Wird ein Arbeitsverhältnis eingegangen, einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Regel vorab über die Konditionen der geschäftlichen Beziehung. Die genaue Ausgestaltung wird in einem Arbeitsvertrag festgehalten.
Kurz & knapp: Überstunden anordnen
Ob Sie Überstunden leisten müssen, entnehmen Sie Ihrem Arbeitsvertrag.
Nein. Nicht alle vertraglich vereinbarten Klauseln sind auch gültig. Einige Formulierungen benachteiligen den Arbeitnehmer nachteilig. Wann das der Fall ist, lesen Sie hier.
In Ausnahmesituationen darf ein Arbeitgeber grundsätzlich Überstunden anordnen.
Inhalt
Spezifische Informationen zu Überstunden:
Darüber hinaus umfassen Arbeitsverträge häufig auch eine Klausel zur Überstundenregelung. Denn nicht immer kann die Arbeit tatsächlich in der vorgegebenen Zeit erledigt werden.
Viele Arbeitnehmer fragen sich: Unter welchen Voraussetzungen kann mein Chef Überstunden anordnen? Wann muss ich Überstunden machen? Gibt es eine gesetzliche Regelung zu Überstunden aus? Wir erklären in diesem Artikel, was erlaubt ist und was nicht.
Wobei handelt es sich um Überstunden?
Überstunden sind solche Zeiten, in denen der Arbeitnehmer über die vereinbarte individuelle regelmäßige Arbeitszeit hinaus für das Unternehmen tätig ist, in dem er angestellt ist. Sie sind zur Ableistung dieser verpflichtet, wenn im Arbeits- oder gültigen Tarifvertrag bzw. einer Betriebsvereinbarung entsprechende Regelungen zu finden sind. Auch dringende betriebliche Gründe können dazu führen, dass Überstunden zu leisten sind.
Die Überstundenregelung laut Arbeitszeitgesetz
Das Arbeitszeitgesetz ist der Ort, an dem unter anderem die gesetzliche Überstundenregelung niedergeschrieben ist. Es hält fest, welche Obergrenzen einzuhalten sind.
Arbeitnehmer dürfen an Werktagen regulär nicht länger als acht Stunden arbeiten. Eine Ausdehnung auf zehn Stunden pro Tag ist erlaubt, wenn innerhalb der folgenden sechs Monate ein sogenannter Freizeitausgleich ermöglicht wird – er die Überstunden also abbummeln kann (§ 3 Arbeitszeitgesetz – ArbZG). Zur täglichen Arbeitszeit zählen die Ruhepausen nicht dazu.
Welche Überstundenregelungen sind nicht wirksam?
Arbeitnehmer, juristische Laien, unterschreiben einen Arbeitsvertrag häufig ohne ihn noch einmal von einem Juristen überprüfen zu lassen.
Dieser stellt bei dem einen oder anderen Vertrag fest, dass so manch eine Klausel zur Überstundenregelung nicht wirksam ist, da sie weder klar noch verständlich formuliert ist. Das ist zum Beispiel bei der folgenden Formulierung der Fall: „Die Überstunden sind mit der vereinbarten Vergütung abgegolten.“
Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung:
- mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder
- wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.“ § 307 BGB
Ebenfalls sieht die gesetzliche Überstundenregelung in Deutschland vor, dass sowohl werdende wie stillende Mütter (§ 8 Mutterschutzgesetz – MuSchG) als auch Jugendliche (§ 8 Jugendarbeitsschutzgesetz – JarbSchG) keine Überstunden ableisten dürfen. Sie gelten als besonders schutzwürdig. Bei letzteren muss deshalb bei etwaiger Mehrarbeit innerhalb der folgenden drei Wochen die Arbeitszeit gemäß der geleisteten Stunden verringert werden.
Wie sieht es mit der Überstundenregelung in Teilzeit aus?
