Kurz & knapp: Umschulung
Eine Umschulung ist die Ausbildung zu einem neuen Beruf, nachdem Sie bereits einen anderen Beruf ausgeübt haben. Mit der Umschulung erwerben Sie einen neuen Berufsabschluss, z. B. von der IHK oder der Handwerkskammer. Welche Formen der Umschulung existieren, erfahren Sie an dieser Stelle.
Ja, es gibt die Möglichkeit, einen sogenannten Bildungsgutschein vom Jobcenter bzw. von der Agentur für Arbeit zu erhalten und damit die Umschulung zu finanzieren. Welche Voraussetzungen dafür nötig sind, erfahren Sie hier.
Das hängt davon ab, für welchen neuen Beruf Sie sich entscheiden und wie lange dessen eigentliche Ausbildungsdauer beträgt. Diese wird dann für Sie um ein Drittel gekürzt, weil Sie schon eine berufliche Vorausbildung besitzen. Beträgt die eigentliche Ausbildungszeit für Ihren neuen Beruf z. B. üblicherweise drei Jahre, sollte die Umschulung nur zwei Jahre dauern. Dies hängt aber auch stark vom Anbieter und der gewählten Unterrichtsform der Ausbildung ab.
Nicht zwingend. Wenn Sie ein Berufsfeld finden, in das Sie einsteigen können, ohne einen neuen Berufsabschluss zu erwerben, brauchen Sie keine Umschulung. Viele Quereinsteiger bilden sich jedoch zumindest in Lehrgängen und Seminaren weiter, ehe sie den beruflichen Neueinstieg wagen.
Inhalt
Gründe für eine Umschulung
Wenn Sie eine Umschulung machen, bedeutet das für Sie die Ausbildung zu einem komplett neuen Beruf. Ein solcher Neuanfang, insbesondere wenn Sie vorher bereits Jahre lang eine andere Tätigkeit ausgeübt haben, kann eine ganz schöne Herausforderung sein.
Trotzdem ist es oft lohnenswert, sich dieser Herausforderung zu stellen, insbesondere wenn Sie gute Gründe haben. Das kann z. B. sein:
- eine gesundheitliche Beeinträchtigung, wegen der Sie Ihren alten Beruf nicht länger ausüben können
- eine längere Auszeit, die einen Wiedereinstieg in Ihren alten Beruf unmöglich macht
- zu wenig Nachfrage im alten Beruf
- Umstrukturierungen im alten Beruf
- Unzufriedenheit im alten Beruf (z. B. zu wenig Gehalt, keine Aufstiegsmöglichkeiten)
Was auch immer die Gründe sind, warum Sie Ihren alten Beruf nicht mehr ausüben können bzw. wollen: Eine Umschulung bietet Ihnen eine gute Option, sich beruflich neu zu orientieren und neue Chancen zu ergreifen.
Die drei Formen der Umschulung
Es werden drei verschiedene Formen der Umschulung unterschieden:
- Die betriebliche Umschulung findet in einem Ausbildungsbetrieb statt. Sie funktioniert ganz ähnlich wie eine normale Ausbildung: Sie arbeiten und lernen im Betrieb, erhalten dafür eine Ausbildungsvergütung (sofern die Umschulung nicht durch einen Leistungsträger finanziert wird) und können parallel dazu die Berufsschule besuchen. Letzteres ist für eine Umschulung nicht verpflichtend, aber sehr empfehlenswert.
- Die Umschulung bei einem Bildungsträger erfolgt in einer beruflichen Schule oder einer privatwirtschaftlichen Bildungseinrichtung. Durch Schulunterricht und Praktika lernen Sie hier alles Nötige für Ihren neuen Beruf. Eine Ausbildungsvergütung gibt es allerdings nicht.
