Wird ein Arbeitsverhältnis eingegangen, einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Regel vorab über die Konditionen der geschäftlichen Beziehung. Die genaue Ausgestaltung wird in einem Arbeitsvertrag festgehalten.
Kurz & knapp: Überstunden anordnen
Ob Sie Überstunden leisten müssen, entnehmen Sie Ihrem Arbeitsvertrag.
Nein. Nicht alle vertraglich vereinbarten Klauseln sind auch gültig. Einige Formulierungen benachteiligen den Arbeitnehmer nachteilig. Wann das der Fall ist, lesen Sie hier.
In Ausnahmesituationen darf ein Arbeitgeber grundsätzlich Überstunden anordnen.
Inhalt
Spezifische Informationen zu Überstunden:
Darüber hinaus umfassen Arbeitsverträge häufig auch eine Klausel zur Überstundenregelung. Denn nicht immer kann die Arbeit tatsächlich in der vorgegebenen Zeit erledigt werden.
Viele Arbeitnehmer fragen sich: Unter welchen Voraussetzungen kann mein Chef Überstunden anordnen? Wann muss ich Überstunden machen? Gibt es eine gesetzliche Regelung zu Überstunden aus? Wir erklären in diesem Artikel, was erlaubt ist und was nicht.
Wobei handelt es sich um Überstunden?
Überstunden sind solche Zeiten, in denen der Arbeitnehmer über die vereinbarte individuelle regelmäßige Arbeitszeit hinaus für das Unternehmen tätig ist, in dem er angestellt ist. Sie sind zur Ableistung dieser verpflichtet, wenn im Arbeits- oder gültigen Tarifvertrag bzw. einer Betriebsvereinbarung entsprechende Regelungen zu finden sind. Auch dringende betriebliche Gründe können dazu führen, dass Überstunden zu leisten sind.
Die Überstundenregelung laut Arbeitszeitgesetz
Das Arbeitszeitgesetz ist der Ort, an dem unter anderem die gesetzliche Überstundenregelung niedergeschrieben ist. Es hält fest, welche Obergrenzen einzuhalten sind.
Arbeitnehmer dürfen an Werktagen regulär nicht länger als acht Stunden arbeiten. Eine Ausdehnung auf zehn Stunden pro Tag ist erlaubt, wenn innerhalb der folgenden sechs Monate ein sogenannter Freizeitausgleich ermöglicht wird – er die Überstunden also abbummeln kann (§ 3 Arbeitszeitgesetz – ArbZG). Zur täglichen Arbeitszeit zählen die Ruhepausen nicht dazu.
Welche Überstundenregelungen sind nicht wirksam?
Arbeitnehmer, juristische Laien, unterschreiben einen Arbeitsvertrag häufig ohne ihn noch einmal von einem Juristen überprüfen zu lassen.
Dieser stellt bei dem einen oder anderen Vertrag fest, dass so manch eine Klausel zur Überstundenregelung nicht wirksam ist, da sie weder klar noch verständlich formuliert ist. Das ist zum Beispiel bei der folgenden Formulierung der Fall: „Die Überstunden sind mit der vereinbarten Vergütung abgegolten.“
Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung:
- mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder
- wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.“ § 307 BGB
Ebenfalls sieht die gesetzliche Überstundenregelung in Deutschland vor, dass sowohl werdende wie stillende Mütter (§ 8 Mutterschutzgesetz – MuSchG) als auch Jugendliche (§ 8 Jugendarbeitsschutzgesetz – JarbSchG) keine Überstunden ableisten dürfen. Sie gelten als besonders schutzwürdig. Bei letzteren muss deshalb bei etwaiger Mehrarbeit innerhalb der folgenden drei Wochen die Arbeitszeit gemäß der geleisteten Stunden verringert werden.
Wie sieht es mit der Überstundenregelung in Teilzeit aus?
Auch hier kommt es darauf an, was im Arbeitsvertrag oder anderen möglicherweise zutreffenden Regularien vereinbart ist.
So kann beispielsweise in einem Tarifvertrag durchaus festgelegt sein, dass Teilzeitkräfte Mehrarbeit erbringen müssen.
