Sobald Sie als Arbeitnehmer mehr Arbeitsstunden leisten, als im Arbeitsvertrag vereinbart wurden, handelt es sich um Überstunden. Die Regelungen dazu finden sich in der Regel im Arbeits- oder Tarifvertrag. Die Grenzen werden vom Arbeitszeitgesetz abgesteckt.
Als Arbeitgeber haben Sie jedoch die Wahl: Entweder, Sie bezahlen Ihrem Arbeitnehmer die mehrgeleisteten Stunden, oder Sie bieten ihm für die gemachten Überstunden einen Freizeitausgleich an. Wann ein solcher Abbau von Mehrarbeit stattfindet, liegt normalerweise ebenfalls in Ihrem Ermessen.
Kurz & knapp: Überstunden abfeiern
Es gibt keinen Rechtsgrundsatz, der eine Vergütung von mehrgeleisteter Arbeitszeit vorschreibt.
Ist im Arbeits- oder Tarifvertrag nichts anderes vorgeschrieben, kann der Chef einen Überstundenabbau durch Freizeit anordnen.
Nein, wenn Sie mehrgeleistete Stunden abfeiern, ist dies nicht als Erholungsurlaub zu verstehen. Werden Sie beispielsweise krank, während Sie Überstunden abfeiern, werden Ihnen die entsprechenden Tage nicht wieder gutgeschrieben. Eine Erklärung dazu finden Sie hier.
Welche Voraussetzungen nötig sind, damit Arbeitnehmer ihre Überstunden abfeiern können und ob sie dabei überhaupt ein Mitspracherecht haben, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Inhalt
Überstunden abfeiern oder auszahlen lassen?
Allgemein existiert kein Rechtsgrundsatz, der besagt, dass gemachte Überstunden in jedem Fall vergütet werden müssen. Befindet sich beispielsweise eine Klausel im Arbeitsvertrag, die den Abbau von Überstunden durch einen Freizeitausgleich verbietet, muss der Chef seinen Mitarbeiter für die geleistete Mehrarbeit entlohnen. Ein Überstundenabbau ist laut Arbeitsrecht in diesem Fall nicht rechtens.
Die meisten Arbeits- und Tarifverträge ziehen jedoch einen Überstundenabbau durch Freizeit vor. Viele Arbeitnehmer sind sehr zufrieden damit, ihre Überstunden abfeiern zu dürfen. Familien mit Kindern haben so mehr Zeit für den Haushalt oder die Erziehung und die Betreuung der Kleinen. Haben Arbeitnehmer z. B. eine gewisse Anzahl an Überstunden gesammelt, kann dies in Kombination mit dem Anspruch auf Urlaub die Betreuung in den Schulferien sicherstellen.
Der Überstundenabbau ist jedoch nicht mit dem Anspruch auf Urlaub zu verwechseln: Häufig verhält es sich so, dass Arbeitgeber gemachte Überstunden laufend oder pro Woche von ihren Arbeitnehmern abbauen lassen, damit diese im Anschluss nicht für einen längeren Zeitraum ausfallen.
Es liegt generell im Ermessen des Arbeitgebers, wann Arbeitnehmer ihre Überstunden abbummeln dürfen. Dabei sollten Arbeitgeber darauf achten, die Termine für das Abfeiern der Überstunden mit den Angestellten abzusprechen.
Arbeitsrecht: Überstunden abbauen bei Krankheit oder Kündigung?
Wenn ein Arbeitnehmer seine Überstunden abfeiern möchte, in dieser Zeit jedoch erkrankt, verhält es sich ebenfalls nicht wie bei dem gesetzlichen Anspruch auf Urlaub:
- Erkrankt ein Angestellter im Urlaub, werden ihm die Krankheitstage als Urlaubstage gutgeschrieben und er kann diese zu einem anderen Zeitpunkt wahrnehmen.
- Beim Überstundenabbau ist dies laut eines Urteils des Bundesarbeitsgerichtes aus dem Jahr 2003 jedoch nicht möglich.
- Der Arbeitnehmer wird lediglich von seiner Pflicht entbunden, zu arbeiten, da er mehrgeleistete Stunden abfeiern muss.
