Wird ein Arbeitsverhältnis eingegangen, einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Regel vorab über die Konditionen der geschäftlichen Beziehung. Die genaue Ausgestaltung wird in einem Arbeitsvertrag festgehalten.
Kurz & knapp: Überstunden anordnen
Ob Sie Überstunden leisten müssen, entnehmen Sie Ihrem Arbeitsvertrag.
Nein. Nicht alle vertraglich vereinbarten Klauseln sind auch gültig. Einige Formulierungen benachteiligen den Arbeitnehmer nachteilig. Wann das der Fall ist, lesen Sie hier.
In Ausnahmesituationen darf ein Arbeitgeber grundsätzlich Überstunden anordnen.
Inhalt
Spezifische Informationen zu Überstunden:
Darüber hinaus umfassen Arbeitsverträge häufig auch eine Klausel zur Überstundenregelung. Denn nicht immer kann die Arbeit tatsächlich in der vorgegebenen Zeit erledigt werden.
Viele Arbeitnehmer fragen sich: Unter welchen Voraussetzungen kann mein Chef Überstunden anordnen? Wann muss ich Überstunden machen? Gibt es eine gesetzliche Regelung zu Überstunden aus? Wir erklären in diesem Artikel, was erlaubt ist und was nicht.
Wobei handelt es sich um Überstunden?
Überstunden sind solche Zeiten, in denen der Arbeitnehmer über die vereinbarte individuelle regelmäßige Arbeitszeit hinaus für das Unternehmen tätig ist, in dem er angestellt ist. Sie sind zur Ableistung dieser verpflichtet, wenn im Arbeits- oder gültigen Tarifvertrag bzw. einer Betriebsvereinbarung entsprechende Regelungen zu finden sind. Auch dringende betriebliche Gründe können dazu führen, dass Überstunden zu leisten sind.
Die Überstundenregelung laut Arbeitszeitgesetz
Das Arbeitszeitgesetz ist der Ort, an dem unter anderem die gesetzliche Überstundenregelung niedergeschrieben ist. Es hält fest, welche Obergrenzen einzuhalten sind.
Arbeitnehmer dürfen an Werktagen regulär nicht länger als acht Stunden arbeiten. Eine Ausdehnung auf zehn Stunden pro Tag ist erlaubt, wenn innerhalb der folgenden sechs Monate ein sogenannter Freizeitausgleich ermöglicht wird – er die Überstunden also abbummeln kann (§ 3 Arbeitszeitgesetz – ArbZG). Zur täglichen Arbeitszeit zählen die Ruhepausen nicht dazu.
Welche Überstundenregelungen sind nicht wirksam?
Arbeitnehmer, juristische Laien, unterschreiben einen Arbeitsvertrag häufig ohne ihn noch einmal von einem Juristen überprüfen zu lassen.
Dieser stellt bei dem einen oder anderen Vertrag fest, dass so manch eine Klausel zur Überstundenregelung nicht wirksam ist, da sie weder klar noch verständlich formuliert ist. Das ist zum Beispiel bei der folgenden Formulierung der Fall: „Die Überstunden sind mit der vereinbarten Vergütung abgegolten.“
Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung:
- mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder
- wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.“ § 307 BGB
Ebenfalls sieht die gesetzliche Überstundenregelung in Deutschland vor, dass sowohl werdende wie stillende Mütter (§ 8 Mutterschutzgesetz – MuSchG) als auch Jugendliche (§ 8 Jugendarbeitsschutzgesetz – JarbSchG) keine Überstunden ableisten dürfen. Sie gelten als besonders schutzwürdig. Bei letzteren muss deshalb bei etwaiger Mehrarbeit innerhalb der folgenden drei Wochen die Arbeitszeit gemäß der geleisteten Stunden verringert werden.
Wie sieht es mit der Überstundenregelung in Teilzeit aus?
Auch hier kommt es darauf an, was im Arbeitsvertrag oder anderen möglicherweise zutreffenden Regularien vereinbart ist.
So kann beispielsweise in einem Tarifvertrag durchaus festgelegt sein, dass Teilzeitkräfte Mehrarbeit erbringen müssen.
Des Weiteren muss auch in Ausnahmesituationen Mehrarbeit abgeleistet werden.
Achtung! Laut Arbeitsrecht muss die Überstundenregelung verhältnismäßig sein. Das heißt, einem Arbeitgeber ist nicht gestattet, weniger Mitarbeiter einzustellen und diese mehr arbeiten zu lassen, um die Differenz auszugleichen. Auch in Teilzeit sind die Überstundenregelung und geltende gesetzliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.
Arbeitet eine Teilzeitkraft regelmäßig mehr als im Arbeitsvertrag vereinbart wurde, kann dies dazu führen, dass hieraus ein Anspruch auf Vollzeitbeschäftigung entsteht, auch wenn ursprünglich etwas anderes vereinbart wurde (Landesarbeitsgericht Hamm, Az. 8 Sa 2046/05).
Überstundenregelung in Deutschland – müssen Überstunden bezahlt werden?
Zur Vergütung von Überstunden existiert keine gesetzliche Regelung, die konkret besagt, dass und in welcher Höhe sie bezahlt werden muss. In der Regel finden sich jedoch Vereinbarungen hierzu im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag.
Doch selbst wenn es keine Abreden zur Vergütung von Überstunden gibt, besagt die Überstundenregelung im deutschen Arbeitsrecht, dass durchaus ein Vergütungsanspruch bestehen kann.
Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.“ §612 BGB
Was passiert mit den Überstunden bei Kündigung?
Wird ein Arbeitsverhältnis beendet, zum Beispiel mit einem Aufhebungsvertrag, führen Arbeitnehmer häufig ihre Überstunden ins Feld, um frühzeitiger auszuscheiden. In diesem Zusammenhang wird häufig eine Ausgleichsquittung diskutiert. Ein Arbeitnehmer, der eine solche unterzeichnet, verzichtet demnach mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf sämtliche Ansprüche aus geleisteter Mehrarbeit.
