Sind die im Arbeitsvertrag vereinbarten Urlaubstage schon aufgebraucht oder Sie wünschen sich einfach mal eine Auszeit von der Arbeit, kann es sich anbieten, unbezahlten Urlaub zu nehmen.
Doch hat jeder Arbeitnehmer das Recht auf unbezahlten Urlaub? Muss diese Möglichkeit in jedem Fall im Arbeitsvertrag festgehalten sein? Welche Gründe rechtfertigen einen Anspruch? Hat unbezahlter Urlaub Auswirkungen auf den gesetzlichen Urlaubsanspruch?
Kurz & knapp: Anspruch auf unbezahlten Urlaub
Nein. Ein gesetzlicher Anspruch auf unbezahlten Urlaub existiert nicht. Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) sieht lediglich einen bezahlten Urlaubsanspruch vor.
Liegen gewisse Ausnahmesituationen vor, darf der Arbeitgeber den Antrag auf unbezahlten Urlaub nicht ablehnen. Welche das sind, erfahren Sie hier.
Der gesetzliche Urlaubsanspruch kann laut Arbeitsrecht nur in gewissen Fällen bei unbezahlten Urlaubstagen gekürzt werden, etwa wenn das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit oder dem Wehrdienst ruht.
In diesem Ratgeber erfahren Sie alles darüber, wann beim Thema „Unbezahlter Urlaub“ ein Anspruch besteht und was dies für das bestehende Arbeitsverhältnis bzw. den gesetzlichen Urlaubsanspruch bedeutet.
Inhalt
Unbezahlter Urlaub: Anspruch besteht grundsätzlich nicht
Das Arbeitsrecht sieht in puncto „Unbezahlter Urlaub“ keinen allgemeinen Anspruch vor. Es ist demnach nicht möglich, eine unbezahlte Freistellung zu fordern, nur weil Sie eine Auszeit von nervigen Kollegen oder Ihrer Arbeit an sich benötigen.
Vielmehr muss eine Ausnahmesituation vorliegen, damit ein unbezahlter Urlaub neben dem Urlaubsanspruch akzeptiert wird. Folgende Gründe rechtfertigen in der Regel eine unbezahlte Freistellung:
- Erkrankte Kinder, die versorgt werden müssen (§ 45 Absatz 3 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch)
- Eine plötzliche, nicht selbst verschuldete Zwangslage, die sich nur durch zusätzliche freie Tage (Sonderurlaub) bewältigen und klären lässt (z. B. Krankheit oder Tod eines Familienangehörigen)
- Wenn Sie zum Wehr- oder Zivildienst einberufen werden
- Sonderregelungen aus dem Arbeitsvertrag, dem Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung
Bedeutet unbezahlter Urlaub eine Kürzung vom Urlaubsanspruch?
Während Sie sich als Arbeitnehmer im unbezahlten Urlaub befinden, bleibt das Arbeitsverhältnis zwar noch bestehen, ruht aber sozusagen. Bis zu einem Monat bleibt der gesetzliche Sozial- und Krankenversicherungsschutz noch bestehen, danach müssen Sie sich selbst darum kümmern.
Da Sie Ihrer Tätigkeit nicht nachkommen, ist Ihr Arbeitgeber auch nicht dazu verpflichtet, Sie zu bezahlen. Die Regelungen zu Kündigung oder Kündigungsschutz verlieren ihre Gültigkeit jedoch nicht. Der Urlaubsanspruch hingegen kann bei unbezahltem Urlaub gekürzt werden.
Dies gilt jedoch nur, wenn das Arbeitsverhältnis während
- der Elternzeit oder
- des Wehrdienstes
sozusagen Winterschlaf hält. Wurde im Arbeitsvertrag festgehalten, dass das Arbeitsverhältnis für eine gewisse Zeit stillgelegt wird (Sonderurlaub, Sabbatical oder unbezahlter Urlaub), ist der Urlaubsanspruch nicht zu kürzen.
Wenn unbezahlter Urlaub bzw. der Anspruch darauf zur Folge hat, dass die Urlaubstage gekürzt werden, betrifft dies jedoch nicht den gesetzlich festgelegten Mindesturlaub. § 1 BurlG besagt:
Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.“
Diese Regelung gilt als unabdingbar. Aus diesem Grund haben Arbeitgeber lediglich die Möglichkeit, vertraglich vereinbarte Urlaubstage, die über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehen, zu kürzen.
