Jana,
die Anweisung Überstunden abzubauen ist generell zulässig. Jedoch können Sie darum bitten, die Überstunden nach der Elternzeit nehmen zu können oder wandeln sie mit einer einvernehmlichen Vereinbarung in einen einmaligen zusätzlichen Urlaubsanspruch um, wenn der Arbeitgeber dies unterstützt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de