Sind Sie sich unsicher bezüglich der Überstundenregelung bei Kündigung, nehmen Sie Kontakt zu einem versierten Arbeitsrechtsanwalt auf. Er berät Sie umfangreich und verhindert unter Umständen, dass Sie nachteilige Vereinbarungen unterschreiben.
Piepo meint
20. August 2019 at 8:06
Hallo, seit kurzem hat unser Betrieb eine Zeiterfassung eingerichtet. Die Überstunden aus dem Vormonat werden nicht übertragen. Der Betrieb behauptet, daß 16 Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind. Einige haben das auch im Vertrag. Bei mir steht noch die alte Regelung, das ALLE Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind. Allerdings ist die ja nicht mehr zulässig und angeblich gilt dann automatisch die 16 Stunden Regelung??? .
Das ganze Procedere finde ich höchst seltsam be vereinbarter 38 Stunden Woche.
Silke meint
19. August 2019 at 7:42
Hallo,
Ist es ohne Absprache mit dem Betriebsrat zulässig, Dienste in der Klinik 2h später beginnen zu lassen um Überstunden abzubauen? Überstundenabbau wird normalerweise ganztägig angeordnet. Muss man 2h weniger arbeiten oder darf man dies verweigern?
Jacqueline D. meint
8. Juli 2019 at 10:23
Guten Tag,
ich bin in einer Arbeitnehmerüberlassung eingesetzt und besitze vertraglich eine Wochenarbeitszeit von 40h (sowohl beim Dienstleister als auch beim Kunden). Für die kommenden 2 Monate ergibt sich dadurch für mich eine Gesamtarbeitszeit von 360h. Allerdings gewährt mir mein Dienstleister nur 293,7h Arbeitszeit in den zwei Monaten, da der Kunde nur diese Zeit zur Verfügung stellt um Arbeitszeit zu buchen. Das ist eine Differenz von 66,7h bzw 8,3 Tagen. Nun stellt sich mir die Frage ob mein Dienstleister das so durchsetzen darf, dass ich einfach von meinem Urlaubs-/Überstundenkonto 8,3 Tage ausgleichen muss obwohl ich dies nicht möchte und arbeiten möchte?
Des Weiteren frage ich mich ob er mir nicht die Möglichkeit bieten muss Überstunden machen zu können wenn wir ein Arbeitszeitmodell haben bei dem damit „geworben“ wird, dass wir ein Zeitkonto haben das wir ohne Begründung von +150h bzw -100h unter-/überschreiten dürfen?
Vielen Dank im Voraus für Ihren Rat
und viele Grüße
arbeitsrechte.de meint
11. Juli 2019 at 8:43
Hallo Jaqueline D.,
in derartigen Fällen empfiehlt sich eine Rechtsberatung, welche wir jedoch nicht anbieten. Bitte wenden Sie sich daher ggf. an einen Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Grit meint
3. Juli 2019 at 18:03
Hallo liebes Team
Meine festgesetzte Arbeitszeit beträgt 6 std pro Tag. Alles darüberhinaus sind überstunden.
Bin ich verpflichtet bei einer Mehrarbeit von ca. 30 min oder mehr eine Pause einzulegen?
Darf mir mein Arbeitgeber diese Pause abziehen obwohl ich sie nicht gemacht habe? Z.b. Arbeitszeit von 8.30 uhr bis 14.30 uhr…es gab aber nicht sie Möglichkeit aufgrund das arbeitsaufwandes 14.30 uhr aufzuhören sondern erst 15.30 Uhr. Das wären dann 1 überstunde. Hat der Arbeitgeber hier das Recht 30 Min abzuziehen obwohl ich keine Pause machen konnte.
Danke für die Antwort…
shane meint
18. Juli 2019 at 3:04
Hallo Grit,
nach einer Arbeitzeit von 6 Stunden musst Du Pause machen. Dein Arbeitgener darf Dir nichts abziehen.
Es sei denn, dass Dein AG die Pausen innerhalb Deiner Arbeitszeit festgelegt hat, z.B. 10:00-10:30 Uhr.
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Pausenregelung: Je nach Arbeitszeit genau festgelegt
Die Dauer der Pause ist genau festgelegt und beträgt bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden 30 Minuten, bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden 45 Minuten. Diese Arbeitsunterbrechungen können auch in andere Zeitabschnitte aufgeteilt werden, müssen dann jedoch mindestens 15 Minuten betragen.
Laut Gesetz müssen die Pausen im Vorhinein feststehen. Ausreichend ist es dafür aber, dass ein gewisser Zeitraum festgelegt ist, indem sie üblicherweise genommen werden – dies ist in der Regel die übliche Arbeitszeit. Nicht möglich ist es jedenfalls, keine Pause zu machen und deshalb früher zu gehen.
Patrick M. meint
27. Juni 2019 at 19:25
Hey
Darf mein Chef mich am Selben tag zu überstunden verpflichten
Also im Klartext darf der chef in die Firma kommen und Sagen DU machst heute überstunden und die arbeistzeit wäre dann von 08:30 Uhr morgens bis 20:00 uhr abend.,
Gruß
shane meint
18. Juli 2019 at 3:07
Nein, darf er nicht.
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Überstunden: Welche Ankündigungsfrist muss der Arbeitgeber beachten?
Arbeitnehmer sind grundsätzlich nur dann dazu verpflichtet, Überstunden zu leisten, wenn der Arbeitsvertrag oder ein Tarifvertrag bzw. eine Betriebsvereinbarung das vorsehen. Ansonsten ist der Arbeitgeber nämlich gar nicht dazu berechtigt, überhaupt Überstundenleistung zu fordern. Dann stellt sich auch die Frage der vorherigen Ankündigung gar nicht. Eine Ausnahme besteht bei besonderen Notfällen, wie z. B. Brand im Büro.