- Dies ist aber nicht vergleichbar mit der arbeitsfreien Zeit, welche dem Erholungszweck dient.
- Aus diesem Grund trägt der Arbeitnehmer das Risiko, nach seinem Antrag, Überstunden abfeiern zu dürfen, zu erkranken.
Andrea meint
21. Juni 2018 at 18:08
Hallo Zusammen,
bei mir stellt es sich so dar, dass über die Jahre mehr Überstunden angefallen sind als abgefeiert. Mittlerweile sind es über 300 Stunden. Es wurde aber kontinuierlich auch Freizeit genommen. Verfallen in diesem Fall Überstunden? Und wie würde ich das dann berechnen?
Danke für die Hilfe.
VG
Andrea
arbeitsrechte.de meint
27. Juni 2018 at 13:54
Hallo Andrea,
ein Anspruch auf Vergütung von geleisteten Überstunden kann unter Umständen verjähren. Wir empfehlen, diesbezüglich einen Anwalt aufzusuchen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Christina K. meint
20. Juni 2018 at 17:52
Wir haben eine Betriebsvereinbarung wo verankert ist das Mehrstundenabbau auf Wunsch der Mitarbeiter erfolgt oder der Mitarbeiter zum Jahresende entscheiden kann, seine Mehrarbeitsstunden in ein Lebensarbeitszeitkonto zu überführen. Jetzt haben wir zeitweise zu viel Personal in den Diensten und der AG hat Mitarbeiter gefragt ob sie nicht Mehrstunden abbauen wollen. Es hat sich niemand bereit erklärt. Jetzt will der AG von seinem Direktionsrecht Gebrauch machen und bei Mitarbeitern Mehrstunden abbauen. Darf der AG so handeln?
arbeitsrechte.de meint
25. Juni 2018 at 13:51
Hallo Christina,
wenn es in der Vereinbarung nicht so festgelegt ist, kann der Arbeitgeber in der Regel den Überstundenabbau nicht anordnen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Stephanie meint
13. Juni 2018 at 19:37
Hallo, ich arbeite seit 1.6. bei einem neuen Arbeitgeber. Am ersten Freitag im Monat ist die Praxis zu und wir bummeln Überstunden ab. Ich arbeite Freitags 5h (insgesamt 35h/Woche). Meine Kollegin meinte heute zu mir, dass der Freitag dann mit -7h berechnet wird. 35 Wochenstunden : 7 Tage = 7 h durchschnittliche tgl. Arbeitszeit.
Ist das korrekt??
MfG
Stephanie
arbeitsrechte.de meint
18. Juni 2018 at 13:28
Hallo Stephanie,
die Rechnung ist soweit richtig, ob Sie sich allerdings auch so anwenden lässt bzw. ob dies in Ihrem Fall zulässig ist, können wir ohne Einsicht in den Arbeitsvertrag nicht beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Janni meint
7. Juni 2018 at 18:18
Hallo,
wenn ich an jedem Tag unterschiedlich viel arbeite.
BSP Mo 8 Std
Di 7 Std
mi do und fr 6 Std
und ich überstunden abfeier. Darf mein Abreitgeber dann einen querschnitt meiner wöchentlichen Abreitszeit ziehen und mir zb für einen 6 Std Arbeitstag 7 Überstunden abziehen, weil die wöchentliche Arbeitszeit 35 Std beträgt?