Des Weiteren muss auch in Ausnahmesituationen Mehrarbeit abgeleistet werden.
Achtung! Laut Arbeitsrecht muss die Überstundenregelung verhältnismäßig sein. Das heißt, einem Arbeitgeber ist nicht gestattet, weniger Mitarbeiter einzustellen und diese mehr arbeiten zu lassen, um die Differenz auszugleichen. Auch in Teilzeit sind die Überstundenregelung und geltende gesetzliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.
Arbeitet eine Teilzeitkraft regelmäßig mehr als im Arbeitsvertrag vereinbart wurde, kann dies dazu führen, dass hieraus ein Anspruch auf Vollzeitbeschäftigung entsteht, auch wenn ursprünglich etwas anderes vereinbart wurde (Landesarbeitsgericht Hamm, Az. 8 Sa 2046/05).
Überstundenregelung in Deutschland – müssen Überstunden bezahlt werden?
Zur Vergütung von Überstunden existiert keine gesetzliche Regelung, die konkret besagt, dass und in welcher Höhe sie bezahlt werden muss. In der Regel finden sich jedoch Vereinbarungen hierzu im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag.
Doch selbst wenn es keine Abreden zur Vergütung von Überstunden gibt, besagt die Überstundenregelung im deutschen Arbeitsrecht, dass durchaus ein Vergütungsanspruch bestehen kann.
Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.“ §612 BGB
Was passiert mit den Überstunden bei Kündigung?
Wird ein Arbeitsverhältnis beendet, zum Beispiel mit einem Aufhebungsvertrag, führen Arbeitnehmer häufig ihre Überstunden ins Feld, um frühzeitiger auszuscheiden. In diesem Zusammenhang wird häufig eine Ausgleichsquittung diskutiert. Ein Arbeitnehmer, der eine solche unterzeichnet, verzichtet demnach mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf sämtliche Ansprüche aus geleisteter Mehrarbeit.
Sind Sie sich unsicher bezüglich der Überstundenregelung bei Kündigung, nehmen Sie Kontakt zu einem versierten Arbeitsrechtsanwalt auf. Er berät Sie umfangreich und verhindert unter Umständen, dass Sie nachteilige Vereinbarungen unterschreiben.
Keller meint
1. Dezember 2018 at 19:44
Hallo,ich arbeite als Kraftfahrer Nahverkehr.Im meinem Arbeitsvertrag Tarif Lohn ist mit 200 Stunden im Monat gerechnet.Was ûber kommt-Ûberstunden.Die Frage ist:wenn im Monat z.b 2 Feiertage waren,soll ich trotzdem die 200 Stunden im restlichen Zeit arbeiten? F.G Johannn
arbeitsrechte.de meint
10. Dezember 2018 at 8:33
Hallo Keller,
die vertraglich vereinbarten Bedingungen gelten auch wenn Feiertage den Monat „verkürzen“.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Maria meint
31. Oktober 2018 at 22:36
Hallo, Ich Arbeite bei …
Ich hab ein behindertes Kind.
Kann ich keine Überstunden machen?
Ich soll arbeiten 18 st Woche und ich muss immer Überstunden machen.
Welche Rechte hab ich mit ein behindertes Kind?
Danke
Mihai meint
12. Oktober 2018 at 14:28
Ich arbeite gerade im Security Bereich,und bin angemeldet bei einen große Unternehmer.
Ich habe eine Frage:
Dürfen mir die Firma solchen Diensten geben dass ich pro Tag leisten muß 12 Stunden im Stehen mit halbe Stunde Pause?
Bitte dringend um einen Antwort.
Lg.Imre
arbeitsrechte.de meint
25. Oktober 2018 at 10:14
Hallo Mihai,
Arbeitgeber müssen die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) einhalten, z.B. § 3 ArbZG:
Allerdings lässt das Gesetz in bestimmten Fällen Ausnahmen hiervon zu. Es empfiehlt sich daher, sich ggf. von einem Anwalt beraten zu lassen. Wir hingegen können und dürfen Ihre Frage nicht abschließend beurteilen, da wir keine Rechtsberatung anbieten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Hanna meint
10. Oktober 2018 at 10:43
Hallo,
folgende Klauseln stehen in meinem Arbeitsvertrag:
– Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 40,0 Stunden wöchentlich.