- Die Umschulung für Rehabilitanden steht Personen zur Verfügung, die sich nach einer Krankheit oder Verletzung beruflich rehabilitieren möchten. Sie findet häufig in besonderen Bildungseinrichtungen statt, die spezielle Unterstützungsmöglichkeiten für die Rehabilitanden anbieten können.
Einige Ausbildungsberufe können auch in einer Online-Umschulung erlernt werden. Das sind in der Regel Berufe, die komplett oder zumindest großteils am Computer verrichtet werden. Prädestinierte Branchen hierfür sind z. B. der IT-Sektor, der kaufmännische Bereich oder auch die Buchhaltung. Wollen Sie hingegen ein Handwerk erlernen oder in die Gastronomie einsteigen, ist eine reine Online-Ausbildung nicht geeignet.
Übrigens: Sie können eine Umschulung auch ohne vorherige Ausbildung bzw. vorherigen Ausbildungsabschluss absolvieren. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Sie über mindestens drei Jahre Berufserfahrung verfügen.
Finanzierung der Umschulung
Sie wollen eine Umschulung machen und wissen nicht, wie Sie sie bezahlen sollen? Dann erkundigen Sie sich doch, ob Sie förderwürdig sind und Anspruch auf eine Finanzierung durch einen Leistungsträger haben. Ist das der Fall, zahlt die Kosten für die Umschulung das Jobcenter, die Rentenversicherung oder ein anderer Träger.
Eine beliebte Fördermöglichkeit ist zum Beispiel der Bildungsgutschein vom Jobcenter bzw. von der Agentur für Arbeit. Um diesen zu erhalten, müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die gewählte Umschulung bzw. der Bildungsträger muss für eine staatliche Förderung zugelassen sein.
- Die Umschulung muss als notwendig erachtet werden, z. B. um Ihre Arbeitslosigkeit zu beenden oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden.
Sie müssen den Sachbearbeiter im Jobcenter bzw. in der Agentur für Arbeit überzeugen, dass die Umschulung für Sie sinnvoll und erfolgversprechend ist, um den Bildungsgutschein zu erhalten. Bereiten Sie sich deshalb gut auf das Beratungsgespräch vor und legen Sie sich treffende Argumente zurecht.
Wenn Sie einen festen Job haben und nur deshalb eine Umschulung machen wollen, weil Ihnen dieser nicht mehr gefällt, stehen die Chancen auf eine Förderung eher schlecht. Es hält Sie aber nichts davon ab, die Umschulung aus eigener Tasche zu bezahlen (außer vielleicht Ihre persönlichen Finanzen).
Finanzierung der Umschulung durch die Rentenversicherung
Wollen Sie eine Umschulung aus gesundheitlichen Gründen machen, können Sie auch eine Förderung durch die Rentenversicherung beantragen. Diese unterstützt Ihre berufliche Rehabilitation mit sogenannten „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben”.
Um diese für Ihre Umschulung zu erhalten, müssen Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen, wie z. B.:
- Sie können aus gesundheitlichen Gründen Ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben.
- Es darf kein Ausschlussgrund vorliegen, z. B. weil Sie Beamter auf Lebenszeit sind.
- Sie haben die erforderliche Mindestversicherungszeit von 15 Jahren erreicht.
Lassen Sie sich von einem Sachbearbeiter der Deutschen Rentenversicherung beraten, welche Fördermöglichkeiten Sie für eine Umschulung haben.
Marvin meint
3. September 2024 at 17:35
Ich denke das geht eher Leute wie mich (46)zwischen 35 und 45 etwas an ? und wie sieht es mit einer Förderung durch die Eingliederungs Massnahme aus , zu dem ich es eher mit der Renten Versicherung versuchen kann ?
Wird die Ausbildungszeit des Gutscheins um ein Drittel gekürzt , obwohl er für neun Monate dauert ? unterscheidet man männlich / weiblich ?
ist ein Bestehen als Digital Sales man eine wie grosse Prämie festgesetzt bei Eingliederungs Massnahmen ?