Wird ein Arbeitsverhältnis eingegangen, einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Regel vorab über die Konditionen der geschäftlichen Beziehung. Die genaue Ausgestaltung wird in einem Arbeitsvertrag festgehalten.
Kurz & knapp: Überstunden anordnen
Ob Sie Überstunden leisten müssen, entnehmen Sie Ihrem Arbeitsvertrag.
Nein. Nicht alle vertraglich vereinbarten Klauseln sind auch gültig. Einige Formulierungen benachteiligen den Arbeitnehmer nachteilig. Wann das der Fall ist, lesen Sie hier.
In Ausnahmesituationen darf ein Arbeitgeber grundsätzlich Überstunden anordnen.
Inhalt
Spezifische Informationen zu Überstunden:
Darüber hinaus umfassen Arbeitsverträge häufig auch eine Klausel zur Überstundenregelung. Denn nicht immer kann die Arbeit tatsächlich in der vorgegebenen Zeit erledigt werden.
Viele Arbeitnehmer fragen sich: Unter welchen Voraussetzungen kann mein Chef Überstunden anordnen? Wann muss ich Überstunden machen? Gibt es eine gesetzliche Regelung zu Überstunden aus? Wir erklären in diesem Artikel, was erlaubt ist und was nicht.
Wobei handelt es sich um Überstunden?
Überstunden sind solche Zeiten, in denen der Arbeitnehmer über die vereinbarte individuelle regelmäßige Arbeitszeit hinaus für das Unternehmen tätig ist, in dem er angestellt ist. Sie sind zur Ableistung dieser verpflichtet, wenn im Arbeits- oder gültigen Tarifvertrag bzw. einer Betriebsvereinbarung entsprechende Regelungen zu finden sind. Auch dringende betriebliche Gründe können dazu führen, dass Überstunden zu leisten sind.
Die Überstundenregelung laut Arbeitszeitgesetz
Das Arbeitszeitgesetz ist der Ort, an dem unter anderem die gesetzliche Überstundenregelung niedergeschrieben ist. Es hält fest, welche Obergrenzen einzuhalten sind.
Arbeitnehmer dürfen an Werktagen regulär nicht länger als acht Stunden arbeiten. Eine Ausdehnung auf zehn Stunden pro Tag ist erlaubt, wenn innerhalb der folgenden sechs Monate ein sogenannter Freizeitausgleich ermöglicht wird – er die Überstunden also abbummeln kann (§ 3 Arbeitszeitgesetz – ArbZG). Zur täglichen Arbeitszeit zählen die Ruhepausen nicht dazu.
Welche Überstundenregelungen sind nicht wirksam?
Arbeitnehmer, juristische Laien, unterschreiben einen Arbeitsvertrag häufig ohne ihn noch einmal von einem Juristen überprüfen zu lassen.
Dieser stellt bei dem einen oder anderen Vertrag fest, dass so manch eine Klausel zur Überstundenregelung nicht wirksam ist, da sie weder klar noch verständlich formuliert ist. Das ist zum Beispiel bei der folgenden Formulierung der Fall: „Die Überstunden sind mit der vereinbarten Vergütung abgegolten.“
Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung:
- mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder
- wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.“ § 307 BGB
Ebenfalls sieht die gesetzliche Überstundenregelung in Deutschland vor, dass sowohl werdende wie stillende Mütter (§ 8 Mutterschutzgesetz – MuSchG) als auch Jugendliche (§ 8 Jugendarbeitsschutzgesetz – JarbSchG) keine Überstunden ableisten dürfen. Sie gelten als besonders schutzwürdig. Bei letzteren muss deshalb bei etwaiger Mehrarbeit innerhalb der folgenden drei Wochen die Arbeitszeit gemäß der geleisteten Stunden verringert werden.
Wie sieht es mit der Überstundenregelung in Teilzeit aus?
Auch hier kommt es darauf an, was im Arbeitsvertrag oder anderen möglicherweise zutreffenden Regularien vereinbart ist.
So kann beispielsweise in einem Tarifvertrag durchaus festgelegt sein, dass Teilzeitkräfte Mehrarbeit erbringen müssen.
Des Weiteren muss auch in Ausnahmesituationen Mehrarbeit abgeleistet werden.
Achtung! Laut Arbeitsrecht muss die Überstundenregelung verhältnismäßig sein. Das heißt, einem Arbeitgeber ist nicht gestattet, weniger Mitarbeiter einzustellen und diese mehr arbeiten zu lassen, um die Differenz auszugleichen. Auch in Teilzeit sind die Überstundenregelung und geltende gesetzliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.
