Was in der Schweiz, Australien, Kanada oder Großbritannien üblich ist, wird in Deutschland eher weniger genutzt. Unbezahlten Urlaub nehmen die deutschen Arbeitnehmer fast ausschließlich für einen Bildungsurlaub oder in der Elternzeit.
Kurz & knapp: Unbezahlter Urlaub
Laut Arbeitsrecht besteht kein genereller Anspruch auf unbezahlte Urlaubstage. Das Bundesurlaubsgesetz regelt lediglich den bezahlten, gesetzlichen Urlaubsanspruch.
Ist beispielsweise ein Familienmitglied schwer erkrankt und benötigt Pflege, kann unbezahlter Urlaub dadurch gerechtfertigt werden. Weitere Fälle lesen Sie hier.
In manchen Fällen kann bis zu sechs Monaten unbezahlter Urlaub genehmigt werden.
Inhalt
Spezifische Informationen zum unbezahlten Urlaub:
Der Urlaub ohne Bezahlung bietet sich besonders an, wenn Sie eine Auszeit vom Berufsleben benötigen oder der Urlaub für das laufende Jahr bereits aufgebraucht ist. Doch was bedeutet unbezahlter Urlaub genau? Wie lange ist unbezahlter Urlaub für Arbeitnehmer möglich?
Welche Gründe für einen unbezahlten Urlaub sprechen, wie ein Antrag auf unbezahlten Urlaub aussieht und was das Bundesurlaubsgesetz zu dem Thema besagt, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Wann kann man unbezahlten Urlaub nehmen?
In der Regel haben Arbeitnehmer laut Arbeitsrecht keinen generellen Anspruch auf unbezahlte Urlaubstage. Es gibt jedoch Ausnahmen, durch die ein Anspruch auf unbezahlten Urlaub gerechtfertigt werden kann. Diese sehen wie folgt aus:
- Versorgung kranker Kinder
- Einberufung zum Wehr- oder Zivildienst
- Erkrankung von Familienangehörigen
- Sonderregelungen, die entweder im Arbeitsvertrag, der Betriebsvereinbarung oder dem Tarifvertrag festgehalten sein müssen
Während Sie sich im unbezahlten Urlaub befinden, hält das normalerweise bestehende Arbeitsverhältnis sozusagen Winterschlaf. Da Sie Ihrer Tätigkeit nicht nachkommen, fällt das monatliche Einkommen weg. Dies gilt jedoch nicht für die Vorschriften zu Kündigungsschutz, Kündigungen oder Urlaub. Ihr Anspruch auf Urlaubsgeld, betriebliche Altersversorgung oder Weihnachtsgeld kann jedoch gekürzt werden.
Wenn unbezahlter Urlaub erst einmal angetreten wurde, dann bleibt der Versicherungsschutz der gesetzlichen Kranken- sowie der Sozialversicherung noch bis zu vier Wochen gültig. In diesem Zeitrahmen können Sie jedoch keinen Ersatz für Ihr Gehalt beanspruchen. Dies wäre beispielsweise in der Elternzeit oder beim Bezug von Krankengeld der Fall.
Wieviel unbezahlten Urlaub darf man nehmen?
Wenn Sie unbezahlten Urlaub beantragen, kann es durchaus sein, dass die Dauer der Freistellung zu diesem Zeitpunkt noch nicht genau feststeht. Ihr Anspruch auf Versicherungsschutz gilt in diesem Fall trotzdem, auch wenn noch nicht klar ist, für wie lange Sie Ihrer Arbeit nicht nachgehen werden.
Sollten Sie der Arbeit länger als einen Monat fernbleiben, müssen Sie spätestens am letzten Tag nach dieser Frist von vier Wochen eine Abmeldung vornehmen. Damit wird die Mitgliedschaft in der Sozial- bzw. Krankenversicherung beendet. Nehmen Sie Ihre Arbeit wieder auf und beziehen erneut Gehalt, muss der Arbeitgeber Sie erneut bei den Versicherungen anmelden.