Auch hier kommt es darauf an, was im Arbeitsvertrag oder anderen möglicherweise zutreffenden Regularien vereinbart ist.
So kann beispielsweise in einem Tarifvertrag durchaus festgelegt sein, dass Teilzeitkräfte Mehrarbeit erbringen müssen.
Des Weiteren muss auch in Ausnahmesituationen Mehrarbeit abgeleistet werden.
Achtung! Laut Arbeitsrecht muss die Überstundenregelung verhältnismäßig sein. Das heißt, einem Arbeitgeber ist nicht gestattet, weniger Mitarbeiter einzustellen und diese mehr arbeiten zu lassen, um die Differenz auszugleichen. Auch in Teilzeit sind die Überstundenregelung und geltende gesetzliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.
Arbeitet eine Teilzeitkraft regelmäßig mehr als im Arbeitsvertrag vereinbart wurde, kann dies dazu führen, dass hieraus ein Anspruch auf Vollzeitbeschäftigung entsteht, auch wenn ursprünglich etwas anderes vereinbart wurde (Landesarbeitsgericht Hamm, Az. 8 Sa 2046/05).
Überstundenregelung in Deutschland – müssen Überstunden bezahlt werden?
Zur Vergütung von Überstunden existiert keine gesetzliche Regelung, die konkret besagt, dass und in welcher Höhe sie bezahlt werden muss. In der Regel finden sich jedoch Vereinbarungen hierzu im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag.
Doch selbst wenn es keine Abreden zur Vergütung von Überstunden gibt, besagt die Überstundenregelung im deutschen Arbeitsrecht, dass durchaus ein Vergütungsanspruch bestehen kann.
Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.“ §612 BGB
Was passiert mit den Überstunden bei Kündigung?
Wird ein Arbeitsverhältnis beendet, zum Beispiel mit einem Aufhebungsvertrag, führen Arbeitnehmer häufig ihre Überstunden ins Feld, um frühzeitiger auszuscheiden. In diesem Zusammenhang wird häufig eine Ausgleichsquittung diskutiert. Ein Arbeitnehmer, der eine solche unterzeichnet, verzichtet demnach mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf sämtliche Ansprüche aus geleisteter Mehrarbeit.
Sind Sie sich unsicher bezüglich der Überstundenregelung bei Kündigung, nehmen Sie Kontakt zu einem versierten Arbeitsrechtsanwalt auf. Er berät Sie umfangreich und verhindert unter Umständen, dass Sie nachteilige Vereinbarungen unterschreiben.
Therese meint
13. Mai 2022 at 13:33
Schönen Guten Tag,
gilt eine Regelung die besagt, dass eine Überstunde erst zählt ab 60 Minuten am“Stück“ erarbeitet?
Einzelminuten werden nicht mit aufgeschrieben.
Danke
Theres
René meint
8. März 2022 at 14:19
Hallo ich habe da eine Frage mein Arbeitgeber sagt mir das meine Überstunden mit meinem Gehalt weg sind ?
Heike meint
5. März 2022 at 5:48
Hallo,
in meinem Arbeitsvertrag steht, daß 10% Mehrarbeit durch das normale Gehalt abgedeckt sind. Darf mein Chef diese 10% pauschal und dauerhaft verlangen, oder nur in besonderen Situationen (wie zB hohes Auftragsaufkommen oder Krankheitswelle)?
Danke.
Grit meint
4. März 2022 at 8:37
Hallo, meine Chefin reitet ständig auf diesem Thema Überstunden herum. Entweder ist es falsch, dass man im Minus ist oder man darf nicht zu viele Überstunden haben. Mal davon abgesehen, dass sie die Dienstpläne schreibt und es ja in ihrer Hand liegt. Sie wiederum darf aktuell 156 Überstunden haben und begründet dies mit ihrer Position.
Sabine meint
7. Dezember 2021 at 17:08
Hallo!
Ich arbeite pro Woche 23 Stunden und mein Einsatzort liegt 15 km ( Hin-und Rückfahrt 30 km pro Tag )von meiner Wohnstätte entfernt.