Arbeitet eine Teilzeitkraft regelmäßig mehr als im Arbeitsvertrag vereinbart wurde, kann dies dazu führen, dass hieraus ein Anspruch auf Vollzeitbeschäftigung entsteht, auch wenn ursprünglich etwas anderes vereinbart wurde (Landesarbeitsgericht Hamm, Az. 8 Sa 2046/05).
Überstundenregelung in Deutschland – müssen Überstunden bezahlt werden?
Zur Vergütung von Überstunden existiert keine gesetzliche Regelung, die konkret besagt, dass und in welcher Höhe sie bezahlt werden muss. In der Regel finden sich jedoch Vereinbarungen hierzu im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag.
Doch selbst wenn es keine Abreden zur Vergütung von Überstunden gibt, besagt die Überstundenregelung im deutschen Arbeitsrecht, dass durchaus ein Vergütungsanspruch bestehen kann.
Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.“ §612 BGB
Was passiert mit den Überstunden bei Kündigung?
Wird ein Arbeitsverhältnis beendet, zum Beispiel mit einem Aufhebungsvertrag, führen Arbeitnehmer häufig ihre Überstunden ins Feld, um frühzeitiger auszuscheiden. In diesem Zusammenhang wird häufig eine Ausgleichsquittung diskutiert. Ein Arbeitnehmer, der eine solche unterzeichnet, verzichtet demnach mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf sämtliche Ansprüche aus geleisteter Mehrarbeit.
Sind Sie sich unsicher bezüglich der Überstundenregelung bei Kündigung, nehmen Sie Kontakt zu einem versierten Arbeitsrechtsanwalt auf. Er berät Sie umfangreich und verhindert unter Umständen, dass Sie nachteilige Vereinbarungen unterschreiben.
Patricia meint
11. April 2018 at 9:40
Hallo,
ich arbeite in Teilzeit 35h (befristet). In meinem Vertrag steht: „Die Mitarbeiterin ist verpflichtet Mehrarbeit zu leisten, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Ansprüche aus der Leistung von Mehrarbeit bis zu 10h pro Monat sind durch die Vergütung nach §… abgegolten.“
Dazu muss ich noch erwähnen das ich ein Überstundenkonto habe. Das heißt also sie ziehen mir die ersten 10h ab und Rest bleibt!?
Was würde passieren wenn ich mich weigere den Vertrag so zu unterschreiben? Ich arbeite diese Zeit und möcht auch dafür entlohnt werden. Ich werde untertariflich bezahlt. Gibt es in dieser Richtung eine Rechtssprechung/Urteile auf die ich mich stützen kann?
Ich weiß ihr dürft keine Rechtsberatung anbieten, aber Paragraphen und/oder Urteile die mir weiterhelfen könnten, dürft ihr doch sicher erwähnen.
Danke im Voraus für eure Hilfe
MfG, Patricia
arbeitsrechte.de meint
23. April 2018 at 8:41
Hallo Patricia,
Passagen wie die, die Sie beschreiben, sind durchaus üblich. Wenn Sie den Vertrag nicht unterschreiben, kommt das daraus folgende Verhältnis nicht zustande.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
István C. meint
22. März 2018 at 20:22
Ich bin 61Jahre Alt, und arbeite in einer Metallverarbeitungs Firma als Schweisser. Mir wurden Überstunden für Samstag angeordnet, weil die anderen am Samstag arbeiten. Ich kann aber Samstag nicht, ich habe Gesundheitliche Probleme und lebe allein, so brauche ich die Wochenenden für den Haushalt und für meie Gesundheitliche Regeneration . Mein Arbeitsplatz ist aber die ganze Woche auser meine Arbeitszeit frei. Kann ich darauf bestehen die Überstunden auf diese freie Zeit verlegen lassen, oder bin ich meinem Chef seiner Wilkür ausgeliefert? Das geht nehmlich nicht um die Schaffung der Arbeit, sondern am Samstag da zu sein und im Ort sagen zu können, dass in der Firma gearbeitet wird.