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Überstunden anordnen: Das kann der Arbeitgeber nicht einseitig tun
So ohne weiteres können Arbeitgeber Überstunden nicht einseitig anordnen. Insbesondere genügt das allgemeine Weisungsrecht des Arbeitgebers nicht, einen Arbeitnehmer einseitig zu Überstunden zu verpflichten. Das Weisungsrecht des Arbeitgebers beschränkt sich nämlich darauf, die im Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig umschriebenen Pflichten des Arbeitnehmers im Einzelnen zu bestimmen. Es begründet aber keine vertragserweiternden Rechte. Ohne ausdrückliche Regelung ist der Arbeitnehmer also grundsätzlich nicht verpflichtet, Überstunden zu leisten. Das bedeutet, dass in der Regel eine gemeinsame Vereinbarung erforderlich ist, in der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich auf die Leistung von Überstunden einigen.
Lisa meint
18. Juni 2019 at 10:54
Hallo Arbeitsrechte Team,
derzeit bin ich in Vollzeit mit 40 Stunden wöchentlich beschäftigt.
Meine durchschnittliche Arbeitszeit pro Woche liegt bei ca. 45-50 Stunden.
Eine Zeiterfassung gibt es derzeit in unserem Unternehmen nicht ich notiere aber für mich selbst die Stunden.
Habe ich einen Anspruch auf Auszahlung dieser Überstunden z.B. bei Austritt? Im Arbeitsvertrag ist bezüglich der Überstunden nur geregelt, dass diese mit dem Gehalt abgegolten sind ( ich liege allerdings unter der Beitragsbemessungsgrenze)
Herzlichen Dank vorab
arbeitsrechte.de meint
20. Juni 2019 at 8:55
Hallo Lisa,
grundsätzlich haben Sie nur einen Anspruch auf die Auszahlung jener Überstunden, von denen Ihr Arbeitgeber weiß. Sie sollten ihn daher darüber in Kenntnis setzen, dass Sie wöchentlich mehr arbeiten. Eine Vertragsregelung, wie von Ihnen beschrieben, dürfte nicht rechtsgültig sein. Wir empfehlen Ihnen, sich mit von einem Anwalt für Arbeitsrecht über die weitere Vorgehensweise informieren zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
shane meint
18. Juli 2019 at 3:13
Hallo Lisa,
Sind Deine Überstunden angeordnet worden oder bist du freiwillig länger geblieben. Erstes bekommst Du vergütet, letztes nicht.
Hat Dein Arbeitsvertrag eine salvatorische Klausel?
Versuche es mal so:
Du schreibst Deinem AG alle 3 Monate, also immer zu ende des Quartals am besten mit einem Faxgerät Deine Überstunden auf. Reagiert Dein AG nicht, machst Du weiter wie hier beschrieben. Wenn Du dort aufhörst zu arbeiten kannst Du Deine Faxe dem Arbetsrichter vorlegen und Dein AG verklagen.
Ich wünsche Dir viel Erfolg!
Nikolas meint
8. Juni 2019 at 13:05
Hallo Arbeitsrechte Team,
Meine Frage wäre, ob meine Überstunden an Sonn- und Feiertagen gleich sind wie an anderen Wochentagen, ob für Überstunden an Sonn- und Feiertagen ein Prozent an Erhöhung besteht?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Nicolas
shane meint
18. Juli 2019 at 3:15
Hallo Nicolas,
um Deine Frage zu beantworten müsste ich den Inhalt Deines Vertrages kennen. Da ich nicht weiß was Du beruflich machst kann ich Deine Frage nicht beantworten.
Mandy meint
29. Mai 2019 at 14:04
Hallo Arbeitsrechte Team,
in meinem Vertrag steht, dass meine wöchentliche Arbeitszeit von 40h beträgt, ich jedoch verpflichtet bin erforderliche Überstunden im gesetzlich zulässigen Umfang zu leisten. Vergütungstechnisch sind Mehr- und Überarbeiten bis zu 20h monatlich Vertraglich abgegolten. Bin ich verpflichtet diese 20 Überstunden jeden Monat zu leisten?
Vielen Dank im Voraus.
arbeitsrechte.de meint
3. Juni 2019 at 8:48
Hallo Mandy,
Sie können dies von einem Anwalt überprüfen lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
shane meint
18. Juli 2019 at 3:17
Gefühlt jeder zweite Arbeitsvertrag enthält die Klausel: „Mit der vorstehenden Vergütung sind erforderliche Überstunden des Arbeitnehmers mit abgegolten“. Eigentlich ist sie rechtswidrig – es gibt aber zwei Ausnahmen.
Vielen Arbeitnehmern erscheint die Klausel zur pauschalen Überstundenvergütung mit dem Gehalt als unfair. Sie müssen zwar Überstunden machen, werden dafür aber nicht entschädigt. Und in der Tat hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass eine arbeitsvertragliche Regelung, nach der Überstunden von dem vereinbarten Gehalt umfasst und nicht extra zu vergüten sind, unwirksam ist (BAG 01.09.2010 – 5 AZR 517/09).
Die Klausel „Überstunden mit Gehalt abgegolten“ benachteiligt die Arbeitnehmer
Begründet hat das Bundesarbeitsgericht seine Entscheidung damit, dass eine die pauschale Vergütung von Mehrarbeit regelnde Klausel nur dann klar und verständlich ist, wenn sich aus dem Arbeitsvertrag selbst ergibt, welche Arbeitsleistungen von ihr erfasst werden sollen. Andernfalls lässt sich nicht erkennen, ab wann ein Anspruch auf zusätzliche Vergütung besteht. Der Arbeitnehmer muss bereits bei Vertragsschluss erkennen können, was ggf. „auf ihn zukommt“, und welche Leistung er für die vereinbarte Vergütung maximal erbringen muss. Diesen Anforderungen wird die eingangs zitierte Regelung nicht gerecht, sie ist für den Arbeitnehmer nicht klar und verständlich; der Arbeitnehmer weiß nicht, was auf ihn zukommt.