– Der Arbeitnehmer ist verpflichtet Mehr- und Überarbeit zu leisten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
– Durch die zu zahlende Bruttovergütung ist eine wöchentliche Arbeitsleistung (Arbeitszeit) von bis zu maximal 48,0 Stunden abgegolten.
Bedeutet das, dass ich keinerlei Vergütung meiner Überstunden erhalte? Bzw. nur wenn ich mehr als 48 Std pro Woche arbeite? Von Vergütung ist nirgendwo die Rede.
Darf mich mein Arbeitgeber Überstunden anordnen auch wenn diese nicht vergütet werden und es betrieblich keine Notwendigkeit dafür gibt? Mit welcher Begründung darf er Überstunden anordnen, z.B. mein Chef hätte gerne eine bestimmte Arbeit bis zu einem bestimmten Termin fertig?
Vielen Dank im Voraus für eure Antwort.
arbeitsrechte.de meint
22. Oktober 2018 at 11:24
Hallo Hanna,
eine rechtssichere Einschätzung Ihres Vertrages kann nur ein Anwalt für Arbeitsrecht vornehmen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Maximilian W. meint
7. Oktober 2018 at 16:04
Guten Tag,
Gelten die Regelungen zur Arbeitszeit, wenn man aus betrieblichen Gründen zu einem Seminar bzw Lehrgang geschickt wird?
Ich fahr 3 Stunden hin hab dann 8 Stunden Lehrgang mit Pause und fahre dann wieder 3 Stunden nach hause . Sind das dann Überstunden?
arbeitsrechte.de meint
22. Oktober 2018 at 9:58
Hallo Maximilian,
in der Regel ist die Anreise vom Wohnort zum „Arbeitsplatz“ keine Arbeitszeit.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Karin meint
21. September 2018 at 18:38
Guten Tag,
ich habe Fragen die zwei verschiedene Punkte betreffen.
1. Da in der Firma nichts zu tun ist, wurde mir Dienstagabend gesagt, dass ich Rest der Woche Überstunden abbummeln soll.
Donnerstagnachmittag kam Anruf, dass ich am Freitag arbeiten soll.
Am Freitag habe ich gearbeitet und auf meine Nachfrage was kommende Woche ist, hieß es „erstmal zuhause bleiben, aber Firmenhandy immer bei sich haben, falls ich anrufe und Du arbeiten sollst“.
Anmerkung: Chef hatte es am Donnerstag öfter versucht, aber das Firmenhandy hatte ich nicht bei mir.
Meiner Meinung nach habe ich durch das „telefonisch erreichbar und Einsatzfähig sein müssen“ keinen Freitzeitausgleich (was ja der Sinn von Überstundenabbau ist). Richtig?
Wie soll ich das also auf dem Stundenzettel aufschreiben?
Überstunden abschreiben kann ja nicht richtig sein, da ich erreichbar sein muss.
Wie einen normalen 8 Std.-arbeitstag?
2. Was zählt bei Urlaubsanspruch Vertrag oder BUrlG?
Laut Arbeitsvertrag erhalte ich anteilig Urlaub, da ich im Juni angefangen bin also 7/12 aber im Gesetz steht nach Betriebszugehörigkeit von mehr als 6 Monaten hat man vollen Jahresurlaubanspruch (habe in der vorherigen Firma keinen bekommen).
Mit freundlichem Gruß, Karin
arbeitsrechte.de meint
15. Oktober 2018 at 15:09
Hallo Karin,
wenn Sie erreichbar sein sollen, kann es sich um Bereitschaftsdienst handeln. Ein Anwalt kann dies für Ihren Fall genau unterscheiden. Der Urlaub wird in den ersten sechs Monaten der Betriebszugehörigkeit nur anteilig gewährt, also 1/12 des gesamten Jahresurlaubs pro Monat in der Firma. So regelt es das Bundesurlaubsgesetz.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Angie meint
11. September 2018 at 16:20
Hallo
Mein Arbeitsvertrag sagt mir das ich eine 40 Std/Woche habe zudem steht drin gegebenenfalls Mehrarbeit.