Ich bedanke mich im voraus.
arbeitsrechte.de meint
9. April 2018 at 15:34
Hallo Istvan,
leider kann nicht auf eine Verlegung der Überstunden bestanden werden. Jedoch ist fraglich, ob die Anordnung überhaupt rechtens ist. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann das beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Katrin meint
21. März 2018 at 11:01
Hallo liebes Team,
im letzten Jahr wurde ein Zeiterfassungssystem (mit Fingerabdruck) in unserer Firma eingeführt. Die bereits bis November angesammelte Mehrzeiten betragen mehr als 2 Tage, die ich im Februar eigentlich „abfeiern“ wollte. Ich arbeite als Vertriebsassistenin, d.h. Angebote / Auftragsbearbeitung etc. sind oft noch am gleichen Tag zuschreiben, damit entstehen Mehrzeiten. Bei der Beantragung wurde ich vom GF gefragt, wer diese Mehrzeiten angewiesen hatte. Die Antwort – der Vertriebsleiter. Der GF antwortete, dass mit meinem Gehalt die Überstunden abgegolten sind., was defintiv nicht der Fall ist. Es steht im Arbeitsvertrag lediglich, dass Überstunden angeordnet werden können.
Da ich auf keinen Fall auf den Freizeitausgleich verzichten möchte, frage ich, wie ich reagieren/agieren kann? Wo findet man einen entspr. Gesetztesspruch?
Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße
arbeitsrechte.de meint
9. April 2018 at 15:11
Hallo Karin,
für eine sichere Beratung empfehlen wir einen Anwalt für Arbeitsrechte. Normalerweise ist eine pauschale Abgeltung der Überstunden nicht möglich.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jeffry meint
7. März 2018 at 3:23
Grüße Euch…ich bin Leiharbeiter und würde gerne Wissen,ob es zulässig ist wenn der Lagermeister,der Firma bei der ich eingesetzt bin,die Mitarbeiter erst nach Hause gehen lässt wenn er seine Zustimmung dazu gibt und das an jeden Arbeitstag.
arbeitsrechte.de meint
26. März 2018 at 11:11
Hallo Jeffry,
die Frage können wir leider so nicht beantworten. Das kommt auf Ihre Tätigkeit und Ihren Arbeitsvertrag an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ute meint
2. Februar 2018 at 19:37
Anfang Dezember würde mir gesagt das mir alle Überstunden über 60 Stunden am Ende des Jahres ausgezahlt werden. ( ich habe ende dez . 164 überstunden) .Dieses sei betrieblich so vereinbart so das mir ca 104 stunden ausbezahlt werden sollten. Dieses ist aber nicht erfolgt. Nun wurde ich im januar und auch im februar nicht mehr mit meinen vollen Stunden eingetragen , habe also Überstunden abgefeiert. Nun stelle ich fest das im März Plan meine restlichen 100 überstunden nicht mehr auftauchen. Sie wurden mir aber weder im Dezember noch im Januar ausgezahlt. Gehe nun davon aus, das sie Ende Februar ausgezahlt werden ist dies erlaubt ?
Und zudem gibt es eine Kollegin, die Ende Dezember 110 überstunden hat darf diese im Februar / März abfeiern, da sie da eine längere Reise antritt und nicht allen Urlaub nehmen möchte. Ist diese Ungleichbehandlung erlaubt
arbeitsrechte.de meint
5. März 2018 at 9:13
Hallo Ute,
um Ihren Fall zu beurteilen, sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Tanja meint
31. Januar 2018 at 12:15
Hallo liebes Team!
Ich arbeite in einer Spielhalle, Öfnungszeit von 09 Uhr morgens bis 03 Uhr nachts. Ich bin auf 150 Std./Monat angemeldet. Habe 4 Tage die Woche fix. Also übers Jahr verteilt komme ich über diese Stundenzahl. Wir sind nur 4 Personen die hier arbeiten, noch einer Vollzeit, und zwei Teilzeit und unser Chef verlangt von uns dass wir immer gegenseitig einspringen. Egal ob Urlaub oder Krankheit. Was zur Folge hat, dass sich jedes Jahr nen Haufen ÜS aufbauen für jeden von uns und ich habe das Gefühl er will garnicht noch jemanden dazu einstellen. Ist das alles rechtens so?
arbeitsrechte.de meint
1. März 2018 at 15:47
Hallo Tanja,
eine rechtliche Einschätzung darf nur ein Anwalt machen. Jedoch sollen Arbeitgeber für die Arbeit genug Arbeiter haben. Ein ständiges Abweichen vom Arbeitsvertrag muss auch nicht hingenommen werden. Ein Anwalt kann Ihnen Ihre Möglichkeiten darlegen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Nadine meint
24. Januar 2018 at 12:34
Hallo liebes Team,
ich arbeite momentan in einem Supermarkt ,wo ich als Konditormeisterin eingestellt bin und in der Patisserie tätig bin.