Christian meint
27. April 2023 at 10:42
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Frage. Wegen Einbruch der Abrufzahlen, will der AG die Produktion an einem Freitag still legen. AN haben noch Resturlaub und Überstunden. Wollen diese aber nicht verwenden, sondern für den Tag einen unbezahlten Urlaub nehmen. Ist die Rechtens?
AW meint
31. Oktober 2021 at 20:39
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beabsichtige unbezahlten Urlaub zu nehmen, gehen wir davon aus das der Arbeitgeber dem zustimmt.
Wie verhält sich das mit den Sozialabgaben, konkret Krankenversicherung?
Bin ich in dieser Zeit entsprechend versichert, da ja der Arbeitgeber und ich keine Beiträge leiste?
Gibt es dafür eine Art „Ersatzversicherung“ oder muss ich die Beiträge für den Arbeitgeber und mich entrichten?
Vielen Dank für eine Information oder Quellenangabe, wo ich mich informieren kann.
Florian meint
16. September 2021 at 15:02
Hallo,
danke für den tollen sowie hilfreichen Artikel.
Zwei Fragen hätte ich dazu:
Wie viel Zeit muss zwischen zwei unbezahlten Urlauben liegen, die komplett (4 Wochen) ausgenutzt werden?
Könnte die Zeit dazwischen mit normalen Urlaub oder den Abbau von Überstunden ausgefüllt werden?
Danke für weitere Hilfe und viele Grüße
Florian
Mona meint
3. August 2021 at 2:10
Sehr geehrte Damen und Herren
Meine Frage ist, dass ich ein unbezahlten Urlaub beantragen möchte, da ich für eine Weile in eine andere Stadt umziehen muss
Ich weiß nicht, ob ich laut Gesetz das Recht habe, diesen Antrag zu stellen. Beachten Sie, dass ich einen festen Arbeitsgeist habe.
Ich hoffe, dass Sie mich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen anleiten, was mir zusteht und was ich nicht darf
Susanne F. meint
7. September 2020 at 16:16
Guten Tag,
ich mache eine Betriebsfremde Weiterbildung -hierfür sind 3 Präsenztage in der Schule im Monat nötig. Die gesamte Weiterbildung geht über 10 Monate.
Da ich keinen Urlaub mehr habe, wollte ich jeden Monat jeweils 3 unbezahlte Tage Urlaub nehmen. Kann mein Betrieb dies ablehnen, bzw. habe ich auch bei einer Betriebsfremden Weiterbildung einen gesetzlichen Anspruch?
Heller meint
31. August 2020 at 13:26
Hallo,
mein Freund war nicht im Betrieb da er seinen Meister zu Ende gemacht hat von Mitte Februar bis Anfang April und dann von Mitte Juni bis Ende August. Ihm wurden jetzt 7 Tage Urlaub gestrichen. ist dieses Rechtens?
Martina meint
21. September 2019 at 12:33
Ich fahre vom 16.10.bis 13.11.2019 zur Kurbetreuung meiner Tochter (8Jahre), habe unbezahlten Urlaub genehmigt bekommen. Wie ist das jatzt mit meinen Versicherungen?
Beate meint
27. August 2019 at 9:25
Hallo,
Ich möchte gerne 3 Wochen unbezahlten Urlaub für die Pflege meiner Eltern nehmen, arbeite aufgrund der Situation mit meinen Eltern schon seit 1 Jahr kürzer (15 Std statt 20 Std/Woche); pfĺegeunterbrechungsurlaub hatte ich 7 tage im letzten frühjahr. Kann mein Arbeitgeber mrinen wunsch auf unbezahlten Urlaub ablehnen?
Vielen Dank für eine Antwort.
Ute meint
7. März 2019 at 18:42
Hallo,
Ich kündige mein Arbeitsverhältnis am 15.03. bei uns gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Ich bin mir jetzt unsicher wann ist mein letzter Arbeitstag.
Julia meint
7. Februar 2019 at 16:31
Hallo,
mein Mitarbeiter wechselt nun vom Auszubildenden- in ein festangestelltes Vollzeit-Arbeitsverhältnis. Er würde gern im neuen Arbeitsvertrag die Option gesichert haben zwischen dem 01.04.20 und dem 31.08.20 unbezahlten Urlaub zu nehmen, um eine lange Reise zu machen. Ich bin damit gerne einverstanden.