Wie soll ich diesen Satz gegebenenfalls Mehrarbeit verstehen?
arbeitsrechte.de meint
4. Oktober 2018 at 11:26
Hallo Angie,
Vertragsauslegungen fallen in den Bereich der Rechtsberatung, welche wir nicht anbieten. Bitte wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Andreas meint
3. September 2018 at 9:14
Hallo,
ich bin Teilzeitkraft (6 Stunden) und habe genauso – wie meine Vollzeitkollegen -, an Ganztages-Schulungen teilzunehmen. Die Schulungen dauern zwar länger als meine tägliche Arbeitszeit, sind aber meist deutlich kürzer als der reguläre 8 Stundentag. Das bedeutet: Eine solche Schulung dauert in der Regel 7 Stunden. Danach gehen alle heim.
Jetzt zu meiner Frage: Wie viele Überstunden darf ich dafür aufschreiben?
Denn: Meine Vollzeitkollegen berufen sich auf eine Betriebsvereinbarung, die regelt, dass alle Schulungen über sechs Stunden als ganzer Tag gelten. Sie müssen also keine Minusstunden notieren.
Kürzlich hat ein Vollzeitkollege gespöttelt: „Nun sitzen wir hier bei einem Cappuccino im Café und ich werde – im Gegensatz zu Dir – dafür bezahlt.“
Nach meiner laienhaften Meinung sollte ich auch das gleiche Recht bekommen. Zumal Teilzeitkräfte in dieser Vereinbarung nicht explizit genannt oder ausgenommen werden.
Elke meint
2. September 2018 at 14:22
Hallo, ich arbeite im Einzelhandel u unser Laden wurde zum 31.12. gekündigt. Einen neuen können wir erst zwei Monate später beziehen. Nun fordert das Unternehmen die Mitarbeiter auf, vorsorglich Überstunden zu machen, damit diese in der „ladenfreien Zeit“ abgegolten werden können. Ich als Filialleitung soll in dieser Zeit in eine andere Filiale. Im Arbeitsvertrag steht, dass ich das „betriebsbedingt im Umkreis von 60 km“ zu machen habe. „Luftlinie sind es 50 km“, allerdings dürfen wir nur zum Aushelfen in dieser Filiale nur mit dem Zug fahren und so sind es von Bahnhof zu Bahnhof 83 km.
Wie verhalte ich mich richtig? Vielen Dank für die Antwort
arbeitsrechte.de meint
28. September 2018 at 12:14
Hallo Elke,
weil wir keine Rechtsberatung anbieten, dürfen wir auch keine Empfehlungen für ein richtiges Verhalten geben. Ein Anwalt kann Ihnen hier entsprechend weiterhelfen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Andi meint
30. August 2018 at 1:49
Guten Tag,
Ich arbeite in einem Hotel als Nachtportier. 5 Tage ( Nächte) Woche zu je 8,5 Stunden pro Nacht. Ist das Legal? Weiterhin steht in meinem Arbeitsvertrag das 10 Überstunden pro Monat nicht bezahlt werden. Wie habe ich damit umzugehen? Vielen Dank im voraus.
arbeitsrechte.de meint
24. September 2018 at 9:18
Hallo Andi,
um beurteilen zu lassen, ob die Bedingungen in Ihrem Arbeitsvertrag rechtens sind, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Walter L. meint
24. August 2018 at 19:04
Hallo A-Team,
mein Arbeitsvertrag sieht eine 40-Stunden Woche vor, mit dem Zusatz auf Verlangen des Arbeitgebers 10% mehr zu leisten (5 Tage Woche). Ich habe diesen und letzten Monat jeweils 24,75Stunden mehr gearbeitet.
Ich habe gelesen das die Einforderung von Überstunden vom Arbeitgeber ausgehen muss. Wenn dieser jedoch nicht gesagt hat dass ich Überstunden leisten muss sind die Überstunden dann legal und kann ich diese dann auch als Freizeit nehmen?
Ein kurzes Feedback von euch wäre schön.