Ich soll demnächst eine Kollegin vertreten, wo der Arbeitsort 35 km von meiner Wohnung entfernt liegt.
Im Arbeitsvertrag steht zwar drin, daß ich mich zu angewiesener Mehrarbeit verpflichte, aber muß ich dann wirklich diese Wegstrecke ( Hin-und Rückfahrt 70 km pro Tag ) mit meinem privaten Auto fahren?
Danke im Voraus!
Ralf meint
12. September 2021 at 14:35
Hallo zusammen,
Habe eine Frage bin BKF und habe eine Frage im Vertrag steht 48 Wochen Stunden, So nun habe ich in 7 Wochen zusammen Insgesamt 462.31 Stunden gearbeitet Laut Fahrerkarte. Das sind 66 Stunden Pro Woche und über 127.31 Überstunden die Mein Arbeitgeber aussitzen Will also nicht die Anstalten macht das zu bezahlen, Gleichzeitig habe ich noch etwas Urlaub. Kann Mir jemand Helfen
Beatrix meint
5. September 2021 at 18:36
Hallo,
vielleicht könnt Ihr uns einen Rat geben?
Mein Sohn hat Mechatroniker gelernt, während seiner Berufstätigkeit an der Abendschule die Fortbildung zum Maschinenbautechniker gemacht und nach einigen Jahren Berufserfahrung hat er 2019 eine Stelle als Konstrukteur ( was auch sein Ziel war) in einer Maschinenbaufirma erhalten.
Laut Arbeitsvertrag hat er eine 40 Stunden Woche regulär von Montag bis Freitag, alle eventuell anfallenden Überstunden sind mit dem Gehalt von 3500 € abgegolten. Dieser Passus hat uns etwas arg zu denken gegeben, aber wir dachten, mehr als 10 Überstunden würden es im Monat wohl nicht werden und das wäre noch in Ordnung.
Aber in dieser Firma fehlt es in der Produktion sehr an Mitarbeitern, – und es werden keine neuen eingestellt. Aufgrund des Lebenslaufes meines Sohnes wurde er vor 5 Wochen „aushilfsweise“ in die Produktion versetzt und muss zahllose Überstunden machen. 12-Stunden-Tage sind keine Seltenheit, die Pausen müssen größtenteils durchgearbeiter werden. Auf mehrere Nachfragen meines Sohnes, ob die Überstunden bezahlt oder in Freizeit ausgeglichen werden, erhielt er die Antwort, dass sämtliche Überstunden laut Vertrag mit dem Gehalt abgegolten sind. Als er wiederholt darauf aufmerksam machte, dass dies gegen das Gesetz verstößt, erhielt er nie eine Antwort darauf. Stattdessen bedankt sich sein Chef ständig für sein großes Engagement und tut so, als würde er sämtliche Überstunden freiwillig leisten. Will er nach zehn Stunden Arbeit endlich Feierabend machen, dann sagt sein Chef ihm, was noch am selben Tag unbedingt alles erledigt werden muss und das er doch bitte mehr in die Arbeit reinknien und dahinter stehen soll. Letzte Woche hat mein Sohn an drei Tagen jeweils 11,5 Stunden und an zwei Tagen jeweils 12 Stunden gearbeitet!!! Der Clou? Am Donnerstag hat er 12 Stunden gearbeitet, war absolut fix und ferig und hat gesagt, dass er jetzt Feierabend macht. Sein Chef sagte ihm, dass noch jede Menge Arbeit anstände. Mein Sohn betonte, dass er nicht mehr als 12 Stunden arbeiten muss und das ihm jedes Arbeitsgericht recht geben würde. Darauf sagte ihm sein Chef, welches Arbeitsgericht denn? Er solle sich einfach ausstempeln und weiter arbeiten! Ansonsten müsste er dem Kunden am nächsten Tag erklären, warum die Maschine nicht funktioniert ( – die übrigens ein anderer konstruiert hat). Mein Sohn sagte ihm, dass er seinen Nachbarn nicht zumuten könne, dass er ständig so spät am Abend noch duscht und deshalb nun Feierabend macht und ist gegangen. Seine beiden Kollegen haben alleine an diesem Tag jeweils 14 Stunden gearbeitet!