Dennis meint
8. Mai 2019 at 17:29
Sehr geehrtes Team von Arbeitsrechts.de,
Ich arbeite bei einem Holzwerkstoffhersteller. Ich bekomme ein Festgehalt und habe eine reguläre Wochenarbeitszeit von 42 Stunden/Woche.
Im Arbeitsvertrag ist zu Überstunden nichts festgehalten, ich bin nur verpflichtet welche zu machen und die Arbeitszeit richtet sich nach den betriebsüblichen Zeiten
Die Arbeitszeit wird mittels Stempelkarte an der Pforte auf die Sekunde erfasst. Die normale Arbeitszeit geht von 6:55 Uhr bis 16:17 Uhr bei 45 Minuten Pause. Mein Arbeitgeber zieht jeden Morgen 5 und jeden Nachmittag 2 Minuten ab als „Geh- und Umziehzeiten“
Überstunden vor und nach der Arbeitszeits werden separat im Viertelstundentakt abgerundet.
Beispiel: Ich komme morgens um 6:35 Uhr und gehe Abends um 16:30 Uhr
Dies wäre mit Abzügen eine Gesamtarbeitszeit von 9 Stunden, 03 Minuten Bei einem normalen Tag von 8,5 Stunden wären das auf die Gesamtarbeitszeit gerechnet 1/2 Überstunde.
Nun wird morgens und Abends abgerundet, weswegen ich morgen 20 Minuten mehr mache = 1/4 Überstunde und Abends 13 Minuten = 0 Überstunden.
Daher meine Frage: Ist ein Abrunden bei einer minutengenauen Zeiterfassung zulässig? Und wenn ja, dürfen die Überstunden vor und nach der regulären Arbeitszeit separat abgerundet werden?
Da mir dies von Beginn an nicht bekann war beträgt die Diskrepanz zwischen doppeltem, und einfachem Abrunden 20 Stunden, zwischen doppeltem und keinem Abrunden 30 Stunden.
arbeitsrechte.de meint
13. Mai 2019 at 8:29
Hallo Dennis,
ob beispielsweise das Umziehen als Arbeitszeit gilt, wird vielfach diskutiert. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Umziehen als Arbeitszeit eingeordnet werden, etwa wenn der Arbeitgeber eine bestimmte Kleidung anordnet. Wann genau dies jedoch der Fall ist, hängt jedoch immer von den individuellen Gegebenheiten des Sachverhalts ab.
Für weitergehende Fragen zu Ihrem Fall (insbesondere zum pauschalen Abziehen von Zeit bei der Zeiterfassung) wenden Sie sich bitte an einen Anwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Stefan meint
4. Mai 2019 at 10:31
Meine Frage ist hierzu wieviel kostet ein Anwalt um den Arbeitsvertrag prüfen zu lassen
arbeitsrechte.de meint
8. Mai 2019 at 9:06
Hallo Stefan,
das können Sie beim Anwalt im Vorfeld erfragen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
shane meint
18. Juli 2019 at 3:21
Hallo Stefan,
mit ca. 100-150€ kannst Du rechnen.
Sonja meint
18. April 2019 at 23:14
Guten Abend arbeitsreche Team,
ich habe in meinem Vertrag keine Regelung bezüglich der Überstunden, nun wurde mir mitgeteilt, dass 5 Überstunden im Monat nicht angerechnet werden. Als ich meinen Chef darauf ansprach meinte dieser, dass ich eben keine Überstunden machen soll und außerdem müsse man erst nachweisen, dass er Überstunden angeordnet hat, somit könne ich froh sein, dass mir die Stunden, die ich noch länger da bin, also über die 5 Stunden hinaus gehen überhaupt angerechnet werden. Nun ist es aber so, dass die E-Mails und Anrufaufkommen einfach nicht zulassen, dass man pünktlich gehen kann und diese nun mal zwingend am gleichen Tag bearbeitet werden müssen.
Darf er mit 5 Überstunden einfach nicht anrechnen und sind diese Überstunden tatsächlich „ungültig“ auch wenn sie klar erforderlich sind?
Vielen Dank schon Mal im Voraus.
Schönen Abend noch.
arbeitsrechte.de meint
26. April 2019 at 14:11
Hallo Sonja,
leider können wir keine rechtliche Einschätzung von Einzelfällen vornehmen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann die rechtliche Situation für Sie prüfen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
shane meint
18. Juli 2019 at 3:24
Hallo Sonja,
Du bist ein fleissiges Mädchen. Nur ist es eben so, sind die Überstunden nicht angeordnet gibts kein Geld, bleibst Du freiwillig länger arbeitest Du in Deiner Freizeit.
PC machst Du rechtzeitig aus und gehst pünktlich.
Wenn soviel zum tun ist, soll Dein CXhef doch jemand einstellen.
Anna_1 meint
14. April 2019 at 15:27
Eine Bekannte von mir arbeitet auf Stundenbasis. Ihr Arbeitsvertrag gibt keine feste Stundenanzahl vor, allerdings arbeitet sie in der Regel 180 Stunden. Das hat sie aber selbst so ausgesucht, es wurde nie vertraglich erfasst. Davon kann sie selbst bestimmen, wie viel sie auszahlen lässt. Wenn sie zB 160 Stunden auszahlen lässt, was einer normalen 40-Stunden-Woche entspricht, wandern 20 Stunden auf die Seite und sie kann sie irgendwann abbummeln. Nur bekommt sie an diesen Tagen kein Geld, dh ihr Monatslohn verringert sich durch den Gleittag. Ist dies rechtens? Liegt es daran, dass sie auf Stundenbasis arbeitet?