Danke.
arbeitsrechte.de meint
12. September 2018 at 9:15
Hallo Walter L.,
in der Regel steht es nur dem Arbeitgeber zu, Überstunden anzuordnen. Mit der Frage, ob Überstunden ohne Anordnung dem Mitarbeiter bezahlt werden müssen, haben sich bereits die Gerichte beschäftigt. Bitte wenden Sie sich daher ggf. an einen Anwalt, um Ihre Frage zu klären. Wir bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Susanne meint
16. August 2018 at 18:26
Ich würde gerne Wissen, wie es mit Minusstunden aussieht.
Habe explizit nichts dazu gefunden.
Ich arbeite Teilzeit 20h die Woche als Praktikantin in einer Einrichtung.
Dort fallen bei Krankheit Minusstunden an.
Pro Krankheittag mit Attest sind es dann 4h minus, die sich ansammeln.
Ist das so richtig? Mir ist dies so nicht bekannt. In einer vorherigen Einrichtung, in der ich Teilzeit gearbeitet habe, habe ich nie Minusstunden dafür erhalten.
Auch ist dies keinem aus dem Familien und Freundeskreis bekannt.
Hat sich da gesetzlich etwas geändert, was nur für Teilzeitkräfte betrifft?
Bin etwas ratlos..
arbeitsrechte.de meint
10. September 2018 at 10:03
Hallo Susanne,
Minusstunden bei Krankheit sind in der Regel nicht rechtens. Sind Sie unverschuldet erkrankt, darf Ihnen dies nicht nachteilig ausgelegt werden. Wir würden Ihnen daher empfehlen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden, wenn Ihnen bei Krankheit Minusstunden entstehen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jan meint
14. August 2018 at 12:43
Hallo,
ich arbeite in einer Firma mit über 200 Angestellten. in meinen Arbeitsvertrag ist eine 40 Stundenwoche vereinbart. Jedoch sollen wir bereits seit 4 Monaten 48 – 55 Stunden die Woche ( mit Samstag) machen.
Dies wurde uns auch schriftlich mitgeteilt,
„….wegen der hohen Auftragslage. Diese Regelung gilt bis auf weiters. “
Ist dieses überhaupt erlaubt?
MFG
arbeitsrechte.de meint
22. August 2018 at 15:49
Hallo Jan,
uns liegen leider nicht genug Informationen vor, um Ihnen diese Frage beantworten zu können. Wenden Sie sich daher bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht und legen ihm im besten Fall direkt Ihren Arbeitsvertrag vor.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Jonathan meint
12. August 2018 at 16:26
Hallo,
ich habe folgende Frage.
Ich arbeite in einem kleinen Betrieb und habe einen 130h/Monat Vertrag. Nun ist es so, dass bereits im Diensplan bei meinen Kollegen und mir Überstunden eingetragen sind. So sieht der Dienstplan zu Beginn des Monats meist vor, dass ich 150 oder sogar mehr Stunden arbeiten muss. Ist das rechtens? Dürfen in einem Diensplan von vornherein Überstunden angeordnet werden?
Liebe Grüße
Jonathan
arbeitsrechte.de meint
29. August 2018 at 15:51
Hallo Jonathan,
in der Regel darf ein Arbeitgeber die Leistung von Überstunden nur verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Darüber hinaus darf der Arbeitgeber in bestimmten Ausnahmesituationen, z. B. bei Notfällen anordnen.
Was diesbezüglich im Einzelfall rechtens ist, dürfen wir nicht beantworten, weil wir keine Rechtsberatung anbieten. Bitte wenden Sie sich hierzu an einen Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Busch meint
8. August 2018 at 12:44
Ich bin überfordert, eigentlich alle meine Kollegen sind überfordert. Allerdings ist mein Problem ich habe eine normale Std. Woche und mache auch gerne Mehrarbeit. Ich habe seit 2 Monaten allerdings nur einen Bruchteil meiner Überstunden ausgezahlt bekommen wenn überhaupt und es heißt aus der Firma das es nur den pauschallohn gibt und die Überstunden einbehalten werden für die Ferien weil die da keine Arbeit für uns haben und sonst immer Kündigen müssten ist das überhaupt zulässig ich meine ich war schließlich nicht umsonst los da ich Schulden zahlen muss und nun kriege ich nie die Überstunden ausgezahlt. Wir haben eh viele Probleme mit der Firma da wir auch immer einspringen Müssen ohne gefragt zu werden nur weil die keine Weiteren Mitarbeiter ran kriegen in der Reinigung und wir sollen immer alles machen nur das Geld wir einbehalten sehr komisch und auch nur bei mir die anderen kriegen Ihren normalen Pauschallohn immer. Bitte um Hilfe ob ich vielleicht doch zum Arbeitsgericht gehen sollte oder ob das alles so richtig ist???