Übrigens zeigt die Stempeluhr zwar beim Ein- und Ausstecken der Karte die richtige Zeit an, aber sie zeigt weder die geleisteten Überstunden und auch nicht die in Wirklichkeit noch vorhandenen Urlaubstage an, die geleisteten Überstunden sind auch nicht in den Gehaltsabrechnungen aufgeführt. So etwas ist nur im Personalbüro zu erfahren, aber ohne ausdrückliche Erlaubnis des Chefs darf man diese nicht einsehen.
Wie kann er dann beweisen, dass er so viel gearbeitet hat bzw. auch weiterhin arbeiten muss? Vor allen Dingen, da sein Chef behauptet, dass wäre alles freiwillig? Aber wenn er mal halbwegs pünktlich Feierabend machen will, heisst es jedes Mal, er solle sich doch mal ein bißchen mehr anstrengen und könne auch mal etwas länger arbeiten. Dass sind dann 55 – 60 Stunden Wochen. Wenn man das hochrechnet, ersetzen zwei Mitarbeiter eine komplette dritte Arbeitsstelle. Mein Sohn ist fix und fertig, er kann einfach nicht mehr, nimmt keine sozialen Kontakte mehr war, wann denn auch. Abends ist er so erschöpft, dass er nach dem Duschen regelrecht ins Bett fällt, am Wochenende braucht er Zeit, um sich zu erholen. Und es ist kein Ende in Sicht. Er hat dies Anfangs mitgemacht, weil er Angst vor einem schlechten Arbeitszeugnis hatte, aber mittlerweile ist er einfach nur noch am Ende. Was soll er machen? Wie soll er sich verhalten?
Mike meint
9. August 2021 at 20:04
Guten Abend
Ich hätte mal eine Frage die mir das Internet leider nicht beantworten kann.
Ich habe laut meinem Arbeitsvertrag eine 35std Woche. Leiste aber aufgrund der Komplexität meines Aufgabenbereichs bis zu 16std Mehrarbeit die Woche. Was ich aber auch freiwillig, mit Zustimmung des Betriebsrates und inkl aller Zuschläge vergütet bekomme.
Greift in diesem Fall die Regelung des Arbeitsschutzgesetztes?
Zudem leiste ich diese Mehrarbeit seit nunmehr über 10 Jahren.
Danke im Voraus für die Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Mike
Waldemar meint
19. Juni 2021 at 19:33
Hallo. Ich arbeite von eine Zeitfirma in einem großen Unternehmen. Vertraglich 35 St. Woche, tatsächlich mache ich 45 St. Der Zuschlag für die Überstunden wird aber bezahlt nur wenn ich mehr als 20 Tage in Monat gearbeitet habe. Im meinem Vertrag habe ich aber nichts gefunden. Ist das in Ordnung? Ist es in Tarifvertrag festgelegt?
Sabina meint
22. Mai 2021 at 6:22
Ich werde Umziehen und habe somit mein Arbeitsverhältnis gekündigt mit ca. 500 Ü.-Stunden,
Die ich auch abfeiern darf lt. Meiner Firma.
Laut meinem Chef darf ich mich nicht in meiner neuen Heimat ummelden lassen,
sondern muß so lange meine alte Anschrift beibehalten biss die Ü.-Std. abgefeiert sind.
Ist das Rechtens ???
Hermine meint
5. März 2021 at 12:48
Hallo Zusammen,
darf mein Chef trotz komplett geplantem Jahresurlaub von mir verlangen, statt meinen Überstunden erst meinen Urlaub aufzubrauchen?