Vielen Dank im voraus
Janni
arbeitsrechte.de meint
14. Juni 2018 at 17:04
Hallo Janni,
der Freizeitausgleich darf Ihnen nicht zur Last gelegt werden. Bei Problemen hilft Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Tim S. meint
5. Juni 2018 at 16:41
Hallo, ich habe mein Arbeitsverhältnis vor 4 Wochen zum 30.06. gekündigt. In diesem Zuge habe ich auch meine zwei Tage Resturlaub sowie drei Gleittage Ende Juni eingereicht und bewilligt bekommen. Nun bin ich leider die letzte und diese Woche aufgrund einer OP ausgefallen und erhalte heute die Nachricht, dass die Gleittage gestrichen werden. Aus meiner Sicht gibt es keine akuten betrieblichen Gründe die für eine Streichung sprechen sondern glaube eher, das es Schikane ist. Daher meine Frage: Können die drei Tage Freizeitausgleich mir während einer Krankheit und ohne Angabe von Gründen gestrichen werden? Vielen Dank im Voraus
arbeitsrechte.de meint
11. Juni 2018 at 14:28
Hallo Tim,
die Bedingungen für den Umgang mit dem Freizeitausgleich sind vertraglich festgehalten. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen helfen, wenn Ihr Arbeitsvertrag nicht eingehalten wird.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
christine meint
4. Juni 2018 at 21:08
Ich habe auch eine Frage zu diesem Thema. Wie verhält es sich denn wen ich laut Arbeitsvertrag meine Überstunden abfeiern muss. Ich aber mehr Überstunden habe als ich abfeiern kann. Im meinem Vertrag ist eine Klausel das mehr geleistete Arbeit dann verfällt. Ist dies Rechtens?
ich hoffe um antwort
vielen dank
arbeitsrechte.de meint
11. Juni 2018 at 13:44
Hallo Christine,
in der Regel gilt der Grundsatz, dass jede geleistete Arbeit entlohnt werden muss. Wie es sich mit der Klausel in Ihrem Vertrag verhält, kann aber nur ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jana meint
31. Mai 2018 at 22:16
Ich arbeite in einer Steuerkanzlei und wurde als Buchhalterin und Sekretärin eingestellt.
Da es jedoch Kommunikationsprobleme gab, wurde meine Arbeit zurück nach München beordert. Zudem hat ständig eine freie Mitarbeiterin in meiner Buchhaltung herumgebucht.
Danach wurde ich im Archiv eingesetzt, wo ich bis heute arbeite, obwohl immer wieder nach Personal für die Buchhaltung gesucht wurde, auch am Standort wo ich arbeite.
Im AV ist diesbezüglich nichts vereinbart.
Ich arbeite 25 Stunden und im AV steht, dass etwaige Mehrarbeit mit dem Gehalt, in Höhe des Mindestlohnes, abgegolten ist.
Da ich aufgrund der andauernden Situation nach einem neuen Job suche, da Gespräche nicht weiter geführt haben, wüsste ich gern wie ich mich verhalten soll. Da ich aufgrund der Verkehrsanbindung immer wieder Mehrstunden in der Woche habe, die ich bis dato für Fehlzeiten wegen meiner Kinder über 12 genutzt habe bzw. wenn es mir aufgrund meiner derzeitigen Tätigkeit nicht so gut ging, immer in Absprache mit meinem aktuellen Vorgesetzten.
arbeitsrechte.de meint
7. Juni 2018 at 11:48
Hallo Jana,
wir dürfen keine Empfehlungen oder Ratschläge aussprechen, welches Verhalten im Einzelfall angebracht wäre. Sie haben jedoch die Möglichkeit, Ihren Arbeitsvertrag und die darin enthaltenen Regelungen auf ihre arbeitsrechtliche Zulässigkeit von einem Anwalt prüfen zu lassen. Dieser kann Sie auch umfassend zum weiteren Vorgehen beraten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Daniela meint
28. Mai 2018 at 15:25
Hallo, mir wurden freie Tage (Abbau von Überstunden) zunächst genehmigt. Nun habe ich eine Reise an diesen Tagen gebucht. Danach möchte der Chef mir die zunächst genehmigten freien Tage wieder streichen. Was ist mit den Reisekosten ? Der Chef meint, ich müsste diese selbst tragen, da frei durch Überstunden trotz vorheriger Genehmigung nicht so gesichert sind wie durch Urlaubstage
arbeitsrechte.de meint
4. Juni 2018 at 11:02
Hallo Daniela,
zieht der Arbeitgeber die Genehmigung eines bereits bewilligten Urlaubs zurück, müssen gute betriebliche Gründe vorliegen. Für eventuelle Stornokosten muss er auch aufkommen. Ob hier ein Unterschied zu Urlaubstagen, die sich aus Überstunden ergeben, gemacht wird, kann Ihnen nur ein Anwalt für Arbeitsrecht sagen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Petra meint
24. Mai 2018 at 1:06
Guten Morgen,
in unserem Betrieb sind nur wenige Festangestellte.