arbeitsrechte.de meint
20. August 2018 at 15:42
Hallo Busch,
wir würden Ihnen empfehlen, einen Blick in Ihren Arbeitsvertrag zu werfen und nachzuschauen, was darin in Bezug auf Überstunden geregelt ist. Wurde vereinbart, die Überstunden auszuzahlen, kann Ihr Arbeitgeber normalerweise nicht einfach so beschließen, Ihnen dafür einen Freizeitausgleich zu gewähren. Leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, weshalb wir Ihnen empfehlen würden, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Rebecca meint
6. August 2018 at 19:19
Guten Tag,
Ich(22j.) habe diesen Monat mein 3tes Lehrjahr als Berufskraftfahrer begonnen.
Letztes Jahr sprach ich das Thema Überstunden beim Chef an da ich natürlich sehr viele habe, er sagte mir die werden mir bezahlt. Soweit alles gut, bis nach 2 Monaten dann kam nichts mehr und ich sprach das natürlich an. Der Chef meinte er bezahle mir die Überstunden nicht mehr da er diese mit der Berufsschulzeit (Blockunterricht) ausgleicht also quasi abzieht. Ist dies rechtens? Es sammeln sich viele Überstunden an da ich meistens bin 10 bis 12std am Tag arbeite. LG.
arbeitsrechte.de meint
20. August 2018 at 11:10
Hallo Rebecca,
da die Berufsschulzeit als Arbeitszeit gewertet wird, kann sie nicht als Freizeitausgleich angerechnet werden. Wir empfehlen einen Anwalt für Arbeitsrecht um die Situation mit der gebotenen Sicherheit zu beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Tobias meint
28. Juni 2018 at 3:07
Hallo.arbeite in einem normalen dreischicht betrieb.jetzt ist bei uns seit ca 8 mon Pflicht laut schichtplan die 6 Nachtschicht. Wir fangen Sonntag an.vertraglich sind 40 std festgesetzt.bekomme ich dann nicht mehr Urlaub? Ist mein Arbeitgeber zu irgendwas verpflichtet? MFG tobias
arbeitsrechte.de meint
5. Juli 2018 at 9:01
Hallo Tobias,
die vertraglichen Regelungen von Arbeitszeit und Urlaub sind unabhängig voneinander. Soweit vertraglich kein höherer Anspruch gewährt wird, steht dem Arbeitnehmer der jährliche Mindesturlaub zu: Das sind bei einer 6-Tage-Woche 24 Urlaubstage oder bei einer 5-Tage-Woche 20 Urlaubstage.
Darüber hinaus ist der Arbeitgeber verpflichtet, die gesetzlichen Regelungen zur Arbeitszeit einzuhalten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Norman meint
27. Juni 2018 at 14:20
Guten Tag!
Als Rettungsassistent arbeite ich derzeitig an 5 Tagen pro Woche 10 Stunden/Tag, da mein Arbeitgeber über kein weiteres Personal verfügt. Ein Freizeitausgleich ist hier nicht vorgesehen.
Im regulären Dienst (sobald wieder Personal vorhanden ist) besteht ein wöchentlicher Wechsel zwischen Früh- und Spätschicht (8Std) und in jeder zweiten Woche muss am Samstag ein 12h Dienst zusätzlich absolviert werden.
Ist dies in dem Umfängen zulässig? Müsste dies aufgrund der Mehrarbeiten gesondert vergütet werden?
Vertragliche Regelungen finden sich zu Überstunden und einer gesonderten Verfütung keine. Die Vergütung selbst erfolgt über einen Stundenlohn. Tarifverträge existieren ebenfalls nicht.