Eine Situation, in der Ihnen laut Arbeitsrecht unbezahlter Urlaub zugesprochen werden sollte, wäre beispielsweise, wenn ein Familienmitglied schwer erkrankt ist und Sie sich dazu entscheiden, sich um Ihren Angehörigen zu kümmern. Wahrscheinlich fragen Sie sich dann: „Wie lange kann ich unbezahlten Urlaub nehmen?“ Bei dieser Begründung ist unbezahlter Urlaub bis zu sechs Monaten möglich.
Handelt es sich um eine kurze Phase der Arbeitsverhinderung, dann kann in puncto „unbezahlter Urlaub“ eine Vereinbarung getroffen werden, die Sie bis zu zehn Tage von Ihrer Beschäftigung entbindet.
Unbezahlter Urlaub: Der Antrag
Auch wenn es in den meisten Firmen bei der Vereinbarung zum Thema „unbezahlter Urlaub“ kein generelles Muster gibt, müssen Sie trotzdem auf die Schriftform achten, damit das Dokument auch später als Beweisstück gelten kann. Ihnen bleibt daher nichts anders übrig, als sich selbst um das Aufsetzen des Antrages zu kümmern. Dabei können Sie folgende Tipps befolgen:
- Setzen Sie in die erste Zeile Ihren Namen, Ihre Anschrift sowie ggf. Ihre Personalnummer, damit Ihnen das Schreiben zugeordnet werden kann.
- An der rechten Seite platzieren Sie das Datum.
- Unter Ihre Daten packen Sie die vollständige Adresse des Unternehmens sowie den Arbeitgeber bzw. Ansprechpartner.
- In die Betreffzeile schreiben Sie etwas wie „Antrag: Unbezahlter Urlaub“ oder „Unbezahlter Urlaub vom … bis …“.
- Im eigentlichen Text nennen Sie erneut die Zeitspanne, von wann bis wann unbezahlter Urlaub genommen werden soll sowie die Begründung.
- Als Schlusssatz bietet sich „Bitte teilen Sie mir bis zum … mit, ob Sie meiner Bitte nach unbezahlter Freistellung entsprechen“.
- Unter die Grußformel am Ende des Schreibens setzen Sie Ihre Unterschrift.
Samuel meint
28. Mai 2019 at 11:25
Hallo,
vielen Dank für den Beitrag.
Könnten Sie mir sagen, wie es sich verhält wenn man zb. 5 Wochen unbezahlten Urlaub nehmen möchte? Ich habe bereits mit dem Arbeitgeber gesprochen – da ist es kein Problem. Jedoch weiß ich nicht, was man dann alles selbst regeln / bezahlen müsste. Kranken-, Sozial- und Rentenversicherung?
Und dann nur für die Zeit ÜBER den 4 Wochen? Wäre super hier eine kurze Info zu bekommen.
Danke Ihnen.
arbeitsrechte.de meint
29. Mai 2019 at 9:53
Hallo Samuel,
wäre der unbezahlte Urlaub nur auf einen Monat beschränkt, müssten Sie sich in der Regel um nichts kümmern. Da es sich aber um etwas mehr als einen Monat handelt, müssen Sie eine Abmeldung und nach Wiederaufnahme der Beschäftigung eine Anmeldung erstatten. Wir empfehlen Ihnen, sich noch einmal mit Ihren zuständigen Versicherern in Verbindung zu setzen und die Einzelheiten für die Vorgehensweise abzuklären.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Anna meint
3. Januar 2019 at 21:59
Ich arbeite seit Mitte November in Teilzeit auf Mindestlohn. 70 Stunden habe ich fest. Der Rest geht auf das Gleitzeitkonto, von dem ich mir auch meinen Urlaub nehmen muss. Ist das rechtens?
Uta meint
3. Januar 2019 at 15:56
Mein Arbeitgeber verlangt von uns Angestellten, dass wir für den 24. 12. und für den 31.12. jeweils einen vollen Tag Urlaub nehmen. Somit sind in jedem Jahr immer 2 Urlaubstage von vornherein weg. Üblich wäre je ein halber Tag, habe ich gehört. Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage?
Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Kirstin meint
2. Januar 2019 at 13:57
Sehr hilfreicher Kommentar, vielen Dank. Wenn man mehr als vier Wochen unbezahlten Urlaub nehmen möchte ist es für die Sozialversicherung möglich, diesen unbezahlten Urlaub durch regulären Urlaub zu unterbrechen, damit keine Abmeldung von der Sozialversicherung erfolgt? Also z.B. 3 Wochen unbezahlt, 1 Woche gesetzlicher Urlaub, 3 Wochen unbezahlt? Oder liegt das rein im Ermessen des Arbeitgebers?
Und habe ich es richtig verstanden, dass es für unbezahlten Urlaub keine gesetzliche Regelung gibt?
Vielen Dank für eine Antwort!
Sabine W meint
1. Dezember 2018 at 16:19
Wie verhält es sich wenn unbezahlter Urlaub beantragt und genehmigt wurde und ich dann vor Beginn des Urlaubs krank werde und den unbezahlten Urlaub nicht antreten kann? Mein Arbeitgeber sagt nun, dass mir keine Lohnfortzahlung zusteht da er in dieser Zeit auf meine Arbeitsleistung verzichtet. Kann er das machen?
Ich hoffe auf eine Antwort.
arbeitsrechte.de meint
10. Dezember 2018 at 8:30
Hallo Sabine,
einen solchen Fall kann nur ein Anwalt für Arbeitsrecht rechtssicher beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Mo meint
27. November 2018 at 19:58
Liebes Arbeitsrechte-Team,
in Bezug auf den Fortbestand der Versicherung ist mal von 4 Wochen und dann wieder von einem Monat die Rede. Was gilt? Ab welcher Dauer gibt es einen Einfluss auf den Versicherungsstatus? Was wenn der unbezahlte Urlaub vom 16. eines Monats bis zum 15. des Folgemonats dauert? Das wären mehr als 4 Wochen., aber genau ein Monat.
arbeitsrechte.de meint
5. Dezember 2018 at 15:10
Hallo Mo,
wegen der wechselnden Tage pro Monat werden 4 Wochen und ein Monat oftmals synonym verwendet. Was in Ihrem Fall exakt zutrifft, können Sie bei der Krankenkasse erfragen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Daniela meint
24. Oktober 2018 at 9:15
Ich habe unbezahlten Urlaub für Januar eingereicht, familiär bedingt. Mein Urlaub für 2019 ist schon verplant gewesen. Unsere Verwaltung hat mir gesagt, ich müsste erst meine normalen Urlaub dazu hernehmen und zum Jahresende unbezahlten Urlaub einreichen. Wäre gesetzlich geregelt. Stimmt das? Vielen Dank für Ihre Anwort.
arbeitsrechte.de meint
25. Oktober 2018 at 14:59
Hallo Daniela,
wie sich das Ganze speziell in Ihrer Situation verhält, sollten Sie mit einem Anwalt für Arbeitsrecht besprechen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Friederike meint
22. Oktober 2018 at 16:05
Hallo,
Im nächsten Jahr plane ich ca 3 Monate unbezahlten Urlaub zu nehmen. Mein Arbeitgeber ist einverstanden (schriftliche Vereinbarung werden noch festgelegt)
Ist es rechtlich möglich,
Einen Monat unbezahlten,
Dann einen kleinen Zeitraum bezahlten Urlaub(1Tag oder 1woche) und dann wieder unbezahlten Urlaub für einen Monat zu nehmen? Und dann das ganze noch einmal zu wiederholen?