Ich hingegen habe 40 Wochenstunden. Wenn ich Überstunden mache, habe ich die Wahl zwischen Geld oder Freizeitausgleich. Natürlich bleibt mein Gehalt auch in den Monaten gleich, in denen ich Überstunden abfeiere. Daher bin ich der Ansicht, dass man Überstundenabbau nicht vom Regelgehalt abziehen darf.
Vergleichen wir hier Äpfel mit Birnen? Mir kommt meine Bekannte ein wenig vor wie eine Freiberuflerin, die jeden Monat selbst entscheidet, wie viel sie ihrem Arbeitgeber in Rechnung stellt. So eine Konstellation ist mir komplett fremd. Allerdings hinkt der Vergleich eines Freiberuflers, denn sie ist Krankenversichert und hat 24 Tage Urlaub. Aber die Sache mit den Stunden kommt mir seltsam vor.
Nikolas meint
7. April 2019 at 8:49
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin als Bauzeichner angestellt. Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit 40 Arbeitsstunden/Woche und einem festen Lohn. Ich habe einen Anhang zum Vertrag unterschrieben, mit dem Überstunden geregelt werden und in dem steht, dass meine Überstunden bezahlt werden. Von Montag bis Freitag mache ich jeden Tag Überstunden, ich arbeite auch samstags und sonntags (5-6 Stunden am Tag).
Folgendes ist mir nicht klar:
Wenn die Überstunden zusammen mit meinem Lohn bezahlt werden, ist der Betrag viel kleiner als für normale Arbeitsstunden. Der Bruttobetrag ist derslebe, doch der Nettobetrag ist kleiner.
Die Überstunden werden auf meiner Lohnabrechnung unter Sonderzahlung aufgelistet.
Ist es üblich, dass der Lohn für Überstunden geringer als der normale Stundenlohn ist?
Wird der Sonntag wie jeder andere Tag 1h/1h berechnet oder soll der Lohn höher sein?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Nikolas
KriPo meint
4. März 2019 at 17:38
Hallo Team von Arbeitsrechte.de,
ich hätte eine Frage zum Thema Überstunden Anweisung.
Mein Personalchef hat einfach eine Betriebsanweisung verfasst, in der steht, dass wir immer dann Überstunden zu leisten haben, wenn es nötig ist. Wann es nötig ist, steht in diesem Schreiben nicht, nach dem Motto, so lange alles läuft, ist alles gut aber wenn etwas schiefgeht, hat er ja die Anweisung zu Überstunden erteilt.
Ist das Rechtens?
Vielen Dank.
KriPo
arbeitsrechte.de meint
6. März 2019 at 9:13
Hallo KriPo,
bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und daher nicht beurteilen dürfen, was im Einzelfall rechtens ist. Sie können hierzu einen Anwalt befragen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
shane meint
18. Juli 2019 at 3:28
Arbeitnehmer sind nur dann zu Überstunden verpflichtet, wenn das im Arbeits- oder Tarifvertrag steht oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt ist. Im Vertrag finden sich dann Formulierungen wie: „Sie sind im Bedarfsfall dazu verpflichtet, Überstunden zu leisten“ oder „Der Arbeitgeber darf Überstunden anordnen.“ Steht nichts im Vertrag, gilt die vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit
Christian F. meint
1. März 2019 at 9:30
Hallo Liebes Team,
ich habe eine Frage wegen Überstunden. Ich bin Projektleiter in einer Heizungsfirma und habe einen Arbeitsvertrag in dem 40-46 Stunden pro Woche stehen. Zudem habe ich eine Zusatzvereinbarung in der 40-44 Stunden die Woche stehen.
In der Zusatzvereinbarung steht, dass bis zu 189 (173 Sdt. regulär + 16 zusätzlich) Stunden pro Monat mit meiner Monatlichen Festvergütung abgegolten sind. Ich würde gerne Überstunden aufbauen jedoch müsste ich pro Monat 17 Überstunden machen um 1 Überstunde am Monatsende auf mein Stundenkonto zu bekommen. Ist eine solche Regelung rechtens?
arbeitsrechte.de meint
4. März 2019 at 9:17
Hallo Christian,
eine festgelegte Zahl Überstunden mit dem Gehalt abzugelten, ist in der Regel rechtmäßig.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
schulz meint
24. Februar 2019 at 11:51
Hallo Arbeitsrechte TEAM, ich arbeite als Personalchefin eines mittelständigen Betriebes als Gehaltskraft in Vollzeit.
In meinem Vertrag stehen 164 Std. p.Monat Allerdings arbeite ich durchschnittlich ca. 220 Std. p.Monat. Habe ich ein Recht auf einen Ausgleich? Ist das überhaupt zulässig ? Im Vertrag steht, das es erwünscht ist, wenn betrieblich notwendig, auch ab und zu Mehrstunden anfallen könnten.
Dieses ist seit mehr als 20 Jahren aber Standard.
Vielen Dank
mfG.
arbeitsrechte.de meint
25. Februar 2019 at 9:14
Hallo Schulz,
bei einer ständigen Übertretung der in Arbeitsvertrag festgelegten Arbeitszeiten, sollte dieser angepasst werden. Generell muss Mehrarbeit auch entlohnt werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Angelika meint
23. Februar 2019 at 11:20
Hallo , ich habe 20 Tage Urlaub im Jahr . 10 Tage davon sind Betriebsurlaub 9 Tage sind Brückentage die ich laut Arbeitsvertrag einhalten muss . Somit bleibt mir ein Tag im Jahr den ich selber entscheiden kann.
Auf die Frage ob ich vielleicht 5 bis 6 Tage unbezahlten Urlaub am Stück nehmen dürfte kam ein klares NEIN . Ab ubd zu evtl einen Tag das wäre in Ordnung.
Eigentlich kann dem Chef das ja egal sein er braucht mich ja nicht bezahlen .
shane meint
18. Juli 2019 at 3:00
Es gibt ein Problem bei Deinen 300 Überstunden. Soweit mir bekannt ist musst Du vor ende jedem Quartals Deinem Arbeitgeber schriftlich Deine Überstunden mitteilen, am besten per Fax (das ist Gerichtsverwertbar).