MfG
arbeitsrechte.de meint
2. Juli 2018 at 10:17
Hallo Norman,
Sie können Ihren Arbeitsvertrag und die -verhältnisse von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ramona meint
6. Juni 2018 at 20:04
Ich arbeite in einer Reinigungs firma im arbeitsvertag steht 2stunden um die schule sauber zu machen es sind aber 4stunken muss die Firma die Überstunden bezahlen
arbeitsrechte.de meint
14. Juni 2018 at 9:18
Hallo Ramona,
gewöhnlich enthält der Arbeitsvertrag Regelungen darüber, wie Überstunden abgegolten werden, d. h. ob hierfür ein Freizeitausgleich gewährt wird oder ob sie bezahlt werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Holger meint
3. Juni 2018 at 16:57
HALLO WERTES TEAM,
ICH WAR BIS ZUM 31.5.18 ALS TISCHLERMEISTER IN EINEM KLEINEN BETRIEB ANGESTELLT.
DAS ARBEITSVERHÄLTNIS WURDE MEINERSEITS FRISTGERECHT GEKÜNDIGT.
NUN KAM ES ZUM ABSCHLUSS ZU STREITIGKEITEN ÜBER NOCH AUSSTEHENDE VERGÜTUNG MEINER ÜBERSTUNDEN.
VERTRAUENSVOLL DOKUMENTIERTE ICH TÄGLICH DEN ARBEITSBEGINN,DIE PAUSEN UND DAS ARBEITSENDE.
EINE KOPIE MEINER GELEISTETEN STUNDEN SAH ICH NICHT ALS NOTWENDIG,DA DER CHEF MIR OFFWN UND EHRLICH ENTGEGWNTRAT.
NUN WILL ER NICHTS MEHR CO MEINEN ÜBERSTUNDEN WISSEN UND BERWEHRT MIR DEN ZUGANG ZU DEN DOKUMENTEN.
KANN ICH DIE EINSUCHT – ZUR NOT MIT ANWALT – FORDERN UND WELCHE FORM DES STUNDENNACHWEIS IST ERFORDERLICH,WENN IM AV NICHTS GEREGELT IST?
arbeitsrechte.de meint
11. Juni 2018 at 13:12
Hallo Holger,
der Anwalt ist in dieser Situation ein verlässlicher Partner. Er kann Ihre Situation bewerten und weitere Schritte einleiten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Nadine C. meint
7. Mai 2018 at 13:32
Hallo liebes Team von Arbeitsrechte.de,
mein Mann arbeitet auf einem Reiterhof in Vollzeit – Mo.-Fr., 37 h/Woche. Er hat einen Kollegen, der in Teilzeit nachmittags/abends arbeitet (3h/Tag) und einen, der am Wochenende zwei volle Tage arbeitet (jeweils 7-18 Uhr). Er hat keinen schriftlichen Arbeitsvertrag, Sozialabgaben etc. werden aber seit Beginn ordnungsgemäß abgeführt.
Nun fällt der Wochenend-Kollege am Wochenende aus und er soll die beiden Tage komplett übernehmen. Er könne ja zwischen 14:30 und 17 Uhr nach Hause fahren. Das ist wegen der Entfernung keine Option. Vor allem würde er durch die zwei Tage am Wochenende 12 Tage am Stück arbeiten.
Für gearbeitete Feiertage (Ostern, Ch. Himmelfahrt) rechnet er sich immer einen zusätzlichen Tag Urlaub an, das wurde bisher auch noch nie in Frage gestellt. Der Arbeitgeber zahlt knapp über Mindestlohn, ein Tarifvertrag existiert nicht.
Gibt es hier eine gesetzliche Grundlage, auf die er sich berufen kann oder wäre es sinnvoll, einen Fachanwalt zu Rate zu ziehen?