Vielen Dank!
arbeitsrechte.de meint
25. Oktober 2018 at 14:41
Hallo Friederike,
ob diese Möglichkeit in Ihrem Unternehmen besteht, besprechen Sie am besten direkt mit Ihrem Arbeitgeber.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ursel meint
17. September 2018 at 20:51
Gibt es eine Regelung die besagt wie lang unbezahlter Urlaub maximal sein darf– ein Kollege blockiert mit seinem endlos Urlaub eine Neueinstellung
arbeitsrechte.de meint
1. Oktober 2018 at 11:17
Hallo Ursel,
normalerweise liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, wie lange er einem Mitarbeiter unbezahlten Urlaub gewährt. Weiterhin spielt der Grund für die unbezahlte Freistellung eine Rolle. Ist beispielsweise ein Kind unheilbar erkrankt, haben Arbeitnehmer automatisch einen unbegrenzten Anspruch auf unbezahlten Urlaub.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Tino meint
22. August 2018 at 14:48
Hallo, sehr interessant der Beitrag. Was sagt eigentlich das Finanzamt dazu, wenn unbezahlter Urlaub genommen wird? Schließlich bekommen diese ja dann keine Steuergelder etc.? Ich kenn das so: so lange Urlaubsanspruch/Zeitkonto besteht kann kein unbezahlter Urlaub genommen werden. Genehmigungswürdig und auch vor dem Finanzamt vertretbar ist z.B. eine Urlaubsbuchung nach Antritt beim neuen Arbeitgeber da die Zeit zu kurz ist um einen Urlaubsanspruch für die Buchung/Urlaub generiert zu haben. Generell hat das Finanzamt kein Problem damit wenn der Nachweis da ist, dass der Jahresurlaub genommen wurde, kein Zeitkonto mehr da ist und die bekannten Sondergenehmigungen nachweislich eingetreten sind. Grüße Tino
arbeitsrechte.de meint
10. September 2018 at 16:13
Hallo Tino,
das Finanzamt interessiert sich nicht für den unbezahlten Urlaub der Arbeitnehmer. Es entstehen dadurch keine Verluste bei den Steuereinnahmen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Sandra meint
21. August 2018 at 13:27
Hallo,
Ich arbeite als Minijobber und soll jedes mal wenn ich kein Objekt zu betreuen habe, bin Springer in der Firma, unbezahlten Urlaub nehmen. Ist das so rechtens. Zweite Sache, ich bin seit 1 Jahr in der Firma, habe im März Urlaub für Juli beantragt und bewilligt bekommen. Jezuz hat man mir von den 10 Tagen nur 5 Tage bezahlt, mit der Begründung ich müsse Urlaub voraus erarbeiten. Ich habe noch genug Resturlaub.
Ich komme mir sehr ausgenutzt vor. Danke für Ihre Antwort
arbeitsrechte.de meint
10. September 2018 at 15:07
Hallo Sandra,
der Arbeitnehmer darf in der Regel nicht benachteiligt werden, wenn der Arbeitgeber die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit nicht bedienen kann. Dieser Auftragsverzug darf nicht dem Arbeitnehmer angelastet werden.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Vaan meint
15. August 2018 at 10:37
Hallo ich beende gegen Ende August das Arbeitsverhältnis. Ich habe nur noch 3 Urlaubbstage jedoch gehe ich in Urlaub. kann ich einfach 10 Tage Urlaub machen wenn der Chef zustimmt? und er mir den nicht bezahlen muss?
arbeitsrechte.de meint
7. September 2018 at 16:12
Hallo Vaan,
unbezahlter Urlaub kann nur im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber angetreten werden. Stimmt dieser dem unbezahlten Urlaub zu, ergeben sich in der Regel keine Probleme.
Ihr Team von arbeitsrechte.de
Alex meint
3. August 2018 at 9:40
Halo
Wanna mann hat noch tage von die jaresurlaub un hat vergessen Urlaubstag für 2 Tage zum ausfüllen, hat chef die recht unbezahlte Urlaub zu geben?