Hast Du in Deinem Arbeitsvertrag eine Salvatorische Klausel? In diesem werde auch die Überstunden geregelt.
Machst Du Dein AG nicht alle 3 Monate aufmerksam, sind Deine Überstunden verloren, dann hättest Du vor dem Arbeitsgericht auch keine Chance.
Laß Dich mal bei einem Fachanwalt beraten
dieselross meint
8. Februar 2019 at 9:16
Ein Arbeitgeber formuliert in einem Arbeitsvertrag folgende Arbeitszeitregelung:
„Die Tätigkeit wird üblicherweise ausgeübt an folgenden Wochentagen: Mo – So“
und weiter:
„Die Tätigkeit erfordert besondere Arbeitszeiten. Heimarbeit mit flexibler aber bindender Zeit die Aufgaben ordnungsgemäß und pünktlich zu erledigen. Montag – Sonntag Erreichbarkeit.“
Nun ist der Arbeitnehmer in der Einarbeitungszeit vor Ort und arbeitet täglich ca. 10 Stunden. Auf die Frage, ob er an einem Tag zum Ausgleich etwas früher gehen könne wurde mit Gehaltskürzung gedroht. Wie kann man da reagieren, ohne das Arbeitsverhältnis grundsätzlich zu gefährden?
arbeitsrechte.de meint
11. Februar 2019 at 9:30
Hallo dieselross,
bei einem angespannten Verhältnis lohnt es sich, frühzeitig einen Anwalt zu Rate zu ziehen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Anonymous meint
27. Januar 2019 at 15:20
Hallo,
ich würde ganz gerne wissen, wie man folgende Story erklären könnte:
Ich arbeite mit vier Kollegen in einer Versand Apotheke in der Retourenabteilung. Zur Zeit der Feiertage und Erkrankungen (Dezember & Januar) gibt es eine Urlaubssperre. Dennoch dürfen Überstunden abgebaut werden. Jetzt wollte ich mir letzte Woche frei nehmen und habe um Überstundenabbau gebeten, da ich mir über die Urlaubssperre im Klaren war. Mir wurde nun gesagt, dass ich mir Urlaub nehmen darf, so lange ich mit meiner Arbeit auf dem Neusten Stand bin. Das Problem ist, dass wenn ich versuche all das abzuarbeiten, es nicht immer so funktioniert, da wirklich viel zu tun ist. Zudem wurde uns von einem Vorgesetzten gesagt, dass unsere Abteilung „Überbesetzt“ wäre.. was wirklich lachhaft ist. Zwei meiner Kolleginnen sind für Telefon und E-Mails zuständig, meine Kollege (Azubi) & meine Kollegin (Teilzeitkraft) sind für die Artikel und den Großhandel zuständig. Ich kümmere mich alleine um die kompletten Rückläufer. Sprich Kunden-Retouren, Pakete die nicht zugestellt werden konnten, Adressexporte (Pakete, welche wieder rausgeschickt werden), gelegentlich auch mal das Telefon besetzen, da wir eine weitere Teilzeitkraft im Team haben. Jedenfalls hat mir ein Vorgesetzter Überstundenabbau zugesagt, jedoch erhalte ich am Montag den Anruf, bei dem mir der Atem wegblieb. „Dein Überstundenabbau-Zettel wurde nicht genehmigt.“ Meine anderen Kollegen bekommen Urlaub, Abbau, etc. sodass ich dort an einem Tag sogar komplett alleine mit allem saß. Und ich habe nun dafür einen Tag abgezogen bekommen? Das ist alles andere als fair.
Zudem ist es so, dass mein Kollege (Azubi), seitdem er dort angefangen hat zu arbeiten, nie etwas anderes gemacht hat, als im Lager die Artikel an den Großhandel zu retournieren. Eigentlich bezieht sich dies auf Kommissionier-Arbeit. Er macht eine Ausbildung zum Kaufmann für Büromanagement. Er arbeitet sehr viel, meist von 7 – 23 Uhr, wenn es brenzlig wird, da meine restlichen Kollegen es nicht einsehen noch länger als 10 Stunden zu arbeiten, was auch verständlich ist. Jedoch habe ich ebenfalls schon von 8 – 20 Uhr gearbeitet, damit alles fertig wird.
Ich bin es Leid, 4 Wochen 10 Stunden zu arbeiten.
Wie kann ich meinem Vorgesetzten klar machen, dass wir alles andere als überbesetzt sind?
Gibt es hierfür eine Regelung oder entscheidet der Arbeitgeber darüber?
Wäre es wichtig einen Betriebsrat zu gründen? Das Unternehmen besteht seit 10 Jahren, ein Betriebsrat war nie geplant denke ich, da die Arbeitnehmer kommen und gehen..
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.
LG
Tillmann S. meint
21. Januar 2019 at 8:24
Hallo Arbeitsrechte-Team,
in meinem Unternehmen steht ein Event vor, bei welchem alle verpflichtend anwesend sein müssen.
Auch die Teilzeitkräfte. Das Event findet von Donnerstag bis Freitag statt. Am Samstag erfolgt die Abreise.
Ich arbeite normalerweise montags und dienstags jeweils acht Stunden.
Für die Abreise vom Event am wird jedem Vollzeitmitarbeiter ein halber Tag Überstunden gutgeschrieben.
Wie verhält es sich bezüglich meines Überstundenanspruchs denn dann bei mir, wenn ich:
A: Montag und Dienstag normal meine 16 Stunden leiste, Donnerstag und Freitag entsprechend der Anwesenheitspflicht auf dem Event bin (und offiziell arbeite) bzw. am Samstag abreise?
B: Meine Arbeitszeiten von Montag und Dienstag auf Donnerstag und Freitag verlege (ist mit meinem Vorgesetzten abgesprochen) und dann am Samstag abreise?