Danke im voraus
Hermine
Thomas meint
27. November 2020 at 11:53
Hallo,
mein Name ist Thomas. Ich arbeite seit einigen Jahren in einer großen Molkerei.
Hier gibt es die Regelung das die Überstunden am Ende vom Quartal immer auf 10 Std. gekürzt werden ebenso ist geregelt das die Überstunden nicht Tageweise abgefeiert werden dürfen. Ist dies rechtens?
Viele Grüße Thomas
Thomas meint
22. Juli 2020 at 21:09
Wenn bei einem Arbeitsvertrag keine Arbeitszeit angegebenen ist und die Klausel „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten „beinhaltet :
Was gilt dann in diesem Fall der Frage zu Überstunden. Müssen sie dann bezahlt werden?
Ingmar meint
14. Juli 2020 at 15:47
Hallo, wie viele Überstunden darf ein Arbeitnehmer freiwillig machen ? Er hat einen 40h / Woche Vertrag, möchte deutlich mehr arbeiten, der Arbeitgeber ist komplett einverstanden. Es geht aber um eine Menge deutlich über den erlaubten 8h mehr die Woche. Wie ist hier die Regelung, scheint nicht so oft vorzukommen, finde nichts dazu ? Danke und VG
Ingmar
Laura U. meint
19. Juni 2020 at 9:53
Ich habe meinen aktuellen Job gekündigt, aber noch etwa 80 offene Überstunden. Eine Ausgleichsquittung scheint mir für mich als Arbeitnehmer keine gute Lösung zu sein, da ich nicht auf die Auszahlung oder den Freizeitausgleich meiner Überstunden verzichten möchte. Ich werde deshalb Ihrem Rat folgen und mich an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht wenden.
Steven meint
7. Mai 2020 at 12:27
Hallo,
wenn im Vertrag eine Klausel wie „mit dem Gehalt sind bis zu 20 Überstunden pro Monat abgegolten.“ steht, bedeutet dies das solch eine Klausel den § 3 ArbZG (Es dürfen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen nicht überschritten werden.) im Grunde ersetzt, sprich unwirksam macht? Beim vielen Googlen bin ich daraus, was das Zusammenspiel dieser Klauseln/Paragraphen betrifft, nicht schlau geworden….
Vielen Dank!
Steven
Salvatore meint
12. März 2020 at 12:39
hallo wenn kann ich es melden bei uns machen die sub contracto 55-60 stunden der woche
haben sie eine email um es jemanden zum melden?
arbeitsrechte.de meint
17. März 2020 at 15:02
Hallo Salvatore,
Sie können sich hierzu bei der zuständigen Gewerbeaufsicht oder den zuständigen Ämtern für Arbeitsschutz melden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Traute G. meint
31. Januar 2020 at 15:06
Guten Tag,
Ich wollte mal fragen wie ich hier voran gehen könnte. Ich arbeite bei meiner Firma seit 2014. Habe ein Teilzeitvertrag (30 Stunden sind garantiert). Seit 2015, arbeite ich aber zwischen 40-57 Stunden in der Woche. Hätte ich die Möglichkeit mein Vertrag auf ein Vollzeit Vertrag zu ändern? Soweit ich weiß, sind in der Firma meistens nur Teilzeitverträge. Die Leute die etwas länger schon hier sind (15+ Jahre haben einen Vollzeitvertrag. Es ist auch nicht in Sicht das ich weniger Stunden arbeiten werde. Wie könnte ich es freundlicherweise umsetzen das er mir das genehmigt?
Vielen Dank
Andy St. meint
18. Januar 2020 at 13:34
Hallo und Guten Tag,…
habe da mal eine frage wenn Ich ca. 125 überstanden hab muß ich sie mir auszahlen lassen ?.. auch wenn ich lieber frei zeit hätte !.. ( auch wenn noch schunden vom vor Jahr sind ) und darf der AG. einfach ein teil auszahlen ?..