Danke.
arbeitsrechte.de meint
20. August 2018 at 8:11
Hallo Alex,
einseitig unbezahlten Urlaub zu verhängen, ist in der Regel nicht möglich. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann das für Ihre spezielle Situation beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Bella meint
17. Juli 2018 at 10:06
Hallo mein Freund hatte einen schweren Unfall er liegt im koma ich möchte gerne bei ihm sein meine frage war jetzt 2monate beim ams gemeldet da unser Betrieb umgebaut wird und hatte 3wochen Urlaub kann ich mir jetzt unbezahlten Urlaub nehmen für 1woche?
arbeitsrechte.de meint
27. Juli 2018 at 14:08
Hallo Bella,
bitte besprechen Sie das mit Ihrem Arbeitgeber.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Schokocrossi meint
22. Juni 2018 at 9:52
Hallo in meinem Vertrag ist festgeschrieben dass ich keinen Urlaub habe ( arbeite im schulsystem und habe dementsprechend die Ferienzeit frei) ich arbeite jedoch ehrenamtlich seit mehreren Jahren. Nun ist es so dass die Ferienzeit nicht übereinstimmt und ich somit eine Woche vor den gesetzlichen Ferien frei benötige um die ehrenamtliche Tätigkeit vorzuführen ( Sie liegt mir sehr am Herzen) meinen Sie hier wäre ein Antrag auf unbezahlten Urlaub sinnvoll?
Danke für Ihre Hilfe
arbeitsrechte.de meint
25. Juni 2018 at 13:58
Hallo Schokocrossi,
unbezahlter Urlaub ist in der Regel nach Absprache mit dem Arbeitgeber möglich. Lassen Sie außerdem Ihren Arbeits- oder Tarifvertrag bezüglich der Ulraubsregelung überprüfen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Ricarda meint
21. Juni 2018 at 9:09
Hallo,
ich habe schon seit einigen Jahren den Wunsch, ein „Jahr“ als Au-Pair im Ausland zu machen. Ich meinem Fall wären es aber nur 6 Monate.
Ich bin aber in einem festen Arbeitsverhältnis. Kann ich sowas dann überhaupt machen? Würde ich dafür unbezahlten Urlaub bekommen?
arbeitsrechte.de meint
25. Juni 2018 at 14:25
Hallo Ricarda,
ob die Möglichkeit besteht, das Arbeitsverhältnis für diese Zeit ruhen zu lassen, können Sie mit Ihrem Arbeitgeber besprechen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Melissa meint
17. Juni 2018 at 8:47
Hallo. 😊
Ich bin noch bis September in der Probezeit.
Mein Freund möchte von September bis Oktober mit seine Freunde vier Wochen in den Urlaub fahren.
Kann ich das machen und was gebe ich als Grund ein, dass ich dann aber auch Urlaub bekomme ?
Ich habe schon dieses Jahr in der Probezeit einen Tag unbezahlten Urlaub genommen und muss dann die vier Wochen plus einen Tag in August unbezahlten Urlaub nehmen. Geht das überhaupt ? 😂
arbeitsrechte.de meint
18. Juni 2018 at 14:43
Hallo Melissa,
grundsätzlich darf ein Arbeitnehmer auch den gesamten Urlaub am Stück beantragen. Ob der Arbeitgeber auch unbezahlte Urlaubstage gewährt, oder ob der Urlaubsantrag abgelehnt werden kann, hängt vom Arbeitsvertrag ab.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Tony meint
1. Mai 2018 at 1:46
Hallo
Was ist wenn der ex Mann unbezahlten Urlaub genommen hat obwohl er noch 25 Urlaubstage hat um kein Unterhalt zahlen zu müssen?
arbeitsrechte.de meint
2. Mai 2018 at 12:27
Hallo Tony,
bei unbezahltem Urlaub kann ihm eventuell ein fiktives Einkommen angerechnet und der Selbstbehalt unterschritten werden. Lassen Sie sich hierzu von einem versierten Rechtsanwalt beraten.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Nadja G. meint
25. April 2018 at 13:03
Wertes Arbeitsrechte-Team.
Darf mein Arbeitgeber mir unbezahlten Urlaub berechnen obwohl noch ausreichend Urlaubsage vorhanden sind? Die Begründung lautet mein Urlaubsplan sei zu oft geändert worden und ein viertes Mal ginge das nicht. Also soll die Verlängerungswoche aufgrund einer Autopanne im Ausland inkl. Getriebeaustausch (kann ich belegen) jetzt zu meinen Lasten gehen.