Meine Frage:
1. Oben steht, dass der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch nicht angetastet werden darf – gilt dies auch bei 5-monatiger Abwesenheit?
2. Sollte ich im Arbeitsvertrag einen bestimmten Wortlaut einhalten?
Vielen Dank und herzliche Grüße!
arbeitsrechte.de meint
11. Februar 2019 at 9:08
Hallo Julia,
wenn es um einen einmaligen Urlaub geht, kann eine Einzelvereinbarung neben dem Arbeitsvertrag getroffen werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Steffi meint
14. Januar 2019 at 11:06
Hallo,
ich habe diese Jahr einen Monat unbezahlten Urlaub. Laut Arbietsvertrag habe ich 30 Urlaubstage. Diese wurden jetzt auf 27,5 gekürzt. Ist das jetzt zulässig?
Vielen Dank für die Info.
Julia meint
14. Dezember 2022 at 8:49
Hallo,
ich denke diese Kürzung ist gerechtfertigt weil Sie pro 1 Monat Arbeit 2,5 Tage Urlaub bekommen. Einen Monat waren Sie für diese Firma nicht tätig, deswegen wurde der Gesamturlaub um diese 2,5 Tage bezahlten Urlaubstage gekürzt.
Dagmar meint
13. Januar 2019 at 10:31
Hallo,
ich wäre Ihnen für eine Antwort auf folgende Frage sehr dankbar:
Im Jahr 2018 hatte ich eine Woche unbezahlten Urlaub.
Jetzt sind für 2019 nur 35 Tage offizieller Urlaub bei mir eingetragen, normalerweise haben wir 36.
Auf meine Frage hin sagt der Chef, das er mir den Tag wegen meinem unbezahlten Urlaub abzieht.
Was ist dafür die Grundlage? Darf er das? Welche Rechte habe ich als Arbeitnehmerin ohne Gewerkschaftsbindung bei einem privaten Arbeitgeber.
Vielen Dank
arbeitsrechte.de meint
16. Januar 2019 at 8:38
Hallo Dagmar,
zu Ihren Rechten kann Sie ein Anwalt ausführlich beraten. Wir dürfen dies nicht, da wir keine Rechtsberatung anbieten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Leif meint
26. Oktober 2018 at 20:21
Hallo…..
ich habe ein großes Problem und hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich fahre am 31.10. zur Reha. Seit Bekanntwerden dieser Reha hat mein Mann in seiner Firma Bescheid gesagt, daß er da gern unbezahlten Urlaub haben möchte, da wir eine Tochter 8Jahre haben, die Betreung braucht.
Da sie ein Extremfrühchen ist ( 27.SSW) ist sie psychisch instabil und läßt keine Fremdbetreuung zu. Dafür haben wir von unserem Kinderarzt auch ein ärztliches Attest vorliegen.
Mein Mann arbeitet im 2 – Schichtsystem und hat aber angeboten tagsüber arbeiten zu kommen in der Zeit wo unsere Tochter in der Schule ist.
Nun einige Tage vor Kurbeginn wird der unbezahlte Urlaub abgelehnt und mein Mann soll trotz dieses Attestes Resturlaub nehmen und sein Stundenkonto abbauen…..damit würde die Zeit der REHA aber nicht abgedeckt werden.
Das schlimme….. dies sagt der Produktionschef ….. aber Personalchef und Betriebsrat schütteln alle nur den Kopf und trauen sich nicht was dagegen zu sagen.
Was kann ich noch tun?
Wer kann mir helfen?
arbeitsrechte.de meint
1. November 2018 at 10:04
Hallo Leif,
sofern Sie Gewerkschaftsmitglied sind, können Sie sich dort rechtlich beraten lassen. Auch ein Anwalt kann Ihnen raten, wie in diesem Fall am Besten zu verfahren ist.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Schröder meint
16. September 2018 at 19:02
Ich brauche nur 2 Tage unbezahlten Urlaub, haben kurzfristig eine Reise vor Weihnachten geschenkt bekommen, aber kein Urlaub mehr…was kann ich tun?
arbeitsrechte.de meint
8. Oktober 2018 at 10:03
Hallo Schröder,
in dieser Situation würden wir Ihnen empfehlen, das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber zu suchen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de