M.f.G. Andy St.
Friede meint
16. Januar 2020 at 14:29
Hallo,
bei uns im Unternehmen wurde jetzt die Regel aufgestellt, dass man aus dem Freizeitausgleich „zurück“ geholt werden darf. D. h. konkret ich muss während meines Freizeitabbaus auf Abruf sein und muss jeder Zeit wieder zurück ins Büro kommen können. Was wiederum bedeutet, dass ich nicht wegfahren kann. Ist das rechtens?
LG
Friede
Artaki meint
3. Dezember 2019 at 22:06
Hallo
Ich bin von Beruf Berufskraftfahrer arbeite wöchentlich 60 Stunden, meine Frage ist ab wie viel stunden kriegt man Überstunden bezahlt oder frei.
LW meint
7. November 2019 at 16:06
Hallo,
ich bin seit 1.08. und noch bis Ende des Monats in Vollzeit tätig, um als Geld für ein Studium zu verdienen. Mein Arbeitsvertrag sieht keine feste Anzahl an Wochenstunden vor, da ich sowohl als Verkaufsfahrer, als auch im Lager/Büro eingesetzt werde und hierdurch keine Kontinuität meiner Arbeit besteht. Als Fahrer verdiene ich einen Pauschalbetrag plus eventueller Provision, im Lager 11€ pro Stunde. Dort arbeite ich in der Regel mindestens neun Stunden.
Nun zu meinen Fragen:
1. Wie bemisst sich mein Urlaubsentgelt? Mein Vorgesetzterer erwähnte kürzlich, dass pauschal 8 Stunden pro Urlaubstag angesetzt sind – diesen Wert überschreite ich sowohl im Lager als auch durch einen Tag als Verkaufsfahrer.
2. Wie bemisst sich mein Entgelt im Krankheitsfall?
Auf eine baldige Antwort, gerne mit Erwähnung der relevanten Paragraphen relevanter Gesetze, freue ich mich.
Freundliche Grüße
LW
Alexander meint
25. September 2019 at 20:42
Hallo.
Ich arbeite in einem Krankenhaus mit einem 40h/wo Arbeitsvertrag. Zur Kompensation von „Minusstunden nach Diensten“ sind seitens des Arbeitgebers jeden Arbeitstag 20 Minuten Mehrarbeit/Überstunden angeordnet. Ist das rechtens? Meiner Ansicht nach erhöht der Arbeitgeber einseitig meine Regelarbeitszeit. Ist das rechtlich möglich?
Vielen Dank für eine Antwort.
Julia meint
19. September 2019 at 12:21
Hallo,
ich bin Assistenzärztin in einer Klinik. Aktuell sind wir sehr schlecht besetzt weshalb die 24h-Dienste von wenigen Kräften besetzt werden müssen.
Im kommenden Monat haben wir nun das Problem, dass eine Kollegin und ich uns über 10d mit 24h Diensten abwechseln müssten. Wir haben ein Opt-out von 60h. Über dieses würden wir natürlich kommen, was aber laut Klinikleitung in diesem Fall eben sein müsste und unser Chef uns quasi anordnen müsste dass wir die Dienste so zu besetzen hätten. Ist dies überhaupt noch mit dem Arbeitsrecht konform? Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen dass das erlaubt ist.
Ich wäre für Hilfe wirklich sehr dankbar!
Viele Grüße
Julia
Maxima meint
10. September 2019 at 11:38
Guten Tag
In meinem Vertrag steht
Frau x ist mit einer Dreiviertelstelle…30 Wochenstunden eingestellt
Die Vergütung beträgt monatlich xxxEuro
…Mehrarbeit wird nicht zusätzlich vergütet.
Frage ….muss ich mich nun auf konkret NICHT BEZAHLTE MEHRARBEIT einstellen…ist diese Formulierung im Zweifelsfall rechtsgültig ??
herzlichen Dank