Da zur Zeit nicht viel zu tun ist, kommt es vor, daß wir Überstunden abbauen müssen.
Wir sollen in der Firma anrufen, ob Arbeit da ist oder nicht. Manchmal werden wir aber auch vom Büro angerufen, wenn es etwas zu tun gibt.
Nun meine Frage: ich habe ca. zwei Wochen täglich in der Firma angerufen und nachgefragt, ob es Arbeit gibt. Jedesmal wurde mir mitgeteilt, es ist fast nichts oder gar nichts zu tun.
Im Nachhinein kam mir aber zu Ohren, auch anhand der Stempelkarten ersichtlich, daß in der Zeit Aushilfen arbeiten waren! Wie verhält sich das nun? Hätte ich nicht als Festangestellte, vor den Aushilfen, ein Recht auf Arbeit gehabt?
arbeitsrechte.de meint
1. Juni 2018 at 9:07
Hallo Petra,
in derartigen Fällen empfiehlt sich die Beratung durch einen Anwalt (gegebenenfalls mithilfe eines Beratungshilfescheins) oder durch die eigene Gewerkschaft. Wir dürfen keine Rechtsberatung anbieten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Angelika meint
22. Mai 2018 at 4:21
Guten Tag!
In meinem im Dezember 2016 geschlossenen Arbeitsvertrag steht, dass Überstunden ab der ersten Überstunde mit 25% Zuschlag vergütet werden. Jetzt kam ein Schreiben, als Präambel, dass ein Zeitkonto rückwirkend zum 1. April 2018 eingerichtet wird, dieses Schreben soll unterschrieben zurückgesendet werden. Ist diese Präambel auch gültig, wenn ich mit selbiger nicht einverstanden bin? Was kann passieren, wenn ich diese nicht unterschreibe, kann mir gekündigt werden? Ich sehe hier eine Vertragsänderung der letztendlich beidseitig zugestimmt werden muss, es ist ja auch möglich, dass ich unter diesen Umständen in 2016 den Vertrag gar nicht unterschrieben hätte.
Vielen Dank im voraus.
LG
arbeitsrechte.de meint
22. Mai 2018 at 9:39
Hallo Angelika,
bei Ihrem Problem kann Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht helfen. Dieser kann Ihren Vertrag und den Änderungsvorschlag beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Nadin meint
14. Mai 2018 at 11:00
Guten Tag
Ich habe bei meinem AG gekündigt zum 31.5.
Nun ist die Frage für mich, darf meine Chefin mir verweigern die überstunden abzufeiern?
Sie möchte mir diese bezahlen, dass möchte ich aber nicht, da überstunden weniger vergütet werden und über die Steuer davon nicht viel übrig bleibt?
Kann ich mich weigern?
Im Arbeitsvertrag steht zu überstunden nichts geschrieben
Lg
arbeitsrechte.de meint
15. Mai 2018 at 14:46
Hallo Nadin,
das kann u.a. davon abhängen, ob ein Arbeitszeitkonto besteht. Da wir aber keine Rechtsberatung anbieten dürfen, kann Ihnen diese Frage nur ein Anwalt, mit Einblick in den Arbeitsvertrag, verbindlich beantworten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Oliver meint
13. Mai 2018 at 2:57
Hallo Team Arbeitsrechte,
Ich möchte mein derzeitiges Arbeitsverhältnis mit meinem Arbeitgeber kündigen.
Da ich 11 Urlaubstage und etwas über 160 Überstunden habe möchte ich gern zum 15.07 das Unternehmen verlassen und die restliche Zeit meinen Urlaub nehmen und die Überstunden abbummeln.
Ich habe geplant meine Kündigung ende Mai bei einem Persönlichem Gespräch mit dem Chef einzureichen.
Meine letzter Arbeitstag wäre dann der 31.05.
Meine Frage hierzu ist folgende.
Kann ich bei meinem Chef Freizeitausgleich einfordern?