Meine Kollegen habe Überstunden geleistet in der Weihnachtszeit,doch der Geschäftsführer könne diese Überstunden nicht mehr nachvollziehen(heute) und will diese Überstunden nicht anerkennen,da meine Kollegen bzw Abteilungsleiterin es mit ihm nicht abgesprochen hätte..Dennoch will der Geschäftsführer ,dass wir Minustage sammeln für die bevorstehende Neueröffnung einer anderen Filiale,damit wir 6 Tage die Woche arbeiten können.
Alle anderen Abteilungen feiern ihre Überstunden von der Weihnachtszeit ab ,nur meine Kollegen aus der Patisserie nicht,weil er es nicht anerkennen will.
Haben wir irgendwelche Rechte ?Oder müssen wir uns dem hingeben?
In Vertrag habe ich nichts über Überstunden finden können.
Mit freundlichen Grüßen
Nadine
arbeitsrechte.de meint
29. Januar 2018 at 11:19
Hallo Nadine,
der Arbeitgeber ist zwar weisungsbefugt, kann aber nicht verlangen, das Minusstunden für eine Mehrarbeit aufgebaut werden. Im Zweifelsfall sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Martina H. meint
22. Januar 2018 at 20:43
,Guten Abend,
ich arbeite als Betreuerin in einer Grundschule. Letzte Woche ,beim Sturmtief ‚Friderike‘ wurden soviele Kinder schon vor der Betreuung abgeholt ,daß unsere Gruppenleitung den meisten unseres Teams freigegeben hat.
Sind diese Stunden dann Fehlstunden ? Ich habe ja nicht um einen freien Tag gebeten !
arbeitsrechte.de meint
29. Januar 2018 at 11:08
Hallo Martina,
der Arbeitgeber darf nicht einfach so einseitig die Arbeitszeit reduzieren. Er kann es jedoch anbieten. Wenn die Arbeitnehmer dann gehen, statt bereit am Arbeitsplatz bleiben, kann dies als nicht geleistete Arbeitszeit verrechnet werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Matti meint
11. Januar 2018 at 10:50
Hallo liebes Team von Arbeitsrechte.de,
wenn im Vertrag steht „20 Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten“, heißt das, es können bis zu 20h pro Monat zusätzlich anfallen, welche nicht zusätzlich ausgelöst werden. Richtig?
Beinhaltet dies rechtlich auch das „abfeiern“ oder „abbauen“ der Überstunden im Monat? Sprich, die angefallenen Überstunden kann ich nicht mal abbauen? Muss dazu eine extra Regelung im Arbeitsvertrag stehen?
Weiterhin, würde diese Überstundenregelung auch für Wochenenden, zum Beispiel Dienstreisen und Tagungen gelten, wenn keine zusätzliche Regelung im Arbeitsvertrag stünde?
Vielen Dank
MFG
Matti
arbeitsrechte.de meint
29. Januar 2018 at 11:06
Hallo Matti,
wenn die Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind, können sie auch nicht nochmal durch Freizeitausgleich abgegolten werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Alexandra meint
2. Januar 2018 at 10:35
Hallo, meine Zeiterfassung weist Fehler auf. Im Jahr 2016 hat die Personalabteilung nun festgestellt, wurden mir Überminuten gutgeschrieben, die nicht gutgeschrieben hätten werden sollen. Ich war vor meiner regulären Arbeitszeit im Büro und beim stempeln wurde das dann schon gutgeschrieben. Wie lange danach kann dies wieder abgezogen werden?Normalerweise macht unser SYstem das automatisch und aus diesem Grund habe ich das auch nicht bemerkt.
Vielen Dank!
arbeitsrechte.de meint
29. Januar 2018 at 11:04
Hallo Alexandra,
in der Regel darf eine fehlerhafte Zeiterfassung nicht zum Nachteil des Angestellten ausgelegt werden. Sollte dem doch so sein, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht helfen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Kim S. meint
6. Dezember 2017 at 13:29
Hallo,
bin in einem Saisongeschäft tätig. Habe im Arbeitsvertrag 42,5 Stunden Woche und zu den Überstunden steht drinnen, dass diese im Gehalt entgolten werden. Habe jetzt 90 Überstunden in den letzten 3 Monaten gemacht. Dabei sind 2 Samstage, die ich in einem Monat arbeite, nicht mit eingerechnet. Da im Arbeitsvertrag steht das ich 2 Samstage im Monat arbeiten muss. Habe hier auf der Seite gelesen, dass die Vereinbarung „Überstunden werden im Gehalt entgolten“ unwirksam ist. So langsam habe ich nämlich auch keine Lust mehr umsonst Überstunden zu machen. Habe kaum noch Freizeit..