Vielen Dank vorab für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Tillmann S.
arbeitsrechte.de meint
21. Januar 2019 at 14:29
Hallo Tillmann,
leider können wir keine individuellen Aussagen zu den rechtlichen Folgen solcher Abmachungen treffen, einvernehmliche Abmachungen mit dem Arbeitgeber sind dabei in der Regel vorzuziehen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ginko meint
15. Dezember 2018 at 18:26
Hallo Arbeitsrecht Team,
ich arbeite seit mehr als 17 Jahren in einem mittelständischen Betrieb, bei dem ich die ersten 12 Jahre überwiegend im Aussendienst (mit Fahrzeiten teilweise über 20h pro Woche on Top) tätig war. Laut Arbeitsvertrag sollen Überstunden vermieden werden, wenn diese dennoch anfallen ist dafür Zeitausgleich zu nehmen. Soweit so gut.
Als ich bei rd. 300 Ü-Stunden mal einen Brückentag gleiten wollte (und auf dem Urlaubsformular „Gleitzeit“ angekreuzt hatte, wurde mir der Tag nicht genehmigt, da lt. Chef es keine Überstunden gibt.
Danach wurde das Urlaubsformular geändert und es fehlte der Punkt Gleitzeit.
Von meinem Vorgesetzter wurde ich anfänglich gefordert eine Zeiterfassung mit Tätigkeiten zu dokumentieren und mußte diese monatlich im vorlegen. Freundlicherweise hat er diese mir regelmäßig mit den aufgelaufenen Überstunden unterschrieben bis ihm aufgefallen ist, dass es vielleicht doch nicht so klug ist meine diese zu unterschreiben. (die ich natürlich noch habe)
Später wurde eine Vertrauensarbeitszeit mit Kernzeiten von 8:00 bis 18:00 Uhr in einem 2er Team eingeführt. Problem mein Arbeitskollege ist schwer erkrankt und über mehrere Jahre immer wieder häufig ausgefallen, so dass ich eigentlich überhaupt keine Zeiten reduzieren konnte.
In der Zwischenzeit sind es über 2000h….. 🙁
Frage Nr. 1: Verfallen die Überstunden auch nach 3 Jahren wenn die Überstunden abgelehnt wruden mit dem Verweis das es keine Überstunden gibt? (obwohl dies im Arbeitsvertrag anders steht)
Frage Nr. 2: Wie verhält es sich bei Überstunden bei Vertrauensarbeitszeit?
Man darf zwar mal ein paar Stunden früher gehen, einen kompletten Tag oder verlängertes Wochenende ist nur schwer zu bekommen.
Free Nr. 3: hätte ich eine Chance auf Auszahlung wenn ich das Unternehmen verlasse, bzw. auf ein Jahr Sabbatical?
Vielen Dank für eine Rückmeldung
arbeitsrechte.de meint
2. Januar 2019 at 15:55
Hallo Ginko,
der von Ihnen geschilderte Sachverhalt ist recht komplex. In solchen Fällen ist eine juristische Beratung durch einen Anwalt sinnvoll. Wir hingegen bieten diese Beratung nicht an.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
shane meint
18. Juli 2019 at 2:57
Hallo Ginko,
Es gibt ein Problem bei Deinen 300 Überstunden. Soweit mir bekannt ist musst Du vor ende jedem Quartals Deinem Arbeitgeber schriftlich Deine Überstunden mitteilen, am besten per Fax (das ist Gerichtsverwertbar).
Hast Du in Deinem Arbeitsvertrag eine Salvatorische Klausel? In diesem werde auch die Überstunden geregelt.
Machst Du Dein AG nicht alle 3 Monate aufmerksam, sind Deine Überstunden verloren, dann hättest Du vor dem Arbeitsgericht auch keine Chance.
Laß Dich mal bei einem Fachanwalt beraten
max meint
14. Dezember 2018 at 18:58
Hallo, darf man mit sofortiger wirkung überstunden anordnen über eine woche oder gibt es da geserzliche fristen.
Zum anderen stelle i h mir die frage wenn ich überstunden habe diese nicht ausbezahlt werden, sondern freizeitausgleich bekomme wie es dann mit folgendem beispiel ist.
Ich arbeite 4stunden am tag und nehm mir die restlichen 4stunden als überstunden.nun frag ich mich wenn ixh eine 40stunden woche habe müssen dann die überstunden bezahlt dennoch bezshlt werden so das ich auf meiner 38stunden woche komme oder müssen die 4stunden nicht bezahlt werden?
Elena meint
6. Dezember 2018 at 8:36
Hallo, ich arbeite Teilzeit, 20 Stunden Woche, in einem Getränkehandel in einem Kur Ort, am Sommer war mehr Arbeit und ich habe sehr oft 15-20 Minuten länger gearbeitet, für den ganzen Sommer insgesamt habe ich genau 16 Überstunden, aber der Chef wollte nicht zahlen, weil er sagt, dass Überstunden Gesetzlich zahlt man nur ab halbe Stunde, weil, das heißt ÜberSTUNDE, von Wort „Stunde“. Ich habe gesagt, dass ich dann nächstes Jahr rechtzeitig nach Hause gehen werde. Er hat geantwortet, dass das nicht geht, weil die Arbeit zu Ende gemacht werden muss. In Arbeitsvertrag ist kein Wort von Überstunde. Alle meine Bekannte kriegen die Zahlung ab erste Überminute.
Wer hat Recht?
Mit freundlichen Grüßen
Elena
arbeitsrechte.de meint
10. Dezember 2018 at 10:27
Hallo Elena,
wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Daher würden wir Ihnen empfehlen, sich damit an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Pedro meint
8. Juni 2019 at 16:44
Du muss mit Uhr arbeiten so du keine einige Minute langer arbeitest. Viertel vor Feierabend aufräumen und fertig! Du bist doch kein Roten Kreuz!