Ich befürchte das mein Chef mich Auszahlen möchte, um mich möglichst lange am Arbeitsplatz einsetzen zu können. Kann mein Chef das von mir verlangen?
Und wie kann ich vorgehen, um dem vorzubeugen (Wie formuliere ich meine Kündigung um ein Freizeitausgleich zu bekommen?)
arbeitsrechte.de meint
15. Mai 2018 at 14:07
Hallo Oliver,
es liegt im Ermessen des Arbeitgebers, ob Überstunden ausgezahlt oder durch Freizeitausgleich abgegolten werden. Ob Sie den Freizeitausgleich einfordern können, kann Ihnen nur ein Anwalt verbindlich sagen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Iris meint
12. Mai 2018 at 1:02
Hallo,bei uns im Logistikzentrum haben wir Ausgleichstage(SAT) für die 6Tage woche(14 Tägig),jetzt müssen wir an unserem SAT arbeiten,sollen aber vorher den Tag ausgleichen,da dieser schon mehrmals abgesagt worden ist haben wir Minustunen aufgebaut.Ist das rechtens?
arbeitsrechte.de meint
15. Mai 2018 at 13:33
Hallo Iris,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Ob Ihr Arbeitgeber sich hier richtig verhält, kann Ihnen nur ein Anwalt sagen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Heinz Albert meint
2. Mai 2018 at 11:23
Hallo. Ich bin Feuerwehrmann und arbeite im 24 Stunden Dienst. Mein Chef vergütet mir meine geleisteten Überstunden gnädigerweise, indem effe manchmal eine 24 Stunden Schicht zu einer 12er macht. Also och komme dann von 7:20 bis 19:20 und „darf“ dann nach Hause fahren. Habe also nicht wirklich was von meinem frei und verliere auch noch den „Dienst zu ungünstigen Zeiten-Zuschlag“. Und muss natürlich trotzdem zur Arbeit fahren. Ist das Rechtens?
Gruss
arbeitsrechte.de meint
7. Mai 2018 at 11:12
Hallo Heinz Albert,
wir würden Ihnen empfehlen, sich diesbezüglich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden. Ein solcher kann Ihre Situation professionell beurteilen und Ihnen Ratschläge zur weiteren Vorgehensweise geben.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Stephanie meint
2. Mai 2018 at 9:38
Hallo,
ich habe sehr viele Überstunden gesammelt und habe mir nun einen neuen Job gesucht. Ich habe noch ein paar Tage Resturlaub und würde im Anschluss daran gerne die ganzen Überstunden nehmen. Geht das? Oder muss ich mir diese Auszahlen lassen? (Tarifvertrag nach TVL West)
arbeitsrechte.de meint
7. Mai 2018 at 9:33
Hallo Stephanie,
in der Regel sind die Möglichkeiten für Freizeitausgleich oder eine Bezahlung von Überstunden im Arbeitsvertrag festgelegt. Abseits davon können Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine Vereinbarung treffen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Enrico meint
25. April 2018 at 17:04
mein Arbeitgeber geht von heut auf morgen an unsere Überstunden darf er das oder muss er es ankündigen 24/48 stunden vorher muss ich den stunden abbau hin nehmen ?
arbeitsrechte.de meint
2. Mai 2018 at 16:46
Hallo Enrico,
es gibt keine gesetzliche Regelung, wie weit im Voraus der Überstundenabbau angeordnet werden müssen. Sofern der Arbeitsvertrag diesbezüglich keine Regelung vorsieht, darf der Arbeitgeber ohne Beschränkungen handeln.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Alex meint
25. April 2018 at 10:01
Hallo,
ich bin Azubi und wenn ich mir Freitags nach der Berufsschule frei nehme, werden mir 2,75 Stunden abgezogen. (Schule von 07:50 – 13:00)
Pause hatte ich in dem fall noch nicht. (45Minuiten Pause)
Allerdings habe ich an diesem Tag schon eine geleistete Arbeitszeit von 5 Stunden und 10 Minuten.
Gearbeitet wird Freitags bei uns von 08:00-15:45.
Im Endeffekt wird mir ja meine Pause als Arbeitszeit abgezogen.