Kann mir jemand was raten ? Kann ich nachträglich noch Geld für die Überstunden verlangen?
Würde gerne in nächster Zeit mit meinem Chef sprechen, darüber das ich Freizeit oder Geld für diese 90 Überstunden bekomme.
arbeitsrechte.de meint
29. Januar 2018 at 11:03
Hallo Kim,
Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen dabei weiterhelfen, wie Sie Ihre Überstunden abgegolten bekommen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Nadine meint
6. Dezember 2017 at 0:39
Hallo zusammen,
ich bin zum 31.08.2017 aus meinem Dienstverhältnis ausgeschieden. Die Einrichtung habe ich mit 105,5 Überstunden verlassen.
Mein ehemaliger Arbeitgeber zahlte mir allerdings nur 66,5 Stunden von den geleisteten Überstunden aus. Erst nach mehrmaligem Nachfragen erhielt ich die Antwort, dass ich im Februar und März 2016 zu viele Arbeitsstunden geleistet habe (die AVR sieht Überstunden von 25 Stunden vor; Stunden, die darüber hinaus geleistet werden, sind nur dann gerechtfertigt, wenn vom AG angeordnet; falls diese nicht angeordnet werden, dann verfallen die Stunden, die über den 25 Stunden geleistet wurden).
Sowohl im Februar und März 2016 leistete ich mehr als die vertraglich festgelegten zusätzlichen 25 Stunden. Allerdings basierte dies auf der Tatsache, dass zwei Kollegen kündigten, einer krank war und zwei Kollegen Urlaub hatten. Somit waren nur ich und ein weiterer Kollege im Dienst. Mein Vorgesetzter wusste dies und ich wies ihn mehrmals darauf hin, dass Personal benötigt wird.
Leider liegt mir nur keine schriftliche Anordnung der zu leistenden Stunden vor, lediglich gab es eine mündliche Aussage.
Daher die Frage, ob ich die mir noch ausstehenden Stunden einfordern kann und sich somit der Weg zum Anwalt lohnt.
LG
arbeitsrechte.de meint
29. Januar 2018 at 11:01
Hallo Nadine,
ein Anwalt ist in einer solchen Situation immer die sichere Alternative.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Rulanda R. meint
4. Dezember 2017 at 10:02
Guten Tag,
Bei unserem Unternehmen verfallen zu jedem Jahresende die geleitesten Überstungen und das Arbeitszeitkonto wird zum 1.1. eines Jahres auf 0 gesetzt. Jetzt habe ich gekündigt. Über die gesamte Betriebszugehörigkeit sind 350 nachweisbare Überstunden angefallen. Weitere, nicht nachweisbare Stunden sind hier nicht eingerechnet.
Kann jetzt eingefordert werden, dass diese Stunden in Form von Zeitausgleich oder in Form einer Bezahlung, noch anerkannt wird?
arbeitsrechte.de meint
29. Januar 2018 at 11:00
Hallo Rulanda,
der Umgang mit Überstunden wird im Arbeitsvertrag festgelegt. Ansonsten kann Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht weiterhelfen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Maniac987 meint
1. Dezember 2017 at 21:47
Hallo liebes arbeitsrecht Team,
ich bitte sie mir einen kleinen Ratschlag zu geben da ich im Moment Überstundentechnisch etwas überfordert bin.
Die Situatiion ist folgende, ich bin in der Maritimen Brange tätig (Assistant Technical Superintendent) und gerade auf Dienstreise im nicht Europäischen Ausland. Von den anfangs angesagten 12 Tagen wurden 2 Monate. Ich wurde anfangs nicht dazu befragt ob ich zustimme. Vor ein paar wochen dann die erste Frage ob ich denn etwas länger bleiben könnte. Zugestimmt habe ich.
Da in meinem Arbeitsvertrag ganz schlau vom Arbeitgeben folgendendes festgehalten ist, und ich seit 8 Wochen, im schnitt 10 h am Wochenende (Samstag, Sonntag & Feiertags / unter der woche im schnitt 2 bis 3 Ü Stunden) leiste, muss ich sie um Rat fragen ob dies zulässig ist ??