Vielen Dank schon mal und viele Grüße
Nadine C.
arbeitsrechte.de meint
11. Mai 2018 at 12:18
Hallo Nadine,
da es sich hier um eine sehr komplexe Situation handelt, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu wenden, der die rechtliche Situation prüfen kann.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Christian F. meint
26. April 2018 at 17:58
Hallo liebes Arbeitsrechte- Team,
ich bin bisweilen stellvertretender technischer Leiter eines Mittelständigen Unternehmens ohne Tarifvertrag. In dieser Position habe ich etliche Überstunden geleistet. Nun möchte mein AG die Position einem anderen Mitarbeiter übergeben (wogegen ich auch keine Einwände habe), allerdings möchte er mir die als Stellv. Leiter der Technik geleisteten Ü_Stunden nun schlechter bezahlen als sie wert waren, als ich sie abgeleistet habe.
Ist dies erlaubt?
Lieben Gruß
arbeitsrechte.de meint
3. Mai 2018 at 11:14
Hallo Christian,
Ihr konkreter Einzelfall bedarf einer Rechtsberatung, welche wir nicht anbieten dürfen. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sven meint
19. April 2018 at 21:31
Guten Tag,
mein Arbeitgeber möchte auf unbestimmte Zeit auf Grund von Schulungen Mehrarbeit verlangen. Wir haben eine Betriebsvereinbarung wo 4 Stunden Mehrarbeit ohne Zustimmung des Betriebsrates möglich sind. Da ich auch noch ein privat Leben habe würde ich diese gern vermeiden. Meine Frage wie oft und wie lange darf der Arbeitgeber diese Mehrarbeit verlangen??
arbeitsrechte.de meint
2. Mai 2018 at 11:21
Hallo Sven,
in diesem Fall gilt eine gegensätzliche Rücksichtsnahmepflicht. Es ist in jedem Fall darauf zu achten, dass die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes nicht verletzt werden und wichtige Erledigungen im Privatleben des Arbeitnehmers (beispielsweise das Abholen der Kinder vom Kindergarten) nicht verhindert werden. Für die Zeit des Projektes darf Ihr Chef aber im Rahmen der genannten Gesetze und Vorgaben Überstunden ansetzen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Inge meint
18. April 2018 at 22:06
Guten Abend, ich habe einen Arbeitsvertrag für 25 h/ Woche.
Es ist formuliert, dass 6,25 std./Woche mit dem Gehalt abgegolten sind.
Nun zum Punkt den ich gern hinterfragen möchte. Der AG setzt die 6,25 Stunden pro Woche voraus. Leiste ich diese nicht (und arbeite „nur“ 25 std.), werden mir 6,25 Std. vom Guthaben auf dem Zeitkonto abgezogen. Somit habe ich deutliche Minusstunden, wenn ich lediglich die vertraglich vereinbarten 25 std/Woche arbeite.
Vielen Dank und beste Grüße
arbeitsrechte.de meint
2. Mai 2018 at 10:26
Hallo Inge,
nicht geleistete Überstunden dürfen nicht zu Minusstunden führen. Grundsätzlich dürfen Ihnen auch keine Minusstunden zur Last gelegt werden, die der Arbeitgeber zu verschulden hat. Weisen Sie Ihren Chef darauf hin. Bei Problemen hilft ein Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Herr T. meint
17. April 2018 at 0:56
Hallo Liebes Team
Ich arbeite in einem 3- Schicht Betrieb. 6:00 – 14:00, 14:00 – 22:00 und 22:00 – 6:00. Im Wöchentlichen Wechsel. Am 16.4.2018 Erfolgte eine Sonderreglung zum Thema Überstunden. Diese gilt für vier Wochen und mit dem Betriebsrat vereinbart worden. Wir sollen eine Stunde länger arbeiten. Also z.B. Beginn 14:00 Ende 23:00 Uhr. Meine Frage ist. Darf ich früher anfangen um wie gewohnt um 22:00 Feierabend zu haben?
Als 13:00- 22:00 da hätte ich auch mein 9 Stunden.
Danke für Antwort.
Schönen Tag.
arbeitsrechte.de meint
27. April 2018 at 9:58
Hallo Herr T.,
aufgrund von § 106 Satz 1 Gewerbeordnung (GewO) darf der Arbeitgeber die Arbeitszeiten festlegen, „soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind„. Dieser kann Ihnen auch sagen, ob Sie früher anfangen dürfen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de