Da mein Betrieb sehr pingelig bei jeder Kleinigkeit ist, würde ich gerne mal wissen, ob es nicht eigentlich nur 1 Stunde und 50 Minuten sind, die mir abgezogen werden dürfen.
arbeitsrechte.de meint
2. Mai 2018 at 16:13
Hallo Alex,
dies hängt von der Vereinbarung in Ihrem Ausbildungsvertrag ab. Bitte wenden Sie sich deshalb an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Frauke meint
21. April 2018 at 9:18
Hallo, meine Überstunden würden ohne mein Zutun nun einfach vergütet. Habe ich kein Recht auf einen Freizeitausgleich? Oder darf das mein Chef einfach entscheiden. Im Arbeitsvertrag ist hierzu nichts geregelt.
arbeitsrechte.de meint
2. Mai 2018 at 11:26
Hallo Frauke,
besteht keine explizite Regelung, sollten Sie sich mit Ihrem Chef einigen. Auch mündliche Absprachen sind dabei bindend. Ansonsten entscheidet der Vorgesetzte eigenständig über die Art des Überstundenausgleiches.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Michaela meint
19. April 2018 at 10:16
Hallo zusammen,
ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
Folgendes Problem:
Ich habe bisher bei meinem Arbeitgeber als geringfügig Beschäftigte gearbeitet. Dabei haben sich mit der Zeit Überstunden angesammelt, die multipliziert mit meinem Bruttogehalt den Betrag von XY ergibt.
Nun werde ich aber auf Steuerkarte weiterarbeiten mit einem höheren Brutto. Es bestehen aber noch die alten Überstunden, bzw. der „Überstundenlohn“ xy, die ich abfeiern darf/soll mit der Zeit.
Die Lohnbuchhaltung möchte jetzt diesen „Überstundenlohn“ xy wieder in Überstunden umwandeln, damit ich die abfeiern kann und rechnet jetzt xy geteilt durch meine neues Brutto. Dadurch habe ich natürlich weniger Überstunden, als wenn man durch mein altes Brutto, was ja weniger war, teilen würde.
Die Überstunden wurden aber mit dem alten Bruttoverdienst erzielt.
Ist das rechtens???
Vielen Dank schon mal für eure antworten.
Gruß, Micka
arbeitsrechte.de meint
2. Mai 2018 at 10:37
Hallo Michaela,
lassen Sie sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten. Die hier ablaufenden komplexen Vorgänge erfordern die Analyse durch einen versierten Fachmann. Eine Rechtsberatung dürfen wir zudem nicht anbieten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Claire meint
18. April 2018 at 15:19
Hallo,
ich bin Praktikantin und habe laut Vertrag eine Vertrauensarbeitszeit von 40 Stunden.
Eine manuelle Zeiterfassung (Exceltabelle) erfolgt aber schon und es sind einige Überstunden angefallen.
Darf ich die Überstunden rechtlich gesehen abbauen oder nicht?
Vielen Dank im Voraus
arbeitsrechte.de meint
2. Mai 2018 at 10:16
Hallo Claire,
angefallene Überstunden müssen auch bei Vertrauensarbeitszeit vergütet werden. Bei diesem Arbeitsmodell ist ein Freizeitausgleich nicht unüblich. Überprüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag auf entsprechende Klauseln.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Peggy meint
13. April 2018 at 17:35
Hallo,
Ich habe Überstundenabbau beim Vorgesetzten angemeldet (2 Wochen vor dem Abbau) dieser wurde genehmigt (Unterschrift auf Antrag). Nun will mein VG, dass ich dies nicht mehr durchführe. Ist das so einfach machbar obwohl es genehmigt wurde im Vorraus?
arbeitsrechte.de meint
23. April 2018 at 11:07
Hallo Peggy,
eine Vereinbarung zwischen VG und AN ist für beide bindend, wenn Sie die Vereinbarung nicht einvernehmlich zurücknehmen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Kathrin meint
6. April 2018 at 4:47
Hallo,
Darf der Arbeitgeber vorschreiben, was zuerst abgebummelt wird? Es liegen über 100 Überstunden vor und 15 Tage Urlaub und den ganzen März war ich im „urlaub“. Die Idee war, erst alle Überstunden platt zu machen und den Rest mit Urlaub, aber Chef weigert sich?!