Folgende Klausel im Arbeitsvertrag:
Die Arbeitszeit beträgt 40h wöchentlich.
Der Angestellte ist verpflichte, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auf Verlangen des Arbeitgebers Überstunden zu leiste.
Auf diversen Webseiten ist zu lesen das man verpflichtet ist Wöchentlich bis zu 10h Ü zu leisten, habe ich demnach lediglich Anspruch auf die Wochenend Arbeitszeit / Mehrarbeit bzw. Sonntags & Feiertagsarbeitszeit (da Samstag auch Werktag ist – ich jedoch wenn ich nicht auf Dienstreise bin im Büro 8h, 5 Tage pro Woche leiste) ? Welche Rechte habe ich ?
Eine Überstundenübersicht führe ich trotz der oben genannten Klausel, welche unterzeichnet ist.
Ich bitte Sie um ein paar kleine Tipps falls möglich 🙂
Beste Grüße
arbeitsrechte.de meint
29. Januar 2018 at 10:58
Hallo Maniac987,
sie sollten Ihre Situation mit einem Anwalt für Arbeitsrecht klären. Dieser kann Sie über den Umfang Ihrer Rechte und Möglichkeiten genau aufklären.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Shaggy meint
20. Februar 2018 at 17:26
Hey, in meinem Vertrag steht genau dieselbe Klausel, konntest du schon näheres erfahren?
liebe Grüße
Patricia meint
27. November 2017 at 18:25
Hallo ,
ich habe eine Frage. Ist es möglich, mit einer Betriebsvereinbarung das Arbeitsgesetz auszuhebeln und wenn nein wie kann ich mich dagegen wehren.
Danke
arbeitsrechte.de meint
26. Januar 2018 at 13:45
Hallo Patricia,
Gesetze können nicht durch Vereinbarungen ausgehebelt werden. Bei Problemen wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann Ihr Anliegen, falls notwendig, auch vor einem Arbeitsgericht verteidigen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Harald meint
16. November 2017 at 8:27
Hallo liebes Team,
Ich habe eine Frage zur Überstundenregelung. In meinem Vertrag ist ein Passus, der wörtlich „Mit dem vereinbarten Gehalt sind Überstunden bis zu 20% pro Woche abgegolten“. Mein AG versteht die Regelung so, das sich also auch erst ab 45 Stunden Überstunden angerechnet werden. Ist das so korrekt? Ich denke 20% von tatsächlich geleisteten Überstunden.
Bitte eine Antwort hierzu.
Vielen Dank
arbeitsrechte.de meint
9. Januar 2018 at 18:03
Hallo Harald,
lassen Sie den Vertrag von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen. Solche Überstundenklauseln können in vielen Fällen unwirksam sein.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Dave meint
2. November 2017 at 22:20
Hallo, mein Chef verrechnet meine Überstunden mit Fehlern die auf der Montage passieren. Dieses Jahr hab ich schon über 300 Stunden verloren. Darf er Das?
arbeitsrechte.de meint
2. Januar 2018 at 8:50
Hallo Dave,
eine Berechnung von Über- oder Minusstunden ist nur an einem Arbeitszeit-Konto zulässig. Arbeitszeit mit praktischen Fehlern zu verrechnen ist nicht legal.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Niko meint
2. November 2017 at 15:14
Hallo ich bin Niko,
Und zwar hab ich folgende Frage :
ich arbeite in Logistik Bereich habe ein Vertrag von 40std Wöchentlich.
Aber ich bekomme diese Überstunden nicht Bezahlt und bekomme keine Freizeit dazu arbeite ich Ohne Pause und wenn ich mal 15min früher gehen möchte sind alle Sauer und geben mir Druck ich habe auch ein Kind zuhause aber Verständnis bekomme ich nicht dafür
Ich mache wöchentlich mehr als 40std wöchentlich und im Vertrag steht auch nur 40std ich bin 20 und in 2.lehrjahr
Ich weis nicht was ich machen soll.
Danke im Voraus
arbeitsrechte.de meint
2. Januar 2018 at 8:36
Hallo Niko,
eine ständige Abweichung von den vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten ist nicht zulässig. Besonders Auszubildende stehen unter besonderem Schutz. Sollte die Situation anhalten sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Carsten meint
27. September 2017 at 17:04
Hallo,
habe eine Frage bez. meiner Überstunden Bezahlung. Ich arbeite in der Regel 190 -200 Stunden im Monat als Bäckermeister. Im Arbeitsvertrag ist eine regelmäßige monatliche Arbeitszeit von 155 Std. angegeben.