Auserdem – falls wenn ein Unfall passiert…dein Chef wird sagen das es war auserhalb Arbeitszeit, andererworts selberschuld. Denkmal bitte nach.
Gruß
Shane meint
18. Juli 2019 at 2:52
Hallo Elena,
warum bleibst Du auch länger auf der Arbeit? Hat Dein Chef dir arbeit angeordnet muss er die bezahlen, bleibst Du freiwillig länger, muss Dein Chef nicht bezahlen und Du bist die dunne dabei.
Dein Dienstplan ist maßgeblich für Deine zu erbringen Arbeitszeit. Mit einer öffentlichen Aushängung (z.B Dienstplan für alle) des Dienstplanes hat Dein Chef seine Weisung verbraucht.
Du kommst wie es arbeitsvertraglich vereinbart ist zur arbeit, z.B. 08:00-14:30 Uhr. nach 6 Stunden ununterbrochene Arbeitszeit steht Dir eine Pause von 30min. zu. Di kannst Du verbringen wo Du möchtest. Wenn Dein Dienst um 14:30 Uhr endet gehst Du einfach.
Wenn Du länger arbeiten sollst, dann muss Duch Dein Chef 3 Tage im vorraus informieren, alles andere ist unzulässig.
Susi F. meint
5. Dezember 2018 at 10:45
Hallo,
ich arbeite Vollzeit im Einzelhandel mit 40 Stunden die Woche und 173,33 Stunden im Monat.
Montags ist mein freier Tag. Falls Kollegen krank sind, komme ich auch montags arbeiten und mache dann 8 Überstunden. Falls eine Kollege frei am Montag braucht, tauschen wir auch selten unsere freien Tage, sodass ich dann z.B. mittwochs statt Montag frei habe.
Meine Frage:
An meinem eigentlich freien Montag, dem 24.12.18, hat unser Geschäft 4,5 Stunden geöffnet. Ich soll arbeiten kommen.
Am Dienstag und Mittwoch sind die Weihnachtsfeiertage, an denen ich aufgrund des Feiertages nicht täglich 8,0 Stunden arbeiten kann. Donnerstag, Freitag und Samstag gehe ich regulär 8,00 Stunden zur Arbeit. Ich hätte meiner Meinung nach also 45,5 Stunden in der Weihnachtswoche.
Ist es rechtens, dass diese Woche mit nur 41,7 Stunden berechnet wird, obwohl ich an meinem eigentlich freien Tag 4,5 Stunden arbeiten gehe und somit laut meiner Rechnung auf 44,5 Stunden komme?
Mein Arbeitgeber sagt, dass die Feiertage nicht mit 8,0 Stunden sondern mit einem Durchschnitt der Arbeitszeit der letzten 13 Wochen am Dienstag und Mittwoch berechnet werden.
Ich würde also, wenn ich in dieser Woche an meinem freien Tag nicht arbeiten gehen würde 2,8 Minusstunden machen, ist dies rechtens?
Danke im vorraus!
arbeitsrechte.de meint
10. Dezember 2018 at 9:20
Hallo Susi F.,
leider ist es uns nicht erlaubt, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten. Wir würden Ihnen allerdings in dieser Situation empfehlen, sich von einem Anwalt beraten zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sven T. meint
2. Dezember 2018 at 8:47
Hallo,
ich habe laut meinem Arbeitsvertrag eine 40 stunden/Woche .
Leiste aber in der Regel 43-46 Stunden in der Woche.
Das heist doch das ich in der Woche eigentlich Überstunden gemacht habe??
Aber meinem Arbeitgeber rechnet die Arbeitstage im Monat zusammen und zieht dann 173 stunden ab.
Diese Differenz sind dann die Überstunden im Monat.Ist das Richtig??
Mfg Sven
arbeitsrechte.de meint
10. Dezember 2018 at 8:37
Hallo Sven,
Überstunden sind die Arbeitszeit, die über die vereinbarte Zeit hinaus gearbeitet wurde. Im Zweifelsfall können Sie Ihre Arbeitszeit dokumentieren und sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
shane meint
18. Juli 2019 at 2:43
Hallo Sven,
die Arbeitgeber machen das gerne. Das nennt sich dann „in der regel“. Was steht zu Überstunden in Deinem Arbeitsvertrag? Habt ihr einen Betriebsrat im Umternehmen mit dem Du in Verbindung treten kannst.
Also, da die meisten AN nicht ihre Rechte kennen, nutzen das die AG aus.
Wo kein Richter, da kein Kläger!
Normalerweise ist das so, wenn im Arbeitsvertrag bzw. Tarifvertrag vereinbart ist, dass Mehrarbeit/Überstunden zu leisten ist, dann hat der AN anspruch Entschädigung für diese Zeit.
Jetzt wird es etwas kompliziert. In Deinem Arbeitsvertrag ist z.b. vereinbart eine Arbeitszeit von 40 Wochenstunden, das wird auf 3 Monate hochgerechnet:
40 Std./Woche x13 Wochen (=3Monate) : 3 = 173,33 Monatsstunden. das wäre die zu erbringende Durchscnittliche Monatsarbeitszeit.
Jetzt sieht es aber so aus, im Vertrag sind 40 Wochenstunden vereinbart, und statt 40 Stunden arbeitest Du jetzt mehr. Für die Mehrarbeit über die 40 Stunden hast Du Anspruch auf Entschädigung, weil Du deine Freizeit hierfür opferst.
Angemessen wäre ein Zuschläg von je 20% pro Stunde vom Arbeitslohn.
In der darauffolgenden Woche arbeitest Du z.B. weniger, dann verrechnet sich die Mehrabeit.
AG sparen wo sie nur können und Du bekommst nichtmal die 20%.
Ich wurde Dir raten schau Deun Vertrag an und lass Dich bei einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten.
Ich wünsche Dir viel Erfolg.