Ist das rechtens???
Vielen Dank.
arbeitsrechte.de meint
2. Mai 2018 at 16:20
Hallo Nadia,
da wir keine kostenlose Rechtsberatung geben dürfen, empfehlen wir Ihnen, die Rechtslage von einem Anwalt für Arbeitsrecht einschätzen zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Bert meint
25. April 2018 at 11:16
Guten Tag,
ich möchte mein Arbeitsverhältnis ordentlich zum 30.06. kündigen. Bis zu diesem Stichtag stehen mir noch 6 Urlaubstage zu, da ich schon zu Beginn des Jahres Urlaub genommen habe.
Mein Jahresurlaub fällt in diesem Jahr auf die beiden letzten Juniwochen, sprich noch vor Beendigung meines Arbeitsverhältnisses. Der Urlaub ist seit einem Jahr gebucht und vom AG genehmigt.
Da ich für diesen Urlaub noch 11 Tage benötige, fehlen mir 5. Welche Möglichkeiten habe ich?
Eine Freistellung wird mir mein AG nicht geben, den Urlaub kann ich nicht verschieben.
arbeitsrechte.de meint
2. Mai 2018 at 13:49
Hallo Bert,
wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Daher würden wir Sie bitten, einen Anwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen, um sich von ihm über die Möglichkeiten in Ihrem Fall aufklären zu lassen.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Anita meint
23. Februar 2018 at 5:23
Kann man sich evtl. für 6-12 Monate unbezahlt beurlauben lassen und in der Zeit wo anders einen Arbeitsvertrag abschließen?
arbeitsrechte.de meint
16. März 2018 at 10:26
Hallo Anita,
diese Frage sollten Sie mit einem Anwalt für Arbeitsrecht besprechen. Da das ursprüngliche Arbeitsverhältnis in einem solchen Fall nur ruhen und nicht als beendet gelten würde, könnten sich daraus Schwierigkeiten ergeben.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
crismaru meint
3. Februar 2018 at 9:41
Liebes Team,
ich brauche von mein Arbeitgeber 4 Wochen Unbezahlter Urlaub.Wie funktioniert das ?Soll ich auch etwas zahlen nach diese unbezahter Urlaub z.b. Krankenversicherun,Steuer etc.
Vielen Dank,
Crismaru
arbeitsrechte.de meint
5. März 2018 at 9:30
Hallo Crismaru,
einen unbezahlten Urlaub, können Sie nur einvernehmlich mit Ihrem Arbeitgeber aushandeln.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Friedrich meint
16. September 2017 at 8:39
Hallo,
Meine Arbeitgeber hat vor im nächste Jahr einen größer Umbau vorzunehmen.
Er verlangt von seiner Belegschaft in dieser zeit unbezahlten Urlaub zunehmen.
Ist das rechtens???????
arbeitsrechte.de meint
6. November 2017 at 12:01
Hallo Friedrich,
liegen entsprechende betriebliche Belange vor, dürfen Arbeitgeber solche „Betriebsferien“ anordnen. Aber: Diese dürfen für gewöhnlich nicht länger als etwa zwei Wochen oder drei Fünftel des Jahresurlaubs sein. Das geht aus Entscheidungen von Arbeitsgerichten hervor.
Ihr Team von Arbeitsrechte.de
Boris meint
17. Oktober 2016 at 11:37
Ich finde diesen Beitrag interessant und hilfreich. Wenn es vertraglich nicht genau festgelegt wurde, müsste theoretisch die gesetzliche Regelung in Kraft treten. Wie genau diese Ausschaut weiß ich leider nicht genau.
Boris meint
6. Oktober 2016 at 11:51
Ich finde diesen Beitrag sehr hilfreich. Am Anfang wusste ich auch nicht viele Sachen bzgl. des Arbeitsrechts. Nun bin ich besser informiert worden, danke.