Sonst keine Angaben über die Vergütung von Überstunden. Nun meine Frage. Muss der Arbeitgeber ab der 155. Stunde die 25% Zuschlag zahlen oder richtet es sich nach den monatlichen Arbeitstage?
Wenn z.b. ein Monat 22 oder 23 Abeitstage hat, dann wird der Zuschlag erst ab der 165. oder gar der 172 Stunde gezahlt.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten
arbeitsrechte.de meint
20. November 2017 at 12:56
Hallo Carsten,
ein Zuschlag auf Überstunden gibt es in der Regel nicht, es sei denn, in Ihrem Arbeitsvertrag ist eine solche Regelung vorhanden. In jedem Fall müssen Ihnen Überstunden aber vergütet werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
max meint
15. September 2017 at 15:00
Hallo liebes Team,
mein Problem ist folgendes, ich arbeite in einer Firma mit Schichtbetrieb und bin in der Ausbildung. Mein Vertrag sieht vor 40h Woche ohne Schicht. Oft muss ich 12h Schichten machen und bekomme diese aber nicht ausgegleicht weder mit Frei noch mit Bezahlung. Ich bin zwar über 18 allerdings seh ich es auch nicht ein an Sonn und Feiertagen 12h zu arbeiten und das auch schon Nachts wo ich schon Zeiten hatte da musste ich 3 Wochen 12h Nachts arbeiten. In meinem Berichtsheft steht sowohl Datum als auch die Stunden, auf mein Versuchen das ganze zu klären wo ich auch gemeint hab ich bekomme das nicht gezahlt, bekam ich nur die Antwort doch natürlich mit meinem Gehalt. Der Azubilohn kann dafür ja wohl nicht erhalten. Meine Frage hierbei die Ausbildung ist fast vorbei die Stunden notiert kann ich die wenn es hart auf hart kommt nach der Ausbildung einklagen, oder bleib ich darauf sitzen?
Liebe Grüße
arbeitsrechte.de meint
6. November 2017 at 11:50
Hallo max,
hier liegen eindeutig schwere, arbeitsrechtliche Verstöße vor, unter anderem gegen das Arbeitszeitgesetz vor. Sie können auf jeden Fall juristische Schritte dagegen einleiten, wenn der Ausbilder tatenlos bleibt. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen dabei helfen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Carmen H. meint
3. September 2017 at 6:56
Hallo,
darf ich als Kita- Leitung, meinen Mitarbeitern gesetzlich zum Überstundenabbau auffordern bzw, anordnen?
Auch auffordern, ihre Überstd. (1/2 Std. oder 1 Std.) abzubummeln wenn der betriebliche Ablauf nicht beeinträchtigt wird ( zu wenige Kinder in der Gruppe)?
arbeitsrechte.de meint
22. September 2017 at 15:54
Hallo Carmen,
dazu haben Sie in der Tat das Recht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Milena meint
31. August 2017 at 11:07
Hallo,
ich habe einen Arbeitsvertrag über 40 Stunden die Woche.
Laut meinem Vertrag werden Überstunden ab 10% der Wochenstunden bezahlt (also ab der 44 Stunde). Jetzt habe ich mit meinem Vorgesetzten gesprochen, was denn ist, wenn ich in der Woche nur 2 Stunden mehr arbeite und die Antwort bekommen, dass die zwei Stunden dann wegfallen (nicht erfasst werden) und ich diese somit auch nicht „abfeiern“ kann.
Ist das richtig, dass ich meine geleisteten Mehrstunden/-minuten dem Arbeitgeber schenken muss?
arbeitsrechte.de meint
22. September 2017 at 15:10
Hallo Milena,
in der Tat ist eine solche Regelung grundsätzlich rechtens.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Christian meint
3. August 2017 at 17:01
Hallo liebes Team,
Ich selbst bin in einem Unternehmen für 5,5 h/Tag ohne Pause angestellt und musste, nicht vorhersehbare Überstunden leisten, was an sich nicht problematisch ist.
Die Mehrarbeit hat sich für den Tag auf 35min belaufen und damit bin ich über 6Stunden Arbeitszeit gekommen (6h5min).
Jetzt hat mein Arbeitgeber in der monatlichen Abrechnung für diesen Tag mit Mehrarbeit mir nachträglich eine halbe Stunde Pausenzeit angerechnet (5h35min) obwohl ich keine Pause in Anspruch nehmen konnte.