arbeitsrechte.de meint
17. April 2018 at 15:06
Hallo Kathrin,
grundsätzlich ist es eher ungewöhnlich, dass der Chef Sie „zwingt“, Ihren kompletten Urlaubsanspruch zu nutzen. Anders sieht es jedoch aus, wenn es dabei um den Resturlaub aus dem Vorjahr geht. Dieser muss bis zum 31. März genutzt werden, damit er nicht verfällt. Bei Problemen wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Peter meint
5. April 2018 at 3:13
Hallo Team Arbeitsrechte,
unser Arbeitgeber hat in den Arbeitsverträgen verankert, dass Mehrarbeitsstunden in den weniger arbeitsintensiven Monaten abgebaut werden. Das sit so korrekt. Allerdings unterscheidet er zwischen Mehr- und Überstunden und sagt, dass er grundsätzlich bis 60 Stunden die Woche anordnen kann, wobei bis zur Grenze von 48 Stunden angeechnet werden kann. 48 Stunden wären naxh Gesezgebung gerecht und müssen werden abgefeiert , noch ausbezahlt werden.
Muss ein Arbeitgeber eine Zusatzvereinbarung erlassen, um genau zu regln, wer, wann und wie viel Über-/Mehrarbeitsstunden ein AN erarbeiten darf. Muss geregelt werden, um was für ein Überstundenkonto es sich handelt. Gibt es ein Verfallsdatum der Überstunden?
Unsere Arbeitszeit wird durch in Arbeitszeiterfassungsgerät erfasst. Alerdings können wir A nicht sofort sehen, was an Arbeitszeit notwendig isr, welche Arbeitszeit am Tag erbracht wurde. wir sehen die Mehr- oder Minderstunden nur auf dem Lohnzettel.
Ist das so korrekt oder murss der AG uns die tägliche Zeit zur Verfügung stellen?
Ich danke Euch
VG
Peter
arbeitsrechte.de meint
16. April 2018 at 11:38
Hallo Peter,
Ihr Fall stellt sich sehr komplex dar und bedarf einer eingehenden Rechtsberatung, welche wir nicht anbieten dürfen. Wir empfehlen Ihnen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
R. Andreas meint
4. April 2018 at 13:14
Guten Tag,
ist es vom Arbeitgeber erlaubt am Mittwoch mir mitzuteilen, das ich am Freitag, meine Überstunden abfeiern muss. Ist hierzu nicht ein kleines Zeitfenster vorzugeben?
Fühle mich etwas überrumpelt mit dieser Art und Weise.
arbeitsrechte.de meint
16. April 2018 at 10:54
Hallo Andreas,
sofern der Arbeitsvertrag den Ankündigungszeitraum für Überstundenabbau nicht festlegt, sind Arbeitgebern diesbezüglich keine Beschränkungen auferlegt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Magiera meint
3. April 2018 at 15:59
Hallo, ich bin Angestellte bei eine Gleisbaufirma und stehe jetzt kurz vor die Rente (ab 01.10.2018). Jahreslang nach Abstimmung und Anerkennung des Chefs produziere ich pro Monat ca. 30 bis 40 Überstunden welche sind immer ausbezahlt auch mit dem 25% Zuschlag. Jetzt möchte ich monatlich Überstunden einsparen (bis 80 Überstunden) so das in September nehme ich zwei Wochen Rest Urlaub und zwei Wochen die eingesparte Überstunden und mein Arbeitsverhältnis beenden. Der Chef ist für die Überstunden abzufeiern einverstanden nur sagte dass das Überstundenzuschlag in diese sine steht mir nicht zu und kann die nicht auszahlen. Hat er Recht ?.
arbeitsrechte.de meint
17. April 2018 at 11:56
Hallo Magiera,
es gibt tatsächlich keinen gesetzlichen Anspruch auf Überstundenzuschlag. Dieser kann jedoch vertraglich vereinbart werden. Dann ist er auch zu zahlen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de