Demnach habe ich Mehrarbeit geleistet und bekomme diese nicht bezahlt.
Ist diese Handhabung rechtlich legitim?
Oder umgeht mein Arbeitgeber auf diese Weise mir die Überstunden auszuzahlen?
Unsere Personalabteilung bezieht sich lediglich auf das ArbZG §4.
Was kann ich tun um meine Überstunden angerechnet zu bekommen?
Liebe Grüße
arbeitsrechte.de meint
18. August 2017 at 15:43
Hallo Christian,
grundsätzlich gilt gemäß § 4 ArbZG, dass Arbeitnehmer nicht länger als 6 Stunden ohne Pause arbeiten dürfen, sodass davon auszugehen ist, dass Ihnen Arbeitszeit nicht einfach in Pausenzeit umgeschrieben werden kann. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um den Sachverhalt prüfen zu lassen ggf. auch rechtliche Schritte gegen die Vorgehensweise einzuleiten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
I. meint
14. Juli 2017 at 10:14
Hallo liebes Arbeitsrecht.de Team,
mein Mann wird ab 1.9. eine neue Stelle antreten. Nun steht die Kündigung bei seinem aktuellen Arbeitgeber noch aus. Er hat 80 Überstunden angesammelt und noch 3 Tage Urlaub. Nun möchte er gerne die Überstunden durch Freizeitausgleich geltend machen, sprich dementsprechend die restlich verbleibenden Arbeitstage verkürzen. Nun sagte man heute in der Firma, dass allgemein keine Überstunden abgefeiert werden nach Absprache mit dem BR durch das momentan hohe Arbeitsaufkommen sondern diese in 2 Raten ausbezahlt werden würden.
Von der Kündigung / geplanten Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 31.08. ist noch nichts bekannt in der Firma. Was für Möglichkeiten hat mein Mann, dass er den Freizeitausgleich anstatt die Ausbezahlung der Überstunden bekommt? Für eine Antwort wären wir sehr dankbar!
arbeitsrechte.de meint
31. Juli 2017 at 12:02
Hallo,
eine feste gesetzliche Regelung zum Ausgleich von Überstunden gibt es nicht. Ausschlaggebend sind die getroffenen Überstundenregelungen im jeweiligen Arbeitsvertrag. Raten Sie Ihrem Mann im Zweifel zum Besuch bei einem Anwalt, um seine Ansprüche ggf. prüfen zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Marlen meint
27. September 2016 at 8:09
Bitte um antwort
Sonja Z.-H. meint
30. August 2017 at 10:19
Ich arbeite in einer Spielhalle sozusagen als Feuerwehr, wenn jemand krank ist oder Urlaub hat, normalerweise 20 Stunden im Monat. Manchmal wirds auch mehr dann arbeite ich halt den nächsten Monat nicht. Jetzt soll angeblich ein neues Gesetz ergangen sein, wonach ich 1. keine Überstunden mehr machen darf!!! und die die ich jetzt habe müssen bis Ende Oktober weg sein. Gibt es so ein Gesetz wirklich ? Danke für ihre Antwort
arbeitsrechte.de meint
22. September 2017 at 14:11
Hallo Sonja,
uns ist kein solches Gesetz bekannt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Tina meint
19. Februar 2018 at 12:43
Hallo,
ich arbeite in einem kleinen Betrieb, in dem ich öfter Überstunden machen muss. Nun mache ich derzeit meinen Führerschein (bin aber schon Volljährig) und muss deshalb manchmal rechtzeitig los.
Nun hab ich zwei Fragen:
Muss ich meinen Arbeitgeber überhaupt sagen, dass ich an einem Tag normal Feierabend machen möchte? Und den Grund?
Heute wurde mir vorgeworfen, dass ich nur behaupten würde, ich hätte was vor, um keine Überstunden leisten zu müssen. Dabei hab ich nur ein Mal in der Woche Fahrstunde, seit 2 Monaten, die restlichen Tage arbeite ich auch länger, wenn es sein muss.
Viele Grüße
Tina
arbeitsrechte.de meint
12. März 2018 at 10:51
Hallo Tina,
Arbeitnehmer sind in der Regel nur zu Überstunden verpflichtet, wenn es entsprechende Vereinbarungen im Arbeitsvertrag gibt. Ob Ihr Arbeitgeber sich hier richtig verhält und welche Maßnahmen Sie treffen können, um auf pünktlichen Feierabend zu bestehen, kann Ihnen allerdings nur ein Anwalt sagen, da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de